Pester Lloyd, September 1859 (Jahrgang 6, nr. 209-233)
1859-09-11 / nr. 217
am Sofephordens allergnädigst zu verleihen und bis auf Weiteres die Leitung der genannten Kirchenbehörde dem Ministerialrat heim, Ministerium für Kufruf und Unterricht, Joseph Andress Zimmermann, mit der Berechtigung, sich durch , eines über das andere der Ölteber der zu raffen, zu übertragen geruht haben, S Konsistorien vertreten „Sonstitutionnel" und Dad genaue Gegenstüd, sich apoleon und Italien, halben Sabre, wo Metz, 10. September, , Monsieur" haben wieder einmal Berstedens miteinander gespielt , ganz mie vor einem der Erstere die Kriegstrommel fchlug, bis das offletöse Blatt endlich alle Welt durch die unversehmte Frage verblüffte, wer denn eigentlich die „Zügen“ von den Rüstungen Frankreichs verbreite, während Dieses Heer und Flotte, mit alleiniger Ausnahme der gegen Bochindhina abgefchteten Fregatten, durchaus auf dem Friedensfuße erhalte. Der neuliche „Constitutionnel"=Urtikel, welcher die Restauration der Herzoge in so entschiedener Weise ablehnte, daß die „Times“ begeistert ausrief, jest fenne Napoleon in Wahrheit den Begründer der italienischen Freiheit nennen; und die gestrige „Moniteur”-Note, welche den Italienern ein drohendes „quos ego!" zuruft, falls sie sich noch einen Augenblick länger der bewußten Klausel der Präliminarten von Villafranca widerlegen sollen sind getreue Abklatsch des Stüdes , das im März mit fester Erfolg in Scene gerecht ward. amh Tage sind es leer, daß Graf Linatt den Parmesanern die Bereicherung kaum feierliche gab, Napoleon selber habe ihm versprochen, daß eine bewaffnete Einmischung in seinem Falle stattfinden soll, ohne auch nur ein einziges Wort der Mißbiligung über alle die resolutionären Vorgänge hinzuzufügen, die seit dem 12. Sufi in Mittelitalien eingetreten waren; ja, ohne auch nur Eine Silbe über die damals bereits erfolgten Annorationsbeschlüsse Toscana’3 verlieren, was doch offenbar so viel hieß, als Parma und den Legationen sagen : „gehet hin und thust desgleichen !" Und heute erklärt der, in Florenz , Montteur und Bologna, in Parma und Modena’, die von der Mederzeugung durchdrungen sein mußten, mit ihrer Dpposition gegen die Eine Klausel der Friedenspräliminarten im Sinne Frankreichs zu handeln — heute erklärt er ihnen rund heraus : sie hätten, indem sie auf Die Durchlöcherung statt auf die „Entwicklung des Vertrages von Billafranca” hingearbeitet, weniger „für 048 gemeinsame Baterland, als für partielle Erfolge gesorgt." Der Mohr hat seine Dienste gethban, der Mohr Fann geben. . . oder vielleicht muß es Diesmal im Hinblickk auf Sehlschlagen ver Bersuche, eine napoleonische Serunodogenitur zu gründen, richtiger heißen : der Mohr wird heimgeschickt, weil er sich gar so täppisch angestellt hat, nicht zu verstehen, welche Dienste man in Wahrheit von ihm verlange, und dagegen Die romantischen Phrasen von französischer Aufopferung zu Gunsten der italienischen Freiheit für bare Münze zu halten. Gleichviel! jedenfalls wird er abgeschüttelt und zwar in so Derber Manier, waß man si nicht einmal die Mühe nimmt, sich nach einem plausiblen Vorwande für die rücksichtslose Procedur umzusehen. Nachdem man die „Patrioten solle zwei Monate lang auf ihre eigene Faust hat wirthschaften lassen , nahe dem man Alles gethan hat, um sie glauben zu machen, daß ihr Vorgehen sich wenigstens theilweise Insgeheim des Beifalles Frankreichs erfreue — da reibt der „Montteur” ihnen urplöslich unter die Nase: Kaiser Napoleon habe vergebens „auf den gesunden BVerstand und den Patriotismus Stalend gerechnet“. Und marin hätte der „gesunde Berstand”, worin der „Patriotismus" der so hart Angeschuldigten sich zeigen sollen? Man höre und staune: „in dem Dorfchlage, daß der Kaiser von Desterreich in Venedig eine Stellung behaupte wie Holland in Zuremburg.” Desterreich mit seinen 40 Millionen Einwohnern soi durch einen „Dorfschlag"” der Italiener den 25 Millionen der Halbinsel gegenüber zu versellen Role herabgedrückt werden, welche Hollandg vierthalb Millionen neben den 45 Millionen Deutschlands spielen! Sollte der „gesunde Beistand” der Italiener etwa „sorfeklagen”, Diese Bestimmung zum §. 