Oedenburger Zeitung, 1877. Juni (Jahrgang 10, nr. 65-77)
1877-06-03 / nr. 66
reichisch-ungarische ist sie nicht.Der Tag, an welchem die österreichisch-ungarische Politik die Wege einschlagen würde,auf welche die Czechen und ihre Freunde sie zu leiten streben;der Tag,an welchem bis leitenden Kreise der Monarchie das flavische Element als das führende betrachten wollten,der Tag würde den Anfang vom Ende bezeichnen. Das versteckte Spiel, welches bid jept zwischen Prag und Petersburg gespielt wurde, ist jept plöglich enthült und in unzweideutiger Klarheit muß «8 jept vor Zedermann stehen, daß die Schrecnisse der russischen Thätigkeit auf dem Belde der Aufwiegelung abgewendet werden müssen, sonst schießt sie immer üppiger in die Halme die panslavistische Saat des Bösen Gemache, die zwei Lichter brannten dem geheimnißvollen Wesen gegenüber und der Bettvorhang unmittelbar hinter ihm, war in allen seinen Theilen hell und lichtvoll. Diesmal hatte das rstaunen eine Ursache; es handelte sich hier um die Lösung eines Problems, ohne physischer Einwirkung, wohl aber durch übernatürliche Einflüsse ; der Gedanke verwirrte den Grafen, wir leugnen es nicht und — von dem Augenblick an verlor er seine Kaltblütigkeit. Er schien immerhin gefaßt aber die ersten Symptome einer unbestimmten Burcht zeigten sich. Der Graf gab einen Beweis unerhörten Muthed. — Da sie nit plaudern wollen, hob er zu dem»jenigen gewendet an, welchen wir nicht zu nennen vermögen — so lasfen Sie mic; wenigstens schlafen. Er leihte bei diesen Worten die Lichter aus und schloß die Augen. Dunkelheit ruft nicht immer Schlaf hervor; sie raubt nur den Anblick materieller Gegenstände ; der Gedanke, die Fantasie ist dafür um so thätiger. Das ‚war auch bei Stanossi der Fall: seine Augenlider waren gesenzt, aber er sah dennoch; seine Fantasie spiegelte ihm allerhand vor und erhigte sich auf das Furchtbarste. Eine erfticende Hige trieb den Schweif aus allen Poren, das Blut strömte zum Herzen und floß wieder zurück, so daß alle Muskeln bebten. Die Ohren sangen und swirtten, das Gehör strengte sich ungewöhnlich an, um ein Geräusch zu vernehmen, «8 war vergebens, sein Hauch regte sich. Stanodfi raubte ji allein, um dessen aber zu vergewissern ,hredte er den Ruß leise aus und fondirte, wie aber von einer Federkraft getrieben, zog er ihn rasch wieder zurück, — Er war immer noch da! — Wer, der todte Seminssi?! dies sagte sich Stanosfi, aber ein Schauder rüttelte ihn und stieg wie das Umfresfen der Ecdylange um einen Körper. Eine Erinnerung quälte mit einem Male beharrl ich Stanostis Gedanken. Er war jene an den Abend in Zichernetd; er konnte sie nicht losbringen und öffnete deshalb die Augen. Eine bläuliche Lichte erhellte einen Theil seines Bette. Er war nur der Theil, auf welchem sein Oberkörper ruhte, und beleuchtete vollkommen dessen Contouren, der übrige blieb in Naht und Dunkelheit. (Bortregung folgt.) Locale Zeitung. In Merihanfadhen. Bon competenter Seite würden wir erfuht, in unserem Blatte nachstehende Eingabe zu veröffentlichen, w welche am geeigneten Orte, Anfangs dieser Woche ein»gereicht worden ist: Löbliche Stadtrepräsentang ! Wenn hundertjährige Rechte und Gepflogenheiten den bisher zur Ausübung Berechtigten entzogen und für dieselben vernichtet werden sollen , so würde es so wohl der Mühe lohnen genau zu erforschen: 1. ob eine solche Rechts - Entziehung wirklich auch unumgänglich nothwendig und opportun sei und 2. ob in der That auch ein Gefeg oder Statut vorhanden ist, auf Grund dessen die Genfischung solcher Rechte und Geflogenheiten durchgeführt werden kann und soll?! — Solche Rechte und Gepflogenheiten wurden im Laufe dieses Jahres durch eine löbl. Stadtrepräsentang, und