Pester Lloyd, Mai 1858 (Jahrgang 5, nr. 99-122)

1858-05-23 / nr. 117

. « Tel. Dehejde des Pefter „loyp. In der Unter: _ gondon, 22. Mai, hausfißung von ER, Nachts wurde auf Antrag Clay’, unter Beistimmung Palmer­­stons, Nuffel’3 und Gladstone’s — in Ermwä­­gung des Umstandes, da Canning durch die neuesten Depeschen völlig gerechtfertigt da­­stehe, Cardwell’s Tadelsmotion zu­­rückgezogen. Allgemeine Heiterkeit beglei­­­­tete diesen Ausgang der­ Debatte: ......... i­n RE EEE TEEN RETTET jeder festen Position wie jeder Leute beraubt sind. Herrschaft­­ Unter solchen Umständen wird Nothwendigkeit eins wird, leider nur zu ee ben, die unerläßlicen Sommerfeldzuges, dem auch der muthigste Engländer nicht ohne Scheu entgegensieht und der den Briten sicherlich noch viel erklärlich. über Land und Menschen horten Die Sommercampagne in Indien. Seit dem Falle Kudnows hat der indische Krieg­ sein praktisches Interesse verloren, weil Nichts mehr die Aufmerk­­samkeit auf einen Hauptpunkt concentiert. Eben deshalb wird es aber auch schwerer , sie von den folgenden Bege­­benheiten ein Mares Bild zu entwerfen, und doch ist Dies durchaus nothwendig, um ein Verständnis für den bevorste­­henden Sommerfeldzug zu gewinnen, zu dem der Oberkommandant sich entschlossen und werfen Nothwendigkeit das­s Vertrauen des Heeres zu ihm­ einigermaßen­­ erschüttert zu haben scheint. Al Sir Colin Campbell an dem Kampfplage erschien, hielten die Rebellen noch in vier Plagen Stand, wo sie Mittel zum energischen Widerstande aufgehäuft hatten und von denen aus sie eine Art Herr­­schaft über die anliegenden Distrikte ausübten. Es waren das neben der Capitale von Dude: die Stadt und Festung Kotah in der Rapidiputana,­ südlich von Agra am Tschum­­bul, etwas östlich davon im Bundesfund Stadt und Festung Dihanfi am Betwa, an der Didumna Cal­pi zwi­­schen Agra und Allahabad, oder genauer zwischen den Münz­­ungen der beiden eben genannten mittäglichen Zuflüsse die­ses Teteren Stromes. Alle drei Orte sind demnach nicht gar weit von­einander entfernt, und so lange Campbell gegen Dude operirte, war ihre Ueberwachung den, aus der Bombaypräsidentschaft anrücenden Generalen Roberts und Rose übertragen. Der Erstere nahm Kotah mit Sturm und jagte die Meuterer hinaus , der Zweite führte die gleiche Waffenthat gegen Dichanfi aus, nachdem er dem alten Gmalior­ontingente, das von Calpi aus zum Entraße des Ortes vorrückte, eine tüchtige Niederlage beigebracht. Nach der Einnahme Ludnow’s hat si aber dadurch, daß die Seapoys entwischten und sich nordwestlich in das Rohrb­und warfen, wo sie si in der­ großen Stadt Bareily sammelten, ein neuer Insurreetionsheerd ge­­bildet. Ihnen folgt fest Sir Colin mit der ersten Division der Zudnow-Armee unter General Walpole: er hat von der Capitale Dudes etwa 35 Meilen zu machen, ehe er vor Bareily anlangt. Die zweite Division der Hauptarmee sei in Zudnow selber die Ruhe aufrecht­erhalten, die dritte unter General Cugard Äft durch ein unvorherge­­sehenes Ereignis an die nordöstliche Grenze von Dude abs berufen worden. Dort haben sie nämlich die Distrikte zwis­­chen Benared am Ganges und Gorruspore im Norden, die durch Stanf’s Colonne und die Goorfahs bereits zur Raison gebracht waren, aufs Neue erhoben, da ein Theil der Dudenser Flüchtlinge in viefer Richtung ent­­kommen ist, und den hier kommandirenden Obrist Mi I­­man gezwungen, fi in das Fort Azimghur halb­­wegs zwischen Benares und Gorruspore zu flüchten. Zu seiner Befreiung eilt nun Zugard herbei : au) hat bes Lesteren Vorhut bereit den Insurgenten siegreiche Schar­­müsel geliefert. Sir Hugh Nofe hält si zwar in Diehanft, muß sich aber gleichfalls zur Abwehr eines kräftigen An­­griffes