Kassa-Eperjesi Értesitő, 1872 (Jahrgang 34, nr. 1-104)

1872-10-23 / nr. 85

Karchau, Mittwoch 23. Oktober. . — XXXIV. Jahrgang Inserate, 5 kr. für eine fünfmal gespaltene Petit­­­­zeile. =­ Inseratenstem­pel 30 kr. für jede Anzeige. Erscheint jeden Mittwoch und Samstag. Pränumeration für Kaschau vierteljährig Pränumeration wird jeden Tag angenom­­men bei der Administration der Kasc­hauer Zeitung, Hauptgasse Nr.­­zu, bei al­­len Postanstalten u. Buch­­handlungen. 1872. Nr. S5. Bei größeren Ankündigung­­en und öfterer Einschalt un­­entsprechender Nachlaß. $ In Wien übernehmen „Inserate für uns die Her­­ren A. Oppelik, Wollzeile Nr. 22, Hanssenstein & Vogler, Neuer-Martkt Nr. 11 und Rudolf Messe 1 fl. 25 kr., mit Postver­­sendung 1 fl. 50 kr. Kund Megjelen minden Szerdán és Szombaton, Unfrankirte Briefe an die Itedattion werden nicht angenommen. Anonyme Briefe werden nicht berück­­sichtigt und Manuskripte nicht zuzü­­gegeben.­­ und Anno­ncen - Expedition. aftsblatt für Kaschau und Spezies.­­." 5 Vokalblatt für Volkst, Haus- und Landwirthschaft, Industrie und geselliges Leben. (KASSA-EPERJESI ERTESITO.) In Pest L. Lang's internationale Annoncen-Expedition und Alexander Singer. In Berlin S. Kornik. In Stuttgart E. Stöckhardt. In Paris Havas Laffitt-Bullier & Comp. Place de la Bourse. . Kaschau, 22. October. Die Austreibung der Jesuiten aus dem deutschen Reiche, das Gese; gegen den Mißbrauch der Kanzel, die Entfernung der katholischen Geistlichkeit vom Lehramte, die Errichtung confessionsloser Gymnasien und anderer Schulen niederer Ordnung, das energische Einschreiten gegen den katholischen Feldbischof der preußischen Armee und dann auch gegen den Dr. Kremenz, Bischof von Ermeland, wovon ersterer von seinem Amte in der Armee gänzlich entfernt und letzterem die Temporalien, das ist das ihm von Staate bezahlte Gehalt, gesperrt wurden, die passive Haltung der deutschen Regierung gegenüber den Altkatholiken, kurz das konsequente und energische Vorgehen der Regierung des deut­­schen Reiches bei der Vertheidigung des Staates gegen die Invasion des Jesuitismus in sein Rechtsgebiet, mußte die deutschen Bischöfe veranlassen, in diesem Kampfe, welcher zwischen dem deutschen Staate und der jesuitisch-katholischen Kirce ausgebrochen ist, nach einem bestimmten Actions­pläne vorzugehen. Es sind nun sämmtliche deutschen Bischöfe im Laufe des Monates September in Fulda, an dem Grabe des h. Bonifazius, des Apostels der Deutschen, zusammen gekomm­en, um allda, wie sie später bekannt gaben, zu beten, wie sich aber gleichzeitig erwies, um dort einen solchen Actionsplan zu berathen und festzustellen. Nachdem der deutsche Episcopat seine Opposition gegen das neue Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit, von welchem der gelehrte und als freisinniger Kirchenfürst geschärt gewesene Dr. Carl Josef von Hefele, Bischof von Rottenburg, in einem Briefe vom 11. November 1870, unter Anderem sagte, daß dieses Dogma „einer wahren, wahrhaf­­tigen, biblis<en und traditionellen Be­gründung entbehrt und die Kir<e in unbe­­rechenbarer Weise s<ädigt, so daß legtere nie einen herberen und tödtlicheren Schlag erlitten hatte“, gänzlich aufgegeben und sich unter den Willen der Jesuiten im Vatikan reumüthig gebeugt hatte, war man über die allgemeine Beschaffenheit des Ergebnisses dieser bischöflichen Conferenz zu Fulda dur­aus nicht im Zweifel und erwartete im Gegentheile mit Zuver­­sicht, daß sich der deutsche Episcopat in seiner Gesammtheit