Pester Lloyd, Mai 1858 (Jahrgang 5, nr. 99-122)
1858-05-28 / nr. 120
Fing-Insch-Denationisiere unv sofpcze. pert, 21. Mai. „Que voulez-vous? c'est plus fort que moi!" pflegt der Franzose zu erwidern, wenn man ihn wegen frzgend einer Gewohnheit zur Rede stellt, die er gerade nicht rechtfertigen mag, aber auch nicht abzulegen gedenkt. Genau dasselbe Fan Louis Napoleon von den imperialistischen Traditionen sagen : allüberall zeigt sich, das „sie stärker sind als er selber” und das vor ihrer Gewalt der Wille des autokratischen Herrschers sich beugen muß. Das zweite Raiserreich sollte ver Friede sein. Doc die seidige Ueberlieferung nöthigt es, ohne die mindeste Rücksicht auf Ruhe und Ordnung, In jedem Krähmintel nach europäischen Jagen umherzustöbern, auf dab es den quedsilbernen Partnern fortwährend etwas Neues zu bieten und die Sucht nach „@lotre” mit dem Schattenbilde einer vermeintlichen „Suprematie" zu füllen vermag. Und wie in der äußeren, so müssen auch in der inneren, müssen auch in der volfswirthschaftlichen Politik die Far und bestimmt ausgesprochenen Principien der Kafsere vor den Reminiscenzen in den Hintergrund treten, welche die eigentliche Basis seines Thrones bilden. Bei den verschiedensten Gelegenheiten hat Louis Napoleon bewiesen, da er nicht umsonst in England gelebt, dat er mit offenem Sinne die Nichtintervention des Staates in Handel und Hanbel, das Selfgovernment, die Unabhängigkeit der Gemeinden als Haupthebel der britischen Größe erkannte. Allein seine wiederholten Angriffe auf das Edhugzolsystem sind gescheitert. Während er die Marime : „Tentralisirung der Mer gierung, Decentralisirung der Verwaltung” an die Epige seines Programmes stellte , merken die sűmmerlichen Reste von Communalfreiheit, welche Frankreich noch befah, mit jedem Tage mehr von der Präfektenallmacht absordert , die Provinzen zu Gunsten der Erweiterung und Verschönerung der Hauptstadt mit immer härteren Steuern belastet. Kurz, die Einmischung des Staates in die Angelegenheiten sämmtlicher Korporationen, in alle gewerblichen und finanziellen Zustände wird unmittelbarer als sie je gewesen i , ohne daß sich, nach den Aeußerungen des Monarchen selber über seine Tendenzen, dafür eine andere Erklärung finden läßt, als das jenseits des Rheines so beliebte : „Que voulez-vous ? o’est plus fort que moi!Eine durchgreifende Erläuterung zu diesem Sage lez fert das Rupfschreiben der General! Esz pinaffe, haben Wohlthlätigkeitsanstalten anbefiehlt, ihre liegenden Gründe zu veräußern und den Ertrag in Renten anzulegen, das ihnen überhaupt verbietet, ihre Tat aus den Kapitalien zukünftig anders zu verwenden, als zum Anlaufe von Staatsrenten. A Unbefehlen und verbieten sind die allein angemessenen Ansprüche. Denn obschon der General-Minister sich herbeiläßt, Gründe für seine Verordnung anzugeben; obschon er die Präfekten nur ermahnt, auf die Erreichung dieses Zieles hinzuarbeiten, kann doch weder die wahre Meinung des Circulars noch sein Erolg zweifelhaft sein, da jene Beamten darin angewiesen werden, zu dem erwähnten Behufe ihre volle Autorität aufszubieten, widerspensligen Verwaltungsräthen mit der Entziehung jeder Unterfrügung von Seiten der Regierung zu drohen und im Nothfalle sogar zu ihrer Auflösung zu sehreiten. Nach der eigenen Schwung beg „Moniteur“ werben demnach in kurzer Zeit zwangsweise für 500 Mill. Free, oder für 200 Mill. Gulden Immobilien losgeschlagen und für den so gewonnenen Erlös I procentige Staatsrenten eingetauscht werden. Die halbe Milliarde unbeweglicher Güter — so lautet die Rechnung, durch welche das amtliche Blatt die Maßregel zu motieren sucht — trägt in den Händen der Wohlthätigkeitsanstalten im Durchschnitte nicht über 2 Pre. Wenn also eine Befigung, die zu bdiesem Zindfuße 2000 Fred. jährlich einbringt, für 100,000 Fred veräußert wird , so kann man für legtete Summe, da der Cours der Rente 70 ist, jede 70 Fres., in Staatspapieren angelegt, also jährlich 3 