Pester Lloyd, Januar 1858 (Jahrgang 5, nr. 1-25)
1858-01-26 / nr. 20
Eine Petition der ostindischen Compagnie, Pest,25.Jänner. Binnen Kurzem sterben in dem Parlamente die Verhandlungen über die Yanshhebung der offindischen Kompagnie beginnen. Die Gesellschaft rüstet sie bereits mit allem Ernste auf ven bes Als besonders gefährlich schildert die Petition von Einpruch, den eine solche Revolution auf die im vische Bevölkerung voraussichtig machen werde, verstehenden Kampf, wer für sie eine Frage um Sein oder Nichtsein is. Der Direktorenhof versammelt si in London ungewöhnlich oft, um die zweckmäßigsten Mairegeln zur Abwehr des drohenden Sturmes zu vereinbaren , und in den größeren Provinzialstädten werden gleichfalls zahlreiche Meeting’s organisirt, deren Resolutionen darauf abzielen, den Fortbestand der Compagnie zu befürworten. Nichts jedoch ist geeigneter, unseren. Lefern einen klaren Einblick in die Lage der Sache zu verschaffen, als die Petition an das Hausp der Gemeinen, merde der Direktorenhof entworfen und am legten Mittwoch in, einer eigens zu dem Zwecken einberufenen Generalversammlung der Aktionäre hat genehmigen Taffen. Wir geben daher im Folgenden eine genaue Analyse vieses weitläufigen und eingehenden Dokumentes, da 28 bei den betreffenden Parlamentsdebatten jedenfalls eine hervorragende Rolle spielen wird. Mit boshaftem Stolze berufen die Bittsteller sich zunächst darauf, „daß sie das gewaltige Neid im Osten ganz auf ihre eigenen Kosten und ausschließlich durch ihre eigenen Civil und Militäragenten für England erworben haben ;.dasß sie den Grund dazu gelegt, ohne son dem Parlamente unterstüßt, oder beaufsichtigt zu werden ; daß sie Dies gethan zu derselben Zeit, wo eine Reihe aufeinander folgender Administrationen, ‚die unter der Kontrolle des Parlamentes fanden, die Krone um ein anderes mächtiges Reic in Nordamerika brachten; daß sie ihre Befisung regiert und vertheidigt, ohne den geringsten Zuschuß des Britischen Staatsfrages, was von feiner anderen der zahlreichen überseeischen Kronkolonien gesagt werden künne.” Nach vielem wohlgezielten Diebe erwähnen sie, wie seit 1783, dr. bh. seit der Einrichtung des ministeriellen Kontrolltureaus die ganzeindische Verwaltung in den gemeinsamen Händen der Kompagnie und eines Names der Krone gelegen habe, die demnach auc Die Verantwortlichkeit für alles Geschehene in gleichem Maße zu theilen hätten. Dieser Regierungsmodus sei nun erst 1853 auf’8. neue von der Volfsvertretung gutgeheißen worden , wenn daher das Kabinet fest auf Einmal und ohne irgendeine vorhergehende Untersuchung, eine Bill einbringen wolle, um die ostindischen Domainen unter die unmittelbare Autorität der Königin zu stellen, so könnten die Bittsteller den Grund eines solchen Vorgehens nur in den unglücklichen Ereignissen, Indien stattgefunden, suchen. „Seibst aber auch, daßs an dieser Katastrophe die Mängel der bestehenden Einrichtungen Schuld gewesen wären, so könne das keineswegs ein Motiv sein, die ostindische Compagnie ihrer Befugnisse zu entfleiden, um dieselben, auf Shr May. Negierung zu übertragen — denn die lestere hatte schon unter,dem gegenwärtigen Systeme eine entscheidende Stimme. Und wären selbst die Direktoren ihrer Pflicht ernweislich nicht nachgekommen , „so wäre dadurch doch I. M. Regierung nicht im mindesten der auf ihr wastenden verantwortlichkeit enthoben. Der Vorsitzende des Controlbureau’s hat sein Recht, dem Directorenhofe aufzugeben, er solle irgend einen Gegenstand in Erwägung ziehen und eine Depesche darüber der Durchsicht des Ministers unterbreiten, so oft ausgeübt, daß ‚I. M. Regierung im selben Sinne des Wortes verantwortlich, bleibt für Alles was geschehen oder versäumt worden ist, wogegen die Petitionäre nur insoferne verantwortlich sind, als das Geschehene oder Bersäumte ihnen selber zur Last gelegt werden kann.. E38 erscheint daher als eine ziemlich unvernünftige Erwarstung, ‚etwaigen Leberständen werde dadurch abzuhelfen sein, daß man denjenigen Zweig