Pester Lloyd, Februar 1859 (Jahrgang 6, nr. 25-47)

1859-02-23 / nr. 43

Der Streit­eteifchen der Stupfehtina und der Pforte. K. Belgrad, 18. Leber. Nun die inneren Kämpfe ihr En­de erreicht und Fürst Milofek ven Bürstenstuhl eins genommen, wendet sich das Hauptinteresse dem Streite zu, der z­wischen der Stupfhtina und der Pforte ausgebrochen, und dem um so größeres Gewicht zukommt, als auch Fürst milord sich der Ansicht der Skupihtina angeschlossen. Leicht möglich, ja wahrscheinlich, daß Die Frage früher oder später der europäischen Diplomatie zur Entscheidung 9ort gelegt wird , um so gerechtfertigter dürfte es erscheinen, wenn ich aus dem Sigungsprotofolle vom 9. b. Ihnen das Wesentlichste der Verhandlungen über den Berat der Pforte nachträglich mittheile. — Nachdem eine amtliche Kopie des Berats in der Stupfehtm­afigung vert­ieten wurde, erklärte die Versammlung einstimmig,­ daß sie: 1. Gemäß ihrem früheren Beschlusse, nichts von einer Ab­sír­bation des Erfürsten Alexander, wovon im Berat die Nebe­lt, wissen wolle, denn die serbische Nation hat ihn als „untauglich zum Regieren“ von der fürstlichen Würde ,entfegt (Ibatzio) auf Rechtsgrundlagen der Akjerman’schen Konvention und der Hau­fche­­vife aus der ersten Hälfte des Monats Rebjul-Akira 1245 (gegen Ende September 1829),­­welche von den europäischen Mächten ga­­rantirt sind. 2. Die Nation hat den Fürsten Milosch auf dieser Skup­­iotina nicht „erwählt“, sondern „restitutrt” (wospostawijo) in die Fürstenwürde mit Nachfolgerechten, wie solches aner­­kannt ist durch den Hau­sscherif vom 7. Rebji ul-Ahira 1246 (15. Aug. 1830) , eben­so durch den Landesustam §. 1. 3. Wie oben erwähnt, kommt allein der Nation das Recht zu, ihre S Fürsten zu bestellen (postawiti), die Pforte aber hat solche nur zu bestätigen ; deshalb ist jener Ausdruch im Berat „der stellt die Pforte den Fürsten Milosh“ unbegründet, 7­4. Da Serbien vollkommene innere Souveränetät besigt, laut Hadischertfen vom 7. N­ebjul-Ahtra 1246 und vom Anfang des Mor­nats Nedjehen 1249 (November 1833) und dem Ustaw 2, — so darf die Pforte dem Fürsten von Serbien nicht „befehlen‘‘, daß er die Landesregierung übernimmt ;­ als könnte quasi der Fürst durch seine Bestellung von der Nation allein die innere Landesregierung nicht sichernehmen. Dieses „Befehlen“ also im Berat ist grundlos, 5. Sowie die serbische Nation das Net hat, ihrem füre ften die Magfolge in der Fürstenwürde zu geben : eben­so hat die Sfupfohtina, neben der Neftituirung Fürst Milosh’s, einen eige­­nen Beschluß erlassen, daß, sobald der serbische Thron erledigt ist, der Thronfolger Fürst Michael sogleich die fürstliche Macht in­­ seine­ Hände nimmt. Wenn daher im Beruf betreffs der Thronfolge seine Erwähnung geschieht, so wird die Thronfolge deswegen doc nicht entkrästet.­­Astthrundlage dieser Punkte besch­ließt die­ Sino­­schii­a einstimmig,nachstehendes­ Schneiden durch eine eigene Deputation an das fürstliche Predstav­­nikat zu senden: »Die Nationalstupfcitina hörte heute den kaiserlichen Berat auf dem Kalemajdan verlesen,durch welchen Se.Durch­­laucht,unser,durch die Sankt-Andreas-Stupfcitina am 11. (23.)Dezember d.J.einstimmig restituirter Fürst Milosch Obre­­nowitsch I.in dieser Würde förmlich bestätigt wird., Insoweit hat die Skupsschtina diese Bestätigung auch freudig begrü­ßt. Aber»der­« selbe kaiserliche Berat enthält auch etwas mehr als nur die fürm­­­iche Betätigung unseres durchlaugtigsten Fürsten in seiner, ihm durch die Nation de facto et jure gegebenen fürst­­lichen Würde. Denn vor allem Anderen erwähnt der Berat 1, daß der gewesene Fürst Alexander seine Abdikation auf die fürstliche Würde gab ; 2. daß die hohe Pforte diese Abdikation genehmigte ; 3. daß die serbische Nation quast zu Folge heffen, den Fürften Mitosd­ zum Fürsten von Serbien „ermwählt“ hat; 4. daß die Pforte zu Folge der Abdifation des Fürsten Alexander, wie auch des Seruches der­ serbi­gen Nation den Fürsten Milofd zum Fürsten von Serbien „bestellt” hat; 5. in demselben Berate wird unserem Fürsten.