Pester Lloyd, September 1858 (Jahrgang 5, nr. 199-223)
1858-09-01 / nr. 199
Die Finanzverwaltung Frankreich’s. Bon Dr. Karl Ritter v. Hod, IV. Pest, 31. August. Wir haben in unserem fegten Artikel dem Leser das französische Zollverfahren vorgeführt : jeßt in es an Der Zeit, ven Zolltarif, wer vemselben zu Grunde liegt, näher in’s Auge zu faffen. Ritter von Hod reitet dessen DBesprechung mit den durchaus zutreffenden Worten ein : „Nach italienischen Mustern von Colbert durden Taris von 1664 und die Zollordnung von 1687 ausgebildet , nach einem kurzen Hinneigen zu einem freieren System im Beginne der Revolution, durch die Gefege von 1790 und 1791 unter Aufhebung aller inneren Zwischenlinien in die alte Richtung zurüccgeführt, auf ganz Franfreich ausgedehnt und in ein zusammenhängendes System gebracht, hat die französische Zollgefeggebung sich als ein so brauchbares Werkzeug der Schwedensherrschaft, dd Continentalzwangen und des Monopoles begünstigter Capitalisten einwiesen, daß sie fortdauernd mit Vorliebe gehegt, fortgeführt, bi in alle Einzelnheiten ausgesponnen wurde und ihrerseits wieder, namentlich als Weberbleibsel französischen Einflusses und französischer Herrschaft, noch gegenwärtig allen kontinentalen Nachbarstaaten Frankreichs und selbst jenen zum BVerbilde dient, welche die Zwecke, aus denen die französische Zollgefeggebung hervorgegangen, nicht mehr als die ihrigen anerkennen." Freilich fügt der BVerfasser hinzu, seit 1847 und insbesondere seit dem Negierungsantritte Napoleon’311. mache sich in vielen Beziehungen ein anderer Geist geltend : allein seine eigene Darstellung beweist, daß dieser „andere Seit" troß aller absoluten Unbeschränktheit des imperialistiren Regimes denn doch in diesem Einen Punkte bisher nur leider wenig, oder vielmehr, offen gesagt, so gut wie gar nichts hat ausrichten künnen. Den hauptsächlichsten Beweis für die Ohnmacht, zu der selbst ein so eisenfester Wille wie derjenige des jenigen Beherrschers von Stanfreih in allen volkswirthschaftlichen Fragen verdammt ist, bildet wohl der bekannte Gefegentwurf vom 10. Juli 1856 und die kleinmüthige Weise, in der die kaiserliche Regierung damals vor der schußzölnerischen Agitation das Gewehr streben mußte. Sene Vorlage bezweckte allerdings die Aufhebung der Einfuhrverbote von mehr als 100 Artikeln , aber troqdem handelte es sich dabei lediglich um die Ueberwindung eines starren Princips, wessen Beseitigungen praktischer Beziehung kaum irgend welche merkliche Sorgen nach sich gestogen haben würde, da an die Stelle der Prohibition Zoll iűbe treten sollten, die für alle Waaren des großen Handelsverkehrs eine Protektion von 100 pEt. und mehr ges währten. Nichtspestoweniger kämpfte die Privilegiensucht der Bourgeoisie, deren Liberalismus fi ín Deutschland sowohl wie in Frankreich immer recht gut mit ihren Monopolegelüsten vertragen hat, auch gegen einen solchen rein theoretischen Korttritt mit so viel Glaf an, daß der „Moniteur” im October des nämlichen Jahres erklärte, das Gouvernement werde Das Projekt vorläufig, und zwar mindestens bis 1861 ruhen lassen. An einzelnen Tarifreformen hat es zwar seit dem Regierungsantritte Louis Napoleon’s nicht gefehlt , doch diese hier aufzuzählen, wäre offenbar nicht am Orte. Auch darf man fi über deren Tragweite seinen Täuschungen hingeben , denn wenngleich der franzözische Tarif gegenwärtig mehr zollfreie Artikel als der Oesterreichs und des Zollvereins zählt, so bestehen doch für alle wichtigen Gegenstände unerfähwingliche Zolläge fort. Nicht nur bei Ganzfabrikaten ist das der Fall, wie denn z..B. der Zentner Seidenwaaren 320 bis 8000 fl. EM. entrichtet, sondern auch bei N Rohstoffen und Halbfabrikaten. Ebenso sind andererseits die Differentialzöle unverändert geblieben, welche wiederum die, aus den Taschen der Consumenten gemästeten Industriellen der begünstigten nationalen Schifffahrt und Nheverei in einem Frachtaufschlage entrichten müssen, der sich