rüsten. Denn der dritte Haufen der aus Dude ver­­triebenen Seapoys hat sich fünwärts gewandt und längs des Ganges und der Dichjumna von Benares nach Westen zu bis Mirzapur, Allahabad und Futtihpur festgelest, von­­ wo ihnen die Verbindung mit den Gwaliorrebellen in dem nur wenige Meilen abgelegenen Calpie offen steht. ‚Ein Blick auf die Karte Iehrt , wie leicht von dieser Basis aus das etwas fünwestlich Legende Diehanfi und dar­­über hinaus nach Südwesten vielleicht selbst Kotab nochmals bedroht werden kann. Die merkwürdigste Llustration zu dem Charakter des indischen Krieges aber liefert die Zusam­­menlesung der Macht, welche die Angloindier jegt alarmirt. Da sind zuerst die 5000 Kotahmeuterer, die­ aus einer mit Sturm genommenen Stadt entwischt sind ; dann die bei Camwapur, ein paar Meilen ostwärts von Calpie am Ganz­­en, zu wiederholten Malen auf’m Haupt geschlagenen Gwa­­liorinsurgenten ; endlich die Trümmer eines Heeres, das erst aus Delhi, darauf aus Ludnow fortgefegt ward und jet auf’3 neue in Furzen Entfernungen von dem Schauplake so furchtbarer Schlappen nordwärts in Bareily, ostwärts bei Gorruspore, südwärts am Ganges Halt hat. Wahrschein­­lich daß sie Bareily räumen werden, wie vordem Delhi und Kudnow : allein nicht minder wahrscheinlich ist es, tat sie sich unweit davon auf’ neue sammeln denn nach allen Niederlagen haben die Seapoys bisher ihre militärische Organisation, ihren revolutionären Sinn, ihren Entfehlun mindestens­ in so ferne Widerstand zu leisten als sie sich nicht ergeben, stets bewahrt. Leichtgefleinet und im eigenen Lande fechtern , können sie allemal schneller davon= Vaufen, als die Europäer ihnen nachzulesen vermögen, und regelmäßiger Verproviantirung so ziemlich entbehren. Auch ob sie an Zahl sehr geschwäch sind, ist zweifelhaft : oft geschlagen, sind sie noch selten eingeholt worden, so tn" Die " times" meint, es werde immer noch die Halbichein der ursprünglichen Rebellen im Felde stehen, wenn sie­­ gleich -W. Wet, 22. Mai. Das Bedürfnig nach einem volls­tändigen und zuverlässigen Dandelg­- und Gewerbe Achreffendbuch von Ungarn is nicht nur speziell in den zunächst betheiligten Sommerzielen und industriellen Kreisen Äußerst fühlbar geworden, sondern auch das größere Publikum überhaupt entbehrt nur fehwer ein derartiges allge­­mein nägliches Hilfebuch. Da verdient demnach alle Anerken­­nung, daß die Peter­s loypdgesellschaft, ihrem unwesentlichsten Berufe, mnerfantilen und ind­ustriellen Sweden förderlich zu sein, auch Hiemit Rechnung tragend, die Heraus­­gabe eines solchen, immer mit bedeutenden Kosten verbundenen und nur in den seltensten Fällen, bei sehr bedeutendem Abgabe, die darauf verwendeten Auslagen dedenden Adreffenbuches be­­weissteligen will. Die Uppbgesellschaft beabsichtigt­e dieses Adreffenbuch mit einem reichhaltigen, mit allen Behelfen der vielverzweigten kommerziellen und industrielen Beziehungen­­ unserer Gegen­­wart ausgestatteten Kalender in Verbindung zu brin­­gen. Dieselbe wird für das Jahr 1859 damit beginnen, daß sie ich vorerst auf die volständige Adressensammlung der Pest-Ofner Handel- und Ge­werbetreibenden, Aerzte, Apdrofaten u. s. w. beschränkt; in den näcsten Jahrgängen aber wird diese Adressensammlung einen immer größern Kreis und ehe­­möglichst ganz Ungarn umfassen. Das Publik­um wird demnach­ durch dieses Unternehmen, insbesondere wenn es dasselbe mit der Theilnahme aufnimmt, die zu verdienen alles Mögliche angewendet werden wird, von Jahr zu Jahr nicht nur ein immer vollständigeres, ganz zuverlässiges Adressenbuch von Ungarn, sondern auch zugleich einen so reichhalti­­gen und gediegenen Kalender erhalten, wie es die vorge­­schrittenen Anforderungen der Zeit