des indischen Gouvernements vernichtet, welcher der Hauptschuldige gar nicht sein kann, und möglicherweise völlig tapellos dasteht, um alle Gewalt in dem Zweige zu concentriren, welcher, nothwendiger, Weise an jedem, eingebildeten oder wirklichen Fehler, ‚den eigentlich , entscheidenden Antheil gehabt haben muß. Angenehmen, die Administration Indiens würde freier von Irrtehmern geblieben sein, wenn ein Demister sie ohne Beihilfe des Direktorenhofes geleitet hätte, heißt annehmen, wer Minister, mit der vollen Macht befreitet Indien ganz nach seinem eigenen Belieben zu regieren, habe schlecht regiert, weil er die Unterftügung erfahrener und verantwortlicher Rathgeber befeffen.” ° Allein die Bittsteller sind auch gar nicht gemeint, sie ihrem Antheile an der gemeinschaftlichen Rechnungsablegung zu entziehen. Mit Stolz, nicht mit Nievergeschlagenheit bitfen sie auf ven Beirath und die Initiativer zurück, mit denen sie von Mäthen der Krone zur Seite gestanden , denn sie sind fest überzeugt, „daß alle später in Impfen einzuführenden Berbefferungen nur in der Entwicklung der schon gespflangten Keime, in dem Fortbau auf den schon gelegten Fundamenten bestehen Fannen,, die ihrer Autorität, ja großentheild ihren ansprüchlichen Anweisungen von Ursprung danken.“ wi in deren Hugen die britische Regierung in Indien so viel bedeute, als die Regierung der ostindischen Compagnie — und die daher die Abschaffung der Compagnie für identisch mit der Beseitigung des ganzen bisherigen Verwaltungssystemes halten werte. „Wenn diese Mafregel nun überdies noch mit der Invasion einer niederschmetternden britischen Truppenmacht zusammenfällt, so wird sie ein allgemeiner Re erheben, der in der Presse des Mutterlandss, noch mehr aber in den ansprüchlichen Denunciationen der englischen Blätter in Indien gegen die bisherige Regierung, als sei dieselbe mit ven Eingebornen zu rücsichtsvoll und zu zart umgegangen, eine nur zu gute Berechtigung finden wird. Die indische Besölkerung wird nicht so schnell zu dem Glauben zu bewegen sein, daß die neue Regierung sich durch die Verträge ihrer Vorgängerin für gebunden halte ; noch wird sie es so leicht begreifen, waß man eine Regierung zerstört, blos um eine andere zu gründen, die nach denselben Gründlägen verfahren sol. Die Stapier werden feben und hören, wie hier und in Calcutta die Behörden von Renten umgeben sind, die auf einen radikalen M Wechsel in vielen Punkten des früheren Systemes bringen , werden in dem Wechsel des Negierungswerkzeuges selbstverstännlich eine, vie fem Anpringen gemachte Concession erblidhen ; und daraus natürlicher Weise schließen , daß das neue Gouvernement die bisher innegehabte streng unparteiische Stellung zwischen Christen und Nichtdriten aufgeben wird ; daß eine Direft aggressise Politit gegen alle, von Engländern nicht genehmen Sitten, Gebräuche, Trachten ver Eingebornen in Zukunft nicht blog auf einzelne Individuen oder auf Privatgesellschaften beschränkt sein, sondern an der ganzen Macht der Regierung eine kräftige Stufe finden wird.” Dem gegenüber gibt der Direktorenhof dem Unterhause zu bewennen , wie die Nichtbetheiligung der Fürsten und Volfsmassen an dem jekigen Militäraufstande hauptsächlich der Sorgfalt zuzuschreiben sei, mit welcher die Gesellschaft es vermieden habe, den religiösen Ceremonien der Hindus, so weit dieselben nur nicht unmenschliche Gräuel insolvirten, irgendmen entgegenzutreten , und der festen Entschlossenheit, mit der sie an dem Principe festgehalten habe, Indien nicht mit specteller Nacsicht auf den Vortheil der dort ansässigen Briten zu verwalten. Die Unterbrücung der Compagnie werde die erste Bresche in ein System sein, das sich beharrlich weigerte, in Hinportan den Unterschied, zwischen einer herrschenden und einer unterprüften Race anzuerkennen. Jedenfalls halten die Petitionäre es daher für rathsam, den Negierungswechsel bis auf eine Zeit zu verschieben, wo die Bevölkerung ihn nicht mehr mit der gegenwärtigen Insurrention und