nach den niedrigsten Säßen auf 5 bis 10 pEt., oft jedoch auch weit höher beläuft. Die Geringfügigkeit dieser Sortschritte zu einer gesunderen Handelspolität und zu vernünftigeren vollawirthschaftlichen Anschauungen ist um so bezeichnender, als das Staatsoberhaupt, werfen persönliche freikämpferische Ansichten doch über jeden Zweifel erhaben sind, sich im December 1852 durch ein eigenes Senatsconsult ausbrüchlich die Machtvollkommenheit verleihen ließ, in Folge von Handelsverträgen jedwebe beliebige Zollveränderung vorzunehmen. Bis dahin war die Erefutingewalt hiezu nicht autorisirt gewesen. Obschon nämlich die Verbote erst allmälig in den französischen Tarif hineingenommen und, der Hauptsache nach, erst durch den Repressalienkrieg des Nationalconventes und des Kaiserreiches hervorgerufen waren , hatte der Monopolgeist der bevorzugten Klassen seit der Restauration denn doch auch in der Verfassung Position zu nehmen gewußt und wemgemäß der Regierung mit dürren Worten die Befugniß zur Aufhebung von Prohibitionen oder zur Ermäßigung von Schußzöllen, ohne vorhergehende Zustimmung der Kammern entzogen, ihr dagegen in charakteristischer Weise die Einführung neuer Verbote und die Erhöhung der Eingangsabgaben gänzlich Freigestell. Die nationalökonomische Verkehrtheit Dieses Systemes lag so sehr auf der Hand, das schon unter Louis Philippe in den Negierungstreffen eine ernsthafte Reaction dagegen begann. Das Bürgerkönigthum mar dem Anscheine nach noch in weniger als ver Imperialismus im Stande, den Monopolegelüften, der Sabrisanten und Industriellen ein erfolgreiches Paroli zu biegen. Trokbemerr reichten die gänzliche Befestigung der Transitzölle und die Vereinfachung des Douanenwesend in Bezug auf den Export. Die Durchfuhrzölle wurden 1845 abgeschafft, und das prohibitionistische Frankreich bat sich bei seiner Luftvynastie dafür zu bewanfen,, Daß er minderteng in viesem Einen Punkte nun sehen seit 13 Jahren den Zollverein, zum großen Scharen ded legteren und seiner Eisenbahnen, überflügelt hat. Für die Ausfuhr ward purch Geiles von 1841 der Zoll in den meisten Fällen auf Y, pCt. des Werthes oder auf Einen Groschen vom Rentner ermäßigt. Mit Ausfuhrverboten oder mit so hohen Ausfuhrzöllen, da dieselben einem Verbote gleichkommen, sind seitdem nur noch sehr wenige Gegenstände belegt. Man fieht demnach , daß der so vielfach geschmähte Parlamentarismus der dreißiger und vierziger Sabre zur Reform der französischen Handels politif mindestens eben so viel beigetragen hat, als Die nunmehr bald siebenjährige absolute Herrschaft Napoleon’s III. Nach allem Vorhergesagten brauchen wir denn wohl kaum mehr zu bemerken, daß der Zweck des französischen Solltarifes nur bei den erotischen Consumtionsgegenständen ein fiscalischer, sonst aber in Shugzymwech ist, bei dem es nicht darauf ankommt, dem Staatsfchage zu einer möglichst hohen Einnahme zu verhelfen, sondern darauf, „Durch Absperrung gegen die Erzeugnisse des Auslandes den einheimischen Sabrikanten auf Kosten der Consumenten das Recht zu sichern, beliebige Preise zu fordern. Alles sol bezuhusst werden : die Landwirthschaft wie die Industrie der Ganz und Halbfabrikate ; der Handel wie die Silberei ; ja selbst in der Zollbemessung für fremde Consumtiond waaren, machen sich, sobald das Inland irgendwelche mit denselben eoneurierende Surrogate produzirt. Diese Protestlongebestrebungen geltend. Demnach werden alle Rohstoffe starr besteuert und alle gewerblichen Erzeugnisse, je nach dem steigenden Arbeitewerbe, den sie repräsentiven, mit progressiven BZöllen, zulegt mit Einfuhrverboten belegt. Gleichzeitig werden, zur Aufmunterung des einheimischen Gemwerbefleißes, für den Export der verarbeiteten N Rohstoffe wieder in dem niemlichen protectionistischen Geiste Radzölle bewilligt, die sich zu förmlichen Ausfuhrprämien steigern. Auch der Umstand, ob die Waare auf französischen oder fremden Schiffen , ob sie aus den Colonien Frankreichs, dem