Oedenburger Zeitung, 1886. Oktober (Jahrgang 19, nr. 224-250)

1886-10-10 / nr. 232

FIR REIKI RETTE­N EEE TE FETTE TENATIHREEHTRRURETT STRFEEZFENTEN a TITEE TE EEE EEE EI ET NIERERSCH TITTEN ERREGT RE­ BE BE­N An BERNIE ET Fre Und eben hier ist eine Skepsis zu entschul­­digen. Schwarzjeder meinen in Folge der bulgaric­hen Ereignisse, daß der Riesenkampf vor der Thüre stehe, oder doch Höchstens bis zum Tode Kaiser Wilhelm’s abwendbar sei; aber selbst hoffnungsselige Naturen leugnen nicht, daß er, wenn au langsam, so doch unaufhaltsam, wie ein Zinnstrom, Vernichtung und unsägliches Unheil im Schooße bergend, näher rüht. Das Bemwußtsein, daß auf unserer Seite die Gerechtigkeit steht, und die Zuversicht, daß mittelst der seit Sa­­dowa für österreichisch-ungarische Heeresbedürfnisse aufgewandten mehr als zweitausend Millionen Gulden ein schneidiges, unwi­­derstehliches Kriegsinstrument geschaffen sei. Haben es der Nation ermöglicht, dem Lunvermeidlichen ruhig und fest ins Auge zu schauen. Je nach ihrem Temperament haben Theorie-Strategen unserer Armee den­­ Vertheidigungskampf an der Sarpa- Alhenlinie bei gleichzeitiger Revolutionirung Polens oder das nöthige V­ordringen in den Richtungen auf Kiew-Moskau und Warschau empfohlen, aber gemeinsam ist Allen der unerschütterliche Glaube gewesen, daß unsere Wehrkraft durch die trefflich:­keit ihrer Organisation und Ausbildung, die Schnelligkeit der Mobilisirung und auch moralisch dur den ihr innewohnenden Geist den bewaffne­­ten Masfen Rupplands überlegen und unser Tris­tumph, wenn auch nach übermenschligen Anstren­­gungen, gewiß sei. Nun, di­e Gewißheit darf uns nit einschläfern. Die Gefahr umraufht uns wie die brausenden Wogen das Schiff, wie die Windschraut die schwankenden Maste. Wohl it es wahr — und jeder Steuerzahler — fühlt er an seinem Sä­­bel,daß Graf Bylamdt zu fortwährenden fojt­­spieligen Wanderungen in unseren V­ertheidigungs­­institutionen geschritten ist, und daß trogdem seine Reorganisationen nur Halbhrrten sind. Das Sy­­stem der XTerritorialdivisionen it nicht einmal zur Hälfte durchgeführt, weshalb im Mobilmachungs­­falle nur durch außerordentliche Umsicht ernste Störungen zu vermeiden wären ; aber es ist sehr wahrscheinlich, daß solche Umsicht wird aufgeboten werden müssen. « Es ist wahr,daß die Eisen­bahnverbindun­gen mit Galizieniinentwickelt sind,aber die Kar­­pathen bilden ein Hinderniß,wie u­nsere Fin­anz­­lage,un­d die Linie Munkäcs Stry wird gebaut. Endlich ist es leider auch wahr,das Gal­lizien dem Fein­de offenliegt und unsere Mon­ar­­chie beinahe gar kein Belagerungsgeschütz besitzt. Wir wollen auch nicht leugnen,daß sich in der Ausbildung un­serer Mannschaften,n­amentlich ein Feuergefecht,Mängel zeigen,daß die Zahl der­­ Nichtkom­battanten erschreckend groß ist un­d eine Vermehrung des Friedenstrains und eine Reorganisation­ des Remontewesens hochwünschens­­werth wären. Sudeg alle diese Mängel ließen sich doch noch vor dem Ausbruch des Unwetter und bevor wir oh einen schwer heilbaren Led erlitten habe, be­­seitigen. Biel erreicht wäre doch Verstärkung der galizischen Garnisonen, Truppen-Konzentrirungen in Oberungarn und Böhmen, Anlage von Etap­­pen und Magazinen daselbst, vernünftige l­eder­ rung der Kraintruppe und unverdrof­fene Ausbil­­dung der Infanterie vielleicht auch wirklich durch die allerdings koftspielige Anschaffung des neuen Magazinsebewehres, jedenfalls aber durch Obsorge, da g rechtzeitig alle Mann an Bord seien. E.M. - zur Reform des