Oedenburger Zeitung, 1920. Mai (Jahrgang 52, nr. 100-122)

1920-05-26 / nr. 118

z­­­; Hr 0 = Bi “ 00 » ‚ ‚ . ‚Seite 2 Dedenburger Zeitung oder ar AILIUIL IT LIT burger la, richten­ ­densbedingungen unannehmbar sind,­­ werden. Wir können also auf­ in dieser | Tinten nicht abgeändert werden konnten,­­ gleichzeitig werden aber die Grenzbestim­­mungskommissionen ermächtigt, Borschläge über sie notwendig erweisende Abänderun­­gen zu machen, damit Ungerechtigkeiten des Beitraged, deren Abschaffung allgemeines Interesse bildet, abgestellt werden. Laut Begleitschreiben werden die von den Grenz­bestimmungskommissionen zu bewertstelligen­­den Dispositionen das Sinteresse der ent­­lang der Grenze wohnenden Bevölkerung, vollauf sicherstellen. Wir bezweifeln also nicht, daß die alliierten und assoziierten Mächte darüber wachen werden, daß die Grenzbestimmungskommillionen — so oft sie auf eine Ungerectigkeit stoßen — ihre Aufgabe pflichtgemäß erfüllen und dazu beitragen werden, daß der Wölferbund seinen vollen Einfluß geltend machend, be­­müht sei, alle Ungerechtigkeiten und Un­bots­mäßigkeiten abzustellen Bezüglichh Des ruthenischen Volt. 3 stelt der Begleitbrief in Aussicht, daß Dieses eine so weitgehende Autonomie erhalten werde, daß der ruthe­­nische Wolfewille frei und von jedem Gin­­fluffe unabhängig über das Scldjal ud die Zugehörigkeit­ de Wolfes entscheiden können wird. Die alliierten und assoziierten Mächte hätten diese Bestimmungen und deutli­­chen Erklärungen sicherlich nicht in das Begleitschreiben aufgenommen, wenn sie nicht entschlossen wären, den Ruthenen die völlige Freiheit der Wahl und der Arbeit ihrer Nationalversammlung zu sichern. Endlich stellt das Begleitschrei­­ben in Aussicht, daß Ungarn als gleich­­berechtigtes Mitglied Aufnahme in den Völkerbund finden werde, wenn das Land die Bedingungen des Friedens loyal durchführen werde. Die alliierten und assoziierten Mächte sind sich dessen sicherlich bewußt, wie schwer die auf das Land verhängten Verpflichtungen sind. Es kann jedoch der gute Wille Ungarns nicht bezweifelt werden, wenn die mate­­riellen und moralischen Anforderungen die Grenzen der Möglichkeit übersteigen und auch der beste Wille auf unüber­­windliche Schwierigkeiten stoßen sollte. Die Wucht der gegenwärtigen Stunde und die unleugbare Gewalt der Allii­ierten verleiht jenen im Begleitschrei­­­ben gemachten Versprechungen, welche die ungarische Regierung zur Unterfer­­tigung des Vertrages veranlasten, eine­­ ganz außergewöhnliche Bedeutung. Die­­ Gesamtheit der im Aufforderungsschrei­­ben gemachten Versprechungen,­­ bringt den Gedanken der Annäherung Ausdrüdk, welchen wir auch unserer­­seits zur Geltung bringen versuchten. Die ungarische Regierung ist überzeugt, daß die im Verlaufe der Durchführung der Bedingungen js ergebenden Streit­­fragen im Geiste des­­ gegenseitigen Ber­­stehens und der Entwirrung gelöst wer­­den und derselbe Geist wird dann auch jene Ungerechtigkeiten beheben, die im Begleitschreiben nicht eigens angeführt wurden oder welche durch das Begleit­­schreiben als solche nicht anerkannt wer­­den. Die ungarische Regierung glaubt mit Rücksicht auf die arge Lage des Lan­­des vor der Unterfertigung des Frie­­densvertrages nicht ausweichen zu kün­­nen. Mit dieser Entschließung beweist die ungarische Regierung auch, daß sie ein wertvolles