„befohlen”, was er zu thun habe betreffs der inneren Angelegenheiten unseres Landes, und zufegt Könnte man noch in Er­wägung ziehen, warum 6. im Diesem Berate­r eine Erwähnung der Nachfolge geschieht, melde die Nationalftupfetina in der Dynastie Obrenomitsch proklamirte. Diese Punkte in benanntem Berate haben nicht nur die Na­­tionalftupfehtina traurig gestimmt, sondern werden gewiß unsere ganze Nation sehr beunruhigen. Den offenbaren und klarsten Be­weis solcher Gesinnungen und Gefühle der Nation gab und das heutige außergewöhnliche Schauspiel (posorje). Denn kaum hatte sich das Bolt an jener traurigen Feierlichkeit in allgemeiner Unzu­­friedenheit zerstreut, gleich war die Skupihtina zu einer außeror­­dentlichen Sigung versammelt. Die erwähnten Punkte des Berats, welche Far aussprechen die Möglichkeit, daß unsere heiligsten Rechte verlegt sind , haben der Skrupfehtina Ursache zu ernstlichen Bedenken und Beratbfehlagungen in der heutigen Stgung gegeben, und sie hat einstimmig und, mit einer Seele beschlossen , einmal für allemal gründlich zu unterscheiden und pünktlich zu bestimmen. Die Rechte unseres­ Lan­des und die Rechte der Pforte betreffs der obenerwähnten Punkte, und: unter „trengster Verantwortung der Ner­gierung zu empfehlen, daß sie die nöthigen Maßnahmen zum Schuße und zur Wahrung unserer Haren und bestimmten Rechte nehme, welche sonst durch Schweigen der Nation vielleicht einer Gefahr est sein dürften. N­a­ch Befchluffe bringt die Nationalflupfehtina zu­­erst, als Haupt und Grundfrage in allen erwähnten Punkten, die Frage über unsere innere Unabhäng­igkeit und die über die Bestellung und Bestätigung der Herrscher Serbiens, namentlich der Bürsten, zur Sprache. Was die innere Unab­­hängigkeit unseres Landes betrifft, ist es war im 8. Punkte des Bukarester Traftates von 1812 ausgesprochen : „Die Regierung der inneren Angelegenheiten des Landes wird den Serben überlas­­fen“ ; dasselbe wird noch zweimal durch die Hatticherife von 1530 und 1833 bestätigt, wo unserem Lande „gänzliche innere Regierung gegeben wird. Da liegt also ein Harer Beweis vor, daß das Wort „th befehte“ im jegigen Berate durchaus nicht am Plage ist. Was die Bestellung der serbischen Fürsten betrifft, daß dieses Recht einzig und ausschließlich nur unserer Nation zu­kommt, — darüber ist kaum nöthig zu sprechen, nachdem dies schon so oft durch Thaten gezeigt und auch in den Hau­fcherifs von 1830 und 1833 als Haupt- und Grundfrage aller dort befindlichen Punkte angeführt ist und nur erwähnt wird, daß der neue Fürst, welcher ere­nannt wird, den Berat von der Pforte bekommend, einzig nur vere­pflichtet sein wird, der Pforte 100.000 Piaster zu zahlen. Es ist also Har, daß weder die Pforte, noch irgend jemand Anderer, son­­dern nur die serbische Nation allein unsere Fürsten wählen, noch viel weniger solche „bestellen“ kaın, — umso mehr, da man unter Wählen auch Vorschlagen verstehen kann, und der wahre Begriff des „Bestellen­s“ von Seite der Pforte würde gänzlich ausschließen nur nur das Wählen und Vorschlagen von Seite der serbischen Nation, sondern auch alle Bedingungen, welche die Pforte darin be­­grenzen würden. Betreff der Bestätigung serbischer Fürsten bemerkt — mie wir oben fahen — der Hau­sscherif von 1833 nichts mehr, als nur, daß der serbische Fürst — der Feineswegs vont jer­mand Anderem als nur von seiner Nation ernannt werden kann — den Sultansberat empfangen und der Pforte 100.000 Piaster zahlen wird. Bezüglich dieses Gegenstandes mitten zweit F­ragenger­stellt werden : 1. Hat die Pforte die Macht (wlast) , den Fürsten Serbiens ni­ch­t zu bestätigen, den die Nation auf regelmäßigem und legalem Wege erwähltz 2, was bedeutet die Bestätigung von Seite der Pforte eigentlich für unser Land, und was für die Pforte ? Auf die erste Frage ist die Mare und gesunde Anwort , daß eg in gar feinem Traktate, der uns berührt, oder in irgend einem Vertrage zwischen uns und der Pforte steht, daß die Pforte das Recht hat, unsere Wahl betreffs der Bestätigung des Fürsten nicht gutzuheißen ; überdies ist Schon von Alterszeiten bekannt, daß die Basallenstaaten verpflichtet waren, bei dergleichen Gelegenheiten manche Formalitäten zu erfü­llen, welche im Allgemeinen nichts an­deres vorstellen als eben leere Förmlichkeiten, die nur auf das Ver­hältniß des Dominut und der Unterthänigkeit erinnerten, aber darum sein fachliches Recht oder Pflicht enthielten. Diesemnach beantwor­­tet sich die zwette Frag­e von selbst, daß das Recht unsere Fürsten zu bestätigen von Seite der Pforte nichts anderes ist als eine For­malität, mit welcher die Pforte bei Gelegenheiten, wenn unsere Für­­sten wechseln, das Andenken oder die Erinnerung, daß sie unser Suze­­rain ist, erneuert. » Dieses Recht der Pforte hat also nur insoferne Bedeutung für unsere Nation, weil Segtere verpflichtet ist, der Pforte zu wissen zu geben, wenn bei uns in Serbien Fürsten­­­wechsel stattfindet. Was die Pforte anbelangt, so bestätigt sie bei diesen Bestätigungen nicht unseren Fürsten, sondern nur ihr Recht auf Suzeränetät, das ist, daß lebt er es nicht in Vergessen­­heit fomm­e oder veralte.» Für Diese alterthümliche Bedeutung spre­­chen ganz Har jene 100.000 Piaster welche die Pforte bei folgen Gelegenheiten von unserem Lande nimmt ; und dies ist, nichts ande­­res, als jener „Pfennig“ , in welchen einst die Feudalstaaten ihren Herren zum Zeichen gaben, daß