res. abwerfen, Renteneinschreibungen zum Jahresbetrage von 4284 Fred. erstehen. Kapitalisirt man jährlich ein Zehntel des Jahreseinkommens, oder in unserem Falle 428 Fres., um bei einem Sinsen der Rente gegen B Verluste gedecht zu sein, so bleiben immer noch 3856 res. übrig, was beinahe das Doppelte ded gegenwärtigen Eeträgnissen ausmacht. Mithin, schließt der Minister des Innern und der öffentlichen Sicherheit, haben wir auch hier wieder „die Sorgfalt des Kaisers für die nothleidenden Klaffen, die der Verwaltung die Pflicht auferlegt, stets nach Mitteln zu suchen, um ihnen Hilfe zu bringen, zu erfennen und zu bewundern. Und den Principien des Imperialismus zur folge, gegen melche der Kofser in Person ganz vergeblich von Zeit zu Zeit Front zu machen fliebt, weiß der „Staat” besser, was dem Einzelnen noch thut, als die besheiligten Individuen selber. Wie konnte die Regierung demnach Bes denfen tragen, üiber den Maiperstand der Hofpieien, deren Vorstände Insgesammt hartnädig an dem alten Borurtheile festhielten, die unbeweglichen Güter als den für Wohlthaftigkeitsanstalten , waffendíten Befiß anzusehen, weil dessen mannigfache Vortheile der Sicherheit und des stetigen Werthes bei weitem die etwaigen peruniären Nachtheile ausgleichen, die mit dem geringen Zinserträgniß Des Grundes und Bopens verbunden sein mögen w ie, fragen wir, konnte die Regierung sie einen Moment besinnen, über eine Opposition bloßer Corporationen gegen die Zentralverwaltung rücksichtslos zur Tagesordnung, überzugeben ? Das Gouvernement, erflärtte Sould einst von der Tribune herab, ist in den Augen des Franzosen „une seconde providence” — ging zweite Vorsehung. Und diese „Beziehung“ sol nicht berechtigt sein, ihre Kinder auch da, mo eg sich um seine politische, sondern Tepiglich um eine Eigenthumsfrage handelt, ans Gängelband zu nehmen ?! Schade nur, daß General Köpinaffe, wie ausgedehnt auch seine Befugnisse sind, so nicht im Etange ist, der Börse — die nun einmal überall wo es sich um Effekten handelt, ein entscheidendes Wort mitzureden hat — seine Ansicht über Zwei und Ziel des amangsmeifen massenhaften Rentenanlaufes einzuimpfen. Die prosaische, beschränkte Geschäftswelt hat sich Im den Kopf gerecht, daß die „nothleidenden Schlaffen” mit dem ministeriellen Rundschreiben nichts zu schaffen haben , sondern daß es lediglich gilt, den Cours per Rente zu heben. Freilich ist das Urtheil der Börte nichtE weniger als ein Orafel: alle Welt weit, bag ihm oft die absurdesten Betrüchte zur alleinigen Grundlage dienen. Aber es it dafür etwas anderes ; ed ist eine Thatsache, die nicht, wie die Einrede der Hospicien, mit einem Achsel zu den ad acta gelegt werden kann — und das will in dem vorliegenden Falle mehr besagen. Der Courszettel läßt sich nicht durch ein Ministerialreskript bei Seite schieben. Die Börse aber — in ihrem Glauben no bestärkt durch den gleichzeitigen Erlas des „Moniteur”, welcher eine Quasiprohibition über die Papiere ausländischer Akzienunternehmungen verhängt — die Börse hat die Kundentag auf Befehl großartige Anläufe von Renten vorgenommen werden sollen, mit einer leichten Basisfe dieser Effekten beantwortet. Weshalb das ? In dem Ministerium mag man vielleicht nicht über Luft haben, sm verartiges Ergebniß einer imazginairen Oppositionsluft zuzutschreiben. Sie der Finanzmann aber weiß, dag die Börse niemals Opposition macht — am allerwenigsten die Pariser, deren Bourgeoffie im Stande ist, im Verlaufe weniger Monte die heterogensten Regime’ und Dynastien mit denselben enthusiastischen Rivate zu begrüßen. Statt Beffen ist sie jedoch einer Panik zugänglicher, als derempfindlichste Hygrometer bereichtesten Feuchtigkeit , und nichts ist geeigneter sie zu beunruhigen,, als ein zwangsweises Einschreiten von oben her, als ein gewaltsamer Beitrag die bestehenden finanziellen Zustände aus dem natürlichen Geleite in ein Fünftliches hinüberzuleiten. Man nehme das gestern noch beliebteste Papier