A Tatabányai turul II. (Tatabánya, 1993)

STUNUUNGSURKUNDE der Stiftung zur Rekonstruktion des Turuldenkmals in Tatabánya (Banhida) Das Konto der Stiftung wird von dem Soproner regionalen Verwattungsrat der Postbar* und der Sparkasse AG. geführt Kontonummer 3399093 2022A6 - S -zurückberufen werden. Das Kuratorium kann die Hilfe von Sachverständigen in Anspruch nehmen. Das Kuratorium muß die Generalversammlung bei den Entscheidungen über die Rekonstruktion des Denkmals /über die Authentizität der Denkmal rekonstrukti on, und über die Ausführungsarbei ten/ um Bewilligung bitten. Das Kuratorium muß der Generalversammlung jährlich einen Antrag vorlegen, die Spender, die eine größere Summe gespendet haben, zum Ehrenmitglied des Kuratoriums ei nzul aden. Der Vertreter der Stiftung ist der Vorsitzende des Kuratoriums, oder bei Behinderung der Stel1 Vertreter des Vorsitzender.. Den finanziellen Angel egenhei ten nachzukommen ist der geschaftsführende Sekretar berechtigt, mit der Gegenzeichnung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. Die Ehrennd tgii eder haben Beratungsrecht in den Sitzungen des Kuratoriums. Das Vermögen der Sti f tung wird von dem Kuratorium verwaltet. Das Kuratorium hat das Vermögen der Stiftung zu vergrößern, und über die ziel gemäße Verwendung des Vermögens zu entschei den. Von dem verwendbaren Stiftungsvermögen können alle, zur Verwirklichung der Ziele der Stiftung nötigen Ausgaben gedeckt werden. Die Mitglieder des Kuratoriums - mit Ausnahme des Finanzfachreferenten - dürfen nur die Vergütung ihrer Kosten, entstanden durch ihre Tätigkeit für die Stiftung. von der Stiftung verlangen. Der Finanzfachreferent ist berechtigt, einen mit seiner Tätigkeit proportionalen Lohn zu bekommen. 90 zur Förderung einer Stiftung zur Rekonstruktion des Turul voçcl -Denkmal s in Tatabánya /Bánhida/ Das Turul vogel-Denkmal, eines der veni fen zu den Mi 11 eneumgedenkfeiern errichteten und erhal tenge bl i ebenen Denkmälern, ist Teil unseres historischen Erbes. Es ist das außerordentlich wertvolle Werk eines namhaften Künstlers, und verdient sowohl mit seinen Maiién als auch mit seiner künstl eri sehen- techni sehen Konstruktion die Aufmerksamkeit. Die Gemeindeversammlung der Stadt Tatabánya hat die Lage des Turuldenkmals gründl i ch studiert und ist ihrer Verant war tune bewußt, fühlt sich weitgehend verpflichtet, die historischen und kulturellen Denkmäler zu pflegen; - die Stadt und ihre Verwaltung sind ihrer Verpflichtung gegenüber allen Ungaren und der ganzen Nation, das Denkmal zu rekonstrui eren, bewu-t; - halt die Forderung und den Wunsch der Bürger der Stadt zur Wiederherstellung des Turuldenkmals, des Symbols der Stadt vor Augen; - zieht in Betracht, daß die Einwohner der Stadt sogar unter noch schlechteren Umstanden für die Errichtung und für das Erhalten des Denkmals Opfer gebracht haben; deshalb hat die Gemei ndeversammi ung entschieden, eine Stiftung zur Wiederherstellung des Turuldenkmals zu gründen - mit folgenden Be di ngungeru .s • 1. Die Ziele der Stiftung sind: - das zur Rekonstruktion des Denkmals nötige Geld zu sichern, - die künstlerische Authenti zi tat der Denkmal - Rekonstrukti or. zu kontrollieren, - die Aus führur.gs srbe i ten zu organisieren, ihre Fachmaßi gkei t und entsprechende Qualität zu sichern. £. Der Name der Stiftung ist: Tatabányaer /Bánhidaer/ Turul denkmai - Sti f tung /Tatabányai /bánhidai/ Turul - eml ékmü al api tvány/ 3./ Der Sitz der Stiftung: Felszabadulás tér S. Tatabánya 4./ Das zur Stiftung