sie neben ihrem eigenen Rechte auch­ die ersterer Dominien anerkennen. Wenn also diesemnach die Pforte einen unserer neuen Fürsten ni­ch­t bestätigen wollte, würde sie sich selbst schnden. keineswegs unserem Lande; sie könnte damit auch nicht entkräften die Wahl und Macht unsers Fürsten, denn nach unseren Landes- und Nationalgefegen ist jeder Fürst, auch ohne Bestätigung der Pforte, unser wahres Haupt und Fürst, sobald ihn nur die ser­­bische Nation erwählt und der Pforte die Wahl nur meldet. Dies ist Die wahre Sachlage unserer gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Serbien und der Pforte betreffs der Bestellung und Bestä­­tigung serbischer Fürsten. Was die anderen angeführten Punkte anbelangt, namentlich die Abdifation des Fürsten Alexander, von b­el­­cher im Bett die Rede is, so hat die Skupiehtina schon einmal erklärt, Daß sie weder wife noch frage nach dieser Abpikation, da der gewesene Fürst Alexander nicht auf Verlangen der National- Skupichtina ihr irgend­eine Abdifation gab, sondern was mehr — neben seinen Ungefeglichkeiten (bessakonija) noch durch Flucht die Nation verrathen und so sich selbst der fürstlichen Würde ver­­lustig gemacht hat, und die Sfupfehtina hat ihn als ihren gewähl­­ten, aber untauglichen und untreuen Fürsten von dieser Würde ent­­fest. Da er aber darauf jemandem seine Aboifation gab, das geht unsere Nation nichts an, auch wird die serbische Nation nie anerkennen, daß außer der legalen National-Skupfatina irgend Wer das Recht hat anzunehmen, geschweige denn „anzuerkennen“ die Abdifation serbischer Fürsten. In Folge dessen proflamirt die National-Skupfähtina, daß jene Auspdrache im Berat: „Daß der ge­­wesene Fürst Alexander die Abdifation gab”, und als hätte „Die hohe Pforte in Folge dessen unseren regierenden Fürsten Milo Obre­­nowitsch I. bestellen können“ ganz unbegründet sind, fomte im Afte der National-Skupfehtina dbo. 14. (26.) Dezember v. 3., welcher dem Sultan übermittelt wurde. Feine Erwähnung davon ist, daß die Skupfätim­at in d­iesem Sinne gebeten, daß dem serbischen Fürsten Milosh die Suzeränetätsbestätigung ausgestellt werde. Ebenso entbehrt auch jener Ausdruch im Berat, womit ge­­sagt wird, daß­ die serbische Nation im 9. 5. auf ihrer St. An­­dreas-Skupiehtina ihren Fürsten Milosch zum Fürsten von Serbien „gewählt“ hat, jeder Begründung, da es der ganzen Welt be­­kannt ist, und im obenbenannten Aft der National-Skupfehtina an Se. Majestät von Sultan Har und ausdrücklich angegeben ist, daß die National-Skupfehtina den Fürsten Milosh in die Würde des Fürsten von Serbien ,restitutirt" (wospostawila), d. 4. ihn twieder einfegt mit jenen Rechten, welche er auch früher während seiner Regierung in Serbien als Fürst von Serbien hatte, noch mehr: die National-Skupfehtina hat in demselben Akte ausdrüctic gesagt, Paper in die Würde des Fürsten von Serbien „mit Nach­folgerrechten restituirt wird.” Die National-Skupfehtina kann Daher nicht begreifen, wie im Berut — neben der Weglassung auch, nur einer Erwähnung ber die Nachfolge, — noch das Wort „resti­­tuirt" verdreht werden konnte­in „erwählt', da legtes Wort weder in dem, an den Sultan gerichteten Alte, noch in den betreffenden Protosolen der Stupfditina auch nur erwähnt wird. Betreffs der Nachfolgefrage für sich allein könnte man denken , als hätte die hohe Pforte die Macht, Dieses Necht uns zu nehmen, wenn es sich auch nicht ereignet hätte, daß sie es nur ver­gessen hat, im Berate zu­ erwähnen. Darum ist es nothunwendig, ein­­mal darüber Fare Nehnung zu machen. Vor Allem ist es bekannt, daß die Pforte unserem regierenden Fürsten Milofeh nicht nur in dem Landesultan, sondern auch in früheren Sultans-Hatisscherifen, das Nachfolgerecht gab. Dieses „Geben“ aber kann durchaus nicht anders verstanden werden, als daß dieses Recht gleichzeitig auch das Recht der ganzen serbischen Nation is. Denn bei „unabhän­­giger innerer Regierung“, welche der serbischen Nation schon früher als das Nachfolgerecht der serbischen Fürsten gegeben, und später dur die Großmächte garantirt wurde , hätte die Pforte durchaus seine Macht, irgend einer Person in Serbien jenes Recht zu geben, welches sich nicht auch mit den Rechten der ganzen serbi­­ten Nation vereinbarte. Darum braucht die Pforte unsern Fürsten oder der ganzen Nation jenes Recht nicht erst zu verleihen, welches die Nation sch­on bef ist, auf Grundlage ihres Grundrechtes, das nicht nur Niemand verlegt oder genehmwacht hat, sondern nach) neuer­­dings von den großen und garantirenden Mächten gesihert und bek­­raftigt ist. Detl aber die serbische Nation seinen Gebrauch­ dieses ihres Rechtes für die Familie Karageorgewisch machen wollte, folgt nicht, daß die Nation dies nicht