und befehle heute seinen Ankauf : tag bloße Gebot sehen genügt, um die ganze Geschäftswelt mit Angst und Mißtrauen zu erfüllen, um in Folge davon ein Sinsen des Courses herbeizuführen. Seit Decennien vielleicht war die Lage des Geldmarktes einem Steigen der Renten nicht so günstig, wie heute, wo bei dem fortwährenden Fallen aller Aktien und Obligationen eine Masse von Kapitalien für den Rentenanlauf frei geworden sind. Deshalb ist es eine völlig unwirthschaftliche Spee, dem Stande der Rente vapurdh aufhelfen zu wollen, daß man von Gefebed wegen noch mehr Kapitalien für ihren Anlauf liquide macht und eine erhöhte Nachfrage pefreiirt. An dem niederen Cours der Renten trug nicht der Geldmarkt die Schuld, sondern die Politik der französischen Regierung, da ihr unruhiges Treiben jenes Vertrauen verbannte, das allein von fleinen und großen Kapitalisten und Rentiers die Anlegung ihres Geldes in dreiprocentigen Staatspapieren wünsdenő z merth. erscheinen lassen fan. Das Rundschreiben des General-Ministers nun ist ganz danach angethan, dies Vertrauen noch tiefer zu erschüttern. Nörmigt man demnach die Wohlthätigkeitsanstalten für 500 Mill. Immobilien gegen Renten auszutauschen , so wird die einzige olge sein. Das viele Private, denen sein Erlaß vorschreibt, ihre Renten im Kasten zu behalten, dieselben auf den Markt werfen, um für den Erlös Güter, Weingärten, Heine Gehöfte einzuhandeln, die bei dem zwangsweise gesteigerten Angebote im Preise fallen müssen. So wird am Ende der Operation weder die Regierung einen höheren Stand der Rente erzielt, noch werden die „nothleivenden Klaffen" etwas dabei gewonnen haben, daß die Wohlthätigkeitsanstalten statt ihres foliven Grundbefiges nun allen Schwankungen ausgefegtes und einigermaßen viscrebitirtes Papier in Händen haben : es wird eben nur, wie bei jeder unnatürlichen Deplachung von Capitalien, ein hübischer Bruchtheil des Nationalvermögens verloren gegangen sein. Höchstens werden ein paar Finanzmatadors sich in’3 Fausts den Sachen, Me Geld genug legen und die nöthigen Verbindungen haben, um alle die Chancen gehörig auszubeuten, die sich bei der Gonvertirung von Werthen im Betrage einer halben Milliarde selbstverständlich ergeben ! R. Wien, 26. Mai. Daß Truppenbewegungen in Russisch-Polen stattfinden, ist gewiß, ebenso bag gegenwärtig daselbst eine Streitmacht konzentrirt ft, welche viel zu bedeutend ist, als daß man annehmen konfte, daß sie lediglich der Aufrechthaltung ver Ordnung und Sicherheit wegen in dem Königreiche stationiet ft. Möglich, daß in der monetenegrinischen Angelegenheit die Ursache vieler militärischen Maßnahmen zu buchen ist, welche sich jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach als unnus herausstellen werden, da man in Wien derzeit an eine militärische Intervention nicht denkt. Oesterreich hat übrigens seine Truppen in Galizien nicht vermehrt, auch hat es sich nicht veranlaßt geriehen, wegen berruflichen Truppenaufstellungen von dem Petersburger Kabinett Aufklärungen zu verlangen. In der Baladei ist ein neuer Kompetent auf die Hospobarenwürde aufgetreten, an den man bis jegt nicht gedacht hatte, der aber von Übrigen Bewerbern sehr leicht gefährlich werden konnte, da er sich einer einflußreichen Protestion erfreut. Es ist dies Iran Kantafuzene, der von England unterfragt wird, und für den auch die Pforte freundlich gestimmt is. Auf den Rath Sir Bulmer’d war der neue Kompetent vor einiger Zeit auch in Wien und sich hier seiner günstigen Aufnahme zu erfreuen gehabtaben. Seiner Zeit habe ich Ihnen berichtet, daß die in der Bucht von Battaro stationirten österreichischen Schiffe um zwei Fregatten vermehrt werden sollen. Diese Nachricht wurde in aus- und inländischen Blättern für unwahr erklärt. Nun erfährt man aber aus Triest, daß die in dem dortigen Hafen stationirt gewesenen Fregatten „Bellona“ und „Donau“ bereits auf der Fahrt nach Cattaro begriffen sind. Der Tanzmaterath in Konstantinopel