1 der neuen Conföderation hatte zu erheben. ? ! Doch genug! Solche Grűnde gibt man nur denjenigen, denen man sieben so berechtigt glaubt gar Fetne zu geben, weil der bloße Befehl genügt. Zwei solle Monate hindurch — denn so viel Zeit ist fett Unterzeichnung der Friedenspräliminarien bereits verfloffen — begnügte Napoleon sich, dem „Montteur” zufolge, damit ‚zu glauben, Italien werde seine Politik richtig auffaffen”, obschon der Kaiser so gut wie alle Welt mußte, daß die Besölkerung der Herzogthümer gerade das Gegentheil that. Am 9. September erst läßt das Tuilerien fa= binet sich herab, die Toscaner, Parmesaner, Modenesen und Romagnolen über diesen Kapitalpunkt aufzuklären. Warum das nicht früher geschah ? darüber werden die Cartons der Herren von Nelzer und Poniatowski ohne Zweifel genügenden Aufschluß ertheilen. Gutachten der Pest:Diner Handels- und Gewerbekammer über das Vergleichsverfahren. Wir theilten vor wenigen Tagen in diesen Blättern die Wünsche mit, Die das Pester Großhandlungsgremium bezüglich desVergleichsverfahrens in einem Schreiben an die Handelskammer ausgesprochen. Die Kammer hat nun, in Anerkennung der großen Wichtigkeit der Frage, dieselbe allsogleich in Berathung genommen und folgendes Gutachten an die Regierung gerichtet : Hohe Tt. Tt. G Statthaltereiabtheilung in Ofen ! Vielfache und wiederholte Klagen, melde in dem hiesigen Handelsstande gegen das BVergleichsverfahren, zumeist in seiner Benübung auf dem flachenkande, Taut geworden sind, gaben dem Großhandlungsgremium Veranlassung, einige Modifikationen des darüber ergangenen Gesethes in Antrag zu bringen und die Eimwirkung derselben der geh. gef. Handels- und Gewerbekammer dringend zu empfehlen. In der Verordnung vom 18. Mail, S., §. 1., ist es geboten, daß der Handelsmann, welcher seine Zahlungsunfähigkeit schriftlich anzeigt, zu Dieser Anzeige ein möglichst genaues Verzeichniß seines Vermögens- und Schuldenstandes beizulegen habe. für die Gläubiger ist es von großer Wichtigkeit, daß dieses Verzeihnis ebenso genau als wahrheitsgetreu entworfen werde und da das Material hiezu in den Taufmännifen Büchern und Korrespondenzen liegt, so sollte der insolvente Handelsmann gehalten sein, auch diese Behelfe mit seiner Anzeige dem Gerichte vorzulegen und insbesondere bei dem Schuldenstande entweder gleichzeitig oder später auch die Entstehung und den Rechtetitel einer jeden Schuld anzugeben. Die Zusammenstellung der Bilanz und die Verifizirung des vom Schuldner vorgelegten Verzeichnisses sol schon durch den mit der Verhandlung betrauten Notar, im Vereine mit dem Ausschusse und mit Zuziehung beeideter Sachmänner, vorgenommen und über den Befund dem Gerichte sofort Bericht erstattet werden. Die Richtigkeit und vorschriftsmäßige Führung der Bücher hätte der Schuldner erblich mit dem Zufalle vor Gericht zu bestätigen, daß er seine absichtliche Beschädigung seiner Gläubiger vorhabe, Fein wie immer geartetes Vermögen verschwiegen, und nur solche Forderungen, die wahrhaft und zu Recht leerstehend sind, angegeben habe. Nach §. 