Oedenburger Zeitung, 1920. Mai (Jahrgang 52, nr. 100-122)
1920-05-26 / nr. 118
z; Hr 0 = Bi “ 00 » ‚ ‚ . ‚Seite 2 Dedenburger Zeitung oder ar AILIUIL IT LIT burger la, richten densbedingungen unannehmbar sind, werden. Wir können also auf in dieser | Tinten nicht abgeändert werden konnten, gleichzeitig werden aber die Grenzbestimmungskommissionen ermächtigt, Borschläge über sie notwendig erweisende Abänderungen zu machen, damit Ungerechtigkeiten des Beitraged, deren Abschaffung allgemeines Interesse bildet, abgestellt werden. Laut Begleitschreiben werden die von den Grenzbestimmungskommissionen zu bewertstelligenden Dispositionen das Sinteresse der entlang der Grenze wohnenden Bevölkerung, vollauf sicherstellen. Wir bezweifeln also nicht, daß die alliierten und assoziierten Mächte darüber wachen werden, daß die Grenzbestimmungskommillionen — so oft sie auf eine Ungerectigkeit stoßen — ihre Aufgabe pflichtgemäß erfüllen und dazu beitragen werden, daß der Wölferbund seinen vollen Einfluß geltend machend, bemüht sei, alle Ungerechtigkeiten und Unbotsmäßigkeiten abzustellen Bezüglichh Des ruthenischen Volt. 3 stelt der Begleitbrief in Aussicht, daß Dieses eine so weitgehende Autonomie erhalten werde, daß der ruthenische Wolfewille frei und von jedem Ginfluffe unabhängig über das Scldjal ud die Zugehörigkeit de Wolfes entscheiden können wird. Die alliierten und assoziierten Mächte hätten diese Bestimmungen und deutlichen Erklärungen sicherlich nicht in das Begleitschreiben aufgenommen, wenn sie nicht entschlossen wären, den Ruthenen die völlige Freiheit der Wahl und der Arbeit ihrer Nationalversammlung zu sichern. Endlich stellt das Begleitschreiben in Aussicht, daß Ungarn als gleichberechtigtes Mitglied Aufnahme in den Völkerbund finden werde, wenn das Land die Bedingungen des Friedens loyal durchführen werde. Die alliierten und assoziierten Mächte sind sich dessen sicherlich bewußt, wie schwer die auf das Land verhängten Verpflichtungen sind. Es kann jedoch der gute Wille Ungarns nicht bezweifelt werden, wenn die materiellen und moralischen Anforderungen die Grenzen der Möglichkeit übersteigen und auch der beste Wille auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen sollte. Die Wucht der gegenwärtigen Stunde und die unleugbare Gewalt der Alliiierten verleiht jenen im Begleitschreiben gemachten Versprechungen, welche die ungarische Regierung zur Unterfertigung des Vertrages veranlasten, eine ganz außergewöhnliche Bedeutung. Die Gesamtheit der im Aufforderungsschreiben gemachten Versprechungen, bringt den Gedanken der Annäherung Ausdrüdk, welchen wir auch unsererseits zur Geltung bringen versuchten. Die ungarische Regierung ist überzeugt, daß die im Verlaufe der Durchführung der Bedingungen js ergebenden Streitfragen im Geiste des gegenseitigen Berstehens und der Entwirrung gelöst werden und derselbe Geist wird dann auch jene Ungerechtigkeiten beheben, die im Begleitschreiben nicht eigens angeführt wurden oder welche durch das Begleitschreiben als solche nicht anerkannt werden. Die ungarische Regierung glaubt mit Rücksicht auf die arge Lage des Landes vor der Unterfertigung des Friedensvertrages nicht ausweichen zu künnen. Mit dieser Entschließung beweist die ungarische Regierung auch, daß sie ein wertvolles Element des mitteleuropäischen politischen Systemes verkörpert, deren innere Konsolidierung ein allgemeines Interesse ganz Europas bilde. Ich beehre mich den Herrn Präsidenten zu verständigen, daß sobald die ungarische Regierung Kenntnis vom Zeitpunkte der Unterfertigung erhält, alsogleich die mit den nötigen Bollmachten ausgestatteten Bevollmächtigten abgesandt werden, damit diese den Vertrag unterzeichnen. Genehmigen Herr Präsident den Ausdruck meiner besonderen Hochachtung Budapest, am 22. Mai 1920 , wenn nicht durchgreifende Aenderungen im endgültigen Texte vorgenommen werden.