beschäftiget sich gegenwärtig mit der Kolonisationsfrage, und hat bereits zwei Gefüge über das Erbrecht und den Erwerb von Grundeigenthbum ausgearbeitet, die den europäischen Begriffen vollkommen entsprechen sollen. Neuestens hat er nun an dem Divan einen Bericht über die Nothwendigfette also fehleinig wie möglich entfprechende Kommunikationsmittel zu schaffen, da ohne diese nicht daran zu velenfen sei, den Zug der Auswanderung nach den türkischen Provinzen zu leiten. Der Divan hat nun beschlossen, was zuvörderst Anatolien in seinen Haupthandelhabern ein Strafenweg bekommen solle. Die Ursache, warum man diese Provinz zuerst berücsichtiget, soi darin Liegen, weil schon seit längerer Zeit aus Erzerum und Trapezunt Klagen eingelaufen, in denen darauf hingewiesen wird, daß in Folge des schlechten Zustandes der Straßen der Handel mit Persien seinem Ruine entgegengehe. Da nun an strategische Gründe ebenfalls dafür sprachen, so hat sie der Divan baz bin entschieden, daß die nöthigen Arbeiten unter Beiziehung militärischer Kräfte balpthinlichst in Angriff genommen werden sollen. An der frielischen Abwiclung der montenegrinischen Frage ist, wohl nicht mehr zu zweifeln, obwohl bis fest ein definitive Arrangement über die Art und Weise, wie dabei vorgegangen werden sol, noch nicht getroffen worden ist. MS. Baron v. Marula hat sich nach Mostar begeben, um mit dem türkischen Generalen Chef Hussein Pascha zu konferiren. Die von der "Köln. 3." gebrachte Angabe, das Herr Profefeh seinen Einfluß geltend gemacht habe, damit die Pforte den französischen Vorschlag zur Lösung der montenegrinischen Frage annehme, ist ganz unrichtig. Die Pforte hat in dieser Hinsicht auch noch gar nichts entschieden. “ Wien, 26. Mai. An der heutigen Börse war das Gerücht verbreitet, daß Herr v. Rothbildn aus dem Verwaltungsrathe der Kreditanstalt treten will. Ich bin zwar nicht in der Rage, dieses Gerücht zu dementiren, glaube jedoch kaum, was Herr v. N Rothschild einem Unternehmen von Rüden Fehren wird, das ihn zu seinen hervorragendsten Gründern zählt. Dieses Gericht, verbunden mit den Nachrichten, die auf privativen Wegen aus Paris eintreffen, hat eine wahre Panique hervorgerufen, in deren Folge Krevitastien bis auf 227 zurückgingen. Der Banknotenfälschungsprozen. Die Schlußvorträge der Staatsanwaltschaft. = Ofen, 27. Mai. Nachdem der Herr Borfibhende den Bericht des Kerfermeisteramtes — demnach der Mitangeklagte Stephan Pamer am 23. d. M. an Rungenschwindflucht gestorben — vorgelesen hatte, ging der Herr Staatsanwalt auf den dritten Angeklagten Franz 8. über, welcher selbst gestand, die Platte der 10 fl. BEN. V. Form auf der Gemeindetiefe zu Gyuró vergraben, dem Karl Sz. in seinem Keller 4 Ausbesserung der Platte V. Form Unterstand gegeben, mit Rem . Johann 9, nach Albertfalva und nach Ofen behufs Anfergung der falschen Banknoten gefahren, die Bestellung eine (Knopfmacher) Pfesse besorgt, die Salfifitate mit Sotani 9 verführt und solche auch selbst bezogen zu haben, welches Geständnis mit allen in Erfahrung gelernten Umständen übereinflimmt. MWeberbies belasten ihm die als unvollständiger Betrete dienenden Aussagen der Mitangeklagten Johann 9., Joseph 8 und Johann II. Effämwerend spreche gegen ihn der michtig Antheil an der Halfdlung, mildernd dagegen seine frühere Unbescholtenheit und die Bereitlung der weiteren Verbreitung der Salfhung durch Mederlieferung der Platte V, Form, — ed dürfte daher unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes, die geleblich mit lebenslangem schweren Kerken bemosfene Strafe auf 16 Jahre herabgeseht werden. Der 4. Angeklagte Franz B. sol — weil er selbst gefand, dem Karl ©. behufs Anfertigung der Platte V, vor Unterstand gegeben zu haben, weil ihn die Mitfepuldigen 9. R., 31. und 8. belasten, in Anbetracht der vorzeitigen Unbescholtenheit, wegen des geringeren Grades der Mitwirkung und des Schwägerschaftsverhältnisses mit 9. — zur schweren Koffersirafe in der Dauer von 16 Jahren verurtheilt werden Der 5. Angeklagte Johann II., der selbst gestand, bei den Abbruche der falschen 10 fl.