Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1857 (Jahrgang 4, nr. 99-123)

1857-05-25 / nr. 118

Montag, 25. Mai. Die hd Redaktion d­ ; einzelne Bureau, Do Nummer ei­n CH £ A \ O­rotheagaffe foftet % | Nr. 12 im 1 fr. EM. ersten Steg. He | me) §1—— Ah —e 89 Miro. HAS, Pe, 1857. Kaiserlicher Gnadenast, Se... Apostolische Majestät Haben 900. Ofen 23. 9. M, Se, Faif. Hoheit den Durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Generalgouverneur i Ungarn das nacftehenne Allerkőchte Landschreiben aller­ Adigft zu erlasfen geruft: Lieber Herr Better Erzherzog Albrecht! Im Berfolge der mit Met­­ti Verordnung vom 12. Juli 1856 mehreren Personen ertheilten Nachricht 8 aus Anla der Empörung im Königreiche Ungarn und im Großfürstenthum S­iebenbürgen in den Jahren 1848 und 1849 kriegsrechtlich verhängten Ber­egenschverfalles finde Ich zu verordnen wie folgt: 1. Das kriegsrechtlich In Berfall gesprochene und im Besibe des Staates findliche Vermögen wird in dem Stande, in welchem sich vaffelbe zur Zeit der Übergabe befinden wird, und ebenso, die damals noch nicht bezogenen Früchte d­ienten, endlich auch die für die aufgelaffenen Urbarialitäten den übrigen tundbefigern zugesicherte Entschädigung, mit dem Ansprüche auf den Bezug Tt von dem patentmäßig ausgemittelten Entschäldigungskapitale entfallenden und i Tage dieser Meiner Verordnung zu berechnenden Nente, aus Gnade, in eiterer Ausdehnung Meiner Verordnung vom 12. Juli 1856 folgenden Per­­nen ausgefolgt : a. Allen jenen Individuen des ECt­sisstandes, melde aus Anlag­e abgedachten Empörung wegen Hochverrathes, zugleich aber auch wegen an­ler, nicht in Meinem Handschreiben vom 8. Mai 1857 verziehenen strafba­­n Handlungen kriegsrechtlich verurtheilt worden sind, und si wegen dieser bieren gegenwärtig im Inlande in Haft befinden; — allen fich gegen­wärtig Inlande in Haft befindlichen Individuen des Militärstandes­, — wie allen b. jenen, welche bereits außer Haft im Inlande sich befinden, Denen ob­ die Nachsicht der Vermögenskonfistation noch nicht zu Theil geworden ist. Medrigens ist es Mein Wille, daß die in den Staatsschab bisher einge­­ffenen reinen Einfünfte aus Fonfiszirt gewesenen Gütern zum Be fen es tanden und feiner Bewohner verwendet werden. 2. Finde Ich denjenigen Personen Dieser Kategorie, welche während der evolutions-Epoche aus Staatstaffen Geldvorschürfe er­sten, und dieselben nur zum Theile oder wegen der ohmwaltenden Hin­dernisse erhaupt nicht verrechnet haben, die Rechnungslegung aus Gnade gänzlich husehen. Es ist daher einerseits wegen Abschreibung der bezüglichen V­erfugsummen , Erforderliche zu veranlassen, und andererseits die Einleitung zu treffen, da­s Verfallsvermögen. Hinsichtlich deren Die Nachsicht Des Verfalles ertheilt if, 9 das Hinderung unverrechneter Norarialvorschüsse der Ausfolgung nicht mehr tgegensteht, den Betheiligten übergeben werden. 3. Diese Gnadenbewilligung erstrebt sich auch auf die in der geistlichen Natursabhandlung befindlichen Maffen, aussichtlich welcher e Bertretung durch die Finanzprokuratoren aufzuhören hat. Diese gnaden- Et­andstellung jener Maffen hat, mit Ausflug jeder Rechnungslegung von eile seiner Verwaltungsbehörden für die Zeit der Uedernahme, so­wie mit Wi­­eder anderseiten Gewährleistung des Staates und unter Aufrechthau­­ng der von der G Staatsverwaltung während des Besiches in Bezug auf solche Waffen eingegangenen Rechtsverbindlichkeiten, zu erfolgen. Damit einerseits die Inhaber solcher Ansprüche, welche auf dem admini­­ativen Wege die Liquidirung nicht ausgetragen, sondern Der gerichtlichen N, überwiesen wurden, von den Unkosten einer neuen Prozeßführung wahrt werden, und anderseits bereits gefällte Urtheile nicht gefährdet, und h­id­­fetlich Dem diesfalls vorgeschriebenen Instanzenzüge nicht entzogen werden, finde eh zu bestimmen, daß jene Prozesse, welche rücksichtlich solcher Ansprüche auf e­in den Verfall gesprochenen und nunmehr zurückzustellenden Vermögensmaffen, i den delegirten Abtheilungen der Wetter und Hermannstädter Landes» I bezüglich Oberlandesgerichte, nach den Bestimmungen Meiner Verordnunge a m 20. März 1851 und vom 23. März 1853 bereits anhängig sind, bei d­en Gerichten fortgeführt werden, wenn nicht beide streitende Parteien sich sonst früher einverstehen, Daß Die anhängigen Rechtestreite bei den ordentlichen Ge­­ten fortgefebt werden. 