Gebüßtengefeßes. Oedenburg, 9. Oktober. Der ungarische Gebührentarif ist zwar recht drühend, aber nicht unerschwinglic,, wenn die Gefeßes­­bestimmungen human und gerecht angewendet werden. Dies ist aber äußerst selten der Fal. Die Gebühren­­bemessungsorgane sind eifrig bemüht, die Taten und Rechtsgebühren dem Bolfe unerschwinglich zu machen. Steilie sind diese Organe Hinwieder von jenem Lefege gedrüht, welches sie für alle durch die Buch­­haltung entdeckten Fehler verantwortlich macht. Eine Nachtragsgebühr darf in Folge einer buchhalterischen Bemänglung von der Partei nicht gefordert werden. Solche Nachtragsgebühren­­ können bloß zur Last jener Gebührenbemessungs-Organe vorgeschrieben werden, die den Fehler begangen hatten. Um sich nun vor der­­artigen Erlägen möglichst zu schüßen, suchen die Be­­messungsbeamten die verstec­erten Paragraphe der Ge­­bühren-Gefeggebung hervor, und muß der Fuchs rich­­tig anstatt eines, zwei Pelze hergeben, wenn er nicht die gehörige Energie hat, seine Haut zu vertheidigen. Wir fennen sein zweites Steuergeieß, welches so komplizirt wäre, wie das Gefeß über die Taten und Rechtsgebühren mit feinen tausend und über Tausend erläuternden Normalien. Dasselbe birgt in seinem Schoße so­mancige Anomalie. Nachdem bei den verschiedenartigen Rechtäge­­schäften oft auch eine oder mehrere Nebenfragen auf­­tauchen, die vom juridischen Standpunkte zu beurthei­­len sind, so finden wir es vollkommen zuvweddienlich, wenn die Beweinungsbeamten aus der Reihe der ab­­solvirten Juristen genommen werden. Derselbe Grund­­faß ist auch bei der zweiten und dritten Instanz durch­­geführt. Außerdem ist bei jeder fünfgl. Finanzdirek­­tion je eine Gebühren-Revisions-Kommission zusam­­­mengestellt, an welche von Seite des Gebührenbemes­­sungsamtes alle schwierigen Fälle vor Hinausgabe des­­ Zahlungsauftrages zum Behufe der Ueberprüfung vor­­zulegen sind, wobei abermals Juristen das entscheidende Wort führen. Die Interessen des h. Staatsärard dürften da­­her vollkommen gewahrt sein, wenn die einzelnen Ges­bühren von Juristen betreffen, von Juristen superrevi­­dirt und im Falle des Rekurses von zwei höheren Instanzen, deren Referenten wieder nur praktise erfahrene, ja sogar zum Theil hochgebildete Juristen sind, einer neuerlichen erfahrungsgemäß sehr gründ­­lichen Superrevision unterzogen werden. Geradezu unbegreiflich ist es hiernach, wenn über solche vielfach revidirte, superrevidirte und endgültig festgestellte Aetarialforderungen nach stattgefundener Ein­­zahlung die aus Nichtjuristen zusammen­­gestellte Ministerialbuchhaltung noch ein letztes Superrevisionsrecht ausübt, und wenngleich nicht zur Last der Parteien, so doc zur Lat der Bemes­­sungsbeamten Nachtragsgebühren vorschreiben kann. E83 ist dies eine Anomalie, wie man ihresgleichen wenig findet. Und dies ist auch das Dampflos-Schwert, welches unaufhörlich über den Häuptern der Bemessungs-Or­­gane schwebend, diese behufs Erzielung der möglicht höchsten Gebühren, und respektive Sicherung ihres eigenen bedrohten Läbels zur rigorofesten Anwendung aller unmöglichen Gefegesparagraphen hindrängt. Auf diese Weise hat eine Gefegesverfügung die ursprünglich zum Schuge des steuerzahlenden Bolkes freirt wurde, eigentlich zu einer höchst bedauerlichen Schädigung desselben geführt. Sollen die Bemessungsorgane strenge nach Recht und Gejeg ihre Pflichten erfüllen, so muß bei einer Reform Ddiefed Damoklesshhwert von ihren Häuptern unbedingt entfernt werden. Dasselbe ist nicht nur unbillig, es