nur immer erheifchen können. Da nun all der Preis dieses Kalenders und Schreffen­­buches ein verhältnismäßig so billiger ist, wie er nur mit Rüd­­fit auf einen voraussichtlich großen Verlag als möglichh­ert scheint, so zweifeln wir seinen Augenblick, daß ss dieses Un­­ternehmen einer bedeutenden Theilnahme im Publikum erfreuen werde, der wir es auch aus voller Ueberzeugung hiermit wärm­­stens empfehlen. · Der serbische Senat. Veit, 22. Mai. Die Berwidlungen, welche Ethem’s Patcha Mission her­­vorriefen, haben ihre Früchte getragen. Der Commissarius des Sultan­s begnügte sich mit Wiedereinfegung der eingeferder­­ten Senatoren und überließ es alsdann dem Senate, das zukünftige Verhältnis dieser Körperschaft zu dem Sanped­ überhaupte zu ordnen. Das ist nun geschehen durch ein Dokument, welches die alte, von 1839 dati­erte Ko­ns­titutionsgafte des Senates von Grund aus umgestaltet und zu dessen Unterzeichnung Kara Gior­­gewic­ki am 10. hat verstehen müssen, obschon er das durch des größten Theiles seiner bisherigen Gewalt beraubt wird. Seit dem 10. Mai­ 1858 hält Faftisch ver Ser­nat allein die Zügel der Herrschaft in Händen, denn im Verlaufe der Krisis ist es Niemandem eingefallen, die allgemeine Landesversammlung Iskup­­schtina,­ die sein Pläschen in der Verfassung des Fürsten­­thumes gefunden, von den Todten zu ermweden. Und tod war es eben die Sskupschtina, die bei dem Ausbruch der serbischen Erhebung unter dem schwarzen Georg die volle Souveränetät ausübte, die Deputationen, welche mit der Pforte unterhandeln sollen, ernannte und instruirte,­ Gefege erließ, Abgaben bewilligte und die Exe­­eutive beaufsichtigte. Sie war es, die noch 1817 und zehn Jahre später aufs neue ben Knes Milosch Obrenowitsch zum Erbfürsten des Landes erwählte , und fand sie gleich unter dessen autokratischer Herrschaft zu immer größerer Be­­deutungslosigkeit herab, so berief noch selbst Milordh sie dann und wann ein, wie wenig er sich an ihre Beschlüsse­­ fehrte. Auch Alexander’s wiederholte Inthronisirung nach der Revolution von 1842 in diesem und dem folgenden Sabre war ihr Merz. Dann aber gerieth sie in eine Bert­reffenheit, aus der die Ereignisse von 1848 sie nur momen­­tan und nur in verstümmelter Form erwecten. Während sonst alle Hausväter in Person erschienen, bestand Die legte Versammlung nur aus Abgeordneten , und wenn diese auch Einstimmig für die Zukunft die regelmäßige Einberufung der Sskupschtina in jedem, oder mindestens in jedem drit­­ten Jahre­ verlangten , so hatte es doch sein Bewenden dar bei, daß Fürst und Senat versprachen, eine Commission zur Ausarbeitung br betreffenden Gesehentwurfes niederzufeßen, die natürlich nichts weiter von sich hören ließ. War hier der Bewegung von 1857 nicht ein treffli­­cher Anknüpfungspunkt zu einer weiteren Entwicklung der konstitutionellen Zustände gegeben ? Aber im ganzen Verlaufe verselben ist kaum eine Erinnerung an die Verheilung von 1848 aufgetaucht. Was hat man statt dessen gethan ? Wie früher die Söfupfehting der vereinten Fürsten- und Erz­ratsgewalt zum Opfer fiel , so hat man fest auch den­ Fürsten selber jeder reellen Macht zu Gunsten des Sena­­tes entfleivet. Gleich bei der­­ ersten Einrichtung einer na­­tionalzserbischen Regierung als oberste Gerichts- und­­ Ver­­waltungsbehörde Fonstituirt, erhielt der Senat, Ssowjet seit die Schupfchtina entschlafen, einen großen Theil ihrer Privilegien, weil auch Milosch es für nöthig hielt, dem Lande für das Wesen mindestend­­en Schein einer Repräz­­entanz zu bieten. Bald als Zentralverwaltung , bald als höchstes Tribunal fungirend, warb der S­owjet von dem Augenblick an, wo er außerdem die Stelle der Wolfsver­­tretung spielte, Steuern ausschrieb