Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1933. március (80. évfolyam, 49-73. szám)

1933-03-01 / 49. szám

PESTER LLOYD — - ’......------------------• 2 *’.............~ Mittwoch, 1. März 1933 Umständen können ernste Bedenken gegen die Ab­schaffung der Institution des Überprüfungsantrages in keiner Weise bestehen. Der heute im Abgeordnetenlxause zur Verhand­lung gelangende Gesetzentwurf wünscht in dem noch immer nicht gänzlich übersichtlichen Forum­­system endgültig Ordnung zu schaffen, ln früherer Zeit konnte selbst der Fachmann bloß , nach länge­rem Forschen ermitteln, an welche Behörde appel­liert werden kann. Zwar hat der G.-A. XXX: 1929 auf diesem Gebiete bahnbrechende Arbeit verrichtet, weil er in die Wildnis hincingeleuchtet hat, doch blieben hoch immer Zweifel bin sichtlich des In­stanzenzuges übrig. Nun ist aber die Zeit gekommen, auch hier allen Zweifeln ein Ende zu bereiten. Zu diesem Behufe stellt die Vorlage in ausführlicher Weise die erst- und die zweitinstanzlichen Behörden fest, womit jeder weiteren Unsicherheit vorge­beugt ist. Der G.-A. XXX : 1929 hat bekanntlich sowohl in den Komitaten wie in den Munizipalstädten die Institution des engeren Ausschusses TvKleinver­­sammluög“) ins Leben gerufen. Das hatte die Be­deutung, daß ein Teil der Kompetenz der General­versammlung des Munizipalausschusses auf diesen . engeren Ausschuß übergegangen ist, um dadurch den administrativen Geschäftsgang zu beschleuni­gen. Die Kompetenz des engeren Ausschusses war jedoch nicht taxativ festgelegt. Das Gesetz hat ledig­lich die Kompetenz der Generalversammlung im ein­zelnen umschrieben und sodann dekretiert, daß in die Kompetenz des engeren Ausschusses diejenigen Angelegenheiten gehören, die das nämliche Gesetz nicht in die Kompetenz der Generalversammlung ge­wiesen hat. In der Verwaltungspraxis hat dies zu Wirren geführt, und nun schafft der dem Ab­­geordnetenhausc vorliegende Gesetzentwurf da­durch Abhilfe, daß er die Kompetenz des engeren Ausschusses im einzelnen feststem und in der Kom­petenz der Generalversammlung die Dinge böläßt, die nicht an den engeren Ausschuß gewiesen sind. Besonderes Interesse darf die Bestimmung der Vorlage beanspruchen, die sich mit der praktischen Verwaltungsprüfung befaßt. Bekanntlich hatte schon das Gesetz über die Qualifizierung der öffentlichen Beamten verfügt, daß für die Beamten, die auf Dienstposten verwendet werden, die an die juristi­sche Qualifikation gebunden sind, eine praktische Fachprüfung organisiert werden muß. Nahezu fünf­zig Jahre hindurch diskutierten die Fachkreise über die Frage der Fachprüfung, bis endlich der G.-A. XXX : 1929 diese Institution ins Leben rief. Allein noch hatten die Prüfungen vof , den bereits konstituierten Prüfungskommissionen, niéht begon­nen, als sich bereits Einwendungen vernehmen ließen, die eine Überprüfung der, Institution der praktischen Verwalt ungSprilfuhg notwendig niafehte: Der G.-A. XXX : 1929 fördert nämlich eine völlig einheitliche Prüfung von jedem Bewerber, ohne Rücksicht darauf, in welchem Zweigb der. Verwal­tung er sich unterzubringen wünschte. Das haben die zuständigen Faktoren beanstandet; sie betrach­teten es weder als zweckmäßig, noch als gerecht, daß einer, der bespielsweise iii dei' Finanz­oder m der Unterrichtsverwaltung untérzukommen wünscht, die gleiche Prüfung in vollem" Umfange abzulegen verpflichtet sei, wie beispielsweise einer, der bei der Staatspolizei zu dienen wünscht, oder daß ein Aspirant des Polizeidienstes zur gleichen Fachprüfung verhalten sei, wie ein Bewerber, der sich dem Finanzdienste zu widmen wünscht. Zwar f.entlieh kein grausames Ende wie auf dem Gréve­­platz finden wird. Arme Antoinette... Es wäre sehr interessant, zu erfahren, welcher Art die Menschen sind, die sich da von überallher offenbar in jüngster Zeit tausend Kilometer vom festen Land angesiedelt und zusammengefunden haben, und wie ihre Beziehungen zueinander sind. Eine Robinsongesellschaft, die sich dem Befehl einer jungen Frau unterworfen zu'haben scheint. Über­drüssige unserer Welt neben