den Befürchtungen, die sie in dem Sepoysaufstande fnngaben oder in Folge desselben eingetreten sind, in Zusammenhang bringen werde. Hierauf folgt die Versicherung, das Ministerium künne der herzlichsten Mitwirkung, der Gesellschaft sicher sein, wenn es sich mit einer genauen Prüfung des gegenwärtigen Systemes und mit Abstellung der etwaigen Mängel begnügen wolle, wie die Compagnie 1813 ihr Handelsmonopol theilweise und 18353 ganz aufgegeben, wie sie 1853 in die Reconstruction des Direktorenhofes gewilligt habe , so werde sie auch 1858 zu Reformen freudig die Hand bieten. Das Hauptargument indeß ist die Aufstellung, daß die Krone doch kebnenfalls daran denken kürne, Indien von London aus durch einen Minister regieren zu lassen, ohne diesem einen Rath in indischen Angelegenheiten erfahrener Staatsmänner beizugesallen. Dieser Nath müsse dem Minister, wer in den seltensten Fällen Impfen aus eigener Anschauung fennen werde, nicht 6108 mit seiner Erfahrung, sondern auch als Barriere gegen die Selbstsucht der Bewohner England’s dienen, vor welcher Indien durch das Parlament allein nicht in ausreichender Weise geschürbt werden künne. Daher dürfe es denn aber auch nicht von, vem Belieben des Ministers abhängen, diese Körperschaft zu befragen oder nicht und ihre Antwort, bei Seite zu legen, ohne die Gründe seiner abweichenden Meinung schriftlich und in möglichst überzeugender Form einzureichen. „Das Conseil ist entweder ein wirklicher Riegel, oder eine bequeme Messe. Wird es nicht so eingerichtet, daß e8 persönlich von dem Minister unabhängig bleibt , daß e8 sich verantwortlich dafür fühlt, über „jede indische Frage seine Meinung abzugeben und diese Meinung dem Minister aufzudrängen, mag. sie ihm angenehm sein oder nicht; ist der Minister nicht gehalten, seine Motive auszusprechen, wenn er der Meinung des Rathes nicht folgt :_ fo. dient die ganze Einrichtung nur ‚dazu, die Verantwortlichkeit des Ministers zu schwächen und unbedachten Maßregeln den falschen Anstrich reifer Ueberlegung und Erfahrung zu geben.“ Wo aber wolle man ein anderes Conseil finden, das zu diesem Zweckk tauglicher sei, als eben wer Direktorenhbof ver Gesellschaft? Soleine Krone, die auch die Minister ernenne, die Mitglieder des Nathes auswählen, wie fünne man erwarten, daß Diese. Körperschaft in. ihren Beschlüssen und Handlungen dem Kabinete gegenüber. so. selbstständig vastehen werde, wie ver.alte Dir, reftorenhof? _ Suche aber der Minister selber die Räthe aus, so sei e8 mit jener glücklichen Unabhängigkeit von dem parlamentarischen Parteieinflüsse für immer vorbei, deren die indische Verwaltung sich bisher erfreut, da in seiner Regierung die Eine Nachsicht auf persönliche Tüchtigkeit so ausschließlich die Grundlage aller Anstellungen gebildet, wie das bei der Compagnie der Fall gemesen sei. „Die Vertheiler der Patronage waren Leute, welche mit dem Parteimesen in gar feiner Verbindung standen und... gar seinen Grund hatten, im Parlamente um Freunde zu werben. Daher kam es, daß die Anstellungen in Indien fast immer dem unparteiischen Urtheile der Totalbehörden überlassen Blieben, während die Ernennungen im Bisis- und Militärdienst in der Regel, ganz unabhängig von allen politischen Erwägungen, auf Männer der Mittelflaffen und in ziemlich bedeutender Anzahl auf Verwandte solcher Personen fielen, welche sie durch, ihre Tüchtigkeit in Indien hervorgethan.“ Im unter dem neuen Systeme den Rath von dem Minister unabhängig zu machen, müßte man seine Mitglieder, gleich den Nichtern, Für Redenszeit installiven; "so taf Tre nur dur ein Proceßverfahren von ihrem Amte zu entfernen wären, dann aber wäre ein einmal begangener Sırtium in der Wahl nicht wieder zu rebreffiren, von wie schlimmen Folgen er auch für Indien sein möge. Die Erfordernissse dies Khörperschaft zählt die Petition dahinauf.Erstens müssen die Räthe und nicht der Minister alle Depeschen entwerfen,denn wenn der Minister,dem die definitive Entscheidung ohnedies obliegt,auch noch die Initiative