“ Wir beschränken uns jedoch nicht auf diese negative Erklärung. Im Verlaufe der erwähnten Ansprache bezeichnete der Präses der Delegation jene Lösungsmodalität der Gebietsfragen, welche auf einer von uns gemeinsam gedachten Grundlage und gemäß jenen Prinzipien, die von den Alliierten anerkannt wurden — besonders bezüglich des Selbstbestimmungsrechtes Anwendung finden künnte Wir gehen also nur von den alten geschichtlichen Rechten Ungarns auf die abzutrennenden Gebiete aus,nicht als ob wir unser ‚ Diesbezüglich des Recht Für zweifelhaft ' hielten, denn wir verwahren uns mit allen Kräften gegen eine Einstellung, als wären unser tausendjähriges Relitrecht ungerechtfertigt), wir halten uns nur an die Rechte der interessierten Bevölkerung, wenn wir eine Volfsabstimmung fordern. Wir haben auch auf die gegen die ungarische Nation immer wieder erhobenen Aufragen bezüglich der ‚ Unterdrücung der Nationalitäten unsere Antwort dadurch gegeben, daßs wir gerade diejenigen, deren Unterdrücung uns nachgesagt wurde, als Richter annfen. Wir forderten und fordern noch immer diesen Righterstuhl, welcher gewiß der zuständigste ist und nur unsere unerbittlichten Feinde konnten diesen zurückweisen. Zu unserer schmerzlichen Uebertaschung haben sich die Alliierten jenem, auch von ihnen betonten Grundmaße verschlossen, was uns jede nicht der Pligt enthebt, unsererseits Diesem Grundlage treu zu bleiben. Diesen Grundtag verkörpert eine unwiderstehliche moralische Gewalt und wir können ihn nicht verleugnen, da es sich lieber um die menschligen Rechte und um eine Frage der Menschenwürde für viele Millionen unserer Mitbürger handelt. Es wird uns gesagt, die fraglichen Wölfer hätten ihren Willen schon kundgegeben, und zwar im Sinne ihrer Zugehörsigkeit zu den neuen Staatsverbänden,welchen sie der Friede zuspricht.Dies ist aber ein leicht feststellbarer prinzipeller Irrtum Nie ist etwas ähnlicheres geschehen und wir glauben nicht, daß überhaupt jemand an jo etwas gedacht hätte. Im Bereiche der verschiedenen Nationalitäten wurden wohl Versammlungen abgehalten und Protestfundgebungen laut, jedoch in entgegengelegtem Sinne. Aber niemals gab es Demonstrationen, welche Bolfsvertretungscharakter gehabt haben, weder Situngen, welche berechtigt gewesen wären, im Namen, irgendeines Bolfes zu sprechen. Die Bevölkerung der derart abgetrennten Gebiete müßte daher einem Zwange unterworfen werden, welchen gutzuheißen wir weder berechtigt noch ermächtigt sind. Wenn wir uns au noch so loyal an die mit dem Vertrage übernommenen Verpflichtungen halten, kann das moralische Band, welches uns mit jenen Wölfern verbindet, niemals zerreiben; wir künnen niemals gleichgültig gegenüber ihrem Schliesale sein und wenn — wie ‚zu befürchten it — die unseres Erachtens zum Schuße der völkischen Minderheiten getroffenen Verfügungen sich als unzureichend erweissen sollten,und diese Verfolgungen dieser weiter anhalten sollten,werden wir uns ohne Unterlaß an den Völkerschund wenden,um unsere Klagen und Leiden dort zur Geltung zu bringen — bis zu jenem Tage, an welchem die natürliche Entwicklung der Dinge mit seinen friedlichen Folgen Meer die Gewalt triumphieren wird, die uns angetan wurde. Wir geben zu, daß unsere Bemerkungen wirtschaflicher und finanzieller Natur Berücksichtigung fanden. Unsere Wirtschaftslage ist aber heute nicht weniger verzweifelt. Die natürlichen Ausgänge des Landes sind weder gegen das Adriatische, noch gegen das Europäische und Schwarze Meer gesichert. Wir bleiben mit unerfüllbaren finanziellen Forderungen belastet, bezüglich deren nur geringfügige Erleichterungen durch die Wiedergutmachungskommissionen in unklarer Weise in Aus- Hinsicht unseren Standpunkt nicht ändern. — Entscheidende Tatsache ist jedoch die unveränderte Aufrechterhaltung der Dispositionen, welche die Zerstüdelung Ungarns bezweden und der Abweisung unserer im Interesse des Selbstbestiimmungsrechtes der Völker gestellten Bitte nach Anordnung einer Volksabstimmung. Hiedurch ist der von und einzuschlagende Weg vorgezeichnet — ungeachtet der im Friedensvertrage Ungarn gegenüber enthaltenen Ungerechtigkeiten. Dieser Friedensvertrag verlegt Die außer Frage stehenden Necte der Völker, welche ohne ihren Willen geäußert zu haben, einem fremden Staate zugesprochen