Kirchliche Blätter, 1920 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1920-07-10 / nr. 29

geirchliche Blätter Bezugspreis: N Sanzj. K33°—, halbj. K 16°50 Ausland: Sanzi. Mt. 33 °—, halbj. 16 ° 50 Breis einer Einzelnummer 70 h Erscheint jeden Sonnabend Nummer 29 in Siebenbürgen. (Fortlegung:) — gr in Siebenbürgen ER aus der ev. Landeskirche AB. „, Ev. Wortenschrift für die Glaubensgenosen aller Stände Hermannstadt, 17. Juli 1920 N D­eutscher Zerhenhochschulfurs. (Schluß.) — Anzeigen. Verlag­­en Snfertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Bet­tzeile kostet bei einm­aligem Einladen Krone 1­—, bei grö­ßeren Aufträgen Nachlaß. 7 Jahrgang 3. 2729, 1920. Rundschreiben an alle Bezirkskonsistorien, Presbyterien (Kirchen­­räte), Neifepredigerämter und Direktionen aller Schulanstalten betreffend die Ergänzung des Gesehes über die Besoldung der Angestellten der Landeskirc­he. In dem mit dem 5. u. Rundschreiben vom 18. Juni I. $. 3. 2242. 1920 (Kirchliche Blätter 1920, S. 117) fundgemac­hten Gejeg über die Be­­soldung der Angestellten der ev. Landeskirche A. B. in Siebenbürgen ist aus Versehen folgende Bestimmung zu Abjoh 1 des S 35 ausgeblieben: « »Bei den seit dem 1.August 1914 angestellten Volksschullehrern hat als Dienstanfang der tatsäch­­liche Dienstesantritt zu gelten.« Diese Ergänzung wird hiemit zur Kenntnis der Landeskirche gebracht. Hermannstadt,am 16.Juli 1920. Vom Landeskonsistorium der evang.Kirche A.B.­­ in Siebenbürgen. D. Fr. Teutsch m. p., Bischof.­­ Karl Fritsch m. p., Hauptanwalt, an sämtliche Bezirkskonsistorien und Presbyterien über die Anmeldung der im Dienste stehen­­den Handarbeitslehrerinnen und ait akademischen Prediger. Unter Hinweis auf den S 15 des neuen Be­­soldungsgefeges, der die Bezüge der Handarbeits­­lehrerinnen regelt, werden die Presbyterien aller jener Gemeinden, an deren Schulanstalten Hand­­arbeitslehrerinnen angestellt sind, hiemit be­­auftragt, die Namen dieser Angestellten, den Tag ihres Dienstantrittes, den Befähigungsnachweis, auf dessen Grundlage die Anstellung erfolgt ist, die Höhe ihrer bisherigen Bezüge und die Anzahl ihrer Pflicht­­funden unmittelbar dem Landeskonsistorium unge­räumt bekanntzugeben. Gleichzeitig werden im Hinblick auf den 8­23 des erwähnten Gefeches die Presbyterien derjenigen Landgemeinden, in denen Prediger mit nichtaka­­demischer Vorbildung angestellt sind, angewiesen, die Namen, den Tag des Dienstantrittes, den Befähi­­gungsnachweis und die bisherigen Bezüge dieser Angestellten dem Landeskonsistorium gleichfalls un­­mittelbar mit aller Beschleunigung anzu­­melden. Negative Berichte sind nicht zu erstatten. Hermannstadt, 17. Juli 1920, vom Landesfonsistorium der evang. Kirche W. 8. in Siebenbürgen. D. Fr. Teutsch m. p., Bischof. Karl Fritsch m. p., Hauptanwalt, Bur 8. 2239. 1920.* Rundsch­reiben an alle Bezirksfonsistorien, Presbyterien (Kirchen­­räte), die Direktionen der Mittelsäulen, Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten und Bürgerschulen betr. die Duchführung des Geseßes über die Besoldung der Angestellten der evang. Kirche A. B. in Siebenbürgen. (Fortlegung der Einteilung der Angestellten der Landes­­kirche A. B. in Siebenbürgen.­ BE. Akademische und nichtakademische Stadtprediger, VI Gehalt­sstaffe, 1. Stufe. Dienstantritt: . Suftad Schiel, Kronstadt, 4. Jan­tar 1877 . Gerhard Schuster, Hermannstadt, 6. September 1885 . Friedrich Schiel, Kronstadt, 16. März 1886 VI. Gehaltsflaffe, 2. Stufe. . Georg Scherg, Kronstadt, 6. August 1889 . Sultan Fischer, Kronstadt, 28. November 1889 VI. Gehaltsflaffe, 2. Stufe. .Johann Wagner, Hermannstadt, 4. Juli 1897 . Karl Friedrich Scheiner, Schäßburg, 6. Juli 1897 8. 2732. 1920. Rundschreiben “ l ww — DU Inhalt: Rundschreiben betr. die Ergänzung des Gesehes über die Besoldung der Angestellten der Landeskirche. — Rundschreiben über die Anmeldung der im Dienste stehenden Handarbeitslehrerinnen und nichtakademischen Prediger. — Rundschreiben betr. Die EFORd URN des Gejeges über die Veroldung der Angestellten der evang. Kirche X. 8. * Siehe „Kirch. Blätter“ Nr. 28, 1920.

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