gegenüber, in Bezug auf die Weingartehüter- Wahl auf Grund eines Einzeln-Antrages, durch bloße Zuweisung desselben an die Sanitäts- und Sicherheitssektion (wie wir hören ohne meritorische Beschlußfassung) aufgehoben, — ohne daß wir, die wir die besagten Wahlen seit undenklichen Zeiten ausgeübt haben, hierüber auch nur befragt oder einvernommen, oder und wenigstend eine Mittheilung gemacht worden wäre! — Wir erlauben uns nun, veranlaßt dur msündliche und Schriftliche Proteste nicht nur der, dieser Bersamms» lung angehörigen Mitglieder, sondern an unzähliger äußerer Weingartsbefiger (deren einiger unzeitiger Dermonstrationen gelegenheitlicher Wahlfigung der Bischerheitsfeftion wir äußerst mißbilligen müssen) an eine löbl. Stadtrepräsentang um gnädige Abhilfe und Restituitung der und zu entziehen wollenden Nechte und Gepflogenheiten ergebenst zu wenden, und diesen ®eigenstand folgendermaßen zu beleuchten : Die Weingartshüter, noch vor kurzen vierzig an der Zahl und eben so viele Hüterbuben, wurden von jeher nie dur die Stadtbehörde selbst, sondern auch eine besondere gemischte Hüterkommisstion gewählt. — Diese Commission bestand vor dem Jahre 1848 aus mehreren der Zahl nach, nicht festgelegten Weingartebefigen den Mitgliedern der damals bestandenen „Erwählten Gesmeinde“ und aus privaten Weingartebefigern jedes Stadtviertel, — nach dem Jahre 1848 bis 1867, also in den Zeiten des strengsten Absolutismus aus bloßen Äußeren, nähmli sein städtliches Amt oder Würde befleidenden Weingartebesipgern, — seit dem Jahr 1867 bis zum laufenden Jahr aber, zufolge eines Beischlusses der löbl. Stadtrepräsentant, wie diesed der jub A beiliegende Protofolld-Auszug unserer Versammlung vom 14. Juli 1867 erweilet, aus Weingarten befigenden 12 Stadtrepräsentanten und aus 12 Auswärtigen, dab ist nit zum Stadtrepräsentantenkörper ge örigen, wohlhabenderen und angeseheneren Weingartebefigern (melde D Bersammlung zugleich dem Weinbaufond zu vertreten hat), immer aber unter dem Porfige des jeweiligen Herrn Bürgers meisters als Präses; oder-In-dessen Verhinderung des Herrn Stadthauptmannes ald Bicepräses. — Dak diese unsere Bersammlungen resp. Hüter commissionen das Interesse des Weingartenbefigess und Meinbaues zu wahren im Stande gewesen sind, wird wohl Niemand bezweifeln, da selbe, als selbst Weingartenbefiger, in dem Weingartenwirtsschafts-Ressort berstens erfahren sind, überhaupt aber, in ihren eigenen Angelegenheiten mit Unverdrosfenheit, Ausdauer, ja mit Darbringung verschiedener Opfer vorgegangen sind. Wenn wir auch zugeben wollen, daß die geehrte Sanitäts- und Sicerheitssektion in Ausübung jeder ihrer Pflichten freilich nicht hintanbleiben wird, so getrauen wir und doc zu behaupten, da Mitglieder weß immer anderen Standes jenes Interesse naturgemäß nicht haben können, welches wir Weingartenbefiger selbst haben müssen, wenn wir die, gegenüber dem übrigen Grundbefig verhältnismäßig enormen Weingarten teurern und Abgaben aus unseren, mit ohnedies übermäßigen Aufwand und Sotten aufrecht zu erhaltenden Weins gärten mühselig herausschlagen sollen. Wir können ja aber auch gar nicht verlangen, daß ein nicht Weingarsten besigendes Sicherheitsseftionsmitglied, sei es ein Handwerker, ein Advokat, ein Handels» oder Fabrisc« Herr, ein Künstler oder ein Professor, und zu Liebe nächtliche Patrouillen oder Streifzüge unternehmen, wie wir ed gethban haben und thun müssen, da eine biederbezügliche Wahlrechtsausübung über die Weingartehüter, ohne unmittelbare Kontrolle, über dieselben und vice verca, aus dem Grunde illusorisc ist, weil bei Geles genheit des Patrouilliens häufig momentane Berfüstungen getroffen werden müssen, welche mit der soforstigen Ausweitung eines oder