Pester Lloyd - esti kiadás, 1933. november (80. évfolyam, 248-272. szám)

1933-11-02 / 248. szám

PESTER LLOYD Donnerstag, 2. November 1Ö33 Gegen die Unterdrückung der ungarischen Minder­heit durch die Tschechen. Der Munizipalrat der Stadt Miskolc hat auf Antrag ides Oberhausmitgliedes Dr. Ladislaus Görgey beschlos­sen, gegen die Unterdrückung der ungarischen Minderheit in Ober Ungarn und die systematische Mißachtung ihrer völkerrechtlich verbrieften Rechte sich feierlich zu ver- j wahren. Die einstimmig angenommene Resolution wird ; in Form einer Adresse der Regierung und beiden Häusern des Reichstages zugeschickt werden. Der Prozeß der Peter Pázmány-Universität gegen die tschechische Regierung. Aus dem Haag wird der Agence Havas gemeldet: In der Appellationsverhandlung des Prozesses zwischen der tschechischen Regierung und der Budapestéi- Peter Páz- j mäny-Universität schilderte der ungarische Regierungs- 1 Vertreter Dr. Ladislaus Gajzágó vor dem Internationalen ; Gerichtshof in Haag den Standpunkt der ungarischen Re- j gierung. Er verteidigte das Urteil des Schiedsgerichts, | gegen das die Tschecho-Slowakei an Haag appelliert hat, J und betonte, daß die tschechische Regierung die um­strittenen Güter der Budapester Universität gegen die Be­stimmungen des Trianonvertrages konfisziert habe. Bévor der Vertrag in Kraft trat, war die tschechische Regierung bestrebt, ihre Maßnahmen durch die Verordnung vom 11, August 1919 als legal hinzustellen. Diese Verordnung sei jedoch nichts anderes als Umgehung des Artikels 250 des Vertrages von Trianon und verletze daher ungarische Rechte. Die Budapester Universität hat sich auf diesen Artikel berufen, als sie die Rückerstattung der durch die Tschechen beschlagnahmten Universitätsstiftungen er­folgreich forderte. Die Tschecho-Slowakei hat seinerzeit vor dem Schiedsgericht damit argumentiert, daß die um­strittenen Güter Besitztümer des Staats seien und zum Universitätsfonds gehören. Die Tschecho-Slowakei habe je­doch ihre Argumentation geändert und behauptet, daß die Güter Eigentum einer neuer Rechtsperson, nämlich eines katholischen Fonds seien. Wenn jedoch die Tschecho­slowakei die fraglichen Güter tatsächlich in den Besitz der neuen juristischen Person übergeführt hat, dann hat sie Artikel 252 des Vertrages verletzt, ungarische Güter beschlagnahmt und verwendet und hiedurch einen Rechts­bruch begangen. Der Reichstagsbrandprozeß. Berlin, 31. Oktober. Als erster Zeuge im Reichstagsbrandprozeß wurde heute der Glaser Lebermann aus Hamburg vernom­men, der wegen Diebstahls und Raubes eine Gefäng­nisstrafe biis zum Mai 1934 verbüßt und aus der Haft .vorgeführt wurde. Der Zeuge gibt an, früher Mitglied der kommunistischen Partei gewesen zu sein und auch als Geheimkurier gearbeitet zu haben. Torgler habe er in Hamburg im Jahre 1931 kennengelernt, und zwar durch einen anderen Kommunisten. Er habe damals Torgier gefragt, ob er nicht Arbeit für ihn hätte. Im Jahre 1932 sei dann Torgier an ihn herangetreten und habe gesagt, er hätte für ihn eine große Arbeit. Wenn er sich „da,für opfern wollte, tolle er es sagen. Nach Torglers Ausspruch wollte man den Nationalsozialisten einen großen Streich spielen. Durch diese Arbeit würde eine große Propa­ganda