- BR. V. Form die Preffe getrieben den im Brunnen verborgenen Stein zertrümmert, einen ander im Keller des £. vergraben zu haben, den überdies die Geständnisse des 7. und 8. belasten und der sich falsch verantwortet und an beiden Orten der Salídung, in Gyúró und Badfert, zur Zeit der Verübung des Berbredhens antretend war, möge, in Erwägung seiner vorherigen Unbescholtenheit, messen Herausgabe eines corporis delieti und mit Berüchfigtigung des Dienstesverhältnisses gegenüber den Eheleuten &, — zur schweren Lerkerstrafe von 12 Jahren verurtheilt werden. Des 6. Angekagten Georg B. Schuld sei nachgewiesen durch sein eigenes, vollen Glauben verdienendes Geständniß, wonach er den Karl Sz. von Gyuró nach Babkert brachte, bei der Presse VI. Form thätig war, Sulfififate bezog, und verausgabte, und dem Karl Sz. Unterstand gab, — ferner dur Das Geständnis der Mitfuldigen ©, B., Cs, dann der Zeugen Anna ©., Eva Barda, Erschwerend streite gegen ihn die größere Thätigkeit, mildernd dagegen spreche für ihn die frühere Unbefohenheit, seine schuldlose Familie, die Verleitung durch Andere, und die Entdefung von Umständen, welche auf die Fälschung in Gyuró Bezug nehmen; es dürfte daher eine schwere Kerkerstrafe in der Dauer von 12 Jahren angemessen erscheinen. 7. Stephan Cs. gestand die Falsifitate bei sich verborgen, dem Karl Iz. behufs Anfertigung der Platte VI. Form Unterstand gegeben zu haben; ihn belasten die Aussagen der Mitschuldigen Johann M. und Alexander B. Der Staatsanwalt meint, daß eben dieser Angekragte am allermildesten zu versurtheilen wäre, nicht nur, weil er bis zur Berühung bieses Berbrechens unbesehlten gewesen, sondern weil er in’s Bersbrechen Hineingerissen wurde dadurch , daß ihm seine Pferde gestohlen und ihm Dieselben durch den Mitangeklagten Johann M. zurückgeschafft wurden, weshalb er sich veranlaßt fühlen mochte, sich Lebterem gegenüber dienstfertig und gefällig zu erweisen; da aber das Gefeb nur die Herabfedung auf 10 Jahre gestatte, wird Seitens der F. Tf. Staatsbehörde Hierauf angetragen. 8. Johann M. habe seine Thätigkeit in Herbeischaffung der Werkzeuge zur Fälschung VI. Form, seine Mitwirkung bei beiden $älschungen insbesondere im Punkte des Bezuges und der Verausgabung der Falsififate gestanden, all befasten ihn eine Menge von Zeugen und Mitsehuldigen, ferner seine wiederholte Flucht, seine lügenhafte Verantwortung, endlich sein persönlicher Charakter, insofern, als er wiederholter Diebstähle wegen abgestraft und vom Verbrechen der Fr.Papierverfälschung nur wegen Unzulänglichkeit der Beweismittel freigesprochen wurde; während mildernd für ihn gar nichts spricht, streitet gegen ihn erschwerend seine lebhafte Mitwirkung, was die Möglichkeit der Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes ausschließt, weshalb über ihn lebenslänglicher schwerer Kerker und der Berlust des Adels zu verhängen wäre. 9. Auch Stephan 3., den mit Ausnahme der Flucht, dieselben Umstände belasten, ist wegen des Verbrechens der Kreditpapierverfälschung und thätiger Mitwirkung an der Herbeihaffung der Pfeffer zu lebenslänglichem fehteren Sterfer und zum Adelsverlust zu verurtheilen, zumal aller seine Hoffnung zur Befreiung bietet. Bezüglich des 10. Angeklagten Paul M., Schneidermeisters aus Pest, ister Herr Staatsanwalt bemüht, dessen Mitwirkung bei der Fallgung der 10 fl. BN. V. Form, und Mitschuld an den Falsifikaten VI. Form gestüßt auf die glaubwürdigen Aussagen der Mitschuldigen nachzuweisen, und wird auf die Antwesenheit dieses Angeklagten in der Dubácser Csárda in Gegenwart des Karl SI. großes Gewicht gelegt; als erfährierend wird der wichtige Antheil an dem fortgefegten Verbrechen hervorgehoben, als mildernd, bin gegen die frühere Unbescholtenheit und gebrachte finanzielle Lage anerkannt, es wird mithin für ihn eine fehtwere Sterferstrafe