Pester Lloyd - esti kiadás, 1934. március (81. évfolyam, 74-97. szám)

1934-04-03 / 74. szám

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In einem Pozsony er Blatte, also in erster Reihe für die in der Tschecho-Slowakei lebende ungarische Minderheit bestimmt, erschien vor dem Osterfeier­lagen eine Erklärung des tschechischen Außen­ministers Benes, die auch in Ungarn beachtet werden muß. Dér tschechische Außen­minister fand Worte der höchsten Anerkennung für die Kulturleistungen des ungarischen Volkes, die er denen der am höchsten entwickelten Nationen gleichsetzte. Er betonte, daß „es im tschecho­slowakischen Lager keine feindlichen Gefühle gegen die ungarische. Nation gebe“, und bezeiehnete es als eine Selbstverständlichkeit, daß alle in der Tschecho-Slowakei lebenden nationalen . Minder­heiten das volle Recht besitzen sollen, ihre eigene Kultur zu pflegen und lebendig zu erhalten. Da es nach dem Kriege „nicht möglich gewesen sei“, Staatsgrenzen zu schaffen, die mit den ethnographi­schen identisch sind, so sei es eben die Pflicht des tschecho-slowakischen Staates, den nationalen Min­derheiten, also auch der ungarischen Minderheit, die Erhaltung ihrer Kulturgüter zu ermöglichen. Die Vorbedingung zur Verwirklichung dieser Politik sei, daß die ungarische Minderheit ihrerseits den tschecho-slowakischen Staat anerkenne. Außenminister Benes unterstrich . die fried­fertigen Gefühle, die er und nach seiner Darstellung die tschechische. Politik der ungarischen Nation ent­gegenbringen. Von ungarischer Seite soll seinen Worten keine minder friedfertige .Entgegnung wider­fahren. Wir wollen gern annehhkai, daß der tschechische Außenminister in voller Aufrichtigkeit sprach, und daß seine Worte nicht eine bloße Augen­blickswirkung, die Beschwichtigung der mit Recht über die neueste Richtung der tschechischen Min­derheitenpolitik erbitterten öffentlichen Meinung der ungarischen Minderheit bezweckt haben. Wir wollen glauben, daß die Herbeiführung einer harmonischen geistigen Zusammenarbeit zwischen Tschechen, Slowaken und Ungarn nicht eine bloß aus tages­politischen Gründen vovgetäuschte, sondern eine aufrichtige und langfristige Zielsetzung des tschechi­schen Außenministers ist. Erst vor wenigen Tagen haben wir aus Anlaß einer aus Jugoslawien kom­menden Kundgebung der Bereitschaft zur geistigen Annäherung an Ungarn Gelegenheit gehabt, die Gründe darzulegen, die Ungarn ein enges Zusam­mengehen mit den Nachbarvölkern auf geistigem Gebiete erwünscht erscheinen lassen. Doch ein solches Zusammengehen ist nur möglich, wenn es auf der Naohbarseite keine politischen Hintergedan­ken zur Voraussetzung hat. Vor allen Dingen kann die geistige Zusammenarbeit Ungarns mit den Nach­barstaaten nicht auf den Trümmern der national eigengesetzlichen Kultur der ungarischen Minder­heiten errichtet werden. Wir sind gerade deshalb bereit, die jüngste Er­klärung des tschechischen Außenministers als einen ernsten Beweis richtiger politischer Einsicht einzu­schätzen, weil er selbst auf diesen Zusammenhang mit der größten Klarheit hingewiesen hat. Er be­­zeichnete es als eine Pflicht des tscbecho-slowaki­schen Staates und als eine Vorbedingung der von ihm gewünschten geistigen Annäherung an Ungarn, der in der Tschecho-Slowakei lebenden ungarischen Minderheit alle Rechte der