Pester Lloyd - esti kiadás, 1930. április (77. évfolyam, 74-97. szám)

1930-04-01 / 74. szám

Einzelnummer an Wochentagen 1.0, an Sonntagen 32 Heller. Abonnement: Für Budapest: mit täglich xweimaligei Zustellung und für das Inland Morgen­­und Abendblatt: Vierteljährlich 18 P, monatlich 6.40 P. Für das Morgenblatt allein vierteljährlich 11 P, monatlich 4 P. Auch auf das Abend­blatt allein kann unter den gleichen Bezugs­bedingungen abonniert werden. Für die eeparate Zusendung des Abendblattes nach der Provinz sind vierteljährlich 1 Pengő zu entrichten. Für Wien auch durch Herrn. Goldschmidt Für das Ausland mit direkter Krenzband­­sendung vierteljährlich : Für Oesterreich und Polen 20 Pengő, für Jugoslawien 24 Pengő, tür alle übrigen Staaten 30 Pengő. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Postämtern entgegengenommen. Manuskripte werden nicht zurückgestellt. Telephon der Redaktion : 848-20.FESTER LLOYD ABENDBLATT Inseratenautnahme: In Budapest, in der Administration des Pester Lloyd und in den Annoncen« Bureaus: Balogh Sándor, J. Blockner, J. Blau, Boros, Győri k Hagy, Haasenstein 4 Vogier, Ludwig Hegyi, Simon Klein, Cornel Leopold, Julius Leopold, Nagy. hirdető- rods, Rudolf Blosse A.-G., Jos. Scherz, Sikray, Julius Tönzer. Generalvertretung des Fester Lloyd für Oesterreich : M. Diikes Nachf. A.-G., Wien, WoUieUe 16. Einzelnummer für Budapest und für die Provinz: Morgenblatt an Wochentagen 16 Heller, an Sonntagen 82 Heller, Abendblatt 16 Heller. — Für Oesterreich: Morgenblatt an Wochentagen 80 Gr., an Sonntagen 40 Gr. und Abendblatt 30 Gr. — Für Jugoslawien: Morgenblatt an Wochentagen 3 Dinar, an Sonntagen 4 Dinar und Abendblatt 2 Dinar 50, Redaktion u.Adm.: V„ Mária Valérla-ucca 12* Telephon der Administration : 849-09. 77, Jahrgang. Budapest, Dienstag, 1, April 1930, Nr. 74 Abgeordnetenhaus. Budapest, 1. April. Die Spezialdebatte über den Entwurf zum hauptstädtischen Gesetz wurde in der heutigen Sitzung bei § 73 fortgesetzt. In diesem Paragraphen wird bekanntlich das Budgelrecht der Hauptstadt geregelt und es sind darin u. a. auch Bestimmungen über die Bemessung der Kommunalzulagen enthal­ten. Diese Bestimmungen, zu denen der Referent ein Amendement eingebracht hatte, wonach die auf der Margareteninsel befindlichen Liegenschaften nicht mit Gemeindezulagen belegt werden dürfen, haben schon in der letzten Sitzung Gelegenheit zu einer Debatte über die Insel gegeben und anderthalb Stunden lang befaßte sich das Haus auch heute noch mit diesem Gegenstand. Von allen Seiten des Hauses gab sich dabei die Liebe zu dieser „Perle der Haupt­stadt“ kund. Bevor jedoch das Haus diese Debatte fortsetzte, unterbreitete Justizminister Dr. ZS1TVAY seinen viel­besprochenen Gesetzentwurf über die Vereinfachung der Justizpflege, der nun nach mehrfacher Umarbei­tung gesetzgeberische Erledigung finden soll. Der Entwurf wurde an den Justizausschuß ge­leitet. In der Debatte über § 73 ergriff zunächst Ab­geordneter Dr. BRÓDY (Dem.) das Wort. Er befür­wortete das Amendement des Referenten, beziehungs­weise die Befreiung der Insel von allen Kommunal­steuern, indem er meinte, daß die Margareteninsel durch Verbilligung der Eintrittspreise den breitesten Schichten der Bevölkerung zugänglich gemacht wer­­den müßte. Dann urgiertc er auch die Wiederher­stellung des Schiffsverkehrs, sowie die Regelung des Autobusverkehrs von und nach der Insel. Nach ihm meldete sich Berichterstatter Abge­ordneter Dr. USETTY (Einheit) zum Wort, um den in der letzten Sitzung eingebracht.cn Abänderungs­antrag zurückzuziehen, doch nur, um an seiner Statt ein neues Amendement einzubringen, das prä­ziser gefaßt ist und folgendermaßen lautet: „Die auf der Insel befindlichen Liegenschaften der Haupt­stadt, bzw. die nach diesen bemessenen Steuern dürfen nicht mit kommunalen Zulagen belegt wer­den. Die Eintrittsgebühren können weder mit einer Kommunalsieuer, noch irgendeiner sonstigen öffent­lichen Leistung belastet werden.