Oedenburger Zeitung, 1879. Februar (Jahrgang 12, nr. 15-26)

1879-02-23 / nr. 24

,­»­ ä j= Mauerziegeln aus dem städtischen Ziegelofen zu besehen wünscht;die Versammlung nimmt den Anbots zur Kenntnis und wurde die Preisbestimmung hiefür dem Heren. Bürgermeister gegen nachträgliche Motivirung überlassen. Das hohe königl. ung. Ministerium des Innern genehmigt den vorgelegten Voranschlag der Kommunals Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1879, äußert jedoch seine Bedenken über die Höhe der Kommunale Steuer, welche 32 fr. für jeden Steuergulden und außer­­dem noch Zinsdkreuzer in Anspruch nimmt, von denen doch seiner Zeit versprochen wurde, daß man sie nur für­ das Jahr 1878 einheben wolle, während sie nun auch für das laufende Jahr gefordert werden. Das hohe Ministerium glaubt, daß sich bei den ausgedehnten Grundbefig der Stadt Oedenburg doe neue Annahmsquellen erschließen ließen und senzt namentlich die Aufmerksamkeit de Munizipiums, auf bessere Ausbeutung des Regalrechtes, auf die Herabminderung der Beamtengehalte und ausgiebigere Auswügung der Kommunal. Holzschläge. Der Herr Bürgermeister bemerkt hinsichtlich des Holzerlofes, das derselbe von Jahr zu Jahr geringer werde ; im vorigen Jahr sei um mehr als 12.000 fl. Holz in den städtisc­hen Depots unverwerthet geblieben und heuer dürften sich die unverläuflichen Holzvorräthe gar bis auf einen Werth von 30.000 fl. steigern. Ein Herr Repräsentant erblickt die Ursache, daß das städtische Holz so wenig Abnehmer findet, erstens in der unprak­tischen Sch­ci­­tungsmethode und in dem Umstande, daß das Holz feucht und deshalb auch theilweise verfault sei, wodurch si dessen Preis viel zu hoch fielt. — &8 wurde nach längerer Debatte beschlossen dem Ministerial-Erlaß der Finanz- und Kontrolleseftion zur genauen Begutachtung und nachheriger Berichterstattung hinaus zu geben. Laut Erlab des hoben Fäh­gl­­ing. Finanz-Mini­­steriums wird auf die Entrichtung der Zinsen von den, dem städtischen Steuereinnehmer Heren Anton Kugler geraubten und rückzuerregenden Steuergelder, im Betrage von 5525 fl. 80 fl. verzichtet, soferne nämlich bis Ende Juni d. h. der Naherlag volltändig eingegangen sein sollte. Von dem Betrage jedoch, der bis dahin nicht rückgezahlt sein sollte, werden die Zinsen zu entrichten sein. Der Here Bürgermeister eröffnet der Versammlung, daß der noch aushaftende Nett bei 1500 betrage, welcher bis zum gegebenen Termin sich noch um 300 bis 400 fl. veringern werde, wornach die ver­­langten Zinsen sich auf ein Minimum reduziren dürften. Wird zur Kenntnis genommen. Hierauf erfolgte die Verlegung eines Klafjes des hohen Königl. ung. Ministeriumsd des Innern in Unger­legenheit der in Rußland aufgetretenen Pestepidemie und der dichtals vom Magistrate Dedenburgh zu tref­­fenden Vorkehrungen zur Ab­wendung etwaiger Gefahr und Berhaltungen bei Eintritt derselben. Wir brachten diesbezüglich bereits in einer der früheren Nummern dieser Blätter alle von der Regierung angeordneten Maßregeln und indem wir auf gedachten Auffag ver­weisen, führen wir nur wo an, daß der Hr Bürgers ‚meister der Versammlung eröffnete: es Jet bereits ges­nau im Sinne und nach den Weisungen des