kulturellen und geistigen Sichfntfaltung zu gewähren. Dieses Bekenntnis eines verantwortlichen Politikers kommt einem Ver­sprechen gleich. Wir wollen die Bedeutung dieses Versprechens nicht bagatellisieren, im Gegenteil, wir möchten darin einen verpflichtenden Grundsatz der tschechischen Regierungspolitik erblicken dürfen. Die Tatsache, daß bis jetzt in der Praxis der tschechi­schen Minderheitenpolitik — insbesondere was die ungarische Minderheit anbelangt — fast gar nichts von der Befolgung dieses Grundsatzes zu erblicken war, hindert uns nicht daran, anzunehmen« (laß jene Politik sich in Zukunft auf der vom führenden Poli­tiker der Tschecho-Slowakei vorgezeichneten Bahn bewegen werde. Wir warten im guten Glauben, wie die Praxis der prinzipiellen Erklärung des verant­wortlichen ‘Vertreters der tschechischen Regierungs­­politik folgen wird. Dr. Benes hat allerdings seine viel'erheißende Zusage an eine Bedingung geknüpft: daß nämlich die ungarische Minderheit die large Minderheiten- 1 politik der Regierung dadurch ermöglichen müsse, daß sie den tschecho-slowakischen Staat anerkenne. Diese Bedingung ist unseres Wissens schon erfüllt- Die Tschecho-Slowakei hat in älteren und jüngeren Jahren manche Hochverratsprozesse erlebt, in die slowakische, deutsche oder sogar tschechische Poli­tiker (wie Gajda) verwickelt waren: gegen Ange­hörige der ungarischen Minderheit aber konnte nie­mals die Anklage erhoben werden, gegen den tschecho-slowakischen Staat konspiriert zu haben. Die geringfügigen Prozesse, z. B. aus Anlaß der Ab­­singung ungarischer Nationallieder, zeigen nur, daß die tschechische Justiz bereit ist, selbstverständliche und natürliche GemütsäuBedingen als -staatswidrige j Handlungen auszulegen, was ja gerade gegen den Geist der von Benes angekündigten gerechten Min­derheitenpolitik verstößt. Ja. die in der Tschecho­slowakei lebende ungarische Minderheit hatte sich oft gegen Übergriffe der Behörden zu beklagen, die in ihrem Betragen kaum eine Spur der jetzt vom Außenminister verkündeten Grundsätze zur Schau trugen — ohne daß sie zu solcher Härte durch staals­­widrige Praktiken einen Vorwand geliefert hätten. Die bisherige Minderheitenpraxis der tschechischen Behörden könnte sie leicht mißtrauisch stimmen, | ebenso natürlch auch die Ungarn des Mutterlandes. ' Doch wir wollen das Mißtrauen nicht verschärfen. Vielleicht wild jetzt ein neues Kapitel beginnen. Wir j warten in Ruhe ab, ob die Politik des - tscbecho- I slowakischen Staates seinem Außenminister recht j geben wird- Umbau der Wiener Gemeindevcrfassung. Im Rahmen des Neubaus der österreichischen I Staatsverfassung soll auch die Gemeinde Wien eine | | neue konstitutionelle Grundlage und eine neue Ein- j . gliedeijimg in das-Ganze di* österreichischen. Staates j erhalten. Darüber ist schon bei den Ankündigungen, i die die Reich.spost vorige Woche über die Richtlinien der Verfassungsänderung machte, einiges bekannt geworden, jetzt folgen bereits genauere Angaben über die Pläne der Regierung. Wie erinnerlich, soll in der neuen österreichischen Verfassung der berufsstän- j dische Gedanke die ausgeprägteste Verwirklichung finden, indem der Bundesrat, also das Gegenstück des bisherigen Parlaments, von vier Körperschaften gewählt wird, die nicht aus direkten Wahlen her­vorgehen. Eine dieser