“ Nachdem der Referent diesen Text damit be­gründet hatte, daß eine präzisere Fassung notwen­dig geworden sei, weil der Text des ursprünglichen Amendements zu Mißverständnissen Gelegenheit ge­boten habe, sprach Abgeordneter Dr. Eugen GÁL (Dem.), der in der Hauptsache Beschwerde darüber führte, daß bisher kein einziger in Betracht kom­mender Faktor ernst Propaganda für die Insel ge­macht habe, die mit ihrem Heißwassersprudel, die­sem Naturschatz allerersten Ranges, schon längst zur schönsten und wertvollsten Perle der Bäderstadt Ofen hätte gemacht werden müssen. Die Befreiung der Insel von den kommunalen Zulagen, also der Nachlaß von etwa 30.000 Pengő, sei an und für sich nur ein Surrogat, das keineswegs ausreiche, um die Insel einer neuen Aufschwungsperiode entgegen­­zuführen und das aus ihr .zu machen, was sie schon längst sein müßte. Zu solchem Behufe müßten Stadt und Staat Hand in Hand großzügige Arbeit verrich­ten, so wie man dies mit so ausgezeichneten Resul­taten in Deutschland zu tun verstehe. Schließlich sprach auch noch Abgeordneter BUDAY (Christlichsoz.), der sich in gleichem Sinne zum Gegenstand äußerte, wie in der vorigen Sitzung Abgeordneter Wolff. In seinem Schlußwort erklärte Innenminister Dr. SCITOVSZKY, daß er wohl Verhandlungen mit dem Finanzminister betreffend die Befreiung der Insel von sämtlichen Staatssteuern geführt habe, daß die Verhandlungen jedoch erfolglos geblieben seien und daß er eben aus diesem Gründe zu der Lösung greifen mußte, die durch das neue Amendement des Referenten dargestellt werde. Angesichts der kost­spieligen Investitionen, die auf der Insel durchge­führt worden seien und angesichts des großen Preises, den der hauptstädtische Steuerfonds für die Insel gezahlt habe, könnten die Eintrittsgebühren vorerst nicht abgeschalft werden. Der Paragraph wurde schließlich mit dem neuen Äbänderungsantrag des Referenten zum Beschluß er­hoben. § 44, der sich auf die Modalitäten bei der Auf­nahme hauptstädtischer Anleihen bezieht, wurde ohne Debatte verabschiedet; zwei belanglose stilari­sche Amendements des Berichterstatters Abgeordne­ten Dr. USETTY und des Abgeordneten Dr. TEMES­­VÄRY (Einheit) wurden gleichfalls angenommen. Bei § 75 (Aufstellung des Budgets der Haupt­stadt) bemängelte Abgeordneter Dr. STBAUSZ (parteilos-opp.), daß der Innenminister die auf den Haushalt der Hauptstadt bezüglichen Bestimmungen nicht in entsprechender Weise umschrieben habe und daß die Personalausgaben ungefähr 56 Prozent des Budgets erreichen. Dieser Koeffizient sei viel zu hoch, und es sei zu befürchten, daß darunter die Finanz Wirtschaft der Hauptstadt zu leiden haben werde. Der schwerste Fehler aber sei, daß in den Diensten der Kommune nahezu 49.000 Angestellte stehen, so daß auch hier von einer Überdimensionie­rung gesprochen werden könne. Der Paragraph gelangte unverändert zur An­nahme. Zu § 76 (Vorbereitung und Feststellung des Budgets) sprachen Abgeordneter Stefan FARKAS (Soz.) und Dr. STRAUSZ. Beide