Pester Lloyd - esti kiadás, 1932. április (79. évfolyam, 73-95. szám)

1932-04-01 / 73. szám

PREIS DES ABENDBLATTES im Eiiizeiverkauf 10 HELLER Aüouuemeiit: Für Budapest: mit täglich zweimaliger Zustellung und für das Inland Morgen­­und Abendblatt: Vierteljährlich 10 P, monatlich 6.40 P. Für das Morgenblatt allein vierteljährlich IIP, monatlich 4 P. Für das Abendblatt allein vierteljährlich 8 P, monatlich 3 P Für die separate Zusendung des Abend­blattes nach der Provinz ist viertel­jährlich 1 Pengő zu entrichten. Für Wi8n auch durch Herrn. Goldschmidt. Für das Ausland mit direkter Kreuzband­sendung vierteljährlich: Für Oesterreich und Polen 20 Pengő, für alle übrigen Staaten 30 Pengő. Abonnements werden auch bei sämtlichen ausländischen Post­ämtern entgegengenommen. Manuskripte werden nicht zurückgestdlL Telephon der Redaktion: 848-20.FESTER LLOYD ABENDBLATT msei-ateiiauinaliuie : m Budapest, in der Administration de; Pester Lloyd und in den Annoncen- Bureaus: Balogh Sándor, i. Blockner. j. Blau Boro», Braun. Josef Erdős, Győri 4 lieg-,’ Haasenstein 4 Vogler, Ludwig Hegyi, Simon Klein, Cornel Leopold, Julius Leopold, Megy. hirdető-iroda, Julius Tenser, Urai Generalvertretung des Pester Lloyd für Oesterreich: M. Dukes Nachf. A.-G.. Wien, Wollzeile 16 : für das sonstige gesamte Ausland: Rudolf Mossa A.-6. dinieiDuiumer tfir Budapest und tüi die Provinz: Morgenblatt an Wochentagen JI6 Heller, an Sonnlagen 3* Heller Abendblatt 10 Heller. - Für Oesterreich;’ Morgenblatt an Wochentagen 30 Gr. an Sonntagen 40 Gr. und Abendblatt 30 Gr. Redaktion u. Adm.:»., Mária Valérli-eocal«. Teleohon der Administration: tvso-oy 79. Jahrgang. Budapest, Freitag, 1. April 1932. Nr. 73 Abgeordnetenhaus. Budapest, 1. April. Das Abgeordnetenhaus bat heute seine meritorischen Arbeiten begonnen. Es hat vorerst die Entscheidung des Inkompatibilitätsausschoisses in der Affäre des Abgeord­neten Dr. Rubinek auf Grund des Referats des Abgeord­neten Dr. Brandt zustimmend zur Kenntnis genommen, den Abgeordneten Esztergályos wegen Renitenz gegen den Präsidenten zur feierlichen Abbitte verhalten (Abgeord­neter Esztergályos hat die Abbitte sogleich geleistet), die Vorlage über die .Abänderung einzelner Bestimmungen des G.-A. XLI: 1928 betreffend den Abschluß des Boden­reformverfahrens in dritter Lesung erledigt und ist so­dann in die Generaldebatte über das Wuchergesetz ein­getreten. i Am Schlüsse der Sitzung wird das Haus noch eine Anzahl von schriftlichen Interpellationsbeantwortungen und eine dringliche Interpellation des Abgeordneten Dr. Tibor Farkas wegen des Verbotes einer Konferenz der MunizipalaiusscbuBmitglieder deis Zalaer Komitats ent­­gegennehmen. Für das Wuchergesetz fungierte Abgeordneter Dr. Fabinyi (Einh.), einer der hervorragendsten jüngeren Juristen des Hauses, als Berichterstatter. Er leitete die Debatte unit einem erschöpfenden, auch vom wissenschaft­lichen Standpunkte wertvollen Referat ein; er faßte die Vorgeschichte der ungarischen Rechtsprechung gegen den Wucher zusammen, beleuchtete in instruktiven Aus­führungen die verschiedenen Etappen der einschlägigen Rechtsentwdciklung, hob den organischen Zusammenhang des Wucherproblems mit der Frage der Kreditsohädigung und der Höchstbemessung der Zinsen hervor, die stets nur mit gebührender Vorsicht und Zurückhaltung angetastet werden dürfen. In den gegenwärtigen Zeitläuften, führte der Redner aus, fehlen leider die unerläßliche Ruhe und Objektivität, die die Behandlung dieser heiklen fragen er­fordern; trotzdem mußte die Gesetzgebung an die Vorbe­reitung dieser Novelle aus dringenden wirtschaftlichen und moralischen Gründen schreiten. Im weiteren Verlaufe seiner Rede skizzierte der Redner sowohl vom prinzipiel­len, als auch vom praktischen Standpunkte die einzelnen Verfügungen des Gesetzentwurfes und hob die Neuerungen hervor, die darin enthalten sind, die schärfere Ausarbei­tung der einzelnen Begriffskalegorien, die Qualifizierung einzelner krasser Fälle und die Einschaltung