Pannonia, 1877 (nr. 31-60)

1877-03-14 / nr. 31

. Redaction nnd Administration Pannonia­t­uchdruckerei und Verlags - Actien - Gesellschaft in Karchaß, Insertionspreis eine öspaltige Petitzeile 5 kr. KBE Inserate ug werden angenommen bei der Admini­­stration des Blattes; ferner bei Haasen­­stein & Vogler in Pest, Wien, Berlin, München, Frankfurt a./M., Stuttgart, Hamburg und Berg, Rudolf Mosse in Wien, Prag, München, Hamburg, Frank­­furt a./M., Strassburg, Berlin, Zürich, Breslau und Nürnberg, — L. Lang’s internationale Annoncen-Expedition in Pest. — Havas Laffite, Bullier & Co. in Paris. — G. L. Daube & Co. in Hamburg und Frankfurt a./M.— Jäger’sche Buchh. und. Chr. Herrmann’sche Buchh. in Frankfurt a./M. — K. Schüssler in Hannover. — Stahel’s Annoncen-Bureau in Würzburg. — F. W. Saalbach in Dresden. — A. Retemeyer’s Central- An­noncen-Bureau, Rudolf Mosse und Deutsches Zeitungs-Bureau „Invaliden­­dank’ in Berlin, a ei in Hamburg. — €. E. reght in Florenz A­ra. Wo 7 und rn oO­R G­A­N­Pp Manuscripte in keinem Falle zurü­ck­­gestellt, Ar.­zt 2 Erscheint jeden Sonntag. Mittwoch "veilag. = Pränumerations-Beedia,nizsG Für Loco: Gayajährig sa­gt wie a 2.0. Halbjährig .­. 4: ern N 200 Vierteljährig i­. 1 Gas 143616 a 1.35 Mit Postversendung: "Ganzjährig (| TS 651, 2 A. 6.6) Balbjährig 2 dH NND EL n 3.30 Vierteljährig . . td 27144504 a 71.65 und wollen sich die P. T. Abonnenten der Postanweisungen bedienen. Unfrankirte Briefe an die Redaction werden nicht angenommen. Anonyme Briefe werden nicht berück­­sichtigt. INDIEN. 1877. Frieden auf den Lippen — Krieg im Herzen. Die scheinbare Ungewißheit über die nächste Gestaltung der Weltlage ist lediglich die Frucht des Gegenfaßes zwischen Worten und Thatiaden. Wenn man auf die diplomatischen Reden hinhorcht, so ist der Friede gesichert ; faßt man aber die Thatsachen in­s Auge, so ist der Krieg unvermeidlich. Wir geben den Thatsachen als Wahrheitsbeweis den Vorzug vor den diplomatischen Phrasen und die Geschichte aller orientalischen Kriege, welche auf ein Haar die gleichen diplomatischen Vor­­läufer hatten, wie" der" unmittelbar bevorstehende, bekräftigt uns in unserer Auffassung. Diplomatisch steht die Sache heute so, daß einerseits Ruß­­land dur Ignatieff von den Mächten die Unterzeichnung eines gemeinsamen Protokolles verlangt, in welchem die Forderungen „der Konstantinopler Konferenz, jede< ohne die dort enthaltenen Zwangsnahmen wegen der Garantien und die Einflußnahme auf die Ernennung der Gouverneure zum Programme Europas erhoben werden sollen. Diesem Vorschlage soll angeblich die Unterftügung Deutschlands, Desterreich-Ungarns und Frankreichs gesichert sein, während England denselben verwirft. Anderer­­seits hat die Pforte in der telegraphisch gemeldeten Note des türkischen Ministers des Aeußern, Savfet Pascha, an den Bot­schafter in London, Musurus Pascha , welche wohl auf an die übrigen Vertreter der Pforte im Auslande gerichtet worden sein dürfte, nom mehr als die Erfüllung dieser Forderungen be­­reits zugesagt. Sie ist damit Ignatieff zuvorgekommen und hat jedes Protokoll überflüssig gemacht, weil es angeblich den Zwo haben sollte, die Bereitwilligkeit der Pforte zur Durchführung aller nur denkbaren Reformen zu erzwingen. Wer freiwillig mehr gibt, als man von ihm fordern könnte, der kann doch unmöglich noch nachträglich an seine angebliche Pflicht gemahnt werden. Damit wäre im Grunde genommen jedes Protokoll, der Loyalisirung des russisch-tärfischen Krieges ist eben ein­­ Ammenmärchen. So treibt die nichtswürdige russische Raubpolitik den Welt­­theil abermals einer Katastrophe