Pester Lloyd - esti kiadás, 1936. április (83. évfolyam, 76-99. szám)

1936-04-01 / 76. szám

FESTER LLOYD Nach Morning Post haben idie liberalen Minister ge­istern aufs entschiedenste idie Knisengerüohte dementiert und erklärt, daß sie unbegrenzt die Politik des Weiß­buches unterstützen. Lord Percy halbe in seinem Rück­­irittsschreiiben erklärt, daß er idie Politik der Regierung in vollem Umfange Willige. Gallen-, Nieren- und Blascnstelnkranke, sowie Leute, die Bn übermäßiger Harnsäurebildung und Gichtanfällen leiden, regeln durch Gebrauch des natürlichen „Franz-Josef "Bitter­wassers ihre träge Darmverrichtung. Männer der ärztlichen Praxis haben sich überzeugt, daß das Franz-Josef-Wasser ein sicheres und äußerst schonend wirkendes salinisches Abführ­­miüel ist, so daß es auch bei Prostalahypertrophie empfoh­len werden kann. ________________ Einführung Her allgemeinen Wehrpflicht in Österreich. Riinr]f sk:in/!f r Dr. Schuschnigg hat heute in ' einer Rede, die politisch überall starke Beachtung (finden wird, die Einführung „der allgemeinen Dienstpflicht für öffentliche Zwecke“ angekündigt. Hinter dieser Benennung ist die Wiedereinführung Her allgemeinen Wehrpflicht in Österreich zu ver­stehen. Aus Wien erhalten wir hierüber den folgenden telegraphischen Bericht: Im Bundestag hat heute Bundeskanzler ^Schuschnigg das neue Wehrgesetz eingebracht. Das Peseta ist betitelt: „Gesetz über die allgemeine Dienstpflicht für öffentliche Zwecke“. Das Gesetz hat folgenden Wortlaut: Artikel 1. Bürger männlichen Geschlechts vom erreichten 18. bis zum vollendeten 42. Lebens­­(jaihr können nach Maßgabe ihrer körperlichen und geistigen Eignung vom. Bund zum Dienst mit oder ohne Waffe für öffentliche Zwecke eingiezogen und bei dem für diese Zwecke bestehenden Befehls­­dtetstellen verwendet werden. (Allgemeine Bundesdienstpflicht.) Dlie allgemeine Bundesdienstpflicht umfaßt auch die Verpflichtung, sich einer amtlichen Unter­suchung zur Feststellung der körperlichen und gei­stigen Eignung zu unterziehen. Artikel 2. Auf die zur Leistung der Bundes- Üienstpflicht herangezogenen Personen (Dienst­pflichtigen) finden die Disziplinarvorschriiften und die strafrechtlichen Bestimmungen Anwendung, die für die Angehörigen jener Befehlsstelle (Dienst­stelle) gelten, bei der die Bundesdienstpflicht ge­leistet wird. 4 Artikel 3. Die näheren Bestimmungen über die allgemeine Bundesdlienstpfhcht trifft der Bundes­kanzler im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien durch Verordnungen. Er kann insbesondere Bestimmungen erlassen: erstens über dien Inhalt der Dienst pfiMcht über die Art und die Dauer der Dienste und über die sonstige rechtliche Stellung der Dienstpflichtigen, zweitens über die .Vergütungen an die Dienstpflichtigen und über die [Aufrechterhaltung ihrer Dienste (Arbeitsverhält­nisse). Artikel 4. In den auf Grund dieses Bundes­­verfassungsgiesetzes zu erlassenden Verordnungen können Geldstrafen bis zu 10.000 Schilling, ferner Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis festgesetzt werden, und zwar auch derart, daß diese Strafen nebeneinander verhängt werden können. Artikel 5. Durch die auf Grund dieses Bundes­verfassungsgesetzeis zu erlassenden Verordnungen können auch die Ortsbehörden zur Mitwirkung herangezogen werden-Artikel 6. Mit der Vollziehung dieses Bundes­verfassungsgesetzes ist der Bundeskanzler im Ein­vernehmen mit den beteiligten Bunde?,ministem betraut. Wien, 1. April. Bundeskanzler Dr. Schuschnigg führte in sei­ner im heutigen Bundestag gehaltenen Rede unter anderem aus: Was Österreichs Außenpolitik angehe, habe sich in seiner Haltung seit dem Vorjahre hinsichtlich der großen außenpolitischen Linien nichts geändert. Österreich werde in keiner Richtung ein Hindernis bilden für die Herstellung gutnachbarlicher Bezie­hungen. Bundeskanzler Dr. Schuschnigg erinnerte sodann an die Ergänzung und Vertiefung der römischen Protokolle, die folgende Ergebnisse