gegenüber der Dynastie Obreng­­witsch thun Fan. — Daher proflamirt die Nationalskupfchtina im Namen der ganzen serbischen Nation , daß das Nac­hfolgerecht, wel­­ches die serbische Nation bei der Zurü­ckfunft (powratak) der Dynastie Obrenomwitsch auf den serbischen Thron abermals in derselben Dy­­nastie erneuert, Niemand dieser Dynastie nehmen und der serbischen Nation entziehen (ukmnuti) kann. Somit erklärt die Nationalfluß­­fhtina im Allgemeinen und gibt es der ganzen Welt fund, daß die serbische Nation, so mie sie nie der Lügenpolitik ihrer gewesenen Grafen folgen wird, ebenso niemals gestatten werde auch nur das kleinste verrätherische Nachgeben ihrer heiligen Rechte. Die serbische Nation war stolz, nicht auf s­lavische, sondern auf edle Treue in Erfüllung ihrer Pflichten gegen die Rechte ande­­rer Nationen , aber ebenso versteht sie — mehr als 1r Leben zu fhäsen und auch zu vertheidigen ihre eigenen Rechte. Die serbische Nation weiß recht gut, zu welchem 3wede im Orient vor kurzer Zeit so ungeheuer viel Blut vergossen wurde und wird es nie ver­gesfen, bei jeder Gelelegenheit sich­mwürdig zu zeigen jener Früchte, welche durch die garantirenden Mäc­hte auch ihren (der Nation) durch eigenes Blut ersauften serbisc­hen Nechten nicht vorent­­halten wurden. Aus diesen Beiweggründen appellirt die serbische Nationalflußfehtinga an Die serbische Regierung, daß diese auf gehöri­­gem Wege im Namen der serbischen Nation, alle oben benannten dunfeln Stellen (prisenka Schattenstele?) welche in fraglichen Beraten die Flaren Rechte unserer Nation zu verdanfeln drohen, zu­­r­eweise, und es wird der N­egierung empfohlen, seinen legalen Weg zu unterlassen, bis nicht alle diese, wie auch andere ähnliche Rechte des Landes und unserer Nation ins Reine gebracht, pünktlich und Har bestimmt und anerkannt worden sind. Was die Nachfolge betrifft, wird die serbische Negierung sogleich ein förmliches Gefes erlassen, so mie er die Sfup­­fhtina schon einmal dem Senate vorschlug. Snawischen bemerkt die Sfupfohtina, daß sie nicht im Stande ist zu begreifen, daß diese im Operate befindlichen Fehler anders ent­­stehen konnten, als nur zufällig und Durch einen lapsus calami. Denn die serbische Nation wagt nicht einmal zu denken, daß die hochweise (premudra) Politif der hohen Pforte geiliffentlich sold große Fehler machen konnte, die selbst das Sinnerste (do schintza, den Nero) unserer ganzen Nation erschüttern und zugleich dadurch das gegenwärtig einzige, gänzlich ruhige und ruheliebende Land im Iriente und in ihrer (der Pforte) Nähe (okolini) beunruhigen würden. Darum hofft auch die Nationalistupfhtina um so mehr, daß die ser­bische Regierung schnell sich mit der hohen Pforte verständigen und diese Angelegenheiten sogleich mit ihr selbst in Ordnung bringen wird, und daß diese Angelegenheiten nicht noch zu weiteren Ab­­mac­hungen (rasprawljanje) führen werden.“ Aus dem Ganzen erhellt, daß die Sfupshtina in ihrem Medte zu sein glaubt, indem sie ihre U­nzufrieden­­heit über den Pforten-Berat ausspricht, und es darf daher nicht überraschen, wenn sie ihre Ansicht hartnädig vwertheis­tigt und kaum von ihr abläßt, es wäre denn, daß die europäische Diplomatie auf die Seite der Pforte tritt,­­ was aber bei der­jedigen Konstellation so bald nicht ger­schehen dürfte. Guizot’s Memoiren, zweiter Band. 1. Stanfreid und Italien nach den Julitagen. (Schluf.) B Paris, 19. Feber. Ich schliefe heute verspro­­chenermassen die italienische Frage mit der Expedition nach Ancona ab, die Gutizot folgendermaßen erzählt: Mit dem zweiten Einladen der Oesterreicher in Die Le­­gationen nahm die italienische Trage eine ganz andere Gestalt an. Das Zusammenwirfen der Mächte war vergeblich gewe­­sen. Frankreich, dessen gleichzeitig freisinnige und antirevolu­­tionäre Politik von Europa angenommen zu sein sühien, war es nicht gelungen, derselben in Italien zum Triumphe zu ver­­helfen, oder auf diesem Wege die Eintracht zwischen dem Papste und seinen Unterthanen wiederherzustellen. Oesterreich und die materiellen Repressivmaßregeln hatten den Sieg davon getra­­gen. Sie man es dabei bewenden 5, zeigte Die französische Re­­gierung seine Empfindlichkeit für Diese Schlappe und seinen Eifer, sie auszulegen, so war es um ihr Ansehen, wie um ihren Einfluß in Italien gefciehen; und Frankreich hätte sich nicht mehr gegen die Angriffe und Beleidigungen der Oppo­­sition vertheidigen künnen. Die TYebtere regte sich bereits mit unruhigen Fragen, mit Erzählungen von dem Schmerzensrufe der Italiener, den Erzeffen der päpstlichen Soldaten, dem Wie­­dereinzuge der Oesterreicher in Die Legationen, wo sie als Herz­­en des Landes und beinahe eben­so sehr als Erlöser für Die Nähe der Bevölkerung