entgegen . Europa wird auch nicht früher Ruhe haben, bis die orientalische Frage in einem Sinne gelöst wird, der dem Bären seine heile Tage übrig läßt, dieselbe nach dem goldenen Horn auszustreben. K­ur­on­éz | Die Statuten der österreichisc-ungarischen Bank­­gesellschaft, österreichischen Finanzministers, der andere Vize-Gouverneu­r, welcher zugleich den Vorsitz der Direktion in Pest führt, wird auf Vorschlag des ungarischen Finanzministers von Sr. Majestät ernannt. Art. 30. Das­ Amt der Generalräthe dauert durch vier Jahre. Jene, welche die Reihe zum Austritt trifft, können wieder gewählt werden. In der ersten regelmäßigen Jahres­­sizung. der Generalversammlung trifft nach dem Lose drei General­­räthe, und zwar : Zwei von den aus­ der Mitte“ der General­­versammlung und Einen von den auf Vorschlag, der­ beiden Direktionen gewählten Generalräthen, in der regelmäßigen Jahres­­fagung des zweiten und dritten Jahres ebenso drei Generalräthe, in der Jahressizung des vierten Jahres die übrigen drei General­­räthe die Reihe zum Austritt. Für­­ die Austretenden erfolgt der Ersatz in derselben Weise,­ in welcher , der­ Austretende, ge­­wählt war. Art. 40. Die Mitglieder der Direktion, in­ Wien müssen österreichische, die Weitglieder der Direktion, in Pest un­­garische Staatsbürger sein. Jede Direktion besteht­ aus dem be­­treffenden Vize-Gouverneure als Vorsitzenden und sechs Direktoren, welche ihren Wohnsitz in Wien, beziehungsweise in Pest haben müssen. Die zwei auf­ Vorschlag­ der, betreffenden, Direktion,von der Generalversammlung, gewählten Generalräthe sind zugleich Mitglieder dieser Direktion. Die übrigen vier Direktoren werden für jede­ der beiden Direktionen vom Generalrathe auf die Dauer von vier Jahren gewählt und können nach Ablauf der Funktions­­dauer unmittelbar wiedergewählt werden. Art. 110. Der Vor­­­trag für­ die Wahl von je zwei Generalräthen,­ welche zugleich den Direktionen in Wien und Pest anzugehören haben, wird in der Konstituirenden Generalversammlung von der, Direktion der österreichischen Nationalbank nach vorher eingeholter Zustimmung des österreichischen, beziehungsweise vorgelegt. — Außerdem wurde den ungarischen Finanzministers Vertretern der National­­bank mündlich eine neue Formulirung des» Artikels 38 über das Exekutiv-Comite mitgetheilt, nach welcher ein Mitglied dieses Die Leitung der Österreichischen Nationalbank hat dieser Tage den Entwurf der Statuten der künftigen österreichisc­h-un­­garischen Bankgesellschaft und den“ Bericht zu demselben und über das mit den beiden Regierungen abzuschließende Uebereinkommen zur Versendung gebracht. Der Entwurf ist mit Berücksichtigung der in den Konferenzen der beiderseitigen Regierungen­ mit den Vertretern der österreichischen Nationalbank vorläufig verein­­barten Abänderungen an dem Referenten­ Entwurfe zu Statuten der Bank von DOesterreich-Ungarn abgefaßt. Die vereinbarten Abänderungen betreffen den Art. 1 (Firma) und alle späteren Arte, in denen die Firma erwähnt wird; dann­ die Art. 28 (Vize -Gouverneure), 39 (Wirkungskreis der Direktionen in Wien und West), 43 (Versammlungen der­ Direktionen), 60 (Rundmagi­sten des Generalrathes), 64 (Wechsel-Zensur), 65 (Ernennung der Zensoren), 84 (Einlösung der Noten) und theilweise Art. 25 (Wirkungskreis des Generalrathes). Die Art. 23 (Bildung des Generalr­athes), 25 (viertes Alinea : Wahl der Direktoren), 26 (Zusammensetzung des Generalrathes und Wahl der Vize-Gouverneure), 27 (Gouverneure), 28, 30 (Funktions­­dauer der Generalräthe), 5“ (Exekutiv-Comite), 40 (Direktionen), 103 (Jahres-Erträgniß) und 