Körperschaften ist der Länder­rat, der aus je zwei Vertretern der acht Bundeslän­der und aus zwei Vertretern der Stadt Wien zusam­mengesetzt wird. Wien wird aber den anderen Län­dern staatsrechtlich nicht gleichgestellt. Während die Gemeinde Wien bisher ein Bundesland wie die anderen war, soll diesem Zustand der Dualität von Gemeinde und Land, der staatsrechtlich schon immer Schwierigkeiten bereitet hat, jetzt ein Ende gesetzt werden. Das österreichische Problem der Identität von Hauptstadt und Land besteht in allen Ländern mit föderativem Aufbau. In Deutschland ist es dadurch umgangen worden, daß ’ die Reichshaupt­stadt Berlin, deren Bevölkerungszahl bedeutend größer ist als die vieler Länder, in dem größten Land des Reiches liegt, das auch zahlenmäßig ein großes Übergewicht besitzt; in Amerika hingegen mußte | man eine künstliche Lösung suchen. Um die Riva­lität der einzelnen Staaten der amerikanischen Union bei der Wahl der Bundeshauptstadt zu vermeiden, i und um den Millionenstädten nicht die Zwitterstel­lung von Stadt und Staat zu verleihen, ist die Bun­deshauptstadt Washington bundesunmittelbar ge­worden, d. i. ein Territorium, das von der Bundes­regierung verwaltet wird. Diesem Vorbild paßt sich j die neue österreichische Verfassung an, die die Stadt j Wien bundesunmittelbar macht, also der Bundes- J regierung direkt unterstellt. Heute hat der Bundeskommissär für Wien. Mi- ! nister Schmitz, eine Verordnung erlassen, durch die eine einstweilige Stadtordnung der Bundeshaupt­stadt Wien in Kraft gesetzt wird. Zur Mitwirkung in j der Selbstverwaltung w-ird die Wiener Bürgerschaft I berufen sein, die gemäß dem berufständischen Auf­bau der Bundesregierung aus dem Personenkreis der kulturellen Gemeinschaften und der Erwerbstätigen gebildet w-ird. Die Berufstände, Industrie, Gewerbe und Handel, w-erden durch je 12 Mitglieder, die übrigen vier Berufstände durch je 4 Mitglieder ver­treten sein. Die Wiener Bürgerschaft umfaßt somit 52 Mitglieder, die den Titel „Rat der Stadt Wien“ führt. Bis zur endgültigen Regelung werden sie vom Bürgermeister für drei Jahre berufen. Der Bürger­meister selbst wird vom Bundeskanzler berufen und erhält, dem Führerprinzip entsprechend, große Be­fugnisse, insbesondere ein w-irksames Einspruchs­recht gegenüber. Beschlüssen der Verwaltungskörper­­schäften. Der Bürgermeister beruft drei Vizebürger­meister. Amtliches Vollzugsorgan der Stadtverwal­tung ist der Magistrat, der eine größere Selbständig­keit als bisher erhält. Der Magistratsdirektor unter­steht unmittelbar dem Bürgermeister. Die Bezirks­vorsteher, die, ebenso wie die Bezirksräte vom Bür­germeister berufen werden, stellen die Vollzugs­organe der Gemeinde in Fürsorgeangelegcnheiten dar. Als Hilfsorgane werden ihnen die Fürsorgeräte zur Seite gestellt. Mit diesen Anordnungen ist natürlich erst der Rahmen geschaffen, der seine Ausgestaltung noch in der Praxis erhalten muß. Doch geht aus ihnen schon das Prinzip des neuen Verfassungswerks' klar her­vor, durch das die Selbstverwaltung in Wien stärkere Einbußen erleidet^ als in den anderen Teilen Öster­reichs. Die Schlonsaken-rTschecho­slowakei!. Im. Verlaufe des polnisch-tschechischen Konflikts, der bekanntlich dadurch entstanden ist, daß die Tschechen nach ihren Tschechisierungs­­aktionen und Volkszählungspraktiken gegen