gegen den Nationalsozialismus hervorgerufen werden. Torgler halm ihm gesagt, man müsse öffent­liche Gebäude in Brand stecken, unter anderen auch den Reichstag. Da er der Polizei und jeder politi­schen Bewegung unbekannt sei, würde man nicht auf die kommunistische Partei kommen. Die Brände sollten am 6. März 1932 gelegt werden. Torgler wollte ihm um 14 Uhr am Anhalter Bahnhof erwar­ten, mit ihm in den Reichstag gehen und zeigen, wie der Brand gelegt werden sollte. Er sei aber nicht hin­gegangen, weil ihm die Sache zu gefährlich war und er erfahren hatte, daß eine ganz gemeine Propaganda gegen den Nationalsozialismus damit gemacht wer­den sollte. Es sollte so scheinen, als ob die National­sozialisten den Brand gelegt hätten. Torgler hat mir, fährt der Zeuge fort, große Vorwürfe gemacht. Er nannte mich gemeiner Schuft und gemeiner Lump. Er sagte auch, er werde mir bei Gelegenheit einige blaue Bohnen nachjagen. Ich kam dann nicht mehr mit i!i=n zusammen, sondern stellte mich der Polizei, um seinen Verfolgungen zu entgehen. Ich wurde ja wegen der Diebstahlsache gesucht. Ich kam in Untersuchungshaft, wurde aber dann wieder freigelassen, weil ich eine feste Wohnung hatte und Fluchtverdacht nicht angenom­men wurde. Vorsitzender: Bei dem Diebstahl, den Sie began­gen haben, ist auch Raub angenommen worden. Was haben Sic denn gemacht? Zeuge: Ich habe eine Person in die Toilette ein­gesperrt und das hat man als Raul) angesehen. Dann habe ich Silberzeug und einen Anzug weggenommen. Im Mai ist Torgler nochmals dagewesen und wollte mich nochmals bearbeiten und dann im Juni. Es wurde nicht mehr über den Reichstagsbrand ge­sprochen, aber cs wurde gesagt, daß icli ausführen sollte, was er mir gesagt hatte. Ich habe mich immer wieder ablehnend verhalten. Am 6. Juni war Torgler bei mir in meiner Wohnung. Mit ihm kamen noch zwei Personen. Sic haben ln meiner Wohnung alle Schriftstücke und Briefe, die ich von Torgler hatte, weggenommen. Ich hatte Ihnen den Schlüssel gegeben und bin dann nicht mehr in meiner Wohnung gewesen, sondern bin nach Krefeld gefahren, weil ich von den Leuten los­kommen wollte. Vorsitzender: Ist in Krefeld auch noch etwas passiert? Zeuge: Ja. Torgler ist dort im Juli 1932 bei mir gewesen und hat mich bedroht. Im Krankenhause in Krefeld hat man mich verhaftet, weil ich wegen meiner Abreise von Hamburg nach Krefeld als flucht­­arerdächtig angesehen wurde, Vorsitzender: Sind die Vorgänge, die Sie hier ge­schildert haben, denn auch wirklich war? Zeuge: Ja, sie sind wirklich war. Der Angeklagte Torgler wird aufgefordert auf­zustehen und der Zeuge Lebermann ruft sofort: Jawohl, das ist Torgler gewesen. Er hatte mir zu­gesagt, ich würde 14.000 Mark bekommen. Angeklagter Torgler: Ich kann zu dieser Aus­sage nur meinem höchsten Erstaunen Ausdruck geben, daß ein Mensch vor dem höchsten deutschen Gericht so viele Unwahrheiten sagt. Ich erkläre fol­gendes: Ich habe diesen Mann noch nie in meinem Leben gesehen. Ich bin ein einziges Mal in Krefeld gewesen, nämlich 1930 zu einer Kundgebung des rheinischen Beamtenkartells. Sonst nie wieder. Ich bin nie auf Stunden in Hamburg gewesen, sondern habe in Hamburg mehrmals Tagungen der Reichs­­potstbcamten, des Reichsbundes der Kommunal­beamten