Oedenburger Zeitung, 1888. November (Jahrgang 21, nr. 252-276)
1888-11-08 / nr. 257
aentt LE fester läge, dem an der erwähnten, statt, zum Theil auf Yull reduzirt. Deshalb hat man sich allenthalben veranlant gesehen, ähnliche Festungen als solche aufzulassen ; sie kamen vorläufig nur an „Depots Festungen“ im Betracht und werden in Sinfrift nur vermöge ihrer militärischen Ubifationen und Etablissements Werth für die Armee behalten. Die in Lpierstadt, Theresienstadt und Dimüg dislozirt gewesene Festungs-Artillerie war bereits seit einiger Zeit größtentheils in die Lagerfestungen Stralaı und, Praemyst verlegt; nur einige Cadres der aus Böhmen, Wehren und Schlesien ergänzten Bataillone sind in ihren frühren Garnisonen zurücgeblieben. E. M. besondere Erwähnung, Das Peheit bieten, verlassen zu en daß eS in der Hand einer Negierung liegt, welche erfahrungsmäßig überall bestrebt it, ihren politischen Einfluß mit allen Mitteln zu stärken. Die Trangferivung zu beantragen, konnte in der Brut menden Nichter ® die Empfindung der Abhängigkeit erzeugen, die gar leicht zur Wohldienerei führt. Schließlich verdient noch die Bestimmung eins daß für alle Nachtheile, welche der Nichter oder der Gerichtsbeamte der Partei durch amtliche Veruntreuung verursacht, auch der Staat vermögensrechtlich verantwortlicht. Doch ist die benachtheiligte Partei verpflichtet, die Amtsveruntreuung mittels rechtskräftigen Ratenlichen DGB nachzumessen. Ein Verantwortlichkeit der Richter. Dedenburg, 7. November. Seit Beginn der jenigen Reichstagsression vergeht kaum ein Tag, ohne daß ein Ressortminister irgend einen hochwichtigen Gelegentwurf auf den ic, des Hauses niederlegen würde. Wie wir schon im gestrigen Blatte furz berichtet haben, debütirte der Inftigminister Herr Theophil v. Fabiny mit einer recht voluminören Vorlage, die sich von den in rascher Aufeinanderfolge eingebrachten Regalien- und Wehrvorlagen insoweit vortheilhaft unterscheidet, als sie ausnahmsweise seine Mehrforderung an Blut- oder Geldsteuer erhebt, sondern vielmehr einen erhöhten Schuß des rechtsuhenden Bublik u und durch die Beschärfung der Verantwortlichkeit der Richter und G Gerichtsbeamten anstrebt. Der umfangreiche Gelegentwurf normirt in sämmtliche auf die Haftbarkeit der gerichtlichen Funktionäre Bezug habenden Fragen in sehr detaillirter Weise. ZYunächst wird die Verantwortlichkeit der Richter und der Gerichtsbeamten für aie Handlungen ud Unterlasungen, welche das Gese al im Disziplinarwege strafbar erklärt, statuirt. Diese Haftpflicht ist auch eine vermögensrechtliche und bezieht sich selbst auf die offen, welche der Partei durch die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines R Rechtsmittels ungerechtfertigter Weise aufgezwungen werden. Die Beaufsichtigung sämmtlicher Funktionäre wird eingehend geregelt: Die Disziplinar-Vergehen und Strafen, deren Schwerste der Amtsverlust it, werden rarativ aufgezählt, wobei besonders hervorgehoben zu werden verdient, daß es einem Disziplinarvergehen gleichkommt, wenn über einen Richter oder Gerichtsbeamten die Konkursverhängung erfolgt. In Fällen von geringerer Tragweite haben Verwarnung und Mißbilligung, respektive eine Ordnungsstrafe bis zu 20 Gulden Pla zu greifen. Bei jedem Gerichtshof, bei den königlichen Tafeln, sowie bei der königlichen Kurie