dort entschlossen haben werde, in diesem Kampfe an die Seite der Jesuiten zu treten. Als nun vor wenigen Tagen die in Fulda versammelt gewesenen deutschen Bischöfe eine dort verhandelte und beschlossene, gemeinsame Denkschrift veröffentlichten, welche an die deutschen Regierungen und an das deutsche Bolt gerichtet ist, um wie sie hoffen, „durch eine inhaltlose Darlegung der Verhältnisse dazu beizutragen, daß die tief erschütterte Rechtssicherheit wieder hergestellt und der Friede wieder gewonnen werde", da war man weniger durch den wesentlichen Inhalt derselben überrascht, als vielmehr durch die sc­hroffe und absolute Auflehnung dr Bischöfe gegen den modernen Staat, die darin inh­altlos sie im Gewissen gehalte die Gebühr edgte Verfassung u­. f. f." sich abzulehnen“ hervorhoben . Da und die deut­ ihrer großen Mehrzahl auf diesem Concile Se Beit rolestittes „um die Verantwor­­tungen, im Kurzem welche hervor­ Menschen und vor­le wt da ie „es sei SEE ue nach MRBS es wer 2 NEN de SU­­ NIN Bischöfe versichern im Eingange dieser Dent­­schrift, die gegenwärtigen Wirren seien für sie plößlich „und gegen Erwarten ausgebrochen, während sie doch in ihrer Versammlung zu Fulda im Jahre 1869 einen gemeinsamen Hirtenbrief an die deutschen Katholiken erließen, worin je die letere darüber zu beruhigen suchten, „daß das bevor­­stehende Concil in Rom neue Glaubens­­lehren nicht versündigen werde und könne — per Papst könne und werde nicht unter dem Einflusse einer Partei die Mat des seien, danach zu trachten, daß alle Staaten und Völker dem römisc­hen Papste unterwor­­fen werden“, so erweist sich die vorerwähnte Eingangs­­bemerkung dieser Denkschrift : die gegenwärtigen Wirren seien für die deutschen Bischöfe plößlich und gegen ihr Er­­warten ausgebrochen, als gänzlich unwahr und thatsächlich widerlegt. Nachdem im weiteren Verlaufe dieser Denkschrift jeder Uebergriff gegen die bürgerlichen Gesetze, der bisher von einem einzelnen Bischofe begangen worden, jeder strei­­tige geistliche Anspruch, der an irgend einer Stelle erhoben, jezt von der Gesammtheit der Bischöfe als gemeinsame Angelegenheit der katholischen Kirche aufgenommen und als unbedingtes Rec­ht behauptet und vertreten werden, so muß diese gemeinsame, unzweideutige Kundgebung des deutschen Episcopats auch die lezten Zweifel und Bedenken über die Stellung schwinden lassen, welche die Regierung des deutschen Reiches der römischen Curie und der ihr willenlos folgsamen Geistlichkeit gegenüber einzunehmen hat. Das willkürliche und rücksichtslose Einschreiten des Bischofs von Ermeland gegen einen Religionslehrer, der zugleich Staats­diener war, die öffentliche Verkündigung der großen Excommunication unter Nichtartung der bürgerlichen Gesetze, dann die Los­­sagung des katholischen Feldprobstes, Bischofs Nampanowski, von seinen Pflichten gegen die Militärbehörden, hatten die Regierung des deutscen Reiches gezwungen, Maßregeln zur Abwehr gegen die geistlichen Uebergriffe zu treffen und den ganzen Zusammenhang der staats­feindlichen kirchlichen Ber­­egung im Auge zu behalten. Als sodann der Geist des Widerspruches und der Auflehnung durch eine Kundgebung des Papstes (das sich lo8bröelnde Steinen) gegen die Regierung des deutschen Reiches geradezu ermuntert wurde, da mußte die letztere darauf bedacht sein, dur­ unzweideutige unantastbare Staatsgeste diejenigen Gebiete zu regeln, welche nicht lediglich Angelegenheiten der Kirche sind, sondern zugleich­ irgend­eine Beziehung zum