von 14 Jahren und der Adelsverlust in Antrag gebracht. BEE BERTELBERREBRERS DESSEN BIRNEN ESEL EEG REF ERRTEEEREETRTEE RSS TTRSEETEERDINGEHEERURSETERTREE OEEISTRNEETEIEERSEEREEER USE EHER. SEReEEEEnETIREGEEEUEREETEISPENEEREERENATBEFESRREWEIESESSRRERESOERFFEREEETZRBSPEREEERAERBRIEESRNBASBRERERERRE ä fagt, Wefen tő an, Ein Kenner eines Iaffen, auf Rur tenegrinifchen Männer Das Hauptflegeszeihen die dabei BWolfes einen Die Montenegriner. v. Schluß.) des montenegrinischen Boltes (Karadichitich) erklärt zwar das septere für den alleinigen Grund, indem nur die Mederwölkerung Montenegro’s gebe zu den Ezeta’s Anlas ; wir können und nicht dazu verstehen, als mitwirfend bei aber in diesem wie in anderen Fällen Erscheinungen, die sich aus dem inneren direfsen Hauptrichtung erklären blos äußeren Grund zurückzubeziehen. Der Yeitere verliert darum seine Bedeutung nicht, und mir erkennen ihn den Greta’s um so mehr Bettgeschichte zeigt, daß ein Triegerisches am, da bie stete den Reiz empfindet, sich dasjenige, was anderwärts durch den Bleiß der Hände erworben wird, schaffen. Diesem Erfahrungsfape erklären wir und auf den Ausspruch, welchen einer der Haupthelden jener mon=. Razzia’s gethan als vor mehreren Jahren der Tradita die Ezeta’s ganz verbieten wollte. „Wovon sollen t wir denn, sagte derselbe, künftig leben ? Dies ist ja doc unser Adern und Säen, unser Graben und Ernten, mit einem Wort unser Alles in Allem!" Bei diesen Ezeta’s weniger Führung und von jener Die Schärfe des Schwertes zu verstaben soll, lieg immer auf Rauben, Morden und Berbeeren abgesehen. Gefangene zu machen fliebt man dabei ein Lösegeld grundgegeben. Die Taktik besteht Hauptfähli in plöglichen Merderfällen und in verdecktem Schiefen : von einer methodischen für strengen Ordnung, welche im übrigen Suroya als ein Haupterforderniß bei Kriegsunternehmungen betrachtet wird, ist seine Rede. Als sich eine Leiche gefallener Kampfgenossen dem Feinde zu ent seien. Uebrigens is die Zahl der Theilnehmer ehr verschieden: es thun eine Creta manchmal einige hundert Feinde, welche nahe Hauptort Sajet, des Landes aufgestedt werden. Diese wilde Sitte wird nicht etwa blos gegenüber den Türken geübt. No vor nicht ganz zwei Jahrzehnten haben die Montenegriner in einem Kriege mit den Oesterreichern auch Köpfe der legteren in Ceztinje als Trophäen aufgepflanzt. Im Jahre 1806 haben bei ihrem Kriege mit den Franzosen, derselben, den General Delgorgues und den enthauptet, und deren Köpfe ausgestellt, strebte sich damals sogar noch weiter sie, Oberoffiziere Generaladjjutanten als Gefangene Ja, ihre Barbarei er» ; denn man versichert, daß sie mit den Köpfen gefallener Branzofen Kegel gespielt hätten. In Cetinje steht ein alter Them, dessen Zinnen aus den Schädeln angesehener Beinde gebildet sind. Erst seit einigen Jahren hört man, daß der Regent das dortige Aufsteden von Köpfen nicht mehr bulbe, und daß derselbe ernstlich bemüht sei, jenen barbarischen Gebrauch ganz abzuschaffen. Er läßt fest die Köpfe, welche nach Cetinje gebracht werden, in ein mit Blaffer angefülltes Koch werfen, fleht auch wohl einen Kopf zu den Türken zurück. Es wird aber sicherlich einem seiner Nachfolger gelingen, die Sitte des Abschneidens und Münchnens feindlicher Köpfe auszurotten. Noch im Jahre 1851 haben die Theilnehmer einer Ezeta dem Senat in Cetinje eine Anzahl mitgebradhter Türfenköpfe überreicht. Ja,no im Anfang des Jahres 18555 mußte, wie die „Allgemeine Zeitung“ meldete, des Bürsten Daniel junge Gemahlin mit ansehen, das fe die türkische Köpfe auf der artenmauer ihrer Wohnung ausgestellt wurden. Auch die Ezetas selbst werden troß der Bemühungen des jenigen Herrschers, sie zu verhindern, voraussichtli noch lange Zeit verkommen. No im Juli 1855 fand eine solche Razzia gegen die Türken statt,wozu das Abmähen einer Grenziiese die Veranlassung gab. Im Oktober desselben Jahres machte eine Schaar Montenegriner einen Raubeinfal in das österreichische