Pester Lloyd, September 1859 (Jahrgang 6, nr. 209-233)

1859-09-11 / nr. 217

am Sofephordens allergnädigst zu­ verleihen und bis auf Weiteres die Leitung der genannten Kirchenbehörde dem Ministerialrat he­im,­­ Ministerium für Kufruf und Unterricht, Joseph An­­dress Zimmermann, mit der Berechtigung, sich durch , eines über das andere der Ölteber der zu raffen, zu übertragen geruht haben, S Konsistorien vertreten „Sonstitutionnel" und Dad genaue Gegenstüd, sich apoleon und Italien, halben Sabre, wo Metz, 10. September, , Monsieur" haben wieder ein­­mal Berstedens miteinander gespielt , ganz mie vor einem der Erstere die Kriegstrommel fchlug, bis das offletöse Blatt endlich alle Welt durch die unver­­seh­mte Frage verblüffte, wer denn eigentlich die „Zügen“ von den Rüstungen Frankreichs verbreite, während Dieses Heer und Flotte, mit alleiniger Ausnahme der gegen Bo­­chindhina abgefchteten Fregatten, durchaus auf dem Friedens­­fuße erhalte. Der neuliche „Constitutionnel"=Urtikel, wel­­cher die Restauration der Herzoge in so entschiedener Weise ablehnte, daß die „Times“ begeistert ausrief, jest fenne Napoleon in Wahrheit den Begründer der italienischen Freiheit nennen; und die gestrige „Moniteur”-N­ote, welche den I­talienern ein drohendes „quos ego!" zuruft, falls sie sich noch einen Augenblick länger der bewußten Klausel der Präliminarten von Villafranca widerlegen sollen sind getreue Abklatsch des Stüdes , das im März mit fe­ster Erfolg in Scene gerecht ward. amh Tage sind es leer, daß Graf Linatt den Parmesanern die Bereicherung kaum feierliche gab, Napoleon selber habe ihm versprochen, daß eine bewaffnete Einmischung in seinem Falle stattfinden soll, ohne auch nur ein einziges Wort der Mißbiligung über alle die resolutionären Vorgänge hinzuzufügen, die seit dem 12. Sufi in Mittelitalien eingetreten waren; ja, ohne auch­ nur Eine Silbe über die damals bereits erfolg­­ten Annorationsbeschlüsse Toscana’3 verlieren, was doch offenbar so viel hieß, als Parma und den Legationen sagen : „gehet hin und thust desgleichen !" Und heute erklärt der, in Florenz , Montteur­ und Bologna, in Parma und Modena’, die von der Mederzeugung durchdrungen sein mußten, mit ihrer D­pposition gegen die Eine Klausel der Friedensprälimi­­narten im­ Sinne Frankreichs zu handeln — heute erklärt­ er ihnen rund heraus : sie hätten, indem sie auf Die Durch­löcherung statt auf die „Entwicklung des Vertrages von Billafranca” hingearbeitet, weniger „für 048 gemeinsame Baterland, als für partielle Erfolge gesorgt." Der Mohr hat seine Dienste gethban, der Mohr Fann geben. . . oder vielleicht muß es Diesmal im Hinblickk auf Sehlschlagen ver Bersuche, eine napoleonische Serunodoge­­nitur zu gründen, richtiger heißen : der Mohr wird heim­­geschickt, weil er sich gar so täppisch angestellt hat, nicht zu verstehen, welche Dienste man in Wahrheit von ihm verlange, und dagegen Die romantischen Phrasen von franz­­ösischer Aufopferung zu Gunsten der italienischen Freiheit für bare Münze zu halten. Gleichviel! jedenfalls wird er abgeschüttelt und zwar in so Derber Manier, waß man si nicht einmal die Mühe nimmt, sich nach einem plausiblen Vorwande für die rücksichtslose Procedur umzu­­sehen. Nachdem man die „Patrioten­ solle zwei Monate lang auf ihre eigene Faust