hohen Ministeriums von der Sanitätsbehörde alled erforder­­lic verfügt worden und würde, sollten — wie wohl nur voraussichtlich — wirklich Pestfälle eintreten, die Absonderung der Kranken in der Windmühlkaterne stattfinden. In Gemältheit des Antrages des Magistrates, womit von Geite des Munizipal-Ausschusses, wegen Er­­langung­­ einer Subvention für die hiesige höhere Zöchterschule auch für das Jahr 1879, Schritte gemacht werden mögen, gibt die Versammlung ihre Zustimmung zu diesem Schritte und wird unter einem die Er­langung der Dotation von 2000 fl. jährlich wo­mögl li­clei auf den Zeitraum von drei Jahren angestrebt werden. · Laut Commissionis Bericht über das Ergebniß der Schollerssiei­ation für den im­ Jahre 1879 eintreten­­den Gesammtbedarf der Stadt,stellt sich für die städtis­­chen Straßenbauer eine Ersparung von 1214n gegen das prälim­inarn und von 282 fl.50 kr·für die Brenns­berger Straße gegen den betreffenden Voran­schlag heraus- In Bezug auf die Bestimmungen des städtischen Stiekereistatutes, vereh­rt der Herr Magistratsrathb­os dann hin und weist nach, dab die diesbezüglichen Statute des Oedenburger und des Wieselburger Kom­is­tates die laut dem had hen Statute hintan­­gehaltene Raubfischerei, der die weit gelinderen Borschriften der Komitate geradezu begünstigt wird , indem die Pepteren unter anderem das Bild­fangen mittelst Rohrgeflechten erlauben und für die Zeit des Laichens der meisten Bilchgattungen seine Schonzeit ber­stimmt haben. Referent bittet also um Gegenvorstellun­­en und sollen die Komitate ersucht werden, dad hier d­eg Statut auch ihrerseits als maßgebend aufzus­ellen. Meber motivirte Vorstellung de Debenburzer Beinibaur Bereineß gegen den Belchuß, wo­­nach den Heren Pächtern des Dudler-Jagdrevieres , Sabriel Grafen S.Eshenyi, Gustav v. Garstarm­en und Emil­end, das Betreten der angrenzenden Wein­­gärten, nach der Lese und behufs Heraustreibung etwa dort fich verbergenden Wildes zugestanden worden ist, wird gedachtes Zugeständniß zurück­genommen, da dads­selbe einen Eingrif in’s Privat-Eigenthum involviren würde und außerdem auch noch anderen diesbezüglich deer stehenden geleglichen Bestimmungen zuwiderläuft. Der Bericht der Finanz und Kontrollektion, in Betreff der anläßlich der neuen Verpachtung bes hier« städtischen Theaters, in den Pachtvertrag aufzunehmen­­den Bestimmungen über eine dem jeweiligen Theater Direktor zu gewährende Subvention, erregte eine leb­­hafte Diskussion. So sollen nämlich dem jeweiligen Thes­ater-Direktor außer dem bereit für heuter gewährten Gasbeleuchtungsbeitrag pr. 100 fl. monatlich und der zur Beheizung des Theaters erforderlichen 15 Schafter Holz und 20.000 Kilogramm Steinkohle, rammt uns entgeldlichen Zufuhr, wo weitere Begünstigungen ge­­währt werden, darunter die, dad von allen während der Theaterzeit hier stattfindenden Produktionen von Bollsfängern, herumziehenden Musikern, sogenannten „Zingl-Zangl3“, Kunstreiteren und Schaubudenbefigern 3 fl. pr. Übend dem Theaterdirektor zu entrichten seien. Bei Produktionen von eigentlichen S Künstlern, Konzere­tanten 2c., gegen Entree, sol der TheaterDirektor den Befahen Betrag einer Entreesorte anzusprechen