wird je ein Disziplinarsenat und überdies ein Landes-Disziplinargericht gebildet, welch leiterem selbst die Präsidenten der königlichen Kurie unterstehen. All dies im Verein mit der eingehenden Regelung des Disziplinarverfahrens dürfte zweifellos durch die darin enthaltene stärkere Recentuirung der richterlichen Pflichten von den wohlthätigsten Folgen begleitet sein.Nicht so unbedenklich,ja,geradezu gefährlich erscheint indessen das Novum,wonach die bei den Gerichten erster Instanz in Verwendung stehenden Präsidenten,szepräsidenten,Richter und Unterrichter auch ohne jedes Vergehen des öffentlichen Dienstes transferirt werden können.Bisher wurde die Unversetzbarkeit der Richter mit Recht als ein unbedingtes Postulat der richterlichen Unabhängigkeit nac „oben angesehen, und wir möchten leichten Herzens seinen Riß in dieses mühsam errungene liberale Artom reißen lassen. Allerdings wird die difkretionäre Gewalt büesichtlich der Zulässigkeit der Transferirung eines Richters sub titulo: Interesse des öffentlichen Dienstes, einem zu diesem Behufe eigenstreirten Sondersenat der Kurie eingeräumt ; allerdings wird dem verteten Nichter die gleiche Hangstellung, der Erlag der Uebersiedlungsfosten durch den Staat mit dem im Gehege enthaltenen ausdrücklichen Bemerken zugesichert, daß der Transferirung überhaupt seine moralisch nachtheilige Wirfung innewohnt; allein all das ist nicht geeignet, die Besorgniß zu zerstreuen, welche hauptsächlich dadurch gewedt wird, daß in diesem Belange die Initiative dem Justizminister zufallen sei. Schon die bloße Möglichkeit der Verfegung beeinträchtigt in hohem Grade das Gefühl der Sicherheit bei vielen Richtern, die als eine ernste Kalamität betrachten würden, die ihnen lieb gewordene Stätte ihres Wirkens, den Ort, zu welchem sie durch Familien- und Freundschaftsbande fi Hingezogen fühlen, wo sie einen Herd gegründet und wo geeignete Erziehungsanstalen zur Erziehung ihrer Kinder passende Gelegen- 120 Baragraphen -Indigiichimeekesse RP, d R Bair v IR #. TR s .-». SRZE RER BITTE EN RE. RER SE = a Vom Enge, Eine Bilder-Affaire, Seit Kurzem, werden in dem Berliner Kunsthandlungen Photographien der Kaiser Wilhelm I. und Friedrich auf dem Sterbebette verkauft, wobei aber, was begreiflicherweise Aufsehen erregte, „auf allerhöchssten Befehl“ die Käufer des Bildnisses Kaiser Friedrichs dazu verhalten werden, ihre Namen zu nennen oder in einer Liste einzuzeichnen. Die amtliche Legitimation wird zur Feststellung der Persönlichkeit nicht verlangt. Die „Bessische Zeitung“ schreibt nun zu dieser Affaire: Es ist vielfach aufgefallen, daß zwar die Bilder Kaiser Wilhelms, nicht aber diejenigen Kaiser Friedrichs in den Schaufenstern ausgehängt werden. In verschiedenen Schaufenstern der Friedrichsstadt konnte man am Samstag etwa Folgendes lesen: „Hier sind auch die Bildnisse von „Kaiser Friedrich am Sterbebette“ zu haben, doch it das Aushängen derselben allerhöchst untersagt worden.“ Diese Ankündigungen, welche inzwischen entfernt worden sind, befanden sie unmittelbar unter dem gleichartigen Porträt Kaiser Wilhelms und erregten daher doppeltes Befremden. Auf der Rückseite der käuflich eriorbenen Bilder Kaiser Friedrichs befindet sich, wie sich unser Gewährsmann durch den Augenschein überzeugte, die Inschrift: „Aushängen auf allerhöchsten Befehl verboten.