110 (viertes Alinea : Vorschlag on­serer Grund zur russischen “Unzufriedenheit “beseitigt und­ der Comites, mit Rücksicht auf das Vorkommen von Bankgeschäften Friede könnte ss wieder in der von Waffen eingeengten Welt breitmachen. So aber hat Rußland nit gewettet und darum stehen die Thatsaßen im schreiendsten Widerspruch mit jeder Friedenshoffnung. Fassen wir diese Thatsachen „zusammen, so ergibt sich folgendes gräuliche Bild: In der Herzegowina und in Bosnien wird neuerdings der Aufstand geschürt ; Montenegro beharrt fred auf unerfüllbaren Bedingungen Rußland hat weitere acht Armeekorps gebildet ; russische und türkische Flottenabtheilungen sind in­s mittelländische Meer beordert ; eine neue russische 200- Millionenanleihe steht in Sicht; in Berlin und Wien macht Gortschakoff alle Anstrengungen, Allianzen, oder wenigstens ver­­läßliche Neutrale zu gewinnen, kurz, eine Reihe von Thatsachen, deren jede einzeln nach Pulver zieht, deren Gesammtheit aber geradezu den Krieg vor der Thüre zeigt. Wenn es noch nicht zu Thätlichkeiten gekommen ist, so ist daran lediglich das Wetter im Vereine mit der russischen Finanz­­notd und der Unfertigkeit der russischen Südarmee Schuld. Bis Ende April hofft man in Petersburg in allen drei Punkten günstiger gestellt zu sein. Bis dahin wird sich die diplomatische Exposition des Dramas abgespielt haben und der erste Akt des blutigen Orientdramas wird beginnen. Der letzte Akt wird ganz Europa in Flammen sehen, denn das Ammenmärchen von für Wahl von Genersträthen ungarischer Staatsbürgerschaft­, deren Abänderung die beiden MOS RE Me­N 1­­2. d. verlangten, bezüglich derer aber eine Vereinbarung nicht erfolgte, sind nach dem­ Wortlaute des ursprünglichen Referen­­ten-Entwurfes, Art. 25 (in seinen übrigen Theilen) mit den in den früheren Konferenzen vereinbarten Abänderungen aufge­­nommen. — Als von den beiden Regierungen genehmigt sind alle jene Artikel zu betrachten, bezüglich derer eine Aenderung nicht verlangt wurde. — Artikel welche noch offen sind, betreffen die Wahl und Zusammensetzung des Generalrathes, einschließlich seiner jährlichen Ergänzung, und die Art der Berufung der beiden Vize-Gouverneure. Bezüglich derselben verlangen die beiden Regierungen folgende Textirung : Art. 23. Die Generals­räthe werden von der Generalv­ersammlung theils aus ihrer Mitte, theils auf Vorschlag der Direktionen in Wien und Pest gewählt. Zum Zwecke der Wahl in den Generalrath erstattet­­ jede Direktion der Generalversammlung einen Terna-Vortrag.­­ Art. 26. Der Generalrath besteht aus dem Gouverneur und zwölf Generalräthen. Versammlung gewählt. Acht werden aus der Mitte der General­­je zwei aus den von den Direktionen Wien und Pest vorgeschlagenen Kandidaten. Art. 27. Der Gou­­in­verneur wird auf gemeinsamen Vorschlag des österreichischen und des ungarischen Finanzministers von Sr. Majestät er­­nannt. Art. 28. Ein Vize-Gouverneur, weil er zugleich ein Vorsitz der Direktion in Wien führt, wird auf Vorschlag des ‚hin beiden­­ eilen „des Reiches, ein ungarisches>­Wiltglied­­d Generalrathes sein muß. — Für die Statuten der Hypothekar- Kredits-Abtheilung wird ein neuer Entwurf in kürzester Frist vorgelegt werden. — Nach den Mittheilungen, welche die Ver­treter der Nationalbank in den Konferenzen von den beider­­seitigen Regierungen erhielten, soll das zwischen diesen und der Nationalbank abzuschließende, ebenfalls der verfassungsmäßigen Behandlung (Inartikulirung) vorbehaltene Uebereinkommen Be­­stimmungen über folgende Punkte enthalten : 1. Ueber das Dar­­lehen von 80 Millionen, 2. über die den ungarischen