Pester Lloyd, Juli 1857 (Jahrgang 4, nr. 147-173)

1857-07-10 / nr. 155

­ Das Budget der Stadt Pest für 185s,­k. z-Pest,9.Juli.Wir glaubeni den­ Wünschen«viele,x­­unter unsern Lesern entgegenzukommen,indem wir das,erst kürzlich definitiv festgestellte Budget der Stadt Pest für das Jahr 1856—1857 in übersichtlicher Zusammenfassung seiner Positionen mittheilen.Was vorerst die Einnahmen betrifft,so zerfallen dieselben in Einkünfte aus dem städtischen Eigenthum,Interessen von ausstehenden Forderungen,G­ebüh­­ren-Strafgelder,Rückersätzen für gemachte Auslagen,und Steuer­­zuschlägen.Die Einkünfte aus dem Eigenthum der Gemeinde sind veranschlagt zu 436,575fl.48kr.aus Pachtgeldern und Zinsungsen,und 4000fl.für verkaufte Natu­­ralien,Materialien und Requisiten.Im Jahre 1855—1856 war der Ertrag des ersten Postens nur­ 430,287-fl.-36-kr., und die seitdem geschehene Herabsetzung der Pflastermauth würde sogar ein noch geringeres Erträgniß zur Folge haben,we­nn nicht die Flüssigmachung des Pachtrückstandes für das Stü­ckgeld­­gefäll, die Deckung des Ausfalles und selbst einen Mehrertrag im Ganzen in Aussicht stellte. Die Interessen von ausste­ henven Forderungen Tommen in Rednung aló Get, . BZinsen von rüdständigen Kaufs­illingen für verkaufte städtische Gründe mit 6,274 fl. 9 fl., von ausgeliehenen Geldern mit 14,582 fl. 13 fl. und­­ aus­ 20Ct. Interessen von faumseligen Schuldnern Tammeramtlicher Provente mit 200 fl. Zu den Gebühren gehören die Sintertaren (163 fl. 12 Fl.), die Grundbuchsumschreibungsgebühren (25,060 fl.), die Taxe für die Bürgerrechtsverleihung (200 fl, die Gebühren aus dem Taramte (1,200 fl), die Befugnißtaren (250 fl), das Erträge in der Riehstempelung (250 fl), die Einfünfte des Depositen­­amtes (1,000 fl.), endlich die Gebühren vom Waffenvermögen nämlich 1,000­ fl. als Betrag der Verwahrungsgebühr und 11 fl. 35 fl. als Procentenabzug von dem Vermögen verschollener Waf­­fen. Alle diese Summen sind nach dem bisherigen Durchschnitt V­­ertrage veranschlagt. An Strafen und Fisialitäten wird ein muthmaßlicher Einlauf von 50 fl. in Rechnung gebracht. Die Rädersäbe für von der Stadt gemachte Auslagen fließen aus verschiedenen Duellen. Am Beitrag der Hauseigenthümer zu den Ausgaben für­­ Kanäle und Pflasterung werden 7460 fl. erwartet. Im Borjahre ergab Diefe N Rubris nur 3500 fl., weil ein Theil der damals zu leistenden Vergütung auf das Jahr 1856/1857 über­­tragen wurde. An Naderfab für verpflegte Polizeiarrestanten und Schüblinge erwartet man 4400 fl. von dem Tf. f. Xerar werden für die Gensv’armerieauslagen 20,366 fl. 47 fl. und für die Militärauslagen 64,702 fl. 43 fl. vergütet werden. Die Vergütung für Tranfentialoffiziersbequartierung wird von dem vorjährigen Angabe von 10,000 fl. auf 16,540 fl. 20 fl. stei­­gen, indem der bisher geforderte Betrag, bei der­ erwiesenen­­ Un­­zulänglichkeit erhöht wurde. Ebenso, wird das Schulgeld anstatt 9000 fl., wie im Barjahre, auf 10.000 fl. angelegt, indem die Vermehrung der Klaffen der Realschule in Anschlag gebracht wird. Der Steuerzuschlag endlich von 331­, pCt. der landesfürstlichen Steuer wird 293,990 fl. 49 fl. oder etwa 50,000 fl. mehr als im Varjahre einbringen, was in der­­ verz­­ehrten Steuerkraft und in der sorgfältigen Heranziehung­ mehr­­erer, bisher der Aufmerksamkeit entgangenen Steuerobjekte seine Begründung findet.­­ Rechnet man zu diesen ordentlichen Ein­nahmsquellen noch all außeror­dentliche Einnahmen den Erlös für die an das Tf. Ts. Aerar um 16,000. fl. . verkaufte städtische Insel und mehrere außerordentliche Empfänge, nach dem vorjährigen Ergebnisse soraussichtig mit 46,600 fl... so beziffert sich das Gesammteinkommen dieses Jahres auf 971,417 fl. A ff. EM. Unter den Ausgaben erscheinen: vorerst die Befolguns­gen der städtischen Beamten und Diener, die Bezüge der Geist­­lichen und des Kirchenpersonals, Der Real- und Elementarschul­­lehrer und des Sanitätspersonales zusammen mit 176,109 fl. Hinzu kommen noch Pensionen 13,569 fl. 55 fl., Honorare 3550 fl, Reifespefen und Diäten­ 1400 fl. und die Kosten der Montur der städtischen­ Diener. 