bürgerlichen und staat­­lichen Leben haben. Es ist augenfällig, daß diese Auffassung der deut­­sen Regierung durc den jüngsten gemeinsamen und heraus­­for­dernden Schritt der deutschen Bischöfe, den sie mit der Veröffentlichung der in Rede stehenden Denkschrift unter­­nommen haben, eine neue und gewichtige Bestätigung er­­hielten und derselbe ganz geeignet ist, die Worte des deutschen Reichskanzlers, Fürsten Bismark : „daß die Regierung gegen­­über den Ansprüchen, welche einzelne Unterthanen Sr. Majestät des König von Preußen geist­­lighen Standes stellen, daß es Landesgesetz geben könne, die für sie nicht verbindlich seien, daß die Regierung solchen Ansprüchen gegenüber die volle »einheitliche Souveränität mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln aufregt erhalten werde, und in dieser Richtung der vollen Unterstüßung der großen Mehrheit der Staats­bürger sämmtlicher Confessionen sicher sei“ rasch in Er­­füllung zu bringen. Welche Ausdehnung und Intensität dieser Kampf zwischen Staat und Kirche in Deutschland erlangen dürfte, vermag man aus den Aeußerungen der beiderseitigen Preß­­organe jet schon entnehmen, und es mag zur Beurtheilung dessen nachstehende Stelle aus einem, kürzlich in der ultra­­montanen „Augsburger Postzeitung“ erschienenen Artikel dienen. Darin heißt es nämlich unter Anderem : „Mit demselben Tage, wo der moderne Staat wie die Napoleonssäule unter den Keulenschlägen der Commune zusammenbricht, wird die ungeahnte sociale Macht­­ des Ka­­tholizismus sich entfalten. Derselbe Glo>enschlag, der die Todesstunde des modernen Staates verkündet, wird zum­­ Festgeläute der Freiheit der katholischen Völker ; denn in demselben Augenblicke sind die Fesseln gebrochen, die sie bis dahin zur politischen Unthätigkeit und Machtlosigkeit verdammten, es gibt dann keine berechtigte Autorität mehr (08 und ledig jeder Unterthanenpflicht sind die zahlreichen katholischen Elemente zur eigenen Selbsthilfe berechtigt. Die ganze katholische Welt ist in Bewegung, die nach allen Richtungen hin in steigender und schwellender Kraft sich ausdehnt. Die Vereine, Casinos, Wanderversammlungen, öffentlichen Wallfahrten, die katholischen Fraktionen in den Kam­­mern und Landesvertretungen, die Wahlversammlungen, die Peterspfennige, die Adressen an den heiligen Vater und pflichtgetreuen Bischöfe, die katholische Literatur, Tages­­presse und Zeitschriften, die stündlich sich mehren, sind Er­­scheinungen, w­iie das Herz aller Katholiken mit hoffnungs­­voller Freude begrüßt. . . . . . Die Katholiken der ganzen Welt sind eins, wie in ihrem Glauben, so auch in ihrem Oberhaupte, dem Papst. Und wenn irgend etwas diese ge­­schlossene Einheit, und diamantene Festigkeit erprobt hat, so ist es der mit dem Unfehlbarkeitsdogma entbrannte Geisterkampf. Die Glaubentreue der Katholiken hat sich bewährt, aber nirgends glänzender als gerade in den romanischen Ländern". Tuba tantarra tantarra dixit­­­en j­u ändern in Kirche 3! schen Bischöf gegen jenes neue Jung für die daraus ohne gehen würden, vor den­en wird. lis<Gen Stuhles hazi die alte weil­e­ Beth Anlasse möglich, aufzustellenden Regel zu gestalten, und men, daß die Katholiken als Feinde tes gelten, und über fuden unglücklichen Zweifel erichte Gottes von bürgerliche Gesellschaft EIE­er­­der­fer- Zur Bankfrage. Kaschau, 22. October. Seitdem das Endergebniß der beiderseitigen Delega­­tions-Berathungen so ziemlich genau bekannt worden war, ist die Bankfrage gänzlich in den Vordergrund