Pester Lloyd, September 1858 (Jahrgang 5, nr. 199-223)

1858-09-01 / nr. 199

­ Die Finanzverwaltung Frankreich’s. Bon Dr. Karl Ritter v. Hod, IV. Pest, 31. August. Wir haben in unserem fegten Artikel dem Leser das französische Zollverfahren vorgeführt : jeßt in es an Der Zeit, ven Zolltarif, wer vemselben zu Grunde liegt, näher in’s Auge zu faffen. Ritter von Hod reitet dessen DBesprechung mit den durchaus zutreffenden Worten ein : „Nach italienischen Mustern von Colbert dur­­den Taris von 1664 und die Zollordnung von 1687 ausgebildet , nach einem kurzen Hinneigen zu einem freieren System im Beginne der Revolution, durch die Gefege von 1790 und 1791 unter Aufhebung aller inneren Zwischenlinien in die alte Richtung zurüccgeführt, auf ganz Franfreich ausgedehnt und in ein zusammenhängendes System gebracht, hat die französische Zollgefeggebung sich als ein so brauchbares Werk­­zeug der Schwedensherrschaft, dd Continentalzwangen und des Monopoles begü­nstigter Capitalisten einwiesen, daß sie fortdauernd mit Vorliebe gehegt, fortgeführt, bi in alle Einzelnheiten ausgesponnen wurde und ihrerseits wieder, na­­mentlich als Weberbleibsel französischen Einflusses und fran­­zösischer Herrschaft, noch gegenwärtig allen kontinentalen Nachbarstaaten Frankreichs und selbst jenen zum BVerbilde dient, welche die Zwecke, aus denen die französische Zollge­­feggebung hervorgegangen, nicht mehr als die ihrigen aner­­kennen." Freilich fügt der BVerfasser hinzu, seit 1847 und insbesondere seit dem Negierungsantritte Napoleon’3­11. mache sich in vielen Beziehungen ein anderer Geist geltend : allein seine eigene Darstellung beweist, daß dieser „andere Seit" troß aller absoluten Unbeschränktheit des imperialisti­­ren Regimes denn doch in diesem Einen Punkte bisher nur leider wenig, oder vielmehr, offen gesagt, so gut wie gar nichts hat ausrichten künnen. Den hauptsächlichsten Beweis für die Ohnmacht, zu der selbst ein so eisenfester Wille wie derjenige des jenigen Beherrschers von Stanfreih in allen volkswirthschaftlichen Fragen verdammt ist, bildet wohl der bekannte Gefeg­­entwurf vom 10. Juli 1856 und die kleinmüthige Weise, in der die kaiserliche Regierung damals vor der schußzölnerischen Agitation das Gewehr streben mußte. Sene Vorlage bezweckte allerdings die Aufhebung der Ein­­fuhrverbote von mehr als 100 Artikeln , aber troqdem han­­delte es sich dabei lediglich um die Ueberwindung eines star­­ren Princips, wessen Beseitigung­en praktischer Be­ziehung kaum irgend welche merkliche Sorgen nach sich ges­togen haben­­ würde, da an die Stelle der Prohibition Zoll iűbe treten sollten, die für alle Waaren des großen Han­delsverkehrs eine Protektion von 100 pEt. und mehr ges währten. Nichtspestoweniger kämpfte die Privilegiensucht der Bourgeoisie, deren Liberalismus fi ín­ Deutschland sowohl wie in Frankreich immer recht gut mit ihren M­onopolege­­lüsten vertragen hat, auch gegen einen solchen rein the­o­­retischen Korttritt mit so viel Glaf an, daß der „Moniteur” im October des nämlichen Jahres erklärte, das Gouvernement werde Das Projekt vorläufig, und zwar min­­destens bis 1861 ruhen lassen. An einzelnen Tarifreformen hat es zwar seit dem­­ Regierungsantritte Louis Napoleon’s nicht gefehlt , doch diese hier aufzuzählen, wäre offenbar nicht am Orte. Auch darf man fi über deren Tragweite seinen Täuschungen hingeben , denn wenngleich der franzöz­is­che Tarif gegenwärtig mehr zollfreie Artikel als der Oesterreichs und des Zollvereins zählt, so bestehen doch für alle wichtigen Gegenstände unerfähwingliche Zolläge fort. Nicht nur bei Ganzfabrikaten ist das der Fall, wie denn z..B. der Zentner Seidenwaaren 320 bis 8000 fl. EM. entrichtet, sondern auch bei N Rohstoffen und Halbfabrikaten. Eben­so sind andererseits die Differentialzöle unverändert geblieben, welche wiederum die, aus den Taschen der Con­sumenten gemästeten Industriellen der begünstigten nationa­­len Schifffahrt und Nheverei in einem Frachtaufschlage ent­­richten müssen, der sich nach