indischen oder stillen Ocean, oder aus anderen außereuropäischen Ländern oder aus europäischen Häfen importirt wird, hat auf die Zollgebühr Einfluß — Alles zur Hebung der nationalen Schifffahrt und Nhederer. Sehen wir nun zu, wie weit man mit diesem Systeme gelangt ist, so stoßen wir eben auf Feine besonderse erbauslichen Resultate. Die fon im Princip verfehlte Methode wird noch veratorischer durch die zahllosen , unentwirrbaren Abstufungen in den Befugnissen der einzelnen Remter ; durch die große Ziffer der Tarifposten; durch die mit den fingerischen Unterabtheilungen nach Größe, Werth und Feinheitsgrad der Gegenstände — kurz durch die Kleinlibfett der Sandhhabung. „Es ist, sagt wer Berfaffer , e ist, als ob die dürre unfruchtbare wielgetheilte Kasuistis des Mittelalters, die sich in den französischen Rechts- und Philosophenschulen breit machte und wurde den nüchternen Sinn des Dorfes aus den Gefeb- und Lehrbüchern vertrieben ward, in dem Tarife ihre fette Ruhestätte gefunden.” So sind die Gewürze in 16, die Bau- und Werkhölzer in 23, Eisen und Eisenwaaren in etliche 80 Kategorien verschieden. Die Exportprämien foften dem Staate jährlich zwischen 40 und 50 Mill. Fres., wobei selbstverständlich der französsshe Ursprung der Gegenstände sehr schwer zu verifichten ist. Eine Expertenkommission des Finanzministeriums entscheidet darüber ohne Appell. Wie wenig die Regierung selber jedoch den Motiven traut, nach denen diese Commission die Prämien zuspricht oder verweigert und einen so bedeutenden Bruchheil des von den Steuerpflichtigen aufgebrachten Nationaleinkommend unter einige bevorzugte Fabrikanten verschenft: das ergibt sich am besten aus einer Fürglich erlassenen Borschrift, welche den um Prämierung auszuführender Baummwollgarne Nachsuchenden anbefiehlt , die Garnmutter stet in ganz gleichartig eingerichteten und auf gleiches Par pier gehefteten Sortiments einzusenden, „so daß man nicht nach äußeren Kennzeichen zu entscheiden vermöge, von welchem Exporteur sie der Behörde vorgelegt worden !" Ist es da noch wunderbar, wenn das fiscalische Ergebniß eines solchen Zollsystems hinter allen gerechten Erwartungen zurückbleibt . Die für 048 vergangene Lahr mit 203 Millionen Sred. veranschlagten B Zolleinnahmen, schon an sich gering ilr ein Land von Frankreichs Größe, Wohlhabenheit und Begabung, wurden überdies noch zu einem Drittel von den Prämien und der Verwaltung wieder aufgetroffen. Und die „befhüsten“ Interessen fahren dabei nicht besser als der Staat. In der Begünstigung nationaler Fischerei, Schifferei und Aheveret z. B. geht Diejebige Regierung, um eine breite Basis für die Ausdehnung der Kriegsmarine zu erlangen, weiter als irgendeine ihrer Vorgängerinen. Abgesehen von den Differentialzöllen wird die heimische Schifffahrt und NAheveret dur die ausschließliche Berechtigung zur Cabotage, sowie zum Handel mit den französischen Colonien, durch starre Bevorzugungen in den, Tonnen-, Hafen- und Expepillonggebühren,, ja auch in der sanitätspolizeilichen Behanplung auf alle Weise unterstüst. Die zur großen Fischerei bestimmten Schiffe genießen außer der Zolfreiheit für ihren Salzbedarf und ihren Fang noch bedeutende Prämien und Ausrüstungsgebühren. Trotdem ist die Abnahme der französischen großen Fischerei ein offensindiges Gartum , und die fremde belästigte Schifffahrt aus den französischen Häfen it nicht nur nicht rechucirt worden, sondern hat sogar, ungeachtet aller Chicanen, in diesem Koncurrenzverkehr von 1853 bis 1855 um 400,000 Tonnen zugenommen, während die nationale innerhalb des gleichen Breitraums nur um 315,000 Tonnen sich vermehrte. Dagegen bat die Zollherablegung auf Noheisen und Steinsohlen so vortreffliche Früchte getragen, daß von 1853 bis 1856 die Einfuhr des ersteren von 700,000 auf 14, Million, die der leßteren von 29 auf 40 Mill. Etr. gestiegen ist. Sollte das nicht ein Fingerzeig für den Kaiser sein, auf dem Wege zu beharren,den er mit dem