mehrerer Hüter aus dem Hutgebiete (häufig wegen gesellschaftlichem Sortenspiel oder Trinkgelagen in den Hüterhütten, besonders zur Nachtzeit) und, weil die Hut nicht einen Augenblick ohne Hüter sein kann und darf, mit möglichst schnellem Erlag durch Andere in unzertrennbarem Zusammenhange stehen. Eine Kontrolscommission ohne Wahlrecht würde auch nie jene Furcht und Wirkung erzeugen, ohne welche die Hüter nie im Zaume gehalten werden könnten, wenn diese den Umstand für sich haben sagen zu können: „Ihr habt uns nicht gewählt, Könnt uns auch nicht abjegen, Ihr könnt uns also hödyftend — anzeigen,“ oder um mit den Hütern mundgerecht zu sprechen: „Ihr sei nicht unsere Herren :’— Wir sind übrigens der Meinung, dach gar sein Gefeg oder garfein Statut besteht, welched der Behörde, resp. der Sicherheitssektion die Wahl von privaten Hütern zumeidet, da das Organisis runge-Statut dieser fünfreistadt Oedenburg vom Jahre 1870 $. 44, Punkt 4, bloß die Hüter erwähnt, und zweifelhaft jene, welche im Personal- und Salarialstatus der Beamten und Diener der Commune (siehe Anhangstabelle zum Statut) enthalten und aufgezählt sind, näbllch: 1 Holzhüter, — 2 Wegaufseher, — 4 Thurmmwächter, — 8 Feldhüter, — 9 Waldhüter, — 1 Schluchtwiesenhüter, — 1 Segmundhüter und endlich 1 Spitalbad Aufseher. Von 40 (mehr oder weniger) Weingartenhütern und Hüterbuben ist also weder im Statut, noch in der Pezsonalstatutetabelle ein Wort zu finden und wenn irgendwo, so steht "hier der Grundtag fest: „Quod non est in actis, non est in mundo.“ Eine erweiterte Auslegung des Statuted aber wäre einerseits wegen Verkürzung anderweitiger Rechte ebenso ungerecht und unbillig, als wir andererseits, — weil es sieben um eine, für und wichtigste, Lebensfrage, nämlich um unser theured Eigenthum, welches wir fremden Menschen ans zuvertrauen gezwungen sind, handelt, — diese Mechte nicht so leicht in den Wind schlagen lassen werden! — Wie könnten wir aber auch apathisch zufehen und einwilligen, daß mit unserem Gelde, — welches, wie aus der Beilage jub B erhellt, ald NRelutiond« gebühr, der erst vor einigen Jahren aus BZwegmäßigkeiterücksichten von und abgestellter sogenannter Kucgelspeid einbezahlt wird, und bisher immer an unseren Saffier Hın. Mathias Thamm abgeführt worden ist andere Hüter, ald eben jene dur uns selbst Gewählte bezahlt werden ?! — Dieher wollte vielleicht die löbl. Stadtkommune die Generosität haben, den Entlohnungsbetrag für unsere privaten Weingartehüter in Summa jährlicher 2340 fl. DO. W. ald Necompensation des übernommenen Wahlrechtes, aus der Sommunallaffa zu tragen ? in welchem Sale wir um Anberaumung einer vorläufigen Verhandlung bitten, um damit sich in dieser Sache nicht nur die ergebenste Weinbau-Versammlung, sondern an das weinbautreibende Publikum im Allgemeinen, äußern künnte, um so mehr, dass in Oedenburg no par niht da gewesen ist da Nicht-Weim gartenbesigerte Weingartenhüter gewählt hätten. — Und wenn schon Saämmtliche im M Weichbilde der Stadt fungirende, also auch die privaten. Hüter und Bachmänner der Wahl und Coustrofle der 1öbl. Sicherheitsfestion unterzogen sein sollen , so bitten wir gleiche Rechte und Pflichten gegenüber auch jedem anderen privaten Hüterpersonale in Anwendung bringen zu wollen, als da sind zum Beispiel: a) Die 2 Unter- und Oberlöwer-Baumgartenhüter, b) der private Weingartenhüter innerhalb der der Stadtmauern in den Michaelis. und Wienergärten, welchen Posten im laufenden Jahre ein gewisser Tobias Zirnig senior, bekleidete. ( ce) den Pevierhüter im Dudleswalde, Namens Franz Schwarz, um so mehr, als sich dieser im kadt öntbeigenthum- sans. gens bewegen darf, ja sogar ihm, wie und der Hr. städt. Korstadjunft mittheilte, für seine