1002 fl. 37 fl. Auch sind in diese Rubrik vor der Stadt obliegenden dä­m­i Vig­en Auslas­sen noch zu rechnen 7500 fl. für Schreibrequisiten und Panscha­­lien, 7000 fl. für Buchbruder- und Buchbinderarbeiten, und­ 100 fl. an Postgeld. Im Vergleich zum Jahre 1855/56 ist der Besol­­dungsaufwand um fast 10.000 fl. gestiegen, was in der verbes­­serten Dotation der Pfarrgeistlichkeit, sowie in der Vermehrung der Realschullehrer und der­ magistratischen Diuinisten seinen Grund findet. Dagegen sweifen die S Kanzleirequisiten gegen 1855/56­ eine Minderauslage von 2500 fl. aus, und­ auch­ bei der Montur der Diener ist eine bedeutende Ersparnis gemacht worden. Die Ausgabe für Stiftungen und Remunera­­tionen hat sich von 2428 fl. im­­ Vorjahre auf 3668 fl. 2 fl. erhoben, wovon die Flüssigmachung des Beitrages für das Lır­­doviceum Ursache ist. Hieran reiht sich der Beitrag zum Bau der Leopoldstänzer Kirche mit 5000 fl. Die stäntischen gemein­­nüßigen An­stalten werden in Anspruch nehmen, und zwar das Rochusspital 45,000 fl, das Arbeitshaus­ 3500 fl. und das Armenhaus 6600 fl. Zum Bau der Realschule wird der diesz­jährige Beitrag 20.000 fl. sein. Zu H­umanitäter­ wer­den, für meide Feine besonderen Anstalten bestehen, werden Herausgabe nämlich, für Finpelfinder, 1848 fl. und für die, ar­­men Kranken zu reichenden Medifamente 2800 fl. Die wichtigste Nubris bilden die Auslagen für Sicherheit und Be­quemlichfett der Stadt. Hier finden wir für Feuerlösch­­requisiten 3000 fl. (gegen 2000 fl, im Borjahre), für Beleuch­­tung 70,339 fl. 40 fl. (wegen der Gasbeleuchtung 10,000 fl. mehr als voriges Jahr), für Schleußen und Kanäle 25,491 fl. 40 fl., für Erhaltung des Dammes und des Ufers SO0O­ fl.,­ für Herstellung und Erhaltung der Straßen. und­­ des­­ Pflasters 103,915 fl. 12 fl. Die Auslagen­ für Straßen waren voriges Jahr um mehr als 50.000 fl. geringer, indem man wichtige Herstellungen aufschob, welche nunmehr in Angriff genommen werden. Die Reinigung und Befprisung ver­­ Gaffen kommt auf 24,188 fl. 50 fl. » Die Polizeiauslagen bestehen in den Verpfle­­gungskosten der Polizeiarrestanten sind Schüblinge­——mit den 2000 fl. Im Jahre 1855—56 stellten­­ sich viele Posten auf unausgeschiedenen Kosten für die Verpflegung der Transernial­­mannschaft zusammen 16,000 fl.—dann in dem von der Stadt an das kzk Aerar bezahlten Polizeibeitrage von»4«»6,980 fl. Andere Leistungen für allgemeine Zwecke, b­elche je­doch zum Theil ihren Naherfall finden, sind sie Gensparmerie­­auslagen mit 20,666 fl. 5 fr., die Militärauslagen mit 155,191 fl. 3 fr., und die Transenwalbequartierung der Offi­­ziere mit 16,501 fl. 26 fl. In die Klasse der Wirth­schaftstoften der Kommuune gehören die Gebäuderepa­­raturen mit 8780 fl., die Anschaffung von Naturalien, Mate­­rialien und Nequisiten mit 8507 fl. und von Wirthschaftserfor­­dernissen mit 6127 fl. 35. fl.,­­endlich Finier- und­ Suhrtoften 4000 fl., 5914­ fl. 38 fl., 4393 fl. 26 fl. und 1200 fl. Als Steuerausgaben kommen anzurechnen 30,478 fl. Hequisalent, an Stempeln 1200 fl., „Gerishtöfpefen 3000 fl., Fisfalitätsspefen 400 fl Entri rechtlichen Titeln werben . geleistet, nämlich Restanzzinsen 22,332 Fl.­ 56. fl., „fürs Passivfaßitakten. > bie -Interessen A: 2­6. p&tW zu­­sammen 45,0684 fl. 56 fl., zur Rückzahlung schuldiger Kapte talten 14,848 fl. 17 fr., außerdem zur Nachzahlung des 2pCt. Ansehens 100,000 fl. Endlich. ist als, außerparad,entLis­beng mit 10,000­ fl. anzuführen, welche die Gesammtsu­me des Paflinbudgets auf. 1.072,417 fl, 4 fl. bringt, so_daß. fi der Etat mit einem Defizit von 101,000­ fl. falpirt. an Einkom­menfreier, 22377... 50­0­. an Gebühren: d­er Ausgabsposten die einzuzahlennde Rate des­ Nationalantezes x Wien, 8 Sult. Wenn and’ die’ Nationalbank, "wie ich Ihnen gemeldet habe, auf die zahlreichen Anfragen wegen Hypothefardarlehen von Seite jener ungarischen Grundhe­ißer, deren Eigenthum noch nicht in’s Grundbuch angeschrieben it, gerne Auskunft ertheilt,­so gibt sie doch, wie­ ich als verlüglich mittheilen kann, denselben regelmäßig den Rath, sich bei ihren Eingaben eines ungarischen Ydy­faten zu bepoltieren, indem die Nachweisungen der, das Eigenthumsrecht des zur Hypothes angebotenen Gutes, über ven Sajährigen ungestörten Besis u. s. w. durchaus die Mitwirkung eines Rechtsverständigen erfordern, um sie mit der von der Bank geforderten Vollständigkeit und Genauigkeit auszurüsten. Diese Thatsache ist, abgesehen davon, daß sie ein «nüßlicher Wink für die Darlehenswerber ft, besonders in einer gewissen Hinsicht von besonderem Interesse. Ihre Leser merken sich er­­innern, daß in der in Prag erschienenen Brodhüre „Gegen die Benüsung der Hypothesarfreuntsabtheilung der Nationalbank” der Umstand als bag Darlehen sehr vertheuernd hervorgehoben war, daß sie die Parteien zu ihren Eingaben eines Aovofaten bedienen müssen. Dagegen hat sie offiziöse Broschüre „Für, die, Bewüsung sc." angekämpft, indem sie diese Nothwendigkeit bestritt indem die Bank­ bereitwilligst von