Element des mitteleuropäi­­schen politischen Systemes verkörpert, deren innere Konsolidierung ein­­ allge­­meines Interesse ganz Europas bilde. Ich beehre mich den Herrn Präsidenten zu verständigen, daß sobald die unga­­­rische Regierung Kenntnis vom Zeit­­punkte der Unterfertigung erhält, als­­­ogleich die mit den nötigen Bollmachten ausgestatteten Bevollmächtigten abge­­sandt werden, damit diese den Vertrag unterzeichnen. Genehmigen Herr Prä­­sident den Ausdruck meiner besonderen Hochachtung Budapest, am 22. Mai 1920 , wenn nicht d­urchgreifende Aenderungen im endgültigen Texte vorgenommen­­ werden.“ Wir beschränken uns jedoch­­ nicht auf diese negative Erklärung. Im Verlaufe der erwähnten Ansprache be­­zeichnete der Präses der Delegation jene Lösungsmodalität der Gebietsfragen, welche auf einer von uns gemeinsam ge­­­dachten Grundlage und gemäß jenen Prinzipien, die von den Alliierten an­­­erkannt wurden — besonders bezüglich des Selbstbestimmungsrechtes An­wendung finden künnte Wir gehen also nur von den alten geschichtlichen­­ Rech­­ten Ungarns auf die abzutrennenden Gebiete aus,­­nicht als ob wir unser ‚ Diesbezüglich des Recht Für zweifelhaft ' hielten, denn wir verwahren uns mit allen Kräften gegen eine Einstellung, als wäre­n unser tausendjähriges Relit­­recht ungerechtfertigt), wir halten uns­­ nur an die Rechte der interessierten Be­­völkerung, wenn wir eine Volfsabstim­­mung fordern. Wir haben auch auf die gegen die ungarische Nation immer wie­­der erhobenen Aufragen bezüglich der ‚ Unterdrücung der­ Nationalitäten un­­­sere Antwort dadurch gegeben, daßs wir gerade diejenigen, deren Unterdrücung­­ uns nac­hgesagt wurde, als Richter ann­­fen. Wir forderten und fordern noch immer diesen Righterstuhl, welcher gewiß der zuständigste ist und nur unsere uner­­­­­bittlichten Feinde konnten diesen zurück­­weisen. Zu unserer schmerzlichen Ueber­­taschung haben sich die Alliierten jenem, auch von ihnen betonten Grundmaße verschlos­sen, was uns jede­ nicht der Pligt enthebt, unsererseits Diesem Grundlage treu zu bleiben. Diesen Grundtag verkörpert eine unwidersteh­­liche moralische Gewalt und wir kön­­nen ihn nicht verleugnen, da es sich lie­­ber um die menschligen Rechte und um eine Frage der Menschenwürde für viele Millionen unserer Mitbürger han­delt.­­ Es wird uns gesagt,­ die fraglichen W­öl­­fer hätten ihren Willen schon kundgege­­ben, und zwar im Sinne ihrer Zugehö­­r­­­­­s­­igkeit zu den n­euen Sta­atsverbänden,­­welchen sie der Fr­iede zuspricht.Dies ist ab­er ein­ leicht feststellbarer prinzi­­peller­ Irrtum Nie ist etwas ähnlicheres geschehen und wir glauben nicht, daß überhaupt jemand an jo etwas gedacht hätte. Im Bereiche der verschiedenen Nationalitä­­ten wurden wohl V­ersammlungen abge­­halten­­ und Protestfundgebungen laut, jedoch in entgegengelegtem Sinne. Aber niemals gab es Demonstrationen, welche Bolfsvertretungscharakter gehabt ha­­ben, weder Situngen, welche berechtigt gewesen wären, im Namen, irgendeines­­ Bolfes zu sprechen. Die Bevölkerung­ der derart abgetrennten Gebiete müßte daher einem Zwange unterworfen wer­­den, welchen gutzuheißen wir weder berechtigt noch ermächtigt sind. Wenn wir uns au noch so loyal an die mit dem V­ertrage übernommenen Verpflich­­tungen halten, kann das moralische Band, welches uns mit jenen Wölfern verbindet, niemals