Mithilfe im Hüten, die Rodung der Lichtungen, also ein bedeutendes Honorar zugestanden ist und er, wie wir Beweise haben, das zu erzielende Holjquantum wägenmeise verlaufen darf; — demnach viel eher, als unsere Weingartenhüter dur die Iöbl. Sanitäts- und Sicerheitssektion gewählt werden müßte, da derselbe in der That städtisch Benefizien bezieht, — d) der, ein ausgebreitetes Terrain und werthvolles Feldeigenthibum bewachende Rennbahnhüter. e) Die sammilchen Gewölbe-Nachtwächter der Kaufeleute und Handwerfer. t) f die VBiehe Hüter sämmtlicher Stadtvierteln 2x. ıc. Wir Ungarn berufen uns so gerne auf das Selfgouvernement Englands, preisen und erheben bei jeder Gelegenheit das Selbstbestimmungsrecht jenes Landes, welches in den Wirkungskreis ihrer Amtsthätigkeit bloß solche Gegenstände einbezieht, welche in politischer, administrativer und socialer Hinsicht ein behördliches Eingreifen unumgänglich unabwendig erscheinen lassen. — Wir zweifeln demnach sehr, obwohl eine dortige Behörde solche Funktionen, selbst wenn sie ebeten würde, auf fi nehmen würde, um welche sie Nie nie gesümmert hat und ihre Mitglieder sicherlich auch nicht mehr verantwortlich machen, sondern jede Verantwortlichkeit der bisher ausübenden WeinbausBersammlung gerne überlassen würde. — Und da nun von den Mitgliedern dieser Weinbau-Bersammlung, resp. Weingartenhüter-Kommission und deren Verantwortlichkeit Erwähnung geschieht, den wir nicht Anstand zu nehmen, das Namendvere zeichniß unserer Mitglieder jub C; nicht minder den Schriftlichen Protest des Hrn. Stadtrepräsentanten Johann Rup sen. fub D ergebenst vorzulegen, um den Nachbeweis zu liefern, daß jene Namen zweifelsohne minde»stend eben solche Garantie für eine zweckmäßige Hüter» wahl zu bieten im Stande sind, als jener geehrten Herren Mitglieder der Sicherheitssektion, um so mehr, ald der Hr. Stadthauptmann, ald unser Vicepräfect, gemäß dem Beldpolizei-Dejege, ohne dies die Hüter zu überwachen, vesp. zu bestrafen berufen ist. — (Schluß folgt.) Daraus Lokales * Im Interesse der Hinterbliebenen von Militärs-Personen hat Se. Majestät der König gestattet, daß die zeitliche Beschränkung, welche bezüglich der Ausfolgung des Besoldungsviertels, resp. der Abfertigung bestanden, welche den Hinterbliebenen von Militärpersonen gebührte, in Zukunft nicht in Anwendung kommen wird das nicht behobene Ablebensviertel, sowie die Militärabfertigung in Hinkunft nur nach den in den bürgerlichen Gefegen beFISBEHHIR Bestimmungen als verjährt erklärt werdenönnen. * Graennung. Der Herr Gerichtsnotär Ferdinand Mladonipky vom Dedenburger 1. Gerichte, wurde zum Unters Richter beim Bezirkgericht in Matetersdorf ernannt. * Das Brobnleichnamdfest. Die seligsten Jugend-Erinnerungen knüpfen si an diesen Ketttag, das Auge sieht für mich den Himmel offen, aus dem der Blumenreiher Blor auf die geschmühten frommen Processionstheilnehmer niederwallt, duftige Weihrauchwelten ziehen Fräufeind in die Höhe, liebeliches ® lodengeläute stimmt weihevoll das Herz, da zwischen ertönen die frommen Belänge der Sculfinder und ehrwürdiger Mönche, ale Sinne sind ergriffen und von des Tages gemeiner Last und Sorge fühlt man sie in Himmelssphären entrüdt. Keine Kirche versteht es so wie die katholische, den religiösen Sinn des Volkes duch äußere Prachtentwicklung mächtig zu fesseln, und von allen Seiten der Kirche bietet der Sohnleichnamstag mit feinen wallenden Processionen, mit dem ganzen Aufgebote der [himmernden Kirchengewänder der Glorijei, den reichgefticten Kirchenfahnen und als dem sonstigen Apparat, der das Bet zu einem ton- und farbenreichen gestaltet, die reichste und mit Vorliebe benügte Gelegenheit, den Glanz und die Macht der Kirche zu entfalten,