6 sind zwar alle gesehlichen Vorkehrungen zu treffen, welche die Sicherung des schuldnerischen Vermögens zum Bwede haben; diese sollen jedoch nie bis zur engen Sperre ausgedehnt werden, weil in allen Fällen sehen die Beiragnahme und spezielle Aufsicht zur möglichst besten Vermwertung des Vermögens, um die es sich eigentlich Handelt, als genügend anerkannt wird. In dem Geiste dieses Gefäßes scheint es zu segen, dem redlichen Schuldner, der durch unvorgesehene Unfälle zahlungsunfähig geworden it, die Möglichkeit zu einer schnellen Befriedigung seiner Gläubiger und zur Wiederaufnahme seiner Thätigkeit zu bieten; — ist dem so, so muß andererseits das Gefechtürsorge treffen, daß Die Begünstigung dieses erzeptionellen Verfahrens nur solchen Schuldnern zu Theil werde, denen sie der Gefehgeber eigentlich zugenaht hat. Hiezu ist es aber nothwendig , Daß das Benehmen des Berichuldeten nigt nach Betätigung der Vergleichsverhandlungen, wie der $. 26 sagt, sondern vor Beginn derselben geprüft und über seine Schuld und Schulprofigfett durch richterlichen Spruch entschieden sei. Es soll zu diesem Innnere jenem Gläubiger freistehen, binnen 14 Tagen nach Berlautbarung des BVergleicheverfahrens seine lagen und Beschwerden gegen das Benehmen oder die Handlungsart des Schuldners anzubringen, welche immer eine mit dem oben erwähnten Befund und sonstigen Erhebungen über den Leumund und die Lebensweise des Verschuldeten dem Strafrichter die nothwendigen Anhaltspunkte liefern werden, um über das Benehmen des Schuldners Das verdiente Urtheil zu fällen, und erst nach Inhalt Dieses Urtheiles sol über die Einleitung desVergleichverfahrensg oder über die Verhängung des Konkurfes von dem zuständigen Gerichte entschienen werden. Allerdings wird , wenn die Erledigung dieser Verfrage als Bedingung für die Einleitung desVergleichsverfahrens hingestellt wird, ein möglichst schnelles und auf einen festgefechten Zeitraum beschranftes Verfahren dem Gerichte zur Pflicht gemacht werden müssen, — da sonst eine der größten Vorzüge dieses Verfahrens, die raschere Abwidelung der ganzen Prozedur, verloren gehen würde. Es wurde hiebei auch die Ansicht geäußert, daß die Entscheidung — ob in einem gegebenen Falle das Vergleichsverfahren Bla; greifen sol, oder nutr den Gläubigern vorbeihalten werden könnte , die in ihrer ersten Zusammenkunft nach Vorlage und Prüfung des Aktiv- und Passivstandes ihres Schuldners sich für das Eine oder Andere auszusprechen hätten. Diese Ansicht hat eine rechtliche Begründung in dem Umstande, daß Das Vermögen des Schuldners dur Die Insolvenzerklärung das Eigenthum seiner Gläubiger geworden ist und daher eigentlich Diese über die Art der Verwendung zu beschliegen haben. Die praktische Geste liegt in dem Interesse und den Geschäftsverbindungen, welche dem Gläubiger in der Regel eine tiefere und richtigere Einsicht in die Verhältnisse seines Schuldners gestatten, als sie der Richter fd mit allen, wenn auch emsigen und umständlichen Nachforschungen je zu erwerben in der Lage sein dürfte. Nach § 17 geschieht die Aufforderung der Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen durch eine, in die Zeitungsblätter einzuschaltende Kundmachung; es wäre aber immer entsprechender, wenn diese Aufforderung nebstbei auch jedem einzelnen Gläubiger in einem refommandirten Schreiben zugesendet würde, wie dies bei der Wahl des Ausschusses — einem Aft, dem mir durchaus keine größere Wichtigkeit beilegen, als jener Aufforderung — in dem §. 12 vorgeschrieben is. Zur Annahme des Vergleiches genügt nach §. 22 die Zustimmung der Gläubiger im Betrage von 3iweidrittel aller angemeldeten Forderungen, Wir erlauben und Dreiviertel in V Antrag zu bringen ; denn wenn der Schuldner durch den abgeschlossenenVergleich von jeder weitern Verbindlichkeit befreit werden sol, so kann der Bruchtheil jener, die gegen Ihren Willen sich abfertigen und eine Schmälerung ihres Eigenthumsrechtes gefallen haffen müssen, nicht gering genug angenommen werden. Die strafrechtliche Untersuchung sollte gegen den Schuldner unter allen Umständen durchgeführt und der §. 26 entsprechend modifizirt werden. Wenn nach §. 