bes­rechtigt sein. Gegen diese Begünstigungen erhoben sich mehrere Redner, welche die erwähnten Zugeständnisse für unbillig und gegen das allgemeine Interesse ver­­stoßend erklärten. Wegen vorgerad­er Zeit wurde indes, da jich die meisten Herrn Repräsentanten bereits ent­fernt hatten, seine Entscheidung getroffen, sondern die Angelegenheit auf die nachte Sipung vertagt. Wir werden seinerzeit über diesen Oigenstand sprechen und nachweisen, daß bei rationellem Betriebe des hiesi­­gen Theaters der jeweilige Direktor immerhin bestehen könne, ohne daß deshalb jener große Theil der Bürger haft, welcher das Theater nicht besucht, neu besteuert zu werden braucht. Wäre das hiesige Theater das, was es sein sollte, nämlich wirklich eine Bildungs­­stätte, eine Anstalt, welche höhere künstlerische Zwecke verfolgt, dann, aber auch nur dann ist ein Opfer für­­ dasselbe den Steuerträgern zuzumutbhen, wie aber die Bühne eben ist, einfach ein Geschäftsunter­nehmen, das die möglichst hohe Frustifizirung zu­gunsten des Entreprenneurs zum einzigen Ziele hat und dazu nach jedem Mittel greift (man erinnere sich nur an die Akrobaten-Vorstellungen der „Mip Wanda“, an die Wadenparaden der Balletgesellscchaft und selbst an die „Estudiantina Figaro”, die auch nicht geistverebelnd wirft) so ist nicht abzusehen, weßhalb ein Mann, der hier drei Jahre hinduch vom schaulustigen Publitum herauspreßt was nur eben möglich­st, mehr berücsichtigt werden sol, als hier anfäßige Steuerträs­ger und weshalb man Skunstkapazitäten ersten Nanged, die sich sonst vielleicht hier hören lassen und und einen weit gediegeneren Kunstgenuß verschaffen würden, das Veranstalten von Konzerten noch erschweren soll; hier, wo ohnedies das Gelingen von derlei Veranstaltungen höchst problematisch und nur in den seltersten Fällen, selbst für Größen, wie ein Sarasatte, Menter-Popper, Llo­­rentiner Quartett 20, rentabel ist. Man versuche es nur und man wird gewiß auch zu den bisherigen Pachtbe­­dingungen genug und zwar sehr bonette Bewerber um das hiesige Theater finden. 2­otfale ® "Mierhöchste Spende. Ge. Majestät hat der Balvangofer r.­f. Gemeinde zum Baue ihres Schulhaus­­es 100 Gulden und dem Feuerwehrvereine in Deutsche Landsberg zum Baue eines Löschrequisitenhauses eben­­falls 100 fl. aus der a. bh. Privatschatulle gespendet. ” Auszeichnung. Seine Majestät der König bat dem Heren Belaer Stadtphisilus Dr. Johann Weiß, als Anerkennung seiner in dieser Eigenschaft durch 40 Jahre geleisteten ausgezeichneten Dienste das goldene Verdienstkreuz mit der Krone verliehen. * Keine Waffenübungen. Der Honved­­vertheidigungsminister hat alle Munizipien verständigt, daß gemäß der allerhöchsten Entschließung im Jahre 1879 keinerlei Waffenübungen an denen auch N Reservisten theilzunehmen hätten, stattfinden. *" Für Briefe nach Bosnien beträgt das einfache Porto gegenwärtig 10 fr. nicht mehr wie bid­­ber 5 Kreußer. *"Von der hiesigen Sanitätsbehörde wurde am 21. d. M. eine Untersuchung der Milch bei 18 Berläuferinen vorgenommen, wobei zwei Berfäufer­innen wegen Milchtalchung dem löbl. Stadthauptmann amte zur Bestrafung abgegeben wurden. Die Untersuc­hung der andern Lebensmitteln am Markte ergab