der öffentlichen Discussion getreten und füllt zum großen Theile die Spalten der Journale diesseits und jenseits der Leitha. Wir haben ja ohnehin eine große Anzahl von Banken im Lande, nämlich die Anglo-Hungarian, die Franko-Hungarian, die Communal-, die Hypotheken Bank u. s. f. beinahe in infinitum, welche reich dotirt sind mit Cassascheinen u. dgl., wozu soll uns denn noch die so heiß ersehnte ungarische Nationalzettelbank insbesondere dienen ? Wird sie unserem Lande neue große und billige Capi­­talien in Gold und Silber zuführen, oder wird sie gleich dem Staate. und der Wiener Nationalbank Papiergeld machen, weil uns das Edelmetall ausgegangen ist, und wird sie gleich der österreichischen Bank ihre Noten nicht in Edelmetallmünze honoriren müssen, sondern sogar von der ungar. Regierung für diese Noten den Zwangscurs decretirt erhalten ? Diese Fragen hören wir häufig von solchen stellen, welche begreifen, daß ohne die vorangegangene Herstellung unserer Valuta an die Lösung der österreichisch-ungarischen Bankfrage gar nicht geschritten werden kann. Hätte die österreichische Nationalbank nicht das ausschließ­­liche Recht zur Ausgabe von Banknoten und wären diese Noten in Folge des Zwangskurses nicht das umlaufende österreichische-ungarische Geld, so würde Niemand außer einigen Großgründerlingen in unserem Lande das Ver­­langen nach einer eigenen ungarischen Zettelbank tragen. Allein der Umstand, daß die österreichische Nationalbank von dem Gelde, was sie macht und dem Verkehre übergibt, einen ver­­hältnißmäßig zu kleinen Theil an Ungarn überläßt, indem sie zu wenig Filiale allda unterhält und dieselben zu gering dotirt, furz, daß die österreichische Nationalbank ihr Monopol der Banknotenausgabe in parteiischer Weise zum Nachtheile der ungarischen Volkswirthschaft anwendet, hat die Forderung völliger Unabhängigkeit unseres Zettelbankwesens durch Scöpfung einer eigenen ungarischen Zettelbank in unserem Lande zum großen Theile wachgerufen und dient andrerseits denjenigen zum Vorwande, welche bei der Gründung dieses Instituts eine reiche Ernte einzuheimsen gedenken. Der Ursprung und die Geschichte der privilegirten Zet­­telbanken sind von so bedauerlicher Beschaffenheit und es ist deren Existenz heut­zu Tage so gänzlich überflüssig, daß wir im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt aufrichtig wünschen, ja sogar fordern müssen, es möge nicht nur das Privilegium der österrei­­chischen Nationalbank nach seinem nahe bevorstehenden Ablaufe nicht mehr erneuert werden, sondern auch eine privilegirte un­­garische Zettelbank nicht in das Dasein treten. Lobredner und zwar gut bezahlte­r solcher Institute behaupten zwar, daß sie den Staat in Zeiten finanzieller Bedrängniß gerettet haben, allein die Geschichte lehrt, daß die Regierungen es auch ohne die priviligirten Banken verstanden haben, Papiergeld zu machen und dasselbe mit dem Zwangscurse auszustatten, wie die fran­­zösischen Assignaten, die Kossuthnoten und unsere eigenen Staatsnoten t­atsächlich bezeugen. In Zeiten der Noth haben sich solche Institute immer als unzureichend und zu kostspielig für den Staat bewährt, sonst aber durch ihr Privilegium nur, Geldpropen auf Kosten der öffentlichen Wohlfahrt geschaffen. Wir theilen die Meinung derjenigen, daß die Herstellung unserer Valuta zunächst die Sorge der beiderseitigen Regierun­­­ g A­ Y + | X 7­ c 2­4­4. Eat. 2­2 7 vésett 8.55 édi FÁN Seren | d / | |

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