Pester Lloyd, August 1857 (Jahrgang 4, nr. 174-197)

1857-08-07 / nr. 179

« > Der Entwurf eines Handelsgefeßbuches für Oesterreich und Deutschland. : XVIII. Die Differenzgeschäfte 88 Pet, im August. Die im Entwurfe besonders ber­sprochenen Handelsgeschäfte sind : der Kauf und die Lieferung, das Kommissions-, Spedillonde, Frachtgeschäft und die Affeku­­tanz. Ueber von Kauf heben wir folgende Bestimmung herr­aus : „If Die Waare von auswärts Übersendet, so hat der Käufer ohne Verzug nach der Ablieferung die Waare­ zu unter­­suchen, und wenn fídy dieselbe nicht als vertragsmäßig ergibt, dem Käufer alsbald davon Anzeige zu machen. Versäumt er dies,­­ so gilt die Waare als empfangen und genehmigt, soweit es sich nicht um verborgene Mängel handelt, welche bei der sofortigen Untersuchung nach regelmäßigem Geschäftsgange nicht erkennbar waren. Ergeben sich später solche verborgene Mängel, so muß die­ Anzeige ohne Verzug nach der Entwedung gemacht werden. Der Käufer fann den Zustand der Waare durch Sachverständige feststellen Taffen. — Alle Klagen gegen den Bek­äufer wegen Mängel der Waare verjähren in 6 Monaten nach der Meberz­­abe, sofern nicht durch besondere Gefebe oder durch Handels­­gebrauch eine kürzere Frist bestimmt ist. Dasselbe gilt von den Einreven, wenn nicht die Anzeige des Mangels an den Ber­­läufer innerhalb sedd Monaten nach der Webergabe erfolgt ist, rt. 264, 266.) Bei den Konferenzen wurden diese Borsschrif­­ten dahin abgeändert, daß, wenn der Mangel blos in einem Abgange an Mag over Gewicht liegt, die Beziehung von Sach­verstännigen erst dann stattzufinden habe, wenn die Zuziehung des Ueberbringers der Waare zur Ausgleichung zwischen Käufer und Ber­äufer nicht hinreicht. Ueber Die Verjährung aber wurde die Bestimmung getroffen, daß der Käufer, welcher nicht ohne Verzug nach dem Empfange der Waare die Bewahrheitung des mangelhaften Zustandes herbeiführt, feiner Ansprüche, insofern dieselben nicht durch eine Klage wegen Betruges zu rechtfertigen sind, sogleich verlustig gehe; verborgene Mängel sollen nach Ab­­lauf von 6 Monaten vom Tage vor Empfangnahme vor Waaren gerechnet, nicht mehr gerügt werden f­önnen, vorbehaltlich der durch besondere Gefege bestimmten kürzeren Fristen. So auf Kredit verkauft, so soll nach dem Ent­­wurfe die Zahlung am Orte ver Niederlassung des Käufers ger­­eistet werden. Art. 271.­ Wir müssen bemerken, daß diese Anordnung dem allgemeinen Handelsgebrauch widerstreitet und mit vielfachen Unbequemlichkeiten verbunden ist. Wenn auf Kres­dit verkauft wurde, so pflegt Der Käufer den Kaufpreis durch Baarsendung, oder durch Meterschiden eines fremden Wec­els oder einer Anweisung zu berichtigen, welche im Orte des Ber­läufers zahlbar sind. Dies ist auch das Natürlichste, indem jeder Geschäftstreibende zunächst in seinem Wohnorte baares Geld be­nöt­igt. Die entgegengefeste Bestimmung des Entwurfes würde dem Verläufer oft die größten­­ Verlegenheiten bereiten. Was sol z. B. ein Großhändler anfangen, der einigen hundert Detail­listen Kolonialwaaren liefert, soll er ihre Zahlungen in allen von kleinen Städten in Empfang nehmen, wo sie anfällig sind, er aber niemals in die Lage kommt, eine Zahlung zu leisten ? Von besonderer Wichtigkeit sind die Bestimmungen über das Lieferungsgeschäft Der Entwurf verfügt: „Nach den Bestimmungen über den Kauf ist auch ein Handelg­­geschäft zu beurtheilen, werfen Gegenstand in der Lieferung einer Duantität vertretbarer Sachen gegen einen bestimmten Preis be­­steht.­ Das Geschäft kann auf sofortige gegenseitige Erfüllung oder auf Erfüllung zu einer bestimmten Zeit oder im Lauf einer bestimmten Frist geschlossen werden Art. 272). Wenn die Lieferung oder die Empfangnahme an einem bestimmten Tage oder in einer bestimmten Frist erfolgen soll und die zu Tiefernve Sache an dem Lieferungsplase einen Börsenfund oder Marktpreis hat, so muß die Erfüllung an dem bestimmten Tage oder in der bestimmten Frist gefordert werden. Die Aufforderung muß mit einem wirklichen Anerbieten der vertragsmäßigen Gegenleiz­­tung verbunden sein (Art. 275). Wird auf die Aufforderung nicht erfüllt, so Lost si­canurch der Vertrag in die Verpflich­­tung des Nichterfüllenden zum Schapenerlall auf. Den Betrag der Entschädigung bildet die Differenz zwischen dem vertrags­­mäßigen Kaufpreise und dem Börsensurfe oder Marktpreise am Tage der Aufforderung. Eine höhere Entschädigung kann nur gefordert werden, wenn bier ansprüchlich vereinbart