Bank­­plätzen für das Eskompte- und für das Darlehensgeschäft zuzu­­weisende Gesammtsumme, 3. über die Errichtung neuer Filialen in den Ländern der ungarischen Krone und 4. über die Er­­richtung neuer Filialen in den österreichischen Ländern. Be­­züglich der 80-Millionen-Sc­huld verlangen die beiden Regie­­rungen die zinsenfreie Belassung und die österreichische außer­­dem den Verzicht auf den noch strittigen Betrag von 340.543 fl. 845 kr. aus dem Jahre 1868. Auch fordern die beiden Regierungen einen Antheil an dem eine sechsperzentige Dividende überschreitenden Gewinne; sie sind jedoch einverstanden, daß dieser Antheil zur­ Abschreibung an der Schuld von 80 Millionen verwendet werde. Bezüglich der Dotation der ungarischen Bank­­plätze ist die Bankleitung mit dem Kontingent von 50 Millio­­nen einverstanden. Für Ungarn sind 10, für Oesterreich ebenso dess Als eigentlicher Begründer des ost­afrikanischen Thierhan­­ist der ehemalige Menagerie-Refiger Casanova zu bezeichnen, dessen Beispiele folgend, mehrere andere Europäer diesen so ver­­lobend ersceinenden Unternehmungen ihre Aufmerksamkeit zu­­wendeten, ging es über Suez und das Rothe Meer nach Suakin, in die wegen ihres Thierreichthums bekannte ägyptische Provinz Taka, zu den Homran Arabern, den ausgezeichneten Schwertjägern des afri­­kanischen Hofwildes, am Atbara und Setit. Man verließ im Herbste Europa, der Homran Araber so daß man in der die betreffende Gegend gelangte, wo die während der Regenzeit geworfenen jungen Thiere reichen Fang vorausfegen ließen. An diesem betheiligte man sich jedoch keines­­wegs selbst, sondern ließ sich in Cassala oder auch in einem Dorfe die oder machte wohl auch kleine Ausflüge nach Quedares und Qualabat, wo man manches von den Ein­­geborenen auf die Wochenmärkte Gebrachte zu ankaufte. Preisen Suakin, geschmälert, in Europa zu erzielenden Preise erscheint, für dieselben durch die monatlange Ver­­Frachtsäte auf den Dampfern die langsame Rückreise „ach die hohen die Zölle 2. bis Europa um ein Vielfaches und der eventuelle Gewinn wird wegen des oft bedeutenden Verlustes durch Elephant, nach welche as sich bedeutende Nachfrage kundgibt und “dessen Erwerbung und Erhaltung auch unter allen Pachydermen am wenigsten Schwierigkeiten macht. Casanova war es, welcher seit längerer Zeit wieder einen jungen afrikanischen Elephanten im Jahre 1865 nach Europa brachte und seitdem gelangten durch seine Nachfolger jedes­ Jahr eine größere oder geringere Zahl dieser Thiere hielter, von denen mitunter auch einige nach Amerika wanderten. Die Art und Weise der Jagd bei den Homran, von Sir Samuel Baker und Anderen geschildert­,­­ ist wohl einzig in ihrer Art. Eine Anzahl berittener Jäger zieht aus, um eine Heerde Elephanten zu suchen, deren Nähe durch die kolossalen Kob­ballen, durch abgerissene, mit den Zähnen zerquets­te Zweige, abgerun­­dete Baumstämme und andere Spuren erleichtert das Auffinden der Umstand, leicht entdeckt wird. Auch daß zur Zeit der allge­­meinen Dürre auf viele Meilen im Umkreis der Setit das alleinige Wasser-Vorkommen ist, dessen Thal die Thiere daher aufzusuchen gezwungen sind. Die großen Distanzen, welche die­­selben jedoch in kurzer Zeit zu durt wandern im Stande sind, lassen es selbst bei ziemlich fristen Spuren schwierig erscheinen, sie aufzufinden. Oft müssen solche Versuche aufgegeben werden, wenn die Heerden sich in das angrenzende Gebiet der feindlichen Bazen oder Kunama zurückgezogen haben. Ist eine Heerde aus­­findig gemacht, so jegt man derselben nach, bis nun sie erreicht hat, und verfolgt meist zu drei Mann die einzeln sich