hat wirthschaften lassen , nahe dem man Alles gethan hat, um sie glauben zu machen, daß ihr Vorgehen sich wenigstens theilweise Insgeheim des Beifalles Frankreichs erfreue — da reibt der „Montteur” ihnen urplöslich unter die Nase: Kaiser Napoleon habe vergebens „auf den gesunden BVerstand und den Patriotis­­mus Stal­end gerechnet“. Und marin hätte der „gesunde Berstand”, worin der „Patriotismus" der so hart Ange­­schuldigten sich zeigen sollen? Man höre und staune: „in dem D­orfchlage, daß der Kaiser von Desterreich in Venedig eine Stellung behaupte wie Holland in Zurem­­burg.” Desterreich mit seinen 40 Millionen Einwohnern soi durch einen „Dorfschlag"” der Italiener den 25 Millionen der Halbinsel gegenüber zu versellen Role herab­­gedrückt werden, welche Hollandg vierthalb Millionen neben den 45 Millionen Deutschlands spielen! Sollte der „ges­­unde Beistand” der­ Italiener etwa „sorfeklagen”, Diese Bestimmung zum §. 1 der neuen Conföderation hatte zu erheben. ? ! Doch genug! Solche Grűnde gibt man nur den­­jenigen, denen man si­­eben so berechtigt glaubt gar Fetne zu geben, weil der bloße Befehl genügt. Zwei solle Monate hindurch — denn so viel Zeit ist fett Unter­­zeichnung der Friedenspräliminarien bereits verfloffen — begnügte Napoleon sich, dem „Montteur” zufolge, damit ‚zu glauben, Italien werde seine Politik richtig auf­­faffen”, obschon der Kaiser so gut wie alle Welt mußte, daß die Besölkerung der Herzogthü­mer gerade das Gegen­theil that. Am 9. September erst läßt das Tuilerien fa= binet sich herab, die Toscaner, Parmesaner, Modenesen und Romagnolen ü­ber diesen K­apitalpunkt aufzuklären. Warum das nicht früher geschah ? darüber werden die Cartons der Herren von Nelzer und Poniatowski ohne Zweifel genü­­genden Aufschluß ertheilen. Gutachten der Pest:Diner Handels- und Ge­werbekammer über das Vergleichsverfahren.­ ­ Wir theilten vor wenigen Tagen in diesen Blättern die Wünsche mit, Die das Pester Großhandlungsgremium be­­züglich des­­Vergleichsverfahrens in einem Schreiben an die Handelskammer ausgesprochen. Die Kammer hat nun, in An­­erkennung der großen Wichtigkeit der Frage, d­ieselbe allsogleich in Berathung genommen und folgendes Gutachten an die Re­­gierung gerichtet : Hohe Tt. Tt. G Statthaltereiabtheilung in Ofen ! Vielfache und wiederholte Klagen, melde in dem hiesigen Handelsstande gegen das BVergleichsverfahren, zumeist in seiner Benübung auf dem flachenkande, Taut ge­­worden sind, gaben dem Großhandlungsgremium Veranlassung, einige Modifikationen des darüber ergangenen Gesethes in An­­trag zu bringen und die Eimwirkung derselben der geh. gef. Handels- und Ge­werbekammer dringend zu empfehlen. In der Verordnung vom 18. Mail, S., §. 1., ist es geboten, daß der Handelsmann, welcher seine Zahlungsunfä­­higkeit schriftlich anzeigt, zu Dieser Anzeige ein möglichst ge­­naues­­ Verzeichniß seines V­ermögens- und Schuldenstandes bei­zulegen habe. für die Gläubiger ist es von großer Wichtig­­keit, daß dieses Verzeihnis ebenso genau als wahrheitsgetreu entworfen werde und da das Material hiezu in den Taufmänni­­fen Büchern und Korrespondenzen liegt, so sollte der insolvente Handelsmann gehalten sein, auch diese Behelfe mit seiner An­­zeige dem Gerichte vorzulegen und insbesondere bei dem Schul­­denstande