Pester Lloyd - esti kiadás, 1920. szeptember (67. évfolyam, 207-231. szám)

1920-09-01 / 207. szám

Nattottalvers^MMlnng. Budapest, 1. September. > Im -fast teer^tt-^eratungsfaal, den das trübe Wetter ^stilvoll in HaMMrkel hüllte, setzte die Nationalversamm­­^lung hentL-â Spezialdebatte ill>er den Gesetzentwurf be­­jtreffmd4â Prügelstrafe fort. Unter den wenigen Anwe­­!seriLekk oefand sich auch Graf Albert Appowyi, der sich als Redner zmn ersten Paragtxtphen -der Vorlage vor­merken ließ. Dann wurde das Jnterpellationsbuch ver­lesen, Las elf neue Eintragungen enthält, darunter eine Anstage Dr. Eugen Karafiäths in einer Frage der Außenpolitik, eine Interpellation Julius Berkhs über die beschleunigte Durchführmig der Bodenreform, ferner eine Anfrage Zoltán Horntjäntzkys über Regel­widrigkeiten im Gefängnis auf dem Margit-lörut und !fchließlich eine Anfrage Viktor Drözdvs über die Auf­­^nahmeprüfungen an den Mittelschulen. ' Vor der Tagesordnung erbat sich noch Markgraf Georg Pallavicini in persönlicher Sache das Wort. jEr habe vor einigen Tagen in der Konferenz seiner iPartei eine Rede gehalten, die nicht für die Oeffentlich­­'keit beftimmt war.'Trotzdem habe Ackerbauminifter Ste­fan S z a b ö-Nagyatad über diese Rede eine öffentliche Erklärung abgegeben. Der Minister habe behauptet, daß diese Rede gegen seine, des Ministers, Person und gegen die Bodenreform gerichtet gewesen sei. Das entspreche nicht den Tatsachen. Nun erst schritt das Haus zur Spezialberatiurg des Gesetzentwurses über die Prügelstrafe. Zum ersten Para­graphen der Vorlage ergriff Abgeordneter Ladislaus Budaväry das Wort. Es sei hier eine Strafe nur für sdas männliche Geschlecht vorgesehen. Er beantragt, daß ^^in allen Fällen, i-n denen Männer zur Prügelstrafe ver­­eurteilt werden können, Frauen und Mädchen zum öffent­­-Kchen Prarrger verurteilt werden sollen. ' Nun erhob sich Graf Albert Apponyi. Mus seinem gestern abgegebenen Votum sei es — fügte Er — dem Hause bereits bekannt, daß er gegenüber i-LâLsem Gesetz einen intransigent ableh- LlLNden Standpunkt einnimmt. Da aberdas iHaus die Prügelstrafe im allgemeinen votiert hat, müsse ier mit der bestehenden Tatsache rechnen und sich i'damit begnügen, zum ersten Paragraphen des Gesetzent­­iwu-rfes ein Amendement zu unterbreiten. Sein höchstes ^Bedenken gegen die Einführung der Prügelstrafe hch Äavin bestanden, daß bei Anwerrdung dieser Sirase fdie richterliche Mentalität -eine gewiße gesetzliche jDisferenzierung Hervorrufen würde. Der Richter würde gegen gewisse Bevölkerungskate­­!gorien'dieseStrafenichtanwende n. Diese iStrafe würde also eine Strafart einer !oder einiger K la ssen w e r de n. Sie würde daher jaußer Len schon bestehenden- sozialen Gegensätzen die sozia­­^len Differenzen rwch vermehren. Anstatt also, daß es uns ^gelingen sollte,' die bestehenden Gegensätze zu überbrücken, -in uirserer Gesellschaft das Gefühl der Solidarität und der imoralisc^n Gleichheit zu wecken, würdenoch n e u e r lSprengstoN in diese Gesellschaft gewor­­lsen. Der Prügel hat selbstverständlich je nach der Er­­iziehung, die das Individuum penossen, je nach dein ,Milieu, in dem es geleht hat, eine andere Wirkung. Es chliegt also für den Richter die Versuchung -nahe, !bei der Zuurteilung nach der Gesellschasts­­schichte, nach dem Bildungsstande verschiedentlich szu urteilen. Darum glaubt Redner behaupten zu könneii, daß dieser Gesetzentwurf vor allem