ist auch ganz zweclios. Und es schädigt nicht blos die Parteien, es schädigt mittelbar auch die £. u. Staatskasse ; denn die rücsichtslos hinauf­ geschraubten Gebühren werden in vielen Fällen von den höheren Instanzen docy endlich auf das richtige Maß herabgesezt und die Thatsache, dag das Uerar in Folge der zahllosen ,gerade bei den größeren Bei­trägen vorkommenden Rekurse, viel später in den Be­­fug der ihm gebührenden Abgabe gelangt, Fan dems­­elben nur Schaden bringen. Zudem muß die s­y­st­e­matische Ausbeutung der Steuerzahler nach und nach zur sicheren Berahmung um zur endlichen Steuerunfähigkeit derselben führen. Nach den bitteren Erfahrungen der legten zwei Decennien ist es unschwer zu bestimmen, in welchen Grenzen sich die weiteren Reformvorschläge zu bewegen hätten. Das Hauptmerkmal des Steuergeregess soi nach den besten National-Dekonomen unter­geordneten Vers­hältnissen darin bestehen, daß die dadurch dem Bolfe aufzubürdende Abgabe möglichst gerecht und erträglich sei. Unter die wichtigsten und sichersten Staatsabga­­ben können nun wohl die Erbschaftsgebüh­rten der direkten Nachkommen gezählt werden. 3 handelt sich hier um den Sern der staatshaltenden Bevölkerung, wobei die thunlichste Scho­­nung und Erleichterung ein Gebot der Gerechtigkeit und Staatsflugheit ist. Die Pflicht der Selbsterhaltung gebietet ung, diesem Gegenstande die speziellste Aufmerksamkeit zuzus­penden, damit evelative Zeitbietungen von ererbten Grandfunden, wie solche leider oft genug vorkommen, auf die allerseltensten Fälle beschränkt werden. Diese Gebühren von gerichtlichen Erkenntnissen gehen dem Staate aus dem einfachen Grunde verloren, weil zur Einhebung derselben nicht rechtzeitig geschrit­­ten wird. Für die Eintreibung der U­rtheilsgebühren sollten die Gerichte und Gericht­erekutoren verantwort­­lich gemacht werden. Strenge Verfügungen in dieser Nichtung mögen ebenfalls einen Gegenstand der Re­­formvorschläge bilden. Einen wunden Bunst des ungarischen Gebührengefeges bilden endlich die Stempelbefunde und auf Grund derselben bemessenen Nachzags- und Strafgebühren. Die Parteien bezahlen beim Advokaten ehrlich die BVorfhüffe zum Ankaufe der nöthigen Stempel» marken dessen ungeachtet werden viele Eingaben und Urkunden, ohne die vorschriftsmäßigen Stempel­­marken eingereicht. Die amtlichen Befunde werden zwar gegen die M­ovoraten oder öffentlichen Notare aufgeno­mmen, allein die Einzahlung der vorgeschrie­­benen Nachtragsgebühren wird auf Jahre hinaus EEE — % kann mir selbst seinen Grund davon angeben, . .. . ich weiß nicht . . . aber — Margarethe, Du bist die Geliebte meines Herzens, ich liebe Dich mit aller Macht meiner Seele ; eher aber ald Deinem Vater, oder Deinem Bruder das Geheimniß unserer Verbin­­dung in diesen vier Tagen zu enthüllen, würde ich vorziehen, Dir und dem Glüde zu entsagen, Di noch ein Mal, Margarethe, und zwar dies Mal auf ewig zu verlassen. Ach Gott, Du siehst nit ein, daß meine Gründe sehr gewichtiger Art sein müssen, denn ich liebe Dich mehr als ich Dich vielleicht je geliebt habe. — ich werde schweigen, Heinrich, ich werde Alles thun was Du forderst. Bin ich denn nicht Deine Sklavin?