Landwirtschaftliche Blätter, 1934 (Jahrgang 62, nr. 1-52)

1934-07-01 / nr. 26

K Sir, 26, Die „‚Kandw. Blätter erscheinen jeden Sonntag WHnträge und andere Beiträge für die „Landbwirtiafte Hay Blätter" sind an die Oberverwaltung des Komdwirtschaftsvereines in Hermannstadt, König Ferdbinands­­fing Ait, 19, zu senden, Landschriften werden nicht zuwichgestellt. S Hermannstadt, 1. Juli 1934. Bezugspreis fürs Inland ganzjährig 200 Lei, halbjährig 100 Lei, fürs Ausland ganzjährig 280 Lei. Die Mitglieder des Vereins erhalten das Vereinsorgan unentgeltlich, wobei die Zufteilung des Blattes auch die Ortsvereine geschieht. Bezugsgelder sind an die­ Oberverwaltung des Siebenb.» sächsischen Landwirsschaftsvereines zu senden. Anzeigengebühren für einmaliges Einschalten: [ 6 Den 2000 Lei, 1,5. 200 u cm Tapo Lig [k20 O-om] 750 Lei, 1% 5. [60 O-cm] 400 Ye 300-om] 240 Lei, 4% 5. [15­00-om] 120 Lei, Anzeigenaufträge u. Geschichten hiefür sind — bei ander Smaltg. Bescheinen mit dem Huftag sogleich — an die in Hermannstadt. König­s serbinands-Ming Lie. 19, zu senden, wirtschaf­liche Blä­tter für Siebenbürgen. Organ des Siebenbürgisch-sächslichen Landwirtschafftsvereines. Verwaltung der „Landw. Blätter“ I Nahdrne nur mit holler Ouellenangabe gestattet. um Inhalt: Weinbereitung aus Beerenobst. — Hauptversammlung des Bittrnger Land­w. Vezirfevereines. — Kirche und Haushalt. — Mitteilun­­gen. — Unterhaltendes un­belehrendes: Wohenihau. — Im Dienste des Unterwaldes. — Bom Tage. — Vom Beut­htum in Rumänien. — Heitered. — Unser Rechtefreund. — Marktberichte — Inserate. 62, Jahrgang. Brian an rs nee Weinbereitung ans Beerenobst, Bon Wanderlehrer Johann Salmen. Die Hauptfrucht zur Beerennweinberei­­tung bildet die Johannisbeere; in geringerem Maße wird an die Stachelbeere und die Hei­­delbeere dazu verwendet. Bei der Herstellung von Beerennwein sind folgende Hauptregeln zu beachten: 1. Das Beerenobst muß im richtigen Neifezustande verarbeitet und vor der Kelterung gesäubert werden. 2. Der frischgefelterte Saft ist in richtiger Weise ei­­­ne Wasser und Zuder zu versehen­ und ohne eie Verzögerung in das Gärgefäß zu bringen. 3. Das Gärgefäß muß peinlichst sein, darf aber nicht gescämwefelt sein und soll womöglich im Keller unterge­­bracht werden.­­ » Im einzelnen ist bei der Erzeugung von Beerenwein folgendes zu berücksichtigen: Die Früchte dürfen weder anreif noch überreif sein, sondern müssen gerade im Zustande der Vollreife verarbeitet werden. Unreife Früchte haben zu wenig Aroma und Zucer, dafür aber suciese rohe, unangenehme Säure, wodurch der Wein geschmadlich schlecht beeinflußt wird. Und überreife Srücke sind zum großen Teile schon in Essiggärung übergegangen. Diese überträgt sich meistens an auf den Wein, der dann höchstens noch als Essig verwendet werden kann. Unreinlichkeiten, wie Blätter, Eiweige, faule Früchte, Erde u. dgl. sind vor der Kelterung orgfältig auszulesen. Wo es möglich ist, jedenfalls aber da, wo Beerenobst in größeren Mengen verar­­beitet wird, sind die Früchte vor dem Einmaischen zu knaschen. Wenn dabei auch der Saft einzelner geplagter Beeren verloren geht, so ist das durchaus sein Nachteil, denn gerade hieducch werden Unmengen von Krank­­heitsteimen des Weines, die si in dem Saft geplagter Beeren immer ansiedeln, noch rechtzeitig beseitigt. Man wäscht die Früchte in der Weije, da­ man sie in saubere Weidenfarbe einfüllt und diese dann nach­einander in z­wei oder drei Bütten, welche mit Havem Wasser zu zwei Drittel gefüllt sind, eintaucht und mehrere Male auf- und abzieht. Das dur­ die Korb­­wände eingedrungene Wasser läßt man gut abtropfen und gibt die Früchte dann sofort in die Obstmühle, wo sie zwischen Stein-, Holz- oder emaillierten Eisen­­walzen zerquetscht werden. In seinen Hausbetrieben­­­­ kann man das Waschen und Zerquetschen der Beeren mittelst sauberen Küchengeräten auch auf einfachere Weise besorgen. Die zerdrühten Beeren sind sofort auf die Kelter zu bringen und auszupfesfen. Am besten sind die Pfesfen, die einen hölzernen Boden besigen und so gebaut sind, daß der Beerensaft mit Eisen nit in Berührung kommen kann. Kommt der Saft viel mit Eisen in Berührung, so man bei hellen Weinen (z. B. Stachelbeer- oder weißer Johannisbeer­­­wein) der Fall eintreten, daß dieselben später schwarz werden. Aus diesem Grunde sind diejenigen Teile der Keltern, die mit dem­­­eerensaft in Berührung kom­­men, mit einem säurefesten Gmaillad, etwwa 6—8 Wochen vor der Benäsung zu überstreichen. Preß­­tücher, die öfter bewußt werden, sind unmittelbar nach jedem Gebrauche gründlich zu m­ashhen, weil die in ungereinigten Q Tüchern zurückbleibenden G Saftreste in wenigen Stunden essigstichig werden und dann die ge­sunde Maische mit Essigbakterien infizieren können. Um die gefelterten Säfte richtig einstellen zu können, muß man s­ich zuerst darüber klar werden, was für einen Charakter der herzustellende Wein haben sol. Man kann­ die Beerensäfte entweder zu Tischweinen oder zu Dessertweinen verarbeiten. Tischweine müssen den Charakter angenehmer Trink­weine zeigen und dem«­­gemäß im Mioholgehalte leicht und möglichst frei von unbergorenem Zuder sein. Dessertweine sollen mehr süßen, sehiweren Südmweinen gleichen; sie enthalten viel Alkohol und größere Mengen von unbergorenem Zuder. Für den Zufug von Zuder und Wasser bei der­ Anstellung der Beerensäfte können auf Grund der von P­rofessor Kulisch und anderen Fachleuten gemachten Erfahrungen folgende Rezepte, die si in der Praxis sehr gut bewährt haben, empfohlen werden:,..... » Rote Johannissps Für Dessertwein:A.s-ss« bei sehr saurien," 131 4 bis 7 Lite sind gleiche endeter G# gesüßt, 2—6 DI Büro bei je 2 Bit der g .

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