Pester Lloyd - esti kiadás, 1932. november (79. évfolyam, 246-270. szám)

1932-11-02 / 246. szám

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Blookner .Blau, Boros, Braun, Josef Erdős, Győri & Nagy, Harsányi, Haasenstein & Vogler, Cornet Leopold, Julius Leopold. Magy. hirdető­­iroda, Mosse Rudolf A.-G, Julius Tenzer, Uray. Generalvertretung des Pester Lloyd iür Oesterreich: M. Dukes Nachf. A.-G., Wien, Wollzeile 16. Einzelnummer tűi tíudapesi und íür die Provinz: Morgenblatt an Wochentagen i6 Heller, an Sonn agen 32 Heller Abendblatt 10 Heller. — Für Oesterreioh: Morgenblatt an Wochentagen 30 Gr., an Sonntagen 40 Gr. und Abendblatt 30 Gr Redaktion u. Adm. • V., Mária Valéria-ucca 12. Telephon der Administration: 849-0 79. Jahrgang. Budapest, Mittwoch, 2. November 1932. Nr. 246 Außenpolitische Chronik der drei zeitungs­losen Tage. Der französische Abrüstungsvorsehlag. Der Eindruck verstärkt sich, daß der Ab­rüstungsvorschlag Herriots, wiewohl er in manchen Punkten nicht bloß auf deutschen, sondern auch auf englischen und italienischen Widerstand stoßen dürfte, sich vielleicht doch als geeignet erweisen wird, die Anknüpfung von diplomatischen Verhand­lungen zu ermöglichen, die darauf abzielen, Deutsch­land wieder zur Abrüstungskonferenz zurückzu­­führen. Mittlerweile wird aus Paris gemeldet, daß eine halbamtliche französische Verlautbarung bekannt­gibt, dem Texte, wie dieser in der Kammerrede Her­riots enthalten war, sei „eine wichtige Auslassung“ unterlaufen, denn der französische Plan bestehe nicht aus sechs, sondern aus acht Punkten. Dieser 7. und 8. Punkt sehe vor, daß die Abrüstungsmaß­­nahmen der verschiedenen Länder gegenseitig von­einander abhängig gemacht würden, und daß jene Mächte, die überseeische Besitzungen zu verteidigen hätten, die freie Verfügung über die zu diesem Zweck spezialisierten Streitkräfte behalten sollen. Der deutsche Reichskanzler Papén hat dem europäischen Korrespondenten des in Buenos Aires erscheinenden Blattes Nacion wichtige Mitteilungen über seine Auffassung des französischen Abrüstungs­planes gemacht Der Kanzler ging davon aus, daß eine deutsch-französische Annäherung die Grund­lage des Weltfriedens wäre. Er fügte jedoch hinzu, daß die französischen Besorgnisse wegen der mili­tärischen Ausbildung der deutschen Jugend unbe­gründet seien. Frankreich und die ganze Welt hät­ten ein Interesse daran, daß Deutschland aus seinem gegenwärtigen Zustande moralischer und wirtschaft­licher Depression herauskomme und seinen alten Wohlstand wiedererlange. Eine deutsch-französische Verständigung halte er für möglich und wünschens­wert. Während der letzten Jahre sei es gelungen, zahlreiche schwierige Fragen zu lösen, die unlösbar schienen, z. B. die Rheinlandfrage und das Repara­tionsproblem. Warum sollte man nicht auf die gleiche Art auch zu einer Lösung der Gleichberechti­gung gelangen können9 Aus dieser Äußerung des deutschen Reichs­kanzlers ist erfreulicherweise ersichtlich, daß man in Berlin die Neigung bekundet, eine Verständigung mit Frankreich zu erzielen. Namentlich wird von deutscher Seite darauf hingewiesen, daß Herriots Vorschlag eigentlich schon ein Abschwenken vom Versailler Vertrag bedeute; denn indem Frankreich die Wehrmacht aller Staaten, also auch die eigene, auf das Milizsystem umzustellen bereif sei, werfe es die Versailler Militärklausel über Bord, nach der Deutschlancd bloß ein Söldnerheer in der Stärke von bloß 100.000 Mann unterhalten