17 der Gläubiger, welcher seine Forderung nicht angemeldet hat, von der Befriedigung aus allem, der Vergleichsverhandlung unterliegenden Vermögen unbedingt ausgeschlossen wird, so sollte ihm doch das Recht gegen die Person des Schuldners in jenen Fällen vorbehalten bleiben, wo der Richter auf die Schuldhaftigkeit erkannt hat. Ebenso ist er in der Gerechtigkeit begründet, daß die Ansprüche der Gläubiger auf jenes Vermögen des Schuldners, welches nach Beendigung des Vergleicheverfahrens etwa zum Borschein kommen würde, aufrecht bleiben sollen; es scheint dies zwar in der fafultativen Klausel des S 27, „Soferne im Bergleiche nichts anderes bedungen worden ist", vorbehalten zu sein, beruhigender jedoch wäre es für die Gläubiger immerhin, wenn obiges Postulat als Grundfall ansprüchlich ausgesprochen wäre. Für die Fälle der Wiedereinfegung ist in dem Gesecht feine Borsorge getroffen worden, wir erlauben uns für die Zuläsfigkeit derselben zu flimmen, und zwar bis 24 Stunden vor dem Termine, welcher nach S. 20 zu den Vergleichsverhandlungen anberaumt wird. Ebenso ist Feine Bortegrung für den Fall getroffen, als ein Gläubiger, dessen Forderung für Hquid anerkannt wurde, zur Vergleichsverhandlung nicht erscheint; — wir glauben hier die Meinung aussprechen zu sollen, daß ein solcher, ale bei» flimmend, der erscheinenden Mehrheit, in Rechnung gebracht werden sollte. Bei der Wahl des Ausschusses soi die Mehrheit der Stimmen ebenso wie in der Konkursordnung ($. 44) nach dem Betrage ihrer Forderungen berechnet und Darnach die Absimmung im §. 18. eingerichtet werden; auch sollte bei der wichtigen Aufgabe, die der Ausschuß im Vergleichsverfahren hat, Niemand zum Mitgliede gemacht werden dürfen, der mit dem Schuldner bis zum vierten Grad verwandt oder verscägert ist. Bei der Lquidirung der Forderungen, die der Notar im Berein mit dem Gläubigerausschusse vornimmt (§. 18), sol nach Mehrheit der Stimmen entschieden werden; endlich sollte die Einleitung des Vergleichsverfahrens nur an jenen Orten zulässig sein, wo sich Gerichtshöfe erster Instanz befinden, denen die Handelsgerichtsbarkeit zugewiesen ist , welcher Wunsch darin seine Begründung findet. Daß es an anderen Orten sowohl an Individuen als Behelfen mangelt, um das Vergleicheverfahren mit jener Sicherheit und Gerissenhaftigkeit durchzuführen, welche der ferne redliche Gläubiger zu fordern berechtigt ist. Indem die geh. gef. Kammer diese Anträge wurstellig macht, glaubt sie darin die Mittel zu finden, worinn man einerseits den billigen Ansprüchen des Gläubigers und der unverschuldeten Insolvenz gerecht wird, andererseits aber dem Berrieben des unredlichen Schuldners, dem heute das Bergleichsverfahren die Bequemlichkeit bietet, sich seinen Verbindlichkeiten zu entschrigen, einen kräftigen Damm entgegenseßt. Sie ist von der Znvermäßigkeit dieser Anträge in dem Grade überzeugt , daß sie hierin die ehrfurchtsnde Bitte anfügen muß, dass Vergleiche verführen, um Die heute Daraus resultirenden Nachtheile möglichst zu beengen, in so Tange, als dasselbe einer genaueren Revision unterzogen sein wird, ledig Li nur auf jene Städte beidrenten zu melsen, die mit einem z. Tt. Landes- oder Handelsgerst versehen sind. Pest, den 5. September 1859, geht aus diesen Angriffen hervor : 1) man bestreitet meine Eigenschaft als Abgesandter Sr, Majestät des Kaisers der Franzosen ; 2) man versichert Dinge, die meinen Ruf in hohem Grade angreifen. In Bezug auf den ersten Punkt, so fennt das toskanische Ooinvernement die Echtheit der Mittheilungen, die über diesen Gegenstand dem Marquis de Ferriere, dem Gesandten Stankreichs, theils mündlich, theils shriftlich gemacht worden sind. In Bezug auf den zweiten Punkt fühle ich das Bedürfnis, Pperfentid gegen die wider mich geschleuderten Verleumdungen zu