Parteien an­ die Hand geht, und 6108 irgend ein Freund in Wien als Bevollmächtigter auf­gestellt zu werden braucht. Nun weist aber die Bank selbst durch den Mund ihres betreffenden Beamten eine: große, Klasse von Darlehensmwerbern an, sich.eines Aosolaten, und zwar eines Landesadoptaten ‚zu­ bedienen, „der in ‚die, früheren ‚ungarischen Rechts und Besisserhältnisse eingeweiht und im Komitate, oder doch im Lande seinen Sib hat, was ihn zur Herbeischaffung ver­nöthigen, Nachweisungen besonders­, ja einzig eignet. Außerdem muß doch noch der entfernte, ungarische Grundbesier hier einen Bevollmächtigten aufstellen, und wenn er in Wien durchaus sei­­nen­­ Bekannten hat, so­ wird der Advofat, wenn er Die­ Besorgung der Angelegenheit übergeben will, einfach hier seinen Substituten zum Bevollmächtigten aufstellen. Wie steht 68 da mit, der Be­hauptung der offiziösen Brodüre? Bertheuert das Honorar deg Adsofaten das Darlehen, oder nicht? Und in diesem Falle wird das Honorar des Aovofaten oft sehr namhaft sein, da die zu liefernden Nachweisungen oft sehr komplizirter Natur sin. Doch ist nicht zu­ verkemnen, daß die besondere Kostspielig­­keit eines H­ypothesenbanfvorlehens für den ungarischen Grund­­besißer, dessen Eigenthum nicht grundbücherlich verzinset ist, nur Schuld der ungenrpneten früheren Grundbicht- und Nerdtöyer­­haltnisse ist, und für ihn, da gerate er wegen desselben Umstan­­des, kombinert mit der Kapitalarmuth Ungarns, von anderer Seite fi) nur fehwer oder gar nicht Kapital auf Hypothek wird seischaffen Fünnen, die­ Hilfe der Hypothekarabtheilung’ son erz sprießlichsten Nuben ist. drungen. Aug, privatz. «­­ Die Ermordung des Preußischen Landerdmannes Wilhelm Landöberger am 13. Dezember 1855 zu Naay:Körps. Bortregung.­ y YWest, 9. Suli. Johann Gy. hat vor dem Standgericht seine in der Untersuchung gemachte Aussage dem Wesen nach, gleich­­falls, jedoch mit folgenden Zufällen bestätigt: An jenem Tage, wo er mit 3. den Leichnam des fremden Kaufmannes aus dem Gasthofe entfernt hatte, speiste "sowohl er als auch, 3. mit T. zu Mittag. Letterer erwähnte nun bei dieser Gelegenheit, daß sich im Hause ein tobter Körper befinde, welcher fortgeschafft werden müse. Nachdem dies am Mbende desselben Tages auch wirklich geschehen war, erhielt er bei der Gelegenheit, wo er den Sad, in melden sich Die Kleider des Kaufmannes vor ihrer Entfernung aus der Stadt befanden, dem T. zurückgab, für seine Mitwirkung einen Untheil von 300 fl. Ni­­kolaus T. verharrte auch vor dem Standgerichte bei seinem Längnen, und wollte von der Ermordung des Wilhelm Landsberger durchaus nichts wissen. Unter solchen Umständen fand sich das GStandgericht in Ermangelung des durch das Gefich erforderten ‚direkten Beinwerfes eines umfassenden Geständnisses oder auf die That selbst fi bezie­­hender Zeugenaussagen nicht in der Lage, gegen den einen oder den anderen Der Angeklagten ein Todesurtheil­ aussprechen zu sinnen, weshalb es sich mittels, Beschlusses vom 18.­­Jänner 1856 zur uweitern Amtshandlung für inkompetent erklärte und, die Verweisung dieses­ Straffalles auf den ordentlichen Nechteiweg ausbprach. Diesem Beschlag zufolge wurde der Urlauber Thomas $., welcher als folger, im Halo der Komplizität mit Beschuldigten aus dem Bipilstande dem Standgeb­äte wohl, nicht aber auch der or­­dentlichen Zivilgerichtsbarkeit untersteht, zur Meurtheilung dem bes­treffenden Militärgerichte übergeben, bezüglich der anderen zwei Ber­chuldigten aber durch das Tf. T. Pester Oberlandesgericht das T. T. Pester Landesgericht zur ferneren ‚Untersuchung und Entscheidung ‘ delegiert. .­­«Hier­ trat nun die Untersuchungen«ein neues­ Stadium.Jo­­hann­ Ez. widerrief nämlich die unwesentlichsten Punkte seines frühe­renheständnisses und gab als Ursache dieser Widerrufung an,daß »,i­hm­ der Kerkermeister-Zqu.-Körös Stephan Cs.stets zugeredgt,er schmiöchte die Schuld auf sich neh­mem wie dies bereits F.gethan,so werde er sein 868 erleichtern , daß ihm durch 7 Tage an Händen und Füßen sehwere Helleln angelegt waren, wodurch seine ohnehin s­chware­­ Gesundheit nicht wenig gelitten habe; daß insbesondere der genannte Kerfermeister ihm mit der Beruhigung, er werde an die­­sem Tage nicht mehr vors Gericht geführt werden, ein Geld­ Brannt­­allenfalls Geld habe, von welchem er (der Kerfermeister) ein Dritt­­einen tobten Körper aus der Stadt geführt und Hierfür von I. theil seiner (bes E53.) Geliebten einhändigen „werde z7daß, er, Johann zum Verhör geführt worden sei, welches von­­ 6%, Uhr Abends, bis 2 Uhr Nachts dauerte, was