Oedenburger Zeitung, 1888. November (Jahrgang 21, nr. 252-276)

1888-11-22 / nr. 269

‚ -«.si«kk-;-zk»zsssow:-« spovempserisss Organ für Politik, handel, -s» . Jahrgang. (vormals „Bedenburger Nachrichten“.) Industrie und Landwirtschaft, dann für soziale Interessen überhaupt. Motto: „Dem Fortschritt zur Ehr! — Betrachten zur Wehr” — Der Wahrheit eine Gaffe.“­­ Das Blatt erscheint täglich, mit Ausnahme des auf einen Sonn= oder Feiertag folgenden Tages. Pränumerations­­reife: * Loco: Ganzjährig 9 fl., Halbjährig 5 fl., Vierteljährig­­ „ 2 ' 50 Te., Monatlich ff. · In­ Auswä­rts:Ganzjähri­g 12 fl.,Halbjährig 7 fl.,Viertel­­jährig 3 fl. 50 fl Alle für das Blatt bestim­mte Sendungen, mit Ausnahme von Inseraten, Pränumerations- und ufertionsgebü­hren, sind an die Redaktion portofrei einzusenden. SEELE TEE TEE ET en­ ­­­ i Sucdrukerei­­, Nommwalter­­ Sohn, Grabenrunde Di. Administration, Verlag und Inseratenaufnahme: KT Einzelne Nummern Rotten 5 Avenger. EU Inserate vermitteln: In Wien: Hafenstein - Vogler, Wall Aiögaffe 10, U. Oppelit, ı., Stubenbastei 2, Heinrit Schaler, 1., Wollzeile 12, N. Moffe, Seilerstätte 2, M. Dufes, ı., Ries­mergafse 12, In Budapest: Saulus Gy. Dorotheagafse 11, Leop. Yang, Gisellaplag 3, A. B. Goldberger, Servitenplag $. Insertions:Gebühren: 5 fr. für die eins, 10 fr. für die zweis, 15 fr. für die Dreis, 20 fr. für die vierspaltige und 25 fr. für die durclaufende Petitzeile evclusive der Stempelgebühr von 30 fr. Bei mehrmaliger Einschaltung bedeutender Rabatt, Ministerielle Aktionsfreiheit. Oedenburg, 21. November. Eines unserer gestrigen Telegramme aus Buda­­pest hat uns davon unterrichtet, daß der ungarische Ministerpräsident auch Heuer, ebenso wie in den früheren Jahren an den Reichstag das Indem­­nitätsAnsinnen gerichtet hat. Herr von Tipa verlangt nämlich, das Parlament möge seine Ver­­fügungen über den bereits für das erste Quartal . 1889 bewilligten ordentlichen Militärkredit schon von vorne­herein gut­heißen, das heißt ihm die volle Aktionsfreiheit über jene 9.325.800 fl.­ewähren, welche von den durch die Delegationen votirten 29.700.000 fl. für die ersten drei Monate des nächsten Jahres flüssig gemacht werden dürfen. Außerdem soll ihm — dem Ministerpräsidenten — die eventuelle Inanspruchnahme auch der weiteren Summen zugestanden werden, welche für den „Fall der Noth“ bewilligt wurden. &3 sind dies 5.526.400 Gulden, als der auf Ungarn entfallende Theil des für außerordentliche Eventualitäten zugestandenen Heeresfredite. Somit verlangt unter Ministerpräsident eigent­­li­ die Indemnity für mehr als 35 Millionen Gulden, die er eventuell schon im ersten Quartal 1889 in den ewig offenen Rachen des Heeres- Moloch werfen kann. „Für den Fall der Noth“ zwar nur, aber es ist traurig genug, daß ein solcher Tall ü­berhaupt als möglicherweise eintreten könnend, vorausgeseßt wird. Stehen wir denn unablässig auf dem „Qui vive!“ ? ist denn der Feind gleichsam immerwährend vor unseren Thoren? oder sollte nicht vielleicht Herr von Ti ß­a­blos vermöge Macht der Gewohnheit auch heuer das Indemnitäts-An­­sinnen gestellt haben ? Aber und ärgert weniger diese Beg­ gnuung mit einem alten Bekannten (dem Indemnity-Berlangen), obschon wir das Wieder­­sehen desselben für heuer­ung gerne erspart gesehen hätten, sondern­­ verdrießt uns einiger­­maßen, daß Dieser alljährliche Gast, den wir im Frühjahre zur Thüre hinausgeworfen haben, nun abermals zum enner in unser Parlament hinein­­gedrungen ist. Nein, tragisch wollen wir die Sache gar nicht auffafsen, wie e3 ja auch sein großes Unglüc­kt, wenn das alte Uebel, ehe es fir immer von binnen versc­­windet, noch einmal zurücgekehrt ist. Aber charakteristisch ist die Sache immerhin in der Nich­­tung, wie sehr es das Regime Tipa ehrlich mit dem Parlamentarismus meint. Die Regierung hat es eingesehen und einbefannt, daß