beansprucht,ist das Conseil reine Spielerei.Dem Rathe gebührte·ferner das Recht der Ernennung und Controlle für Alles,was in England zum indischen Dienste gehört,denn wenn die Beamten,die seine Instrumente sind,riccht·s.von ihm,sondern direkt vom Minister angestellt werden,so wird der letztere alle wichtig agelegenheitere mit den Subaltern functionalien abmachen,ohne den Rath zu befragen.Die Schlecitglieder darf endlich nicht zu beschränkt,keinenfalls geringer als die des gegenwärtigen Directorenhofes sehr:nicht nur wegen des weiterr Feldes,das die indischen Angelegenheithidarbieters,sondern ebenfalls weil eine kleine Körperschaftrie jene Widerstandskraft gegen den Willen des Ministers ausüben kann und wird, deren eine größere fähig ist. Der Schluß der Bittschrift sucht dann noch die Vorwürfe zu widerlegen, die man gegen das gegenwärtige System aus dem Grunde erhoben, weil es ein gemischtes sei, und zu bemessen, daß die indischen Behörden auch bei der jenigen Verwaltung , durch Vermittlung des Präsidenten des Controlbureau’s, dem Parlamente gerade so verantwortlich seien, wie die Chefs und Functionaire irgend einen anderen Negierungsdepartemente. nsbesondere bitten Die Directoren noch, e8 Doch ja Dabei zu belasfen, daß die Officiere der Compagnie gleichen Rang mit jenem des küniglichen Heeres genießen , denn Dieser Bestimmung hauptsächlich sei die hohe militärische Tüichtigkeit zuzuschreiben, welche die Officiere der Compagnie jüngst wieder an den Tag gelent. Uebrigens möge das Parlament entscheiden, ob die Petitionäre, indem sie die für einen tüchtigen indischen Rathöförper nothmwendigen Eigenschaften aufgezählt, ein Institut charakterisirt haben, dem die jenige Zusammenlesung des Direktorenhofes entspricht, oder nicht, und demgemäß die Vollmachten der oitinvischen Kompagnie verlängern, oder aufheben. Nur bittet der Hof Dringend, alle Veränderungen, bis nach Beendigung der jenigen Unruhen und bis nach genauer Prüfung fünstlicher Zweige der indischen Administration zu verschieben. „Diese Prüfung fordern wir in aller Ehrerbietung, nicht blos als einen Beweis der Gerechtigkeit gegen uns selber , sondern mehr noch, weil in dem Momente, wo zum ersten Male die Augen aller heimischen Staatsmänner sich nach Indien wenden, die Untersuchung gründlicher und für das Parlament wie für das Land lehrreicher ausfallen wird, als irgend eine frühere.” R. Wien, 24. Jänner. E83 bedarf wohl Feiner besonderen Beweisführung, daß der auf der hiesigen Zollkonferenz von Seite Oesterreich8 gemachte Antrag „ welcher die Schaffung eines gemeinsamen Durchfuhrgebietes betrifft, wer wichtigste unter den vier Vorsschlägen ist, welche die Diesseitige Negierung aufgestellt hat, um die vollständige Zolleinigung anzubahnen. Zugleich beweist aber nichts, so sehr, Den ernsten Willen Oesterreiche, die Zolleinigung anzustreben, als gerade dieser Antrag , da seine Durchführung für uns mit manchen finanziellen Nachtheilen verbunden ist, während der Zollverein nach jeder Richtung hin nur Vortheile daraus schöpfen wird. Der Transit Deutschlands wird dadurch einen nie geahnten Aufschwung nehmen, der französische, sowie der schwedische, verrufliche wie der türkische Exporteur wird fürderhin den Rhein, die Elbe und die Donau nicht mehr vermeiden, der Export des Zollvereins nach den Donaufürstenthümern und umgekehrt die Ausfuhr von Nähstoffen aus den Vesteren nach Oesterreich und dem Zollverein, sowie der Bezug von überseeischen, in Hamburg eingelagerten Waaren auf ungeheure Dimensionen annehmen, wenn ein gemeinsames Durcfuhrgebiet hergestellt ist. Da aber der Bezug aus dem nördlichen und westlichen Europa teil aus dem fünlichen und östlichen weit übersteigt, Oesterreich aber auf die Theilnahme der Einnahme verzichtet, fast leicht abzusehen, auf weiten Ceite, auf der, des Zollvereind oper Oefterreiche, der grö«sere Northeil liegt. DOesterreich will seiner Industrie den Bezug der Rohstoffe möglichst wohlfeil machen, sie sol diese nach wie vor, auf