wie für die Autorität Des Souseraing aufgenommen wurden. Ein materielles und unmittelbares SInd­­teresfe hat Frankreich dort nicht zu­­vertheidigen : allein es lag eine Frage der nationalen Ehre und Größe, vielleicht auch der Ruhe im Inneren vor. Herr Casimir Perier () war nicht danach angethan, sich einer solchen Situation mit in den Schoß ger Truppen landeten in Schweigen; die Stadtthore wurden eingeschlagen, und am nächsten Morgen in richteten, und mifichen. In Frankreich wie Frankreichs in Italien, ja in ganz Europa war das Erstaunen ungeheuer. Nicht als ob der Gedanke an einen derartigen Alt von Geite der französischen Regierung follten, wäre, nach den Küsten Italiens und der Kapitain Darfeval Deschênes, der heutige Admiral, Hatte mit seinen Fregatten wirklich. Anfangs vor Civitapechia, dann im adriatischen Meere gekreuzt, wobei zwar hohe See hielt, aber doc die Küstenhäfen, z. B. Rimini und Ancona anlief, so österreichischen Truppen zurückweisen : die Anwwesenheit französischer Soldaten einem Punkte Italien’s, eine lebhafte Besorgnis des römischen Hofes, des ganzen Cardinalcollegiums und aller Decupation ihnen verursachen muß, sich gefügt haben werden. Unter den obwaltenden Umständen war es der beste Entschlaf, den man faffen konnte. Die Decupation durch sardinische Truppen wäre rechtwierig zu arrangiren gewesen. Das Turiner Kabinet würde sich nicht dazu hergegeben haben, wenn es nicht vollkommen sicher gewesen wäre, nicht das Mißfallen Oesterreich’s zu erregen. Somit wäre, im politischen Sinne des Wortes, eine sardinische Bejagung genau dasselbe wie eine österreichische Garnison gewesen. .­ , legten Händen seine Ansicht, beschloffen, fügen, Der König theilte Die Expedition von Ancona war Die Schnelligkeit und Energie, sind bekannt, . Am 7. Feber 1832 wurde, des Linienschiffskapitains Gallois gangen, 22, die Fregatte waren, Eitadelle erhört gar nicht Einladen das Feine sie ausgeführt unter dem Befehle Toulon unter Segel ge­­französische Geschwader mit dem vom Oberst Combes Commandirten am Licht Ancona’s „Victoria“ mit Postendienst gemeinsam mit den General die und ein werden das Banner der Oesterreicher Sebastiani abzusenden; fie denselben der Legationen fragen, ob, zu nähern bevorstand, Truppen irgend eines monta, würden. treulich seiner Mission; und mit dem Cardinal Bernetti, dem heiligen Vater in ihren Augen 66. Linienregimente in der Nacht um zwei Uhr Tief sollen Segeln in den Hafen getroffen befeht, welche Herrn von Sainte-Aulaire ausdrücklich, irgend­einem französisches Corps in den Wunsch blich konnte er glauben, accreditirten Gesandten nichts Geringeres, Invasion des französischen Einflusses, wenn Revolution Mühe die Oberhand 30. Sinner 1832 dem französischen Kabinett offiziell Tage eine Tage später, Grafen Sainte-Aulaire davon flies Geschwader von Toulon aus stochen Neapel, ichem wußte, Vorbereitungen zu lebte über deren entferntesten warteten Heberfall gedacht ; die Handlung ihren grellem Gegenfage wäre, Estadt den gesammten päpstlichen Kameraden flatterte neben dem re­­den Kabineten und Diplomaten 9, Sainte-Aulaire selber Fahrzeuge, die beauftragte Herr zweite Oecupation Gasimir Perier Oesterreicher wieder dort italienischen Staates, insbesondere die­­anderen Punkte des Kirchenstaates Citadelle Ancona zugelassen von Sainte-Aulaire zeigte in mehrfachen Neben, dem Papste selber, an. Im ersten Augen­­werde denselben nicht unbedingt bei dem Gedanken und der Trifylore auf zu dem V­elferrechte zu Papstes oder der Verbündeten Stankreichs Turin schrieb Blos aus b. Buffierre , unseren damaligen Der Zug eona bringen sol. Hier der­fes­tebereinsommen Italien. Darin fand hat man liegt die nicht der fremden Mächte: Die ihre Opposition gewann ohne von Sainte-Aulaire Bernetti Horlegte, erhielt formelle Weigerung in Kenntnig, Forderung en am folgenden Act Herr Casimir Perier ben einigen Wochen unterhielt man sich in Italien vollständigsten Ungemeißheit, die französischen Agenten einer römischen Stadt mit bewaffneter Hand stehen, abó dag man ohne die Einwilligung Herr 9. Barante, hätte begehen sollen, der der Herrn Gesandtschaftssekretär in deren wahrschein­­am 28. Feber verhindern wollen. Die Oberlehnsherrlichkeit : „Im Laufe Oesterreich und des tiefwurzelnden Mitvergnügens, das ganze Frage. In Wien wie die Absicht, die Legationen die von er des sie zu sobald irgend Nom, eben Diese so langte in die fei. Schon den heilige ohne ohne daß von unseren in einer eine solche mitten auf von bald feit Der hieß in Neapel, wenig so an im Daß so Ziel wie in eine Tages erwarte meiteres gemwesen wäre und Ziele unterrichtet sobald selber, eben am Stuhl, die Herr Das an; tiefem erforderlich man in Italien. : und 9. Zeber, so