Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1936. augusztus (83. évfolyam, 175-198. szám)

1936-08-01 / 175. szám

s £ • FESTER LLOYD lieh mit Zustimmung der, interessierten S‘asten ab­geändert werden Iraton. Ebén deshalb ist der Völker­bund nicht berechtigt, internaJonale Verträge im eigenen Wirkungskreise selber zu revidieren, wie er auch deren obligatorische Revision durch die, inter­essierten Staaten nicht verfügen kann. Nach Ar­tikel 19 steht der Assemblée lediglich das Recht zu, „von Zeit zu Zeit die BundesmitgMeder aufzufor­dern, Verträge,., deren Anwendung nicht mehr in Frage kommt, sowie internationale Verhältnisse, deren Aufrechterhaltung den Weltfrieden gefähr­den könnte* einer Nachprüfung zu unterziehen“. Aber wenngleich der Völkerbund nicht das Recht besitzt, unanwendbar gewordene Verträge zu •revidieren, so hätte er doch zweifellos auf Grund des Artikels 19 sehr viel im Interesse der Revision der­artiger Verträge tun können. Der Völkerbund hat -von dieser Möglichkeit — leider keinen Gebrauch gemacht. Er war nicht bestrebt, die Schroffheit des internationalen Rechtes zu mildem.. Er hat nicht interveniert, um mit seinem ethischen und politi­schen Gewicht zwischen den Parteien im Interesse der Abänderung unanwendbar gewordener inter­nationaler Abmachungen zu vermitteln. Seit dem Bestände des Völkerbundes ist bekann­termaßen der Artikel 19 in keinem einzigen Falle angewendet worden. Als im Jahre 1929 China mit Berufung auf diesen! Artikel die Einsetzung einer Kommission zum Studium jener Mittel beantragte, durch die der Artikel wirksam gestaltet werden könnte, hat sich die Assemblée auf.den Standpunkt gestellt, daß die Einsetzung einer solchen, Kommis­sion nicht notwendig sei, weil der Artikel 19 .ohne weiteres-angewendet werden könne. Die Versammlung stellte fest, daß jedes Mitglied des Bundes „auf. .eigene Verantwortung“ die Frage der Anwendung des Artikels 19 in einem konkreten Falle auf die Tagesordnung der Assemblée setzen kann und sie hat.erklärt, daß „wenn der Antrag in entsprechender Form auf die Tagesordnung der Assemblée gelangt, sie diesen Antrag nach den Normen des ordentlichen Verfahrens-in, Verhandlung zieht, upd — wofern dies angebracht erscheint — die nachgesuchte Auffor­derung bewerkstelligen werde.“ Die Assemblée hatte darin durchaus recht, daß der Anwendung des Artikels 19 rechtliche Hinder­nisse nicht im Wege stehen. Es bedarf in der Tat keiner weiteren Verfügung, damit -sie die Auffor­derung nach Artikel 19 bewerkstelligen ,. könne. Auch in der staatlichen Rechtsordnung gibt es recht­lich unanwendbare Rechtsnormen, deren Anwen­dung das -Vorhandensein weiterer •— noch -nicht existierender—- Normen zur Voraussetzung hat* So beispielsweise ist das Gesetz, das die Verantwort­lichkeit der Staatsoberhäupter-dekretiert und damit ein durch ein-Gesetz, zu errichtendes Gericht betraut, juristisch unanwendbar, so lange dieses- Gericht nicht. ins . Leben gerufen äst. Der Artikel 19 des Völkerbundpaktes aber ist in solchem Sinne nicht unanwendbar.. . . •„ Notwendig ist es immerhin, die Anwendung des [Artikels 19 zu erleichtern. Zu diesem Zwecke ist meines Erachtens nicht eine Abänderung der im Artikel 19 enthaltenen Be-Stimmungen, sondern; eine bestimmte Ergänzung dieser Bestimmungen notwendig. Wir können nicht daran denken, daß die As­semblée selber mit einfacher oder Zweidrittelmehr­heit die. Revision der Verträge durchfahre, auch daran können wij nicht denken, daß die interessier­ten Staaten durch die Assertíblée “zu einer sölchen