war, oder wenn der Käufer nach­weist, daß die unterbliebene Lieferung der Waare ihm auf Grund der am Tage der Aufforderung bester­benden Verhältnisse einen höheren Schaden verursacht oder einen höheren Gewinn entzogen hat, und er vie Waare an diesem Tage am Hanvelöplage nicht anderwärts anschaffen konnte (Ar­­tikel 274). Die Aufforderung zur Erfüllung,­­ welche in einer spätern Zeit, als an dem bestimmten Tage oder in der bes­­timmten Srift ergeht, hat seine rechtliche Bedeutung. It im Falle der Nichterfüllung von seinem der Kontrahenten an dem bestimmten Tage oder in der bestimmten Srift die Aufforderung zur Erfüllung ergangen, so steht hier einem R Rücktritte beider Theile vom Vertrage gleich (Art. 275). Die Aufforderung muß durch einen Notar oder Gerichtsbeamten zugestellt werden. Ueber die Zustellung ist eine Verhandlung aufzunehmen und auszufer­­tigen (Art. 276). Die Rechtfertigung der angeführten Bestimmungen wurde wesentlich in folgender Ausführung gegeben. Der Entwurf sett den unterscheidenden Charakter der Lieferungsgeschäfte darin, daß die Erfülung genau auf den bestimmten Tag, oder die bestimmte Frist, und auf den zu dieser Zeit bestehenden Kurs gestellt wird. Eine frühere oder spätere Erfüllung würde w­esentlich eine an­­dere, als die bedungene Erfüllung sein, sie mürde bei anderem Kurse gleichsam eine ganz andere Waare zum Gegenstande ha­­ben. Daher wird die Wirkung des Vertrages durch den Tag oder die Srift begrenzt, und eine frühere oder spätere Erfüllung kann weder gefordert noch geleistet werden; daher ist auch eine spätere Rechtfertigung wegen verzögerter Erfüllung nicht statthaft, und ist es nicht nöthig, wie bei anderen Geschäften cf. unseren vorigen Artikel ven Vertrag erst bei Gericht auflösen zu lassen. Das Verhältniß der Kontrahenten geht im Falle der Nichter­­füllung am Erfüllungstage von selbst entweder in ein Schaden­­erfasverhältniß oder in den stillschweigenden Nachtritt Beiver von dem Bertrage über. Hieraus ergibt sich weiter, daß die Forbes­rung, welche aus der Nichterfüllung zu bestimmter Zeit er­wächst, in der Preisdifferenz und regelmäßig nur in viefer besteht. Der Beiläufer, welcher die Waare am Lieferungstage ver­­geblich angeboten hat, ist in der Lage, sie anderweitig für den Marktpreis zu veräußern; behält er sie slatt beffen, so ist dies eine Spekulation auf höhere Preise. Der Käufer, welchem nicht geliefert worden ist, würde bei gehöriger Erfüllung von Betrag 068 Werthes der Waare nach dem Me­rstpreise im Vermögen gehabt haben; eines besonderen Nachweises, daß er beim Wie­­derverlauf einen viefen Preis hätte erzielen künnen, bedarf es unter den vorausgefesten Umständen nicht. Dagegen bat er auf einen die Differenz übersteigenden Schavenerrat in Folge eines weiteren Steigend des Marktpreises seinen Anspruch; dies wäre eine Spekulation auf Rechnung des anderen Kontrahenten. Nur wenn der Käufer nachweisen konnte, daß er bereit am Kiefe­­r ungetage wegen damals schon eingegangener Geschäfte ein recht­­lich begründetes Interesse hatte und das es in diesem besonderen Falle nicht möglich war, sich am Pla die Waare in natura zu ver­­schaffen, würde sich eine die Kursdifferenz übersteigende Entschä­­digung rechtfertigen. Da endlich die Nichterfüllung innerhalb einer eng begrenz­­ten Frist das Wesentliche des Lieferungsgeschäftes ausmacht, er­­gibt es die Nothiwendigkeit, das gegenseitige Verhalten der Kontrahenten im entscheidenden Zeitpunkte unz­weivendig festzu­­stelen. Daher wurde die Form des Notariatsprotestes gewählt. Hiezu bestimmte auch noch vie­l Rücksicht, was meistend an dem­­selben Tage die Erfüllung einer Menge von Lieferungsgeschäften sich häuft, so daß eine große Unsicherheit entstünde, wenn über die Bek­ommnisse bei den einzelnen Geschäften, so wie über das Verfahren wer zur Erfüllung Auffordernven seine urkindliche Lest­­stelung vorgenommen und dem Aufgeforderten mitgetheilt oder in seiner Abwesenheit förmlich zurückgelassen wurde. Auch pflegen über denselben Gegenstand Lieferungsgeschäfte zwischen einer An­­zahl verschiedener Personen oft in einer großen Reihenfolge sich aneinander zu schließen, was den Besit von Urkri­den über das Schicksal des Vertrages am Erfüllungstage um so wichti­­ger macht. Bei den Konferenzen wurde ebenfalls die gleiche rechtliche Natur des Kaufgeschäftes und der Lieferung anerkannt, jedoch dem Art. 273 folgende Fassung gegeben : „Bei Zeitgeschäften, deren Gegenstand die Lieferung