entweder gleichzeitig oder später auch die Entstehung und den Rechtetitel einer jeden Schuld anzugeben. Die Zu­­sammenstellung der Bilanz und die Verifizirung des vom Schuld­­ner vorgelegten­­ Verzeichnisses sol schon durch den mit der Verhandlung­ betrauten Notar, im Vereine mit dem Ausschusse und mit Zuziehung beeideter Sachmänner, vorgenommen und über den Befund dem Gerichte sofort Bericht erstattet werden. Die Richtigkeit und vorschriftsmäßige Führung der Bü­cher hätte der Schuldner erblich mit dem Zufalle vor Gericht zu bestätigen, daß er seine absichtliche Beschädigung seiner Gläu­­biger vorhabe, Fein wie immer geartetes Vermögen verschwiegen, und nur solche Forderungen, die wahrhaft und zu Recht leer­stehend sind, angegeben habe. Nach §. 6 sind zwar alle gesehlichen Vorkehrungen zu treffen, welche die Sicherung des schuldnerischen Vermögens zum Bwede haben; diese sollen jedoch nie bis zur engen Sperre ausgedehnt werden, weil in allen Fällen sehen die Beiragnahme und spezielle Aufsicht zur möglichst besten Ver­­mwert­ung des Vermögens, um die es sich eigentlich Handelt, als genügend anerkannt wird. In dem Geiste dieses Gefäßes scheint es zu segen, dem redlichen Schuldner, der durch unvorgesehene Unfälle zahlungs­­unfähig geworden it, die Möglichkeit zu einer schnellen Be­­friedigung seiner Gläubiger und zur Wiederaufnahme seiner Thätigkeit zu bieten; — ist dem so, so muß andererseits das Gefech­türsorge treffen, daß Die Begünstigung dieses erzeptio­­nellen Verfahrens nur solchen Schuldnern zu Theil werde, denen sie der Gefehgeber eigentlich zugenaht hat. Hiezu ist es aber nothwendig , Daß das Benehmen des Berichuldeten nigt nach Betätigung der V­ergleichsverhandlungen, wie der $. 26 sagt, sondern vor Beginn derselben geprüft und über seine Schuld und Schulprofigfett durch richterlichen Spruch ent­­schieden sei. Es soll zu diesem Innnere jenem Gläubiger freistehen, binnen 14 Tagen nach Berlautbarung des BVergleicheverfah­­rens seine lagen und Beschwerden gegen das Benehmen oder die Handlungsart des Schuldners anzubringen, welche im­mer eine mit dem oben erwähnten Befund und sonstigen Erhebungen über den Leumund und die Lebens­weise des Verschuldeten dem Strafrichter die nothwendigen Anhaltspunkte liefern werden, um über das Benehmen des Schuldners Das verdiente Urtheil zu fällen, und erst nach Inhalt Dieses Urtheiles sol über die Einleitung des­­Vergleichverfahrensg oder über die Verhängung des Konkurfes von dem zuständigen Gerichte entschienen wer­­den. Allerdings wird , wenn die Erledigung dieser Verfrage als Bedingung für die Einleitung des­­Vergleichsverfahrens hin­­gestellt wird, ein möglichst schnelles und auf einen festgefechten Zeitraum beschranftes Verfahren dem Gerichte zur Pflicht ge­­macht werden müssen, — da sonst eine der größten Vorzüge dieses Verfahrens, die raschere Abwidelung der ganzen Proze­­dur, verloren gehen würde. Es wurde hiebei auch die Ansicht geäußert, daß die Ent­­scheidung — ob in einem gegebenen Falle das­­ Vergleichsver­­fahren Bla; greifen sol, oder nut­r den Gläubigern vorbei­halten werden könnte , die in ihrer ersten Zusammenkunft nach Vorlage und Prüfung des Aktiv- und Passivstandes ihres Schuldners sich für das Eine oder Andere auszusprechen hät­­ten. Diese Ansicht hat eine