Kaschauer Zeitung, Juli-September 1879 (Jahrgang 41, nr. 75-112)

1879-07-10 / nr. 79

XLI. Jahrgang 1879. ETATS a a nn be ia Bi = "Nr. 79. Kaschau, Donnerstag 10. Juli. ös, W. . 7 Ganzjährig für Kaschau: 7 fl. -­­kr. mit Postversendung 8 fl. 60 fl. d. W. Heldjäbein M ji 2.0. 5: „ PM 4 S n. 30 fl. „ J ungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst ! 5 71hjähr H er SUE INE OLED KÜ = 4.30. „ Bierteljährig , „ 1 fl. 25 fl. “ so 1 fl. 65 kr. ,,­­ übernommen ; ferner nehmen auch alle Postanstal­­t gierteljährig „„ 1 fl. 75 kr, 4 $ 2 fl.15 tr. , Bei Inseraten wird die sechsmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. 248.42 en 68 ‚Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht­­ berücksichtigt, auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage) : (KASSA-EPERJESI KRTESITÖ). Redactions- und Expeditions-Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. P­ränumeration, Inserate und Einschal­­­­­­ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Manuscripte werden in keinem Falle zurückgestellt. 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Baron Wendheim war ein aaderer ungarischer Magnat im besten Sinne des Wortes, ein Cavalier vom Scheitel bis zur Zehe und kein politischer Kampfhahn. Selbst die wüthend­­sten Oppositionellen respectirten seine achtunggebietende Person, sein joviales Benehmen erwarb ihm die Sympathien Aller, die mit ihm verkehrten. Minister Baron Béla Wendheim gehörte zu der guten alten deákistischen Garde, deren Reihen sich leider immer mehr lichten. Wendheim zählte zu den intimen Freunden Franz Deák­'s und er hat redlich an dem Zustandebringen der Aus­­söhnung zwischen Thron und Nation mitgeholfen, so wie er auch später mit seltenem Takte und Geschi> als Minister um die Person Sr. Majestät den Verkehr zwischen dem Wiener Hofe und Ungarn vermittelte. Man kann nit sagen, daß Baron Bela Wen>heim ein besonders hervorragender Staatsmann war und denned war er ein Politiker von Bedeutung, denn er betheiligte sich, immer auf's Lebhafteste an den Parteikämpfen. Was ihn eben selbst in der Ächtung seiner politischen Gegner so hoch stellte, war sein reiner Character, welcher allen schmutzigen Affairen stets fern zu bleiben verstand. Baron Wendheim war eben ein ungarischer Cavalier aus der alten Schule, ritterlich, ehrenhaft und muthig. Sein joviales Wesen eignete ihn ganz besonders zum Friedensstifter und in dieser Hinsicht hat er sich um die ungarische Nation unvergängliche Verdienste erworben. Die Wiener Hofluft hat die echt ungarischen Tugenden des edlen Freiherrn nicht zu beeinträchtigen vermocht und gerade in Wie­­ner aristokratischen Kreisen, wo der elegante, geistvolle und ritterliche Minister Baron der eifrigste stets gerne gesehen war, war der verstorbene und passendste Verfechter des Magyaren­­thume. Die Lüe, welche der unbarmherzige Tod durch die Wegraffung Wendheim’s in die Reihen unserer besten Patrioten gerissen, wird kaum oder im günstigsten Falle sehr schwer aus­­zufüllen sein. Wenkheim war eben als specifisc­h ungarischer Minister mehr gemeinsamer Minister, als mancher gemeinsame Minister die ungarischen Interessen in Rücksicht zog. Mit Baron Béla Wendheim verliert das Kabinet Tipa sein populärstes, geachtetstes Mitglied, welches auch beim Volke sehr beliebt und bei Hofe sehr gerne gesehen war. . Freiherr Béla v. Wen>heim wurde im Jahre 1811 in Pest geboren, genoß eine sehr sorgfältige Erziehung, absolvirte die juridischen Studien und war bereits im Jahre 1830 Füh­­rer der Reichstagsjugend. Der verstorbene Minister war der Sohn des Freiherrn Joseph v. Wen>heim, welcher im Jahre 1830 gestorben ist. Die Familie Wendheim ist, wie schon dem Namen nach zu ersehen, nicht magyarischen Ur­­sprunges ; sie ist im Jahre 1776 nac Ungarn eingewandert und wurde im Jahre 1791 in den Freiherrnstand erhoben. Baron Bela Wendheim war im