Revision verpflichtet wären. Dies • würde im scharfen Gegensatz zum Grundsätze der staatlichen Souverä­nität stehen und fwürde eine, so radikale Umgestal­tung nicht bloß dfes Paktes, sondern des ganzen in­ternationalen Rechts. überhaupt, bedingen, die sich kaum durchführen ließe. Vom ungarischen Standpunkt aus wäre übrigens eine so geartete Abänderung des Artikels 19 gar nicht erwünscht. Der Grundsatz der staatlichen Sou­veränität ist eben voni Gesichtspunkte der' kleinen Staaten von besonderer Bedeutung. Die großen Staa­ten sind in der Lage,, ihre eigenen Interessen durch ihr militärisches, politisches und wirtschaftliches Gewicht zu verteidigen, . wohingegen die kleinen Staaten ohne institutive Gewährleistung ihrer Sou­veränität den übrigen Staaten völlig ausgeliefert wären. .' Innerhalb des Rahmens der gegenwärtigen inter­nationalen Rechtsordnung kann die Rolle des Völ­kerbundes nur darin bestehen, die Erörterung der Frage nach äffen Richtungen“ zü gewährleisten, auf Grund dieser Diskussion Stellung zu der Frage zu nehmen, ob die Wiedererwägung des in Rede stehen­den internationalen' Vertrages, beziehungsweise Zu­standes wirklich : notwendig ist, und hn Interesse dieser Wiedererwägung zwischen den Pärteien zu vermitteln. Zu diesem Zwecke wäre die Statulerung einer bestimmten Vorbereitungsprozedur notwendig, wie solche sich beispielsweise für die Verhandlung der Miinderheitsbeschwerden durch den Rat ausgestaltet hat. Diese Vorbereitungsprozedur könnte durch Be­schluß der Assemblée, beziehungsweise des Rates statuiert werden und das würde die ziemlich schwer­fällige Abänderung des Paktes selbst vermeidbar machen. • • r Dieses vorbereitende Verfahren könnte auf fol­gende Art geregelt .werden: Der Staat, der die An­wendung des Artikels .19. bean tragt, ist-zur eingehen­den Begründung des Antrages verpflichtet. In seiner Eingabe hat er die Gründe.anzugeben, denen zufolge er den in Rede stehendep internationalen Vertrag für uhan wendbar, béziehup&Weise - den internatio­nalen Zustand für'' einen derartigen hält, daß da­durch der Weltfrieden gefährdet werden könnte. Der Generalsekretär bringt Eingabe'' unverzüglich den interessierten Staaten’zur’TíétohtSiíL Diésé kÖhneh inn er halbi eines; 4fräMusiHMC0fftf-: 1 in elfter ■ Eingäbe an den Generalsekretär ihre Béftferküftgen -vörbrift­­gen. Bringen-säe-keine Bemerkungen vöf und bean­tragen sie auch, nicht eingfe’Frislveriäng’erüng, die nach bestimmten, ~inv voraus festgesetzten Nöraien einmal bewilligt werden könnte, so würde die ein­seitige Eingabe der die Anwendung des Artikels 19 beantragenden Partei die Grundlage des weiteren Verfahrens bilden. Im entgegengesetzten Falle wird die Angelegenheit auf Grund der Bemerkungen aller einander gegenüberstehenden Parteien zum Gegen­stand einer Prüfung gemacht. Die interessierten Staaten könnten auch noch zur Unterbreitung noch einer weiteren Eingabe berechtigt werden,, damit die Angelegenheit in je gründlicherer Beleuchtung d'em Urteil der nicht unmittelbar interessierten^ Faktoren unterbreitet werden könne. Die Eingaben würden durch einen vom • Rats­präsidenten aus der Reihe der Ratsmitglieder gebil­deten Fünferausschuß mit Einbeziehung der Ver­treter der interessierten Staaten geprüft werden. Es mag sein, daß schön irn Verlaufe der Verhandlun­gen dieses Ratsausschusses eine Vereinbarung zwi­schen den interessierten ’ Parteien zustande kommt, wenn auch nicht in bezug auf das Meritum, 50 doch wenigstens für den Modus procedendi. In Erman­gelung einer solchen Vereinbarung