abson­­dernden Thiere. Einer der Jägers sucht sich, während ein an­­derer die Aufmerksamkeit des Thieres von demselben abzulenken trachtet, von rü>wärts zu nähern und haut, nachdem er vom Pferde gesprungen, mit seinem breiten, zweischneidigen Schwerte die Achillessehne des einen Hinterfußes des Elephanten durch. Dieser, von Schmerz wüthend wendet sich gegen seinen An­­greifer, der rasch auf das ihm von dem dritten Gefährten be­­reit gehaltene Pferd springt und flieht, während der früher vor dem Elephanten herreitende Jäger ihm nun den zweiten Fuß auf dieselbe Art verwundet. Hiedurch wird der Elephant kampf­­unfähig gemacht und schließlich getödtet. Wie ersichtlich, erfor­­dert diese Jagd viel Muth und Gewandtheit und nicht selten kostet sie einem der Jäger das Leben. Sind Junge bei der Heerde, so werden diese, da sie bei der Verfolgung eher er­­müden, leicht abgesondert, und während die alten Thiere auf die angeführte Art getödtet werden, von anderen Jägern um­­ringt, mit um Füße und Hals geworfenen Seilen so gebunden, daß ihnen noch die Bewegung ermöglicht ist, und weiter transz­portirt. Die Homran, einzig und allein mit dem Schwerte bewaffnet, sind ab dieser Jagdweise im ganzen östlichen Sudan bekannt. Einzelne dieser Schwertjäger, Aquagir genannt, durc­­streifen, sich auch an die größeren Shiu< verdingend, das ganze Sennaar. Auf die eben beschriebene Weise werden auf Büffel, Rhinozerosse, Giraffen und große Antilopen gejagt. Die jungen gefangenen Elephanten, welche sehr widerspen­­stig sind, und jeden sich Nähernden niederzustoßen versuchen, werden in verhältnißmäßig kurzer Zeit ziemlich zahm und zu­­traulich ; die kleineren früher, die größeren und älteren später. Merkwürdigerweise bewahren sie einen Haß gegen die Einge­­bornen, in welchen sie diejenigen immer wieder zu sehen glauben, die sie ihrer Freiheit beraubten, wogegen sie sich gegen Euro­­päer bald ganz gutmüthig zeigen. Die so gefangenen Thiere haben meist ein Alter von ein bis drei Jahren, ältere sind schon sowieriger zu fangen und bleiben längere Zeit wild und unbändig. Man tränkt die jüngeren mit Milz, die älteren mit Wasser, füttert sie mit Dura, Dura-Stroh, den Früchten des Hegelis und Nabat, Baumzweigen, Heu und dergleichen. Die Preise, um welche damals die Thiere erhandelt wurden, so wankten von 25 bis 100 Maria-Theresia-Thaler. Während des Marsches von Cassala nach Suakin wurde jeder der kleinen Elephanten von einem Manne, die größeren aber von zwei Leuten geführt. Sie gewöhnten sich bald an das Marschiren und leisteten wenig Widerstand, sondern wurden nur stößig, wenn durch irgend Etwas erschreit ; dann versuchten sie, laut kreischend und schreiend, durtzugehen und in solchen Fällen" machten selbst die kleinsten unter ihnen zwei Männern zu schaffen. Sonst liefen sie wie Hunde hinter ihren Führern her ; einige der jungen Thiere konnte man selbst frei laufen lassen, diese Fraßen das ihnen Dargebotene aus der Hand, untersuchten, mit Nahrung darin zu finden, die Taschen und Futter jäde ac. Es hielt häufig schwer, schattenspendende Bäume auf der Strecke von Caffala nach Suakin zu finden, an welche man die Das Reiseziel war günstigen Jahreszeit in Jäger bringen würden. So gering Stelle selbst, gegen so steigen pflegung während der Einkaufspreis des Aufenthaltes, die die Auslagen die Miethe in der Regel Egypten, und zwar nieder, gab Aufträge und für Diener und Kameele, der Thiere Unter den großen Säugethieren ist wartete, was billigen durd und Eisenbahnen, vor Allem der an Ort und no< namhaft Tod es 'V.

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