einer beson­derem Kategorie des Wuchers, der sogenannten „Aus­beutungsgeschäfte“, denen kein realer Handelskauf zu­grunde liegt; er wies auf die Neuerungen in strafrecht­lichem Belange hin, so auf die in gewissen Fällen rück­wirkende Kraft des Gesetzes, auf die.Erhöhung des Straf­ausmaßes und die Einführung der Geldbußen. Besonderes Interesse ' erheischen die Ausführungen über gewisse Eimizelfragen, die ziemlich scharf in das tägliche Ge­schäftsleben des Landes eingreifen. Mit besonderer Sorgfalt mußten zwei Probleme im Gesetz geregelt werden. Das frühere Wuchergesetz sta­tuierte eine Ausnahme für Geschäfte, die zwischen Kauf­leuten getätigt wurden, denn es ist ein altes, überliefer­tes Prinzip des Handelsrechts, daß zwischen protokol­lierten Firmen, also „Vollkaufleuten“, oder berufsmäßi­gen Kaufleuten abgeschlossene Geschäfte nicht in die Kategorie des Wuchers einbezogen werden können. Der Gesetzentwurf hat diese privilegierte Stellung der Han­delsgeschäfte abgeschafft und die im früheren Gesetz statuierte Ausnahme fallen gelassen. Der Motivenbericht deutet indessen bereits an, daß in dieser wichtigen Frage die endgültige Entscheidung die Gesetzgebung fällen müsse. Denn führte man den Begriff des Wuchers in das Geschäftsleben ein, so könnte dadurch die Sta­bilität und das gegenseitige Vertrauen im Handelsver­kehr erschüttert werden. Dementsprechend hat auch der Justizausschuß im Artikel 10 des Entwurfes die früher schon bestandene Ausnahmestellung der Handels­­kaufgeschäfte nicht bestätigt, so daß die Verfügungen des vorliegenden Entwurfes sich auch auf die zwischen protokollierten oder berufsmäßigen Kaufleuten getätigte Geschäfte erstrecken. Eine zweite äußerst heikle Frage bilden die von Geldinstituten abgeschlossenen Wucher­geschäfte. Für diesen Fall sieht der Entwurf die fach­gemäße Überprüfung des beanstandeten Geschäftes durch die Geldinstitutszentrale vor. Diese Verfügung soll kei­neswegs ein Privileg für Geldinstitute einführen, die einschlägigen Verfügungen des Gesetzes bezwecken ledig­lich, daß diese zuweilen ziemlich komplizierten Geld­geschäfte durch Berufsrevisoren geklärt werden sollen, gleichzeitig aber soll die Geldinstitutszentrale im die Mög­lichkeit versetzt werden, die notwendigen Verhaltungs­maßregeln gegen die schuldigen Institute zu ergreifen. Besonderer Nachdruck liegt auf der rückwirkenden Kraft des Gesetzes, wobei der Berichterstatter hervor­hob, daß diese rückwirkende Kraft sich nur auf Wucher­geschäfte bezieht, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes getätigt wurden, deren Vollstreckung aber erst nach In­krafttreten des Gesetzes gefordert wird. Vor dem Inkraft­treten des Gesetzes getätigte und auch erfüllte Verträge können nicht mehr angetastet werden. Schließlich drückte der Berichterstatter die Hoffnung aus, daß der Entwurf das hohe Ziel, das ihm gesteckt wurde, auch erfüllen wird, und daß es dadurch möglioh sein wird, die Disparität, die sich durch die krisenhafte Gestaltung des Wirtschaftslebens eingestellt hat, durch ethische Vorsorgen zu überbrücken. Bevor die allgemeine Debatte 'hätte einsetzen kön­nen, nahm Abgeordneter Dr. Hegymegi-Kiss (Unabh. Landw.) zur Geschäftsordnung das Wort, um die Aufmerksam­keit des Hauses auf den Umstand zu lenken, daß im Sinne des § 13 des Inkompatibi'litätsgesetzes die Inkompatibilität festzustellen ist, wenn ein Abgeordneter bei der Regierung in Angelegenheit von Auszeichnungen, Titeln, Verleihungen von Befugnissen, Konzessionen, Schanklizenzen mw. interveniert, daß aber dm Falle des § 13 das Inkompatibilitätsverfa'hren überhaupt nicht an­hängig gemacht werden kann, weil in der Geschäftsord­nung des Hauses bei der Aufzählung der Inkompatibili­­tätsfälle der Hinweis auf § 13 nicht enthalten ist. Präsident Dr. Almasy würdigte die Motive, die den Abgeordneten Dr. Hegymegi- Kiss zu dieser Feststellung veranlaßt haben, und er­klärte, daß er seine Feststellungen zum Gegenstände der Erwägung machen werde. Als erster