wurden, was im offenen Widerspruche zu dem Grundlage der Freiheit geht, welchen die ungarische Friedensdelegation in der Hoffnung, daß sie beim Obersten Nate biemit Verständnis findet, als Ausgangspunkt ihrer Bemerkungen gewählt hatte. Nach eigenen Ermessen erscheint der Friedensvertrag unannehmbar. Die Friedensdelegation, deren Mandat sich nur auf die Entscheidung dieser Frage beschränkt, kann sich daher für Unterfertigung nicht ermäctigt erklären. Wir willen, daß Gesichtspunkte verschiedenster Natur einen entscheidenden Einfluß ausüben können, daß wir die allgemeine Lage mit faltblütig und mit flavent Blide erwägen müssen, ebenso wie die Größe der Breslon, welche auf die Freiheit dieser Beichlüffe von Einfluß sein künnte. Mir verschließen und nicht vor der Anerkennung hessen, daß die an und gerichtete Note der Alliierten und einen Weg zu eröffnen scheint, welcher zur Gutmachung einiger, im VVertrage enthaltener Ungerechtigkeiten führt. Aber dies sind politische Gesichtepunkte, zu deren Entscheidung nur in die Kompetenz der Friedensdelegation fällt. Nicht der Bevollmächtigte, sondern de Griesler der Vormacht ist berufen, darüber zu entscheiden. Wir legen alle unsere Vollmacht in die Hände jener Negierung zurück, von welcher wir diese erhalten hatten und übergeben ihr alle Dokumente, welche Sie 19 liebendwürdig waren, und zukommen zer lassen. Sie ist dazu befugt, im Stıttersife des Landes zu handeln; ihre Pflicht iind, ihnen auf die Frage betreffend die Unterzeichnung zu antworten. Wollen Herr Präsident den Ausdruck meiner besonderen Hochachtung entgegennehmen. Zudapest, auf 17. Mai 1920. Graf Albert Apponyi Präses der ungarischen Friedensdelegation, Herr Präsident! Die ungarische Friedensdelegation hat, wie dies aus deren Schreiben vom 17. Mai ersichtlich ist, ihre Vollmacht zurückgestellt. Unsere Beauftragten hielten es für eine moralische Unmöglichkeit einen Verrag zu unterzeichnen, den sie für Unannehmbar und undurchführbar erklärten und deren Bestimmungen sie um sonst abzuändern suchten. Ihre Meinung nach könnte nur ein durch den Ausnahmezustand geschaffener Zwang die Unterfertigung rechtfertigen. Die Friedensdelegation hält sich jedoch nicht ermächtigt zu entscheiden, ob dieser Zwang als wirklich bestehe. Die ungarische Regierung teilt im vollen Maße jene Einwendungen und Beurteilungen, welche die Friedensdelegation fortwährend betont hatte, auch teilt sie den allgemeinen Protest, welchen die Friedensdelegation im Verlaufe der Verhandlungen und auch im Abdankungsbriefe zum Augenruce brachte. Die ungarische Regierung verwahrt fi im Besonderen gegen die offene Verlegung des Selbstbestimmungsrechtes der Wölfen, denn nur dieser Nechtegrundiak ist geeignet den MWinniffen und Unruhen vorzubeugen und nur ihm zuliebe entsagte die ungarische Regierung der Betonung ihres Sesthabend am unbestreitbaren geschichtlichen Rechte. Der Aufmerksamkeit der ungarischen Friedensdelegation entgingen auch nicht jene Teile des Begleitschreibens, welche ihrer Meinung nach, wenn auc) nicht wesentliche Sicherstellungen, so doch entschiedene Versprechungen enthalten, daß die Bedingungen des Friedensvertrages in naher Zukunft gemildert werden. Die alliierten und assoziierten Mächte ‚ ficht »gestellt, jedoch nicht sichergestellt ‚erklären im Begleitschreiben, daß die Grenze zum Simonyi-Semadam Ministerpräsident. 1910181 Die Installation des Regierungskommissäars Dr. Stefan vd. Böem: ‘berg als Obergespan der Stadt und des Komitates Oedenburg findet Donnerstag bei der Generalversammlung statt. Die Installation des Regierungsformmillärs für das Komitat Wieselburg, Baron Dr. Mar Berg, wird am 29. d. M. im Rahmen würdiger Feierlichkeiten vor sich gehe. Auch der Minister des mein Domdtör hat sein Erscheinen zusgesagt. Staatssekretär Geza Zsombor hat die Pfingstfeiertage i unserer Stadt verbracht und durfte am Donnerstag wieder nach Budapest zurückkehren. Die Dankjagung des Reichsverwesers. Die Handels- und Gewerbekammer hat folgendes Telegramm bekommen: „Seime Erlaucht der Herr Reichsvermweier hat den patriotischen