zerreiben; wir kün­­nen niemals gleichgültig gegenüber ih­­rem Schliesale sein und wenn — wie ‚zu befürchten it — die unseres Erach­­tens zum Schuße der völkischen Minder­­heiten getroffenen Verfügungen sich als unzureichend erweissen sollten,un­d die­se Verfolgun­gen dieser w­eiter anhalten sollten,we­rden wir uns ohne Unterlaß an den Völkerschund wenden,um unsere Klagen und Leiden dort zur Geltung zu bringen — bis zu jenem Tage, an wel­­chem die natürliche Entwicklung der Dinge mit seinen friedlichen Folgen Meer die Gewalt triumphieren wird, die uns angetan wurde. Wir geben zu, daß unsere Bemerkungen wirtschaflicher und finanzieller Natur Berücksichtigung fanden. Unsere Wirtschaftslage ist aber­­ heute nicht weniger verzweifelt. Die natürlichen Ausgänge des Landes sind weder gegen das Adriatische, noch gegen das Europäische und Schwarze Meer ges­­ichert. Wir bleiben mit unerfüllbaren finanziellen Forderungen belastet, be­­züglich deren nur geringfügige Erleichte­­rungen durch­ die Wiedergutmachungs­­kommissionen in unklarer­­ Weise in Aus-­­ Hinsicht unseren Standpunkt nicht än­­dern. — Entscheidende Tatsache ist jedoch die unveränderte Aufrechterhaltung der Dispo­­sitionen, welche die Zerstüdelung Ungarns bezweden und der Abweisung unserer im Interesse des Selbstbestiimmungsrechtes der Völker gestellten Bitte nach Anordnung einer Volksabstimmung. Hiedurch ist der von und einzuschlagende Weg vorgezeichnet — ungeachtet der im Friedensvertrage Ungarn gegenüber enthaltenen Ungerechtig­­keiten. Dieser Friedensvertrag verlegt Die außer Frage stehenden Necte der Völker, welche ohne ihren Willen geäußert zu haben, einem­ fremden Staate zugesprochen wur­­den, was im offenen­­ Widerspruche zu dem Grundlage der Freiheit geht, welchen die ungarische Friedensdelegation in der Hoff­­nung, daß sie beim Obersten Nate biemit Verständnis findet, als Ausgangspunkt ihrer Bemerkungen gewählt hatte. Nach­ eigenen Ermessen erscheint der Friedens­vertrag unannehmbar. Die Friedensdele­­gation, deren Mandat sich nur auf die Entscheidung dieser Frage beschränkt, kann sich daher für Unterfertigung nicht er­­mäctigt erklären. Wir willen, daß Ge­­sichtspunkte verschiedenster Natur einen entscheidenden Einfluß ausüben können, daß wir die allgemeine Lage mit faltblütig und mit flavent Blide erwägen müssen, ebenso wie die Größe der Breslon, welche auf die Freiheit dieser Beichlüffe von Einfluß sein künnte. Mir verschließen und nicht vor der Anerkennung hessen, daß die an und ge­richtete Note der Alliierten und einen Weg zu eröffnen scheint, welcher zur Gut­­machung einiger, im VVertrage enthaltener Ungerechtigkeiten führt. Aber dies sind politische Gesichtepunkte, zu deren Ent­­scheidung nur in die Kompetenz der Friedensdelegation fällt. Nicht der Bevoll­­mächtigte, sondern de Griesler der Vor­­macht ist berufen, darüber zu entscheiden. Wir legen alle unsere Vollmacht in die Hände jener Negierung zurück, von welcher wir diese erhalten hatten und­­ ü­bergeben ihr alle Dokumente, welche Sie 19 liebendwürdig waren, und zukommen zer lassen. Sie ist dazu befugt, im Stıtter­­sife des Landes zu handeln; ihre Pflicht ii­nd, ihnen auf die Frage betreffend die Unterzeichnung zu antworten. Wollen Herr Präsident den Ausdruck meiner besonderen­­ Hochachtung entgegennehmen. Zudapest, auf 17. Mai 1920. Graf Albert