Jahre 1837 Vicegespan des Beköser Comitates, wo er reich begütert war, im Jahre­­ 1840 war er Abgeordneter desselben Comitates, später wurde er Obergespan des Pester Comitates. Nach der Revolution mußte er flüchten, wurde aber begnadigt und entfaltete dann auf wirthschaftlichem und socialem Gebiete eine sehr ersprieß­­liche Thätigkeit. Schon im Jahre 1861 war er eines der herborragend­­sten Mitglieder der Denkpartei und als im Jahre 1867, nach Wiederherstellung der ungarischen Verfassung das constitutionelle Ministerium unter der Präsidentschaft des Grafen Julius Andrássy gebildet wurde, ernannte Se. Majestät den Freiherrn Bela v. Wendheim zum Minister des Innern. Im Jahre 1869 wechselte er dieses Portefeuille mit jenem des Ministers am königlichen Hoflager. Dieses Amt bekleidete er mit seltenem Tod­e bis zum Jahre 1875, wo die Fusion zwischen der De&äk-Partei und dem linken Centrum zu Stande kam. Zum Uebergange brauchte man für das Ministerpräsidium eine bei beiden Parteien beliebte Persönlichkeit von angenehmen Umgangsformen. Man wählte hiezu den Freiherrn W­­ends­heim, welcher aber noch im selben Jahre die Ministerpräsident­­schaft an Koloman T­ipa abtrat. Seit dieser Zeit fungirte Baron Béla Wendheim wieder als Minister am königlichen Hoflager und blieb es bis zu seinem Tode. Friede der Asche des wackeren Patrioten ! * * * Seitens der Familie wurde folgende Trauer-Anzeige aus­­gegeben : Baron Ladislaus Wenkheim und dessen Gemahlin geb. Gräfin Franziske Szapáry, Sternkreuz-Ordens- und Palast­­dame, Baron Victor Wenkheim und­ Gemahlin geb. Gräfin Marie Apponyi, Sternkreuz-Ordens- und Palastdame, Witwe Baronin Johann Kray geb. Baronin Marie Wenkheim, Witwe Gräfin Emil Dessewffy geb. Baronin Pauline Wendheim, Stern­­kreuz-Ordens- und Palastdame und deren Kinder, geben tief­­betrübten Herzens Nachricht von dem nach langer, schmerzvoller Krankheit und Empfang der Sterbesakramente am 7. Juli um 11 Uhr Vorm. in seinem 68. Lebensjahre erfolgten Hinscheiden ihres innig geliebten Bruders, beziehungsweise Schwagers­ und Oheims, Sr. Exzellenz des Herrn Baron Béla Wend­­heim, königlich ungarischen Ministers um die Person Sr. Majestät, wirft. Geheimrathes, Großkreuzes des St.-Stefan­­und Leopold-Ordens u. s. w. Die irdischen Ueberreste des Verblichenen werden am 9. b. um 5 Uhr Nachmittags in der hiesigen Franziskanerkirche feierlich eingesegnet und am 10. b. um 10 Uhr Vormittags in Körös- Ladany werden­ in der dortigen Familiengruft zur ewigen Ruhe beigesetzt Die heil. Seelenmessen werden am 17. d. in Körös- Ladany und Budapest gefeiert werden. Prinz Louis Napoleon. Das Testament des kaiserlichen Prinzen lautet nach dem „Gaulois5“: Geschehen zu Camden-Place (Chislehurst), am Dieses 26. Februar 1879, ist mein Testament. 1. Ich sterbe in dem katholischen, apostolischen und römischen Glauben, in welchem ich geboren bin. 2. Ich wünsche, daß meine Leiche neben der meines Vaters beigeseßt werde, bis man beide dahin bringt, wo der Gründer unseres Hauses ruht, in den Schoß jenes französischen Volkes, welches wir, wie dieser, innig geliebt haben. 3. Mein letter Gedanke wird für mein Vaterland sein; für dieses möchte ich sterben. 4. Ich hoffe, daß meine Mutter, wenn das liebevolle Andenken bewahren wird, welches ich nicht mehr bin, mir ich ihr bis zu meinem legten Augenblic erhalten werde. 