Pester Lloyd - esti kiadás, 1939. augusztus (86. évfolyam, 173-183. szám)

1939-08-01 / 173. szám

2 frei konzipiert wäre. Er könne diesen Entwurf in keiner Beziehung annehmen. , Abg. Géza Malasits (Soz.) betonte, daß der Verl'ust der Staatsbürgerschaft eine furchtbare Strafe sei, die in der Geschichte der Staaten und der Menschen überhaupt nur in den seltensten Fällen angewendet werde. Als man im Jahre 1879 das bisherige Staatsbiirgergesetz ins Leben rief, habe sich die ganze Öffentlichkeit empört gegen dieses Gesetz gewendet, das wirklich nur auf Betreiben der Wiener Kamarilla gegen Ludwig Kossuth erbracht worden sei. Der Redner führte nun weiter aus, daß der Mensch unserer Zeit sich mit zwei Begriffen bekanntmachen müßte, der eine sei die Bezeichnung „heimatlos“, bezw. „staatenlos“. Zehn­tausende Menschen wissen heule nicht, wo sie hingehören, und welcher Staat den Schutz für sie übernimmt; man gebe diesen Unglücklichen irgendeinen Platz. Er wolle nicht die Schieber und die Verbrecher in Schutz nehmen. Es sei aber in höchstem Maße ungerecht und unbarm­herzig, Turnende Menschen durch ein Gesetz schutzlos Vierden zu lassen. Er könnte behaupten, daß der Gesetz­entwurf gegen die Sozialdemokraten gerichtet sei. Zwischenruf: Die sind nicht mehr gefährlich! (Heiter­keit.) Abg. Malasits erklärte, daß die Sozialdemokraten gefährlich gewesen seien, als in Deutschland die Demokratie geherrscht habe. Heute seien sie natürlich nicht gefährlich; er beschäftigte sich mit der Frage der Emigration und meinte, man könne doch solche Bürger, die nur aus politischen Grün­den das Land verließen, nicht damit bestrafen, daß man ihnen ohne Untersuchung und Überprüfung ihres Falles die Staatsbürgerschaft nehme. (Großer Lärm rechts und in der Mitte.) Er erklärt, er beziehe seine Bemerkung be­sonders auf die Leute, die ohne ihre Schuld in den Wirbel der Politik mitgerissen worden seien. (Andauernder Lärm und Widerspruch rechts.) Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen nahm Abg. Malasits hauptsächlich dagegen Stellung, daß auf rein administrativem Wege wegen politischer Betätigung im Auslande die ungarische Staatsbürgerschaft entzogen werden könne, wobei er bemerkte, daß Graf Michael Károlyi auch noch jetzt in Ungarn sehr viele Anhänger besitze. (Großer Lärm und Widerspruch auf den Bänken der Regierungspartei.) Die letzte Entscheidung über die Aberkennung der ungarischen Staatsbürgerschaft könne man getrost dem unabhängigen ungarischen Gericht über­lassen. Er wies ferner darauf hin, daß in Frankreich viele Tausende ungarische Bergleute leben, die derzeit noch ungarische Pässe beisitzen. Er richtete an den Minister des Innern die Frage, ob sich diese Bergleute, wenn sie ihre in Ungarn lebenden Angehörigen besuchen wollen, ebenfalls hier nur drei Monate auifhalten dürfen, wobei er betonte, daß diese ungarischen Arbeiter auch im Aus­lande gute Patrioten geblieben seien. Die Vorlage lehnte er ab. Abg. Dr. Géza Benkő (MÉP) vertrat den Standpunkt, daß die Regierung durch die Unterbreitung dieser Vorlage dem Lande und der Nation einen überaus wichtigen und nützlichen Dienst erwiesen habe, denn das gegenwärtig in Geltung befindliche Staats­­bürgergesetz sei längst überholt und entspreche den heu­tigen Anforderungen überhaupt nicht. Die Staatsbürger­schaft sei unter den heutigen Verhältnissen nicht nur eine juridische Frage, sondern ein nationales Problem. Während des sogenannten liberalen Regimes seien viele Zehntausende Ungarn nach Amerika und anderen Staaten ausgewandert und an ihre Stelle traten die Galizianer, denen es gelungen sei, hier Zuständigkeit und Staats­bürgerschaft zu erwerben. Schon dieser Umstand beweise, gewisse Umstände als nicht vorhanden betrachtet, so rief es immerhin eine gewisse Überraschung hervor, daß der Ministerpräsident gerade bei diesem Anlaß so darauf bedacht ist, die Volksstimmung nicht zu beunruhigen. Diese Vorsorge steht gewiß nicht mit den pathetischen Erklärungen im Einklang, die von derselben Stelle ertönten, als die Notwendigkeit eines Jahresrüstungsetats von siebenhundert Millionen Pfund, sowie der Einführung der allgemeinen