verunglückten Gesetzentwurfe vom 10.Juli 1856 einzuschlagen versuchte, und sich nicht gerade in diesem Einen Punkte an den Widerstand einer Bourgeosie zu kehren,von deren Willensäußerungen er doch sonst immer leider wenig Aufhebens zu machenpsiegt?! ITSe.k.k.Apostolische Majestät haben die beiden nachfolgenden Allerhöchsten Handschreiben an den Ministerbeannern zu erlassen geruht: Lieber Freiherr v.Bach!Dafür Jünglinge aus Meinen Königreichen Kroatien und Slavonien,der serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate,dann dem Großfürstenthume Siebenbürgen,im Verhältnisse zu den für andere Länder seines Reiches bestehenden Stiftungsplätzen in der Theresianischen Akademie bedeutend weniger Stiftungsplätze bestehen,so sind etcMich in Gnaden bewogen,für die Königreiche Kroatien und Slawonien drei,für die serbische Woiwodschaft und dastemeser Banat drei,für das Großfürstenthum Siebenbürgen vier Staatsstiftungsplätze in der Theresianischen Akademie zu gründen. Zum Vollzuge dieser seiner Anordnung haben Sie das Entsprechende zu veranlassen. Laxenburg,den 26.August 1858. Fraancscphm.p. Lieber Freiherr v.Bach!In der Absicht,die hinterlassenen Töchter Verdienter Beamten und Militärsanch in Meinen Königreichen Kroatien und Slavonien,Meinem Großfürstenthume Siebenbürgen,dann in der serbischen Woiwodschaft und demtemeser Banatedcohlt hat der für die übrigen Länder seines Reiches bestehenden Haller Stiftspräbenden und Versorgungsstipendien theilhaftig zu machen,sind erblich in Gnaden bestimmt,hiermit drei Stiftspräbenden und drei Versorgungsstipendien für Kandidatinen aus den Königreichen Kroatien und Slawonien,vier Präbende und vier Versorgungsstipendien für Kandidatinen aus dem Großfürstenthume Siebenbürgen,endlich drei Präbenden und drei Versorgungsstipendien für Kandidatinen aus der serbischen Woiwodschaft und dem Semeser Banate zu stiften. Rücksichtlich der Bedingungen zur Erlangung dieser Präbenden und Versorgungsstipedien,deren Verleihung Mirvors behalten ist,haben die diesfalls bestehenden Stiftungsnormen zu gelten. . Zum Vollzuge dieser Meiner Anordnung haben Sie das Entsprechende einzuleiten. Larenburg, den 26. August 1858. Franz Sofeph m. p. Die Haft der Eisenbahnvertwaltungen für Unglücksfälle und namentlich für Feuersgefahr. Die Klagen über das Bestreben der Eisenbahnverwaltungen, die Haft für die ihnen übergebenen Güter möglichst zu beschränken, wo nicht ganz zu beseitigen, haben sich in neuerer Zeit erheblich vermehrt. Die Eisenbahnverwaltungen handeln hierbei in ihrem eigenen Interesse und es ist ihnen, Dieb kaum zu verdenfen. Eine andere Frage ist es aber, bemerkt nach „Bremer Hanvelghl.“, ob die Staatsregierungen nicht vollständig berechtigt und verpflichtet wäsren, den Eisenbahnen andere Bedingungen ihres Tarifs vorzuschreiben. Denn es handelt es hier keineswegs um besondere neue Belastungen der Eisenbahnen, sondern viel mehr nur um die Anwendung der gewöhnlichen, für alle Welt und namentlich für den nicht begünstigten Stand der Sradtfuhrleute und der Schiffer geltenden Nechtsfähe, wonach jeder für den vollen Werth derjenigen Orgenstände haften muß, die ihm zur Weiterbeförderung anvertraut worden sind. Ein Urtheil, das vor Kurzem in Brankreich gefällt wurde, mag darthun, wie die französischen Beriihte die Aufragen der Privaten gegen die Eisenbahngesellschaften behandeln. Am 28. Juli 1857 brach in einem Gepäckwagen des Eisenbahnzuges von Sorbach (Mainz, resp. Saarbrüch) nach Paris in der Nähe von Epernay Feuer aus. Der Wagen befand sich unmittelbar vor von Personenwaggons. In dem ersten versehben wurde das Feuer sofort wahrgenommen, aber das Rufen der Passagiere war vergeblich, es gelang ihnen nicht die Aufmerksamkeit irgend eines Beamten des Zuges zu erregen. Al die Stammen allmälig um den ersten Waggon schlugen, sprangen die darin befindlichen Personen heraus, eine Frau mit ihrem Rinde blieben auf der Stelle tobt, der Mann, ein Amerikaner, kam mit