forderten, daß das hauptstädtische Budget nicht im September, sondern erst im November zusammengestellt werde. Nach einer kurzen Rede des Innenministers Dr. SCITOVSZKY wurde auch dieser Paragraph unver­ändert angenommen. Nun beantragte Abgeordneter Stefan FARKAS die Feststellung der Beschlußfähigkeit des Hauses. Da nur 42 Abgeordnete anwesend waren, wurde die Sitzung für zehn Minuten suspendiert. In der wiedererölfnclen Sitzung sprach zu § 77, der sich auf die Durchführung des Budgets der Hauptstadt und auf die Aufnahme von Nachtrags­­krediten bezieht, Abgeordneter Dr. STRAUSZ. Auch dieser Paragraph wurde unverändert an­genommen. Zu § 78 (Schlußrechnungen und Vcrmögens­­bilanz) sprachen wieder die Abgeordneten Stefan FARKAS und Dr. STRAUSZ. § 78 wurde unverändert angenommen. Zu § 79 (Aufstellung des Budgets) sprachen die Abgeordneten Stefan FARKAS, PEYER (Soz.) und Dr. STRAUSZ, die ausführten, daß die im Para­graphen umschriebenen Fragen vom Munizipal­ausschuß zu erledigen wären, nicht aber auf dem Verordnungswege. | Innenminister Dr. SCITOVSZKY sprach sich für die unveränderte Annahme des Paragraphen aus mit der Begründung, daß die von seinen Vorrednern vorgeschlagene Lösung die Erledigung nur verzögern würde. Es folgte Abschnitt III, der sich auf die Rechnungslegung und die Verantwortung bei der Manipulation von kommunalen Geldern und Werten bezieht. Auf Antrag des Vorsitzenden beschloß das Haus, alle in diesem Abschnitt enthaltenen Para­graphen (80 bis 83) gemeinsam zu verhandeln. Nach einer kurzen Bede des Abgeordneten Dr. STRAUSZ wurde Abschnitt III unverändert ange­nommen. Ohne Debatte wurde auch Abschnitt IV (§§ 84 bis 86), der in der Hauptsache allgemeine Bestim­mungen enthält, verabschiedet, ebenso die 88 87 und 88. 30 Bei § 89 (Betriebsdirektionen) unterbreitete der Referent Abgeordneter Dr. USETTY ein Amen­dement, wonach für die Direktionsmitglieder der kommunalen Betriebe Präsenzmarken festgestellt werden sollen. Abgeordneter PAKOTS (Dem.) sprach sich in sehr entschiedener Weise gegen dieses Amendement aus. Nachdem mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit Abgeordneter Dr. GÁLFFY (Einheit) die Erlaubnis erbeten und erhalten hatte, seine Rede auf morgen zu verschieben, wurde die Debatte abgebrochen und der Vorsitzende feilte mit, daß der Innenminister am Schluß der morgigen Sitzung eine frühere Inter­pellation des Abgeordneten Dr. Eugen Gál über die Ablösung der Rudapester Straßenbahnen beantwor­ten werde. Nach Feststellung der Tagesordnung für morgen und Verlesung des Interpellationsbuches, das 16 Vormerkungen enthielt, wurde die Sitzung um 2 Uhr I nachmittags geschlossen. Auslandschau. — 1. April. — Tschechische Giftmischerei. Kaum sind einige Stunden nach der ersten Plenarsitzung der Kommission für Ostreparationen in Paris verstrichen, so wird schon, wie dies in der Vergangenheit stets geschah, die bekannte Maschi­nerie in Bewegung gesetzt, um die öffentliche Mei­nung der Welt gegen Ungarn zu stimmen. Allzu bekannt sind indessen diese giftmischerischen Ver­suche; man kennt seit vielen Jahren die Absichten, die hinter diesen Versuchen stecken, und man wird nicht einmal verstimmt. Man lacht bloß! Denn was soll man zu dem, in den dem tschechischen Außen­amt nahestehenden Blättern verölfentlichten Ge­rücht sagen, daß Ungarn die Haager Abkommen nur dann annehmen werde, wenn die Tschecho-Slowakei einer Revision des Trianoner Vertrages zustimmt. Gibt es denn noth unvoreingenommene