und Gefege befreii­te, durch diese seine Ziwittergestalt ganz geeignet dazu, nach und nach die erseutive wie die legislative Gewalt in sidh zu ab- Milofch suchte sich Freilich dieses Rivalen ganz zu entledigen, indem er donselben zuerst durch eine, mit Äußerst geringen Befugnissen ausgestattete „Nationalkanzlei“, dann durch einen „Rath der Nel­esten” erregte, der eben­so wenig legislatorische Gerechtsame besaß. Aber das organische Sta­­tut von 1835 bestätigte den S­owjet auf’8 neue als Die einzige, zur Ausübung der politischen Rechte des Landes ausschließlich berechtigte Corporation, und auf Grund Kar son sicherten ihm Die Verfassung von 1838, der Ustam, und d­as organische Defeg über­ die Einrich­­tung des Senates vom 27. April 1839 die uns mittelbare Theilnahme an der Gefeg­­gebung, so­wie die Oberaufsicht über die Staats­ver­waltung zu. In beiden Beziehungen sind feine Privilegien ausgerehntester Natur. Nicht nur fein Ge­­feg, sondern auch seine Verordnung ist giftig, seine Steuer darf ausgeschrieben werden ohne­ seine Einwilligung; die Minister sind ihm Rechenschaft und Auskunft schuldig , werden ein­­tretenden Falles von ihm verwarnt oder zur Verantwort­tung gezogen, dieober die Controllbehörde zur Beaufsichtigung der Finanzgebahrung ist eine rein sena­­­torische Behörde, die Iediglich vom Senate, in seiner Weise von dem Fürsten und seinen Dienern, ernannt wird oder abhängig is. Dazu kommt, daß Jeder dieser 17 Senatoren nicht anders abgefecht werden kann, als wenn er überwie­­­en ist, sich eines Vergehens gegen die Pforte, oder einer Beilegung der Landesgefege schuldig gemacht zu haben. Schon viele Akte enthielt harte Bertlaufüh­rungen der Fürstengewalt, doch besaß Alexander bisher mindestens das Recht, den Senat, wenngleich unter einigen Beschränkungen, nach seinem Belieben zu bilden, seinen Beschlüssen ein ab­solutes Beto entgegenzufeßen, und ihn durch die freie Wahl seiner Minister einigermaßen in Schach­ zu halten. Von nun an aber dürfen die Minister nur aus dem Senate genommen werden. Sie Senatsproposition muß der Fürst unterzeichnen, wenn zwei Drittel der Cor­­poration dafür flimmen, von einer zweimaligen Einrede, die der Regierung gestattet ist, Feine Notiz zu nehmen, und zu den Vorschlägen, über deren Annahme und Ablehnung fol­­chergestalt dem Staatsoberhaupte eigentlich Feine Wahl bleibt, gehört auch das Einfegen neuer Senatoren. Mit anderen Worten: der Senat ergänzt sich selber, übt die legislative Gewalt so gut wie ungetheilt und die erecutive vermittelt der aus seinem Schoße hervorgegangenen Kabi­­netsräthe. Damit diese legteren, in ihrer Doppelstellung als Minister und Senatoren nicht etwa einmal ungestraft für den Fürsten gegen ihre Collegen Partei nehmen , wers­­en sie in die strengste Abhängigkeit von den „Bemerkungen“ und „Warnungen­ des Senates gebracht, der sich auf ein eventuell gegen sie vom Senate anzustrengendes Anfragever­­fahren gleichfalls einen überwältigenden Einfluß zusprich. Die übrigen Senatoren sind nur dem Senate selber und ver­loben Pforte verantwortlich. Nur der Senat kann die Verhaftung eines seiner Mitglieder verfügen ; nur unter Assistenz einer Senatskommission kann der Kassationshof ein Urtheil über einen Senator fällen, das erst rechtskräftig wird, wenn der Senat es bestätigt und das nicht eher voll­­zogen werden darf, als bis die türkische Regie­­rung polbie Aften eingefe­den und erklärt hat, wa­s ein Grund zu Hinwendungen vorliege. Dem Landesherrn ist nichts gelassen, als das Begnadigungsrecht, das er ausüben mag, wenn der in Constantinopel bestätigte Spruch nach Belgrad zurück­­gelangt ist. Sa, es räumt die Afte vom 10. Mai dem Senate das verfassungsmäßige Recht zu einer