bestellte Vermögen Vervendungsvei se: Das Kuratorium ist verpflichtet, für die Tätigkeit der Stiftung gesellschaftliche Öffentlichkeit zu verschaffen, und über das von der Stiftung verwendete Vermögen den Stiftern mindestens einmal im Jahr zu berichten. Der Stifter behalt sich das Recht der Modifizierung der Stiftungsurkunde vor. Die Umgestaltung darf das Ziel der Stiftung nicht betreffen. E. Im Fall der Auflösung der Stiftung steht das Vermögen der Stiftung der Selbstverwaltung der Stadt Tatabánya zu, und sie entscheidet dann über die weitere kunstliebende Verwendung der Summe. S. Die Stiftung ist unbefristet. 10. Über die Tätigkeit der Stiftung führt die Staatsanwaltschaft laut maßgebenden Vorschriften gesetzliche Aufsicht. il Zur Gültigkeit der Sti f tungs urkunde ist ihr gerichtliches Registrieren erforderlich. Die Stiftung wird infolge des Regi stri erens eine Rechtsperson. Nach dem Registrieren kann der Stifter die Stiftung nicht widerrufen. Die Stiftung beginnt ihre Tätigkeit am Tage der Austeilung und des Unters chrei be ns der Gründung« urkunde. IS. In dem in dieser Urkunde nicht geregel ten Punkten sind die Verordnungen des Bürgerlichen Gesetsbuches /E. G. B. / /74/A 74/F Punkte/, die Vorschriften für Wirtschaft und die Vorschriften des Steuergesetzes zu verwenden. Der Stifter bevollmächtigt das Kuratorium, die in dieser Urkunde nicht geregelten Fragen in Betracht der gesetzlicher. Vorschriften selbst zu regeln. Tatabánya, den E7. Marz 1291 1 I ; 11 f« 3 ill . uJ a 5 Ç I Dr. Magdc1 Magi strat.snot är,q Bürger Bencsi k mei ster Zur Verwirklichung der Ziele der Stiftung können sowohl das zur Verfügung stehende Stiftungskapital als auch seine Zinsen verwendet werden. 5. Die Stiftung ist eine Rechtsperson. 6. Der freiwillige Beitritt zur Stiftung erfolgt durch die Einzahlung der gespendeten Summe in Ganz oder ratenweise auf das Scheckkonto der Stiftung. Die Stiftung kann auch durch Natural 1 ei stung unterstützt werden, über deren Annahme das Kuratorium entscheidet. Der Spender hat das Recht, seine Anonymität zu bewahren, wenn erwünscht. Auf Verlangen des Spenders gibt die Stiftung eine Bescheinigung über das Datum des Spendens und über die Summe der Spende aus. Man darf keine Bedi ne-ungen stellen für den Beitritt zur Stiftung. 7. Das Verwal tungs- und Vertretungsorgan der Stiftung ist das Kuratori um. Das Kuratorium zahlt sieben Mitglieder. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Generalversammiung gewählt, und können jederzeit Der Stifter hinterlegt zur Stiftung 10.000.000 Forint, also zehn Millionen Forint teils bei der Postabank /Postabank/ und der Takarékpénztár Rt. /Sparkasse AG/ teils bei Banken, die die höchsten Zinsen nach den hinterlegten Summen zahlen. Mit der Verwal tung der Geldbeiträge in Devisen muß auch die Bank beauftragt werden, die die Führung des Devisenkontos mit den günstigsten Bedingungen übernimmt. Die Stiftung ist offen, der Beitritt steht jedem frei. Die Stiftung sammeit das zur Verwirklichung der vergebenen Ziele ii Punkt I./ nötige Vermögen von der Einzahlung des Stifters und von den Spenden aus - und inländischer natürlicher und Rechtspersonen. Die Generalversammlung kann. für die Mitglieder des Kuratoriums ein Honorar zuerkennen, das durch die Kasse der Stiftung zu bezahlen ist. Über die Verwendung des verwendbaren Vermögens und über die Tätigkeit der Stiftung entscheidet das Kuratorium durch öffentliche Abstimmung. Seine Beschlüsse faßt das Kuratorium mit einfacher Stimmenmehrheit. und seine

Next