der Elbe und von nördlichen Eisenbahnen beziehen, und 68 fällt ihm nicht ein, dielelbe durch künstliche Mittel zu zwingen, sie über Triest zu beziehen, obwohl sich vielleicht wenige Staaten eine solche Gelegenheit entschlüpfen an würden, um si den größtmöglichsten Vortheil zu schern. « Wenn wir recht unterrichtet sind,so ist diese 11neigen-nützigkeit Oesterreichs auch beiseits allseitig anerkannt worden-Der diesseitige Antrag wird,den letzten hierortigen Berathungen zufolge,zweifelsohne angenommen werden,sodaß Waaren,welche das Gebiet Oesterreichs und das des Zollvereins passiren,nur dort den Durchfuhrzoll zahlen werden,s wo sie zuerst eingehen,wogegen solche Waaren welche nach und aus Oesterreich,nach und aus dem Zollverein, nach und aus einem dritten, etwa mit einem der beiden in Rede stehenden vereinten Zollgebiete, transportirt werden, Feine Durchfuhrzölle zu entrichten haben. „Was endlich den festen Antrag betrifft, der die Ermäßigung der Zwischengölle auf einige Roh und Industrieprodukte betrifft, so sol auch in Betreff dieses Votschlages die günstigste Aussicht vorhanden sein. Für Ungarn ist dieser Antrag besonders wichtig, denn geht der Antrag Osterreichs durch, so werden die wohlthätigen Konsequenzen desselben namentlich Ungarn zu Gute kommen. Es wird dadurch in den Stand gefebt werden, fein Getreide, fein Schlachtvieh, feine Fettwaaren und vor Allem feinen Wein mit Gewinn abzufesen. Der Wunsc, die Weinzölle herabgefasst zu sehen, datirt nicht von heute, bei jeder Gelegenheit hat Oesterreich zu Gunsten der Erfüllung dieses Wunsches gekämpft, es war bis jehr hauptsächlich der Maiverstand Preußens , an dem die Erfüllung dieses Wunsches gescheitert. Wie es scheint, hat man es in Berlin endlich einmal doch eingesehen, daß die ungarischen Beine den N Rheinmweinen keine gefährliche Konkurrenz machen werden, denn es wird versichert, Daß die Herablegung der Weinzölle so gut wie gewiß sei. Cd Dasselbe gilt auch von dem Antrage, die Ermäßigung der Zölle auf Kurswaaren betreffend. Wenn wir schließlich die Anträge Opsterreichs noch einmal übersehen, so müssen wir gestehen, daß in Folge ihrer Annahme die diesseitige Industrie eine gefährliche Konkurrenz zu bestehen haben wird. Das aber ist eben unser Trost, denn es bemweistung, daß die Staatsverwaltung von ernstlichen Willen hat, mit dem verrotteten Zunftzwange vollkommen zu brechen. Denn er liegt auf der Hand, was unsere Industrie nur dann mit Erfolg dieser Konkurrenz entgegentreten kann, wenn die Erzeugung und der Vertrieb im Innern vollkommen frei ist, und der Zunft- und Ges werbezwang ein für allemal beseitigt wird. « — I die jüngst in, EEE TEETTEEEIEETETEEEEETEZEEEETETERN EIER SAN 19. feier geladenen Gäste. . gab fi waren bit Haufe, Gewohnheit, die Königin zu begrüßen. befäet. nicht minder gewählt, wenn auch Die Vermählungsfeier in London. * Her Majery’s Theater” erfreute fr am d. des Besuches der Königin und der Jefty’s Theater. Von Taufende, den Hof zu Hurrahs, die nicht vorleßten 3. f. Hob. von Sahfen-Koburg-Gotha, als zur Vermählunge9 Uhr Abends be 16 Hofwwagen nach Her Mazum Theater warteten ihm mit Inuten bis der legte Wagen um die Efe verfehtwunden war und vor dem besonderen Entree der Königin angehalten hatte. Im rechten Wagen — dem 16. der Reihe — befanden sich I. Maj. die Königin, II. AR. 99. Prinzessin und Prinz von Preußen und der König der Belgier. ‚Im die Prinzeß Royal, die Herzogin der Herzog von Brabant. Das Theater war längs seiner Hauptfront mit Gasflammen erleuchtet und im mit Blumenguirlanden und Orangeblüthen herrlich verziert. Säntunische Logen der Iinten Seite im ersten Range waren in Eine große Hofloge — eine Art Tänglichen Salon umgewandelt worden, aus welchem "TIhüren in den anstoßenden, mit Blumen und kostbaren Basen geschmürten Konzertfal führten, der als Borsal und Buffet diente. Gelber Atlas, vorher Sammet und Spiben, aus denen Rosen- und Orangenblüthensträuße herabhingen, bildeten die Dekoration, der großen Porlege, die