Protestiren. Wenn ich als Privatmann stets von Intriguen mich fern hielt, so würde ich, mich in meiner Eigenschaft eines Vertreters Frankreich e skämen,, zu einem solchen niedrigen und schmählichen Mittel meine Zuflucht zu nehmen. Ich strafe alle die ungebührlichen gegen mich vorgebrachten Zumuthungen Rugenz; ich strafe sie Lügen in meinem und in Frankreichs Namen, ich hoffe, daß meine ehrenvolle Vergangenheit für meine gegenwärtige und zukünftige Haltung sprechen s wird. Ich erwarte von Ihrer Unparteilichkeit die Aufnahme biefer meiner Erklärung in der nächsten Nummer Ihres Blattes, Empfangen Sie Ice. © Bontatomwsfkl. Die „Cazzetta di Modena" vom 3. veröffentlicht ein Dekret, durch welches das farpinische konstitutionelle Statut vom Jahre 1848 für Modena und Parma publizirt wird. Dasselbe lautet : Der Diktator der modenesischen und parmesantischen Lande . In Erwägung , daß die Bevölkerung in direkter und allgemeiner Abstimmung den Unionsbeschluß mit dem konstitutionellen Königreich einer sardinischen Majestät erneuert und die Versammlung der Abgeordneten einstimmig diese Union bestätigt und aufrecht errhalten hat; in Erwägung, daß frast dieser Beschlüsse die Landestheile dem Nationalwillen gemäß von Rechts wegen als integrirende Theile dieses Königreiches betrachtet werden und zu betrachten sind; in Erwägung, daß das konstitutionele Statut Piemonts das Staatsgrundgefeß der farbinischen Monarchie ist, beschließt: Art. 1. Der Befehl ist ertheilt worden, das konstitutionelle Statut der fardinischen Monarchie vom 4. März 1848 zu veröffentlichen. Art. 2. Bis zur völligen Vereinigung der modenestschen Landestheile mit der fardinischen Monarchie wird Die gefeggebende und erekative Gewalt vom Diktator in Gemäßheit des Dekretes der Nationalversammlung vom 23. August 1859 , unter Vorbehalt der konstitutionellen Garantien ausgeübt. Art. 3: Die Ministerialdirigenten der Justiz Ic, sind mit Belziehung dieses Dekretes beauftragt. Gegeben zu Parma im Nationalpalaste am 2. Be u riit ‘. In Parma und Piacenza sind die Wahlen ruhig vorübergegangen und sollte die Nationalversammlung am 7. ihre erste Lagung halten. Die Stärke der mittelitalienischen Streitmacht beträgt nach der „Times“ nicht 50.000 , sondern bhedestens 22.000 Mann. Die Toskaner unter Garibaldi zählen etwa 10.000 Mann. Außer den Toskanern hat Fartini eine Modenabrigade, eine Neggiobrigade gebildet, und ist jehhr bemüht eine Parmabrigade zu organisiren. Den sonstigen Berichten entnehmen wir in Kürze Folgendes : Das Gefeth wegen der Beteiligung Antwerpens hat nun auch der Senat mit 31 gegen 15 Stimmen genehmigt ; 5 Mitglieder enthielten fi der Abstimmung. " Die deutsche "Petersburger Ztg." sagt unerhörter Welse : „Eine Regierung, welche dem palitischen Verbrecher nicht zu verzeihen und der Nation nicht das freie Wort zu gestatten vermag, stellt sich dadurch das glänzendste Zeugniß ihrer Ohnmacht aus." — „Der Kampf der Interessen, durch den alles materielle und geistige Leben bedingt wird, bedarf der ungestörten Entwicklung und des unbehinderten Abflusses dur das „„freie Wort”", wenn er nicht wie ein unaufhörlich gährendes Element das Gefäß der geieslichhen Ordnung sprengen sol, in welchem er sein Läuterungsprozeß vollzieht. Es ist eine unsinnige Furcht vor dem freien Austausch der Gebanken , denn gerade durch ihn wird es allein möglich, jedem versleumderischen Angriff mit der Kraft der Wahrheit zu bergegnen und (wie die „Times“ einst sehr richtig bemerkte) alle geheime Polizei überflüssig zu machen. — Aus Konstantinopel 31. August wird berichtet : Eine tscherieffifhe Deputation ist hier angekommen und hat sich den Gesandten von Frankreich, England, Desterreich und Amerika vorgestell. Sie will bei der Pforte gegen die russische Invasion im Kauf asus Reklamation