rechtliche Begründung in dem Um­­stande, daß Das Vermögen des Schuldners dur Die Insolvenz­­erklärung das Eigenthum seiner Gläubiger geworden ist und daher eigentlich Diese über die Art der Verwendung zu be­­schliegen haben. Die praktische Geste liegt in dem Interesse und den Geschäftsverbindungen, welche dem Gläubiger in der Regel eine tiefere und richtigere Einsicht in die Verhältnisse seines Schuldners gestatten, als sie der Richter fd mit allen, wenn auch emsigen und umständlichen Nachforschungen je zu erwerben in der Lage sein dürfte. Nach §­ 17 geschieht die Aufforderung der Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen durch eine, in die Zeitungsblät­­ter einzuschaltende Kundmachung; es wäre aber immer entspre­­chender, wenn diese Aufforderung nebstbei auch jedem­ einzelnen Gläubiger in einem refommandirten Schreiben zugesendet würde, wie dies bei der Wahl des Ausschusses — einem Aft, dem mir durchaus keine größere Wichtigkeit beilegen, als jener Aufforde­­rung — in dem §. 12 vorgeschrieben is. Zur Annahme des Vergleiches genügt nach §. 22 die Zu­­stimmung der Gläubiger im Betrage von 3iweidrittel aller an­­gemeldeten Forderungen, Wir erlauben und Dreiviertel in V Antrag zu bringen ; denn wenn der Schuldner durch den abge­­schlossenen­­Vergleich von jeder weitern Verbindlichkeit befreit werden sol, so kann der Bruchtheil jener, die gegen Ihren Willen sich abfertigen und eine Schmälerung ihres Eigenthums­­rechtes gefallen haffen müssen, nicht gering genug angenom­­men werden. Die strafrechtliche Untersuchung sollte gegen den Schuld­­ner unter allen Umständen durchgeführt und der §. 26 ent­­sprechend modifizirt werden. Wenn nach §. 17 der Gläubiger, welcher seine Forde­­rung nicht angemeldet hat, von der Befriedigung aus allem, der Vergleichsverhandlung unterliegenden Vermögen unbedingt ausgeschlossen wird, so sollte ihm doch das Recht gegen die Person des Schuldners in jenen Fällen vorbehalten bleiben, wo der Richter auf die Schuldhaftigkeit erkannt hat. Eben­so ist er in der Gerechtigkeit begründet, daß die Ansprüche der Gläubiger auf jenes Vermögen des Schuldners, welches nach Beendigung des­­ Vergleicheverfahrens etwa zum Borschein kommen würde, aufrecht bleiben sollen; es scheint dies zwar in der fafultativen Klausel des S 27, „Soferne im Bergleiche nichts anderes bedungen worden ist", vorbehalten zu sein, beruhigender jedoch wäre es für die Gläubiger immerhin, wenn obiges Postulat als Grundfall ansprüchlich ausgesprochen wäre. Für die Fälle der Wiedereinfegung ist in dem Gesecht feine Borsorge getroffen worden, wir erlauben uns für die Zuläsfigkeit derselben zu flimmen, und zwar bis 24 Stunden vor dem Termine, welcher nach S. 20 zu den Vergleichsver­­handlungen anberaumt wird. Ebenso ist Feine Bortegrung für den Fall getroffen, als ein Gläubiger, dessen Forderung für Hquid anerkannt wurde, zur Vergleichsverhandlung nicht erscheint; — wir glauben hier die Meinung aussprechen zu sollen, daß ein solcher, ale bei» flimmend, der erscheinenden Mehrheit, in Rechnung gebracht wer­­den sollte. Bei der Wahl des Ausschusses soi die Mehrheit der Stimmen ebenso wie in der Konkursordnung ($. 44) nach dem Betrage ihrer Forderungen berechnet und Darnach die Ab­­simmung im §. 