5. Meine persönlichen Freunde, meine Diener, die Anhänger der Sache, welche ich vertrete, mögen überzeugt sein, daß die Dank­­barkeit, die ich für sie hege, erst mit meinem Leben aufhören wird. 6. Ich­werde sterben mit einem Gefühl inniger Gefenntlichkeit für Ihre Majestät die Königin von England, für die ganze königliche Familie und für das Land, in welchem ich durch acht Jahre eine so herzliche Gastfreundschaft empfangen habe. 7. Ich ernenne meine vielgeliebte Mutter zu meiner Universal- Erbin mit dem Auftrage . . . (Folgen die einzelnen Legate.) Codicill, 99 brauche meiner Mutter nicht erst zu empfehlen, daß sie nichts verabsäumen soll, um das Andenken meines Großoheims und meines Vaters zu vertheidigen. So bitte sie, sich zu erinnern, daß so lange es Bonapartes gibt, die kaiserliche Sache Vertreter haben wird. Die Pflichten unseres Hauses gegen das Land erlöschen nicht mit meinem Leben; nach meinem Tode fällt die Aufgabe, das Werk Napoleon I. und Napoleon III. fortzuführen, dem ältesten Sohne des Prinzen Napoleon zu und ich hoffe, daß meine vielgeliebte Mutter ihn mit allen Kräften unterstoßen und damit uns, die wir nicht mehr sind, einen lezten und höchsten Beweis ihrer Liebe geben wird. Chislehurst, 26. Februar 1879. Napoleon. Ad ernenne die Herren Rou­her und F. Pietri zu meinen Testaments-Vollstrebern. (Unter F. Pietri verstehe ich Fran­= ceschine Pietri.) * Z * Aus den englischen Blättern wird jekr auch der bisher nicht publicirte Theil des Testaments des kaiserlichen Prinzen bekannt. Prinz Ludwig vermacht darin seinem Vetter, dem Prinzen Joachim Napoleon Murat 200.000 Fres., den Herren Pietri, Baron Corvisart, A. Filon (sein ehemaliger Lehrer), L. N. Conneau, N. Espinasse und Hauptmann A. Bizot, sowie dem Fräulein v. Larminat, Gesellschafterin seiner Mutter, je 100.000 Frcs., dem Prinzen Ludwig Lucian Bonaparte eine Leibrente von 10.000 Frcs., dem Stallmeister Bachon eine Leibrente von 5000 Frcs., der Kammerfrau Thierry und dem Kammerdiener Uhlmann eine Leibrente von 2500 Frcs. Die übrigen Domestiken sollen ihren Lohn fortbeziehen, der Prinz Napoleon Karl Bonaparte, der Herzog von Bassano und Herr Rouher sollen drei der schönsten An­­denken, der General Simmons, Herr Strode und der Geistliche Msgr. Goddard drei Werthgegenstände, Herr F. Pietri, Herr Corvisart und Herr v. Entraigues je eine näher bezeichnete Busennadel, Frau Larminat ein Medaillon mit den Porträts Napoleons III. und Eugenies, v. Frau Lebreton, eine andere Gesellschaftsdante der Kaiserin, eine mit Diamanten besezte Email-Uhr, die Herren Conneau, Espinasse, Bizot, I. N. Murat, A. Fleury, B. de Bourgoing, S. Corvisart die Waffen und Uniformen (mit Ausnahme der legten Uniform, welche der Prinz getragen hat und die der Mutter verbleiben soll), Gräfin Clary, eine dritte,Gesellsshaftsdane der Kaiserin, eine Busennadel, der Herzog von a endlich, der Vetter des Prinzen, seine spanischen Klingen erhalten. | | | BENETZEN SIDES SI MEL M­ES U MESET x Das russische „Revolutions- Comité" entwickelt troß aller Vorfehrungen Seitens der russischen Be­­­örde eine sonderbare Thätigkeit. Nach Berichten aus Kiew wurde in der dortigen Militärwarse der Abgang von circa 100.000 Rubeln wahrgenommen. Anstatt des Geldes wurde ein Zettel mit dem Siegel des Revolutions- Comite­3 vorgefun­­den, dahin lautend, die geda<te Summe werde zur Befreiung des russischen Volkes von der Tyrannei verwendet werden. Von Moskau und Kiew wurden jüngster Tage einige hundert Verurtheilte nach Sibirien deportirt. Darunter befanden sich viele Offiziere. — Man sieht, die Zustände in Rußland wer­­den immer ungemüthlicher. Je größer die Anstrengungen der Behörden gegenüber der Nihilisten, eine desto regsame Wirk­­samkeit entfalten diese.­­ Lokal-Nac­hrichten. — Sitzung des städtischen Communal-Schulstuhls. Die Mitglieder unseres Communal-Sculstuhls vereinigten sich am 8.J M. im städtischen Berathungssaale zu einer außer­­ordentlichen Situng. Ku . Da der Gegenstand derselben die Entscheidung über die definitive Anstellung des Lehrers Karl G­ö­c­k war, so präsidirte, dem Gesetze gemäß, der kön. Sculinspector Hr. Dr. Karl Beréby In einer kurzen Ansprache erörterte der Vorsitzende das vorliegende Thema, ließ die bezüglichen Actenstücke verlesen und sagte, daß in dieser Angelegenheit — seiner Ansicht nach — eigentlich jener Standpunkt correct ist, den das Unterrichts- Comits einnahm und nach