Leute in Europa, die solchem Unsinn auf den Leim gehen? Wenn überhaupt die Frage der Revision des Trianonvertrages aus Anlaß der Regelung der Ost­reparationen gefordert wurde, geschah dies auf Wunsch der kleinen Gläubigermächte, und die Änderung einzelner Artikel des Friedens Vertrages, die die Zusammensetzung und das Wirken der Schiedsgerichte regeln, wurde über Forderungen der Klemen Entente in die Haager Abkommen auf­genommen, denen Ungarn nur, um seinen Friedens­willen zu bekunden, rugestimml hat. Man muß mit Recht die Frage stellen, ob solche kleinlichen Kniffe geeignet sind, die Atmosphäre der Pariser Verhand­lungen zu reinigen und ob nicht im Gegenteil hier der offenkundige Beweis dafür vorliegt, daß man in Prag nichts sehnlicher h'erbeiwiinscht, als die Ver­handlungen, die gegenwärtig stattfinden, in eine Sackgasse zu treiben? Wäre es nicht so traurig und würde es die Lage im Donautale nicht in einem so trüben ’ Lichte darstellcn, man müßte diesen Eifer nur verlachen. Gibt es denn etwas Amüsanteres, als das prompte Zusammenspiel Prager und Pariser Preßorgane, die mit dem tschechischen Außenmini­ster in intimen Beziehungen stehen- Einige unga­rische Blätter sagten voraus, daß Petit Párisién nicht versäumen werde, in den nächsten Tagen irgend­eine verleumderische Nachricht gegen Ungarn in seinen Spalten zu veröffentlichen. Und in der Tat, kaum sind einige Stunden verstrichen, lief auch schon aus Paris die Nachricht ein, daß Petit Párisién einen heftigen Angriff gegen Ungarn richte. Wut und Haß scheinen das Urteil der Präger Herren ge­trübt zu haben, denn sonst müßten sie längst be­merkt haben, daß sie einen argen Fehler begehen, wenn sie jetzt wieder ein Spiel beginnen, das durch­sichtig und lächerlich zugleich ist. Zufallskrise in Irland. Das Gespenst der Regierungskrisen, das gegen­wärtig in Europa umgeht, hat nach Frankreich Spanien, Polen, Deutschland nun auch den irischen Freistaat heimgesucht. Der Ministerpräsident Cos­­grave, der vor einigen Tagen infolge . eines un­bedeutenden parlamentarischen Zwischenfalls zurück­trat, ist einer der amtsältesten unter seinen euro­päischen Kollegen: seit 1922 steht er an der Spitze des Exekutivrates, wie das Kabinett in Irland heißt, und der Gleichgewichtszustand der politischen Kräfte, dem seine Stellung ihre Stabilität verdankt, hat sich auch in der neuesten Zeit nicht im ge­ringsten verändert. Die Abstimmung im Dail Eireann, in der die Regierung um zwei Stimmen in der Minderheit blieb, ist ein typisches Beispiel des parlamentarischen Zufalls. Es handelte sich um eine Gesetzvorlage, in der die Erhöhung der sozialen Alterspensionen vorgesehen war. Die Regierung be­kämpfte diese Vorlage, die, wenn vortiert, dem be­reits arg belasteten Steuerzahler weitere 300.000 Pfund jährlich aufgebürdet hätte; die im Sinne des jetzt gültigen Gesetzes ausgezahlten Altersunter­stützungen betragen jährlich 2,750.000 Pfund. Wie angedeutet, konnte die Regierung ihren Standpunkt nicht durchsetzen: die Vorlage wurde iu zweiter Lesung mit einer Mehrheit von zwei Stimmen ange­nommen. Durch diese Abstimmung fühlte sich die Regierung veranlaßt, abzudanken, obwohl Cosgrave ganz genau wußte, daß eine Niederlage bloß einem Nachlassen der Parteidisziplin in seinem eigenen Lager zuzuschreiben war. Hätten alle Mitglieder der Regierungspartei und der in diesem Falle regierungs­freundlichen Partei der Independenten an der Ab-

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