einer Duantität solcher vertreib­barer Sachen ist, welche einen bestimmten Börsenkurs oder Marktpreis haben, hat derjenige Theil, welchem zu liefern oder abzunehmen ist, in dem Falle, wenn der andere Theil nicht er­­füllt, das Recht, alternativ die wirkliche Lieferung oder Abnahme neben vollständiger Entschädigung wegen verzögerter Erfüllung oder die Differenz z­wischen dem vertragsmäßigen Kaufpreise und dem Börsensurfe oder Marktpreise zu fordern. Wählt er das erstere, so muß er died an dem auf den Kieferungstag folgenden Tag erklären; unterläßt er solches, so tritt das Gesinntereffe an die Stelle der Waare, und ein Anspruch auf Lieferung aber Ab­­nahme ver lesteren selbst und auf Entschädigung wegen verzöi­­gerter Erfüllung ist nicht mehr zulässig." Man ging nämlich von der Ansicht aus, den Rücktritt nur dann zu gestatten, wenn der andere Theil nicht erfüllen kann oder will, wonach auch jenem Theile, welcher auf der Erfüllung besteht, ein Anspruch auf die volle, von dem Kurse unabhängige Entschä­digung wegen verz­­ögerter Erfüllung von Seiten seines Kompaziszenten zugestan­den wurde. Die Erklärung, ob man die wirkliche Vollziehung des Geschäftes oder die Ausgleichung der Differenz wähle, verschob man auf den folgenden Tag, weil sich häufig erst an diesem Tage herausstelle, ob der andere Theil erfüllt hat oder nicht. Die Form des SProtested wurde als ein un­wesentliches Erforderniß verlassen. Endlich einigte man si tahin, daß die eigentlichen Differenzgeschäfte,, d. h. solche Kauf und Lieferungsgeschäfte, deren effektive Erfüllung von dem Kontrahenten gar nicht beab­­sichtigt, bei denen es vielmehr nur auf den Gewinn und die Zahlung der Kurs- oder Preisdifferenz abgesehen sei, seine Er­­wähnung im Handelsgeseßbuche verdienten. X Wien, 5. August. Es ist interessant zu beobachten, wie die Hy­poth­etarabtheilung der Natio­nalbank, nach allen Richtungen hin freudig begrüßt, doch bald als in ihren statutarischen Bescränkungen unbefriedigend und ungenügend erfannt und getavelt wird. So hebt die hier erschienene Broschüre von Bernhard Friedmann „die Wohnungs­­noth in Wien”, welche in ihrer gefunden ,durchsichtig klaren Dar­­stellung einen hohen, über die Mauern Wiens reichenden Werth beißt, einen Mangel der benannten Hypothesarabtheilung her­­vor, welcher noch nirgends berührt worden is. Es ist nämlich allgemein die Meinung geltend, daß der Wiener Nealthesi den größten Bortheil von der Hypothesenbank ziehen müsse, da ihm die Nähe der Quelle vieselbe am Teichtesten zugänglich mache. Diese Behauptung ist nur bi zu einer gewissen Grenze richtig. Nur der Wiener Hausbefiß, in­so­fern er sich bereits in festen Händen befindet , keineswegs aber vor Haushefis als 98 0 hr­nungsindustrie und Neubauspekulation, mithin gerade das für Wien weitaus wichtigere, dann von der Hypothesenbanf eine Untersuchung erwarten. Ressource der Unternehmer von Häuserbauten in Wien war die erste österreichische Sparfasfe, welche, nachdem deren Ressourcen durchaus nicht mehr ausreichen, durch die Hypothesenbanf erlebt werden sol. Die Unmöglichkeit dieser Erlösung ergibt sich aus der Vergleichung der Darlehensmodalitäten beider Institute, welche überhaupt interessante N Resultate zu Tage fordert. Denn während die Spartaffe [chon auf d­ie Bauarea, sobald die Grundmauern aufgeführt­ sind, ihre Darlehen gibt, und dies selben sofort bei Aufregung jedes Stodwertes erhöht, sind die Darlehen bei der Nationalbank nur auf Grundlage eines bereits vorliegenden Zinsertragmisses zu haben, wodurch also die Unterfüßung von Neubauten von selbst ausgeschlossen erscheint. Zweitens werden die Hypothesardarlehen bei der Sparfaffe in Baarem, bei der Nationalbank aber in Pfandbriefen zum al pari Kurse ausbezahlt, welche bekanntlich, nur mit hohem Kursverluste zu realisiren sind. Drittens ge­­schieht die Berzinsung der von der Sparfaffa erhaltenen Dar­­lehen mit 4, bei der Nationalbank aber mit 6 S Perzent, modet sie noch dur Taren, Gebühren und sonstige Spesen die Ber­­zinsung für das 1. Jahr auf 8—9 Perzent und auch für die folgenden Jahre durch die Kurspifferen­ an dem wirklich er­­haltenen baaren Kapitale auf 7 Perzent steigert. Wenn man die liberalen Darlehensbedingungen der Spar­­kasja betrachtet, so erscheinen die strengen Bedingungen der Nationalbant in einem um so größeren Mißverhältniß, als die Sparkassa seinen außerordentlichen Schlachtapparat gegen ihre säumigen Schuldner zur Verfügung hat, sondern fi