“ den Sekretären der Frontische Berleifungen. Dur a.h. Entschließung wurde verliehen: savonischen Landesregierung Adolf Mojvnkfy und Dr. Nikolaus Gyurfovics tarfrei Titel und Charakter eines Sektiongrabes, dem Rechnungs- Offiziell im Handelsministerium Sojef © erle tatfrei Titel und Charakter eines Ministerial-Rechnungsrathes, dem Lehrer an der Arader Mädchen- Schule Johann Rotter, in Anerkennung der Verdienste, die er sich fur 53 Jahre auf dem Gebiete der Lehrthätigkeit erworben, das goldene Verdienstkreuz. Ouffizielle Ernennungen. Seine Majestät der König hat den Richter am Schlaufenburger Gerichtshofe Dionyg Szaf zum Richter an der M.-Bafarhelyer E. Tafel ernannt. Ferner wurden ernannt: der Vizenotär Ludwig Duzs zum Unterrichter in Gyönf, der PBizenotär Karl Bofor zum Unterrichter in Marosillye und der Notar Ivan Ligetfuty zum Vize-Staatsanwalt in Großwardein. Militärisches. pensionirt wurde der f. £. Oberst Ferdinand Ungar Edler v. Nitterburg des 3. Dragoner-Regimentes, deßgleichen der Oberstlieutenant Johann Edler v. Mundra des 11. Infanterie-Regimentes; ferner der Oberstlieutenant Adolf Friepes des 8. Dragoner-Regimentes. Lebterem wird bei diesem Anlasse der Obersten- Charakter ad honores und in Anerkennung einer hervorragend pflichttreuen Dienstleistung der Ordener Eisernen Krone 3. Klasse, beides mit Nachricht der Taxe, verliehen ; endlich wird noch der Artillerie-Oberstlieutenant Josef Racdhler pensionirt. Es wurde die Enthebung des Oberstlieutenants Bela v.Barkasiy, als Flügel-Adjutant des Reichsfriegg-Ministers, angeordnet ward der Oberlieutenant Otto Graf Huyn, überromptet im 1. Dragoner- Regiment, zum Flügel-Adjutant des Reichs-Kriegs- Ministers, unter Belassung in seiner gegenwärtigen Charge, ernannt. Verliehen wird der Major C charafter ad honores mit Nachsicht der Tare den Hauptleuten I. Klasse Johann Bellevarics um Ludwig Ritter v. Gamer anläßlich ihrer Uebernahme in den Ruhestand. O von der Hofjagd. Die erste Hofjagd auf Hafen wurde am 6. d. nächt R.gehalten. Eine stattliche Anzahl von Nestern in gewöhnlicher Jagdtoilette (bei Hafenjagden ist der rothe Frad nicht al) versammelte sich um 11 Uhr Vormittags, ® waren lose die Grafen Nadasdy, Szechenyi, Telefi, Andrasfy, Baron Uedhtrik, Herr v. Harkanyi, Elemer v. Janfovics, Mlajor v. Berzeviczh und Andere Die Harrier-Meute hatte troß schlech’ren Scents bald einen Hafen hochgemacht, welcher die Richtung gegen Sifator und darauf nach Foth nahm, ohne erreicht werden zu künnen. Ein Rum von länger als einer halben Stunde befriedigte indeß die Anwesenden vollauf. Um halb 2 Uhr endete die Jagd, an welcher si der König wegen der allgemeinen Audienzen nicht betheiligt hat. Auch ein Heiner Imwilchenfall ist von der heutigen Jagd zu verzeichnen. Baron Sigmund Uechting hatte das Malheur, den Sattel umwillkürlich verlassen zu mussen, da sein Pferd zum Sturze kam. Der Baron nahm glückicherweise seinen Schaden. zum neuen Wehrgeleit. Die Strafbestimmungen und das Strafverfahren ob der Vergehen wider das Wehrgeieg sind im Großen und Ganzen verhältnismäßig nicht zu streng , aber es wird dem Honvedminister das Recht verliehen, dort, wo massenhafte Entziehungen von der Wehrpflicht vorkommen, außerordentliche Maßregeln im Verordnungswege zu treffen. Unter diesen Maßregeln