Dienstpflicht — im Widerspruch zu den geheiligtes­ten Traditionen Englands — und der Übernahme von Verpflichtungen gegenüber fernen Ländern in Osteuropa beteuert wurde. Die plötzliche Sorge Chamberlains um die Nerven des englischen Bür­gers, die durch eine etwaige parlamentarische Ar­beit in den kommenden Monaten nicht gestört wer­den sollten, konnte deshalb kaum einleuchten. Die Anhänger der Sicherung einer parlamenta­rischen Kontrolle der Geschäftsführung der Regie­rung ließen sich auch durch die Ablehnung des Ministerpräsidenten nicht davon ahhalten, für die­sen Gedanken weiter zu werben. Die liberale Oppo­sition unterbreitete den Vorschlag, daß das Parla­ment sich nicht länger als für drei Wochen ver­tagen soll. Die Arbeiterpartei tritt dafür ein, daß während der gesamten Urlaubsperiode das Haus alle zwei Wochen eine Sitzung abhalten sollte. Von kon­servativer Seite wies kein Geringerer als Lord Lloyd auf die Gefahr eines allzu langen parlamentarischen Urlaubs in der gegenwärtigen Periode internatio­naler Spannungen hin. Trotz dieser Kampagne, die auch ein Teil der englischen Presse unterstützt, wird der Ministerpräsident durch seine ihm gefügige par­lamentarische Mehrheit die Vertagung des Hauses bis zu dem von ihm erwünschten Termin bestim­men lassen. In diesem Zusammenhänge wird auch viel­fach die Befürchtung geäußert, daß Chamberlain mit derselben Entschlossenheit, mit der er Churchill daß das Staatsbürgerschaftsgesetz einer gründlichen Revi­sion bedürfe. Die Repatriierung der nach Amerika ausge­­wanderten Ungarn müsse wesentlich erleichtert werden, denn eine Rückkehr der Amerikaungarn sei auch im In­teresse der Nation gelegen. Die Vorlage begrüße er schon deshalb mit Befriedigung, weil sie u. a. auch dem unmög­lichen Zustand ein Ende bereite, daß jemand eine dop­pelte Staatsbürgerschaft besitze. Er erörterte sodann die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes und billigte na­mentlich die Auffassung, daß die Staatsbürgerschaft in erster Reihe, ven der nationalen Gesinnung abhängig ge­macht wenden soll, meinte jedoch, daß in letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hätte. Wenn jemand dsn Nachweis erbringe, daß die gegen ihn er­hobenen Beschuldigungen unwahr seien, so müsse man ihm Gelegenheit geben, sich zu rechtfertigen und er zweifle nicht, daran, daß sich die hiezu berufenen Stellen einer Wiedergutmachung nicht verschließen würden. Er stimmte auch den Bestimmungen zu, die sich auf die Devisen­schieber beziehen, die unter allen Umständen der unga­rischen Staatsbürgerschaft für verlustig erklärt werden müßten. In der Hoffnung, idaß das neue Staaisbiirger­­schaftsgesetz eine wohltuende Wirkung ausüben werde, nahm er die Vorlage an. (Lebhafte Zustimmung.) Abg. Koloman Mosonyi (Pflkr.) erklärte, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen die ungarische Staatsbürgerschaft nicht ausschließlich vom juridischen Standpunkt aus beurteilt werden könnte. Die ungarische Staatsbürgerschaft dürfen nur jene Personen besitzen, die treu zum Vaterlande gehalten hatten. Als den schwersten Fehler der Vorlage bezeichnete er es, daß sie keine rückwirkende Kraft besitze und daß es sich wieder einmal um ein Rahmengesetz handle. Nach einer ein­gehenden Erörterung der wichtigsten Paragraphen des Entwurfes trat auch dieser Redner für eine Er­leichterung der Repatriierung der nach Amerika ausgewanderten Ungarn ein und bemängelte es, daß nach dem Inkrafttreten dér Vorlage die in Amerika ansässigen Üngarn fremde, nämlich amerika­nische Staatsbürger werden. Er unterbreitete einen dahin­gehenden Beschlußantrag, daß den Amerikaungarn eine Frist von einem Jahr eingeräumt werde, innerhalb deren sie sich zu äußern hätten, welche Staatsangehörigkeit sie erwerben wollen. Aus politischen Gründen dürfe niemand der Staatsbürgerschaft für verlustig erklärt werden. Die Verhängung von Strafmaßnahmen soll den Gerichten und nicht den Ministerien überlassen werden. Die Tatsache, daß jéniand Mitglied einer Organisation im Auslände sei, müsse nicht bedeuten, daß diese seine Tätigkeit sich un­bedingt gegen, das Vaterland richte. Er meinte ferner, daß