den niedrigsten Säßen auf 5 bis 10 pEt., oft jedoch auch weit höher beläuft. Die Geringfügigkeit dieser Sortschritte zu einer gesun­­deren Handelspolität und zu vernü­nftigeren vollawirthschaft­­lichen Anschauungen ist um so bezeichnender, als das Staats­­oberhaupt, werfen persönliche freikämpferische Ansichten doch über jeden Zweifel erhaben sind, sich im December 1852 durch ein eigenes Senatsconsult ausbrüchlich die Machtvoll­­kommenheit verleihen ließ, in Folge von Handelsverträgen jedwebe beliebige Zollveränderung vorzunehmen. Bis dahin war die Erefutingewalt hiezu nicht autorisirt gewesen. Ob­­schon nämlich die Verbote erst allmälig in den franzö­­sischen Tarif hineingenommen und, der Hauptsache nach, erst durch den Repressalienkrieg des Nationalconventes und des Kaiserreiches hervorgerufen waren , hatte der Monopolgeist der bevorzugten Klassen seit der Restauration denn doch auch in der Verfassung Position zu nehmen gewußt und wemge­­mäß der Regierung mit dürren Worten die Befugniß zur Aufhebung von Prohibitionen oder­ zur Ermäßigung von Schußzöllen, ohne vorhergehende Zustimmung der Kammern entzogen, ihr dagegen in charakteristischer Weise die Einfüh­­rung neuer Verbote und die Erhöhung der Eingangsabga­­ben gänzlich Freigestell. Die nationalökonomische Verkehrt­­heit Dieses Systemes lag so sehr auf der Hand, das schon unter Louis Philippe in den Negierungstreffen eine ernst­­hafte Reaction dagegen begann. Das Bürgerkönigthum mar dem Anscheine nach noch in weniger als ver Imperialismus im Stande, den Monopolegelüften, der Sabrisanten und Indus­­triellen ein erfolgreiches Paroli zu biegen. Trokbem­err reichte­n die gänzliche Befestigung der Transitzölle und die Vereinfachung des Douanenwesend in Bezug auf den Export. Die Durchfuhrzölle wurden 1845 abge­­schafft, und das prohibitionistische Frankreich bat sich bei seiner Luftvynastie dafür zu bewanfen,, Daß er minderteng in viesem Einen Punkte nun sehen seit 13 Jahren den Zoll­­verein, zum großen Scharen ded legteren und seiner Eisen­­bahnen, überflügelt hat. Für die Ausfuhr ward purch Geiles von 1841 der Zoll in den meisten Fällen auf Y­, pCt. des Werthes oder auf Einen Groschen vom Rentner ermäßigt. Mit Ausfuhrverboten oder mit so hohen Ausfuhrzöllen, da dieselben einem Verbote gleichkommen, sind seitdem nur noch sehr wenige Gegenstände belegt. Man fieht demnach , daß der so vielfach geschmähte Parlamentarismus der dreißiger und vierziger Sabre zur Reform der französischen Handel­s politif mindestens eben so viel beigetragen hat, als Die nun­mehr bald siebenjährige absolute Herrschaft Napoleon’s III. Nach allem Vorhergesagten brauchen wir denn wohl kaum mehr zu bemerken, daß der Zweck des französischen Solltarifes nur bei den erotischen Consumtionsgegenständen ein fiscalischer, sonst aber in Shugzymwech ist, bei dem es nicht darauf ankommt, dem Staatsfchage zu einer mög­­lichst hohen Einnahme zu verhelfen, sondern darauf, „Durch Absperrung gegen die Erzeugnisse des Auslandes den ein­­heimischen Sabrikanten auf Kosten der Consumenten das Recht zu sichern, beliebige Preise zu fordern. Alles sol bez­uhusst werden : die Landwirthschaft wie die Industrie der Ganz und Halbfabrikate ; der Handel wie die Silb­erei ; ja selbst in der Zollbemessung für fremde Consumtiond waa­­ren, machen sich, sobald das Inland irgend­welche mit den­­­­selben eoneurierende Surrogate produzirt. Diese Protestlonge­bestrebungen geltend. Demnach werden alle Rohstoffe starr besteuert und alle gewerblichen Erzeugnisse, je nach dem stei­­genden Arbeitewerb­e, den sie repräsentiven, mit progressiven BZöllen, zulegt mit Einfuhrverboten belegt. Gleichzeitig wer­­den, zur Aufmunterung des einheimischen Gemwerbefleißes, für den Export der­ verarbeiteten N Rohstoffe wieder in dem niem­­lichen protectionistischen Geiste Radzölle bewilligt, die sich zu förmlichen Ausfuhrprämien steigern. Auch der Umstand, ob die Waare auf französischen oder fremden Schiffen , ob sie aus den Colonien Frankreichs, dem