dürfe. Auch darin, daß nach dem französischen Abrüstungsplan dem Deutschen Reich der Besitz gewisser Waffen nicht weiter untersagt bleiben soll, wird deutscher­seits ein gewisser Fortschritt und ein Abschwenken von Versailles erblickt. Über den Eindruck des französischen Ab­­rüstungsplanes in Amerika wird uns aus Washing­ton telegraphiert: Der neue französische Abrüstungsplan hat in ameri­kanischen offiziellen Kreisen einen günstigen Eindruck gemacht. Man glaubt, daß dieser Plan mit dem Vor­schlag des Präsidenten Hoover, die Rüstungen allgemein um ein Drittel herabzusetzen, in Übereinstimmung ge­bracht werden kann, etwa in der Weise, daß der fran­­zösiche Plan auf die Landrüstungen, der amerikanische Plan auf die Seerüstungen Anwendung fände. Mehrere Blätter äußern die Ansicht, daß der neue Plan die Hoffnungen auf einen Erfolg der Abrüstungs­konferenz wiederbelebe. Allerdings steht man dem Ge­danken, daß die Vereinigten Staaten an einem Konsul­­tativpakt teilnehmen sollten, mit kühler Ablehnung ge­genüber, und man wiederholt, daß jede Vermittlung Ame­rikas in europäischen Angelegenheiten vermieden werden müsse. In offiziellen Kreisen wird in diesem Zusammen­hang bemerkt, daß Frankreich bisher niemals an die Vereinigten Staaten mit dem Wunsche nach einer Sicher­heitsgarantie herangetreten sei. Man erwartet daher, daß Frankreich nicht darauf bestehen werde, daß amerika­nische Truppen bei einem europäischen Konflikt verwen­det werden sollen, sondern daß es sich mit der Anwen­dung des Kellogg-Paktes begnügen werde, wie er kürz­lich von Staatssekretär Stimson definiert worden ist. Einen Vorzug des französischen Planes erblickt man auch darin, daß er den deutsch-französischen Konflikt in der Abrüstungsfrage beseitige, .indem er Deutschland der Notwendigkeit enthebe, eine kostspielige Berufsarmee zu unterhalten und ihm statt dessen ein Heer auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht mit höheren Effektivbeständen, aber wesentlich billigeren Unterhaltskosten zugesteht. Wichtig und interessant sind die Eröffnungen des französischen Luftfahrtministers Painlevé, die in einer Rede in Rennes enthalten waren und in der er u. a. folgendes ausführte: Frankreichs Bemühungen gin­gen dahin, den künftigen Generationen die furcht­baren Geiseln des Krieges zu ersparen. Die Regierung Herriot werde in Genf einen Plan vorlegen, der die Fortsetzung des Locarnopaktes und der bisher von den Großmächten Unterzeichneten Verträge bilde und zur endgültigen Abschaffung des Krieges bei­tragen werde. Die Formel dieses Planes liege in der kollektiven, aufrichtigen Abrüstung. Man müsse jeder Nation die Möglichkeit zu einem brutalen Angriff nehmen, indem man ihr alle Mittel zu einem plötz­lichen und unvorhergesehenen Angriff entziehe. Fer­ner müßten die defensiven Elemente aller Völker der Kontrolle des Völkerbundes unterstellt werden. Frankreich dürfe sich jedoch keinem, allzu ver­trauensvollen Optimismus hingeben, es dürfe nur im gleichen Maße wie die benachbarten Völker abrüsten. Auf diese Weise werde Frankreich für die Organi­sation des Friedens nicht durch ein Wettrüsten dienen, sondern im Gegenteil, indem es den Völkern die große Idee der Gleichberechtigung und der Ab­rüstung aufzwinge. Der französische Kriegsminister Paul-Boncour, der sich heute nach Genf begibt, hat vor seiner Ab­reise den Vertretern der Presse einige Mitteilungen über die Art und Weise gemacht, wie er sich die Durchführung des