­ch werde till wie die Nacht, verschwiegen wie das Grab sein. Ich will an nichts als an Deine Liebe denten! Du wirst mich nit mehr verlassen, kein Hinderung wird si mehr zwischen uns und der Glüdseligkeit stellen. Heinrich drang nicht in sie; er wußte nur zu gut, was sie ihm zu verbergen glaubte. Er ließ sie eilig alle Anstalten treffen, und sie verließen das Zimmer, jedes Geräusch v­ermeis­chend, welches die Aufmerksamkeit Jad Humphreys hätte erweden künnen. Der Greis lag in diesem Augenblicke in jenem tiefen Schlummer, den eine wohlthätige Vorsehung dem Kummer und dem Unglück oft zu gewähren pflegt. Sie brauchten nur lange Zeit, um den Weg zurückzulegen, der sie von dem Orte trennte, an welchem sie der Geistliche trauen sollte. Die Nacht wa­r ruhig, und entfaltete ihre friedliche Pracht. Einige durchsichtige Wolken bedeckten den Himmel, aber doch Diese Wolken drang der Mond mit seinen Silberstrahlen, und schüttete die Wogen sei­­nes sanften Lichtes über Heinrich und Mar­­garethe, welche, in Gedanken vertieft, schmei­­gend dahin tritten. Der von dem­­ zrotte erstarrte Boden wehte­ in der Jerne den Wiederhall ihrer Tritte. Die gerammte Stadt lag im Schlummer bei­graben, nur scheue Käuzchen allein störten durch ihr krägliches Gestöhn die friedliche Stille der Nacht. Aber Margarethe war zu sehr von ihrem Slüde eingenommen, um die unheilversündenden Laute dieser Vögel zu beachten ;es war unverkenn­­bar, wie ihre vergnügte Yantasıe sich in den lä­­chelndsten Gedanken wiegte. Geistliche und Zeugen warteten bereits an Ort und Stelle, die Trauungsurkunde selbst war doppelt entworfen worden. Heinrich fertigte sie mit kräftiger Hand, und ließ auf der Stelle eine Abscrift davon an Margarethe ausfolgen, welcher er gleichzeitig eine Schenkungsurkunde über sein sämmtliches Vermögen einhändigte — eine traurige Vorsichtsmaßregel, deren Grund ihm allein bekannt war. — Hierauf trat das nun vereinigte Paar den Racweg an. Das Herz Margarethens war so voll, daß sie kein Wort aussprechen konnte ; sie schloß den Arm ihres Gatten krampfhaft an sich. Dan würde gesagt haben, sie besorge, daß die vorgegangene Ebene nur ein Traum sei, dessen Täuschung nur das Aufwachen aufhören müßte, Heinrich war in Gedanken vertieft. Bei der Wohnung Zach Humphreys angelangt, blieb er zögernd stehen, drühte Margarethe­­ einige Deale an sein Herz, schenkte ihr einen lan­­gen Abschiedefyß, entfernte sich, und kehrte sich zu wiederholten Dellen um, um sie nochmals zu se­­hen, und mit der Hand endlich seine Augen bedeg­end, verschwand er in der Ferne. Die vier Lage der Verseptwiegenheit, welche Margarethe auferlegt wurden, waren vers­­trichen, und sie hatte ihr Veisprechen treulich ge­­halten. Nur an der in ihren Augen glänzenden ungeduldigen Freude hatte Jad Humphrey errathen können, daß irgend ein für seine Tochter erfreuliches Ereigniß eingetreten sein müsse. Endlich war es ihr gestattet, zu reden, sie durfte ihrem Vater von ihrem Glücke erzählen, und ihm alle die glücklichen Entwürfe, alle die reizenden Träume mittheilen, welche während Dieser vier Tage ihr Herz und ihren Kopf beschäftiget hatten. Der Greis hörte seine Tochter mit einer schwermüthigen Aufmerksamkeit an. Er wagte nicht, sich mit ihr zu erfreuen, denn e8 lag in ihrer Er­­zählung ein dunkler Punkt, der ihn beunruhigte ; e8 war eine düstere Woffe, aus welcher er fürchtete, den Bligstrahl hervorbringen zu sehen. Mittlerweile ia Margarethe, freude trunken, strahlend wie ein Engel, und ungeduldig wie eine­m Verlobte, von einem Augenblicke zum aırs­chern der Ankunft Heinrich­s entgegen. Sie hatte ihrer bescheidenen Wohnung ein gewisses festliches Aussehen gegeben. Die gewohnte Neinlichkeit hatte diese Wohnung in ein Feengihlog verwandelt. Heinrich kam nicht. (Hortfegung folgt.) en € in

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