in der Florenz Abfahrt troß zu als Cardinal plögliche Der war, gelungen in ein Tropfen Blut­solraten aber bemächtigte tiefsten Frieden , ich den Courier, hätte demnach im entferntesten ihren den Sinn gekommen wäre, der französischen Regierung hatte Herr aufgefordert , vermuthen oft die Als­ter gar forann hatten mit mit sich, Herr lebte Dieter Landung’, zu Fühn ersten Erpedition war, an der der französische als die nach Ancona Erpedition , aller Frühe ein französi­­ih See allein man zu und Daß die italienischen Staatsmänner mich wir, daß fortbestehen haffen, Oesterreich( an Gleich) bei dem bei dem Papste zur Antwort­ thatsächlichen Demonstration bereit Bord, nie noch­ ersten anzu­­die ganz fein einzögen,, auch nur so entledigte an einen sic) noch ein; und ver­­im­m­er­­jedenfalls nicht gar Die sein, in gar 1832, Nachrichten er ge­­erft an bei Der am Des ge­­In des ehe zu aus Anz was hir über in Mai Die­­ *) Wir bitten hier um Entschuldigung, daß ein Leberfehler in dem ersten Artikel aus dem berühmten Staatsmanne einen 9­e­­rino gemacht hat. D.M. Sure aan: N TEE KSDL JA Bra EEE RT ú den Minifter nyi’s * efannt, nicht Innern z Rir haben heute großen eft, 22. Sebruar. Apoftolifche Majestät haben Allerhöchst­­ihre Geneigtheit auszusprechen geruht, dem Saulvorstande der evangelischen Gemeinden Augsburger und helvetischer Konfession in Wien aus besonderer Gnade einen Baugrund mit der Wid­­mung zu einem Sculhaufe unentgeltlich Lage dieses eigentlichen für * Seine feinen Tod Tageswenigfeiten. f. des 1. Baugrundes,, dann wegen Seststellung Bedür­fnisse entsprechenden Ausmaßes Meitere zur Herfügen. * Dem Dichter in vergangener Woche des „Ungarkönigs", Karl H­ug­o, ward die Ehre zu Theil, von St. fai­. Hoheit dem durchlauchtigsten Hrn. Erzherzog Genera­lgonser near huldvoll empfangen zu Örabe anzeigen. Ein großer Schmerz ergriff uns ist die Sade, muß, auch unter Entbehrungen und missen­­schaftlichen Blätter des Auslandes einer großen Anerkennung theil­­­­Lohn zu werden, die sterbliche Hülle getragen, eine der besten zahllose Menge von­­ Verehrern geleitete sie nach dem Friedhof. Das ret dem edlen Verstorbenen einen Nachruf, dem Jeder, der ihn "nähen der Zeit, die wir in Diensten der Journalislis ver­­brachten, hat uns unsere Stellung viele traurige Pflichten auferlegt. Eine der traurigsten dieser Pflichten erfüllen wir recht, indem wir den Tod Jofeph Irinyi’s, eines Söhne des Daterlandes, bei diesem Berluft. Durch der wir an unseren Dienst weiber, Ar­­mer geworden, und wir sehen, mie Einer mit dem besten Willen und dem besten Streben ins Grab finft, wie abermals ein ausgezeichnetes und wüsliches Talent aus der Familie jener Arbeiter fortging, welche der Sache dienen, und die, wenn fein dulden und arbeiten... Srinyt Sofef­mar im 3, 1822 zu Albison im Biharer Säulen beendete nicht 20 Jahre, als Reise ins Ausland. Er bereifte Werke erhob Komitate geboren. Seine er zu Großwardein und Debreczin, er in einem an den damaligen politischer Schriftsteller ermächtigt, wegen Ausmittlung der kämpfte Er zählte noch­ er mit einem Artikel im Athenäum über die Ver­­fassung der ungarischen Statthalterei und gegen die unbedingten An­­greifer derselben Aufsehen erregte. Im Jahre 1842 machte einer Theil Deutschlands,­­hielt er lange in Paris und London auf. Seine Aufzeichnungen über diese Metse sind in 2 Bänden erschsenen volles an Daten , und in dem und Zeitschilderung in zu überlasfen, und faßt. Vorworte ungarischen Hofkanzler Grf. Georg Apponyi gerichteten Briefe Beschtwerde gegen die Cen­­sur und im Interesse der Preßfreiheit. Im 3. 1843 fehrteb er in Bez­­ug auf Grf. Szechenyt’s „Minimum“ eine Reihe von Artikeln unter dem Namen Mortion. Sein Talent und­ seine Sachkenntnis wurden auch von Szechenyi gewürdigt. Ver dem Landtage von 1848 erschien von ihm eine Flugschrift über die „Regulirung des Landtags, er für die gentralisirung. Auch auf beetristischem Gebiete versuchte er seine Kraft. Er behrieb zwei Ro­­mane, deren einer historisch unter dem Titel Gefegartitels, des 3. , Dicső napok"­fich 179. Auch bei dem grub er eine viel Werth­­machte er einige berühmte Werke des Auslandes durch Ueberlegung dem unga­­rischen Lesepublikum zugänglich. Sein bekanntes Werk über die Ge­schichte des 26. At auch ín Deutscher Ueberfegung erschienen, und von Geiten der Hochlihen . Die Dfner Stadtgemeinde fand nun an eine Regelung ihrer finanziellen Lage und an die Erfüllung ihrer nothwendigsten Bedürfnisse gehen. Der seinerzeit er­­wähnte Abschluß einer Anleihe mit dem Orofhandlungshause Schuler u. Comp, im Betrage von 492 Million őjt. 96. haftig geworden. In den legten Jahren widmete er seine Thätigkeit der Journalistik. Er trennte sich von dieser Beschäftigung, um aus“ schließlich dem protestantischen Kirchenrechte zu leben. Zwei Werke von ihm auf diesem Gebiete wurden mit großem Beifall aufgenommen.