Gebiet. Auch im Sommer des gegenwärtigen Jahres (1857) wurden, wie die Zeitungen melden, an der Grenze der Herzegowina vielfache Räubereien verübt und die Selofrüchte abgemäht und fortgeschleppt. Wie verheerend die Czetas noch immer sind, mag man daraus beurtheilen, daß bei einem Raubeinfall, welchen 500 Montenegriner 1852 in das türkische Gebiet machten, nahe an einhundert Stüd Bieh geraubt, zwanzig Häuser ausgeplündert und 2 Kinder ermordet wurden. Wenn wir zum Schlaufe dieser Darstellung no. einen Blick auf den inneren staatlichen Zustand des montenegrinishen Beltes werfen, so haben wir demjenigen, was oben in der Geschichte der Ichten drei Herrscher gesagt worden ist, nur wenig beizufügen. Die Montenegriner sind ihren Wohnfiden nach in Nabien b. i. Cane oder Kantone eingetheilt; jede Nabia aber theilt sich wieder in Stämme. Auch die septere Eintheilung hat einen totalen Charakter, weil die Glieder eines jeden Stammes beisammen wohnen, der Begriff Dorf also mit dem Begriff Stamm identifit. Sebe Nahia Hat ihre vom Bolte erwählten Vorsteher, welche Woiwoden und Serbare ber titelt sind. Außerdem gibt es in den Nahien noch Stapitang, welche vom Regenten als Zivil- und Prilitärgouverneure ein»gefecht sind. Jeder Stamm enthält eine Anzahl von Familien, welche angesehener als die anderen sind und Glavaren Häupt- Inge heißen. Von alten Zeiten her werden Volfsversammlungen gehalten, und zwar sowohl der einzelnen Nahien, als auch des besammten Wolfes. Im septeren Salle ist die Ebene von Ces Hinje der Versammlungsort. Die allgemeinen Bollenersammelungen seinen von jeher nicht Häufig gehalten worden zu sein, und ss meistens nur mit den Beschließen von Kriegen, forte mit der Annahme oder Beftätigung von Haupt- oder Grundgeseben befaßt zu haben. Die Handhabung der Staatsgewalt lag früher in der Hand des Wlabila d. h. des Oberhauptes der montenegrinischen Kirche, und zwar ohne daß irgend eine Beschränkung im Gebrauche derselben feslgerecht gewesen wäre. Seit 1851 is ein erbliches weltliches Oberhaupt unter dem Titel Fürst oder Regent des Landes. Erst seit wenigen Jahrzehnten sieht dem Herrscher ein Senat oder G Staaterath zur Seite, in dessen und des Boltes Namen er die Gesebe und Verordnungen bekannt macht. Die zwölf Mitglieder des Senats werden vom Volke auf ein Jahr gewählt und vom Herrscher bestätigt. Es scheint, ab wenn sie nach Verlauf eines Jahres hilfäweigend in ihrer Stellung bleiben, falls nicht der Regent für gut hält, sie zu entfernen. Im Senat führt gewöhnlich der Lehrere den BVorfig , doch gibt es auch einen Präsidenten und einen Vicepräsidenten des Senats. Wie es scheint, wurden Beide früher vom Senat selbst und werden dagegen sehr vom Fürsten ernannt. Die Senatoren beziehen einen Gehalt aus der Staatswaffe. Aus Allem, was man vom Senat hört, geht hervor, daß derselbe fein den Fürsten beschränzender Staatskörper, sondern nur eine berathende Behörde if. Der Senat ist zugleich das Kriminalgericht des Landes. Die Zivilgerutsbarkeit liegt in der Hand der N Kapitans und der Guardia oder Gensdarmerie, falls die Streitenden nicht erwählte Schiedsrichter vorziehen. Ein im Jahre 1855 erlassenes Gefebbuch sol fortan die Basis richterlicher Entscheidungen bilden. In Betreff der Strafen lasst sich Folgendes angeben: Mord und Diebstahl werden mit dem Tode bestraft, und zwar auf die oben in der Geschichte Peters II. angezeigte eigenthümliche Weise. Sonst sind Geldstrafen das Gewöhnliche ; Einsperrungen kommen selten vor und die Prügelstrafe gar nit. Die Leptere würde nach den herrschenden Begriffen das Selbstgefühl des Montenegriners zu tief verleßen. Hatte ja boch aus demselben Grunde Peter I. ein Gefeb gegeben, nach welchem derjenige, der von einem Ankern geschlagen wurde, biesen zu tödten berechtigt war ! Durch die Bestimmungen des erwähnten Gefebbuches sind, tote berichtet wird, an die Polizei und das Steuernwesen geordnet. Angaben über die Art, wie dies geschehen