erheben. Sie hat erklärt, Circaffien werde sich unterwerfen, wenn re vom Gultan im Stiche gelassen werde. fast möchten und Modena, sie wir sagen der zu eben jenen „Patrioten“ Neueste Bost, * Meft, 10. September. Zur Italienischen Frage haben wir folgende 2 Aftenftüche zu verzeichnen. Die Florentiner „Nazione” bringt nachstehenden Brief des Fürsten Pentatomsst : $10 vent, 2. September. Herr Redakteur ! Seit meiner Antonaft hierselbst hat mich die gesammte Tagespresse Tostann’s und Piermonts gegriffen, die ich nicht im Entferntesten in einer Weise anhätte. Yweterlei ımwartet Tagesweuigkeiten. Heft, 10. September. * Der Minister des Innern, Graf Doluhomstt, soi eine wichtige Angelegenheit zur Sprache gebracht haben, die, wie ein feilerisches Blatt meldet, zwar zunächst den inneren Geschäftsbereich seines Ministeriums berührt, aber nicht ohne Bedeutung ist für Die fünftige Stellung der Kronländer. Vor dem Jahre 1848 waren nämlich die einzelnen Departements des Ministeriums des Innern nach Provinzen vertheilt und in einem jeden solchen Departement wurden alle Angelegenheiten eines Kronlandes verhandelt. Es entsprachh Dies der früheren mehr selbstständigen Stellung der Provinzen zu dem Zentralverwaltungskörper in Wien, und hatte den unleugbaren Vortheil, daß alle Fragen, welche den Geschäftsbereich der früheren Hofkanzlei berührten, homogen behandelt wurden. Schon unter dem Minister Stadion, nach dem die Zentralisationsidee aufgetaucht und alle Provinzen des Kaiserstaates von dem Standpunkte eines einheitlichen Reiches behandelt werden sollen, wurden die Geschäfte des Ministeriums nicht nach Provinzen, sondern nach den Geschäftszweigen vertheilt, und es gab keine ungarische und böhmische Hofkanzlei, feine Abtheilung für Galizien, Mähren und Niederösterreich, sondern nur Abtheilungen für Gemeinde-, Befratirungs-, Sanitäts-, Humanitäts- und Appropiierungsangelegenheiten, und man war bemüht, für solche Departements bestimmte Fachmänner zu finden, ohne Rücksicht auf Nationalitäten. Wie wir nun vernehmen, soll der gegenwärtige Minister des Innern die Absicht haben, seinem Ministerium wieder jene Gestalt zu geben, die es vor dem Jahre 1848 als vereinigte Hofkanzlei bersaß, und Diegenden bestellten nach einer bestimmten Gruppe von Provinzen zu vertheilen, meide als Sektionen zu fungiiren hätten. Bestätigt sich diese nicht unwahrscheinliche Annahme, so deutet dieselbe offenbar darauf hin, die Bedürfnisse jeder Provinz im Orden und Ganzen ins Auge zu fassen und derselben nach ihrer totalen Entwickklung zu befriedigen. * z In der jüngsten Zeit ist die Gesichtsforschung bei wiederholten Anlässen auf den Hunnenkönig Attila zurückgegangen. Emerich Névég meist in einer kür sich erschlenenen Broschüre nach, daß sich die Referenz des Hunnenkönigs in der Gegend von Újváros bei Debreszin befunden habe, und vor einem halben Jahre etwa, wurden von und nach dem „Pettt Maple" einige Daten angeführt, welche als das Grab Attíl an jene Stelle bezeichnen, wo Die Gemarkungen der Ortschaften Zamoly, KAuldo, Tordacs und Tárnot (im Stuhlweißenburger Komitate) zusammenstoßen. Dieß vorausgeschicht theilen wir folgende Nachricht mit, Die ung von unserem Beriihterstatter zu R.-63.- Peter eingesendet wird : „Als man neulich — schreibt unser Korrespondent — in der. /. Stunde von 8.-53.