indischen oder stillen Ocean, oder aus anderen außereuropäischen Ländern oder aus europäischen Häfen importirt wird, hat auf die Zollge­­bühr Einfluß — Alles zur Hebung der nationalen Schiff­­fahrt und Nhederer. Sehen wir nun zu, wie weit man mit diesem Systeme gelangt ist, so stoßen wir eben auf Feine besonderse erbaus­lichen Resultate. Die fon im Princip verfehlte Methode wird noch veratorischer durch die zahllosen , unentwirrbaren Abstufungen in den Befugnissen der einzelnen Remter ; durch die große Ziffer der Tarifposten; durch die mit den fingerischen Unterabtheilungen nach Größe, Werth und Feinheitsgrad der Gegenstände — kurz durch die Kleinlibfett der Sandhhabung. „Es ist, sagt wer Berfaffer , e ist, als­ ob die dürre unfruchtbare wielgetheilte Kasuistis des Mit­­telalters, die sich in den französischen Rechts- und Philoso­­phenschulen breit machte und wurde den nü­chternen Sinn des Dorfes aus den Gefeb- und Lehrbüchern vertrieben­­ ward, in dem Tarife ihre fette Ruhestätte gefunden.” So sind die Gewürze in 16, die Bau- und Werkhölzer in 23, Eisen und Eisenwaaren in etliche 80 Kategorien verschieden. Die Exportprämien foften dem Staate jährlich zwischen 40 und 50 Mill. Fres., wobei selbstverständlich der französ­­sshe Ursprung der Gegenstände sehr schwer zu verifichten ist. Eine Expertenkommission des Finanzministeriums entscheidet darüber ohne Appell. Wie wenig die Regierung selber jedoch den Motiven traut, nach denen diese Commission die Prä­­mien zuspricht oder verweigert und einen so bedeutenden Bruchheil des von den Steuerpflichtigen aufgebrachten Na­­tionaleinkommend unter einige bevorzugte Fabrikanten ver­­schenft: das ergibt sich am besten aus einer Fürglich erlasse­­nen Borschrift, welche den um Prämierung auszuführender Baummwollgarne Nachsuchenden anbefiehlt , die Garnmutter stet in ganz­­ gleichartig eingerichteten und auf gleiches Par pier gehefteten Sortiments einzusenden, „so daß man nicht nach äußeren Kennzeichen zu entscheiden vermöge, von welc­hem Exporteur sie der Behörde vorgelegt worden !" Ist es da noch wunderbar, wenn das fiscalische Ergebniß eines solchen Zollsystems hinter allen gerech­­ten Erwartungen zurückbleibt . Die für 048 vergangene Lahr mit 203 Millionen Sred. veranschlagten B Zolleinnah­­men, schon an sich gering ilr ein Land von Frankreichs Größe, Wohlhabenheit und Begabung, wurden überdies noch zu einem Drittel von den Prämien und der Verwaltung wieder aufgetroffen. Und die „befhüsten“ Inter­essen fahren dabei nicht besser als der Staat. In der Begünstigung nationaler Fischerei, Schifferei und Aheveret z. B. geht Die­jebige Regierung, um eine breite Basis für die Ausdehnung der Kriegsmarine zu erlangen, weiter als irgend­eine ihrer Vorgängerinen. Abgesehen von den Dif­­ferentialzöllen wird die heimische Schifffahrt und NAheveret dur die ausschließliche Berechtigung zur Cabotage, sowie zum Handel mit den französischen Colonien, durch starre Bevorzugungen in den, Tonnen-, Hafen- und Expepillongge­­bühren,, ja auch in der sanitätspolizeilichen Behanplung auf alle Weise unterstüst. Die zur großen Fischerei be­­stimmten Schiffe genießen außer der Zolfreiheit für ihren Salzbedarf und ihren Fang noch bedeutende Prämien und Ausrüstungsgebühren. Trotdem ist die Abnahme der fran­­zösischen großen Fischerei ein offensindiges Gartum , und die fremde belästigte Schifffahrt aus den französischen Häfen it nicht nur nicht rechucirt worden, sondern hat sogar, unge­achtet aller Chicanen, in diesem Koncurrenzverkehr von 1853 bis 1855 um 400,000 Tonnen zugenommen, während die nationale innerhalb des gleichen Breitraums nur um 315,000 Tonnen sich vermehrte. Dagegen bat die Zoll­­herablegung auf N­oheisen und Steinsohlen so vortreffliche Früchte getragen, daß von 1853 bis 1856 die Einfuhr des ersteren von 700,000 auf 14, Million, die der leßteren von 29 auf 40 Mill. Etr. gestiegen ist. Sollte das nicht ein Fingerzeig für den Kaiser sein, auf dem Wege zu beharren,den er mit dem verunglü­ckten