Demonstration ein, die so furchtbarer Natur ist, daß sie einer Entthronung des Staatsoberhauptes ziemlich gleichkommt.. Der Fürst han­­delt verfassungsunwidrig, sobald er einen rasanten Minister­­posten nicht sofort, allerspätestens nach zweimonatlicher Stell­vertretung, befest; er handelt verfassungswidrig, wenn er zum­ Minister jemand anders wählt, als ein Mitglied des Senated , auf dessen Zusammenlesung ihm fast jeder Einfluß abgeschnitten ist , aber vergebens verlangte Alexan­­der, dann möge man wenigstend hinzufügen, daß jeder zu einem solchen Posten berufene Senator vonselben au­ an­nehmen müsse. Er brauch folglich blos ein Minister abzu­ danfen und seiner der 17 Senatoren einzumilligen, sein Por­­tefeuille zu Übernehmen : so ist der Chef des Landes nicht nur in die Unmöglichkeit zu regieren, sondern zugleich in eine Lage verlegt, wo er st ohne sein Zuthun einer Constitutionsverlegung schuldig gemacht. Der übermäcti­­gende Eindruck, den eine solche Manifestation eventuell auf Land und Volt hervorbringen müßte, betanf wohl keiner weiteren Schitterung. Die Demüthigung der Fürstenmac­ht in Serbien ist somit eine s­ollendete Thatsache. Ob aber die kommenden Generationen nicht mehr Grund haben würden, den 10. Mai zu segnen, wenn die Führer der Bewegung von 1857 und­ 1858 darauf hingearbeitet hätten, der Erm­pfehting nur einen kleinen Theil der Rechte zu verleihen, mit denen man den Cenát so überreichlich ausgeflattet : das it ein­e Frage an die Zukunft,, die sich hier aus weiter Berne und a priori nicht füglich beantworten läßt. Die Pariser Konferenzen follten heute am 22. — so wird aus der französischen Haupt­stadt, und zwar diesmal mit aller Bestimmtheit gemeldet zu einer vorbereitenden Sigung zusammentreten : Graf C­a­soar wird dort für die ersten Tage des Suni erwartet unded werden die Bevollmächtigten kaum mehr als ein oder zwei Gittingen in der Woche halten. Der Hof begib ft­ nämlich schon am Montag nach Fontainebleau, und wd der Präsident der Konferenz, Graf Walewsfi, ferner be­rufliiche Gesandte, Herr 9. Kiffeleff, endlich Graf Hapfeld nach Fontainebleau ,geladen sind, so werden die Berathunge der Bevollmächtigten bs auf Weiteres seltener sein. Gewig ist es ein glücklicher Zufall Für die Gegner der Türkei, daß eben am Vorabende dieses Tages das Derby­­fabinet durch die Zurückziehung von Carpwel’s Tapelamo­tion neue Kräfte gewann. Died und Die von der Pforte bewiesene Nachgiebigkeit verleiht den Franzosen und Nuffen bereits den Muth, in Betreff Montenegros von ve Papischah mehr zu verlangen.­­ Beide haben sich nämlich, wie dem „Nord“ aus Paris geschrieben wird, mit der englische Toryregierung dahin geeinigt, von der Pforte zu fordern erstend Annahme der Grenzbest­­mmungen nach dem Grund fabe der Status quo zur Zeit des Kongresses von 1856 und zweitens Anerkennung der faktischen Unabhängigkei Montenegro’s. Der „Nord“ hofft, daß „die Pforte sich entschließen werde, dem fast einstimmigen Wunsche Europa’s zu gehorchen, und daß sie darauf verzichten werde, ihm in Zukunft anwügen und für sie gefährlichen Wi­derstand zu leisten.“ Sollte die Pforte jedoch anders beschließen , so droht der „Nord“, „daß Europa, indem es die der Pforte geliehene Unterftügung­ bedauern, zum Beften. Aller ohne sie und ihr zum Trot handeln würde.” In solchen Worte also glauben die Russen bereits mit der Pforte unter Beru­fung auf Frankreich und Englands Zustimmung reden zu­ dürfen. Medrigens war man in Paris nicht einmal sehr von der Nachgiebigkeit des Sultans erbaut, denn man hatte, wie der „Ind.