seine strafbaren Resultate. * VB om „Transdanubianischen Nennverein.” Das dießjährige Frühjahr­rennen findet Sonntag den 6. April statt. && bes ginnt mit einem Bialer-Rennen. Dann folgt ein TrabeoRennen (Herrenreiten) wofür ein Ehren­preis im Werthe von 100 fl. ausgelegt ist. Hierauf Im Sportömen» Preis ebenfalls Herrenreiten um einen Ehrenpreis im Werthe von 100 fl. Sonad IV. ein „Steepledafe*“ um den Damenpreis von 400 fl. und endlich V. ein Offiziers- „Steeple hafe" für alle aktiven Herren Offiziere der öster­reichische ungarischen Monarchie, wobei 200 fl. und ein Ehrenpreis für das erste, ein Ehrenpreis für das zweite Pferd errungen werden sol. Nennungen für alle vorbenannten fünf P­rübfahrerennen sind beim Herrn Bereinssekretär, f. 8. Mittmeister Edlen von S­zalay (Georgengasse Nr. 24, 1. Stod) anzumelden und man man daselbst auch detaillirtere Aufschlüsse über die Rennbedingungen erhalten. Im Herbste werden wir heuer gar drei Renn­­tage haben. Am ersten Tag, den 27. September finden so wie an den beiden andern Tagen, je fünf Rennen statt. Der Höc­ht­e Preis ist der der hiesigen Bürger, er beträgt 800 Stüd­iukaten und wird darum schon am ersten Tag geritten werden. Am 28. Septem­­ber, als den zweiten Tag ist der höchste Preis der vom „transdanubianischen Nennverein“ gewidmete, im Be­­trage von 3000 fl. Dieses wahrhaft großartige Herbst­­rennen wird namentlich unsern Wirthen sehr willommen sein, weil er die höchsten und hohen Herrschaften, die dazu erscheinen dürften, veranlaßt einen längeren Auf­­enthalt in unserer Stadt zu nehmen. "Der Ausbau der Babhaftrede De­denburg-Ebenfurth » Leobersdorf. Der Ausbau der Strecke Dedenburg bis zur Landes­­grenze bei Ebenfurth sol noch im Laufe dieses Som­­mers bewerkstelligt werden. Andererseits hat der Bud­­getausschuß des Österreichischen Melcherathes bet­roffen, die Regierung aufzufordern, sie möge­n­ in dieser­­ Session eine Vorlage behufs Herstellung der Strecke Berbersdorf-Ebenfurth einbringen, welche nöthig sei, um den Anschluß an die Naab-Oedenburg-Ebenfurther Linie zu gewinnen und dadurch die Mentabilität der heute in verfehrspolitischer Beziehung jeher ungünstig fituirten niederösterreichischen Staatsbahnen zu steigern. Da die projektivte Linie nur circa­ 15­0 Kilometer lang ist und seine Terrainschwierigkeiten bietet, also auch sein beson­­deres finanzielles Opfer erheirscht, so dürfte ohne Zwei­­fel der dießfällige Neiherath­-Beschluß günstig ausfal­­len. Eo ist sonst gegründete Aussicht vorhanden, dak unsere westlichen Bahnlinien bald eine zweckmäßige Er­­weiterung erfahren werden, die insbesondere für O­e­­d­enburg, und Raab eine speziele Wichtigkeit besißt, indem diese bedeutenden Getreidepläne in diesem Falle eine kürzere direkte Verbindung mit Süudeutschland, der Schweiz ec. gewinnen und andererseits für die Folge eine regelmäßige rasche Beförderung unter allen Um­­ständen gesichert würde, weil Wien, wo in starren Ex­­portjahren leicht eine Verkehrsanstauung einzutreten pflegt, durch die neue Linie umgangen wird. * Für junge Merzte mit unzureichender „Praxis die ihre Zukunft sicher­stellen wollen sei hier an« geführt, daß zur Ergänzung des Friedenstandes