Kassa-Eperjesi Értesitő, 1872 (Jahrgang 34, nr. 1-104)

1872-02-14 / nr. 13

. Nr. 13. Kaschau, Mittwoch 14. Februar. XXXIV. Jahrgang 1872. . gányhirdetéseknél egy öt hasábos petitsor 5 kr. —. Bélyegdij minden beigtatásért 30 kr. osztr. ért. Hir­­detéseket lapunk számára Bécsben Oppelik A. és Haasenstein £ Vogler, Nener-Markt 11. sz. a. vállalnak el. fet. 25 kr. 1 Írt. 50 kr. —­­ Lokalblatt für Volks-, Haus- und Landwirthschaft, Industrie und geselliges Leben. aubume Briefe werden nicht (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ.) berücksichtigt und Manuskripte nicht zurückgegeben.­ ­ Szerdám és Szombaton. Előfizetési ár Kassán negyedévre vidékre postautjan Hivatalos és ma­­1 Megjelen minden ndschaftsblatt Unsrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht an genommen. und Erscheint jeden Mittwoch und Samstag. Pränumeration für Kaschau viertel-« jährig 1 fl. 25 kr., mit Rostversendung 1 fl. 50 kr. — Inserate 5 kr. für eine fünfmal gespaltene Petitzeile. =­ Inse­­ratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. In Wien über­nehmen Inserate für uns die Herren A. Oppelik, Wollzeile Nr. 22 und Haasenstein und Vogler Neuer­ Markt Nr. 11 f­ür Kaschau und Lyperies. Kaschau, 13. Februar.­ ­ Seit wir vor einiger Zeit die gegenwärtige politische Machtstellung Englands zum Gegenstande unseres Leitartikels machten und darin auf das, zwischen Großbritanien und der nordamerikanischen Republik herrschende unfreundliche Verhältniß hinwiesen, ist mittlerweile ein Zw­­ischenfall ein­­­­getreten, welcher geeignet ist, die Beschaffenheit dieses Ver­hältnisses nicht nur augenfälliger darzustellen sondern das­­selbe auch bis zum Kriegsfalle zu verbittern ; wir meinen nemlic den Widerspruc­h Englands gegen die Forderungen, welche die nordamerikanische Republik bei dem Genfer Schieds­­­­gerichte über die Alabamafrage gestellt hat. Obschon wir die herrschende Ansicht theilen, daß die englische und die amerikanische Regierung diese Angelegenheit ni<t zu einem Kriegsfalle gedeihen lassen werden, so tritt doch bei der großen Macht, welche die öffentliche Meinung in den genannten Staaten erlangt hat, die Möglichkeit eines Kriegsfalles hervor, wenn der verletzte Nationalstolz bei diesem Anlasse zum entscheidenden Faktor geworden ist. Hieraus erwächst für uns die Pflicht, den vorliegenden Streit­­fall in seiner Wesenheit übersichtlich darzustellen. Bekanntlich haben die südlichen oder sogenannten Sklavenstaaten der nordamerikanischen Föderativrepublik vor wenigen Jahren den Beschluß gefaßt, sich von der Republik loszulösen und einen Staat für sich zu bilden, und dadurch der Aufhebung des S­klavereiinstitutes (abolition) zu ent­­gehen, und sie versuchten es, diesen Beschluß durc Anwen­­dung der­ Waffengewalt durchzujegen. Schon bei Beginn und dann während des Verlaufes dieses mehrjährigen, blu­­tigen Bürgerkrieges (Secessionskrieges) hat Napoleon III. die Rebellen gegen den Gesammtstaat in seiner bekannten hinterlistigen Weise unterstüßt und auch die damalige englische Regierung zu bewegen gewußt, in gleicher Weise vorzugehen. Obwohl es der letzteren bekannt war, daß in den britischen Häfen durch südstaatliche Agenten Kaperschiffe ausgerüstet wurden, unter denen die Alabama, Georgia und Florida die nahmhaftesten sind, so nahm sie hievan jedoch keine amt­­lighe Notiz und verhinderte auch das Auslaufen dieser Ka­perschiffe aus den englischen Häfen durchaus nicht. Diese Schiffe haben nun längst der amerikanischen Küste nicht nur einen sehr beträchtlichen Schaden durc Hinwegnahme und Zer­­störung von Gütern angerichtet, sondern