“ gemeldet wird, zugleich Desavoui­­rung der türkischen Offiziere in der Herzegomwina verlangt. Dazu aber war wenigstens der Divan nicht zu bewegen, indem verfehlte erklärte, „wer­würfliche Militärgeist bedürfe im jebigen Augenblicke eher einer Kräftigung, als einer Desavouirung.” Indessen­s mag auch mit den jeit in England am Ruder befindlichen Staatsmännern von Rußland und Stanfreich ein Abkommen getroffen worden sein . Bolt und Pfesfe jenseits des Kanales sind so weit wie je davon entfernt , dem Vorgehen Napoleon’s gegen die Pforte eine unbedingte Billigung zu ertheilen. Der ministerielle „Mors ning Herald” freilich freut sich der Neuigkeit, daß die freund­schaftlichen Vorschläge Englands und Frankreichs von der Türkei­ angenommen worden sind und meint, nun werde die Ernennung der Kommissarien zur Bestimmung der mon­­tenegrinischen Grenzlinie und der Beziehungen Montenegro’s zur Pforte nicht lange auf sich warten lassen. Auch der „Times“ erscheint es zwar um so wichtiger, daß viese An­­gelegenheit definitiv geordnet werde, als sie später einmal, ganz so wie die Schlüssel in Jerusalem, zu einem Kriege hätte Veranlassung werden können. Allein sie fügt hinzu, 68 habe die gebieterische Sprache der fran­­zösischen Regierung eben erst gezeigt, daß der rekonvaleszente Franse Mann fi) der Obhut seiner Aerzte noch immer nicht ganz entziehen konnte. Gegenwärtig aller­­dings dürfte die Türkei durch das Bün­dniß mit Oesterreich sattsam geborgen sein, aber sicherer sei es jedenfalls für die Zukunft, der Noth­­wendigkeit eines auswärtigen Schußes vorzubeugen. Zum Schluffe fügen wir hinzu, daß, wie die „I. b." wissen will, der von Toulon abgegangene Admiral Lurien de la Craviere mit seinen beiden Schiffen die Meerenge von Meffina pasfirt hat und daß seine Orpred dahin lauten, in jedem Falle mit dem Generalfonsul Franf­­reide in Triest zu konferiren. Daß ihm später irgend ein Gegenbefehl nachgefchiert worden sei, glaubt das Brüsfeler Blatt aus guten Gründen bezweifeln zu dürfen. Demselben­­ Blatte entnehmen wir noch die Nachricht, das Projekt, die montenegrinische Frage im Wege kommissarischer Berghandlungen zu lösen, sei auf Einsprüche der Pforte aufgegeben worden, und würde die Ange­­legenheit zu Konstantinopel selber im gewöhnlichen diplomat­isschen Wege ausgeglichen werden.­­ forbiren.­­­­­­ Der Tod der Herzogin von Orleans, * Die Trauerbotschaft von dem unerwarteten Hin­­tritte der Herzogin Helene von Orleans ist unseren Lesern durch ein gestern eingelaufenes Telegramm bekannt. Heute liegen sowohl über das Ereignis selbst, als über den Eins­pruch, den 28 hervorgerufen, nähere Nachrichten vor. Aus London schreibt man vom 19. v.M.: Die Herzogin farb gestern früh am Super in Richmond, wo sie seit einem Jahre ungefähr eine Privatvilla gemiethet hatte, und so strenge war die Abgeschlossenheit, in welcher die hohe Frau dort mit ihren beiden Söhnen haushielt, das außer­ bei Hofe und allenfalls im französischen Gesandtschaftshotel in London gewiß nur Wenige in der Hauptstadt gestern von dem Trauerfalle Kunde hatten. Eine kurze Strecke von Richmond entfernt, liegen Claremont und Tmwidenham, wo die übrigen Mitglieder der verbannten Königsfamilie si seit Jahren ane gesiedelt Hatten. Es war ihnen der bittere Trost gegünnt, die theure Anverwandte bis zu ihrem Ende zu pflegen. An ihrem RISREUR IHRETEN SEEVEHFERNERRNTRE aGe. SORTIERT URN SINE TE RR STETS RENTE TUE ER AFISCHRESN PER UBER ZONAKAS S KIESREZ NETRE ÖVET TEE TEE EEE ANTON OSÉÜRCSBN TERE KA LOKZSZÁGTON ICE BELEGEN Die Montenegriner, ") II. · Unter den übrigen Kleidungsstü­cken sind zwei,welche von beiden Geschlechtern getragen werden,vorzugsweise charakteri­­stisch,obgleich sie auch bei einigen andern Völkern sich finden, nämlich die Struka und die Opanken.Die Struka ist ein etwa 6 Fuß langes und 2 Fuß breites,aus Wolle oder