nur der auch für jeden Privaten geltenden geießlichen Zwangsmittel bez vienen Fann. Sie sehen, nicht bies für ven Grundbefißer der fernen Provinz, sondern auch für ven Zentralfig­uren leistet die H­y­­pothesarabtheilung der Nationalbank Ungenügendes. — sch. — Temesvár, 4. August. Der vorgestrige Tag war für die Temesvarer ein Festtag. Die bierländigen Eisenbahnarbeiten sind nämlich von so weit vorgeschritten, da­ eine Probefahrt vorge­­nommen werden konnte. Die Fahrt beschränkte sich freilich nur noch auf eine kurze Strece des fertigen Theiles, doch bot Dies immer­hin nit nur für die Temesvarer, sondern auch für Die ganze Pro­­vinz, Die nun auch recht bald in der süßen Gefangenschaft des Eisen­­bahnneres legen wird — ein überaus freudiges Ereignis dar. Jung und Alt, Reich und Arm strömte vorigen Samstag zu dem Bahnhof­­plan Hinaus, um früher Zeuge der ersten Abfahrt zu sein. Polizei und Gensd’armerie hatten zu thun, um die wogende Menschenmasse in filternder Ordnung zu erhalten. Gegen 1­6 Uhr Abends gab der vielbedeutende, gellende Pfiff das Signal der Lokomotivbewegung, und die erste Eisenbahnreise ging von hier nach dem nächsten Duorfe Szafalhazin 21 Mt Nurened­et 1. Diese Fahrt wurde von dem mit der Leitung der Temegvárs Szegebiner Eisenbahnarbeiten betrauten Oberingenieur Han. Bayer veranstaltet, und hiezu sind die Herren FMLIS, Baron Siegenthal, Wertungskommandant Wolf, Statthalterei= Vizepräsident Biron Schmidburg und noch mehrere andere bedeutende Persön­­lichkeiten eingeladen worten, welche auch daran Theil nahmen, und als erste Passagiers auf der hiesigen Eisenbahn die Bedeutung des Altes somit erhöhten. Wie es verlautet und nach allen Auspizien zu fehligen, wird die Eisenbahn von Hier nach Georgedin noch in diesem Jahre dem öffentlichen Verkehr übergeben werden können. Welcher Auffirmung, welche vortheilhaften Umgestaltungen in industrieller, produstiver, mie selbst sozialer Beziehung dadurch in unserer Provinz entstehen wür­­den? was, es Heißt: Banat, dieses europäische Kanaan, in merkan­­tilischer Verwandtschaft mit Europa? Das bedarf gar seiner weite­­ren Beleuchtung, der Bartheil Teuchtet Hell in Aller Augen. Graf Boronini, der Herr Landesgouverneur, befindet sich, auf einer Urlaubsreise und wird dessen Nachkehr Mitte Septem­­ber erwartet. Eine Schübengesellschaft hat sich unlängst hier gebildet, eigentlich r­eaktivirt, weil eine solche bis vor der Re­volution Hier schon bestand, zu deren Oberfhüsenmeister die Herren Baron Schmidburg, Hofrath v. Martina und Bürger­­meister Preyer gewählt wurden. H­operied, 1. August. Den 27., 28. und 29. Sult wur­­den die öffentlichen Schlußprüfungen am hiesigen evangelischen Dis­ktri­tskollegium abgehalten. Diese Tage, gewöhnlich Tage der Freude, vertwandelten si­cheuer in Tage der Betrübniß, denn wenige Tage vorher, den 22. Juli, wurde Karl Cunczius, Professor der Haffischen Sprachen in den mittleren Straffen des Oomnasiums, uner­­wartet, nach einer kurzen Krankheit, der den Tod seinem bisheri­­gen Wirkungstreife entrisfen. Volle 21 Jahre seines Lebens hatte der in einem Alter von erst 54 Jahren Dahingeschledene der Er­­ziehung und dem Unterrichte der Jugend an öffentlichen Lehranstal­­ten gewidmet. 16 Jahre hindurch wirkte er am Schemnicher evang. Lyceum, und nur 5 Jahre Hindurch war er eine Zierde des Lehrer­kreises am briefigen Kollegium. Alle, die ihn näher kannten, ver­­ehrten und achteten in ihm den geraden, offenherzigen Mann, den treuen, unermüdlichen Lehrer, den marinen, eifrigen Protestanten. — Sein Hinscheiden Hinterläßt eine empfindliche, schwer auszufül­­lende Lüde. — — Bei dem am ersten Prüfungstage, den 27. Satz Nachmittags, zu Ehren des Hingefiedenen veranstalteten Trauerfeste hielt der Nektor des Kollegiums, A. Vandruf, eine die Vorzüge des Verstorbenen hervorhebende Rede , und mehrere Zöglinge der An­­stalt lraten in den verschiedenen Landessprachen dem Eingeschiedenen Lehrer und Jugendfreunde Opfer der Wehmuth und der Trauer Var; gewiß finden diese Klänge in den Herzen seiner zahlreichen Freunde und Schüler in den weiten Gauen des Baterlandes einen lebendigen Wiederhall. In dem unmittelbar darauf abgehaltenn Schul-Kom­vente wurde die Drudlegung aller bei dem Sette gehaltenen Reden und die Errichtung eine Dentmals für den­­ Verstor­­benen angeordnet, zu welchem Ende Substriptionslisten zerfuh­ren werden, — und der Konvent hofft durch die Bereitwilligkeit der Freunde des Verstorbenen, durch