welchem die Bitte des Karl Göcz, um definitiv angestellt zu werden, fallen zu lassen und die Be­­legung der von ihm als Hilfslehrer versehenen Stelle mittels öffentlichen Concurses zu bewerkstelligen sei. Dem Loulstuhl stehe jedoch frei an das hohe Ministerium zu petitioniren, damit in diesem Falle in Anbetracht auf die dreijährige erfolgreiche Wirksamkeit des Lehrers Karl Göcz der Concurs zu seinen Gunsten bei Seite gelassen werde. Nach dieser Mittheilung des Herrn Sulinspectors ers­griff Hr. Edmund Eder das Wort und plaidirte in heftigster Weise gegen das Petitioniren. Auch drohte Hr. Edmund Eder damit, daß in diesem Falle er Alles aufbieten werde, um Karl Gö­tz, den er übrigens seinerseits ebenfalls als Lehrer an­­stellen wolle, zu zeigen, was für Folgen ein so exceptionelles Verfahren für ihn haben könne u. s. w. Hr. Dr. Karl Ver­­dy verwahrte sich umsonst dagegen, daß eine derartige Petition eigentlich gar nichts Ungesetzliches in sich enthalte; doch Hr. Edmund Eder ging noch weiter und bezweifelte sogar das Recht des Hrn. Schulinspectors zur Leitung dieser Sigung und zur Verkündung eines etwa zu fassenden Beschlusses. Es entspann sich pro und contra eine Debatte, woran sich die Herren Sam. Beky, Se. Hochw. Domherr Szabad für die Petition, Szilcz, Korányi gegen dieselbe sprechend, theilnahmen. Endlich wurde abgestimmt und — da bezüglich der dem Präses etwa zukommenden entscheidenden Stimme das Gesetz schweigt — unter lauter Heiterkeit constatirt, daß 8 Stimmen für den Ever’schen, 8 Stimmen hingegen für den Böky'schen Antrag abgegeben wurden, somit unmöglich war zu irgend einem Resultate zu gelangen. In Folge dessen hat der Herr Schulinspector die Sigung aufgelöst und ausgesprochen, daß nun die ganze Angelegenheit ihren normalen Abschluß nehmen, die Besezung der fraglichen Stelle nämlich im Concurswege veranlaßt werden müsse. — Das Ammenwesen und die Verpflegung un­­ehelicher Kinder in einigen Gemeinden des Abanjer Comitats betreffend, kommen uns aus verläßlichter Quelle nachverzeichnete, die Controlle der untergeordneten Behörden höchst gravirende Mittheilungen zu. Bekanntlich werden in mehreren Ortschaften nächst Kaschau — namentlich in den Gemeinden Fels8-Tökes, Basta, Mip­­­óta, Bärcza, Szilvás, Apáthi (Opaczka) — uneheliche Kinder, die in Kaschau geboren sind, theils zum Säugen, theils zur Verpflegung aufgenommen. Die Verpflegung feld­armer Kostkinder wird von Seite mehrerer dieser ländlichen Rabenmütter derart gehandhabt, daß die meisten Kinder völlig verkommen, im buchstäblichen Sinne des Wortes : verhungern. Beispielsweise ereignete sich vorgestern in Mißlöka der Fall, daß bei einer dahin Zuständigen, Namens Anna Stefan, 3 Kinder in vorbesagter Weise verstorben sind. Wer Zweifel gegen diese Anschuldigung hege, beliebe nur in den Matrikel-Extracten der betreffenden Pfarrei nachzusuchen, um genügende Ueberzeugung und den Beweis feld­sträflichen Mißbrauches zu finden. Der XIV. Gesetzartikel vom Jahre 1875 und bezüglich die 88 20 und 21 verordnen die Conscription solcher Kinder und Pflegemütter, welch letzteren ohne vorhergegangener ärztlichen Untersuchung und ohne Bewilligung der Sanitäts-Behörde I. Grades, die J­npflegnahme nicht gestattet ist. Hat die Behörde Kenntniß über diese Mißstände? — Und wenn ja, warum trifft sie nicht energische Maßregeln zur Beseitigung derselben ? Umso mehr, als uns bekannt ist, daß der Herr Comitats- Physicus Dr. Julius Csorba, in der vorjährigen April-Situng der Comitats-Verwaltungs-Commission hierüber ausführlich re­­ferirte und durch Beschlußfassung dieser Commission, die Con­­trolle an die unterstehenden Behörden in strenger Weise ange­­ordnet wurde. Hoffentlich wird dieser Hinweis genügen zur beschleuni­­genden Untersuchung und Behebung solch gefegwidriger und strafwürdigen Kinder-Vertilgung.

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