Apponyi Präses der un­garischen Friedensdelegation, Herr Präsident! Die ungarische Frie­­densdelegation hat, wie dies aus deren Schreiben vom 17. Mai ersichtlich ist, ihre Vollmacht zurückgestellt. Unsere Beauftrag­­ten hielten es für eine moralische Un­mög­­lichkeit einen Ve­rrag zu unterzeichnen, den sie für Unannehmbar und undurchführbar erklärten und deren Bestimmungen sie um sonst abzuändern suchten. Ihre­ Meinung nach könnte nur ein durch den Ausnahme­­zustand geschaffener Zwang die Unterfer­­tigung rechtfertigen. Die Friedensdelegation hält sich jedoch nicht ermächtigt zu ent­­scheiden, ob dieser Zwang als wirklich bestehe. Die ungarische Regierung teilt im vollen Maße jene Einwendungen und Be­­urteilungen, welche die Friedensdelegation fortwährend betont hatte, auch teilt sie den allgemeinen Protest, welchen die Friedens­­delegation im Verlaufe der Verhandlungen und auch im Abdankungsbriefe zum Auge­nruce brachte. Die ungarische Regierung verwahrt fi im Besonderen gegen die offene Verlegung des Selbstbestimmungsrechtes der Wölfen, denn nur d­ieser Nechtegrundiak ist ge­­eignet den MWinniffen und Unruhen vorzu­­beugen und nur ihm zuliebe entsagte die ungarische Regierung der Betonung ihres Sesthab­end am unbestreitbaren geschicht­­lichen Rechte. Der Aufmerksamkeit der ungarischen Friedensdelegation entgingen auch nicht jene Teile des Begleitschreibens, welche ihrer Meinung nach, wenn auc) nicht wesentliche Sicherstellungen, so doch entschiedene Versprechungen enthalten, daß die Bedingungen des Friedensvertrages in naher Zukunft gemildert werden. Die alliierten und assoziierten Mächte ‚ ficht »gestellt, jedoch nicht sichergestellt­­ ‚erklären im Begleitschreiben, daß die Grenze zum­­ Simonyi-Semadam Ministerpräsident. 1910181 Die Installation des Regierungs­­­kommissäars Dr. Stefan vd. Böem: ‘berg als Obergespan der Stadt und des Komitates Oedenburg findet Donnerstag bei der Generalversammlung statt. Die Installation des Regierungsformmillärs für das Komitat Wieselburg, Baron Dr. Mar Berg, wird am 29. d. M. im Rahmen würdiger Feierlichkeiten vor sich gehe. Auch der Minister des mein Domdtör hat sein Erscheinen zus­gesagt. Staatssekretär Geza Zsombor hat die P­fingstfeiertage i­ unserer Stadt verbracht und durfte am Donnerstag wieder nach Budapest zurück­kehren. Die Dankjagung des Reichsverwesers. Die Handels- und Gewerbekammer hat folgendes Telegramm bekommen: „Seime Erlaucht der Herr Reichsvermweier hat den patriotischen Gruß aus der Leitung der Kammer mit besten Dank zur Kenntnis genommen.” Ernennung. Der Neihäverweser hat den aus der Krieg gefangenschaft heim­­geführten Koloman Hajdinäah­de ge­wesenen 76. Infanterieregiments, welcher bei dem Novemberavancement ausgelassen wurde, zum Oberleutnant ernannt. Trauung. Die Doppelhochzeit der Schmettern Löbl, Inhaberinnen des be­­kannten Tanzinstitutes am Deätplag, hat am heutigen Tage stattgefunden. ie Bräute heißen Pauline und Rosa Löbl und werden von dem Herren Dier Lau­­ner und Moriz Siegfried geehelicht. Amtsrevision. Der Präsident der Raaber Gerichtstafel, Andreas Sclyom, kommt am 31. d. M. in unsere Stadt, um die Umtagebarung des Gerichtshofes zu überprüfen. « surDe hatte über den Gewerbe»gesetz­­»entwurf,ioelitseaing d.d.M.in­ Budapestwali­­s finden mird entsen­det die Oedenvnrger Handel Os sund­ steioerhetaininer