Kassa-Eperjesi Értesitő, Juni-Dezember 1855 (Jahrgang 17, nr. 1-58)

1855-09-19 / nr. 31

vu­ tern­ nde 6. Offaten ohne Sicherstellung des obigen Angeldes, so wie jene, welche von dieser Ankündigung abweichende­­ Gattung sogleich ersezt werden. 12. Jeder Vertragspunkt wird als eine Hauptbedingung des Vertrags erklärt. Wenn eine oder die andere Bedingung nicht genau zugehalten werden sollte, so wird die E. k. Statthaltere- Abtheilung berechtigt sein, den Vertrag entweder als gebrochen anzusehen, und die feinere Lieferung auf Kosten und Gefahr des kontraktbrüchigen Lieferanten einer Relizitation auszusehen, oder aber das erforderliche Papier außer dem L­iege der Konkurrenz durch freien Handeinkauf auch ohne Einvernehmen des Lieferanten, um welc­h immer bestehende beliebige Preise beischaffen zu lassen, ohne daß der Unternehmer gegen die getroffene Wahl des aushilfsweise beizu­ schaffen nothwendig gewordenen Rapiere, oder gegen die für dasselbe zugestandenen Preise die geringste Einwendung, zu machen berechtiget ist. Der hieraus dem Allerhöchsten Aerar allenfalls erwachsene Schaden soll aus der Kaution und dem übrigen, wo immer vorfindigen Vermögen des wortbrüchigen Lieferanten eingebracht, dagegen derselbe auf den hiedurch­ etwa erzielten Vortheil keinen Anspruch haben. 13. Ueber dieses Lieferungsgeschäft wird ein Vertrag ausgefertigt werden , dessen klassenmäßige Stempelung der Lieferant aus Eigenem zu bestreiten hat. Von der k. k. Statthalterei = Abtheilung. "Kaschau am 5. September 1855. 232(1)3. Zahl 3305 ci­. Feilbietungs - Cdiekt. Vom E. k. Landesgerichte Kaschau­­ wird bekannt gemacht, es sei über Ansuchen des Herrn Franz Kuczá­­nyi als Vorsteher der evang. ung. Kirchengemeinde zu Kaschau de praes. 40. August 1855 3. 3305 alv. in der Rechtssache des­selben wider Herrn Samuel Halyko zugleich als gesetzlichen Vertreter seiner mit Klara Stad­­ler erzeugten Kinder in die executive Feilbietung des den Waisen Marie und Emilie Halyko gehörigen auf 400 fl. Conv. Mie. gerichtlich geschägten Hauses Nr. 32, in der mittlern Vorstadt Meredekszug-Gasse zu Kaschau und der in den Rieden zwischen dem Szepser u. Miszloker Wege Nr. top. 115­, ad alveum Galgócz Nr. top. 21, beim Apather Wege Nr. top. 573, zwischen dem Misz­­loker Wege und Fußsteige Nr. top. 126, 127 et 130 und oberes Krautfeld Nr. top. 264 gelegenen, auf­ 120 fl. Conv. Mze., beziehungsweise auf 180 fl., 120 fl. 250 fl. und 120 fl. C. M. gerichtlich geschäßten Grundstücken gewilligt, und es seien zur Vornahme derselben der 22. Oc­­tober 1855 als erster und der 19. November 1855 als zweiter Termin, jedesmal Vormittags 9 Uhr im landes­­gerichtlichen Tagtagungszimmer angeordnet worden. Es werden daher die Kauflustigen mit dem Bedeu­­ten vorgeladen , daß bei der Feilbietung ein Radiu­m von 100 fl. C. M. baar zu erlegen sei, und daß der Käufer die auf beim Hause und den Grunflüken pfand­­weise hültenden Schuldforderungen , so weit der Kauf­­schilling reien wird , nach Anweisung des Richters übernehmen müsse. Zugleich wird denselben bedeutet, daß das Sc­hä­­lungsprotokoll , dann die Lizitationsbedingnisse in der hierartigen Registratur eingesehen werden können. Endlich werden alle jene, welche ungeachtet ihnen „keine besondere Verständigung zugekommen “ist, durch

Next