und einige Versammlungen besucht. Von allem, was dieser Zeuge hier erklärt, ist nicht ein kleines Wörtchen wahr. Es ist alles vom Anfang bis zum Ende erlogen. Im weiteren Verlauf der Einvernahme des Zeu­gen Lebermann teilt der Vorsitzende auf eine Frage Dimitroffs, ob Lebermann ein Zeuge der Anklage sei, mit, daß der Zeuge am 13. Oktober au die Gc­­fängnisverwaltung eine Eingabe gerichtet habe, worauf er von der Staatsanwaltschaft einvernommen und von der Reichsanwaltschaft seine Vorladung als Zeuge beantragt worden sei. Lebermann sei vom Amtsgericht Lübeck vereidigt worden. Torgler er­klärt hierauf mit erhobener Stimme: Der Unter­schied zwischen diesem Zeugen und dem Zeugen Sönke von gestern ist der, daß Herr Sönke eine kleme Unwahrheit gesagt hat, während dieser Zeuge eine einzige Lüge dem höchsten deutschen Gericht darzubieten gewagt hat. Auch nach dieser Erklärung Torglers bleibt der Zeuge Lebermann dabei, daß er die Wahrheit gesagt habe und von niemand beein­flußt worden sei. Der Vorsitzende teilt mit, daß in einem späteren Zeitpunkt die Vernehmung des Zeu­gen fortgesetzt und er aucli dann vereidigt werden wird. Inzwischen sollen Ermittlungen über einen Teil der von Lebermann gemachten Angaben an­gestellt werden. Der übrige Teil der Verhandlung war mit der Frage von Torglers Alibi am Abend des 27. Februar ausgefüllt. Ein Kellner und der Geschäftsführer des Restaurants Aschünger in der Friedrichstraße, das Torgler mit dem Abgeordneten Koenen nach dem Verlassen des Rcichstagsgebäudes an jenem Abend aufsuchte, sind als Zeugen geladen. Es geht zunächst um die Feststellung, wann Torgler das Lokal betrat, da sich daraus der Rückschluß ergibt auf den Zeit­punkt, zu dem er dyn Rg^chstag verlassen hat. Die Aussagen der beiden Astínmgéf-Angestellten und die protokollarische Bekundung eines inzwischen ver­storbenen Kellners' stimmen darin überein, daß Torgler zusammen mit Koenen gegen 20.30 Uhr in das Restaurant eintrat. Diese Feststellung würde also den Angaben Torglers entsprechen, daß er das Reichstagsgebäude bereits vor 20.30 Uhr verlassen habe, während mehrere Reichstagsangestellte, die bereits als Zeugen vernommen worden sind, erklärt haben, daß Torgler erst um 20.45 Uhr das Portal II passiert habe. In der weiteren Verhandlung wird dann auch die Frage erörtert, wie Torgler die Brandnachricht aufgenommen habe. Der, Kellner, der darüber be­fragt wurde, sagte aus, fcr habe darauf nicht geach­tet, während der Geschäftsführer erklärt, es sei ihm aufgefallen, daß die Herren, die mit Torgler am Tische saßen, sitzen blieben, als die Nachricht vom Reichstagsbrand kam. Torgler habe er allerdings eine Zeitlang nicht gesehen. Es entstand dann eine Debatte, ob cs möglich gewesen sei, in der Zeit des großen Abendverkehrs die Gäste an einem Tische beobachten zu können. Der Geschäftsführer erklärt dazu, daß in der Steh­bierhalle ein großer Betrieb war, aber nicht in dem dahinterliegenden Restaurant. Torgler steht sehr er­regt auf und sagt: Herr Zeuge, ist Ihnen bekannt, daß zwischen 20 und 21 Uhr in Ihrem Lokal in der Friedrichstraße in der Regel kaum ein Stehplatz frei ist? Als Präsident Biinger Torgler ermahnt, nicht so aufgeregt zu sein, weil dadurch der Anschein einer Zeugenbeeinflussung