zeitigten: 1. In wirtschaftlicher Seite eine Vertiefung der wirtschaft­lichen Beziehungen zu Italien und Ungarn; 2. die Ergebnisse in kulturpolitischer Hinischt und 3. die Ergebnisse betreffend die politische Seite. Österreich, das als kleiner Staat nicht isoliert sein könne, befinde sich in einer Gruppe, die für die Erhaltung des Friedens in Europa sorge. Diese Gruppe habe keine Absicht, sich einem dritten Staate oder anderen Gruppen entgegenzustellen. Österreich bleibe nach innen und außen konso­lidiert und Faktor des Friedens. Österreich wolle mit allen Staaten im Frieden leben. Militarismus liege Österreich fern. Österreich sei ein vorbildliches Land der Vertragstreue. Schon das Gesetz der Nationalversammlung vom Jahre 1919 habe die allgemeine Wehrpflicht in Österreich ins Auge gefaßt. Dieser Wille konnte in dieser Form nicht zur Durchführung gebracht wer­den. Im Hinblick auf das vorliegende Bundesdienst­pflichtgesetz als Verfassungsgesetz lassen wir offen, zu welchem Zwecke der Staat glaube, die Erfüllung des Gesetzes in Anspruch zu nehmen. Das Gesetz könne auch zur Sicherung gegen Feinde von innen und außen dienen. Wer da glaube, daß Österreich eine europäische Notwendigkeit s'ei, der solle uns nicht die Hände binden. Österreich nehme in An­spruch, was in anderen Ländern schon längst Selbst­verständlichkeit geworden sei. Das Gesetz sei ein Beweis für ein freies Volk in einem freien Valer­iánáé. Die Rede des Bundeskanzlers wurde vom gan­zen Hause mit stürmischem Applaus aufgenommen. läßliohkeitsparagraphein die Berücksichtigung der berech­tigten iStandpunkte des Handels. Die Vorlage nehme dem Handel wieder einige seiner Rechte weg, er hoffe aber, daß in der Zukunft die Regierung durch entsprechende Verfügungen dem Handel gegenüber sich auf allen Gebie­ten entgegenkommender zeigen werde. Das Wirtschafts­leben Ungarns verdanke dem Handel sehr viel, und es ist zweifellos, daß der Handel als gleichberechtigter Faktor ides Wirtschaftslebens angesehen werden muß. Er besprach auch die Frage der Warenhäuser uind erklärte, es sei richtig, daß der Minister die Ermächtigung erhält, gewisse Übergriffe der Warenhäuser auf dem Verordnungswege zu regeln- In der letzten Zeit hat sich die Praxis herausge­bildet, daß sich die großen 'hauptstädtischen Warenhäuser auch auf den Verkauf von Lebensrnitteln einrichlen, ja es sei auch das Gerücht verbreitet, daß e ne Genossenschaft, deren Pflicht es wäre, für das Schicksal ider Dorfbevöl­kerung zu sorgen, in der Hauptstadt ein großes Waren­haus errichten wird. Dies sei e’n schwer 'bedenkliches Symptom. Er bat den Minister, solange die neue Situation entsprechende Erfahrungen bei der Bekle'idungsbranche zur Verfügung stellt, die Einschränkung der Entgegen­nahme von Bestellungen sich auif neue Branchen nicht erstreckt werden soll. Da er die Vorlage als den ersten Schritt im Interesse der Förderung des Kleingewerbes be­trachtet, nehme er sie trotz mancher (Bedenken an. (Leb­hafter Befall und Applaus.) Oberhausmitglied Koloman Papp begrüßt mit Befriedigung die Vorlage, weil in ihr eine Abkehr vom Wärtsohaftslibe.ralismus verkörpert sei und die Entwicklung in die Richtung des Schutzes des (Schwächeren gelenkt werde. Allerdings wäre eis töricht, alte Sch'wierigkieten dies Kleingewerbes dem Wirtschafte­­liberalismus zuziusohreibeo, jedenfalls habe indessen der unbeschränkte Wettbewerb der Großindustrie u in verhält” Miismäßiig viel Vorteile geboten und einen großen Teil des Kleingewerbes vernichtet, besonders weil der Staat mit allen Mitteln den Ausbau der Fabriksindiustrde gefördert habe. Sehr eingehend befaßte »ich der Redner mit den autonomen Interessenvertretungen des Kleingewerbes und warnte davor, durch übertriebene Zentralisierung alle autonomen Kräfte des Landes zu schwächen und das Interesse für öffentliche Angelegenheiten auszurolten. Der übertriebene Zentralismus, führte er weiter aus, läßt der zentralen Regierungsgewalt bloß