Un­garn, Slowaken und Deutsche auch vor ihren pol­nischen „slawischen Brüdern“ nicht halt gemacht haben, ist von seiten der Polen aufgedeckt worden, daß die Tschechen, nachdem sie den Volksstamm der Tschechö-Slowaken fabriziert hatten, sich nun auch die auf tschechischem Gebiet wohnenden Polen annektiert haben. Das sollen keine Polen, sondern Schlonsaken-Tschecho-Slowaken sein, eine Abart des letztgenannten „Volksstammes“. Die halbamtliche Gazetfa Polska schildert nun, w-ie die sogenannten Schlonsaken, die laut tschechi­scher These Polen gar nichts angehen, behandelt werden. Im seither tschechisch gewordenen . Teil des Teschener Gebietes gab es- 1910 im alten Österreich 120.169 Polen, 1930.laut tschechischer Zählung nur noch 75.967. Aus dem Rest hatte man „Schlonsaken“ fabriziert. Die tschechische Behauptung, daß zahl­reiche Polen abgewandert seien, wird durch die polnische Statistik mit dem natürlichen Bevölke­rungszuwachs widerlegt. Die Zahl der polnischen Schulen wurde innerhalb von acht Jahren von 105 auf 84 verringert, die der tschechischen von 80 auf 173 vermehrt. Sogar die Kirchen w-urden schionsaki­­siert. Bei der Teilung des Teschener Gebietes blieben auf tschechischer Seite 19 polnische, 6 tschechische und 2.deutsche Kirchen. Jetzt gibt es dort nur noch 10 polnische, 1 deutsche, aber 16 tschechische Kir­chen. Kein Wunder, daß den Polen schließlich die. Geduld gerissen ist. Vom Tage. Abreise der ungarischen Delegation nach Rom. Ministerpräsident Gömbös ist' gestern albend von sei nein kurzen Urlaub, den er auf dein Lande verbracht hal, nach Budapest zurück-gekehrt, und hat heute vormittag mit dem Firianzmmister Dr. Imrédy noch einmal das Material der ungarisch-italienischen wirtschaftspolitischen Verhandlungen durchgenommen, die am 5. April in Rom beginnen. Nach dieser Konferenz bat der Ministerpräsident den italienischen Gesandten Don Ascanio Cölonna empfangen. Auch diese Besprechung stand mit den römischen Ver­handlungen im Zusammenhang. , Die ungarische handelspolitische Delegation reist heute abend unter Führung des Staatssekretärs Dr. Fcrenczi und des Präsidenten des Außenhandelsamtes Ministerialrates Dr. Wincliktcr nach Rom ab. Mit dieser Delegation begibt sich auch der Direktor der Ungarischen Nationalbank, Dúsam Tabakovics, nach Rom. Seine Reise stellt mit der Verlängerung des italienisch-ungarischen. Clearingabkommens im Zusammenhang. Der Staatsvoranschlag für 1934/35. Die Mitglieder des Kabinetts sind für Donnerstag, 5. d. zu einer Ministerratsitzung einberufen, in der. wie wir hören, der Staatsvoranschlag für 1934/35 eine end­gültige Form erhalten und zugleich der w-esentliehe In­halt der Regierungserklärungen festgelegt werden wird, die Fi nanzminister Dr. Imrédg anläßlich der Unterbrei­tung des Staatsvoranschlages im Abgeordnelenhause ab­geben wird. Eine Lcgitimislenversammlung in Hódmezővásárhely. Am Ostermontag hat sich in der großen ungarischen Alföldstadt Hódmezővásárhetg die königstreue Nationale Volkspartei in einer zahlreich besuchten Versammlung konstituiert. Von Budapest waren die Reichstagsabgeord­neten Dr. Nikolaus Griger und Graf Georg Appongi nach Hódmezővásárhely gekommen, und es verlautete, daß po­litisch andersgesinnte Elemente, nämlich die Anhänger der

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