erweckt werden könne, bittet der Verteidiger Dr. Sack den Präsidenten, sich doch einmal in die Lage des Angeklagten zu versetzen. Der Geschäftsführer erwidert dann auf die Frage Torglers, an jenem Tage sei normaler Betrieb ge­wesen. Auch der Angeklagte Dimitroff beteiligte sich dann wieder an der Fragestellung. Er stellt fest, daß der Geschäftsführer bei den Betriebsratswahlen die Liste für die nationalen Parteien vorbereitet hat. Der Zeuge betont aber, daß er keinen Haß gegen Torgler gehabt habe. In der gestrigen Verhandlung ergänzte Dr. Schatz sein früheres Gutachten über die Entstehungsursache des Brandes und über die Mittel, die dazu verwendet worden sind. Er erklärte, daß er, um dem großen Rätselraten ein Ende zu machen, die Brennstoffe nennen wolle, es handle sich um Phosphor und uni ein auch heute noch nicht bekanntes chemisches Pro­dukt. Erneute Untersuchungen, die am Mantel van der Lübbes vorgenommen wurden, machen den Ver­dacht, daß Lubbe bestimmte Flüssigkeiten verwen­det habe, noch wahrscheinlicher. Der Sachverstän­dige teilte noch mit, wie sich nach seiner Unter­suchung der ganze Brand entwickelt hat. Am Schlüsse der gestrigen Verhandlung wurde noch 4er Student Perl vernommen, von dem wieder­holt gesagt worden war, daß er mit van der Lubbe verwechselt worden sein konnte. Der Zeuge erklärt auf eine Frage des Oberreichsanwaltes, daß er am 27. Fe* bruar mit Torgler nicht zusammen gewesen sei. Auf die Frage eines Beisitzers, ob er jemals den Reichs* tag mit einer Kiste betreten habe, antwortet der Zeuge: Ich bin am 27. Februar mit einem größeren Paket in den Reichstag gekommen. Das war zwar keine Kiste, aber man hätte es vielleicht dafür hal* ten können. Die Verhandlung wird sodann auf Mittwoch; vertagt. Berlin, 1. November. (Wolff.) In der heutigen Sitzung des Reichs* tagsbrandprozesses erteilte Senatspräsident Dr. Bün* ger dem Angeklagten Dimitroff eine Rüge wegen einer am gestrigen Verhandlungstag gemachten Äußerung. Dimitroff machte-eine freche Bemerkung, darauf wurde er aus der Sitzung ausgeschlossen* Dimitroff verlies den Saal laut schimpfend. Der Journalist Zimmermann bekundete, daß er Torgler kurz vor dem Reichstagsbrand auf der Straßenbahn getroffen habe, Torgler sagte ihm da­mals unter anderem: „Es ist dicke Luft. Wenn das Fanal leuchtet, werden sich diese Herren in ihre Mauselöcher verkriechen.“ Nach dem Eindruck Zinn mermanns machte Torgler diese Äußerung auf einige uniformierte Leute, die sich in der Nähe befanden. Torgler leugnete, sich mit dem Zeugen in solcher Weise unterhalten zu haben. Der Bergmann Kunczak machte Äußerungen über die Sprengversuche in Muhlheide und sagte, daß bei diesen außer Kasper auch Torgler anwesend war. Kunczak hat eingestanden, daß er Torgler nur dem Ansehen nach kenne. Darauf erklärte Torgler, daß er Kunczak nie ge* kannt habe. Er hat übrigens an den Sprengversuchen in Muhlheide nicht teilgenommen, und er weiß davon nichts. Der Zeuge Kunczak blieb aber bei seinem Ge* ständnis, daß Torgler und Ivasper in Muhlheide an* wesend waren. Die Sitzung wurde dann auf Feritag vertagt. GROSSBRITANNIEN. Großer Erfolg der Arbeiterpartei bei den Kommunalwahlen. London, 2. November. (Bud. Korr.) Einen Erfolg der Arbeiterpartei zeigen