es hat dieses Vorge­­hen der englischen Regierung überdies die rebellischen Süd­­staaten in ihrem Widerstande bestärkt , wodur< dann der Krieg an Dauer gewann. Nachdem die Rebellion siegreich niedergeworfen und die nordamerikanische Republik wieder neu aufgerichtet wor­­den war, machte die Regierung dieses Staates bei der englischen Regierung Vorstellungen betreffs dieser, mit der Neutralität unvereinbaren Vorgänge , forderte diesfallsige Erklärungen und stellte Erlaßansprüche in Aussicht. Diese Angelegenheit bildet die sogenannte Alabamafrage. Um nun diese Frage auf friedlichem Wege auszutra­­gen, spraß zunächst die englische Regierung ihr Be­dauern über die erwähnten Vorgänge förmlich aus, traf dann mit der nordamerikanischen Negierung das Ueberein­­kommen, daß die Entscheidung hierüber einem Schiedsge­­richte, mit dem Sitz in Genf, übertragen werden und daß sich beide Staaten dann dem Ur­theilsspruche dieses Gerichtes fügen sollen. Dasselbe hatte zu bestehen aus dem Präsiden­­ten der schweizerischen Republik, dem Könige von Italien und­ dem Kaiser von Brasilien ; als Eriagman war­ even­tuell der König von Schweden in Aussicht genommen. Die englische und amerikanische Regierung hatten ihre Sache vor diesem Gerichtshofe durch Bevollmächtigte zu vertreten, ebenso konnten sich die Mitglieder des Areopage durch Be­­vollmächtigte repräsentiren lassen. In der Klageschrift, so muß man es nennen, welche die nordamerikanische Regierung dort vorlegte, wurde die englische Regierung nun für den direkten sowol als auch für den indirekten Schaden verantwortlich und erlaßpflichtig erklärt, welchen das vielfällige Vorgehen der englischen Re­­gierung der nordamerikanischen Republik zugefügt hat, und es wird dieser Schaden auf die enorme, aber vielleicht nicht übertriebene Summe von 200 Millionen Pfund Sterling gestäßt. Als diese Forderung öffentlich bekannt wurde, erhob sich in England ein gewaltiger Sturm ob dieses Be­­gehrens in den Zeitungen und auch im Parlamente so zwar, daß sich das Ministerium Gladstone dadurch veranlaßt sah, in einer Staatsschrift die Kompetenz des Genfer Schiedsge­­richtes mit Bezug auf die indirecten Schäden in Abrede zu stellen, wodurch der weitere Fortbestand dieses Schiedgerichts in Frage gestellt und die ganze Alabamaangelegenheit zu­­nächst auf das diplomatische Forum zurüc geführt werden dürfte. In diesem Stadium befindet sich nun die vielbespro­­chene Alabamafrage, zu deren friedlicher Lösung über An­­trag des philosophischen und frommen Ministers Gladstone zum erstenmal das Schiedsgericht praktisch eingeführt und der Weg zum ewigen Frieden geöffnet worden war. England hat jedoc die Schwäche des Quäkerprincips in politischen Dingen — nach Bismart eine Machtfrage — sofort blos gelegt, nemlich daß es nur gegenüber dem guten Willen der Partheien aufrecht gehalten werden kann, und daß dem Schildigen in der Regel der gute Wille fehlt. Hoffen wir von dem erprobten nüchteren Urtheile der angelsächsischen Race, daß die Alabamafrage in einer Weise ausgetragen werde, welche dem Rechte und zugleich den obwaltenden Ver­­hältnissen genügend entspricht. Der Bierkrawal in Graz. Kaschau 13. Feber. Die Störungen der öffentlichen Ordnung, die vor einigen Tagen in Graz, der Hauptstadt des Herzogsthums Steiermark, statt­fanden und zu derem Anlasse die dortige Preiserhöhung des Bieres diente, sind seither vielfältig in der Oeffentlichkeit besprochen worden und in der That wichtig genug, um auch in unserem Blatte eingehend erörtert zu werden. Vor Allem ist zu beachten, daß die Bierbrauerei in Steiermark ein freies, durch keiner­­lei