dem Leben, aber nicht ohne bedeutende Beilegungen davon. Besser erging es den Übrigen Passagieren, welche sich ebenfalls durch einen Sprung zu reiten versuchten, einer aus acht Personen bezstehenden russischen Familie mit Dienerschaft; wie durch ein Wunder blieben sie sämmtlich unversehrt. Dieser bedauerliche Unglücksfall gab zunächst zu einer Kriminaluntersuchung Veranlassung, welche bei dem Gerichte in Epernay gegen die Beamten des Zuges geführt wurde. Die Untersuchung blieb jedoch ohne Resultat, weil das Gericht in dem Benehmen der Beamten seine strafbare Handlung und somit seinen Grund zur Stellung unter Anklage zu ernennen vermochte. Die Beschädigten stellten hierauf gegen die Eisenbahngesellschaft der Ostbahn ‚eine Civilflage Pariser Gerichte verlangte auf Schapdenerlag bei dem erster Instanz Herr Billiers aus Rouissille,. getödtet und welcher selbst bedeutend Sambte sammt ihrem Gefolge an. Der Amerikaner, dessen Frau und Kind worden war, ruffifde verlangte für ihre verbrannten Effekten, welche Sumwelen und bereutende Summen in Papiergeld enthielten, 63,738 Sr. Die Eisenbahngesellschaft wandte gegen die leitere die verbrannten Effekten in einem verfehloffenen Wagen befindlich gewesen wären, der von der Dont erst in Paris geer Das aus dem Ausland somieren müßten das habe , sonderdenfalls lichkeit der des Herrn die Entbindung verlekt anerkannt worden, übertrieben, baare Geld und die kostbarfesten Entschäßigungsfrage Waggon der der Unvorsichtigkett obliegt, deren er die Gefeltschaft beschuldigt und auf welche er seinen Anspruch auf Schadenerlag die am Gericht zu Epernay geführte Kriminaluntersuchung, obgleich sie mit einer FreiEisenbahngesellschaft nicht aufhebt und daß vor Allem abgezogen werden, weil diese nahß dem Eisenbahntarife deflahirt werden müßten, eine Deklaration sei aber nicht erfolgt Billiers ermwiderte die Gesellschaft, daß sich verfelle ven Unglücksfall durch voreiliges Herausspringen aus dem Sprechung der Beamten endigte, doch die von selbst am 28. Juli zugezogen ein solcher Schritt sei pur Die Umstände keineswegs geboten gewesen. Das Gericht erließ in der Sagung vom 19. Juni 9. 3. folgende gut abgefaßten Urtheile, deren wesentlichste Stellen wir mittheilen. 1. Auf die Klage des Herrn Billiers: „In Erwägung, daß dem Kläger Beweis fragt, — daß Verantworter beiden Parteien zusteht, aus jener Untersuchung die für den gegenwärtigen Prozeß erforderlichen Beweise zu entnehmen, — das aus jener Untersuchung hervorgeht, daß der Erpreßzug, der 1857 von Borbach nach Paris fuhr, außer der Totomotive aus drei Gepäcwagen und neun Personenwagen bestand, die in folgender Ordnung aufgestellt waren : die Lokomotive, der erste Gepäckwagen mit dem Zugführer, der sich in demselben befand, dann der in Brand geradene plombirte Gepäcwagen, dann die neun Personenwagen in dem ersten Coupe betselben die Familie Billiers, dann am Ende des Zugs der dritte Gepäcwagen mit einer auf dem Berdbed wahrgenommen werden mußte, daß zwischen den ersten und angebrachten Bigilante, — daß nach dieser Aufstellung das im zweiten Gepäctoagen ausgebrochene Feuer zuerst den Passagieren im ersten Waggon Anzeichen des Brandes, welche in auffallendem Bau und auffallender Hige bertan Klage anle 50,000 ein, daß ©epäd in Horbach Fr. Entschäßigung plombirt worden öffnet werden durfte, mende den Beamten gend zu untersuchen und hölgchen darin gemwesen, wie fet es Inhalt bes WaZlinpfich entzündet hätten und hierin der sei dieweil enthalten habe, nicht möglich gemwesen, wen zu überwachen, jet die Veranlassung welches standen hätte ; Died fet auch durch SKriminalunterfudung Erfagforderung verlegt ; die fet und Aus diefem Grunde zur Entftehung abzuwenden nicht in der des Feuers zu suchen, Macht der Beamten gese3 felen privatrechtliche Auf die RIESEN Anton Reguly. I. 4 Dur die Unterflüßung der Regulygesellschaft ward unserem Touristen die Möglichkeit geboten, sich auch Die Sprache der Gluwaffen inmitten