jedes Indemnity einen Abbruch der Parlamentsgewalt, und was noch schlimmer, eine Schädigung der gesunden parla­­mentarischen Thätigkeit bedeutet. Die Mittel, dem Uebel zu steuern, wurden ihr gewährt und von ihr angenommen. Und das Fazit ist: das aber­­malige Erscheinen der ministeriellen Aktionsfreiheit auf dem Tusche des Hause. Und wenn noch eine annehmbare Veranlas­­sung, ein halbwegs zwingendes Motiv vorhanden wäre, um das Vorgehen der Negierung zu ent­­schuldigen. Die späte Einberufung des Reichstages in ein solches Motiv nicht. Denn Koloman Tipa war es, welcher den Termin des Wiederzusammen­­trittes des Neidigtages auf den 15. Oktober fest­­ießte: er, der ja vor den Parlamentsferien bereits willen mußte, welches Arbeitsprogramm des wieder­­zusammentretenden­­­arlamentes harren werde. Auch durch die Dringlichkeit der vor­ dem Budget in Verhandlung gezogenen Geiäßentwürfe kann die Nothwendigkeit des Indemnity-Verlangens nicht in annehmbarer Weise begründet werden. Der einzigen Konversionsvorlage konnte vielleicht aus dem Ge­­sichtspunkte der Dringlichkeit der Vorrang vor dem Budget eingeräumt werden, allein man weiß ja, daß die Diskussion derselben das Abgeordnetenhaus nur zwei Tage lang in Anspruch genommen hat. Die Negatienablösung aber hätte täglich nach dem Budget auf die Tagesordnung kommen künnen, zumal die Operation exit im Jahre 1889 durch­­geführt werden soll. Und gänzlich unmotivirt ist auch die Erledigung der Wehrgeiegvorlagen vor dem Budget, denn was die doch dieselben bedingten Mehrausgaben betrifft, so hätten sie sich ganz gut auch im Wege von Nachtragskrediten bededen lassen: ein parlamentarisches Auskunftsmittel, welches zwar durch häufigen Gebrauch gleichfalls mißbräuchlich wird, dessen Anwendung jedoch in­­ diesem Falle dem abermaligen Indemnity-Verlangen entschieden vorzuziehen gewesen wäre. Das „Bdp. Tgl.“, wel­­ches sich auch gegen das hier behandelte Verlangen des Ministerpräsidenten wendet, meint, die Re­­gierung habe auch diesmal, wie schon so häufig, den vorliegenden zwei Uebeln das größere ge­­wählt. Sie, die zu dem Mittel der Nachtrags­­fredite so oft ihre Buflucht genommen, daß der Entrüstungsschrei ihrer eigenen Getreuen ihr diese Ausspielung des ordentlichen Budgetgebahrens un­­tersagen mußte, sie hat diesmal den naheliegenden Ausweg der Nachtragsfredite nicht betreten, das in diesem Falle plausible und durchaus zulässige Aus­­kunftsmittel verschmäht, um nur noch einmal, ein regtesmal noch ji an dem Budgetrechte des Par­­lamentes verkündigen zu können. Denn das darf man vom M­inisterium Tipa vielleicht doch erwarten, daß er vom nächsten Jahre ab Anstand nehmen werde, dem Neidhdtage zuzumutbhen, daß derselbe immer und immer wieder auf ein Vierthheil de Budgetrechtes seine wichtigsten Parlamentsrechte suspendire, bloß um die Bequ­em­­lichkeit der Regierung zu respektiven. Wenn die Regierung dem Parlamente eine Fluth hochwichtiger Vorlagen, wie jene über die Konversion, die Nega- Feuilleton, Bayerische Klagen und Gedanken. Bon Philipp Laßloi. (Sortregung und Schluß.) Soviel aber kann ich schon verrathen, daß von den Berwinschungen, welche die mit der Zah­­lung der Findlingsunfosten Geplagten ausstoßen, schließlich so mancher Splitter, wenn nicht gar Broden auch auf jene fallen muß, welche nicht gehörig vorsorgen, daß vor Allen die Schuldigen ausfindig gemacht und zur Zahlung verhalten werden. Dem Weibsbilde aber, welches sich die Be­­völkerung des Findelhauses zum Lebensberufe ge­­macht hat, sollte der Unfug gelegt werden.