die seiner Schüler und der Eltern der Schüler in die Lage verfeßt zu werden, ein den Verdiensten des Hingeschiedenen angemessenes und ihn ehrendes Denkmal errichten zu können. — Die weiteren Gegenstände dieses Konventes waren von untergeordneter Wichtigkeit, und Tonzentrirte sich die Berathung hauptsäglich im Finanzwesen der Anstalt,­ woher sich die erfreuliche Schatsache herausstellte, daß die Anstalt nicht arm an Günnern und Patronen is; hochherzig wird sie von Einzelnen und Gemeinden unterttübt, und mit inniger Genugthuung meist der Jugendfreund und Freund der Bildung bei Persönlireiten wie Dr. Safobs, El­fenwerfebefiger in Gölting, der es nach seinen eigenen Worten für seine Pflicht hielt, die Anstalt Ratt wie bisher jährlig mit 100, im vertroffenen Jahre mit 150 fl. EM. zu unterstühen, — zu lebhaftem Danke wird man gestimmt gegen Gemeinten wie Nyi­eaphäz, melde nit nur zur Erhaltung der Anstalt selbst jährlich 300 fl. EM, beiträgt, sondern al das Aumneum mit Geld und Naturalien reichlich unterfragt. Dennoch groß dieser und zahlreicher anderer edler Beispiele von Opferwilligkeit, würte die Anstalt in ihrem jenigen Bestande, ohne die­ namhafte und heuer 2000 fl. EM. be tragende Hilfe der Sasav-Adolph-­Stiftung, nicht fortdauern können. Dant, heißer Dant den edlen Glaubensbrüdern in der Ferne! Das Komplott gegen Napoleon III. Die Anfragearte, des Wortlaut Antlageafted gegen Tibaldbi, Grilli, Bartolottiwm f. w. vollständig mitzutheilen. Das Affenstüc lautet wie folgt : Die revolutionäre Partei, hat feinestwegg ihre Projekte und ihre Hoff­­nungen aufgegeben. In den Kämpfen mit bewaffneter Macht besiegt, von Stranfreich in der feierlichen Prüfung mehrerer dem allgemeinen Stimm­­­rechte eröffneten Abstimmungen zurücke­wiesen, würde sie auf die Machjt­ Iosigkeit zurückgeführt worden sein, wenn sie sich vor dem Rechte und dem Willen des Landes zu beugen wüßte. London ist der von einigen der kom­­promittirterten Demagogen gewählte Aufenthalt. Dort bildet figg (man weiß es) eine Art insurrektioneller Kongreß, wohin Männer, den verschie­­densten Nationalitäten angehörend, gekommen sind, um ihren Haß und ihre Leidenschaften zu vereinen; der RKatfer Napoleon­ ist der Hauptgegenstand dieser Leidenschaften und dieses Haffes, weil er der glor­­reichste und festeste Repräsentant des N Autoritätsprinzipes is. In der re­­volutionären Logik ist die Ermordung des Kaisers das einzige Mittel, um zum Einsturze der Dinge in Frankreich und Europa zu gelangen, und meh­­rere Flüchtlinge von London sind vor dieser Extremität nicht zurü­dge­­fchrekt ; deshalb ist al das gastfreundliche Asyl, das eine edelmüthige Nation gewährt, der Heere der Unruhen und der Komplotte geworben. Die Angeklagten Mazzíni und Ledru N­ollin werden in der Untersuchung als solche bezeichnet, die von der ihnen in England ge­­wordenen Gastfreundschaft einen verbrecherischen Mißbrauch gemacht haben. Schon mehr als Einmal waren ihre Namen mit Mordthatsprotesten in Verbindung gebracht worden, deren Urheber von der Wachsamkeit der Be­­hörden überrascht und entmuthigt wurden. Seit dem End­e des Jahres 1856­­ wurde die bevorstehende Erneuerung und des gefeggebend­en Körpers als ein gün­­stiger Zeitpunkt erwartet. Ein von Paris aus am 2. November batirter Brief, der sich bei den Affenstücken des Prozesses befindet, unterhält den Empfänger von diesen scduldvollen Hoffnungen. Man steft darin, was folgt: „Eine Gelegenheit !!! Es ist an Ihnen, zu willen, welche..... Da wir von einer Gelegenheit sprechen, so müssen mir sagen, daß die Wahlen zum gefeggebenden Körper viele Agitation herbeiführen werden. Eine Gelegenheit in diesem Augenblicke künnte viele Dinge zur Folge haben. Es ist das allgemeine Stimmrecht, das man bei den Wahlen in Anwendung bringt. Denken Sie nach." Der Berfasser dieses Briefes, ein gewisser Pignieres, wurde bei der Untersuchung vernommen; er konnte nicht läugnen, daß derselbe von seiner Hand mars; er­läugnete auch nicht, daß er von ihm an Mazzini geffrieben worden war, und seine Bemühungen, um die Ausdrücke zu rechtfertigen oder zu erklären, werden die zu deutliche Bedeutung, die aus diesen Ansprüchen selbst hervorgeht, nicht schwächen Fünnen. Beim Herannahen der allgemeinen Wahlen mußte die Regierung eine thätige Ueberwachung über die Umtriebe im Auslande ausüben, die eine günstige Gelegenheit inmitten der Wahlagitation zu fin­­den oder hervorzurufen suchten. In dieser Zeit hatte Mazzimi London