Gesetzentwurfe vom 10.Juli 1856 einzuschlagen versuchte, und sich nicht gerade in diesem Einen Punkte an den­ Wi­­derstand einer Bourgeosie zu kehren,von deren Willens­­äußerungen er doch sonst immer leider wenig Aufhebens zu machenpsiegt?! ITSe.k.k.Apostolische M­ajestät haben die beiden nachfolgenden Allerhöchsten Handschreiben an den Ministerbeannern zu erlassen geruht: Lieber Freiherr v.Bach!Dafür Jünglinge aus Mei­­nen Königreichen Kroatien und Slavonien,der serbischen Woiwodschaft und dem Temeser Banate,dann dem Großfü­rs­­tenthume Siebenbürgen,im Verhältnisse zu den für andere Länder seines Reiches bestehenden Stiftungsplätzen in der Theresianischen Akademie bedeutend weniger Stiftungsplätze bestehen,so sind etc­Mich in Gnaden bewo­­gen,für die Königreiche Kroatien und Slawonien drei,für die serbische Woiwodschaft und dastemeser Banat drei,für das Großfürstenthum Siebenbü­rgen vier Staatsstiftungsplätze in der Theresianischen Akademie zu grü­nden. Zum Vollzuge dieser seiner Anordnung haben Sie das Entsprechende zu veranlassen. Laxenburg,den 26.August 1858. Fraancscphm.p. Lieber Freiherr v.Bach!In der Absicht,die hinter­­lassenen Töchter Verdienter Beamten und Militärsanch in Meinen Königreichen Kroatien und Slavonien,Meinem Groß­­fürstenthume Siebenbürgen,dann in der serbischen Woiwod­­schaft und demtemeser Banatedc­ohlt hat der für die ü­bri­­gen Länder seines Reiches bestehenden Haller Stiftspräbenden und Versorgungsstipendien theilhaftig zu machen,sind erb­lich in Gnaden bestimmt,hiermit drei Stiftspräbenden und drei Versorgungsstipendien für Kandidatinen aus den Königreichen Kroatien und Slawonien,vier Präbende und vier Versor­­gungsstipendien für Kandidatinen aus dem Großfürstenthume Siebenbürgen,endlich drei Präbenden und drei Versorgungs­­stipendien für Kandidatinen aus der serbischen Woiwodschaft und dem Semeser Banate zu stiften. Rücksichtlich der Bedingungen zur Erlangung dieser Prä­­benden und Versorgungsstipedien,deren Verleihung Mirvors behalten ist,haben die diesfalls bestehenden Stiftungsnormen zu gelten. . Zum Vollzuge dieser Meiner Anordnung haben Sie das Entsprechende einzuleiten. Larenburg, den 26. August 1858. Franz Sofeph m. p. Die Haft der Eisenbahnvertwaltungen für Un­­glücksfälle und namentlich für Feuersgefahr.­ ­ Die Klagen über das Bestreben der Eisenbahnver­­waltungen, die Haft für die ihnen übergebenen Güter mög­­lichst zu beschränken, wo nicht ganz zu beseitigen, haben sich in neuerer Zeit erheblich vermehrt. Die Eisenbahnverwal­­tungen handeln hierbei in ihrem eigenen Interesse und es ist ihnen, Dieb kaum zu verdenfen. Eine andere Frage ist es aber, bemerkt nach „Bremer Hanvelghl.“, ob die Staats­­regierungen nicht vollständig berechtigt und verpflichtet wäs­ren, den Eisenbahnen andere Bedingungen ihres­­ Tarifs vorzuschreiben. Denn es handelt es hier keineswegs um besondere neue Belastungen der Eisenbahnen, sondern viel­ mehr nur um die Anwendung der gewöhnlichen, für alle Welt und namentlich für den­ nicht begünstigten Stand der Srad­tfuhrleute und der Schiffer geltenden Nechtsfähe, wo­­nach jeder für den vollen Werth derjenigen Orgen­­stände haften muß, die ihm zur Weiterbeförderung anver­­traut worden sind. Ein Urtheil, das vor Kurzem in Brank­­reich gefällt wurde, mag darthun, wie die französischen Ber­iih­te die Aufragen der Privaten gegen die Eisenbahngesell­schaften behandeln. Am 28. Juli 1857 brach in einem Gepäckwagen des Eisenbahnzuges von Sorbach (Mainz, resp. Saarbrüch) nach Paris in der Nähe von Epernay Feuer aus. Der Wagen befand sich unmittelbar v­o­r von Personen­waggons. In dem ersten versehben wurde das Feuer sofort wahrgenommen, aber das Rufen der Passagiere war vergeblich, es gelang ihnen nicht die Aufmerksamkeit irgend eines Beamten des Zuges zu erregen. Al die Stammen allmälig um den ersten Waggon schlugen, sprangen die darin befindlichen Personen heraus, eine Frau mit ihrem Rinde blieben auf der Stelle tobt, der Mann, ein Amerikaner, kam mit dem Leben, aber nicht