18. eingerichtet werden­­; auch sollte bei der wichtigen Aufgabe, die der Ausschuß im Vergleichsverfahren hat, Niemand zum Mitgliede gemacht werden dürfen, der mit dem Schuldner bis zum vierten Grad verwandt oder versc­ä­­gert ist. Bei der Lquidirung der Forderungen, die der Notar im Berein mit dem Gläubigerausschusse vornimmt (§. 18), sol nach Mehrheit der Stimmen entschieden werden­­; endlich sollte die Einleitung des Vergleichsverfahrens nur an jenen Orten zulässig sein, wo sich Gerichtshöfe erster Instanz befinden, denen die Handelsgerichtsbarkeit zugewiesen ist , wel­­cher Wunsch darin seine Begründung findet. Daß es­ an an­­deren Orten sowohl an Individuen als Behelfen mangelt, um das Vergleicheverfahren mit jener Sicherheit und Gerissenhaf­­tigkeit durchzuführen, welche der ferne redliche Gläubiger zu fordern berechtigt ist. Indem die geh. gef. Kammer diese Anträge wurstellig macht, glaubt sie darin die Mittel zu finden, worinn man einerseits den billigen Ansprüchen des Gläubigers und der un­­verschuldeten Insolvenz gerecht wird, andererseits aber dem Ber­­rieben des unredlichen Schuldners, dem heute das Bergleichs­­verfahren die Bequemlichkeit bietet, sich seinen Verbindlichkeiten zu entschrigen, einen kräftigen Damm entgegenseßt. Sie ist von der Znvermäßigkeit dieser Anträge in dem Grade überzeugt , daß sie hier­in die ehrfurchtsnd­e Bitte anfügen muß, das­s Vergleiche verfü­hren, um Die heute Daraus resultirenden Nachtheile möglichst zu beengen, in so Tange, als dasselbe einer genaueren­­ Revision­ unterzogen sein wird, ledig­ Li nur auf jene Städte beidrenten zu melsen, die mit einem z. Tt. Landes- oder Handelsgerst versehen sind. Pest, den 5. September 1859, geht aus diesen Angriffen hervor : 1) man bestreitet meine Eigens­­chaft als Abgesandter Sr, Majestät des Kaisers der Franzosen ; 2) man versichert Dinge, die meinen Ruf in hohem Grade angreifen. In Bezug auf den ersten Punkt, so fennt das toskanische Ooinver­­nement die Echtheit der Mittheilungen, die über diesen Gegenstand dem Marquis de Ferriere, dem Gesandten Stankreichs, theils münd­­lich, theils shriftlich gemacht worden sind. In Bezug auf den zweiten Punkt fühle ich das Bedürfnis, Pperfentid gegen die wider mich geschleuderten Verleumdungen zu Protestiren. Wenn ich als Privatmann stets von Intriguen mich fern hielt, so würde ich, mich in meiner Eigenschaft eines Vertreters Frankreich e skämen,, zu einem solchen niedrigen und schmählichen Mittel meine Zuflucht zu nehmen. Ich strafe alle die ungebührlichen gegen mich vorgebrachten Zumuthungen Rugenz; ich strafe sie Lügen in mei­­nem und in Frankreichs Namen, ich hoffe, daß meine ehrenvolle Ver­gangenheit für meine gegenwärtige und zukünftige Haltung sprechen s wird. Ich erwarte von Ihrer Unparteilichkeit die Aufnahme biefer meiner Erklärung in der nächsten Nummer Ihres Blattes, Empfan­­gen Sie Ice. © Bontatomwsfkl. Die „Cazzetta di Modena" vom 3. veröffentlicht ein Dekret, durch welches das farpinische konstitu­­tionelle Statut vom Jahre 1848 für Modena und Parma publizirt wird. Dasselbe lautet : Der Diktator der modenesischen und parmesantischen Lande . In Erwägung , daß die Bevölkerung in direkter und allgemeiner Abstimmung den Unionsbeschluß mit dem konstitutionellen König­­reic­h einer sardinischen Majestät erneuert und die Versammlung