wird der Rats­ausschuß über die Angelegenheit einen Bericht ver­fassen und der Assemblée einen Vorschlag erstat­ten, die Assemblée aber- wird auf Grund der Ein­gaben der Parteien und -ihres Ausschußberichtes die Frage nach den Normen des ordentlichen Ver­fahrens .in Verhandlung ziehen. Diese vorbereitende Prozedur würde eine gründliche Vorbereitung der Sache'nách allen Lich­tungen hin gewährleisten. Die interessierten Staa­ten könnten in ihren Eingaben die einzelnen Ge­sichtspunkte im einzelnem entfalten und gegen­seitig ihre Bemerkungen unterbreiten. Die Verhand­lung im Ratsausschuß, aber würde eine vorläufige Stellungnahme von seiten der nicht ‘ unmittelbar interessierten Staaten, und zwar der im Rate ver­tretenen Mächte, m erster Reihe -der Großmächte, bedeuten* Diese Stellungnahme würde angesichts der Zusammensetzung des Ausschusses und seiner nicht an strenge Formen gebundenen Prozedur-ein viel höheres Maß von sachlicher Gründlichkeit ge­währleisten, als die unmittelbare Asseniblée-Ent­­scheidung. Die Assemblée kann leicht der Ver­suchung unterliegen, unter dem Eindruck einer flüchtigen Stimmung zu beschließen, auch empfindet sie' in geringerem Maße die Last dér Verantwortung,, widmet dem gründlichen Studium der Sache gerin­gere Sorgfalt und ist dem bequemen Standpunkt der Abweisung jeglicher Aktion leicht zugänglich. Die Vorbereitungsprozedur würde mit Aus­schluß der Öffentlichkeit erfolgen und das würde die Vermittlung zwischen den Parteien ermöglichen, die Empfindlichkeit und das Prestige der Staateft schonen und Lösungen möglich machen, die jede der ■ Parteien ohne ausgesprochene Niederlage sich zu eigen zu machen vermöchte.' Die Wirksamkeit des Artikels 19 muß in zweier­lei' Richtung gésktiert weiden: In erster Reihe muß dafür gesorgt werden daß-'ein Antrag: auf Anwen­dung des (Artikels. 1.9 nicht ohne- meri to rische Prü­fung abgéwiesen werden, könnte,, fürs zweite aber ist dafür zu sorgen, daß aus der Prüfung eine gründ­liche und richtige Beleuchtung der Frage als Er­gebnis hervorgehe. Durch solches Verfahren wären beide Ziele’ gewährleistet. Selbst wenn, die Assemblée die Sache von der Tagesordnung ab - setzen würde, so wäre die Diskussion Im VeHaufje der vorbereitenden Prozedur bereits erfolgt und die Form der der Assemblée unterbreiteten Eingaben und Berichte in die Öffentlichkeit ^gebracht, was vom Standpunkt der richtigen Orientierung der! internationalen Öffentlichkeit — wenn auch bloß für die Zukunft — von unabsehbarer Bedeutung wäre. Zweck des Artikels 19 ist, daß der Völkerbund dort dazwischentreten soff, wo im Interesse der Friedenssicherung gewisse internationale Nonnen abgeändert werden müßten. Wie es ein Fehler wäre, wenn der Völkerbund den Artikel Í 9 in den Dienst der - Machtbestrebungen einzelner Staaten oder Staatengruppen stellen würde, so ist es ebenso ein Fehler, daß er sich nicht beeilt, durch Anwendung des Artikels 19 die Revision jener internationalen Rechtsnormen zu sichern, die den Keim eines künf­tigen' Krieges in sich schließen. Die hierauf abzie­lende Arbeit des Bundes ist für die Wahrung des Friedens unter den Nationen von besonderer Wich­tigkeit, ein hierauf bezüglicher Beschluß besitzt die rechtliche Natur einer Feststellung, stellt also eine Funktion von richterlichein Charakter dar. Die im obigen vorgescblagene Prozedur nimmt eben Rück­sicht auf diesen Charakter des Beschlusses, indem sie dessen Sachlichkeit und Gründlichkeit zu sichern trachtet. SILBER-BLAUFUCHS, RCEPPS ausserordentlich billig SCHIVBIDE6y