die englischen Kommuna1 wählen, die Mittwoch in mehr ■als 300 Stadtgemeinden außer London statffanden. Die in den frühen Morgenstunden des Donnerstags vorliegenden Wahlergebnisse von etwa 115 Stadtgemeinden zeigen, daß die Arbeiterpartei bisher von 871 Sitzen 206 gewonnen und 9 verloren hat. Die meisten Sitze wurden den Kon­servativen abgenommen, die 142 Verluste und nur 11 Ge­winne aufzuweisen haben. Nach den bisher vorliegenden Ergehnissen hat die Arbeiterpartei außer den 15 Gemein­den, in denen sie bereits die Mehrheit hatte, nunmehr in 10 weiteren Gemeinden die Mehrheit gewonnen, darunter in Sheffield, Leeds, Svansea, Norwich. Die Liberalen haben 5 Gewinne und 33 Verluste und die Unabhängigen 10 Gewinne und 52 Verluste. Die Wahlbeteiligung war teilweise sogar unter 50 Prozent. Unter den geschlagenen Anwärtern befindet sich die Gattin des englischen Außenministers Simon, die in Man­chester für die Liberale Partei kandidierte. Fortdauer der Araberstreiks in Palästina. Jerusalem, 1. November, In der Nähe des Regierungsgebäudes wurden gestern einige Schüsse abgegeben, die von der Wache erwidert wurden. Es wurde aber niemand verletzt. Die Araber halten ihre Läden immer noch geschlossen. Auch der Streik der Taxiohauffeure dauert an. Wegen der Er­öffnung eines neuen Teiles des Hafens von Haifa kam es dort zu einem Proteststreik der Araber, die den Hafen als ein imperialistisches Unternehmen ansehen. Aus Anlaß der Hafeneröffnung richtete der Sekretär für die Kolonien eine Warnung an das Volk von Palästina. In ihr wird gesagt, daß die. aus dem Mandat entspringende Verpflichtmig un/>arteiiscli gegen Araber wie Juden eingehalten und insbesondere die Pflicht, die Ordnung aufrecihtzuerhalten, getreu erfüllt werden wird. Als Protest gegen die Juden hat die arabische Press« Palästinas den Streik verkündet. London, 30. Oktober. CU. T.-K.-B.) Nach einer Mitteilung deis Kolonial­amtes sind bei den Unruhen in Palästina bis jetzt fünf englische Polizisten verletzt worden. Kein englischer Po­lizist ist bei diesen Unruhen ums Leben gekommen. Beüli Kolonialamt ist bis jetzt keine amtliche Verlustliste ein­gelaufen. Die antisemitische Propaganda in Südafrika. Kapstadt, 2. November. (Bud. Korr.) Eie neuerdings in Südafrika aufkom­mende antisemitische Propaganda hat den südafrikani­schen Justizminister Smuts zu einer Warnung veranlaßt. Darin erklärt der Minister: „Die wilden Anschuldigungen gegen die Juden sind darauf berechnet, organisierte Feind­­schaftsgefühle und Rassenvorurteile hervorzurufen, die zu Störungen der öffentlichen Ruhe führen würden. Ich for­dere die südafrikanische Regierung auf, diese Bewegung nicht zu unterstützen. Wenn meine Warnung nicht ge­nügend Beachtung findet, so werden die Teilnehmer an dem Feldzug gege die Juden sich selbst Vorwürfe machen müssen, wenn sie sich unerwartet in Schwierigkeiten be­finden.“ Gespannte Lage auf Malta. London, 1. November. (Bud. Korr.) In Malta hat sich eine neue scharfe Spannung zwischen den englischen Regierungsbehörden und der maltesischen Nationalregierung des Sir Ugo Misfud entwickelt. Die Polizei ist alarmiert. Gerüchtweise verlautet, daß auch das Militär angewiesen worden sei, sich

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