Zie­­genhaar gewobenes,dickes und dem Regen schwer durchdringl liches Stü­ckzeug von meistene grauer oder brauner Farbe, welche etlich eingewirkte gelbe,rothe oder blaue Borden ver­­ziert ist,und dessen ausgehende Fi­den unten eine Franse bil­­den.Dieses unseren Shawle zu vergleichende Kleidungsstü­ck kommt dem Montenegriner nie von der Seite.Bei gutem Wetter wird es über die linke Schulter herabhängend getragen, bei schlechtem dagegen hü­llt es den Oberleib ein und schätzt denselben gegen den Regen oder Schnee.Beim Schlafen hüllt man sich in die Struka ein,und außerdem dient sie beim Sis hen,sowie wenn man sich lagert,als Teppich.Die Opanken bilden mit denbis zu den Knieen gehenden wollenen Strü­m­­pfen die Fußbekleidung der Montenegriner.Sie bestehen aus einem Stü­ckchen Leders,welches,ohne mit einer besonderen Cote versehen zu sein, von Fuß umgibt und vermittelst meh­­rerer Riemen festgebunden is. Man behauptet, daß diese Art von Fu­ßbekleidung für die Bewohner eines felsigen , mit Toten Steinen bedrehten Landes besser geeignet sei als jede andere, nicht nur weil sie beim Gehen sehr bequem seil, sondern auch weil ihre Elastizität das Springen auf und über Zelsfoigen erleichtere. Außer den Opanten und der Strufa tragen die Frauen ein Tennenes oder wollenes Hemd, welches an den Reımeln und auf der Brust bunt gefticht ist, einen langen und weiten, an der Brust offenen weißfarbigen Rad von selbstverfertigtem wollenen Tuch, eine buntgesticte, unten in Fransen auslaufende wollene Schürze und einen mit Messing und Steinen verzierten ledernen Gürtel, an welchem vorne ein Heinis­­chnappmesser, sowie zuweilen noch eine Heine Tasche hängt. Die Männer tragen meistens kein Hemd. Es ist daher bei ihnen nicht nur wie bei den Frauen, der Hals, sondern auch die Brust unbechert, und zwar im Winter wie im Sommer. Das Hauptkleid der Männer ist der Rod, in welcher dem der Frauen gleich ist. Vor­nehmere tragen unter diesem Rode noch eine solhen verzierte Weste und über ihm eine eben­so beschaffene Lade ohne Normel. Außerdem tragen alle Männer blaue oder weiße Beinkleider von grobem Tuch, welche durch einen ledernen Gürtel festgehalten werden und bis zu den­ Anseen reichen, sowie über den Strümpfen Damarchen, in welche unter den Linien festgebunden sind. Zwei Hauptfuüche der männlichen Kleidung sind endlich noch die lederne Echärpe und der rothe wollene Gürtel, welche Beide über dem Nod um die Lenden gebunden sind. In ihnen stehkt stets eine Pistole und ein Handschar, und außerdem dienen sie noch dazu, um an ihnen zwei Heine Patrontaschen, eine andere Heine Tasche, sowie eine zur Befchüsung der Waffen gegen das offen dienende Delbüchse und einen Feuerstahl zu befestigen. Die Waffen des Montenegriners bestehen in drei Stüben, dem Handschar, der Pistole und der Flinte. Der Handschar, ein etwa zwei Fuß langes und selten zweischneidiges Saladhtmesfer, wird im Brieden zu Allem gebraucht, wozu man eines schneidenden Instrumentes bedarf; im Kriege aber dient er hauptsächlich, um dem getöbteten Feinde den Kopf abzuschnei­­den. Die montenegrinische Pistole zeichnet sich meistens dadurch aus, daß ihr Griff aus massivem Mesling besteht und in einer Spike ausläuft. Die Flinte is lang und dünn. Sie wird an einem Bandelier um die Edhaltern getragen, und ist flets­charf geladen. Ein großer, vieleicht sogar der größte Theil dieser drei im Befibe der Montenegriner befindlichen Waffen­­funde ist im Kriege erbeutet worden, und von manchen der»­selben bewahrt der Befiber im Gedächtnisse, welchem Feinde sie einst entrisfen worden sind. In­folge der angegebenen Art der Erwerbung finden sich in Montenegro Waffenfunde von der mannigfaltigsten Form und Beschaffenheit. Es