sprach nunmehr zum Wuchergesetz Abgeordneter Tibor Farkas (Unabh Landw.). Seine kurze Rede war eigentlich nur ein einziger Protest gegen die Verhandlung des Cntwurfes, weil zu diesem durch den Berichterstatter eine so große Menge von Ab­änderungsanträgen eingereicht worden sei, daß der Ent­wurf gar nicht mehr identisch sei mit dem, den die zu­ständigen Ausschüsse seinerzeit genehmigt hätten. Es ist unmöglich, sagte der Redner, ernste legislatorische Arbeit zu verrichten, wenn das Haus fast bei jeder Gelegenheit vor solche Überraschungen gestellt wird, namentlich wenn nach Genehmigung der Entwürfe im Ausschuß von seiten der Regierung Änderungen vorgenommen werden, die man im Ausschuß überhaupt noch nicht hat voraus­sehen können. Die Technik der Parlamentsarbeit erfor­dert, daß weitgehende Änderungen in den Ausschüssen zur Plenarverhandlung vorbereitet werden, und wenn es auch richtig ist, daß jeder Abgeordnete das Recht hat, bis zum Beginn der Generaldebatte Amendements einzu­bringen, so steht es andererseits außer Zweifel, daß bei der jetzt befolgten Praxis vom Ausschuß bereits geneh­migte Entwürfe im Plenum eine Form erhalten, die vom Ausschuß überhaupt nicht beabsichtigt war. Diese Praxis macht jede ernste gesetzgeberische Arbeit illusorisch, und das veranlaßt mich, in diesem Falle einen Beschluß­antrag einzureichen, wonach der Gesetzentwurf an die Ausschüsse für Justiz und Volkswirtschaft zurückgeleitet werde. (Lebhafte Zustimmung links und äußerstlinks.) Damit war Abgeordneter Dr. Tibor Farkas am Ende seiner Ausführungen angelangt, er meldete sieh jedoch, nachdem der Präsident versucht hatte, die Opposition darüber aufzuklären, daß jedermann im Sinne der Ge­schäftsordnung das Recht habe, bis zmn Beginn der Debatte Abänderungsanträge einzubringen, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl dieser Anträge, die dann in Druck zu legen und an die Ageordneten zu verteilen sind, sogleich wieder zur Geschäftsordnung zum Wort, um zu erklären, daß, wenn auch diese Praxis geschäfts­ordnungsmäßig ist, Geist und Sinn des zur Verhandlung gelangten Entwurfes durch eine Unmasse von Ab­änderungsanträgen, die im Aufträge der Regierung der Berichterstatter einbringt, nicht entstellt werden dürfen. Die Linke begleitete diese Ausführungen mit wach­sender Nervosität und ließ sich auch dann noch nicht beruhigen, als der Präsident an Hand der Geschäfts­ordnung den Beweis dafür erbrachte, daß die jetzt be­folgte Praxis nach jeder Richtung hin geschäftsordnungs­mäßig sei, und daß er als Präsident nur die Pflicht habe, dafür zu sorgen, daß die bis zu Beginn der all­gemeinen Debatte eingebrachten Abänderungsanträge in Druck gelegt und unter die Abgeordneten verteilt werden. Präsident Dr. Almásy konnte sich £.r seine Ausfüh­rungen kaum Gehör verschaffen, und die Erregung der Oppositionsparteien, namentlich der Unabhängigen Land­wirte, war schließlich so groß, daß ein Ruf: „Das ist keine ernste Verhandlung, es wird am besten sein, wir lassen die Herren allein!“, williges Gehör fand. Im näch­sten Augenblick verließen alle Mitglieder der Partei der Unabhängigen Landwirte demonstrativ den Saal. Ihnen schloß sich sogleich die Sozialdemokratische Partei an. Das ging freilich nicht ohne erregte Lärmszenen ab, während der Präsident die Sturmglocke fast unaufhör­lich gellen ließ. Am aufgeregtesten gebärdete sich vielleicht Abge­ordneter Dr. Ulain, das neueste Mitglied des Hauses, den ein Zwischenruf des Abgeordneten Jänosy: „So sieht die nationale Kollaboration aus!