einen schmalen Pfad offen, dien (beiderseits die Untiefen des Rechts- und Links- Bolschciwisnius bedrohen. iSehr eingehend befaßte sich der Redner mit dem Problem der Lehr!ingsbildung, begrüßte die einschlägigen Vorschriften der Vorlage und regte an, daß die gesunden Elemente der Dorfbevölkerung in höhe­rem Maße als bisher zum Nachwuchs im Kleingewerbe 'beramgaz-ogen werden. Die Vorlage nahm er an. Oberhausmitglied Johann Bittner erklärte, es sei begreiflich, daß in einem Agrarstaafc Idle Regierung bestrebt ist, in erster Reihe für die Existenz der 1 andwirbschatf 1 ioben Bevölkerung zu sargen, doen dürfe auch die Bedeutung des Gewerbes nicht unter­­schätzt werden, und die Förderung des Gewerbes sei vom nationalen Gesichtspunkte aus ebenso wichtig, wie die der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Das Hand werk sehe der Entwicklung der Industrie mit Freuden entgegen, zu­mal ja in der Industrie Itunder ttausende Arbeiter ihr Brot verdienen. Bloß nach der Richtung hin njüßten die Hand­werker gegen die Fabriksdndustrie Einwände erheben, wenn die Fabniksinidus'trie auch solche Waren erzeugt, von denen das Handwerk lebt, und wenn sie durch ihre Mas­­senerizeugnisse die ‘Preise derart drückt, daß die Kleinge­­werbe treibenden dabei nicht ihr Auslangen finden können. Auch dagegen müsse er Stellung nehmen, daß die Fabriks­industrie ihre Waren selber auf den Markt bringe- Die Kleingewerbe treibenden sind dankbar dafür, daß sich so großes Interesse in beiden Häusern der Gesetzgebung für ihre Lage kundgibt, und idaß man sich mit so großer Sympathie mit ihnen befaßt. Doch müsse er dagegen Stel­lung nehmen, daß einige die Sache so edngesteill haben, als ob diese Vorlage eine Gefahr für das Kleingewerbe be­deuten würde. Das entspreche nicht den Tatsachen. Die Kleingewerbetreibenden wollen keine Privi'llgien; sie wol­len harmonisch mit den übrigen Gesellschaftsschiohten ihre Existenz sichern. Er billigte die Meisterprüfungen, die ausschließlich dem Zweck dienen, id'aß sich nur diejenigen selbständig machen können, die befähigt sind, ihren Beruf in entsprechender Weise auszuüben, ferner daß großes Ge­wicht auf die Zusammenstellung dér Prüfungskommissio­nen bei den Meisterprüfungen gelegt wird und er hat schließlich den Minister, die Pfüfung&termine so i'estzu­­setzein, daß sich die Gewerbetreibenden einerseits entspre­chend vorbereiten können und andrerseits wissen, wann sie ihre selbständige Existenz begründen können. Einge­hend befaßte sich der Redner auch mit der Frage der Zahntechniker und gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Regierung diese Frage endlich in beruhigender Weise lö­sten werde. Dann beschäftigte er sich noch mit dem Problem der Gewerbekörpersohaften und der Preisschleu­­denei und wandte sich dagegen, daß idle hauptstädtischen Betriebe den Kleingewerbetreibenden bei den Lieferungen Konkurrenz machen, die Verfügungen .-egen das Pfuscher­­tum könne er nur billigen. Die Vorlage votierte er. Als letzter Redner griff in die Debatte Oberhausmitglied Gnido Höpfner ein, der, mit dem Vorredner polemisierend, darauf ihinwies, d'a'ß ibei aller Hoichsclhätzung der Bedeutung des Klein­gewerbes dennoch der Tätigkeit -dies Gewerbes Grenzen ge­setzt werden müssen. Die Kleingewerbetreibenden hätten zum (Beispiel nie die königliche Burg erbaut, wenn nicht so hervorragende Architekten wie Hannsizmann usw. die Projelkte entworfen hätten. Nicht mir die Vertreter der Kleingewerbetreibenden, sondern auch der überwiegende Teil der Redner des Oberhauses, wie auch des Abgeord­netenhauses (haben die Vorlage mit Freuden begrüßt. Es tel' HsdWO. lyodaxu .