ihm zulecht so unerträglich wurde, daß “er — nur um sich aus dieser Lage zu befreien — Alles das, was 8. allegesagt”— hatte, aug in Bezug auf si selbst als wahr anerkannte. Auf Wahrheit beruße indeg. nur so siel, daß 3. mit welchem er im­ Sommer des Jahres 1855 befannt wurde, und mit dem er ich theils im­ Hause seiner Mutter, iheils in seiner Fleischbank öfters zu unterhalten pflegte, eines Morgens im Monate Dezember zum Fam, ein Stück Papier verlangte, und nachdem Ez. ein sol­­ches aus der Tasche nahm und dem 3. gab, etwas Dareinyidelte und in den Keller warf, vor dem sie eben gestanden waren, und daß er Ahmı nur im Weltergehen unterwegs erzählt Habe, daß er einige preußische Münzen in das Papier gewidelt und deshalb in seinen Keller getroffen habe, daß, wenn er dieses Geld bendthigen­ sollte. Er. es aus dem Keller Hervorbringen künne, Berner sei wahr, daß er am­ 13. Dezember Abends zuerst von eingefügr 7 bis 8 Uhr , forann wieder gegen 10­ Uhr mit 3. im Kaffeehaufe des T. zusammentraf. Die Bwischenzeit braten sie im Rayfa’schen Kaffeehaufe mit Kartenspiel zu Endlich bag ihn Tage darauf 3. wir sich zu T. zum Mittagseffen gerufen habe. Er stellte aber diesmal hartnädig in Abrede, daß er mit 8. 330 fl. erhalten hätte. Dies habe er bei seinem ersten Verhör deshalb so angegeben, weil er dachte, das durch seine biesfällige Aus­­sage auch 3. bewogen werden dr­fte, ein umfassendes Geständnis abz­­ulegen, woraus­ zu entnehmen sein werde, wann und mit wen er den Mord verübt habe; seinen Antheil aber gab er deshalb mit 330 fl. an, m weil’er vom Keffermeister gehört hatte, bag der Er­­mordete eine Barschaft von 3000 fl. — welche er in Wiener Mäh­­rung verstand — bet sich gehabt, und er (Ez) vom dieser Summe pas­ Drittheil berechnet habe. Bei dem­ Standgerichte zu Kecssemet will er aber sein­ anfangs abgelegtes Gestänpniß blos aus Dem runde bestätigt haben, weil er fürchtete, daß sein Widerruf auf 8. zur­ Zurücknahme seiner Aussage nöthigen künnte, . Der Urlauber Thomas 8 aber änderte vor dem Militärger­iichte­t seine frühere Aussage in folgendem ab: Am 13. Dezember Abends war, er­,mit Johann. Ez. im Kaffeehause des T. Bald nach seinem Eintritt hörte er, daß der Eisenbahngesellshaftewagen vor dem Kaffeehanse anhielt und gleich darauf lag er, jenen alten Mann, beiz fen. feld k­am er Tags darauf fortgeführt, im Kaffeehause eintreten, T. empfing ihn, und T. hörte noch, daß. zwischen ihnen von Gordherz speisen Die Nede war... „In einer halben Stunde darauf aber sah er, daß T. und Ez. in die Kellnerei, gingen und im Geheimen mit­einander sprachen. Am selben Abend ging er allein ‘zu seiner Gez lishhten Judith N. und verblieb daselbst bis 8 Uhr des andern Mor­­gend. Daß er die Nacht mit &. im­ Nazfaschen Kafferhaufe zuge­­bracht habe,­­ sagte er bei seinen früheren Ü­ernehmungen bloss fest halb, um den Ruf seiner Geliebten zu schonen. Als er sodann am Morgen des 14. Dezember ins Kaffeehaus des T. frühfunden ging, forderte ihn­ Dieser auf,­ den Leichnam eines Mannes, der — Wie er angab. — sich selbst erhängt hatte, fortzuschaffen. Nachdem er nun Abende ,— wie er bereits früher eingestand. — mit dem Magen in das Gasthaus gekommen war, übergab ihm 2. in ein Papier ge­twidelt einen Betrag­ von 850 fl., wovon bei 700 fl... fd. bei, ihm no vorgefunden haben. Er widerrief aber seine früher gemachte Angabe, als hätte er, I. und Cz. no im Sommer des Jahres 1855. fi. in dem Vorhaben vereinigt, ankommende reiche Kaufleute zu ermorden und zu berauben und­ gab­ als Grund dieses Widerrufes an, daß ihn die Zivilgerichte mit den vielen Fragen derart verwirrten, daß er zuletht auf Unwahrheiten angab. SIene Angabe beruhe aber aller­­dings auf Wahrheit, dag Er. ihn zur Mithilfe bei der beabfitig­­ten Ermordung seines­­ eigenen Baters aufforderte, was jedoch 8. an Ez. evrftfih getavelt hatte.­­ Nik­laus T. blieb auch bei diesem Ge­richte hartnädig bei seinem anfänglichen Leugnen. Nachdem aber die durch das Gefett erforderten rechtlichen Verdachtsgründe, gegen Nikolaus T. und Johann Er. ohngeachtet ihres Leugnens vorhanden waren, wurde zuerst die­ Spezialuntersuchung gegen sie eingeleitet, dieselben sodann in­ den Anklagestand verfecht und nach Einreichung der Anklageschrift zur Schlafverhandlung, der 6. Juli und die fol­genden Tage anberaumt.