anderen, die am Äqua­tor eine Spielbank mit Prunkhotels gründen möch­ten. Jene, die eine Welt ohne Geld suchen neben an­deren, die Geld machen wollen, das hier doch so bezaubernd überflüssig sein müßte. Primitivität, an­gestrebt von Menschen, die eben aus Paris und Ber­lin kommen und nach Reklamee und Lärm lüstern scheinen. Unter ihnen vielleicht einige echte Robin­sons, die nun plötzlich den Eindringlingen preis­­gegeben sind und ihnen nicht entkommen können. Denn hier gibt es keinen Raum, um sich zu verber­gen, die Welt folgt ihnen, nur ist sie in Floreana viel gedrängter, und es stellt sich heraus, daß Paris und Berlin viel einsamer sind als dieses Stück Lava und Riff, von Vulkanen aus unendlicher See empor­geschleudert. Hier sieht man sich immer, begegnet man sich, hier will man sich befehlen, und der Traum von Freiheit wandelt sich in eine enge Knechtschaft. Mag sein, daß einzelne nun in andere unbewohnte Inseln flüchten, es gibt hier Hunderte, jeder könnte sein Reich für sich haben, wenn ein Boot ihn hinüberträgt. Ein Reich ohne Trinkwasser, aber seltene Tiere und Pflanzen sind da, Stille und Freiheit, und solche Vorstellung verlockt überall die Müden, Zerbrochenen, Gescheiterten. Fort von den Ländern, die den Menschen nicht mehr benötigen, in Gütern ersticken, die er nicht kaufen kann — und hinein in ein Paradies, wo nichts zu kaufen ist und alles Geschenk der Natur oder ihr durch geseg­nete, ungehinderte und freie Arbeit schöpferisch ab­wurde versucht, in dieser Hinsicht im Wege der Vollzugsverordnung Abhilfe zu schaffen, doch hat dieses Auskunftsmittel die berechtigten Wünsche nicht befriedigt. Der neue Gesetzentwurf läßt zwar die theoretische Qualifikation (rechtswissenschatt­­lichies, staatswissenschaftliches oder volkswissen­schaftliches Doktorat) unberührt, teilt aber die praktische Verwaltungsprüfung in eine allgemeine und eine Fachprüfung. Der allgemeinen Prüfung hat sich jeder Verwaltungsbeamte nach Erwerbung der juridischen Qualifikation und nach dreijähriger Verwaltungspraxis zu unterziehen. Diese allgemeine Prüfung erstreckt sich auf die das ganze Gebiet der Verwaltung umfassenden allgemeinen praktischen Kenntnisse. Nach dieser hat dann der Kandidat die Wahl zwischen viererlei Fachprüfungen: er kann wählen zwischen der Fachprüfuftg für innere Ver­waltung, für die der finanziellen Fachprüfung, der Fachprüfung für Kultus-, Unterrichts- und Er­ziehungswesen, und der Fachprüfung für Volks­wirtschaft und Verkehrswesen — je nach dem Vcr­­waltungszweige, in dem er endgültig verwendet zu werden wünscht. Will der Beamte später in einen anderen Verwaltungszweig übertreten, dann hat ei­chen auch die für diesen anderen Zweig vorgesehene Fachprüfung zu bestehen. Einem Mangel hilft die Vorlage dadurch ab, daß sie gestattet, besonders her­vorragend begabten Personen die Verwaltungspraxis und die praktische Verwaltungsprüfung im Gnaden­wege nachzusehen und ausnahmsweise auch solche zur Prüfung zuzulassen, die zwar über die für das administrative Konzeptsfach erforderliche theoreti­sche Qualifikation verfügen, aber die dreijährige Praxis nicht im Verwaltungsdienste, sondern in einer anderen Berufstätigkeit erworben haben. DU Vor­lage will dadv zh ermöglichen, daß in dem Verwal­tungsdienst in,., gen falls auch solche einbezogen wer­den, die dazu hervorragend geeignet sind, die erfor­derliche Vorbedingung aber nicht nachzuweisen ver­mögen. . Durch die Reform der praktischen Verwaltungs­prüfung wird erreicht, daß im allgemeinen Teil der Prüfung jedier Vewaltungsbeamte nachweisen muß, daß er über die praktischen Kenntnisse verfügt, die in allen .Vervvaltungszweigen unerläßlich sind. Die einzelnen Fachprüfungen aber schaffen die Möglich­keit, den Kandidaten in eindringlichster Weise aus der Materie zu prüfen, die sich auf seinen spezifi­schen Verwaltungszweig bezieht. Damit gelangt nun endgültig unter Dach und Fach die wichtige In­stitution der praktischen Verwaltungsprüfung, die. von ausschlaggebender Bedeutung für die ganze Ver­waltung ist, denn im Verwaltungsdienst hängt