gegen Die Bühne gerichtet waren , troßdem hatte das gewählte Publikum Takt genug, den großen Monolog nicht zu unterbrechen und erhob sie mit Die anderen Damen gefleivet. Am einfachsten sah die Braut aus. Sie trug ein weißes Kleid, Noten im Haar, dieses selbst auf beiden Seiten nach südwärts umgelegt, die Frisur im Ganzen viel ungezwwungener als auf den zuleit erschienenen Portraits dieser jungen Dame zu sehen ist. Die Herren waren Am 20.Abend zwai zur Feierdeer Erählung Familientafeln und Hofball,zu dem über 1000 Einladungen ausgegeben worden waren.Viele Mitglieder der Aristokratie befinden sich eben in tiefer.Traner,und waren dadurch verhinderter erscheinen,trotzdemi war der Ball sehr glänzend,«und es war spät rasch Mitternacht,als die Gesellschaft sich trennte.Von den Damentoiletten seien blos die der Hauptpersonen erwähnt.Die Königin trug ein Kleid von weißer Tulle,darunter eines aus weißglaeirter Seide,der Leib des Kleides aussiguririer Tulles mit Blondengarnitt, der Rock mit Stiefmütterchen und Diamanten verziert.Aus denselben Blumen und Juwelen war auch der Kopfputz zusammengesetzt.—Das Kleid der Frau Prinzessin von Preußen« bestand aus weißem Atlas,das mit Tulle,Silberspitzen und Blumen ausgeputzt w war.Sammet,Blumen und Diamanten bildetendeopfschmuckzeinreicher,aus Diamanten und Smaragden zusammengesetzter Halsschmuck mit den entsprechenden Armbändern vollendete die Toilette.Die Braut erschien in einem weißen,golddurchwirkten Kleide aus indischem Myelin,das an den Seiten vermittelst weißer Nasen und Vielfärbiger Blätter ausgeheftet war,um den Kopf einen diesem Kleid ausputze entsprechenden Kranz,Und Diamanten als Brust-und Armschmuck.Sämmtliche Prinzen waren in Uniform. Der große Ball,den die höchsten Adelsfrauen des Larides zur Feier der Vermählung für nächsten Mittwoch veranstimrt sich, in Abendtoilette. Der Reiz des Abends bestand im Sehen und Gesehenwerden , sein Glanzpunkt im Abfingen der Nationalgymne, die wie immer bei solchen Gelegenheiten einen außerordentlichen Eindrud machte. Ihr folgten lebhafte Hurrache für die Königin, die dankbar anerkannt wurden. Damit und, mit dem fünften, Affe der Tragödie war die erste Abtheilung des Abends geschlossen. Der Hof zog sich nach dem Konzertfaale zurück, um Erfrischungen einzunehmen. Mitternacht war vorüber. Irobdem kehrte die Königin mit ihren Gästen zurück, um das Nachspiel, eine. Heine Pofle von Drewford „Irobe Killed" mit anzusehen. Das Ehepaar Keely spielte die Hauptrollen, und es gelang ihm rasch, den wüstern Einbruck der Tragödie zu verwischen. Ein Uhr war längst vorüber, als die Königin mit ihrem Gefolge das Haus verließ, herzlich empfangen von Dichten Menschenschwärmen, die noch auf den Straßen herumspazierten. « " MI ist um einen Tag verschobent worden,da die Gräfin PersigUysikr Mitttwoch eine Abendgesellschaft angekündigt hat,bei der getanizt werdenlird.Die Hochzeitskleider der Königin und der Prinzeß Noyal,die,mit Ausnahme der Sammetschleppe der Erstgenannten,ganz und gar im Lande angefertigt wurden, waren gesternt an den der Hossieseisantenhowell und James ausgestellt , um Um ein Viertel vor die ganze Gesellschaft Wahrscheinlich waren Die Augen des Souffleurs in Pal Mall fehen und eher endeten, Aft Hatte begonnen, Phelps rühmten Monolog, in - Dasfelbe practvoller Prinz bie bis begrüßten Albrecht von Preußen und bei der nächsten gelegenen und mit Diamanten sie und so reich als Macbeth als der Hof eintrat, einzigen Toilette Diese war, Innern hielt eben immer feinen gegen galt von der Prinzessin von Preußen, vielleicht nicht ganz 2. bein diesem lange erharteten Magenganzen Theater, ihre Zum Pariser Attentat. & Wir erfahren nun doch den Grund, weshalb die französische Regierung mit dem guten Willen Belgiens ui zufrieden erklärte ;; die belgische Regierung hat nämlich der Repräsentantenkammer nicht blos einen Gelegentwurf über die Stembenpolizei vorgelegt, sondern zugleich, wie der Partier „Monitenr” hervorhebt, einen anderen, welcher