ohne bedeutende Beilegungen davon. Besser erging es den Übrigen Passagieren, welche sich ebenfalls durch einen Sprung zu reiten versuchten, einer aus acht Personen bez­stehenden russischen Familie mit Dienerschaft; wie durch ein Wunder blieben sie sämmtlich unversehrt. Dieser bedauer­­liche Unglücksfall gab zunächst zu einer Kriminalun­­tersuchung Veranlassung, welche bei dem Gerichte in Epernay gegen die Be­amten des Zuges geführt wurde. Die Untersuchung blieb jedoch ohne Resultat, weil das Ge­richt in dem Benehmen der Beamten seine strafbare Hand­­lung und somit seinen Grund zur Stellung unter Anklage zu ernennen vermochte. Die Beschädigten stellten hierauf gegen die Eisenbahngesellschaft der Ostbahn ‚eine Civilflage Pariser Gerichte verlangte auf Schapdenerlag bei dem erster Instanz Herr Billiers aus Rouissille,. getödtet und welcher selbst bedeutend Samb­te sammt ihrem Gefolge an. Der Amerikaner, dessen Frau und Kind worden war, ruffifde verlangte für ihre ver­­brannten Effekten, welche Sumwelen und bereutende Summen in Papiergeld enthielten, 63,738 Sr. Die Eisenbahngesellschaft wandte gegen die leitere die verbrannten Effekten in einem verfehlof­­fenen Wagen befindlich gewesen wären, der von der Dont erst in Paris ge­­er Das aus dem Ausland som­­ieren müßten das habe , son­derdenfalls lichkeit der des Herrn die Entbindung ver­lekt anerkannt worden, übertrieben, baare Geld und die kostbarfesten Entschäßigungsfrage Waggon der der Unvorsich­­tigkett obliegt, deren er die Gefeltschaft beschuldigt und auf welche er seinen Anspruch auf Schadenerlag die am Gericht zu Epernay geführte Kriminaluntersuchung, obgleich sie mit einer Frei­­Eisenbahngesellschaft nicht aufhebt und daß vor Allem abgezogen werden, weil diese nahß dem Eisenbahnta­­rife deflahirt werden müßten, eine De­klaration sei aber nicht erfolgt Billiers ermwiderte die Gesellschaft, daß sich verfelle ven Unglücksfall durch voreili­­ges Herausspringen aus dem Sprechung der Beamten endigte, doch die von selbst am 28. Juli zugezogen ein solcher Schritt sei pur Die Umstände keineswegs geboten gewesen. Das Gericht erließ in der Sagung vom 19. Juni 9. 3. folgende gut abgefaßten Urtheile, deren wesentlichste Stellen wir mittheilen. 1. Auf die Klage des Herrn Billiers: „In Erwägung, daß dem Kläger Beweis fragt, — daß Verant­wort­­er beiden Parteien zusteht, aus jener Untersuchung die für den gegenwärtigen Prozeß erforderlichen Beweise zu entnehmen, — das aus jener Unter­­suchung hervorgeht, daß der Erpreßzug, der 1857 von Borbach nach Paris fuhr, außer der Totomotive aus drei Gepäcwa­­gen und neun Personenwagen bestand, die in folgender Ordnung auf­­gestellt waren : die Lokomotive, der erste Gepäckwagen mit dem Zug­­führer, der sich in demselben befand, dann der in Brand gerad­ene plombirte Gepäcwagen, dann die neun Personenwagen in dem ersten Coupe betselben die Familie Billiers, dann am Ende des Zugs der dritte Gepäcwagen mit einer auf dem Berdbed wahrgenommen werden mußte, daß zwischen den ersten und angebrachten Bi­gilante, — daß nach dieser Aufstellung das im zweiten Gepäctoagen ausgebrochene Feuer zuerst den Passagieren im ersten Waggon Anzeichen des Brandes, welche in auffallendem Bau und auffallender Hige bertan­ Klage anle 50,000 ein, daß ©epäd in Horbach Fr. Entschäßigung plombirt worden öffnet werden durfte, mende den Beamten gend zu untersuchen und hölgchen darin gemwesen, wie fet es Inhalt bes Wa­­Zlinp­­fich entzü­ndet hätten und hierin der sei die­weil enthalten habe, nicht möglich gemwesen, wen zu überwachen, jet die Veranlassung welches standen hätte ; Died fet auch durch SKriminalunterfudung Erfagforderung verlegt ; die fet und Aus diefem Grunde zur Entftehung abzuwenden nicht in der des Feuers zu suchen, Macht der Beamten ges­e3 felen privatrechtliche Auf die RIESEN Anton Reguly. I. 4 Dur die Unterflüßung der Regulygesellschaft ward unserem Touristen die Möglichkeit geboten, sich auch Die Sprache der Gluwaffen inmitten dieses V­olksstammes