“ Weder die hier angeführten Vorzüge des Berbiihenen verbreitete sich auch heute Nachmittags der Vortrag des refor­­mirten Seelsorgers am Sarge Jrinyi’s, der außerdem die Ver­dienste hervorhob, welche sich der Verstorbene als Kämpfer für die protestantische Kirchenfreiheit erworben. d. j.. In der Sagung der philosophischen Abtheilung der ungarischen Akademie, hielt DET Franz von Kiss vorgestern einen Vortrag über die ringför­­migen Münzen. Man findet solche Münzen hierlandes aus Gold, Silber und Kupfer. Alle haben mehr oder in weni­­ger die Gestalt eines Ringes oder Kreises, der theils geschlof­­fen, theils auch nicht gefehloffen ist. Einige haben ein Gr­­wichtszeichen eingeprägt,, andere haben sein solches Zeichen. Man theilt sie gewöhnlich in zwei Klaffen, in fole, die blos als Berfehrewerthe Furfirten, und in foldye, die auch als Ohr­­oder Nasenringe, als Arm- oder Halsringe dienten. Herr Kiss zeigte mehrere Ringmünzen vor; sein Vortrag wird mit Lithographien erscheinen, die das Berständnng desselben sehr erleichtern werden. Hierauf las der Herr Sekretär eine Ab­­handlung des Herrn Szilágyi über den Szat­márer Friedensschlaf vor. Die gediegene Ab­­handlung wird dem historischen Komite übergeben. Wir kom­men morgen ausführlich auf dieselbe zurück. * In Angelegenheit der Zentral- Weinhandels- Gesellschaft, welche Herr Schwarber vor ge­­raumer Zeit angeregt, haben vergangene Woche hier Konferen­­zen stattgefunden, um die Bedingungen festzulegen, unter wel­­chen die Theilnahme der ungarischen Weinproduzenten an der Gesellschaft zu erlangen wäre. Wie nun dem „Wand." be­­richtet wird, wären die Bedingungen : daß a) die Gesellschaft die Firma einer „Wien-Pester" Weinhandelsgesellschaft annehme ; daß b) die Verwaltung zur Hälfte durch ung­ar risch­e Weinproduzenten geleitet, und c) die Jahresversamm­­lung sowohl, als die monatlichen Ausshupfisungen abwechselnd in Wien und Pest abgehalten werden, und daß endlich d) nach dem Bedürfnisse der Ausfuhr und nach dem natürlichen Gebot der Kommunikation und Kommerzrichtung entsprechende Wein­­lager und Hallen in Pest errichtet werden, welche zugleich für einheimische Keltermeister zur Schule dienen­ sollen. An der Seite der Unterhandlung stehen die Grafen Georg Apponyi, Ermund Zichy, und Bela Szechenyi, ferner Herr v. Hermenyi, Gyürky und Erfővy. ; hat nämlich, wie die „P.­D. 3." mittheilt, Die definitive Ge­­nehmigung Sr. Majestät des Kaisers erhalten. In­folge die­­ser Anleihe ist es der Kommune möglich geworden, denjenigen Theil des Horsäthgartens, wo sich das Díner Sommertheater befindet, um den Preis von 38,965 fl. dt. V. anzulaufen. Der Kaufpreis ist in dreijährigen Noten zu erlegen. Wegen Erwerbung der Arena, die dem Besibe des Territoriums folgen muß, sind Unterhandlungen im Zuge, und es wird Diese Er­­werbung der Theaterunternehmung insoferne zu Gute kommen, als von Seiten der Kommune beschlossen wurde, von dem je­­weiligen Direktor einen jährlichen Pachtshilling von höch­tens 600 fl. zu verlangen, wogegen der Theaterinrektor verpflichtet sein wird, für eine entsprechende Instandhaltung und Verbesserung der Bühne alljährlich ein Bestim­mtes zu ver­­wenden. Um die Kommune in der Er­werbung des Sommer­­theaters zu unterstoßen, haben Se­ faiserliche Hoheit ver Durchlauchigste Herr Erzherzog Generalgou­verneur der Stadt Ofen jene 20.000 fl. gänzlich ge­­schenkt, welche dieselbe aus Anlaß der Errichtung des Filtrir­­apparates dem Landesfonde schulpete und mit 5 pCt. verzin­­sen mußte. * Die Aktionäre der Szegedin - Ceungrader Sparfaffe haben in der jüngst abgehaltenen Generalversammlung den Beschluß des Ausschusses gutgeheißen, wonach die Sparfaffe aus ihrem Neingewinnfte dur 5 Fahre für den Pensionsfond de Nationaltheaters jährlich 200 Culver bei­­tragen will. (Lokalnachricht a. b. „Peit-Dfner Ztg.“) Am 19. I. M. Abends ist ein zu Ofen, Neustift, in Arbeit gestandener Bäder- G­eselle bei seinem Nachhaufefommen im betrunfenen Zustande über eine 2 Klafter hohe, nach seiner Schlafstätte führende Stiege von der obersten Stufe aus eigener Unsersichtigkeit b herabstürzt und sogleich todt geblieben. (Ernennung.) Zur Ausübung der Advokatur im Ehxerte­­fer Oberlandesgerichtssprengel wurde Joseph Balius mit dem Amtssige in S­ A.