dieses Volksstammes anzueignen, und Reguly faßte den Entschluß, auch diese beschwerliche Reife auszutreten. Nachdem er seine morbonnischen Arbeiten beendigt hatte, ging er im November des Jahres 1845 unter die Cauvaffen, den Winter von 1845 auf 1846 jedoch brachte er in Kasan zu, um dort seine esuvafischen Studien zu redigiren. So warb er mit immer mehr und mehr Zweigen der finnischen Sprachenfamilie bekannt , das Sprachmaterial, das er sich im lebendigen Verkehr angeeignet, Härte sich in ihm immer mehr ab, und nach so gemissenhafter Thätigkeit beendigte er seine dreijährge mühevolle Reise und kehrte am 25. August des Jahres 1846 nach St. Petersburg zurück. Größer an Ruf und an Verdiensten wurde er von seinen dortigen Freunden mit offenen Armen empfangen, und da die genaue Kenntnis der von ihm durchforschten Gebiete nirgends ein soldges Interesse erregen konnte, wie in St. Petersburg, da er auch in dieser Stadt die meisten Hilfsmittel finden konnte — begann er daselbst die Resultate seiner Reife aufzuarbeiten, und die Karte des 180 geographische Meilen umfassenden nördlichen Uralgebietes zu entwerfen. Dieses schwierige Werk ward Ende 1847 beendigt, es besteht aus einem 16 große Duartblätter einnehmenden Stüdie und aus dem erflärenden Terted Aüdsichtlich Dieses grandiosen Werkes, welches einer ganzen Reisegesellsgaft zur Ehre gereicht haben würde, nahmen die Petersburger Blätter seinen Anstand zu erbaren: „NReguly sei durch Dieses Werk zum Entdecker einer ausgedehnten terra incognita in der Geographie und Ethnographie Rußlands geworden.” Die russischen Gelehrten beeilten sich Diese Entwedungen ihren Karten einzuverleiben. Reguly aber verließ, nachdem er in dieser Weise seinen Dant abgestattet, am 3. Leber des 9. 1847 St. Petersburg, um sich zur Herstellung seiner angegriffenen Gesundheit nach Gräfenberg zu begeben, von dort kehrte er im September auf kurzen Besuch in sein Batterland zurück. In der ungarischen Akademie aber hörte eine zahlreiche Versammlung mit gespanntem Interesse den Vortrag an, in welchem der Sekretär der Akademie ein übersichtliches Bild der Reifen Reguly’s entrollte. Bei dieser Gelegenheit war an die ethnographische Sammlung unseres Touristen zur allgemeinen Besichtigung ausgestellt. Diese ebenso reichhaltige Als interessante Sammlung, welche fept eine Zierde unferese Nationalmuseums bildet, besteht aus folgenden Gegenständen :_ 1 [Derfctedbene Kleidungsftäder besonders . Männer- und Frauenpelze der Lappen, Samojeden, Vogulen, Dítyaten Tea Bone Etman, Banpe Ja. Iträtthene Bankidund Mordiwinen, Ober- und Unterfleider aus Leinwand, Wolle und Jaden. 2. Lappen , besonders Männer- und Frauengestalten der Samojeden und Zscherenriffen. 3. Modelle, als: Wohnungen der Bogulen, Zscherenriffen, Oftwasen und Ruffen, Schlitten, Schlittschube, Bögen und Nepe. 4. Waffen , verschiedenartige Pfeile und sonft dazu gehörige Geräthschaften. 5. Eine echte vogulife &aute (sangur) und ein oftyafisches Gegenbild. 6. Alterthümer: Ziegel, vogulische Erzbilder, Münzen, Stile aus Csibegräbern, 7. Berschiebene Knochen, zonlogische und mineralogische Gegenstände und Versteinerungen. Nachdem sich Reguly im November des Jahres 1847 auch eines huldvollen Empfanges am A. K. Hofe zu erfreuen hatte, ging er nach Berlin, um dort mit gestärktem Körper die Anordnung seiner zahlreichen Arbeiten zu vollbringen. Aber die angestrengte Shätigkeit werte wieder seine körperlichen Leisten, vergeblich suchte er Heilung in dem mecklenburgischen Städtchen Lehren, und als er am 13. Juuii 1848 der Erlas des Fön. ungarischen Unterrichtsministeriums zum ersten Kustos der Pester Universitätsbibliothek ernannt wurde, war er nicht im Stande dieses Amt anzutreten. Als er sich im Frühling des Jahres 1849 nach Ungarn begeben wollte, um seine Stelle einzunehmen, wurde er irrthümlich für einen politischen Agenten gehalten und am 3. Mai in Preßburg von den Faif. Militärbehörden verhaftet. Nach zehn Tagen