(eäne Vosiage, die Ordnung Die Gewerbenovelle im Oberhaus. Das Oberhaus hat ,in seiner heutigen iSiilizung die De­batte über die Gewerbenovelle fortgesetzt und die Vor­lage nach einer erschöpfenden Rede des Industriemini­­sters Bornemisza angenommen. In der morgigen Sitzung gelangen einige kleinere Gesetzentwürfe und nach ihrer Verabschiedung die Vorlage über d e behördlichen Ärzte gar Verhandlung. Das Oberhaus setzte heute seine Beratungen fort. Vor Vier Tagesordnung teilte Präsident Graf Bartholomäus Széchenyi mit, daß die Witwe Albert v. Berzeviczys in einem Schreiben ihren Dank für die Anteilnahme des Oberhauses an ihrem Vertust ausgedrückt hat. Ferner machte der Präsident die Mitteilung, daß die Vereinigten Ausschüsse des Oberhauses den Gesetzentwurf über den behördlichen Ärztedienst gestern verabschiedet urid für die Verhandlung um die Dringlichkeit angesucht haben. Die Dringlichkeit wird ausgesprochen, so daß die in der [Ge­schäftsordnung vorgesehene dreitägige Frist nicht abge­kartet werden muß. In der hierauf fortgesetzten Debatte über die Gewerbe, novellc sprach als erster Oberhaasmitglied Eugen Nagybäkay-Sesztina, (Präsident der Ddbreoener Handels- und Gewerbekamimer. Er erklärte, die Bestrebungen zur Besserung der Lage des Handwerkes und der Kleingewerbetreibenden zu billigen. Es sei selbstverständlich, daß in ihrer außerordentlich schwierigen Lage dlie Gewerbetreibenden jede Gesetzvor­lage, die dazu (beitragen kann, die Leiden der Gewerbe­treibenden zu lindern, mit Freude (begrüßen, vielleicht sogar mit ein wenig übertriebenen Hoffnungen, -denn man dürfe nicht vergessen, däß die Verbesserung dér Lage eines Beschüftigungszweiges bloß durch .ggsetaJkhe (Maß­nahmen nicht restlos verwirklicht werden kann. Eingehend beschäftigte er sich mit der Lehrlingsfrage, der Frage der Meisterprüfungen, dem Problem Ider IGewenbekörperschäften und empfahl der Regierung bei der Durchführungsverord­nung sehr wichtige und praktische Gesichtspunkte. Er (billigte die auf die Preisschleuderei bezüglichen Bestim­mungen des Gesetzentwurfes, wies auf die sozialen und wirtschaftlichen Wirkungen der PreissChileuderei hin, zu­gleich aber hob er die außerordentlichen Schwierigkeiten des Kampfes gegen die Preisschleuderei hervor, sowie die wichtigen und ernsten Aufgaben, -die in diesem Belange der Kammern harren. Gegenüber der Abänderung des § 4 des 'G.-A. XII: 1922, die in dieser Vortage geplant wird, äußerte er ernste Bedenken, denn die Einschränkung des Gewerbe­­rechtes der Erwerbs, und Kommanditgesellschaften mache die Association von Kapital und Arbeit unmöglich. Es habe im Rahmen der alten Ordnung sicherlich Mißbräuche ge­geben, gegen diese hätte man mit einer starken Kontrolle der Konkurrenz sich schützen können. Besonders (bedenk­lich sei, daß in jenen Gewerbezweigen, die eine bedeutende Kap it alinvestiti o n erfordern, die neuen Bestimmungen des Gesetzentwurfes sehr nachteilige Folgen nach sich ziehen können. Der Redner führte das Müllergewerbe an, .das einen großen Wert repräsentiert, und die über entsprechende Befähigung verfügenden Kompagnons werden nur schwer (das erforderliche Kapital auifbringen können. Bezüglich des § 47, der die vielumstrittene Frage des Verbots der Entgegennnabme von Bestellungen durch die Kaufleute enthält, erwartet der Redner viel von der Vollzugsverord­­nung. Er mißt eine große psychologische Bedeutung der Tatsache bei, daß man den Giftzahn der Frage beseitige, und daß die nötige Harmonie zwischen Handel und Ge­werbe gewährleistet wird. Ebenso erwartet er von der Sju^i'ükwo^e^FdiDBBg (bezüglich -ites ^enat^Q- Ves- Der Standpunkt der englischen Opposition. London, I. April. (UiPKB.j Ler Führer der Opposition Attlee erklärte sich in einer gestern abend gehaltenen Rede gegen das alte Vertragssystem und die Wiederaufrüstung. Di« Zeit ist gekommen, sagte er, unseren Standpunkt der Regie­rung mitzuteilen. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß in Westeuropa Friede besteht und! in Osteuropa Krieg. Der Friede ist unteilbar. Lansbury trat in einer Rede für eine internationale Kontrolle der Rohstoffverteilung ein. ______--------,---- ----r---------------------.=j» Mittwoch, 1. April 1936

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