­­ Am besagten Tage Morgens 9 Uhr mwartete bereits ein zahl­­reiches­ Publik­um auf den. Zusammentritt des Gerichtshofes. Einen unheimlichen Anbli gewährte die vor der Gerichtstafel gegenüber der Antlagebank flehende dunkle, große,­­ beinahe 3 Fuß hohe und gegen 4 Fuß lange Truhe. Auch wenn man über die Geschichte des vorliegenden Straffalles nicht unterrichtet war, mußte man ahnen, daß diese Truhe die flumme Zeugin einer gräßlichen Begebenheit ge­­­­wesen sein mag, welche flumm und dennoch so beredt nun als Hauptanflägerin wider Nikolaus T., Johann Cz. und Thomas 8. auftreten sollte. Nachdem die beiden Angeklagten T. und 63. vor­­geführt worden, Der­ Anklagebefehlig vorgelesen war und Herr. Staatsanwalt v. Bovanfoutts im Kurzem die Hauptmomente der gegenwärtigen Anklage hervorgehoben hatte, wurde zum Berhör der Angeklagten geschritten.­­ Mikolaus T., ein junger kräftiger Mann, bei 30 Jahre­ alt, verheirathet, gab an, daß er vor dem Jahre 1854 in Palota , Gaft­­toirth gemwesen, von dort mit einer Ersparung von 1800 fl. W. W. nach NagyRsrds gekommen sei und daselbst das große Gasthaus in doch seine Pacht genommen habe. Er machte daselbst nicht die besten Geschäfte, denn zur Zeit seiner im Dezember 1855 erfolgten Verhaftung schul­­dete er dem Pachtgeber­ bereits einen Betrag von 1000 fl. Er tenne wohl den Fleischhauer Johann Ez. und den Urlauber Thomas d. seit längerer Zeit, sei aber mit innen deshalb auf gespanntem Fuße gestanden, weil er gegen Ersteren,­ als dieser, vor mehreren Jahren wegen Todtsschlags, verhaftet­ war, als Belastungszeuge auf­­­trat, und­­ z. vorzüglich auf Grund­ seiner Zeugenansfage verurtheilt worden war, — und weil der Zweite, nämlich 3., ein Kartenspieler sei, den er sich einmal genöthigt sah aus seinem Wirthshause fortzus­chaffen. 3. und &.. seien stets gute Freunde zu­einander gewesen und haben sich oft im Gasthause beg T. mit. Kartenspielen unter­­halten. Am 13. oder 14. Dezember 1855 habe Er. bei ihm ein Mittagsmahl für zwei Personen bestelt und es mit 8. verzehrt. Er selbst sei nicht mit ihnen bei Tische gewesen. von einem preußischen ] Kaufmant[ Namens” Wilgelm Landsberger, der am 13. Dezember in’ seinem Gastgause abgestiegen sein sol, wise er nichts. Es sei übri­­gensroft geschehen, daß Gäste­ samen und mieder gingen, ohne daß er Hievon etwas­ gewußt hätte. Insbesondere sei die Bestimmung seines­ deutschen Kellners Jonas NR. gewesen, die deutschen Gäste zu empfangen und mit dem Nöthigen zu versehen, da er der Deuts­­chen Sprache nicht mächtig sei. Dieser­ Habe­­ auch­ oft­ die Rechnung von solchen Gästen einfaffirt. Es sei möglich, daß er am Abend des 13. Dezember einem Gaste There gebracht habe, er sich Hierauf nicht erinnern. Bezüglich des ihm zur Last gelegten Umstandes, daß er kurz vor seiner Verhaftung nach Pert­ham und hier den Sleifhhauer Egy, bat, er möge bei seiner etwaigen Übernehmung bestätigen, daß er vom 13. auf den 14. Dezember in Nagy-Kords übernachtet habe, gab er an, in Geschäften, seinegwege aber deshalb zu jener Zeit nach Pest gefahren zu sein, um den Sleifhhauer etwa zu einer falschen Aussage bewegen zu wollen. Er wisse sich so zu erinnern, da Egy, am 13.­ Dezember bei ihm abgestiegen war, drum schrieb er auch diesen Tag in das Fremdenbuch, und ging bei Gelegenheit seiner Anwesenheit in oft, wo man ihn der Ermordung des 2. bereits verdächtigt hatte, blos deshalb zu Egy,, um ihn zu Bitten, daß, wenn er bezüglich seines Aufenthalts in Nagy-Körds befragt werden sollte, er bestätigen möge, daß er (T.) selöst den Namen des Egy, auf den 13. Dezem­­ber in das Fremdenbuch schrieb. Er gibt ferner an, daß er den Hausknecht I. nicht zur Mas r­a I., sondern zu Sigmund St. um Zigarren gesdjcht habe, das der Hausknecht selber dennoch und zwar deshalb im Gewölbe der Maria 9. gekauft hatte, weil, wie er angab, das Gewölb des St. bereits gesperrt war. Auch habe er dem Hausknecht S, zu jener Zeit nicht befohlen das Zimmer Nr. 1. zu heizen. Dieses Zimmer sei gar nie geheizt worden, weil es schwer zu heizen war. Drum seien daselbst stets solche Gäste eingeführt,­ die ein ungeheiztes Zim­­mer haben wollten. Endlich stellte er entschieden. in Abrede, das mit seinem Wissen ein todter Körper aus seinem afthause entfernt worden wäre. Im Uebrigen verblieb er bei seinen bereits früher gemachten Angaben. Der zweite Angeklagte Johann Cz., 34 Jahr alt, Tebiger Sleifhhaner, widerruft auch Heute das im Anfange der Untersuchung zu N.