der Entwurf verschiedene Mängel und irrtümliche Be­gründungen“ enthalte. Abg» Graf Moritz Esterházy (öhristl. Vereinigung) ' nalpn »in seiner sehr kurzen Rede zu der Vorlage Stel­lung und drückte vor allem die Hoffnung aus, daß der Innenminister die Interessen der im Auslande lebenden ungarischen Arbeiter in weitgehendem Maße berücksich­tigen werde. Die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die rückwirkende Geltung der Normen in bezug auf der. mehr als 10jährigen Aufenthalt im Auslande erklärte Redner nicht annehmen zu können uind lenkte sodann die Aufmerksamkeit auf, die Meldung aus Bukarest, die vor der Einreichung des Gesetzentwurfes erschienen ist und über eine rumänische Regierungsverordnung betref­fend die Neuregelung der Staatsbürgerschaft zu berichten wußte. Die Vorlage nahm Redner an. Abg. Budinszky (Pfeitkr.) forderte, daß Strafurteile auf Grund des G.-A. III : 1921 bloß gegen Bolschewiken angewendet werden können,, und Eden von der Regierung fernhielt, sich nun­mehr für die bevorstehende Periode der parlamen­tarischen Kontrolle entledigen möchte. Diese Version berücksichtigt jedoch nicht den Instinkt des Mini­sterpräsidenten für die Volksstimmung, der ihn im Verlauf der vergangenen Monate immer wieder zur Revidierung seiner Ansichten veranlaßle. Zurzeit sind die Rücksichten auf die öffentliche Meinung um so wichtiger, als der Termin der Wahlen immer näher rückt. Der Ministerpräsident ist auch gleich­zeitig der 'Führer der Konservativen Partei, die er anläßlich der kommenden Wahlen zu einem Siege zu führen berufen ist. Sollten sich in der kommen­den Zeit etwaige wichtige Wendungen, auf dem politischen Schachbrett Europas ereignen, so wird die öffentliche Meinung Englands gewiß eine Wiedereinschaltung des sich auf Ferien befindlichen Parlaments fordern. Es ist kaum anzunehmen, daß Chamberlain mit seinem bewährten Instinkt sich einem solchen Wunsche im entscheidenden Augen­blick widersetzen würde. Die Vermutung, daß der Ministerpräsident die Absicht habe, die bevorstehen­den Parlamentsferien zu solchen Lösungen außen­politischer Probleme zu benützen, die nicht im Sinne des jüngst eingeschlagenen und von Parlament und Volk gebilligten Kurses liegen, scheint deshalb nicht gerechtfertigt zu sein. und nahm sodann in langen Ausführungen dagegen Stei­lung, daß gegen die Entscheidung des Innenministers in bezug auf den Verlust der Staatsbürgerschaft keine Be­schwerden an den Verwaltungsgerichtshof oder an eine andere uiabhängige Gerichtsstelle zugelassen werden. Diese Bestimmung verstoße gegen das Grundprinzip dér Trennung der Vollzugsgewalt und der Verwaltung. Die Vorlage lehnte er ab. Abg. Dr. Karl Rassay führle die Argumente an, die ihn dazu zwingen, die Vor­lage mit der größten Entschiedenheit abzulehnen. Er wies darauf hin, daß der Verlust der ungarischen Staatsbürger­schaft nach dem alten Gesetz nicht möglich und nur.die Entlassung aus dem Verband des ungarischen Staates zulässig gewesen sei. Wenn ein ungarischer Staatsbürger in den heutigen romantischen Zeiten eine ausländische Staatsbürgerschaft erwerbe, so vertiere er die ungarische Staatsbürgerschaft. Er trat gegen jene Bestimmungen der Vorlage auf, wonach die Unterbrechung des Aufenthalten im Auslande an so schwere Bedingungen gebunden sei und dem Innenminister das diskretionäre Recht der Abspre­­chung der Staatsbürgerschaft übertragen werde. Dang nahm Dr. Rassay dagegen Stellung, daß ein Ungar nach zehn­jährigem Aufenthalt im Ausland die Staatsbürgerschaft verliere und richtete an den Innenminister die Frage, ob (Fes praktisch auch angewendet werden soll, oder nicht. Seinen Informationen zufolge soll dies nicht der Fall sein. Wenn sich ein im Auslande ansässiger ungarischer Staats­bürger z. B. bei der dortigen diplomatischen Vertretung zur Assentierung melde, so verliere er trotzdem die unga­rische Staatsbürgerschaft, die er nur dann behalte, wenn er seinen Aufenthalt im Auslände für die Dauer von drei Monaten unterbricht, und nach Ungarn zurück­kehre. Das sei eine Auffassung, der er unter keinen Umständen zustimmen könne. Ein derartiges Vor­gehen lasse darauf schließen, daß