anzueignen, und Reguly faßte den Entschluß, auch diese besch­werliche Reife aus­zutreten. Nachdem er seine morbonnischen Arbeiten beendigt hatte, ging er im November des Jahres 1845 unter die Cau­­vaffen, den Winter von 1845 auf 1846 jedoch brachte er in Kasan zu, um dort seine esuvafischen Studien zu redigiren. So warb er mit immer­ mehr und mehr Zweigen der finnischen­­ Sprachenfamilie bekannt , das Sprac­hmaterial, das er sich im lebendigen Verkehr angeeignet, Härte sich in ihm immer mehr ab, und nach so gemissenhafter Thätigkeit beendigte er seine drei­­jähr­ge mühevolle Reise und kehrte am 25. August des Jahres 1846 nach St. Petersburg zurück. Größer an Ruf und an Verdiensten wurde er von seinen dortigen Freunden mit offenen Armen empfangen, und da die genaue Kenntnis der von ihm durchforschten Gebiete nirgends ein soldges Interesse erregen konnte, wie in St. Petersburg, da er auch in dieser Stadt die meisten Hilfsmittel finden konnte — begann er daselbst die Resultate seiner Reife aufzuarbeiten, und die Karte des 180 geograp­hische Meilen umfassenden nörd­lichen­ Uralgebietes zu entwerfen. Dieses schwierige Werk ward Ende 1847 beendigt, es besteht aus einem 16 große Duartblätter einnehmenden Stüdie und aus dem erflärenden Terted Aüdsichtlich Dieses grandiosen Werkes, welches einer ganzen Reisegesellsgaft zur Ehre gereicht haben würde, nahmen die Petersburger Blätter seinen Anstand zu er­­baren: „NReguly sei durch Dieses Werk zum Entdecker einer ausgedehnten terra incognita in der Geographie und Ethno­­graphie Rußlands geworden.” Die russischen Gelehrten beeilten sich Diese Entwedungen ihren Karten einzuverleiben. Reguly aber verließ, nachdem er in dieser Weise seinen Dant abgestattet, am 3. Leber des 9. 1847 St. Petersburg, um sich zur Herstellung seiner angegrif­­fenen Gesundheit nach Gräfenberg zu begeben, von dort kehrte er im September auf kurzen Besuch in sein B­at­terland zurück. In der ungarischen Akademie aber hörte eine zahlreiche Versammlung mit gespanntem Interesse den Vortrag an, in welchem der Sekretär der Akademie ein übersichtliches Bild der Reifen Reguly’s entrollte. Bei dieser Gelegenheit war­­ an die ethnograph­ische Sammlung unseres­­ Touristen zur allgemeinen Besichtigung ausgestellt. Diese ebenso reichhaltige Als interessante Sammlung, welche fept eine Zierde unferese Nationalmuseums bildet, besteht aus fol­genden Gegenständen :_ 1 [Derfctedbene Kleidungsftäder besonders . Männer- und Frauenpelze der Lappen, Samojeden, Vogulen, Dítyaten Tea Bone Etman, Banpe Ja. Iträtthene Bankid­­und Mordiwinen, Ober- und Unterfleider aus Leinwand, Wolle und Jaden. 2. L­ap­pen , besonders Männer- und Frauengestalten der Samojeden und Zscherenriffen. 3. Modelle, als: Wohnungen der Bogulen, Zscherenriffen, Oftwasen und Ruffen, Schlitten, Schlitt­­schube, Bögen und Nepe. 4. Waffen , verschiedenartige Pfeile und sonft dazu gehörige Geräthschaften. 5. Eine echte voguli­­fe &aute (sangur) und ein oftyafisches Gegenbild. 6. Alter­­th­ümer: Ziegel, vogulische Erzbilder, Münzen, Stile aus Csibe­gräbern, 7. Berschiebene Knochen, zonlogische und mineralogische Gegenstände und Versteinerungen. Nachdem sich Reguly im November des Jahres 1847 auch eines huldvollen Empfanges am A. K. Ho­fe zu erfreuen hatte, ging er nach Berlin, um dort mit gestärktem Körper die Anordnung seiner zahlreichen Arbeiten zu vollbringen. Aber die angestrengte Shätigkeit werte wieder seine körperlichen Leis­ten, vergeblich suchte er Heilung in dem mecklenburg­ischen Städtchen Lehren, und als er am 13. J­uuii 1848 der Erlas des Fön. ungarischen Unterrichtsministeriums zum ersten Kustos der Pester Universitätsbibliothek ernannt wurde, war er nicht im Stande dieses Amt anzutreten. Als er sich im Früh­­ling des Jahres 1849 nach Ungarn begeben wollte, um seine Stelle einzunehmen, wurde er irrthümlich für einen politischen Agenten gehalten und am 3. Mai in Preßburg von den Faif. Militärbehörden verhaftet. Nach zehn Tagen je nach schon er­­hielt er, da sich