­­ 3 sollte kurzweg in ihre Heimathsgemeinde abgescho­­ben und dort zum anständigen Erwerbe angehalten "werden. Wie sehr aber dieser Unfug oft noch von jener Seite, natürlich mit Berufung und Hinwei­­sung auf die Allen­ge jeglich garantirte Freiheit, Borschub geleistet wird, wo er doch mit allen Kräf­­ten hintangehalten werden sollte, kann folgendes Beispiel beleuchten. Ein Dorfrichter wollte einer Person, die ihrer Heimathsgemeinde schon viele Findlings un­­d Kosten verursacht hatte, sein Zuständigkeitszeugniß mehr ausstellen, ohne welches sie sein Dienstboten­­buch bekommen­ konnte und somit gezwungen gewe­­sen wäre in ihrer Heimathsgemeinde zu bleiben und sich dort auf ehrliche Weise fortzubringen. Die Berson verklagte den Ortsrichter wegen der Ver­­weigerung des Gemeindezeugnises beim Herrn Stuhlrichter. Der sagte dem Richter: „Wenn sie der Berson sein Zeugniß ausstellen und sie auf diese Weise gewaltsam in der Gemeinde zurück­­halten, so müssen Sie ihr ein Quartier aufnehmen und sie auf Gemeindeunforten erhalten, weil sie der Bauernarbeit entwöhnt und ich also durch solche nicht mehr fortbringen künnte.“ — Das schiedte den Richter und er stellte das Zeugniß aus, mit welchem die P­erson wieder in die Stadt zog und sie auf Rechnung der armen Gemeinde wieder sehr fruchtbar erwies. Wäre ich Richter gewesen, so hätte ich mich schon bereit erklärt für Wohnung, Kleidung und Nahrung dieser Verson zu sorgen. Ich hätte sie im Gemeindestalle einquartirt, wo es im Winter schön warm it, sie ins „Umeisen“ geschieft jeden Tag in ein anderes Haus und damit sie auch etwas Bewegung mache zur Beförderung der Verdauung, so hätte sie jeden Tag die Gassen der ganzen Ge­­meinde fehren miüssen, das wäre seine so strapazir­­liche Arbeit gewesen und doch “einigermaßen eine standesgemäße Beschäftigung. Ich glaube bei die­­sen Anstalten Hätte sie, wenn sie nur noch ein Fünftein Ehrgefühl gehabt hätte und wenn sie nicht zu gern recht gesalzen ist (denn die Leute hätten ihr beim „Umessen" das Essen schon tüchtig duch Stichreden gesalzen), bald wieder die ehrliche Bauern­­arbeit gewöhnen gelernt und selbst wieder für Wohnung, Nahrung und Kleidung gesorgt. Ihr in der Stadt getriebenes Umwesen hätte sie nicht so leicht im Dorfe fortlegen können, weil derlei Per­­­­sonen im Dorfe wenig Anwerb­ finden und wenn doch, so müßte nach alter Praxis allein der Schul­­dige für die verursachten Unkosten aufkommen und nicht die ganze Gemeinde fremdes Laster büßen. . Dich solche und ähnliche Maßregeln, bei Heiten angewendet, konnte noch manche Bersen vom ferneren Schadenanrichten an sich und der Gemeinde abgelenkt und zum ehrlichen Lebenswandel zurü­ck­­geführt werden. Die Schreelichen Findlings-, Spital- und Schubu­forten konnten vermindert werden. Durch religiößs­ittliche Erziehung vom Hause aus, durch gründlichen Schulunterricht, durch Fernhaltung der Schuljugend von den Tanzunterhaltungen der Er­­wachsenen, durch­ Einschränkung der Tanz-Lizenzen (in manchem Dorfe ist fast jeden Sonn- und Vier­­tag Tanz-Tumult, weiß die Obrigkeit davon und waru­m duldet sie es ?), schärfere und gewissenhaf­­tere Ueberwachung öffentlicher Belustigungen von Seite der Eltern, der Ortspolizei und Gen­darmerie, Gründung von Schul- und Volfsbibliotheken,­ Kin­­der-Asylen, Jugendbündnissen, dur­ das Erfag­­bieten (für abgestellte verderbliche Belustigungen) von Herz und Geist veredelnden Unterhaltungen, Jugendschauspiele, Gesangsvereine und durch stren­­gere unnachsichtliche Bestrafungen von Vergehungen gegen Ordnung und G­ittlichkeit. Wenn in­­­ieser Richtung Eltern, Lehrer, Seelsorger, Orts- und Bezirksvorstände harmonisch zusammenwirfen, wird viel Webles verhütet und viel Gutes gestiftet werden können ; die bitteren Klagen werden sich vermindern, fröhliche Zufriedenheit sich mehren. Und das wäre nicht nur mein Wunsch, sondern sicher" auch der herzliche Wunsch aller guten Leute. Damit dieser Wunsch in Erfüllung gehe, rufet laut in die Welt hinein: „Es lebe die That“ . Für Abonnenten liegt heute Art. 21 des „Deierabend“ bei. srrS­EB, a Di­e BE SKIBRERENTEN VENEN AERRORER SDR PRBER EEE a 1 ERS ee ss RES

Next