“ außer Fassung zu bringen schien. In wenigen Minuten war die linke Seite des Hauses öd und verlassen, und als der nächste Redner, Abgeordneter Paul Magyar (lib. Opp.), zium Worte aufgerufen wurde, stand er vereinsamt in der ersten Bankreihe des linken Sektors da. Auf die Worte des Präsidenten reflektierend, gab Abgeordneter Magyar bereitwilligst zu, daß dieser Zwi­schenfall, der die Entrüstung der Opposition ausgelöst hat, in der Geschäftsordnung zwar nicht begründet ist, er stellte aber auch seinerseits fest, daß bei einer solchen Unmasse von Amendements, wie sie der Berichterstatter vor Beginn der allgemeinen Debatte eingereicht hat, ernste gesetzgeberische Arbeit nicht verrichtet werden kann, insbesondere wenn es sich um eine wirtschaffs­politische Vorlage handelt, deren Verfügungen von großer Wirkung auf das Wirtschaftsleben sein könnten. Im übri­gen führte er aus, daß die Vorlage weder zweckmäßig, noch zeitgemiäß sei, und daß sie vom Gesichtspunkte der Erfordernisse des Wirtschaftslebens eher schädlich als nützlich sein werde, ganz abgesehen davon, daß das der Regierung vorschwebende Ziel sich derart nicht erreichen läßt; durch Stimulanzen kann das Wirtschaftsleben aus seiner gegenwärtigen Lethargie nicht herausgehoben werden. Das alte ungarische Wuchergesetz weist tatsäch­lich große Mängel auf, die eine Reform unbedingt not­wendig machen; nur ist nicht einzusehen, warum diese Reform eben jetzt so dringlich geworden wäre, wo das Land nicht strafrechtliche Maßnahmen, sondern wirt­­schaftspolitisohe Verfügungen braucht, um die Ubelstände dm Wirtschaftsleben beseitigen zu können. Das charakteristische Merkmal der Wirtschaftskrise, fuhr der Redner fort, ist die völlige Lähmung des Kredit­­lebens. In einer solchen Zeit brauchen wir nicht Ver­fügungen, die vielleicht abstoßende Erscheinungen auszu­merzen befähigt sind, sondern geeignete Maßnahmen zur Belebung des Blutkreislaufes des Kredibleibens. Statt dessen bekommen wir auch diesmal wieder einen Entwurf, der wohl geeignet ist, ernste Geschäftsmänner, die das moralische Niveau des Wirtschaftslebens wahren wollen, vor Geschäftsabschlüssen zunüokzuhalten, der aber zu­gleich denjenigen, die sich um die WiirlschafLsanoral nicht kümmern, diie Möglichkeit bietet, ihre Machenschaften fortzusetzen. Wir haben wirklich Dringlicheres zia tun, als ein solches Gesetz zu schaffen. Wir müßten in erster Reihe dafür sorgen, daß die in Stockung geratene Produk­tion wieder in Gang gesetzt und zur Erfüllung ihrer Pflichten befähigt werde. Der Ministerpräsident hat recht, wenn er sagt, daß die gegenwärtigen Zeitläufte nicht zur Aufstellung eines großangelegten Wirtscliaiftsprogramms geeignet sind; aber trotzdem könnte eine große Reihe von Verhältnissen geregelt werden, die unabhängig sind von der Wirtschaftskrise, in denen sjiezielle ungarische Übel in Erscheinung treten, deren Beseitigung von seiten der ungarischen Regierung schon wiederholt in Aussicht ge­stellt wurde. Vor allem müßte das Vertrauen zu den Banken wieder geweckt werden. Hiezu ist es notwendig, daß die Banken in eine Verbindung mit der Nationalliank gebracht werden, die geeignet ist, durch Bereitstellung entsprechender Reserven die Sekurität der Einlagen zu fördern und dadurch den Prozeß der Kapitalibiildung zu beschleunigen. Oder ein anderes Beispiel: Es kann vom Gesichtspunkte des ungarischen Schuldners niclit weiter geduldet werden, daß die Pfandtorieffrage noch immer un­geregelt ist. Im Sinne des Transfermoratoriums ist die Tilgung von Schulden durch Pfandbriefe expressis verbis ver­boten. Das dürfte eine Forderung unserer Ausland­gläubiger gewesen sein, wir aber müßten sie davon überzeugen, daß mit einem solchen Verbot ihren Inter­essen nicht gedient ist, daß im Gegenteil dadurch die Kräfte der ungarischen Wirtschaft nur noch mehr ge­schwächt werden, was wohl auch ihren Interessen zu­widerläuft. Der Finanzminister hat gestern erklärt, un­sere Verschuldung hätte in der nächsten Zeit einen er­schreckenden Umfang angenommen. Das dürfte eigent­lich gar nicht stimmen, das Substrat ist in der jüngsten Zeit im Gegenteil zurückgegangen, aber noch gefähr­licher ist unsere Verschuldung dadurch geworden, daß die Werte, die als Basis der Verschuldung fungieren, infolge des Niederganges unserer Wirtschaft sich all­mählich entwerten, und daß mithin die Deckung des in Anspruch genommenen Kredits nicht vorhanden ist.

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