französischen Abrüstungsplans vorstelle. Danach werde der Entwurf Herriots erst nach der Rückkehr des letzteren aus Spanien dem Bureau der Abrüstungskonferenz überreicht werden. Die Konferenz werde hinlänglich Zeit haben, den Plan zu prüfen, da die Diskussion über ihn höchst wahrscheinlich nicht vor dem 20. November werde beginnen können. Erst nach Annahme des Planes durch die Konferenz würde für jedes Land die Frage der Anpassung seiner Armee an das neue Regime aktuell werden. Im Augenblick handle es sich dar­um, allen Heeren Europas den gleichen rein defen­siven Charakter zu geben. Erst dann wären die Rüstungsverniinderungen für jedes einzelne Land zu prüfen. In diesem Augenblick werde sich daher auch erst die Frage einer Verkürzung der Dienst­zeit in Frankreich von zwölf auf neun Monate stel­len, ein Problem, das erst im Einvernehmen mit den militärischen Sachverständigen gelöst werden müsse. Die Notwendigkeit einer Kolonialarmee für diejeni­gen Länder, die Kolonien besäßen, sei ein Grundsatz, der auch im Hoover-Plan enthalten sei und nicht angefochten werden könne. Diese Frage stehe über­haupt nicht zur Diskussion, da der französische Plan ausschließlich auf die europäischen Landheere Anwendung finden soll. Es handle sich ja um einen Militärpakt, der zwischen den kontinentalen euro­päischen Mächten abgeschlossen werden soll. Nach dieser Äußerung Paul-Boncours würde also die geforderte Umwandlung der Berufsheere in Armeen mit allgemeiner Wehrpflicht nur auf die deutsche Reichswehr, nicht aber auf die englische Söldnerarmee Anwendung finden. Deutschland:. Der Konflikt zwischen Reich und Preußen. Die Ereignisse der jüngsten Tage beweisen, daß das Urteil des Staatsgerichtshofs nicht geeignet war, den zwischen Reich und Preußen bestehenden Ver­­fassungskonflikt einer Lösung entgegenzuführen. Es ist einstweilen nicht abzusehen, wie die harmonische Zusammenarbeit zwischen der Staatsregierung Braun und der kommissarischen Regierung gesichert werden kann. Das Kabinett Braun protestiert ener­gisch gegen gewisse neue Maßnahmen des Reichs, die nach dem Urteilsspruch in Leipzig ergriffen wor­den sind, so gegen die Auflösung des preußischen Wohlfahrtministeriums und gegen den Beschluß. den Reichsrat erst für den 10. November (also nach den Reichstagswahlen) einzuberufen. In diesen Fra­gen wurde bis jetzt keine Einigung erzielt; dagegen trug die Umgestaltung der kommissarischen Regie­rung, bezw. die Ernennung Dr. Brachts und Dr. Popitz’ zu Reichsministern ohne Portefeuille, einiger- 1 maßen zur Klärung der Lage bei, da somit wenig­stens die Trennungslinie zwischen Reichs- und preußischen Instanzen klarer gezogen wurde. Ande­rerseits löste gerade diese Maßnahme die schwersten Bedenken der süddeutschen Länder aus. Uber die Neuernennungen in die kommissa­rische preußische Regierung wird vom 31. Oktober folgendes gemeldet: In seiner Eigenschaft als Reichskommissär ■»für das Land Preußen hat der Reichskanzler folgende Ernennungen vorgenommen: zu seinem Stellvertreter für den Geschäfts­bereich des Finanzministeriums hat er den Staats­sekretär z. D. Professor Dr. Popitz ernannt; zu seinem Stellvertreter für den Geschäfts­bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Domä­nen und Forsten den Reichsminister Freiherrn von Braun; zu seinem Stellvertreter für den Geschäfts­bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung den Universitätsprofessor Dr. Kaehler. In der kommissarischen Leitung