gesetzliche Bestimmungen in unnüßer Weise eingeengtes Gewerbe ist. Wenn nun in diesem freien Gewerbe wegen der großen Nachfrage nach dem Produkte der Preis desselben durch die Brauer erhöht und dabei von ihnen ein relativ großer Unternehmergewinn erzielt werden kann, so gibt es zum Herabdrücken des Bierpreises kein anderes geseßlich erlaubtes Mittel, als eine Mehrproduktion von Bier durch die Errichtung von Konkurrenzbrauereien, um dann der Nachfrage ein vermehrtes Angebot von Bier entgegenstellen zu können. Bei voller Gewerbefreiheit ist nämlich die schran­­kenlose Kon­kurrenz der natürliche Regulator des Waaren­­preises, indem sich das Kapital und die Arbeit sofort den­­jenigen Gewerben zuwenden, welche am besten lohnen. Allein bei der Bierbrauerei wird die freie Konkurrenz dadurch er­­schwert, daß zur Errichtung und zum Betriebe dieses Ge­­werbes ein relativ sehr großes Kapital erforderlich ist, in den die Erzeugung eines guten, unter garen und an freier Koh­­lensäure reichen Lagerbieres nur im großen Maßstabe, unter bester Verwert­ung der Nebenprodukte, kurz nur fabriks­­mäßig mit Gewinn betrieben werden kann. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß auch das gute Bier, wenn dasselbe über eine gewisse Dauer hinaus auf dem Lager bleibt, d. h. nicht abgesezt werden­ konnte, verdirbt und daher jede Ueberproduktion einen empfindlichen Schaden ver­­ursacht ; überdies ist die Bierfabrikation eines der schwierig­­sten technischen Gewerbe, anscheinend geringe Fehler, z. B. in der Temperatur der Gährkeller , ändern die Qualität des Bieres bedeutend und der gute Ruf einer Bierbrauerei kann zwar sehr rasch geschädigt, aber nur langsam und selten ohne große Opfer wieder hergestellt werden. Was die Kapitalbeschaffung anbelangt, kann allerdings auf die beste­­henden zahlreichen Aktien-Brauerein in Oesterreich-Ungarn und in anderen Ländern hingewiesen werden, allein es ist dagegen zu bemerken, daß die meisten dieser Unternehmungen in Oesterreich - Ungarn während der Gründungsschwindel- Periode in das Leben gerufen wurden, wie sehr viele der­­selben, z. B. die Schellenhofer bei Wien, u. a. schwere Krisen durchgemacht haben und daß die Gründersippschaft, wie es scheint, noch immer andere Objekte zu finden weiß, mit denen sich das Gründergeschäft lohnender und rascher abwickeln läßt, als bei den Bierbauereien. Demnohngeachtet sind wir zu der Annahme berechtigt, daß die Schwierigkei­­ten, welche der Errichtung von Bierbrauereien durch Aktien­­gesellschaften bei uns zu Lande heute noch entgegenstehen, sich rec­ht bald mindern werden, zumal wenn unsere Geregge­bung beflissen bleibt, "das Gründungswesen von dem Aus­­fake zu befreien, welcher bisher an ihm haftete und das Siechthum unserer I­ndustrie zum Theile veranlaßte. Wir werden dann das Bier so gut und so billig haben können, als dieß eben die herrschenden Konjunkturen mit Bezug auf den Preis der Roh- und Hilfsstoffe, der Arbeit und des Kapitals in diesem Industriezweige gestatten, und haben nur noch die Steuer zu entrichten, mit denen der Stadt und die Municipien dieses Getränk belasten. Aus dem Vorstehenden dürfte nun deutlich zu erkennen­ sein, daß­ die Eingangs erwähnten, sogenannten Bierexcesse in Graz einmal deßhalb zu verdammen sind, weil damit überhaupt das Gesetz verlegt wurde, und zum Andern, weil überdieß jedwede innere Berechtigung hierzu fehlte , da die Grazer Bräuer offenbar in ihrem vollen Rechte waren, als sie den Preis ihrer Biere erhöhten, das dortige Gewerbege­­se jedermann die Mitbewerbung um den Gewinn bei der Biererzeugung gestattet und die Besteuerung