bestimmt ist, das Strafgefesbuch abzuändern; die Regierung hat beantragt, aus der Gesammtheit dieses Entwurfes Die Artikel in Betreff der zum Nachtheile der internationalen Beziehungen begangenen Verbrechen und Vergehen auszuheben, um varaus ein besonderes Gefeg zu machen. Dieses besondere Gefes soll für dringlich erklärt werden.” Die wichtigste Renverung, bemerkt hiezu eine Brüsfeler Korrespondenz, welche bei Revision des Strafs oder von der Regierung beantragt wird, verordnet, daß Angriffe der Presse gegen fremde Souseraine insfünftige von Amts wegen verfolgbar sein sollen, während Kazıı bisher eine Klage der respertisen Gesandten nd= thig war. Ferner schreibt man aus Brüsfel vom 27. v.: Aus dem „Moniteur Belge“ ersehen wir, das von Seiten des Herren Barrot im Namen der französischen Regierung Klage gegen das „Drapeau” und das „Erocodile” auf Grund der som diesen Journalen über das Attentat veröffentlichten Das bei dieser Gelegenheit zuerst in Erwähnung gebrachte „Erveodile” ist ein Wochenblatt von so möglich noch geringerer Bedeutung als das „Drapean” ; 08 gehört so recht eigentlich dem berühmten Genre der „Käseblätter" an. Die oben erwähnte Klage des Herrn Barrot senzt im Uebrigen diese Angelegenheit auf den normalen , gesechlichen Weg zurück; dem Gefehht vornengerichte bleibt nunmehr die Entscheidung überwiesen, welche nach belgischem Rechte der Negierung niemals zustand. — Deutschen Reisenden in Belgien ist großer Vorsicht in Betreff ihrer Legitimationspapiere anzurathen, da die Paßformlichkeiten in diesem Lande fernerhin mit verschärfter Strenge beobachtet werden sollen. ’« Die bloße Aufzählung der Korporationen und Gemeinden,aus denen noch fortwährend Adressen an den Kaiser einlaufen,füllt wieder drei volle Spalten des»Moniteur«.Wörtlich mitgetheilt werden im amtlichen Plane die Adressen mehrerer Generale und Stabsoffiziere.Iu ditsen sämmtlichen Adressen klingt bald stärker bald mit der die Zusage wieder,welche die Generale der 1.Division mit den Worten Fund geben: „Welches auch die Mittel seien, die Ew. Majestät anwenden werden, Sie Finnen auf unsere unbegrenzte Ergebenheit gegen Ihre Person sowie gegen Ihre Dynastie rechnen. Gott, der Branfreih befüßt, wird nicht gestatten, daß solche Verbrechen gelingen Finnen. Doch wenn das Vaterland von einem„solchen Unglück betroffen wärde, so mögen Ihre Feinde “Hrtifel erhoben wurde. Pester Gerichtshalle. (Verhandlung vor einem Fünfrichterkollegium bei dem Landesgerichte Pest,wider Elise Sz.wegen vollbrachten Meuchelmordes an ihrem Gatten.) "Unsere Leser werben sich noch an die gerade vor einem Jahre gepflogene Gerichtsverhandlung gegen die Schustermeisterswiule : Elife ;. erinnern, welche des an ihrem Gatten verübten Meuchelmordes angeklagt war. Die auffallenden Umstände, unter welchen das Verbrechen verübt worden sein sollte,der Mangel jedes Motives zu der frhredlichen That, und die Eigenthümlichkeit des Beinweifes, indem los ein jähriger Senabe als unmittelbarer Deuge des DVerbrechens auftrat, gestaltete den dreitägigen Prozeß zu oft des biesigen Barreaug. E83 erging damals der Spruch, daß Elise S}. des durch Erdrofselung vollbrachten Mordes an ihrem Gatten schuldig erfannt und zu Fünfzehnjähriger schwerer Kofferstrafe verurtheilt werde. Gegen dieses Urtheil ergriff sowohl der Vertheidiger der Angeklagten, als an die Staatsanwaltschaft, Testete wegen des zu geringen Strafausmaßes, die Berufung an das FT. Oberlandesgericht. Das Obergericht hob das Urtheil der ersten Sinstanz auf, weil dieses blos auf Grundlage des gerichtsärztlichen Gutachtens über Die Todesart des Soseph Sz.,. ohne Vorlage der Akten,an die medizinische Fakultät, geschöpft worden war. Es wurde demnach auch die Meinung des medizinischen Lehrkörpers unserer Universität eingeholt, und dieses neue Gutachten sammt dem Umstande, da man nachträglich in dem Unterroste der Elite Sy einen aus mehreren Stüden geknüpften Sting gefunden hatte, welchen man für das Werkzeug des Mordes ansehen konnte, bildete