4. In Betreff derjenigen kriegsrechtlich verurtheilten Personen, welche noch lindesflüchtig sind, Haben Meine Missionen und Konsulate die Weisung halten, Bittgesuche solcher Personen um Bewilligung der Rackehr, so­wie um absicht der Strafe und des über sie kriegsrechtlich verhängten Vermögensper­­les anzunehmen. Meber diese Gesuche behalte Ich Mir vor zu entscheiden, ob und in wie nie die Bestimmungen Meines gegenwärtigen Gnadenastes auf die Gefuhrteller abgedehnt werden können. Meine Minister des Innern, der Finanzen und der Justiz erhalten gleich­­zeitig den­ Auftrag Dieser. Meiner Anordnung gemäß das meitere Erforderliche zu veranlassen. Ofen, am 23, Mat 1857, Stanz Iofeph, m, p. £ Ce, tt. Npoflolife Majestät haben mit allerhöhfter Entfehlierung vom 22. 9. M. von den in der weiblichen Strafanstalt zu Pest in Gemahrsam befindlichen Sträflingen achten den Nest, und weiteren achten die Hälfte, bezie­­hungs­weise Zweidrittel ihrer Strafzeit aus Gnade nachzusehen geruht. * Aus Verona vom 23. d. wird telegraphirt : Laut des heute erschie­­nenen Ärztlichen Bulletins über den Krankheitszustand des Feldmarschalls, Gra­­fen Radesky, haben einige Stunden ruhigen Schlafes erquidend gewirkt. Die Liebersymptome sind Herschmunden, der Patient ruhig, der Schmerz geringer als in der verfroffenen Nacht, Politische N Rundschau, 25. Mai. Die politisch interessanten Nach­­richten, melche die rechten Posten uns gebracht, betreffen fast ausschließlich die Verhältnisse der überseeischen Staaten. So heißt es, Marshal Randon trifft die besten Anstalten zur Organisirung der Divisionen, und die Operationen gegen die Kabylen sollen am 21. beginnen. — Noch während der Anwesenheit Feruf- Khans wird in Paris eine Konferenz von Bevollmächtigten der verfehtenenen Mächte, welche Handelsverträge mit Persien abgeschlossen haben, stattfinden, um ein Reglement in Betreff der Eingebung von Konsuln und Konsularagenten dieser Mächte in Persien festzustellen. Am 20. d. haben sich in Portsmouth an Bord der Transportschiffe "Adven­­ture" und "Asistance" Truppen nach China eingeschifft. In Theil dieser Mannschaften beging vor der Einschiffung in trunkenem Zustande allerlei Exzesse. Starke Pifets, Drofchfen und Omnibus waren nöthig, um die Schaar derer, welchen ihre Beine den Dienst verjagten, nach dem Strande zu bringen. — Aus China bringt der "Bourrier de Paris" folgende Berichte bis zum 30. März: „In der Provinz Kanton, auf welche sich der Krieg beschränkte, seheinen Bolt und Mandarinen überzeugt, Daß der Krieg beendigt ist, daß die Engländer gehörig geschlagen sind und nichts sehnlicher wünschen, als den früheren Handel wieder aufzunehmen, d. h... wenn man ihnen dies gnädigst bewilligen will. Nichts­desto weniger scheint der Bizekönig Yeh selbst weniger Zuversicht im feine Friedensstiftung zu haben, als er es glauben macht. Wahrscheinlich deshalb gab er dem Mandarin von Hiang-Tshan (Distek­t, in welchem Macao liegt) den Auftrag, von den Reichen 120,000 Taels Silber (etwa 1,200,000 Francs) „freiwillige" Beiträge zu erheben, nachdem der Distrikt Ifehun-Te, in welchen Kanton liegt, bereits zwei Millionen zum Unterhalt der Truppen bei­gesteuert. Gleichzeitig wurde allen Chinesen, welche Hongkong bewohnen, bes­tohlen, diese Stadt binnen fünf Tagen zu verlassen, und eine Neihe ähnlicher Berfügungen erlassen.