­Körös abgelegte und später vor dem Standgerichte zu Necss femet bestätigte,­ Geständnis und zwar aus­ demselben Grun­­de, werden er bereits im Laufe der Untersuchung­­ angege­­ben. Er leugnet jede Betheiligung an dem in Trage stehenden Raubmorde, wie er auch von der Entfernung des Leichnams des Ermordeten aus dem Gasthause des T. und aus der Stadt nichts wissen will. Mit T­ fel­er sah im Jahre­­ 1843, wo derselbe Bantfriedgt zu Nagy Kdıds war, bekannt­ geworden. Im darauf folgenden Jahre ist er wegen­ eines ihm zur Rast gelegten Todtschlags verhaftet worden und zu Folge seiner Verurtheilung bis zum Jahre 1849 in Haft gerwesen. Nach seiner Freilassung habe er den, damals in Palota ansässigen T. wieder aufgesucht und von ihm einen Betrag von 5 fl. zu letyen verlangt. Mit T. unterhielt er auch später in Nagy-Körds ein freundschaftliches Verhältns. Mit d., welcher im Jahre­­ 1855..aus­­ Italien, wo er in Militärdiensten stand, auf unbestimmte Zeit beurlaubt, nach Mágy-Körös Fam, ist er durch seinen Bruder, melcher mit 8. in einem N Regimente gedient hat, bekannt­­ geworden. %. Tiebte das Kartenspiel, er rief ihn oft mit sich, nicht so sehr um mit ihm zu spielen, als damit er ihm nö­­thiger­weise mit Geld aushelfe, da §. mußte, daß er Geld habe. Wie er sich erinnere, sei er mit §. am Abende des 13. Dezember gegen 7 Uhr allerdings im Kaffeehause des T. gewesen und daselbst eine Stunde verblieben, dann seien sie Beide in das Naziasche Kaf­­feehaus gegangen, wo 8. von ihm 2 fl. entlieheni und gegen 11 Uhr wieder in des T. Kaffeehaus zurückgegangen. Während seiner An­­­wesenheit in diesem Kaffeehause habe er nicht gesehen, das T. einen Saft empfangen oder ein solcher fi um Kofcherspeisen erfundigt hätte. "Bon T. gingen sie zu seiner (des­­ 7.) Geliebten, Namens Theresia B., wno sie bis 6 Uhr Morgens in Gesellschaft mehrerer Anderer die Zeit mit Kartenspielen verbrachten. Im Uebrigen vers­chreibt er bei seiner bereits früher gemachten Aussage. Nun wurde der Urlauber Thomas F.,ein untersetzter kräftiger Mann,unter Militärbedeckung vorgefü­hrt,welcher auch diesmal seine bereits frü­her gemachten Angaben bestätigte und seinen zwei Mit­­schuldigen ins Angesicht wiederholte.Sämmtliche drei Beschuldigten mach­­ten auf den ruhigen Beobachter einen widerlichen Eindruck.Die sittliche Verdorbeheit die Verstocktheit des Gemüths war im Benehmen,in der Sprache,in den Gesichtszü­gen bei allen dreien lebhaft ausgeprägt.Insbes­­ondere zeichnete sich T.durch die eiserne Konsequenz,mit welcher er vom Begimneteruntersuchung anjk den gegen ihn sprechenden U­mstand hartnäckig leugnete,Cz.aber­ durch seine mit kalter Ruhe gegebenen Antworten aus.­ Die nun vernommenen Zeugen bestätigen sämmtlich ihre bereits im U­ntersuchungsverfahren gemachtenussagen,von demn wir die wesentlichern oben bereits angeführt haben.­­ Nachdem das Zeugenrechör,welches volle drei Tage in Aus spruch nahm,beendigt war,hielten der Staatsanwalt und der Ver­­theidige­r ihre Schlußvorträge,welch­e wir auszugsweise im morgens den Blatt mittheilen werden.Hier sei nur kurz verwähl­­t,daß die Staatsbehörde beide Angeklagten,nämlich sowohl den Nikolaus T. als­ au­ch den Johann­ Cz.des Verbrechens des meuchleris­­chen Raubmordes für schuldigerkanncie und für Beide auf lebenslängliche schwere Kerkerstrafe an­getragen,und der­ Gerichtshof das Urtheil in dies­sen­ Sinne­ auch­ ausgesprochen hat.(SchlUßfVIsts.) I a- I- I­I ---M Der Vergiftungsprozeß in Glasgow. XDie telegraphischen Mittheilungen über den dritten Tag des Zeugenverhöres­ ergänzen­ wirshiemit dadurch,indem wir das Zeugenverhör von Mr.Fleming Kennedy erwähnen,da möglicher­­­weise später darauf Gewicht gelegt werden wird.Dieseer.Ken­­neky war Kassier in demselbenause,in welchem der verstorbene L’Angelier gedient«hatte. Ich kannte ihn—so lautete seine Aussage­—fünfthal Jahre.Er war ein wohlgesitteter,­religiöser Mensch von­ guten Grundsätzen,und erfreute sich bis zum Februa­r einer guten Gesundheit.Ich warf ein Vertrauter,und ertrugtmich eines Morgen­s um Rath,was er mit den Briefen von Miß Smith machen solle.Ich rieb­ ihm eindringlich sie zurückzuerstatten,er wollte jedoch nichts von einem solchen Schritte hören.Das war ungefähr 14 Tage vor dem 23.Februar.Er sagte damals,so lange­­ er lebe, werde er nicht zugeben, daß Mi Smith die Frau eines Andern werde, und als ich ihm Darauf zu Gemüthe führte, daß dies sehr albern sei, sagte er, er wisse das, aber er sei nun einmal verblen­­det, und das Mädchen merke sein Tod sein. Dies war­ ungefähr das lechte Gespräch, das ich mit ihm Hatte. Ueber die Verhandlungen am 4.Tage(3.Juli)berichtet der Telegraph folgendes:Nachdem noch einige Aerzte und untergeord­­nete Zeugen vernommen worden­ waren,sagte Christina Haggart, früherosgch im väterlichen Hause der Angeklagten,aus.Letztere habe mit dem Verstorbenen ein oder mehrere Male Znammenkünfte­, an der Hinterthür des Hauses gehabt,doch könne sie sich des Da­­tums nicht erstsinnen,s und habe in der Nacht vom 22.März (Sonnabend)keinen Men­schen ins­ Haus kommen·hören.