alles von den Personen ab, die die Amtsgeschäfte be­sorgen. Der Beamte, der das richtige Gefühl hat, sich für den öffentlichen Dienst eignet und sioh das er­forderliche Fach>yrs^ ^rworbm hat, wird in jeg liojjgm System Gutes leistirir ätiaererseits kann auch ein auf Grund der glänzendsten Theorien kon­struiertes System keine Ergebnisse produzieren, wenn ihm nicht Beamte zur Verfügung stehen, die sowohl vom theoretischen wie vom praktischen Standpunkt aus den Anforderungen entsprechen. Der ungarische Beamten« fand hat bisher unter den schwierigsten Verhältnissen mit der größten Hingabe und Selbstlosigkeit die Feuerprobe bestan­den, denn er war aus Elementen zusammengesetzt, die für den Verwaltungsdienst sozusagen eine hereditäre Begabung hatten. Wenn es Fehler gab, so trugen daran einerseits die Überbürdung mit bureau­­kratiseher Arbeit, andererseits das niedrigere Niveau _:_______:__________—--- .. --------- ■ ■ .......... ...- ---- a 1 der theoretischen Qualifikation und der Mangel der praktischen. Prüfung die Schuld. Gurch G.-A. XXX: 1929 ist die theoretische Qualifikation dpr Kandidaten für den Verwaltungsdienst an das Dok­torat geknüpft, und nach dreijährigem aktivem Dienst haben sie nun auch noch die praktische Fach* Prüfung zu bestehen. Wenn nunmehr die künftige Generation nach Erfülung so höher theoretischer und so strenger praktischer Bedingungen zur end­gültigen Anstellung gelangt, dann dürfen wir ver­trauensvoll erwarten, daß in der Zukunft die Ver­waltung in die Hände einer Beamtenschaft gelegt sein wird, die in jeglicher Hinsicht auf der Höhe ihres Berufs steht. Mit der Vereinfachung der Rechtsmittel, mit der Ausdehnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der präzisen Feststellung des Forumsystems und der zielbewußten Organisierung der Institution der prak­tischen Verwaltungsprüfling bringt der Gesetz­entwurf die Sache der Vereinfachung, Verbesserung und Beschleunigung der Administration um einen ge­waltigen Schritt vorwärts. Das sind jedoch, wie ich bereits oben an deutete, vorerst bloß die Anfangs­schritte. Der Minister des Innern hegt weitblickende Pläne, die sich auf dén Verwaltungsorganismüs, auf die Kräftigung der Autonomie und eihe Neuregelung des Mittlerwesens beziehen. All das ist bei weitem keine Zukunftsmusik, weil die betreffenden Entwürfe in raschem Nacheinander binnen kürzester Zeit auf die Tagesordnung gelangen werden. Im Laufe der Abgeordnetenhausdebatte wird sich der Herr Minister des Innern sicherlich aus­führlicher über seine Zukunftspläne äußern, und so wäre es unangebracht, wenn ich seinen Ausführun­gen durch eine ausführliche Bekanntgabe seiner Ab­sichten vorgreifen würde. Wenn dann die zweifellos großen Vorteile des neuen Rechtsmittelsystems, wie •dies in dem bereits eingebrachten Gesetzentwürfe und der binnen kurzem einznbringenden Vorlage über die Ausdehnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorge­sehen ist, ihre Ergänzung finden werden in den weiteren Verfügungen, die der Herr Minister des Innern plant, und wenn auch die heilsame Wirkung der praktischen Verwaltungsprüfung zur Geltung ge­langt, dann bin ich überzeugt, daß der ganze Ver­waltungsapparat reibungslos und flott wirken wird, — sich nicht in bagatellmäßiger, bureaukratischer Arbeit erschöpfend, sondern begeistert und erfolg­reich eintretend für die Ideen des sozialen, kul­turellen und wirtschaftlichen Fortschrittes. gezwungen! In jedem Augenblick träumen Millio­nen gehinderter, verzweifelnder, überflüssiger und doch sehr lebendiger Menschen von einem Robinson­­schick sal. Bei der erwähnten Baronin-Kaiserin aus Wien-Konstantinopel-Paris und ihren Freunden wird dies zu einer Farce, andere mögen dies Ziel ernsthafter suchen, ohne Interviews und an die Pa­riser Schwiegermutter , gesandte Zeitungen, ohne Fimgaukeleien von Sündeninseln und Hasardpara­diesen. Diese segeln auf Booten oder kleinen Dampfern in vergessene •Einöden, oder möchten, noch zu Europa verdammt, am liebsten preiswerte Offerten auf ein Inserat: „Einsamkeit gesucht, am liebsten Südseemsel.