einen -antisozial eir Charakter hat. Leider sei es ! nicht mchr möglich, hierauf zurückzukehren, und Iiedner sei leider nicht in'ehr in -der Lage geivesen, di-eseii Gedanken schon während der allgemeinen Debatte darzulegen. Der 8 1 der Vorlage erwecke jedoch -Lurch eine seiirer Wen­dungen den Alischein, als enth i elte er eine di­­! rekte Aufford crung and en R i chter zur un­gleichen Handhabung dieses Gesetzes. Der -'erste Absatz dieses Paragraphen enthält nämlich unter an­derem die Weisung, daß die Priigelstrafe anzuwenden sei '„mit Berücksichtigung der Individuali­tät und der Lebensver -hältnisse des Ver­­iNrteil t e n". Dies scheint einedirekteAuffor- Lerung zur s o z ia l en U n t ers ch e i du n g vor dem Richterstuhl zu sein. Darum beantragte der Redner, !Liese Wendung in dem ersten Absatz des 8 1 zu streichen. i Der Justiz minist er erklärte,'daß es nicht die 'Absicht war, eine soziale Differenzierung in der Urteils­fällung herbeizuführen, doch glaube er, daß die Straf­anwendung eine Erwägung der Individualität und der 'Lebensverhältnisse des Angeklagten allerdings notwendig mache, denn nur so könne der Richter urteilen, wo die 'Prügelstrafe anzuwenden sei. Trotzdem sei er bereit, das 'Amendement des Grafen AppoM)i anzunehmen, um so mehr, als die nächste Wendung des Gesetzes dem Richter iohnedies vorschreibe, sämtliche Umstände des Falles zu ' erwägen. Nach einigen Bemerkungen des Referenten Stefan ^Somogyi wurde nun Z 1 mit dem Amendement des Grafen Apponyi und des Justizministers angenommen, her Zusatzantrag des Abgeordnetm BuLaväry aber ab- - gelchnt. 1 Zum 8 3 unterbreitete der JustiÍMsuister ein Amen- - -dement, in desien Sinn der V-erurtstlte vor Verabreichung der Prügel durch einen behördlichen Arzt zu unter-suchen sei-, daß aber der Beschluß, ob die Pr-üg-elstrafe anzuwenden, oder nicht anzuwcnden sei, der durchfüh-rnden Behörde anheimgest-ellt werden soll. Das Amendement wurde äuge-' nommen. Beim 8 4 benm-ngelte Abgeordneter P-a-ul Sziräky, daß keine bestimmte' Verfü-g-un-g darüber vochanden -fei, ob der Delinquent die Prügelstrafe nackt oder angekleidet zu erleiden habe. Er b-ea-ntrag>e, daß die Prügelstrafe -dem VeMrteilten im beklei­deten Zustande verabreickst werde. Der Justizminister verwies demgegenüber darauf, daß dieses Detail, sowie auch andereEinzelh eiten in der Durchführungsverordnung ihre Re­gelung finden werden. .Hierauf wurde über den Antrag Sziräky abge­­stinunt, der mit 28 gegen 22 Stimmen ab gelehnt wurde. . , Beim 8 6, der die Bestimmung enthält-, daß dre Pru- > gelstrafe hinsichtlich der entsprechenden Delikte auch auf dem Gebiete der Militärjustiz einzuffihren sei-, verwies Abgeordneter Ernst auf die Jnkonveiüenzen, die daraus entstehen können, daß die Militärjustiz noch immer auf dem kaiserlichen Patent aus dem Jahre 1855 fuße. Er machte auf das im Jahre 1848 erbrachte Gesetz aufmerk­sam, d as d ie körperlich e Strafe hi- ns ichtlich der Nationalgarde ausschli-eße. Dieses Gesetz könne nicht durch das kaiserliche Paten tverdrängt wer den. Der Justizntinister sagte, daß die Vorlage eben die Tendenz verfolge,, durch die Gesetz­­gebUNg erbrachte Verfügungen hinsicht­lich der gleichenDeli-kte auch a-uf die Mili­tär j u-st i z a u s z u d e h n e n. Minister Stefan Szab ö-Sokoröpâtka führte unter dem Widerspruch eines Teiles der Land­wirte aus, daß das Gesetz sich nicht gegen die Dorsbevol-^ kerung richte, sondern nur