der Berdagt als grundlos erwies, seine Frei­­heit zurück, und er trat im September 1849 sein Amt an, in dem er nach provisoriserter Suspension am 25. J­änner 1850 bestätiget wurde, und das er bis ans­ Ende seines Lebens ber­leidete. Er zeichnete sich in dieser Anstellung der Eifer und Liebe zur­ Sache, so­wie durch wahrhaft gediegene Leistungen aus. Die Aufgabe, die ihm gestellt ward, war die Aufarbei­­tung seiner an Ort und Stelle im Norden gesammelten ,geo­­graphischen und ethnographischen und hauptsächlich sprachlichen Materialien, die Tebteren erstreeten sie Hauptsächlich auf das Bogulifche, Ostyakifche, Caunasfische, Eseremiffische und Mod­­vinifche, während der unwichtigste Theil der ethnographischen Ar­­beiten Die Mythologie und Poesie der Ostyaren und Vogulen umfaßte. Seinen ersten akademischen­­ortrag hielt MR. am 16. September des 3. 1850, und zwar aus Anlaß eines Vortrages, mel den der Schefft Gudlaff am 31. August desselben Jahres in der ungarischen Akademie gehalten hatte. Gußlaff führte Die Day­ungaren als ein den Un­­garn verwandtes Boot ein, Reguly widerlegte diese Ansicht, und verbreitete sich bei Dieser Gelegenheit über Die verschiedenen Auffassungsweisen der ungarischen Verwandtschaftsfrage. Noch im selben Jahre ging unser Gelehrter an die Sichtung seiner Papiere, er b­at dies mit der ihm eigenen Haft, welche die Anspannung der Kräfte bis aufs Höchste trieb, und einen Grad der Erschöpfung herbeiführte, die ihn dann auf längere Zeit Lebens war er gemethigt, sich ärztlicher Hilfe zu bedienen, und jede eintretende Besseiung seines Gesundheitszustandes wurde durc die Wiederaufnahme der Arbeit rückgängig gemacht. Un­­­ter diesen Umständen konnte er seit dem im Mai 1851 in der ungarischen Akademie abgestatteten Bericht üicer die Hinterlasse­­nen, auf die finnisch-ungarische Trage Bezug nehmenden Handschriften Maximilian He 1r’s, in welchem er die­ Irrthümer D dieses Gelehrten nachwiese — bis 1856 das heimische Institut mit seinem neuen Vortrage erfreuen. In diesem Jahre erst, wo sich die entschmundenen Kräfte des Kör­­pers gesammelt hatten, nahm er seine­­ geographischen Mate­­rialien hervor, und hielt im Sunt 2 Vorträge über Die G­e­o­­graphie des nördlichen Uralse. Auf dringendes Zureden seiner Freunde entschloß er sich endlich, den michtigsten seiner Stoffe, Die vogulische S­pra­ch­e, vorzunehmen, und das ganze Jahr 1857 hin­­durch war er mit diesem Thema beschäftigt. Reguly pflegte alljährlich in einem böhmischen Bade Stärkung zu suchen, die Sommerferien des verfroffenen SIahres jedoch bewüßte er zu einer Reise in Die Komitate Heves, Borsod, Gömör, wo er sich mit der anthropologischen und ethnographschen Untersuchung des altungarischen Stammes der Palozzen beschäftigte, und zahlreiche Schädelmessungen und photographische Konterfeis cha­­rakteristischer Bildungen machte. Den darauf folgenden Winter lebte er seine sprachlichen Arbeiten aufs Neue fort, und führte seinen arademischen Kollegen Paul Hunfalvy in die vo­­gul’sche Sprache ein. Um die von geistiger Anstrengung abge­­spannten Nerven zu neuer Thätigkeit anzuregen, genoß er, wenn er ganze Nächte am Schreibtische zubrachte, starken Kaffee und Thee, er rauchte starre Zigarren und half in dieser Weise seine ohnedies schmäh­liche Gesundheit untergraben. Von der frischen Luft des Dfner Gebirges erwartete er Stärkung seines frechen Körpers, neue Kräfte zur Arbeit, die er sich für den Herbst des laufenden Jahres aufbewahrt. Mitte August be­­zog er eine Villa auf dem Schmahenberge. Aber schon am 21. am frühen Morgen werte ihn ein Blutsturz aus dem Schlafe, am 22. und 23. stellten sich neue Anfälle ein, deren lebter ein edles, der Wissenschaft geweihtes, an Arbeit und Entbehrung reiches Leben vollends erft­lte. Anton Reguly starb am 23. August 6 Ihr Abends in den YArmen $ridvaldffy’s, seines akademischen Kol­­legen, in dessen Hause er wohnte, und dessen Familie den fran­­zen Gelehrten mit aufopfernder Freundschaft gepflegt hatte. Am 25. ward die entfeelte