je nach schon erhielt er, da sich der Berdagt als grundlos erwies, seine Freiheit zurück, und er trat im September 1849 sein Amt an, in dem er nach provisoriserter Suspension am 25. Jänner 1850 bestätiget wurde, und das er bis ans Ende seines Lebens berleidete. Er zeichnete sich in dieser Anstellung der Eifer und Liebe zur Sache, sowie durch wahrhaft gediegene Leistungen aus. Die Aufgabe, die ihm gestellt ward, war die Aufarbeitung seiner an Ort und Stelle im Norden gesammelten ,geographischen und ethnographischen und hauptsächlich sprachlichen Materialien, die Tebteren erstreeten sie Hauptsächlich auf das Bogulifche, Ostyakifche, Caunasfische, Eseremiffische und Modvinifche, während der unwichtigste Theil der ethnographischen Arbeiten Die Mythologie und Poesie der Ostyaren und Vogulen umfaßte. Seinen ersten akademischenortrag hielt MR. am 16. September des 3. 1850, und zwar aus Anlaß eines Vortrages, mel den der Schefft Gudlaff am 31. August desselben Jahres in der ungarischen Akademie gehalten hatte. Gußlaff führte Die Dayungaren als ein den Ungarn verwandtes Boot ein, Reguly widerlegte diese Ansicht, und verbreitete sich bei Dieser Gelegenheit über Die verschiedenen Auffassungsweisen der ungarischen Verwandtschaftsfrage. Noch im selben Jahre ging unser Gelehrter an die Sichtung seiner Papiere, er bat dies mit der ihm eigenen Haft, welche die Anspannung der Kräfte bis aufs Höchste trieb, und einen Grad der Erschöpfung herbeiführte, die ihn dann auf längere Zeit Lebens war er gemethigt, sich ärztlicher Hilfe zu bedienen, und jede eintretende Besseiung seines Gesundheitszustandes wurde durc die Wiederaufnahme der Arbeit rückgängig gemacht. Unter diesen Umständen konnte er seit dem im Mai 1851 in der ungarischen Akademie abgestatteten Bericht üicer die Hinterlassenen, auf die finnisch-ungarische Trage Bezug nehmenden Handschriften Maximilian He 1r’s, in welchem er die Irrthümer D dieses Gelehrten nachwiese — bis 1856 das heimische Institut mit seinem neuen Vortrage erfreuen. In diesem Jahre erst, wo sich die entschmundenen Kräfte des Körpers gesammelt hatten, nahm er seine geographischen Materialien hervor, und hielt im Sunt 2 Vorträge über Die Geographie des nördlichen Uralse. Auf dringendes Zureden seiner Freunde entschloß er sich endlich, den michtigsten seiner Stoffe, Die vogulische Sprache, vorzunehmen, und das ganze Jahr 1857 hindurch war er mit diesem Thema beschäftigt. Reguly pflegte alljährlich in einem böhmischen Bade Stärkung zu suchen, die Sommerferien des verfroffenen SIahres jedoch bewüßte er zu einer Reise in Die Komitate Heves, Borsod, Gömör, wo er sich mit der anthropologischen und ethnographschen Untersuchung des altungarischen Stammes der Palozzen beschäftigte, und zahlreiche Schädelmessungen und photographische Konterfeis charakteristischer Bildungen machte. Den darauf folgenden Winter lebte er seine sprachlichen Arbeiten aufs Neue fort, und führte seinen arademischen Kollegen Paul Hunfalvy in die vogul’sche Sprache ein. Um die von geistiger Anstrengung abgespannten Nerven zu neuer Thätigkeit anzuregen, genoß er, wenn er ganze Nächte am Schreibtische zubrachte, starken Kaffee und Thee, er rauchte starre Zigarren und half in dieser Weise seine ohnedies schmähliche Gesundheit untergraben. Von der frischen Luft des Dfner Gebirges erwartete er Stärkung seines frechen Körpers, neue Kräfte zur Arbeit, die er sich für den Herbst des laufenden Jahres aufbewahrt. Mitte August bezog er eine Villa auf dem Schmahenberge. Aber schon am 21. am frühen Morgen werte ihn ein Blutsturz aus dem Schlafe, am 22. und 23. stellten sich neue Anfälle ein, deren lebter ein edles, der Wissenschaft geweihtes, an Arbeit und Entbehrung reiches Leben vollends erftlte. Anton Reguly starb am 23. August 6 Ihr Abends in den YArmen $ridvaldffy’s, seines akademischen Kollegen, in dessen Hause er wohnte, und dessen Familie den franzen Gelehrten mit aufopfernder Freundschaft gepflegt