is, sind mir nicht zu Gesicht gekommen. Auch über den für die Beurtheilung der inneren Angelegenheiten Montenegro’s totwichtigen Stand der Finanzen findet man seine zuverlässigen und mit Diese weichen sogar in Betreff der Subsidien, welche Rußland dem Fürsten von Montenegro auszahlen läßt, voneinander ab. Eyprian Robert sagt, dieselben beliefen sich auf 85,000 Srancs jährlich. Bei einem andern Schriftsteller finde i sie zu 47,000 Gulden alle ‚einander übereinstimmenden Angaben gegeben. Das Gesammtergebnis der Steuern wird, was die Zeit Peters II. betrifft, auf etwas über 30,000 Gulden ge[häßt , doch ist auch dies ganz unzuverlässig, indem z. B. ein Berichterstatter den damaligen Ertrag der Familiensteuer zu 20,000, ein anderer zu 28 bis 50,000 Gulden anschlägt. Jedenfalls würden, um die der Regierung zu Gebote stehenden Geldmittel ganz zu ermitteln, noch andere Einkünfte hinzuzutrennen sein, nämlich die Zinsen des baaren Nationalvermögens, welche seit Daniels Regierungsantritt sehr gemachten sind, da dieser nur nur das Privatvermögen seines Vorgängers, sondern auch alle Klostergüter zum Staatseigenthum geschlagen hat. Auch kommen von derselben Zeit an no die Strafegelder hinzu, von denen bisher zwei Drittel den Senatoren und der Guardia gegeben wurden. Meber den Betrag der regelmäßigen Abgaben lágt sich noch weniger etwas Bestimmtes ermitteln. Als die wictigsten Beamten des Fürsten muß man die Soldaten der Guardia und Perianizen ansehen. Die Ersteren, welche 420 Mann betragen, bilden die Gensdarmerie, sie sind aber zugleich auch Richter für die kleineren Streitigkeiten. Die Perianizen, welche die Leibwache oder richtiger die Nobelgarde des Regenten bilden, sind die Kommissäre desselben. Unsere Darstellung müssen wir mit der Erklärung fälle fen, daß wir und zwar bewußt sind, mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahren zu sein, daß wir selbst aber zugleich erkennen, wie lüdenhaft unser Bericht sei, und wie reicht wir einen oder den andern Punkt nicht aufgefaßt Haben künnten. Beides ist jedoch nicht unsere Schuld, sondern es hat seinen Grund in der Beschaffenheit der Originalberichte,, welche einander zum Theil widersprechen, und von denen sein einziger eine alle Seiten umfassende Darstellung enthält. R * Die Paläüfte des römischen Adels. Daß der römische Adel die Glanzperiode seines Wohltandes längst hinter fichtet, zeigt ei auch in der äußeren Physiognomie, wie am inneren Neublement seiner Paläste. Palast Ruspoli wurde in ein Kaffeehaus verwandelt; Palazzo Albani bei den vier Brunnen is gegen hohe Miethe der französischen Artillerie Als Kaserne überlassen, wenn fan sein vormaliger Befiger Principe Chigi nicht zu den Armen gehört. Nicht in so guter Lage ist der Befiger des Palastes Sciarra, der, von seinen Gläubigern bedrängt, vor einiger Zeit das Weite suchte, was die Sperrung der Gallerie , welche Gemälde von Raphael, Tizian und anderen Meistern erster Größe enthält, zum Berdruffe aller Kunstfreunde zur Folge hatte. Der Palast des Duca Braschi hat alle seine Sammlungen verloren und bbiegt am häufigsten gegen ein Geldhent zu abendlichen Bergnügungen, wie zu Bällen, Konzerten, Vorstellungen vor lebenden Bildern u. bergl., bewugt, während der Herzog vom Papste das Prädikat eines Generals erhielt, um ihm auf Grund dieser Sinekure ein jährliches Gnadengehalt von 2000 Scult zusumenden Palast Cimarra auf der Höhe des Dutrinató warb der Regierung gegen eine mäßige Miethe Überlassen, und sie hat das erste Schweizer Regiment in dem sehr großen Gebäude einquartirt. Duca Cafarelli vektaufte seinen Palast an Preußen aus zusammen, melde in und aus mitunter sind an den Durch meistens ihre alter Bohbdiere werden übrigens dabei gegen flehenden Bäumen, oder auch Ohrenpflicht auch nicht mehr sogar zwei Hände gefallen waren, als er sieht man zehn, die abgesänittenen Köpfe getöbteter Häusern der Führer, auf den in Cetinje aló bent denen NEE ANREDE ET ET EREIREETE—EE,