der Abgeordneten einstimmig diese Union bestätigt und aufrecht err­halten hat; in Erwägung, daß frast dieser Beschlüsse die Landes­­theile dem Nationalwillen gemäß von Rechts wegen als integrirende Theile dieses Königreiches betrachtet werden und zu betrachten sind; in Erwägung, daß das konstitutionele Statut Piemonts das Staatsgrundgefeß der farbinischen Monarchie ist, beschließt: Art. 1. Der Befehl ist ertheilt worden, das konstitutionelle Statut der far­­dinischen Monarchie vom 4. März 1848 zu veröffentlichen. Art. 2. Bis zur völligen Vereinigung der modenestschen Landestheile mit der fardinischen Monarchie wird Die gefeggebende und erekative Ge­­walt vom Diktator in Gemäßheit des Dekretes der Nationalver­­sammlung vom 23. August 1859 , unter Vorbehalt der konstitutio­­nellen Garantien ausgeübt. Art. 3: Die Ministerialdirigenten der Justiz Ic, sind mit Belziehung dieses Dekretes beauftragt. Gegeben zu Parma im Nationalpalaste am 2. Be u riit ‘. In Parma und Piacenza sind die Wahlen ruhig vorübergegangen und sollte die Nationalversammlung am 7. ihre erste Lagung halten. Die Stärke der mit­­telitalienischen Streitmacht beträgt nach der „Times“ nicht 50.000 , sondern bhedestens 22.000 Mann. Die Toskaner unter Garibaldi zählen etwa 10.000 Mann. Außer den Toskanern hat Fartini eine Modenabrigade, eine Neggiobrigade gebildet, und ist jehhr bemüht eine Parmabriga­de zu organisiren. Den sonstigen Berichten entnehmen wir in Kürze Folgendes : Das Gefeth wegen der Beteiligung Ant­­werpen­s hat nun auch der Senat mit 31 gegen 15 Stimmen genehmigt ; 5 Mitglieder enthielten fi der Ab­­stimmung. " Die deutsche "Petersburger Ztg." sagt unerhörter Welse : „Eine Regierung, welche dem pal­­itischen Verbrecher nicht zu verzeihen und der Nation nicht das freie Wort zu gestatten vermag, stellt sich dadurch das glänzendste Zeugniß ihrer Ohnmacht aus." — „Der Kampf der Interessen, durch den alles materielle und geistige Le­­ben bedingt wird, bedarf der ungestörten Entwicklung und des unbehinderten Abflusses dur das „„freie Wort”", wenn er nicht wie ein unaufhörlich gährendes Element das Gefäß der geieslichhen Ordnung sprengen sol, in wel­­chem er sein Läuterungsprozeß vollzieht. Es ist eine un­­sinnige Furcht vor dem freien Austausch der Gebanken , denn gerade durch ihn wird es allein möglich, jedem vers­leumderischen Angriff mit der Kraft der Wahrheit zu ber­gegnen und (wie die „Times“ einst sehr richtig bemerkte) alle geheime Polizei überflüssig zu machen. — Aus Kon­stantinopel 31. August wird berichtet : Eine tscher­­ieffifhe Deputation ist hier angekommen und hat sich den Gesandten von Frankreich, England, D­ester­­reich und Amerika vorgestell. Sie will bei der Pforte gegen die russische Invasion im Kauf asus Reklamation erheben. Sie hat erklärt, Circaffien werde sich unterwer­­fen, wenn re vom Gultan im Stiche gelassen werde. fast möchten und Modena,­­ sie wir sagen der zu eben jenen „Patrioten“ Neueste Bost, * Meft, 10. September. Zur Italienischen Frage haben wir folgende 2 Aftenftüche zu verzeichnen. Die Florentiner „Nazione” bringt nachste­hen­den Brief des Fürsten Pentatomsst : $10 vent, 2. September. Herr Redakteur ! Seit meiner Anton­aft hierselbst hat mich die gesammte Tagespresse Tostann’s und Pier­monts gegriffen, die ich