Gruß aus der Leitung der Kammer mit besten Dank zur Kenntnis genommen.” Ernennung. Der Neihäverweser hat den aus der Krieg gefangenschaft heimgeführten Koloman Hajdinäahde gewesenen 76. Infanterieregiments, welcher bei dem Novemberavancement ausgelassen wurde, zum Oberleutnant ernannt. Trauung. Die Doppelhochzeit der Schmettern Löbl, Inhaberinnen des bekannten Tanzinstitutes am Deätplag, hat am heutigen Tage stattgefunden. ie Bräute heißen Pauline und Rosa Löbl und werden von dem Herren Dier Launer und Moriz Siegfried geehelicht. Amtsrevision. Der Präsident der Raaber Gerichtstafel, Andreas Sclyom, kommt am 31. d. M. in unsere Stadt, um die Umtagebarung des Gerichtshofes zu überprüfen. « surDe hatte über den Gewerbe»gesetz»entwurf,ioelitseaing d.d.M.in Budapestwalis finden mird entsendet die Oedenvnrger Handel Os sund steioerhetaininer den Schneidermeister Ludwig I David,den Prosidemen des Weisserbetreibendens VMondes-Dichammertrat alleg Nonwendige verfügt, siinvon deiartirem Wirkungstreise unterstellten, Gemeinekorporationen die gemachten Einwendungen ineach den Gesetzentionrt zu erhaltenTiier werden s dann zusammengefaszt und in dis der Fassung der Indapester Konferenz unterbreitet zur Unterstützung der Oedenburger Armen ist für den 13 Juni im Elisabethgarten es großzügiges Rolfefest geplant, über welches die Gemahlin unserer Bürgermeister den Ehren ihtig übernehmen wird. Das Fest wird es nicht an allerlei Ueberraschungen und Sol £sbelustigungen fehlen lassen, so das das Friedensniveau, der einst so glänzend gelungenen Wolksseite, diesmal sicher wieder erreicht werden wird. Die warmherzig heifende Oedenburger Bevölkerung wird es sic sicher angelegen sein Lassen, dem edlen Zweck durch affenhaftes Erscheinen einen vollen Erfolg zu sichern. Hoffentlich hat auch der Wettergott ein Ginsehen und scheikt dazu ein günstiges Wetter. Wichtig für nach Deutschösterreich Reisende die Kundmachung des Gendarmeriekomsmandos in Sauerbrumm, die im dortigen Bahnhof angeschlagen ist und verlautbart, was man mitnehmen darf und was nicht. Verboten ist die Amtsfuhr von Wertpapieren, "Sparkassabüchern, Gold und Silber, weiters jedes Duantıum von Mehl, Butter, Eiern, Fett, Bohnen und Kartoffeln, sowie von Fleisch in rohen Zustande, dagegen darf jeder Ausreifende einen Liter Veilch mitnehmen. Von unserem Gelde künnen bis zu 2000 Kronen mitgemonmten werden. Für diejenigen, welche in das ungarische Staatsgebiet einreisen, gelten folgende Bestimmungen: Fremdländisches Geld darf in jeder Höhe eingeführt werden, ebenso Gold, Silber und andere Wetteffekten. Unbedingt verboten ist die Einfuhr von ungestempeltem Geld. Eine städtische Musikkapelle ist eine Einrichtung, welche heutzutage fast jede Stadt hat. Sollte da nur unssere Stadt rückständig sein wollen, wo sich ihr gerade jeßt, infolge der Auflösung des Wirängischen Orchesters, eine selten günstige Gelegenheit bietet, um zu wohlfeilem reife, sich für bestimmte Tage und Stunden gute musikalische Kräfte zu sichern. Früher in den Zeiten, welche noch friedlich gesnannt werden konnten, gab es eine Militärmusif, welche dem Wolfe an Sonn- und Feiertagen einen Ohrenschmaus bot, heute sind wir infolge der Entwöhnung der Die langen Kriegsjahre ansprüchelos geworden, Zund mir» den mit einer nicht übermäßig großen Stadtkapelle gang zufrieden sein. Gin jeder, der sich nach der schönen, freudig bewegten Zeiten erinnern kann, in welchen die feichen Klänge der Militärmusif vom Neuhof her die feitlich gekleidete Menge in hellen Scharen anlobte, wird so manchesmal in stiller Wehmut an dem verwaisten Konzertpavillon im Elisabethgarten herübergegangen sein, mit dem Wunsch, eines Tages durch, die Wirklichkeit an die Vergangenheit erinnert zu werden. — Was die Engagierung der musikalischen Kräfte für den Infolge Raummangels erleint die nächste Fortjegung unseres Romanes erst $ RR rn in der morrigen Folge" 25. Mai. #9 Ein 280 cm X a 332 cm grosser ist,zu haben in der Teppich-, Vorhang- u. Katzenhandlung Gustav Schöll’s Nachfolger su Sopron, Grabenrunde 1og. 48 ie “ a | Geza Bäanfı