“ Wegen des Sklavenhandels sol ein Parlamentsmitglied unwich­­tige Interpellationen und einen Antrag auf Borlagen stellen mollen, die Den Bemeis führen werden, das französische Agenten Sklaven für Martinique und Guadeloupe in ungeheurer Menge anlaufen. Das Cityblatt bringt, wohl in Bezug hierauf, einen sehr energischen Artikel. „Nur Wenige von uns — sagt die , Times" — Tünnen sich der Zeit erinnern, als das Gebäude von Liverpool’ Größe „mit Sklavenblut gefittet war,”­i­­e es da­­mals hieß , da jede Woche schnellsegelnde Briggs mit einer reichen Mannigfaltigkeit von Glaskorallen, einem Lager von rothem Flanell, einer Maffe Rum und einem gu­­ten Borrath von Handschellen nach der Galpfüfte auslaufen sah. Seit jenen Tagen haben wir mit allen möglichen Mitteln den afrikantischen Straßenhan­­del zu unterdrücken gesucht. Das war unsere Sendung und unser Beruf. Wir fech­­ten einen besonderen Stolz darein, daß wir dem Gegenstand die Aufnahme in den Wiener Vertrag verschafften, und wir schloffen seitdem Verträge mit beinahe allen Staaten, großen und Heinen, der Welt ab, von Frankreich, Nordamerika und Brasie Iten an bis auf die fleinen Häuptlinge am Meerbusen von Oufnea, die sich den Leib mit Kofosnußel formieren, Und was ist das Ende vom Lebe? Sollen wir dem Zeug­­niß der ganzen Welt Glauben sehenken, so wird der Sklavenhandel so starf als je­mals fortbetrieben. Die Nachfrage für Zucer, Kaffee und andere tropische Bodenerzeug­­nisse it in den legten Jahren wunderbar gestiegen. Ganz Europa und ganz Amerika streifen die Hand nach den Produkten Brasiliens, Cubas und Porto -Ricos aus. Um unserem Bedürfniß zu genügen, müssen sie mehr Sklaven haben, und vor ihren Augen liegt Afrifa da, bereit so viel Neger zu verlaufen, als jemand kaufen will. Können wir ung Über dies Ergebniß wundern ? Spanien und Brasilien gingen­­ Verträge mit uns ein, theils beflegt durch unsere Zudringlichkeiten, theils genöthigt sich gut mit der Welt zu stellen, und theils, ohne Zweifel, auch weil ihre Regierungen den aufrichti­­gen Wunsch hegten, eine große Mitfelhat abzuschaffen. Aber die Einträglichkeit des Handels ist größer als seine Gefährlichkeit. Im schlimmsten Ball geht das Fahrzeug verloren. Das verhältnißmäßig wenig werth t­t, während bei einer glücklichen Bahrt ein ungeheuerer Gewinn herauskommt. Man lese nur den Bericht über die Wegnahme eines Sklavenfahrers, die durch den „Arab“ an der Küste von Cuba stattfand. Das Schiff hatte nur 150 Tons Ge­­halt; das Sklavenverled war genau 2 Fuß 6 Zoll hoch, so daß die unglücklichen Ge­schöpfe kaum aufrecht figen konnten. Nach dem Geständnis oder vielmehr dem Ber­­ühmen des Kapitäns hatte das Fahrzeug 500 Neger an Bord genommen. von die­­sen kamen 138 in 53 Tagen um; an einem einzigen Tage farben 40. So sieht es heutzutage auf einem Slavenfahrer aus und es bewparf nicht erst der Erklärung, War­­um die Leiden des Negers viel furchtbarer sind als in den Tagen des geieglichen ©klavenhandels, als das „Werde der Schwarzen” (middl passage) noch nicht durch die Not­wendigkeit, eine große Anzahl Neger in Heinen, auf möglichste Schnelligkeit berechneten, ohne Vorkehrungen für Gesundheit und Sauberkeit gebauten Schifflein zu­­sammen zu pferchen, um erträglicher gemacht wurde. Die Ueberlebenden von jener err­wähnten Menschenfracht hatten, wie man erzählt, das legte Stadium der Abgezehrt­­heit und des Steptrums erreicht, — „ihre Schenkel im Umfang ungefähr eines großen Spazierstocs, nichts als Haut und Knochen, aufgezehrt von Skorbut und Kräge.” Nun was bewegt den­ Händler, Schiff rammt Ladung, dran zu Magen, gar nicht von seinem guten Ruf zu reden, und der Urheber und Zuschauer solcher Gräuel zu wer­den? Die Antwort ist einfach genug: — der Kapitän sagt, daß er neun glückliche Fahrten gemacht hat, und sechs Mal aufgebracht worden ist, und dur die fegte Bahıt 6000 £, einbüßt, sich aber nicht darum ku­mmert, da er, wenn ihm die Landung gelun­­gen wäre, 37,000 8, für das Unternehmen erhalten hätte. Und dies tut das Ende all unserer Bemühungen, Darım haben wir mit andern

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