­Ujhely zugelassen. tt Deutsches Theater. Emil Desitient, der langjäh­­rige Gast des hiesigen deutschen Theaterpublikums, bei dem sich dieser Künstler eine beispiellose Beliebtheit erworben, hat Sonnabend mit dem Bolingbrose im „Glas Wasser” ein Gastspiel eröffnet. Bekannt ist den Besuchern des deutschen Theaters die Leichtigkeit und Ge­wandtheit, so wie der frische Humor, mit welchem Devrient diesen Diplomaten zeichnet, der die gesellschaftliche Frivolität auch in die Sphären des Staatslebens überträgt und alles so sehr auf die fette Sette nimmt, daß er sogar die ernstesten Ereignisse der Ge­­sichhte auf unbedeutende Zufälle und kleinliche Bek­ommenheiten zu­rücführt. Herr Devrient war dieses Mal wo­möglich frischer und be­weglicher als in früheren Jahren, und es­­warb seine Leistung mit oft sich unwiederholendem Beifall aufgenommen. Die übrige Darstel­­lung des Seribe’schen Lustspieles ist bekannt, und wir erwähnen bies, daß Fräul. Stande in der Auffassung und Darstellung ihrer Rolle eine größere Vertrautheit und Routine an den Tag legte, als bei Gelegenheit der früheren Aufführung, und daß die verdienstvolle Darstellerin sich neben dem­ Gaste einer sehr günstigen Aufnahme zu erfreuen hatte. * Die englische Generalregistratur verf­­fentlicht einen interessanten Bericht über Gebur­ten und Todesfälle­ in London während des $. 1858, den es mit folgenden Worten einleitet : London ist wie ein gewalti­­ger Raum gewachsen, mehr durch Entfaltung gegen seine Peripherie als durch Anhäufung neuer Elemente in seinem Innern; und­­ wäh­­rend die mit Mauern umgebenen Städte des Auslandes infolge der Zunahme ihrer Bevölkerung gewissermaßen in vertikaler Richtung gewachsen sind, hat sie London ungehindert naf allen Seiten hin entfaltet, und bededt fest einen Flächenraum von 78,029 englischen Ader Landes = 31,576 Hektaren = 121 englische Quadratmeilen. Seine Einwohnerzahl betrug im Jahre 1801 nicht über 958.863, und beträgt gegenwärtig über 2.800,000 Seelen. Das heutige London ist dreimal so groß als das vom S. 1801. Es wurden im verfroffenen Sabre in der Hauptstadt 88,620 Geburten registrirt, und 63,882 Todesfälle verzeichnet. Demnach wäre die Bevölkerung um 24,738 Individuen vermehrt worden. Bringt man die nicht registrirten Geburten und die Zu­­wanderung in Anschlag, so ergibt sich ein Zuwachs der Ein­wohner­­zahl von ungefähr­ 52,000 Köpfen jährlich oder 1000 Köpfen wör­d­entlich. Geboren wurden 45,220 Knaben und 43,400 Mädchen ; gestorben waren 32,363 Individuen männlichen, und 31,319 weibli­­chen Geschlechts.­­ Die Sterblic­heit betrug 2356 Prozent; sie war somit stärker als in den Jahren 1856 und 1857, aber geringer als in manchem der vorhergehenden Jahre gewesen, 10.004 Personen farben in öffentlichen Anstalten, und zwar 5535 in Ar­­menhäusern, 57 in Gefängnissen, und 4412 in Hospitälern und Ir­­renanstalten. Es zeigt sich somit, daß jeder sechste Mensch im Ber­­iffe der Hauptstadt sein Leben in einer öffentlichen Anstalt beschloß. Senen Krankheiten, die in die zymotische Klasse gehören, erlagen 16.704 S Personen und hier sei b­o$ erwähnt, daß dur Läufer­­wahnsinn und vertwandte Krankheiten, deren Entstehung fi unmit­­telbar aus dem Uebergenuß geistiger Getränke herleiten Yaffen, 221 Personen hingerafft wurden. Die Lungentuberkulose forderte 7369 Op­fer, die Gehirn­waffersucht und deren am nächsten verwandten Ber hirnleiden ihrer 1498, — Bon 6571. Todesfällen in Folge von ner­­sösen Leiden, kommen 1423 auf Apopterie, 1144 auf Paralysen und 2119 auf Konsultionen. An verschiedenen Krankheiten und Ent­­artungen des Herzens farben 2435 Personen, außerdem sind 86 Fälle von Aneurysmen der großen Gefäße verzeichnet, die töd­lich endeten. Luftröhren- und Lungenentzündungen verliefen außerordent­­lich schlimm, indem ersterer 6388 , felterer 4150 HPersonen erlagen. An Krankheiten der Verdauungsorgane starben 2573 Indipiduen, an Atrophie und Entkräftung 2591 und an Altersschwäche 2413. Ve­­mwaltsame Todesfälle wurden im Laufe des Jahres 1916 verzeichnet, darunter 2 S Hinrichtungen, 53 Fälle von Todtschlag, 238 Selbst­­morde und 1622 Todesfälle durch Zufälligkeiten oder Unvorsichtigkeit. Die meisten Selbstmorde waren in den 3 ersten Monaten des Jahres vorgenommen. Zum Schluß dieser statistischen Angaben gibt das genannte Amt eine Reihe wohlgemeinter Bemerkungen zum Besten. Es weist namentlich darauf hin, daß die Sterblichkeit in London um so viel größer ist, als auf dem Lande, daß dies Lediglich den schlechteren Wohnungen, der mangelhaften Lüftung und dem schlechten Zustande der Abzugskanäle zuzuschreiben sei; es ermahnt das Publikum ,­ die Behörden in der Beseitigung dieser Hindernisse kräftig zu unter­­sügen, und die Aerzte, deren es jegt in und um London 2000 gibt, nicht bies in Krankheiten, sondern auch in solchen Fällen, wo es sich um deren Vorbeugung handelt, zu Rathe zu ziehen, beipflichten wird; das genannte desselben das Joseph „P. Blatt sagt : N. es wid­­zu dem Als

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