(Daß L’An­­­ge1ier,was«zu beweisen vorerst das Wichtigst­es wäre,'s in dieser Nacht vor seinem Tode Miß Smith gesehen habe,ist bis jetzt durch Nichts erwiesen.)Von­ dem Liebesverhältniß des Fräuleins­ habe sie ge­­wußt,und Briefe für sie unter ihrer(per Zeugin)Adresse,in Em-k Zwei andere ZeUgeå erklären,L’Angeliera­ 1L­mpfang genom­men, jenem Sonntag Abend um 9 Uhr auf der Straße gesehen zu­ ha­ben, und daß er mögligerweise zu Dem Hause der Angeklagten ge­­gangen sei. Ein Polizeimann sagt aus, ihn mehrere Male früher, aber nicht in jener Nacht bei M. Smith’ Haufe gesehen zu haben, Yichen Gesehmac.habe, Tennesfals hervorstehend genug, um ifn in der Beriefung von einer­­ Anzahl Briefe getvidmet, Die, von der An­­gefragten herrühren und, sich unter der Hinterlassenschaft des Ver­­storbenen befinden.­­ Sie, enthalten unmittelbar nichts, was den­ Berz dacht einer absichtlichen Vergiftung hervorrufen oder bestärken konnte, twarfen jedoch auf den Charakter Der Angekragten im Allgemeinen ein sehr günstiges Licht. Es geht daraus­ hervor, daß sie ihrem­ Gelieb­­­­ten mehrere Male des Nachts Zutritt ind­ Haus gestattet Hatte, ihr beinahe gar feinen, oder Doch nur einen sehr geringen, etwas füß­­er, Towers und Frau sagen aus, Daß der­ Berstorbene fe am 16. März betut, und sic. damals geäußert Habe, Daß er in der" Ieten Zeit Cacao (oder Kaffee) "getrunken hatte, der ihm sehr übel bekam, und daß er glaube, er seit vergiftet ‘worden. Die­ nächste Zeugin is Mary Perry (die V Angelier Furz. nach seinem Tode gesehen hatte). Sie, wußte genau um sein. Liebesverhältnis , und dessen Ein­­zelnheiten. Am 9. März hatte er zu­ ihr­­ gesagt : „Ich begreife nicht, weshalb mir so übel war, nachdem ich von ihr diesen Kaffee oner Ohrenlade nahm” (von der Angefragten). Dann wieder : „So bin rein geblendet durch sie, und würde ihr verzeihen, selbst, wenn sie mich vergiftete." Zeugin ermiederte darauf : „Weshalb sollte sie Ihnen ein Leid anthun wollen?" Darauf er : „Vielleicht wäre es ihr nicht unbiehle mich los zu sein’. Zeugin glaubt jedoch nicht, daß er argwöhnisch war, als er sich so äußerte.­­­ Der fünfte Tag des Prozesses war noch zum Zeugenverhör Der Anklage verwendet worden, Professor Christison, der nochmals Über die etwaigen Wirkungen­­ von äußerlich angewandten Arfenit ver­­nommen wurde, erklärte es für sehr gefährlich sich mit Wasser zu waschen, das mit, einer, Unze Arsenik, verfebt worden war. Im gün­­stigsten Galle würden die Augenlieder, Augen und wahrscheinlich auch die Lippen dadurch entzündet werden, und Da Arsenit sich nicht auf­löf, werde es auch schwer Halten ihn aus der Haut zu entfernen. Absolnt unlöslich sei übrigens Arsenit nit. In kaltem Wasser würde ich "vo tn früher abgefottenem Wasser 1­., Theil auflösen laffen.” Wie Tange das feinere Pulver suspendirt bleiben würde, könne er nit genau beflu­mmen. was den Geschmach betrifft, so er­laube er sich, nach mehreren, in Gemeinschaft mit Freunden angestell­­ten Bersuchen, im Widerspruch mit Arfila, zu behaupten, das Arsenif Thee oder Kaffee zu erkennen. Der übrige Theil der Sikung wurde Berhältuig war das allerinnigste; sie schreibt ihm als ihrem „Gatten vor Gott", erklärt ihm "später, daß sie ihn nicht mehr Liebe, besehwört ihn, ihre Briefe nicht ihren Eltern einzuhändigen, die seine Ahnung von ihrem V­erhältnisse hatten, befehmert ihn, sie mit der Schande preiszugeben, versichert ihm, daß sie seine Neigung an einem andern Manne habe, und schreibt gleichzeitig an Mr. Minnoch, dem sie ihre Hand zusagt. No im rechten Briefe an MAngelter, in dem sie ihn zu einer Zusa­mmenkunft einladet, ge­­braucht sie die allerzärtlichsten Ausdrüche, als ob Alles zwischen ihnen wieder ausgeglichen wäre. Heute sol ein Theil des Tagebuchs des Verstorbenen verlesen werden, obwohl sich die Vertheidigung anfangs dagegen stemmte: « « * Am Sonnabend hatten die Königin von Dude, der Thronerbe und der Bruder des Erfüings bei der Königin eine Privat­­audienz, zu welcher sie durch Mr. Vernon Smith, von Präsidenten bes in­­diihen Departements, geleitet wurden. Um der Sitte zu genü­gen, waren die nöthigen Anordnungen getroffen worden, daß von den Herren und Dienern des Hofes Feiner das verschleierte Antlig der indischen Fürstin zu sehen bekam. Der Prinz 9. Wales tritt, nag Angabe des „Obferner“, am 6. seine Reise nach Deutschland an. Demselben Blatte zufolge erhält Lord Cranville den Hosenbandorden.