werden auch Geldbußen für die Gemeinde und" militärtiche Igekuttsnen "auf Kosten der Gemeinden genannt. Der Un Schuldige soll also bestraft werden, weil der Schuldige sich über die Landesgrenze salvirt hat; wer seine harte Wehrpflicht erfüllt, soll noch Geld zahlen, weil Andere sich dieser Pflicht entzogen haben. Das ist nicht gerecht. Die Erhöhung des Präsenzstandes im gemeinsamen Heere erfordert auch eine Steigerung des Ordinariums vom Heeresbudget um vierthalb Millionen jährlich; das Ordinarium des Honvedbudgets steigt um mehr als zwei Millionen Gulden; die vermehrten Waffenübungen der Reserveoffiziere und der Erlagreservisten erfordern gleichfalls hohe Summen; die durch einvierteljährige Verlängerung der Liniendienstzeit benötigten Ausgaben sind noch nicht zu berechnen. Die Königin auf Korfu. Der Konseil von Korfu hat beschlossen, die bisher Ddos Phüakon, italienisch Strada Marina benannt gewesene Straße nebst deren noc unbezeichnet gebliebenen Verlängerung 6 bis zum königlichen Sommerpalais und Park „Monrepos“, zu Ehren der gegenwärtig auf Korfu weilenden Königin Elisabeth auf „Leophoros Aphtocratica Clifawet“, beziehungsweise „Boulevard Imperatrice Elisabeth“ umgutaufen und die Erlaubniß hiezu bei der hohen Frau unter Ueberreichung eines funstvoll gearbeiteten, mit der WMhrldung der in Rede stehenden Straße geschmückten gg deputativ auf Villa Braila einholen zu assen. O Ex-Königin Natalie verläßt Bufarefft und nimmt ihren dauernden Aufenthalt in der Krim, wo sie ein ihr von der Kaiserin von Rußland zur Verfügung gestelltes Schloß bewohnen wird. Disziplinar-Untersuchung. Obergespan Albert Källay hat gegen den Stadthauptmann von Theresiopel Geza Hever, den Rize-Stadt- Hauptmann Andor Antunovics und den städtischen Oberfiskal Kasimir Janfovicz die Disziplinar-Untersuchung angeordnet. Anlaß hiezu gab folgender Umstand: Ein gerisser Sojef Reis gab seinen Dienstboten das Fleisch eines verendeten Kindes zu offen und wurde wegen dieses Bergehens zu 5 Tagen Arrest verurtheilt. Allein dieses Urtheil wurde nicht nur nicht vollzogen, sondern der ‚Vize-Stadthauptmann jeßte das endgiltige Urtheil mittelst einer Prozeßnovifirung außer Kraft und der städtische Magistrat genehmigte das via: des Vize- Stadthauptmannes. &sepregh, 6. November 1888. Die hiesige eislauflustige Gesellschaft hat sich schon lange mit der Idee beschäftigt, diesen Sport auch hier mehr in Aufnahme zu bringen, und es wurden auc schon in früheren Jahren recht nettenleine Unterhaltungen auf dem Eise bei Musikbegleitung veranstaltet, doch fehlte immer eine gewisse Leitung. Nun haben sich mehrere Herren unter dem Borfig des Herren Spartafia-Buchhalters Bognar vereinigt, um einen Einlauf-Verein zu gründen; die Beiträge der Mitglieder und unterstügenden Gönner sollen es möglich machen, einen geeigneten Pla zu miethen und für die Reinhaltung desselben zu sorgen. 8 ist ganz außer Zweifel, daß dieses Projekt zu Stande kommt, nachdem hier viele Liebhaber des Eislaufens wohnen. Man hört auch von einem Projekt, im nächsten Jahr einen Radfahrerflub zu bilden. Einige Woche fand hier die Verhandlung mit den Gemeinden des Bezirkes, wegen der Konsumssteuer von 1. Jänner 1889 an, statt. Die Prositionen waren aber fast überall derartig erhöht.Megger]. u . H- - Bee. Me as za Aus den Comitaten, ee