verlassen, um sich nach Ge­nua zu begeben, wo seine Gegenwart das Signal zu einem Aufstande auf mehreren Punkten Italiens gab. Er war mit seinen Londoner Freunden und Mitverschwornen in Korrespondenz geblieben gegen befsen, was er selbst die Affaire von Paris nannte, d. h. wegen eines Attenta­­te­s, das, indem er die Person des Kaisers traf, den Be­rt Ha europäischen Friedens gegen die revolutionären Leidenschaften vernichtete. Unter den Mitverfinornen Mazzini’s figurirt in erster Linie Ma­f­­farenti, der in London das Handwerk eines Schweinemeggers aus­­zuüben scheint. Maffarenti ist ein thätiger und gefürchteter Mensch, Maz­­zini nennt ihn in einem seiner Briefe das eingefleisc­hte Geheimnis. Er ist es (wie man bald fehlen wird), der beauftragt ist, die Meuchelmörder in den Wirthshäusern von London anzu­werben. Der Angeklagte Cam­p­az­nella, der die Eigenschaft eines Schriftstellers annimmt, ist der Freund und zu gleicher Zeit der Agent Mazzini’s. In Abwesenheit des Meisters war es ihm gelungen, dessen Befehle in London auszuführen und fr mit Maffarenti­ zu verständigen. Zwei andere Namen müssen noch genannt werden : derjenige von James Stangsftield, Bierbrauer zu Lon­­don, der es zum Banquler von Mazzini gemacht hat, und der Staf­­­fer be, einer weniger berspreichenden Person als der erstere, und der dieses Beweggrundes halber ohne Zweifel dazu gewählt worden war, Die bisherige " Die „8. 3." is in den Stand gefecht, den - Die WohnungsnotH in Wien. *) 0. R. Wien, die Geld­pefulation, gen Kapitalien, und die und die Preife der nung in Wien, in bisher unbekannter Progression vermehrt an flang des Grund- und Hausbefiges Hat die Drauluft die andere wieder Einfluß gelangend, dahin zusammen, wo der Hunderte von Parteien, nit Zins von Wohnungen erreichen, die Presse mußte hiemit nicht frühere Jahre Abwechselnd Geldflammen und Perioden, in delchen ausschließlichen Herr­­schaft gekommen waren, entzogen und entziehen der Bauluft die nötht­­hohe Belaz ohnehin auf er­­vermindert. So wirken birekte und indirekte Ursachen gleichzeitig, und eine immer dur­­chie einer Wohnung Bedürftigen auf eine immer geringere Zahl zu beschränken, hinaufzuschrauben. Diese Verhältnisse sind, wie gesagt, im Allgemeinen überall dieselben, gewinnen nur durch Lokale Gründe hier und da größere, weitergrei­­fende Bedeutung. Schärfer treten indessen die Mißstände nirgends hervor als Mangel bereits ein absoluter gemor­­den, t wo selbst für die relativ höchsten Miethpreise Wohnungen nicht mehr in genügender Anzahl zu beschaffen sind. Die Noth mußte aber den höchsten Grad die entsehliche Thatsache verkünden, daß nach Ablauf des Giorgi-Miethtermines die fonft, wegen Unvermögens, den Woh­­fid als obdachlos angemeldet hatten, — da endlich befann man sich, daß etwas geschehen müsse. Die Journale hatten sich lange darauf beschränkt, tragikomit d­en Seiten dieser Zus­­tände auszubeuten, einzelne Bälle von besonders unverhältnismäßiger Steigerung wurden zur Öffentlichen Kenntnis gebracht, und hinter­­her von den Mietheparteien dementirt , die froh waren, wenn auch mit noch so großen Opfern, wenigstens innerhalb ihrer vier Pfähle zu bezahlen, sondern wegen der Unmöglichkeit eine neue­rweiterung in Wiener und auswärtigen Zeitungen neuerdings vielfach angeregt und erörtert worden. Der Berfaffer der genannten Schrift geht nun von der­ ganz richtigen Ansicht aus, daß diese, fast durchgängig in den Vordergrund gerückte Frage, die Trage der Stadterweiterung durchaus sekundärer Natur sei. An Bauplänen mangelt es noch keineswege, — Man denke nur an die langen Reihen von einstöckigen Häusern, baufälli­­gen Erdgeschoíten, mittelalterlichen Gehöften, von Gärten und unbe­wüsten Grundfläden, meldhe sich noch in allen Straßen der Borz­städte und zwar in den Hauptstraße derselben vorfinden. In der Leopoldstadt und Egerzeile, in der Alservorstadt, Josephstadt, auf der Wieden und Landstraße — ganze Reihen von mit Schintel­­dächern bewedten, zum Neubau reifen Häusern! — — — Also Raum genug für Neubauten . . . Wenn nun aber trobbem die Zahl der für Neubauten er­wirkten Konsente im Jahre 1854 nur 30, 1855 39, 1856 gar nur zehn betrug — wie hängt das zusammen? Darauf wird gewöhnlich zur Animwort gegeben : Die Bauordnung ist pedantisch und veraltet, sie macht das Bauen zu Fortspielig. Briedmann stellt die Wahrheit dieser Behaup­­tung nicht ganz in Abrede, wenn auch diese Vorwürfe mehr die späteren Verordnungen als die