Kürschner, IV,,Párisi-ucca 3 Sie sagt das mit einer Stimme, wie wenn sie sagen würde, daß sie Crémeschnitten gern ißt. Dabei bewegt sie die Zehen im Strumpf. Wie interessant und gruselig auch das ist. Wie wenn ihre Zehen Fühler wären#.. Die Schnalle des Strumpfbandes blitzt; Und gleich daneben, nur auf einem fingerbreiten Stück ein kleiner rosiger Fleck. Ihre Habt. Ihr Fleisch. Seine Äugen saugen sich daran fest. Er reckt «den Kopf aus dem ausgewachsenen' Mantel. Der Mund wird ihm langsam trocken. Er errötet. Seine Zähne klappern. Er fühlt irgendein besonderes Krab­beln im Rücken, wie wenn- sich Ameisen darauf tummelten. —- Bitte, probieren Sie jetzt! Die Frau hebt den Fuß. Sie setzt ihn aufs Knie des Schusters. Der zieht ihr den Schuh atu. Jetzt beugt sie sich wieder nieder. Befühlt .den Schuh. Der kleine rosige Fleck wird inzwischen spann­­breit. Die Lippen des Jungen sind schon glasqrn- Spröd vom Fieber. Sein Schlund ist so trocken, daß ér kaum mehr schlucken kann. Und auch das Herz fühlt er im Hals pochen. Einen Augenblick zgekt es ihm durchs Hirn, daß er auch Schuster werden wird; dann kann er auch schönen Frauen Schuhe an­probieren und kann ihnen den Strumpf richten .wie jetzt der Schuster. — Freilich, der Strumpf hat sich1 gerollt* Die Falte drückte. ' Jetzt lacht sie. V. — Daß wir daran nicht früher gedacht halben! Es klopft. • Die Türe geht auf. ? ' , ' , Ach Go>tt! Der Vater! Er kommt selbst um die Schuhe! ' —- Du gaffst da? Und ich warte auf die Schuhe! Jetzt verstummt der Vater. Auch-ér hat-die Frau erblickt, i— Gib das Geld her und troll dich! Der Junge geht hinaus. Langsam. Es schwin­delt ihn, ~ — Warte! Die-Pantoffel trag hinauf! hört er die Stimme seines Vaters, Und schon spürt er die Pantof­fel im Rücken. , - -i, ■ * Seine Mutter sitzt auf dem Schemel. Sie weint. Hält ein Tuch vors-Gesicht. Der rote Fleck auf dem weißen Tuch wird immer größer. Er schmiegt sich an -seine Mutter. — Hat er dich geschlagen? Ach nein. Ich habe mich am Schrank an­gestoßen. * • . -■*- .­Er weiß aber, daß sein Vater schuld ist. Er um­schlingt den Hals seiner Mutter. — Wein nicht! Ich wrill, \4enn ich einmal groß bin, Schuster werden. Dann werde ich viel Geld ha­ben und alles wird gut werden. — Du lerne nur, streichelt ihn seine Mutter. Ich will es nicht habeii, daß’ du ein' Handwerker wirst. Er sitzt neben seiner Mutter. Schade, daß es Mütter nicht haben will, daß er Schuster werde. Der Gedanke macht ihn traurig. Und der Fuß im Seidenstrumpf schwebt ihm wie­der vor den Augen. Der spannbreite, rosige Fleck. Wie gut wäre es jetzt, hinunterschleichen und durchs Fenster zu Meister Dobos hineinspähen. Aber sein Platz ist jetzt hier neben seiner Mutter. Er muß die Mutter trösten. Und er hat das Gefühl, daß er jetzt ein Held ist. Nur schmerzt dieses Heldentum ein wenig. Der erste Kampf um das Weib! Der erste Zusammenstoß zwischen der Pflicht und dem Weih. In der Nacht träumt er vom Fuß im Seiden- Strumpf. Vom goldenen. Schuh, den er verfertigte und für den er den Fuß bekam. Er wußte aber nicht was anzufangen damit. Samstag, 1. August 1936 Es wird sich täglich manches findeny das Ihren Wünsohen dienlich nnd Ihren Interessén nützlich sein kann: Ein vorteilhaftes Kauf- oder Verkaufsanbot, eine freie Stelle, oder sonstige ArbeitsittSglichkeit, eine nette Wohnung und -Einrichtung, Unterrichtsstunden, geschält- ’ liehe Beteiligungen oder Vertretungen, Re­cherchen uw. LESEN SIE .b. täglich <11. j Kleinen Anzeigen im PESTM.L1;,0YD

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