des Bieres bei diesem Anlasse nicht erhöht wurde. Die Beweggründe, welche die Leidenschaft der Grazer Arbeiterbevölkerung so hochgradig zu entfesseln vermochte, daß sie sich zu den bekannten gewaltthätigen Aussc­hreitungen hinreißen ließ, können wir nicht allein in der vernac­hläßig­­ten Erziehung der Arbeiter erbliden, wie einige Wietzer Journale, sondern wir glauben im Gegentheile, daß diese Arbeiter, welche dem Grazer Vicebürgermeister, Dr. Por­­tugall, ganz richtig auseinander setzten, wie das von den Bräuern in Aussicht gestellte billigere Abzugbier kaum zwei Percent Alkohol enthalten dürfte, gebildet genug sind, um ihr Unrecht in diesem­ Falle eingesehen zu haben. Wir sind vielm­ehr der Ansicht, daß diese Preiserhöhung von den Ar­­beitern als ein willkommener Anlaß zu einer Massendemon­­stration gegen die rasch zunehmende Vertheuerung der unent­­behrlichsten Lebensbedürfniße bewußt wurde, und insbesondere gegen die Verzehrungssteuer, die auf den Arbeitern, den minder besoldeten Beamten und kleinen Rentiers in erdrü­­hender Weise lastet. Und das Bier ist für die Arbeiter in den Industriedistrikten und großen Städten Oesterreich-Un­­garns thatsächlich schon zu einem Lebensbedürfniße geworden, dessen Genuß sie glücklicher Weise am besten vor der Ver­heerenden Branntweinseuche fdügt. Andererseits scheinen jee doch die Arbeiter nicht zu begreifen, daß die Kaufkraft unseres Geldes in steter Abnahme begriffen ist und daß ihre Strikes eine Vertheurung der Arbeit und daher auch diejenige aller Güter zu Folge haben. Wir ziehen aus dem jüngsten Grazer Bierkrawall schließlich die Lehre, wie die ärmeren Classen der Bevöl­­­kerung allenthalben jeden Anlaß benüten, um ihrem Unwillen über die rasch zunehmende Vertheurung der Lebensmittel, ins­­besondere aber über die drückende Verzehrungssteuer öffent­­lich) Ausdruc geben zu können, — wie die augenfällige An­­häufung von Reichthümern durc die Eigentü­mer der­­ großen Bierfabriken ein unverkennbares Merkmal ist von der Un­­zulänglichkeit der jetzigen Concurrenz in diesem Gewerbe — daß daher die Abschaffung, beziehungs­weise eine entsprechende Abänderung der gegenwärtig Verzehrungssteuer auf dem Wege der Geseygebung und die Vermehrung der Bierfabriken im Lande auf dem Wege der Association ernstlich anzustreben seien. Uebrigens sind die Bierkranale nicht neu, sondern haben ihre eigene Geschichte, welche bis in das Mittelalter zurückreicht. Ja so lange nemnlich die Bierbrauerei ein concessionirtes, der Zahl nach und örtlich eingeengtes Ge­­werbe war, hatte der Staat auch die Verpflichtung, " die Consumenten des Biers gegen die Nachtheile zu schützen, die aus der beschränkten Concurrenz entspringen. Er b­at dies durch die Feststellung der Preise, die sogenanten Taxe, und ließ überdieß die Qualität durc besondere Commissionen prüfen. Am ausgebildesten wurde dieses System in Baiern, dem Lande der Bierkrawalle, welche selbst in die öde Zeit der Demagogenheten in der ersten Hälfte unseres Jahre­hunderts einige Aufregung brachten. Eine eigenthümliche, specifisch baierische Einrichtung sind die amtlichen Bierkoster, welche über die Qualität des Bieres zu urtheilen haben und hierzu eigends ausgebildet werden. In Baiern erlangte auch die Bierbrauerei zuerst ihre höchste technische Ausbil­­dung, die Besteurung Des Bieres ist eine außerordentlich mäßige und alle Welt wundert sich über die Billigkeit und die gute Qualität des Bieres in Baiern, obschon dasselbe wegen seines Gehaltes an Dextrin, (es klebt etwas) man­­chem Gaumen nicht behagt.

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