den Gegenstand der neuen Verhandlung. Das gerichtliche Drama wurde vor eben den Nichtern wiederholt, die bei der vorjährigen Schlußverhandlung zugegen waren, beschränkte sich jedoch dem Angedeuteten gemäß, mit Ausschluß jedes Verhöres, auf die Vorlesung der Aftenstücke, welcher die Rede des f. f. Staatsanwaltes und des Dertheidigers der Angeklagten folgten. Der ER Staatsanwalt verfolgt die Ansicht, dass Elise Sr. der Verurtheilung fest noch weniger als bei der ersten Schlußverhandlung entgehen Fünne. Alle gegen sie vorgelegenen Bennweife wären ungeschwächt geblieben, und man habe bei ihr sogar das Mordinstrument nachträglich gefunden. Das Sontuiggiekiten spreche si allerdings dahin aus, daß der Tod des Sosephs, mit hoher Wahrscheinlichkeit der Erdroffelung herbeigeführt worden sei, während die Berichtsärzte den Mord nn Höchst wahrscheinlich tem der interessantesten , allein im Wesentlicher wären beide Gutachten einig. Auch genüge der von der Sanität zugestandene Grad der A er lich fett vollkommen , da unerreichbares deal seien, die fest ja eigentliche Gewißheit für alle Zustiz ein übrigens müsse hier sie bei der erstenBerhandlung das Gutachten der Gerichtsärzte maßgebend sein. Er beantragte daher die Verurtheilung der Elife Sz. thümlich habe der einzige ivegen Gattenmordes zu 200jährigem schweren Keffer. · Für die Angeklagte sprach der aus der ersten Schlußverhandlung über diesen Fall bekannte Dr.Rüdiger.Er beann damit,das keine Wahrscheinlichkeit zur Vernetheilung genügenönne,sondern die Gewißheit unbedingt erforderlich sei.So unzweifelhaft Elise Sz, wenn sie verurtheilt wurde,ihre Strafe erleiden werde,ebenso gewiß müsse auch die Schuld sein.Das Gutachten der Gerichtsärzte,welches der ersten Verhandlung zu Grunde gelegen habe,sei nur das Gutss achten der Fakultät,als der höchsten medizinischen Autorität,vernichtet,dieses aber erkläre den Tod des Joseph Sr.durch9T-fresmde Hevdanlegung nur sfür sehr wahrscheinlich,nicht fliegen-MkJnschespndere bei dem Beweise aus dem Zusammentreffen der Ulmständes fordere das Gesetz eine zweifellose Beglaubigung des Thatbestandes.Dies liege auch in der Natur der Sache,wo Geständniß oder Zeugenbeweis vorliegt bei der Beweis über das Dasein des Verbreens und über die Person des Verbrechers zugleichgegeben,imVeweser aus zusammentreffenden Verdachtsgründen werde erst von demäzzerzbrechen aus die Person des Thäters geschlossenzesinne..ilsovor·Allem erwiesen sein,daß ein Verbrechen begangen sei,wer»man fragen·könne, wer dasselbe begangen habe.Der Strick,den man·:in den Kleidern der Angeklagten gefunden,sei zur Verübung des Verbrechens unbrauchbar;auch habe sich die Angeklagte darüber hinreichendx gerecht seint, indem sie sagte:sie hatte ihm im Arreste zusammenge«kniip,fi,umch. für an Le ie das ein BIER, ee Auch fetbe Teicpt in manchen Untersuchung nach Zeuge, der jährige Ryrahe gesprochen werde Gegen 8 m, einen andern Strich als denjenigen bezeichnet, BEE Berka e Berbrechens gedient habe; man müsse also einiwederfundene Grunde gelegt worden ar 53 er führte eines Lüngeren Das neue aufgen angebliche Mordinstrument ganz aus dem Spiele lasfen, oder Alles, was der Zeuge gegen die Angeklagte angebracht, für eine Lüge halten. Endlich kehrte sicher Repner mit großem Nachdruce gegen den gerichtsärztlichen Cektionsbefund, welcher der ersten Verhandlung zu aus, Daß der erkennbaren Umständen irrhätte eine genauere gerichtsärztliche bei Roseph &;, nachdem wiefreilich nicht mehr haben werden könne. Der Verteidiger beantragte daher die Festprechung der Angeklagten aus Abgang eines Thatbestandes und geießlicher Berweise. Hierauf zog sich der Gerichtshof zurück, und sprach längerer Berathung das Urtheil aus : daß Elife@z von der Anflage des Sattenmordes wegen . Der 108- bieses Erkenntnis meldete der Staatsanwalt sogleich die Berufung an, daber die Angeklagten wieder in das Gefängnis zurütefgeführt wurde, bezeichneten, sein Fünne, fest .Vielfeicht nicht mehr eine natürliche Todesursache