gegen solche, die entehrende StrnfhaMungèn begehen. . , Abgeordneter Dr. Ludwig Szilagy: terlte dre Auffassung des Abgeordneten Dr. Brödy auch auf Grund ftiner eigenen Erfahmngen, auf dem Gebiete dtt Militärstrafjusti-'z. Wenn die Gesetzvorlage, wie der Ml­­nister behauptet hat, unter dem Druck der öffentlichen Meinung -eingebracht worden fei, so berufe,er sich demgegenüber gleichfn-lls uu-fdi-e osfe » t­­liche Meinung, wenn er die Prügelstrafe f ü r S o d a t e n n i ch t v o t i e r e. Nachdem sich noch Abgeordneter Attila Orbök in gleichem Sinne geäußert hatte, sprach Abgeordneter Ni­kolaus Forgács. Er forderte schließlich die Elimime­­rilnq des 8 6. Die Abstimmung ergab 32 Stltnmen für die Beibehaltung und 25 für die Weglasiung des Para­graphen, so daß'Lieser mit einer Majorität von sieben Stimmen votiert wurde. , Der 8 7 wurde auf Antrag des JustiMiNisters ge­strichen. , Beim 8 8, nunmehr 8 7, stellten die Abgeordneten Budavári) und Cser-nyus stilistische Amendements, die jedoch nach den Ausführungen des Justizministers ab­gelehnt ivurden. . Ein Antrag des W-geordneten Sziräky, Laß, be­vor gegen die Verurteilten mit der Eiiizrehung der Ge­werbelizenz vorgögang-M -vErde, die Preise der Industrie­artikel m-axi-miert werden nrüßten, wurde abgelchnt, nach­dem der Justizminister erklärt hatte, daß demiiächst Richt­preise sestgestellt -werd-cii dürften. Er könne schon heute -die Mitteilung machen, daß morgen oder übermorgen die auf die Holzprodukte bezüglichen Richtpreise veröffentlicht werden. Die restlichek Paragraphen wurden dann nahezu ohne Debatte votiert. Hiebei wurde der Antrag des Wgeordneteii K.-Pethes, die Wirkungsdauer des Gesetzes von einem auf drei Jahre, iinL der Antrag des Abgeord­neten Budavári), die Wirkungsdauer gar auf fünf Jahre zu erhöhen, abgelehnt. Der Präsident erklärte nunmehr die Gesetzvorlage über die Prügelstrafe im allgelneinen wie im Detail an­­gcnomnien. 'Aiif die Tagesordnung der morgigeit Sitzung der Nationalversmninlung gelangt die dritte Lesung der Vorlage, ferner die Gesetzvorlage über die Jnskribierungen an den Hochschulen (Xumorus olausus). 's­rili' vnâ«j>«^r tLrUâ »»â-su«» MMS MWMI MM WMSM^ LasdeUwis LSr â»s r 1. Äovknsi', s. kokstsin, 0>üri Si vLâr »M MM >8 M DM M ^M So., Sso. l.sopoU, ISsrei. blsttes vâ âsr krovo--- visrtsi- MI MI M M M M M MI Visu, VsU-olIs 9. - .^sed »II« »uâ»r°i> zLkrvsd 5 Lrons» LS svtriodtsu. AW 8 8 ^M ^M 8 ^M M» ^M 88 8^M AM KUO M» rssonusivrlvo IssorstssdsxdsllL 1s Ovslvr. Oesonâorts âdormorasot» .rnir »nk Ss» MW ^W WM ^^M^^D ^^»8^ WW> ^^M^^M ^^M^^D MD AsW ÄW rvtol» ivis üu ^^slLQâs udsrnsdmvQ Llor^sndlstt oâvr »«r »irt .LdsirÄdlLtt sMD^ iMMaMM W>M»^ 8M^MM ^^^M^^M ^M^ I^MW^^W I^MW^^W ^M^^ M««^ ttoâtsrw««» ILr âsL I»sstsr vrerâ«» vlvLt IMLSiMMMU kür vvâ rsr VI«» L»«« ânrvd ttsnn. volüsokmrö«. âs rikoviv» , Llors^adlstt L Lro»«, »Mass« vtsrtsIMâi, - k-sr OsstsrisdÄ â H) H? n U) U , â fri M»«m>dl»« »st âss L»dsdSkss 1 Lros«. vsâ Zsxâvles 1VS Lioses, tHi slls I » lil ,L» »s<l ^ÄsI»I»tr»t1o» r «Lrls iidtigön Slsstsn iso icross». ^.dosssmssi» V»Ièri».st«r»1S.—Hssssliiixtsvsräsllln , Ltsrilss »ssli dsi »I>niv>«I>ei> »u,lL»Ä»«I>«Ii » r-»Us MrS«!rM»t«IIt. — VsS-LS- kosrämteni »stxsxMssimisi»«». - iüsrt» Lrists »»«râes alvlit »dxssomillso. 