vor nicht lan­­ger Zeit nach einer Mißernte Rußland den Montenegrinern durch Getreidesendungen aus der Noth half, und Die einzel­­nen Empfänger für das empfangene Getreide, dem Maladija Unterpfänder, geben mußten, kam eine wahre Waffensammlung zusammen, in welcher sich Waffen der meisten europäischen Na­­tionen und sogar einige, die noch von den alten Sarazenen herrühren, befanden. Schon vom zehnten Lebensjahre an trägt der Montenes­triner Waffen. Diese werden dem Knaben vom Vater feierlich übergeben, und dürfen nachher, wie es heißt, nur in drei Fällen gegen andere vertauscht werden, nämlich wenn ihm bei seiner Verheirathung ein Anverwandter andere scheint, wenn er Waffen durch Erbschaft erhält, und wenn er eine­ M Waffen­­verbrüderung schließt, d. h. wenn zwei Männer die mit dem Moaffentausch verbundene eidliche Verpflichtung eingehen, für einander zu leben und zu sterben, der­ Hauptschmud oder vielmehr als der einzige Schmukf des Mannes angesehen, und Dieter tritt fast niemals , selbst dann nicht, wenn er blos Wasser oder Holz holen will, aus dem Hause, ohne bewaffnet zu sein. Sogar die Felder werden stets­­ von vollständig bewaffneten Männern bebaut. Man bezeichnet daher auch die Zahl der eine Gemeinde bildenden Männer stets so, daß man sagt, diese oder jene Gemeinde bestehe aus so oder so vielen Slcnten. Die, wie man sieht, mitunter sogar lästige Sitte, stets bewaffnet zu sein, hat den farben ange­­deuteten Grund, daß die Waffen als der noth­wendige und einzige Schmuch des Mannes angesehen werden, und daß es nach montenegrinischen Begriffen für unfhhdtih gilt, öffentlich unber­waffnet zu erscheinen. Doch ist offenbar auch noch ein anderer­­ Grund mitwirkend, nämlich der faustrechtliche Zustand, in­n wel­­chem Montenegro sich so lange Zeit befunden hat, und die dort herrschende Blutrache. Wie tief übrigens jener Ehrenbe­­griff eingemurzelt ist, und wie fehwer es in Montenegro sogar bei völlig geordneten Zuständen halten wird, die Einwohner zur Ablegung der Waffen zu bringen, kann man aus folgenden zwei Wakten erkennen. Die benachbarte österreichische Stadt Cattaro, vor deren Thoren wöchentlich drei Mal ein für die Monteneg­griner sehr wichtiger Markt gehalten wird, ist von gar manchem Montenegriner blos aus dem Grunde wo nicht betreten­­wor­­den, weil sein Mann dieses Volkes anders, als nach Ablegung seiner Waffen in die Stadt­ eingelassen wird. Im Jahre 1851 lasen wir in den Heilungen, daß drei Montenegriner, die sich in Nom dem Papste vorstellen lassen wollten, aufgefordert wurden, der bestehenden Etiquette gemäß, ihre Waffen abzulegen, daß sie aber erklärten, der Montenegriner begebe sich seiner Waffen nur mit dem Leben, worauf sie dann bewaffnet vorgelassen wurden. Auch die Wohnungen der Montenegriner haben ihre Eis­­enthü­mlichkeiten.Eine­ Stadt oder etwas,das einer solchen auch nur ähnlich wäre,findet sich in Montenegro nicht.In einigen Thälern gibt es sogar nicht einmal ein Dorf,indem dort­ zwar wohl einmal eine Anzahl von Häusern gruppenweise beisammensteht,aber weder einen gemeinsamen Namen,noch eine abgegrenzte Gr­ak­ung hat.Die Dörfer werden von Familien bewohnt,welche miteinander verwandt sind,und den gleichen Namen führen,deren Glieder daher ebenso,wie hier und da in der Schweiz,durch Nebennennungen vonein­­ander unterschieden werden.Befestigt ist kein einziger Ort des Landes,denn die Mauern,welche das Kloster von Cetinje umgeben,kann man nicht ein Befestigungewerk nennen.Erst seit wenigen Jahren hat man angefangen,einige Engpässe zu befestigen.­­­­ Die Waffen werden als *­ Diese Auflage sind dem „Frankfurter Konversationsblatte“ entnommen,

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