der ungarische Staat bestrebt sei, die Zahl seiner Staatsbürger zu verringern. Das sei ein Standpunkt, den er unter kei­nen Umständen als richtig und gerecht bezeichnen könne. Ohne ein kontradiktorisches Verfahren könne die ungarische Staatsbürgerschaft überhaupt nicht abge­sprochen werden, und wenn der Innenminister behaupte, daß dies im Inleresse der Nation und des Landes erfor­derlich sei, so könne er diesen Argumenten nicht zustim­men, denn es könne sich ereignen, daß ein ungarischer Staatsangehöriger, der sich als solcher zur Ruhe begebe, in der Früh erwachen und aus dem Budapesti Közlöny ersehen werde, daß er nicht mehr Ungar sei. Abgeordneter Malasits habe darauf hingewiesen, daß es z. B. für einen in Frankreich seit Jahrein ansässi­gen ungarischen Arbeiter mit den größten Schwierigkei­ten verbunden wäre, seine Arbeitsstätte für die Dauer von 3 Moriaten zu verlassen. Viel leichter sei die Sache freilich für einen Valutensdhielbety der sein ganzes Ver­mögen ins Ausland verschoben habe. Das Schicksal des betreffenden im Auslande ansässigen ungarischen Arbei­ters hänge also davon ab, ob der jeweilige Innenminister den betreffenden Arbeiter die ungarische Staatsbürger­schaft zusprechen werde oder nicht. Hier 'handle es sich um durchaus persönliche Fragen und der Innenminister sei außerstande in jedem einzelnen Fall die Entscheidung zu treffen. Da zahlreiche Bestimmungen der Vorlage den Verlust erworbener Rechte involvieren, müsse er die Vor­lage mit aller Entschiedenheit ablehnen. Über den weiteren Verlauf der Sitzung berichten wir im Morgenblatt. PESTER LLOYD Dienstag. T. Augiist 193$ Telegramm des Pester Lloyd London, 1.. August Die Mitglieder des englischen Kabinetts werden während der Parlamentsferien fast alle in England bleiben, um London notwendigenfalls schnell er­reichen zu können. Lediglich Gesundheitsminister Elliot reist für einige Zeit gegen Ende der Woche nach Südfrankreich, und Dominienministcr Sir Thomas Inskip wird Neufundland im September einen Besuch abstatten, 35 Interpellalionen iur morgen Für den morgigen Interpellationstag wurden nicht weniger als 35 Interpellationen vorgemerkt. Aus dieser langen Reihe von Anfragen heben wir die folgenden, als von allgemeinem Interesse hervor: Abg. Keck über die Verhinderung und strengste Ahn­dung der Mißbrauch«- mit Zahlungsmitteln, Abg. Közi- Horváth wegen der ungarfeindlichen Propaganda in der Slowakei, Abg. Budinszky wegen Anstellung des Abg. Grafen Johann Teleki bei der Kispester Textilfabrik, Abg. Meizler über die Durchführung des zweiten Judengesetzes, Abg. Matolcsy über das Unterbleiben der Bodenreform, Abg. Gruber über die Zustände bei einzelnen ungarischen Kohlengruben, Abg. Graf Serényi über die Blutver­­mischnng mit den Juden, Abg. Bajcs -Zsilinszky über dis Aprikosenausfuhr, Abg. Vajna über die „Rolle des frem­den Geldes bei den Wahlen“, Abg. Torkos über die Fest­stellung der Löhne der landwirtschaftlichen Arbeiter. Abg. János über die ungarische Filmpröduktion, Abg. Hubay über die Amnestieverordnungen. Außerdem wurden meh­rere Anfragen über dis Obstverwertung, die Lohn- und Arbeitsverhältnisse in verschiedenen Zweigen der In­dustrie und über einige Fragen lokaler Bedeutung ange­­meldet. MEXIKO Neue Verhandlungen in der ölfrage Washington, 1. Aug«. (Inf.) Der mexikanische Botschafter Castillo Najera traf Montag, nachdem er in Mexiko längere Besprechungen mit den für die Verhandlungen in der ölfrage zuständigen mexikanischen Behörden geführt hatte, wieder in Wa­shington ein. Er hat neue mexikanische Vorschläge zur Regelung der durch die Enteignung der ausländischen Öl­gesellschaften in Mexiko entstandenen Streitfrage mit­gebracht, die, wie es heißt, von mexikanischen Kreisen als Mexikos letztes Wort bezeichnet werden. Gut unterrichtete Kreise erwarten 'die Wieder­aufnahme des Meinungsaustausches mit dem Staats­departement und dem Vertreter der nordamerikanischen Ölgesellschaften Donald Richberg im Laufe dieser Woche, Die mexikanische Botschaft bewahrt absolutes Stillschwei* 1 gen über den Stand der Verhandlungen. 1

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