­­ Der Earl of Mornington, dessen Tod zu Ende der vorigen Woche gemeldet wurde, ist in so dürftigen Umständen gestorben, wie einem Peer von England, der im größten Glanz geboren und erzogen wurde, wohl noch nie beschieden war. Er hatte sein Elend selber verschuldet, und muß wohl ein Versehwender ganz ungewöhnlicher Art gewesen sein, das alle seine Verwandte und Freunde sich von ihm lossagten "Eine Frau, die ihm eine jährliche Rente von 40,000 8. als Hetrathsgut mitgebracht hatte, soll er durch seinen unregelmäßigen Lebens­wandel bis zum Tode getranst haben : seine zweite Frau mußte, da er die Mittel nicht mehr besaß, sie zu erhalten, in einem Ar­menh­aufe Zuflucht fuchen, und er gelöst, der bei seiner Uebernahme der Patrie 100,000 8. jährliche Ein­­künfte gehabt haben soll, lebte­ange Zeit im tiefsten Elend, bis ihm der jebige Herzog von Wellington, einer­ seiner Verwandten, 10­8, wöchent­­lc, ausfeste. Der alte Herzog hatte sich früher, ganz von­ ihm Losgesagt. Er starb, in Folge eines Herzriffes, und sein Leben sol durch seine zahl­­reichen Gläubiger für 200.000 &, versichert sein.­­ Noch sind die Zeichen derer nicht bestattet. Die auf der Spazier­­fahrt zwischen Gravesend und London durch die unverantwortliche Bahm­­­äßigkeit einer oder mehrerer Bahnwächter zu Grunde gingen, so hört Man don von einem anderen furchthbaren Unglück das sich in Shrewaburg begeben hat, und mehrere Menschenleben Tostete. Diesmal ereignete sich die traurige Katastrophe nicht auf einer Eisenbahn sondern auf dem Wasser, Kapellmeister Sullien hatte­­ am Freitag ein Musikfest auf einem bei Shrewsbury inmitten des Truffes gelegenen­ V­ergnügungs­­orte, der „Pappeltafel“, veranstaltet, und mie gewöhnlich war diese mit dem einen Ufer vermittel­t, einer kleinen Schiffbrüde verbunden worden. Es sollen an 1000 Menschen bei diesem Peste anwefend ge­wesen sein, und das Gedränge war gewaltig, als diese nach Beendigung des Feuerwerts um 10 Uhr gegen die Brüde anftürmten. Ob diese an und für sich schlecht gebaut war, oder ob es wahr ist, daß muthwilltige Bursche fs den Scherz machten sie in lebhafte Schwankungen zu verfegen, und dadurch das Unglüd verursachten, wird die gerichtliche Untersuchung Iehren. Genug der Mittelponton schlug um, und begrub eine Menge heute, während unge­­fähr 150 Andere ins Wasser geschleudert wurden, dessen tiefste Stelle da­­selbít 9 Fuß beträgt. Von biefen wurden wohl Alle gerettet, wenn auch Biere darunter arg zugerichtet waren, aber rettungslos waren im Gewirr und in der Dunkelheit der Nacht Fene verloren, die unter dem umgestülp­­ten Ponton im Wasser begraben lagen. Im Laufe der Nacht fuschte man noch 10 Leichen auf, es dürften aber noch mehr gefunden werden, denn noch immer werden einige Personen vermißt.­­­Eine bereits früher erwähnte Zeremoniefeierlichste­ Art hat in den jüngsten Tagen zu Sotteghem stattgefunden.Die sterblichen Ueberreste deschafen Egmont und Sabina’o von Ba­i­­ern,seiner Gemahlin sowie die Herzen von dreien der Kinder dieses erlauchten Paares,welche in einem Grabgewölbe der dortigen Kirche beii­gesetzt waren,sind aus letzterem,das schadhaft geworden,in ein eigens zu diesem Decke neu erbautes gebracht worden,das einen Ausgang auf den Marktplatz hat.Der Sarg des Gmfen wurde von den ältesten und her­­vorragendsten Mitgliedern der , Gesellschaft vom Heiligen Sebastian‘ ges­tragen, welcher Egmont einst selber angehört und der er ein heilig aufbes­ewahrtes Halsband zum Geschen­ dargebracht hat. Den Sarg der Gräfin trugen andere ausgezeichnete Mitglieder der Gemeinde. Eine unabsehbare Reihe san den in Belgien so zahlreichen Gesellschaften aller Art, so wie von Einheimischen und Fremden, die in Menge herbeigeströmt, fehloffen fi dem feierlichen­ Zuge an, welcher sich unter dem. lange der­ Gloden, dem Donner der Kanonen und den ernsten Gesängen der Geistfiähzeit nach dem neuen Gewölbe hinbewegte. Nach Beendigung ver t­raltden Iormal­ittäten richtete Herr Nuysschaert, der Bürgermeister von Sotteghem, eine Ansprache an die V­ersammelten, in welcher er mit glühenden Worten Eg­­monte Leben und seinen­ Tod ihnen Ins Gedächtnis zurücrief, . # Das tausendjährige Bestehen „des ruffischen Reiches sol im Jahre 1862 feierlich begangen werden, Der fütf, ruffische Minister des Innern erlaubt fest. schon die Sammlungen für ein Denk­mal, welches in Nowgorod,­ an der Stätte des ältesten zufsischen Staatswesens, zu dieser Zeit enthüllt werden sol, «-­­" . | | »..»».».»-..-

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