der übrigen preußischen Ministerien tritt keine Veränderung ein. Der Reichspräsident hat den stellvertretenden Reichskommissär für das Land Preußen Staatssekre­tär z. D. Oberbürgermeister Dr. Bracht und den Stellvertreter des Reichskommissärs für das preußi­sche Finanzministerium Staatssekretär z. D. Profes­sor Dr. Popitz für die Dauer ihrer Betrauung mit diesem Auftrag zu Reichsministern ohne Beschäfti­gungsbereich ernannt. Das preußische Justizministe­rium leitet Staatssekretär Hölscher wie bisher. Das Nachrichtenbureau des Vereins Deutscher Zeitungsverleger meldet, daß man von seiten der preußischen Staatsregierung zu den Ernennungen im Reich folgendermaßen Stellung nimmt: Die Ernennung von Reichsministern ist an sich Sache des Reichs. Preußen hat dabei lediglich im Rahmen des Reichsrats wegen der haushaltsmäßigen Unterlage mitzusprechen. Die Ernennung ist nach der grundsätzlichen Auffassung der preußischen Staats­regierung deshalb überflüssig, weil die Verwaltung Preußens durch das Reich auf Grund von Artikel 48, Absatz 2 der Reichsverfassung nach ihrer Ansicht nicht notwendig ist. Wenn sie aber für notwendig ge­halten wird, kann die Beschränkung auf Preußen nicht gerechtfertigt werden. Die Bezeichnung der Kommissare als Reichsminister ist immerhin zutreffcn­­der, als die Bezeichnung als Landesminister oder Landesregierung, die mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht im Einklang steht. In der Ernennung von Popitz wird man eine gewisse Ab­kehr der Reichsregierung von der bisherigen Ver­urteilung der früheren Finanzgebarung des Reiches zu erblicken haben, an der Popitz, der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium war, bis Ende 1929 als maßgebender Fachmann mitgewirkt hat. Was die Bedenken der süddeutschen Länder ge­gen die Maßnahmen der Reichsregierung betrifft, so wurden diese vom bayrischen Ministerpräsidenten Dr. Held in Würzburg und in Stuttgart in mehreren Re­den besonders scharf zum Ausdruck gebracht In bei­den Städten erklärte Dr. Held, daß die Maßnahmen der kommissarischen Regierung den Grundgedanken der Reichsverfassung vollständig umkehrten. Daher habe die bayrische Regierung in den letzten Tagen dringende Vorstellungen beim Reichspräsidenten erhoben. Die Bedeutung der Angriffe Heids wird besonders erhöht durch den Umstand, daß sie gerade in die Zeit fielen, wo die Reichsregierung ihren Vertrauens­mann y. Lersner zu Dr. Held entsandte, um mit ihm Verhandlungen anzuknüpfen. Es .scheint, daß die Zusicherungen v. Lersners nicht geeignet waren, die Bedenken des bayrischen Ministerpräsidenten zu zer­streuen. Übrigens haben die schweren Angriffe Dr. Heids, wie zu erwarten war, in Berliner Regierungs­kreisen schwer verstimmt und eine sehr gespannte Situation hervorgerufen. Die rechtsstehenden Blätter kündigen eine Einschränkung der Beziehungen zu Bagern an, und zwar in der Form, daß der politische Verkehr zwischen Berlin und München stark einge­schränkt werden soll, solange sich Dr. Held nicht ent­schuldigt habe. Es werde deshalb auch kein weiterer Besuch des Reichsvertreters Freiherrn v. Lersner beim bayrischen Ministerpräsidenten stattfinder Die Folgen des Hungermarsches auf London Die englische Hauptstadt hat drei kritische Tage hinter sich: das Eintreffen der ersten Hungermarschko­lonnen in London war den von Moskau dirigierten Ele­menten der Arbeitslosenbewegung ein gierig ergriffener

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