6^. Jahrgang. cs Kirdapest, MMMoch, 1. Keplemder 1920 L) Uv. 207^ ,^rz vor 1 Uhr wurde dse SitzunA M-eder eröffnet. Bei ^Lchluß unseres Blattes dauert sie noch fort. Die GvmorduttK des Grafe« Slefa« Tißa. — Mch-tu-ndzwcrnzi gster Verhanblumgstag. — Budapest, 1. September. Die fü^^Mkrte -in Aussicht -gsnomMMe Bevnchimmg des, Bavons,,«k'z «r m -a y wurde -m lchtciv Stunde -auf oinen dgr' nächjE Tage, wahrfchoinlich auf übermongsn veuschobe«. Ersatz hiiefür wurde hmâ -der «hemâvge KrLisgsMMistsr im Kabinett Kâroly-i Oberstleutnant Albert Bartha verhört. Der Z-suge erzählte in -amisgsUder Weise, wie zwei-' fölhaf-te Elem-cinte, Matrosen mmh -andere Soldatsn, das Kriâgsmiimsterimn mit ihren G^ldsvrdsruqgsn imabl-ässig -be- - helligtM-. UnÄer diss-en fmgwüMgen Gv-stvA-cmi tat sich am m-eistBn Oberl«utmicmt Cser-nyâk hervor, der einies Tqges ohne jede AnMeldung in sein Arbeit^mmer drang mid sich ihm als küiNsitigM Botschafter in WashiWtan, eventuell â Minister für Aviatik vovstjellte. Zieuge GeÄi diesen Mann für geisteskrank, doch der damalige Staatssekretär Steftm^ Friedrich MBinèe -beruhigend, man habe es nicht mit einem Geisteskranken, s-aNdeW mit vi-nsm Erpresser zu tun, -den er wie -die übrigen Erpresser vÄt Geld oKsevtigen werde. Mit gespannter Anfmerks-amkeit bauschte das Auditorium der interessiAn-ten Erzählinng des Zeugen über desien wieder­holte Uuterâmgen mit dem Oberstleutnant Vix. Der Zeuge erklärte gaW entschieden, daß Mchael Károlyi und sein An- v Hang von dem Mazschen WaffenstillftandAcmgebot, wonach Ungarn seine früheren Grenzen beibehalte, 5beiMtnis l-esaß; trotzdem beeilte sich Michael Károlyi in Belgrad mit General Fr-anche-t d'Esperey einen Waffenstillstandsvertrag ab­­zuschliehen, in dem die Jâgvität Landes aufgegebev wurde. Schließlich erwähnte noch Oberstleutnant Bartha, daß, als ihn die Koumruniften verhpsteten und Korvin-Klein ihn einenl hochnotpeinlichen Verhör uráerzog, der Name des Oberleutnants Hüttner als Deuiunzianten wiederholt ge­­nannt wurde. Ueber den Verlauf der heutigen BerhaMung berichten wir im folgenden: Vor Beginn des heuidigsn ZeuWnberhärD wurde dis Aus­­sage des Ko-rvstje-nkaipiiüns Peter S ènY !i, dLe er beim Unter­­snchu-nKrichter gem^acht hatte, vevles-sn. SLnyi erinnert sich, mit ein-em Matrosen -namisns Do-bv gssprochsn zu -haben, er - weiß aber nicht, ob das am 30. oder 31, Oktober geschehen. Der gewesene KrisgÄmiiniftöv Oberstleutnant Albert Bartha sagt, -er halbe bei der Ueberinahme -des Krivgsportefeuilles mit -d-em Grafen Michael Kä-rolyi wsgM Pogány Awssin-Mder­­setzrMgon gshaiÄ. Er -lvollte sich P«Mys entledigen, während Károlyi sich diesem Vorhaben widers^te, weil Pogány ein verwegener DLonfch sm, der Unamrehmlichkeiden verursachen könne. Von d-ein ÄuszalMngsn- unter Linder weiß er nur, daß -im Am-islo8al -eine Kasse stand, deren Bestand zu übernehmsn er sich weigerte. Näheres wurde -ihm nicht mitgeteilt. Er, habe keine Auszahluilg geileistet-, die irgendwelckM Bezu-g auf die Dißa-Aff-äre hät'te. 'Gvaf Theodor B-atthyânY bekl-id-e sich ein­­mal vor -dem Zangen, daß die Untersuchung gegen die Mörder vernachläfsi-gt werde, und fragte ihn, ob cs möglich wäre, daß das Militär Erhsbunyen anstelle. Ans die Entgegnung des Ze-ugen, daß das Militär nur c-inschrviisn könne, wenn sich der Verdacht gegen Militärper-sonten richte, meinte Batthyány, das wisse st nicht. Haupwmnnauditor Dr. Littomericzky: Alle Blatter schrieben ja zu jener Zeit, daß Soldaten den Mord verübt haben. Und das entspricht auch der Wahrheit. NurdieAn­­siifter waren Z i v i l p e rfoneu!

Next