hatte. Am 25. ward die entfeelte Hülle des für die Wissenschaft zu früh Dahingegangenen Gelehrten zur ewigen Ruhe bestattet. Möge ihm die Erde leicht werden! * Büffel, den 26. August. Ein hiesiges Journal enthält folgenden interessanten Artikel: „Einige Personen haben bemerkt, daß bei den Letten in Cherbourg auf die belgische Marine repräsentirt war, aber sie dachten, daß in Mitte dieser imposanten Bergegnung von maritimen Kräften wir besser gethan haben würden, fortzubleiben, aló uns Dabei durch ein mikrotropisches Fahrzeug repräsentiren zu lassen. Niemand jedoch hat gedacht, daß der Zufall zumeilen sich damit befaßt, Zusammentreffen herbeizuführen, welche Lehren und Warnungen der ungewöhnlichsten und auch der ergreifendsten Philosophie einschliefen. Das belgische Fahrzeug, welches am 5. August zufällig in Cherbourg figurirte, diente seiner Zeit dazu, den Prinzen Kouts Napoleon in Folge seiner Entweihung aus dem Schlosse Ham von Belgien nach England zu transportiren, und im Jahre 1848 nach der Februarrevolution führte dasselbe Fahrzeug den Prinzen Louis Napoleon, der nach Frankreich zurückehrte, von England nach Belgien zurück. Nun aber der meitmürkigste Umstand . Dieses Fahrzeug, der „Diamant“, hatte darmals denselben Kommandanten wie heute. Der Kommandant, der in Cherbourg gelandet, wollte Alles sehen, was von Plänen der Stadt und des Kriegshafens ausgestellt war (ohne Zweifel die Pläne, welche der Königin Victoria angeboten wurden), und dort, wieder zufällig, begegnete er der Person des Kaisers. Obwohl eine stumme, hatte diese Begegnung etwas so Bizarres, so vollkommen Unerwartetes, das wir nicht anstehen, sie als den merkwürdigsten Imtfchenfall der Fete von Cherburg zu betrachten. Wir wollen nicht die Erinnerungen analysiren, die der Anblick des belgischen Kommandanten und seines Heinen Fahrzeuges im Seite des Mannes hervorgerufen hat, der fettzehn Jahren als der präbestinirte Mann gelten -kann, als eines der bevorzugten Kinder des Glücks, ‚Aber was wir versichern können, Aft daß der Kaiser den Kommandanten des „Diamant“ sollkommen wieder ernannt hat, und daß sein BIT, der ihm folgte, ein schwer zu beschreibendes Gefühl ausdrücke.” * Die Zahl der Schiffbrüce in den Vereinigten Staaten und der damit verbundene Verlust ist zwar im Monat Suli b. &. nicht unbedeutend gewesen, ergibt jedoch im Vergleich zu derselben Periode v. 3. eine sehr erfreuliche Abnahme. Der Gesammtverlust im Juli 1858 betrug 540,700 Dollars, oder 170,000 Dollars weniger, als im Juli 1857. Die Zahl der zwischen den Vereinigten Staaten und fremden Häfen fahrenden verunglückten Fahrzeuge betrug 22, davon 6 Schiffe, 5 Barren , 2 Briggs , 8 Schooner und 1 Stooy. Der Totalverlust seit dem 1. Jänner beträgt 191 Schiffe im M Werthe von 5,359,444 Dollars; in derselben Zeit des Jahres 1857 dagegen, gingen 386 Schiffe im Werthe von 10,943,200 Dollars zu runde. Er . Der Ritter Dr. 9. Bunfen bat Stanfbeits halber der an ihn ergangenen Einladung, während des Aufenthalts Ihrer Majestät der Königin Victoria und des Prinzen - Gemahlse nach Schloß Babelsberg zu kommen, nicht Folge leiten Fünnen, Herr 9. Bunsen gebentt zur Herstellung seiner Gesundheit den nächsten Winter in Nizza anzubringen. Die englischen Eisenbahnen rufen die meisten Unglückkfälle hervor ; er muß dabei noch bemerkt werden, das in Europa nirgends so fenel gefahren wird als in England, wo die Eisenbahnzlge in der Regel 36 englische Meilen per Stunde zurücklegen. Der gewöhnliche Schnellzug an die Süßfüfte, d. h. von London, nach Brighton, legt den Weg — üiber 50 Meilen — in 144 Stunden zurück, also 40 Meilen per Stunde. Zudem kommt die unglaubliche Anzahl von Schienenwegen im Lande und besonders um London, wo man bei den Ausflügen in die Nachbarschaft Über, unter und neben fichtor Tomotiven mit endlosen Traing vorbeifichteßen sieht. . | für größere Arbeiten unfähig machte. Dis an’d Ende feines ; 4 EESBUTEER IRREN EEE EN NETTE EEE Tg nz