-Peter zumeist von Slaven bewohnten Ortschaft Tordacs mit Nufadern eines noch nie bebauten Feldes sich beschäftigte, traf man auf einem nicht unbedeutenden Hügel in einiger Tiefe von der obersten Erbschichte unverhofft auf eine Masse vermoderter Menschenmochen, welche sonderbarer Weise nicht der Länge nach Hingertrecht, sondern vielmehr aufrecht sterhend begraben waren. Nun ist er fraglich, ob nicht Dieser Hűs gel — oder wenigstens dessen unmittelbare Nähe — der Drit set, der das oft gesuchte, aber bis jebt noch nie gefundene Kleinod, b, 1. Das Grab Attila’s in fi birgt. Historische Griíder mögen es untersuchen, ob die aufrechtstehenden Geringe, nicht den Sklaven angehören, welche die Beerdigung des Königs versahen, und von denen die Tradition mit aller Gewißheit, die Geschichte Hingegen nicht sehr zweifelnd spricht, daß sie nach beendigter Bestattung bis an den Hals eingegraben und enthauptet wurden, damit sie Die A Ruhestätte des Königs Attila niemandem zeigen oder verrathen sollen?" sz Die stark frequentirte Straße zumwischen der großen und kleinen Generalwiese ist derumherliegende Toloffale Bausteine so sehr beengt, daß die Passage verselben der 20 Jahre 4 Zustände trag, der Höchst unbequem, Nachts sogar gefährlich. Es wäre daher wünschenswerth, mag die Bauleitung der ehemaligen Oriente, jedt Südbahngesellschaft biete „Steine des Anfoßes” aus dem Wege räumen Tiefe, und dadurch die erwähnte Straße wieder proftitabel mache, “ Der wohlbekannte Dr. Murray Mitchell, mele, in Ostindien verweilte, hält sich gegenwärtig in unserer Mitte auf, und wird Sonntag Nachmittags 5 Úr in der evangelischen Kirche seine reichen Erfahrungen über die Indiens viele mittheilen. Wir machen auf diesen Bars unserer Leser interessiren dürfte, besonders aufmerksam, * 7 Morgen (Sonntag) werden im Kurhofe des Raieferbades die Kapelle des Herrn M. Wolf und die Erlater Nationalmusikgesellschaft des Franz Bunto im Vortrage beliebter Musifpiecen miteinander wechseln. * z In einem anonymen Schreiben aus Wien wurden dem Peter isI. Gemeinde-Borsicher, Herrn David Bons, fünfzig Gulden e. V. mit der Bestimmung zugesendet, daß am Tage der Einweihung des neuen Bethauses 25 Personen gespeist, und jever derselben mit einem Gulden betheilt werden sol. Dieser menschenfreundlichen Verfügung wurde am 6. b. Folge gegeben, und die bewirtheten Armen unterliegen es nicht, dem unbekannten Wohltäter ein freudiges Hoch auszubringen. * z Die in auswärtigen Blättern gerühmte Kunstreitergesellschaft Suream, unter welcher ss auch der bekannte Blown Little Wheal befindet, wird in der nächsten Woche hier eintreffen, und ihre Produktionen im Circus des Beleznay’schen Gartens eröffnen, der Titelrolle in , Szeresmes ördög" ihre zweite Gastmmittelung, und, In (Ernennnung.)Im Sprengel des Pester Oberlandesgerichtes wurde Dr.Summa-Schönberg zum Advokuten mit dem Amtssitze in Pest ernannt. Nationaltheater.Am9.b.gathl.Poccbinimit der sehr gut belegte Zuschaueraum—bewies,daß sie dasx Publikum bei der ersten Vorstellung bereits für sich eingenommen h attez auch ein großer Blumenstrauß mit einem langen trikoloren Bande ward der Künstlerin zum Zeichen bereits verdienten Beifall geworfen.Frl.Pocchini ist aber auch eine Tänzerin von hohlversdientem Ruf.Sie hat in den schwierigsten Attitüren die erfreulichste Ausdauer,und in den anstrengenden Bewegungen eine Ruhe und Sicherheit,wie sie nurber ausgebildeten Virtuosität eigen ist«Eine gleiche Rupe,aber nicht spielte zu ihrem Bottheile, spiegelt sich im Gesicht der Künstlerin, die jedoch durch ihren meisterhaften Tonz das Publitum fortwährend in beifallslustiger Stimmung erhielt. — Der Saft wurde übrigens von den hiesigen Mitgliedern des Ballets, namentlich den Damen Batlat und Rotter, deren Produktionen mit Applaus aufgenommen wurden, wirksam unterflügt. Tel. Depeiched. „Beiter Lloyd.