den Schneiderm­eister Lu­d­wig I David,den Pro­sidemen des Weisserbetreibendens­­ VMondes-Dicham­m­ertrat alleg Nonwendige verfügt, sii­nvon deiartirem­ Wirkungstreise unterstellten, Gemeinekorporation­en die gemachten Einwendungen ineach­ den Gesetzentionrt zu erhaltenTi­ier werden s dann zu­sam­m­engefaszt und in di­­s der Fassung der I­ndapester K­onferenz unter­breitet zur Unterstützung der Oedenburger Armen ist für den 13 Juni im Elisabethgarten es großzügiges Rolfefest geplant, über welches die Gemahlin unserer Bürgermeister den Ehren ihtig übernehmen wird. Das Fest wird es nicht an allerlei Ueberraschungen und Sol £sbelustigungen­­ fehlen lassen, so das das Friedensniveau, der einst­­ so glänzend gelungenen W­olksseite, diesmal sicher wieder erreicht werden wird. Die warmherzig hei­­­fende Oedenburger Bevölkerung wird es sic sicher angelegen sein Lassen, dem edlen Zweck durch af­fenhaftes Erscheinen einen vollen Erfolg zu sichern. Hoffentlich hat auch der Wettergott ein Ginsehen und scheikt dazu ein günstiges Wetter. Wichtig für nach Deutschösterreich Rei­­sende d­­ie Kundmachung des Gendarmeriekom­s­mandos in Sauerbrumm, die im dortigen Bahnhof angeschlagen ist und verlautbart, was man mit­nehmen darf und was nicht. Verboten ist die Amts­­fuhr von Wertpapieren, "Sparkassabüchern, Gold und Silber, weiters jedes Duantıum von Mehl, Butter, Eiern, Fett, Bohnen und Kartoffeln, sowie von Fleisch in rohen Zustande, dagegen darf jeder Ausreifende einen Liter Veilch mitnehmen. Von unserem­ Gelde künnen bis zu 2000 Kronen mitge­­monmten werden. Für diejenigen, welche in das ungarische Staatsgebiet einreisen, gelten folgende Bestimmungen: Fremdländisches Geld darf in­ jeder Höhe eingeführt werden, ebenso Gold, Silber und andere Wetteffekten. Unbedingt verboten ist die Ein­­­fuhr von ungestempeltem Geld. Eine städtische Musikkapelle ist eine Einrich­­tung, welche heutzutage fast jede Stadt hat. Sollte da nur unssere Stadt rückständig sein wollen, wo sich ihr gerade jeßt, infolge der­ Auf­­lösung des Wirängischen Orchesters, eine selten günstige Gelegenheit bietet, um zu wohl­­feilem reife, sich für bestimmte Tage und Stunden gute musikalische Kräfte zu sichern. Früher in den Zeiten, welche noch friedlich ges­nannt werden konnten, gab es eine Militär­­musif, welche dem Wolfe an Sonn- und Feier­­tagen einen Ohrenschmaus bot, heute sind wir infolge der­ Entwöhnung der Die langen Kriegsjahre ansprüchelos geworden, Zund mir» den mit einer nicht übermäßig großen Stadt­­kapelle gang zufrieden sein. Gin jeder, der sich nach der schönen, freudig bewegten Zeiten erinnern kann, in welchen die feichen Klänge der Militärmusif vom Neuhof her die feitlich gekleidete Menge in hellen Scharen anlobte, wird so manchesmal­ in stiller Wehmut an dem verwaisten Konzertpavillon im Elisabethgarten herübergegangen sein, mit dem Wunsch, eines Tages durch, die Wirklichkeit an die Vergangen­­heit erinnert zu werden. — Was die Enga­­gierung der musikalischen Kräfte für den Infolge Raummangels erleint die nächste Fortjegung unseres Romanes erst $ RR rn in der morrigen Folge" 25. Mai. #9 Ein 280 cm X a 332 cm grosser ist,zu haben in der Teppich-, Vorhang- u. Katzenhandlung Gustav Schöll’s Nachfolger­­ su Sopron, Grabenrunde 1og. 48 ie “ a | Geza Bäanfı

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