eigentliche Bauordnung vom Jahre 1829 treffen. (Während diese von den Hauptmauern des obersten Störwerkes einen und einen halben bis zwei Schuh, und mit jedem Gesiedl abwärts drei 300 Armwachsen verlangt, bestimmen zugerecht sein müssen.) Aber auch die Tiberalste Bauordnung mur ohne Wirkung bleiben, so lange es an Baukapitalien mangelt, und hier stett nach des Berfaffers Ausführung die Hauptursache des ganzen Nothstandes. Die Kapitalisten tragen Bedenken, für sich selbst Hän­fer zu bauen, das Bewußtsein, wirflich Herr in ihrer Behaurung, von seiner Chifane, Feinen Steigerungegelüsten abhängig zu sein, [cheint ihnen Fein genügender Erlag für den Verlust von zwei oder drei Prozenten, die sie durch Anlage des Geldes in Staate- oder Industriepapieren mehr gewinnen konnten; — darf man davon ihnen er­­warten, daß sie Anderen das Geld zum Häuserbau herleihen­­ wür­­den? Der Derfaffer bekämpft die hersümmlichen Klagen der „armen Hausherren” mit siegreichen Gründen; er gibt zu bedenken, daß die Rente, welche ein Haus abwirft, wenn auch geringer, doch ungleich sicherer ist, als von jedem industriellen Unternehmen, er rechnet mehr als einen Fehler nach in der gewöhnlichen Beranschlagung des Er­­trages der Häuser, wobei z. B. auffälligerweise regelmäßig überse­­ben wird, daß dem Haushören durch das Vorausbezahlen der Miethe ein recht hübscher Zinszumachl fich ergibt. Es flieht aber einmal fest, daß Baulustige auf die Hilfe von Privaten nicht rechnen dür­­fen. Also Kreditinstitute. Die „erste österreichische Sparkasse” hat früher einen sehr beträgtlichen Einfluß genommen auf die Entwickk­­lung der Wohnungsindustrie, die in unserer Schrift mitgetheilten Daten Iegen und denselben Far vor Augen; je nachdem die Spartaffe bedeutende Summen zu Hypothesartarlehen disponibel hatte, oder an­­derweitig in Anspruch genommen har, stellt sich auch die Häuserzu­­nahme Wiens größer oder geringer dar. Gegenwärtig hat aber dieses Institut feine Kapitalien theils in Dieser Weise fir plack­t, theild dem Grundbefibe In den Provinzen zur Verfügung gestellt, so daß es den Bedürfnissen der Baufindustrie, zumal wenn Kiefelbe den dringend not­wendigen Auffcwung nehmen sol, nicht mehr entspre­­chen kann; die Hypothesarsrebitabtheilung der Nationalbank ist aber bekanntermaßen in ihrer gegenwärtigen Organisation ganz ungeeig­­­­net, um die Juden auszufüllen. Die Begründung eines Foulanten Hypotheseninstitutes, einer städtischen, auf den Grundfäßen eines ge­­genseitigen Srebitvereing beruhenden Hypothefarkaffe scheint daher dem Verfasser das Neu­erdringendste. Liberalere Handhabung der Bauordnung, derartige Erweiterung ihrer Bestimmungen, daß die neuen Erfindungen der Technik nicht, wie es seht der Bal­, faktisch ganz ausgefohloffen bleiben, Aufhebung der Mudtergefebe oder mindestens Erhöhung des Zinsmaximums bei Hypothefardarleihen, Anwen­­dung des Prinzips der Progression bei der Bemessung der Haus­­steuer, Zulassung der Juden zum Grund. und Hausbefib, Erlaß eines Erpropriiationsgesebes, um die dem gegenwärtigen Verkehr keines­­wegs mehr entsprechenden Kommunikationen in der inneren Stadt erweitern zu künnen, Gründung von Baugesellschaften, Herstellung der Vorstadtstraßen, (welche zum großen Theil noch immer unge­­pflastert sind!) und des Omnibuswesens auf einen großstädtischen Fuß, und endlich die Feststellung eines Grundsystems für die Er­­weiterung der Stadt, von der Inneren Stadt nach den Borstädten zu, von den Borstädten über die­jebigen Bauverbotsragong, Einbe­­ziehung der nächst den Linien gelegenen Ortschaften — bdiese Punkte erscheinen dann in umwetter und dritter Reihe. Wir haben in unseren bisherigen Betrachtungen mit dem den Anfang gemacht, womit Friedmanns Schrift fließt. Es liegt über­­­­hangt nicht in unserer Absicht, Durch Diese Besprechung das Lesen der Brochüre selbst entbehrlich zu machen, vielmehr möchten wir im Gegen­­theil Dazu anregen. Der Berfaffer hat durch diese „Wohnungenob­” seinen Beruf zum statistischen und nationalökonomischen Schriftsteller auf wirklich glänzende Weise dokumentirt; die mit dem größten Fleiße zusammengetragenen Zahlen und Daten erhalten in seiner Zusam­­menstellung Leben und Bedeutung, gestalten sich zu einem lehrreichen und anziehenden Bilde ; er betrachtet, zunächst allerdings vom augen­­bilelichen, Totalen Repürtaisse ausgehent, die Frage von dem Höch­­ten wirthschaftlichen Stanzpunkte aus und in ihrem Zusammenhange mit einem Kreise mandhfaltiger