“ Ziele: Zu sich selbst zu kom­men. Von Sorgen befreit zu sein, die aus einer ver­wirrten und aus den Fugen geratenen Zeit kommen. Nicht rechnen, nicht betteln, nicht verzweifeln müs­sen. Täglich seine Kraft sich bestätigen zu können. Da fügt sich selbstgeschaffen die Hütte, liier bahnt sich der Weg, hier reift die Frucht, wächst der Baum, liefern Wasser und Wald die Nahrung. Kein Hindernis zu kennen, das von anderen kommt und allein zu sein, oder mit guter Genossin vor Zeit und Ewigkeit! Ziele, ersehnt und von vielen Millionen Träumen nie erfüllt, und wenn erfüllt, zumeist ent­täuschend. Nicht bloß geckenhaft und grotesk wie in Floreana, sondern aus der Schwäche, die nicht allein bleiben kann, aus dem Kampf einiger Men­schen, die, zur dauernden Gemeinsamkeit verurteilt, sich bald nicht mehr ertragen können. Aus Sehn­sucht nach der gern verlassenen, eben noch ver­achteten und dann doch wieder ersehnten Welt. Ab­schlüsse von Robinsontragödien und Komödien, zu­meist unbekannt bleibend, lehrreich und traurig. Und zwischen ihnen heute, aus Tropenfernen her­gewebt, die nachdenkliche Lustigkeit dieser Be­gebenheit: Kaiserin Robinson und ihr Volk auf den Galapagosinseln. Abgeordnetenhaus. V izepräsident Dr. Czettler eröffnele die Sitzung des Abgeordnetenhauses' einige Minuten nach 5 Uhr und er­teilte vor der Tagesordnung in persönlicher Sache dem Abgeordneten Dr. Pékár (Einheit) c as Wort, der ;nif die voii dein sbziáRiémoliratiscTieii Ab­geordneten Peyeraih letzten interpellatiorislage gegen Hin­gerichteten Angriffe reflektierte und diese entschieden zurückwies, wobei er zu seiner Rechtfertigung in länge­ren Ausführungen die bewegten Ereignisse im August'des Jahres 1919 Revue passieren ließ. Er verlas in diesem Zusammenhang auch mehrere Abschnitte aus dem Diarium des Hauses und zitierte verschiedene Stellen aus den Reden des damaligen Ministerpräsidenten Friedrich. Ab­geordneter Pékár protestierte vor allem gegen die Be­hauptung des Abgeordneten Peyer, als ob er und die übri­gen Mitglieder des „Weißen Hauses“ mit Hilfe der Ru­mänen die Regierung Peidl entfernt hätten. Das „Weiße Haus“, sagte er u. ä., hat niemals mit den Rumänen privat oder offiziell Fühlung genommen, erst als wir be­reits zur Macht gelangt waren, das gebe ich zu, haben wir mit den Rumänen verhandelt und die ungarischen Gc-istesschätze gerettet. Die Regierung Peidl hat aber nichts Besseres zu tun gefunden, als anläßlich ihres ersten Ministerrats Vorsorge für den Schutz der Familien der geflüchteten Volkskommissare zu treffen. Kriegszninister Haubrich hat das Ansuchen der ungarischen Soldaten, die Rumänen aus dem Lande zu vertreiben, mit der Begrün­dung abgelehnt, daß er lind die übrigen Mitglieder der Regierung Peidl Pazifisten seien. Abgeordneter'Dr. Pékár verlas sodann unter großer Bewegung der rechten Seite des Hauses ein Vom Oberpolizeirat Wolkenberg an ihn gerichtetes Schreiben vom August 1919, wonach das Ministerpräsidium Kenntnis davon erlangt habe, daß die Budapester Arbeiterschaft mit den Rumänen Verhandlun­gen darüber führten, daß diese das ganze Land sollten besetzen dürfen, wofern sie die Hauptstadt räumten und dadurch dem Arbeiterrat behilflich wären, um wieder an die Macht zu gelangen. Eie Verlesung dieses Schreibens rief auf der linken Seite einen Entrüstungssturm hervor. Abgeordneter Esztergályos (Soz.): Diesen Brief haben Sie dem hundertjährigen Locseer Kalender entnommen] Abgeordneter Dr. Pékár: Diesem Arbeiterrat hat die Regierung Peidl das Treugelöbnis abgelegt. ■ Noch einmal weise ich ganz ent­schieden die groben und unparlamentarischen Angriffe des Abgeordneten Peyer zurück. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Nunmehr sprach Ackerbauminister Dr. Kállay das Schlußwort zu dem Gesetzentwurf über die landwirt­schaftlichen Arbeitsverlrage. Die Vorlage, so führte er u. a. aus, ist berufen, eine große soziale Mission zu er­füllen. Ich bedauere sehr, daß sich im Laufe der Debatte gerade von seiten der Partei der Kleinen Landwirte nicht

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