“ Alexandrien, 3. September. Der französische und englische Gesandte haben während der Reise nach Peking auf dem Peihofluffe Kanonenkugeln empfangen. Drei englische Kriegerschiffe sind vernichtet, fechzehn Offigiere gezüchtet, und ein englischer Admiral verwundet worden, die Gesandtschaften haben demnach die Rückkehr angetreten. Offener Sprechsaal. Adolph Ehrlich und Ignay Steininger zeigen ihren werthen Freunden die Verlobung ihrer Kinder Mofa mit Moriß an. *). Für das unter dieser Rubrik Folgende is die Redaktion nicht verantwortlich. Xofal-Anzeiger. Nemzeti szinhäx. Bérlet 135. sz. „Apät keres®, vígjáték 2 felvonásban, irták Scribe és Vanderburch, forditotta Csepregi Lajos. Ezt követi: „A kardalnok", nagy bohózati jelenet, előadja Szerdahelyi K. Záradéhi § „A szamártej", vígjáték énekekkel. — Kezdete 7 rakor. Peter Stadttheater. Gastvorstellung beg Frl, Regine Delta, 8 Tt. Hoffauspielerin. „Der Pariser Taugenichts", Kurt- Spiel in vier Aufzügen von Dr. Töpfer. Border (neun in Szene gefeßt) : „Nehmt ein Krempel d’ran", Lustspiel in einem Aufzuge von Dr.Töpfer.Anfang um halbjlhr. Ofner Sommertheater.Große außerordentliche Vorstellung indischer Magie-Physik und Chemie,komponiert undbijrss gestellt in einer ganz besonderen Art von dem Professor Massa aus München.VorherCum einstudirt und in Szene gesetzt in »Das Donauweibchen««,Volksmärchen mit Gesang und Tanz in drei Aufzügen.Anfang um 5 Uhr. Königin von England. 6. Graf Csáry, Gutsbef. von Preßburg. Georg Graf Niczky, Gutsch, von Boronfa, 3. Ri, B-Staatsbuchhalter v. Draß, Guft. Gaal, Grundbef. von 95." Kovátst, B. Goldba , Konzeptsadjuntt und Dr. 9. Eder, TE, Beamt, von Dien, Th. Bula, r.f, Priester, Gymn.Dir. v. Alba, Karl Hegedüs, Rentmeister von Kehida, G. Falk, Hofrichter ». Pöldgke, PH, Atass, Gutspächter von Zarnopol, Bal, Miklovics , ref. Geistl, von Debretzin, A. Pollat, Priv. v. Wien, Eman, Ebstein, Tuchhändler von Wien. AI. Rosenthal, Hollsl, v. Oroswardein, 99. Markovits u. M. Ivanovics, Hdlsl, 9. Pancsova, 3. Mendez, Kfm, v. Triest, 3. Kaddebou, I. Papp, KA, 9. Klausendburg, M. Flamm, Kfm, v. Wien, Sof. Mülelsen, Kfm, aus Württemberg, ME Nagy, Maler von Grofmwardein, Rk. Pellas, Kfm. a. d. Schweiz. Prinz Rud, Cantacuzino, % ruf. General a, b. Schweiz. Kol. Graf Almasiy, Gutsb. von Hreßburg, M. Graf Migazzi, Gutsb. von A-Marotih, Wilf. Madarafiy, Orundb. von Gyöngyös, Aug. Schöner , Indigohdl. von Stuttgart, 3. Kunwald, Kfm, v. Wien, Erzh+ Stephan, Gräfin Am. Almaffy, Gutsb, v. M Wien, 6. Ritter 9. Plenker, I, Min,Rath 9. Wien, 8. Baron Haber , Gutsbef. von Wien, Tb. 9. Braumüller, TE, Spim, ». Temesvár, S. Bü, Outsb, u. KH. Manis, Dr. b. M. 9. Kaflau, €. Halafiy, Grundb, 9. Neograd, Louis Andreas, Kfm, von Stansfurt a. M. Sosephine Krieger, Private von Eperies, 8. Naumann, Kfın, 9. Freiberg, Zägerborn, K. Stange, FE. Bmt, 9. Wien. A. Treuberg, Tt. Hpt. 9. Wien. Dan, Stur, evang. Pfarrer von Kusura. Am, M. und AL, Krudy, Guts besigerinen 9. © y,Koväcst, AL. Damjanovics, Hhlgsreif, son Szegedin. I. Baal, Pächter v. Köhdlküt, Ad, Tripolpfy, Theifrey,Recnungsführer v. Altbecse, L.Poglian,J.Millauru,M. Trupen,Ksi.v.Triest.’" -König von ungarn. J.Schlumberger,Grundb.von Wien. I. Talácsy, TE, Kom.©.Rath 9. Ketskemet, AI. Gilto-Ranoidi, FR. Heut, 4. Droos, Eman, Brash , Hhlgsreif. von Wien, 9. Podiebrad, Goldarbeiter von Hrag. 30. Klein, Shlgskommis v, Gr. Kikinda, Tiger. Mud. Esifar, ref, Pfarrer von Merafig, 2. 9. Balogh, U. Bmt. v. Szobb, M. Ifelug, Kfm. 9. Déva, Sam, Bajda , Crundb, von Fordorháza. El.Ausch,-Hblsm.v.Szakal( Ph.Hirsch,Kfm.v.Baia. G.v.Toknyoe,Priv.v.Tvrm-os.- 8 Sata, Defonom 9. Jane DYáCz. 5. Bámbó, Orbenspriefler von kecsfemét, Sam. NRNofenwalb , Gefdjűftem, 9. Tolcsva. Sof. Bartela, I, Bmtsgattin u, 9. Szabó , Private von Here mannítabt, WAGNER AnhFehåkrIibrieeevon seh d j + Panits, Baumtelfter und 9, Koyalsty v, et 4 904. Hahn), Gastgeber 9. Zurn- Leserin. Stadt Bari, R. Baron Bömelburg, Gutschef, 9. Dab. ,« D.Stern,.öblsm.v.Temesvir.«. H.Spiger,Kfm.v.Debreczin.T«:-’z U.v.Sv68,Grundb.v.Win.,,Wilh.Adler,Geschäftsm.vofiss- Wobol. M.Fischer,Kfm-v.Keelemei. Europa, Fremdenliste. | « Verantwortlicher Redakteur-Kakiwqisskireiher. · |