des f. f. militärärztlichen Offizierskorps eine Aufnahme von Aspiranten in den ativen Stand stattfindet. Der Ein­­tritt ist nur in der Charge vined Oberarzted zulässig und dann bleibend oder temporär auf die Dauer von 2 bi­s Jahren erfolgen. Die Aspiranten für eine blei­­bende Anstellung dürfen nicht über 32 Jahre, jene für eine temporäre nicht über 40 Jahre alt sein. Die Aspi­­ranten erhalten die für einen Oberarzt systemisirten Gebühren, jene aus dem Zivilstande einen Equipirungs­­beitrag von 120 fl., die temporär eintretenden nach Ablauf ihrer Dienstverpflichtung eine Gratifikation von 300 fl. Die sohristischen Gesuche sind an das Kriegs­­ministerium zu richten und wie folgt zu instrmiren: Mit dem Diplom einer inländischen Universität über den Grad eines Dok­ors der Medizin und Chirurgie respektive der gesammten Heilkunde im Abschritt, dem Zaufs oder Geburtsb­ein, dem von einem Stabsarzte ausgeftelten Zauglicheits-Zeugnisse, der Nach­weisung der ungarischen oder österreichischen Staatsbürgerschaft, der Zeugnisse über das politische Vorleben, einer rechts­­verbindlichen Erklärung, durch 2 bis 3 Jahre im Heere aktiv zu dienen, und dem Newerd nach Punkt 44 des Dienst-Reglementes für das­­ f. f. Heer, erster T­eil. Die Aspiranten müffen, mit Ausnahme jener Reserve- Merzte, welche bereits eine aktive Dienstleistung zurück gelegt haben, fi einer dreimonatlichen Probedienst­­leistung unterziehen. Reserverollerzte haben den Vorzug. Verheirathete Aspiranten müffen die normalmäßige Hei­athd-Kaution erlegen oder beim Eintritte auf bes­­timmte Dauer die Berzichte-Reserve ihrer Gattinen beibringen. * Die Ausfuh­r von Hadern zur Papier­erzeugung in die Österreichischen Fabriken erfährt durch­ einen Erlaß des österreichischen Ministeriums des Ins­­ern eine arge Hemmung. Es müssen nämlich hier die Hadern, vor deren Ber­adung, in Gegenwart der sanitätsbehördlichen Organe mittelst Skarbolsäure desinfiszirt werden, sonst darf die Sübdbahn deren Transport nicht übernehmen. Es ist diese Mahregel im Interesse der Hintanhaltung von Peste und Sendeges­fahr angeordnet worden, erschwert aber den hiesigen Hadermbhindlern ihr Geschäft, da die Desinfektion und die Intervention der Beamten auf ihre Kosten­ ge­­heben muß. xy. Dienstag den 25. Februar (Balhinge Dienstag) wird vom Zurn Feuerwehre Vereine ein Lanze vergnügen in der Qurnhalle veranstaltet werden, für welches die Ladenbacher Mufiktapele gewonnen wur­­de. Die p. t. Mitglieder des Vereines und einzu­­führende @äfte werden zu zahlreicher Theilnahme freund­­lichst eingeladen. Allem Unscheine nach dürfte fi die Unterhaltung zu einer schönen Schlußfeier des Bardings gestalten. Anfang punkt 7 Uhr Abends. * Ausverkauf. Wegen Auflösung des Ge­­shhäftes „zum grünen Kranz" Grabenrunde Nr. 61, findet vom 25. Februar 1. 3. an, ein Ausverlauf von allen der vorhandenen Waaren statt, und machen wir unsere p. t. Leser auf da auf der legten Seite unserer heutigen Nummer befindliche Inserat aufmerksam. ” Der freitägige Wochenmarkt war mit Biftualien aller Art, namentlich Sleii gut beschickt und hatte man auch schon heuriged Geflügel, von wels &

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