anderer Spatereffen, und es kommen auf diese Art so viele wichtige Fragen mit zur Förterung, das die Lek­üre des Buches für Zedermann nachbringend und anregend sein mag. Wir glauben uns daher, nachdem wir auf den Kernpunkt eingegangen sind, auf eine allgemeine Andeutung des Gedankengan­­ges beschränken zu dürfen. Da alle bisher über die Wohnungenob­ lautgeworbenen Stim­­men nur die nächsten, augenklichlichen Folgen b derselben in Betracht nahmen, mußte der Berfaffer FR um­so mehr veranlaßt finden, den Einfluß der Wohnungsenote im Allgemeinen und der hohen Di­eth­­preise insbesondere auf Stimmung und Charakter der Bevölkerung, auf die ökonomischen Zustände, auf das Familienleben, auf die all­­gemeine G Sittlichkeit ins Auge zu fallen. Hierauf folgt die Erörte­­rung der Ursachen des Uebels. Es sind im Wesentlichen bieselben wie überall, und wir wollen daher den zahlreichen Tabellen und sta­­tifisschen Nachweisen, aus denen das von Jahr zu Jahr maßloser ft gestaltende Mißverhältnis zu ersehen ist, nur einige Daten ent­­nehmen . Es kamen im Jahre 1826 auf eine Bevölkerung von 307.400 Seelen 7801 Häuser 1980. 0, sodaß in den letzten dreißig Jahren die Einwohnerzahl sich um 19,die Häuserzahl um 7 Prozent durchschnittlich vermehrt hat. Dazu kommt,daß bei dem allgemeinen Zudrange der Geschäftsleute zur inneren Stadt dort der Wohnungen immer weniger werden,die Kom­ptetro,Magazine i­.s.w.sich in die ersten und zweiten Stock­­werke hinaufdrängen,bei vielen Hanswirthen das Bestreben hervor­­tritt, mehrere Heine Wohnungen zu einer größeren zusammenzu­­schmelzen, um nicht mit so vielen Mietbparteien zu thun baden zu müssen, und die Neubauten fast nur große Quartiere herstellen. Dem haben wir es zu danken, daß im Jahre 1851 bis 1856 die An­­zahl der Häuser sich zwar um 514 vermehrt, die Zahl der Woh­­nungen aber um mehr als achttausend abgenommen hat ! Im Jahre 1830 hatte ein Haus vurchschnittlich 11 Mobs­nungen und 42 Bewohner, also auf eine Wohnung kamen 3,3 Perf. Im 5. 1850 Hatte ein Haus durch Sch. 11 Wohn. u. 52 Bew, also auf eine Wohn. famen 4,5 Perf. Im 3. 1856 hatte ein Haus durchfhn. 9 Wohn. u. 52 Bemw., also auf eine Wohn. famen 5,° Perf. Wo bleiben aber diejenigen, für welche in Wien kein Halt mehr ist ? Sie werden in die nächstgelegenen Drtfchaften hinaus» gedrängt, deren fast 130.000 Einwohner größtent­eils in Wien ihren Erwerb suchen, an fast allen Einrichtungen der Stadt Wien parti­­zipiren, ohne zu den SKaften das Geringste beizusteuern ! Die nächsten Kapitel Handeln von der naturgemäßen Steige­ung der Wohnungspreise, dem Zusam­menhange betreiben mit der Erhöhung der Lebensmittelpreise, dem Werth des Hangbefiges, der Bertheilung der Steuern u. s. w. Dem folgen die Mittel zur „Milderung” und die Vorfäl­ge zur „gründlichen Beseitigung der Wohnungsnot“." Welch’ eine Menge Kragen spezieller und allge­meiner Natur dabei berührt werden, Art sehen aus unserer Zusam­­menstellung dieser Mittel ungefähr zu ersehen. Der Verfasser selbst spricht in der­ Vorrededenthichung seine Schriftmöge dazu beitragen,den Blick und Sinn für die öffentlichen Dinge zu erweitern,das Gefühl der Solidarität bei­züglich aller lokale Interessen in den Bewohnern der großen Do­­naustadt zu wecken,den Zusam­menhang klarzumachen,der zwischen den geringsten Vorgängen in der Privatwirthschaft des Einzelnen und der ökonomischen Entwickelung der Gesammtheit besteht,das Be­­wußtsein mit einem Wort der staatsbürgerlichen Existenz ebenso wie des richtigen staatsbürgerlichen Patriotismus zu entwickeln und zu stan­­ken.Wir wünschen dem Buche recht viele Leser,dannt wird jene Wirkung nicht ausbleiben. 5. August, vorhandenen völkerung der Städte sich hat, hielt der Zuwachs nur nicht gleichen merklich zurück. Die Klage über die unverhält­­allen größeren Orten die­te nigmäßige Theuerung der Miethpreise steht auf der Tagesordnung. Während in dem ordentlich zu finden, Häusern Schritt, sondern der Börsenschwindel Nuhe zu haben, und war die Brage wieder. Iebt hat die Hand genommen, und namentlich ist mie die in Sechten Dezennium und Wohnungen blieb noch gegen zur die überall not­wendig gewordene immer höher zu mächtigerem erste Aufregung vorüber, Publizistit fe­rtigte Sache ernstlich in die bie Angelegenheit der Stadter­­ a » — u “aha... Bany­a 1846 „ u 1856»» » »432,454»8866» »505,000»9535» *) Bon B. Friedmann, Wien Wallishaufer’sche Buchhandlung,

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