Hülle des für die Wissenschaft zu frü­h Dahingegangenen Gelehrten zur ewigen Ruhe bestattet. Möge ihm die Erde leicht werden! * Büffel, den 26. August. Ein hiesiges Journal enthält folgenden interessanten Artikel: „Einige Personen haben bemerkt, daß bei den Letten in Cherbourg auf die belgische Marine­ reprä­­sentirt war, aber sie dachten, daß in Mitte dieser imposanten Ber­gegnung von maritimen Kräften wir besser gethan haben würden, fortzubleiben, aló uns Dabei durch ein mikrotropisches Fahrzeug re­­präsentiren zu lassen. Niemand jedoch hat gedacht, daß der Zufall zumeilen sich damit befaßt, Zusammentreffen herbeizuführen, welche Lehren und Warnungen der ungewöhnlichsten und auch der ergreifend­­sten Philosophie einschliefen. Das belgische Fahrzeug, welches am 5. August zufällig in Cherbourg figurirte, diente seiner Zeit dazu, den Prinzen Kouts Napoleon in Folge seiner Entweihung aus dem Schlosse Ham von Belgien nach England zu transportiren, und im Jahre 1848 nach der Februarrevolution führte dasselbe Fahrzeug den Prinzen Louis Napoleon, der nach Frankreich zurückehrte, von England nach Belgien zurück. Nun aber der meit­­mürkigste Umstand . Dieses Fahrzeug, der „Diamant“, hatte dar­mals denselben Kommandanten wie heute. Der Kommandant, der in Cherbourg gelandet, wollte Alles sehen, was von Plänen der Stadt und des Kriegshafens ausgestellt war (ohne Zweifel die Pläne, welche der Königin Victoria angeboten wurden), und dort, wieder zufällig, begegnete er der Person des Kaisers. Obwohl eine stumme, hatte diese Begegnung etwas so Bizarres, so vollkommen Unerwartetes, das wir nicht anstehen, sie als den merkwürdigsten Imtfchenfall der Fete von Cherburg zu betrachten. Wir wollen nicht die Erinnerungen analysiren, die der Anblick des belgischen Kommandanten und seines Heinen Fahrzeuges im Seite des Mannes hervorgerufen hat, der fett­zehn Jahren als der präbestinirte Mann gelten -kann, als eines der bevorzugten Kinder des Glücks, ‚Aber was wir versichern können, Aft daß der Kaiser den Kommandanten des „Diamant“ sollkommen wie­der ernannt hat, und daß sein BIT, der ihm folgte, ein schwer zu be­­schreibendes Gefühl ausdrücke.” * Die Zahl der Schiffbrüce in den Vereinigten Staa­­ten und der damit verbundene Verlust ist zwar im Monat Suli b. &. nicht unbedeutend ge­wesen, ergibt jedoch im Vergleich zu derselben Periode v. 3. eine sehr erfreuliche Abnahme. Der Gesammtverlust im Juli 1858 betrug 540,700 Dollars, oder 170,000 Dollars weni­­ger, als im Juli 1857. Die Zahl der zwischen den Vereinigten Staa­­ten und fremden Häfen fahrenden verunglückten Fahrzeuge betrug 22, davon 6 Schiffe, 5 Barren , 2 Briggs , 8 Schooner und 1 Stooy. Der Totalverlust seit dem 1. Jänner beträgt 191 Schiffe im M Werthe von 5,359,444 Dollars; in derselben Zeit des Jahres 1857 da­­gegen, gingen 386 Schiffe im Werthe von 10,943,200 Dollars zu runde. Er . Der Ritter Dr. 9. Bunfen bat Stanfbeits halber der an ihn ergangenen Einladung, während des Aufenthalts Ihrer Majestät der Königin Victoria und des Prinzen - Gemahlse nach Schloß Ba­­belsberg zu kommen, nicht Folge leiten Fünnen, Herr 9. Bunsen gebentt zur Herstellung seiner Gesundheit den nächsten Winter in Nizza anzubringen.­­ Die englischen Eisenbah­nen rufen die meisten Unglückkfälle hervor ; er muß dabei noch bemerkt werden, das in Eu­­ropa nirgends so fenel gefahren wird als in England, wo die Ei­­senbahnzl­ge in der Regel 36 englische Meilen per Stunde zurücklegen. Der gewöhnliche Schnellzug an die Süßfüfte, d. h. von London, nach Brighton, legt den Weg — üiber 50 Meilen — in 144 Stunden zu­­rück, also 40 Meilen per Stunde. Zudem kommt die unglaubliche An­­zahl von Schienenwegen im Lande und besonders um London, wo man bei den Ausflügen in die Nachbarschaft Über, unter und neben fich­tor Tomotiven mit endlosen Traing vorbeifichteßen sieht. . | für größere Arbeiten unfähig machte. Dis an’d Ende feines ; 4 EESBUTEER IRREN EEE EN NETTE EEE Tg nz

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