nicht im Entferntesten in einer Weise an­­hätte. Yweterlei ı­mwartet Tagesweuigkeiten. Heft, 10. September. * Der Minister des Innern, Graf Doluhomstt, soi eine wichtige Angelegenheit zur Sprache gebracht haben, die, wie ein feile­risches Blatt meldet, zwar zunächst den inneren Geschäftsbereich seines Ministeriums berührt, aber nicht ohne Bedeutung ist für Die fünftige Stellung der Kronländer. Vor dem Jahre 1848 waren näm­­lich die einzelnen Departements des Ministeriums des Innern nach Provinzen vertheilt und in einem jeden solchen Departe­­ment wurden alle Angelegenheiten eines Kronlandes verhandelt. Es entsprachh Dies der früheren mehr selbstständigen Stellung der Provinzen zu dem Zentralverwaltungskörper in Wien, und hatte den unleugbaren Vortheil, daß alle Fragen, welche den Geschäftsbereich der früheren Hofkanzlei berührten, homogen behandelt wurden. Schon unter dem Minister Stadion, nach dem die Zentralisationsidee aufgetaucht und alle Provinzen des Kaiserstaates von dem Standpunkte eines einheitlichen Reiches behandelt werden sollen, wurden die Geschäfte des Ministe­­riums nicht nach Provinzen, sondern nach den Geschäftszweigen vertheilt, und es gab keine ungarische und böhmische Hofkanz­­lei, feine Abtheilung für Galizien, Mähren und Niederöster­­reich, sondern nur Abtheilungen für Gemeinde-, Befratirungs-, Sanitäts­-, Humanitäts- und Appropiierungsangelegenheiten, und man war bemüht, für solche Departements bestimmte Fach­­männer zu finden, ohne Rücksicht auf Nationalitäten. Wie wir nun vernehmen, soll der gegenwärtige Minister des Innern die Absicht haben, seinem Ministerium wieder jene Gestalt zu ge­­ben, die es vor dem Jahre 1848 als vereinigte Hofkanzlei ber­saß, und Die­­genden bestellten nach einer bestimmten Gruppe von Provinzen zu vertheilen, meide als Sektionen zu fungii­­ren hätten. Bestätigt sich diese nicht unwahrscheinliche Annahme, so deutet dieselbe offenbar darauf hin, die Bedürfnisse jeder Provinz im Ord­en und Ganzen ins Auge zu fassen und der­selben nach ihrer totalen Entwickklung zu befriedigen. * z In der jüngsten Zeit ist die Gesichtsforschung bei wiederholten Anlässen auf den Hunnenkönig Attila zurück­­gegangen. Emerich Névég meist in einer kür sich erschlenenen Broschüre nach, daß sich die Referenz des Hunnenkönigs in der Gegend von Újváros bei Debreszin befunden habe, und vor einem halben Jahre etwa, wur­den von und nach dem „Pettt Maple" einige Daten angeführt, welche als das Grab At­tíl an jene Stelle bezeichnen, wo Die Gemarkungen der Ort­­schaften Zamoly, KAuldo, Tordacs und Tárnot (im Stuhl­­weißenburger Komitate) zusammenstoßen. Dieß vorausgeschicht theilen wir folgende Nachricht mit, Die ung von unserem Ber­iih­terstatter zu R.-63.- Peter eingesendet wird : „Als man neulich — schreibt unser Korrespondent — in der. /. Stunde von 8.-53.-Peter zumeist von Slaven bewohnten Ortschaft Tordacs mit Nufadern eines noch nie bebauten Feldes sich beschäftigte, traf man auf einem nicht unbedeutenden Hügel in einiger Tiefe von der obersten Erbschichte unverhofft auf eine Masse vermoderter Menschenm­ochen, welche sonderbarer Weise nicht der Länge nach Hingertrecht, sondern vielmehr aufrecht ster­hend begraben waren. Nun ist er fraglich, ob nicht Dieser Hűs gel — oder wenigstens dessen unmittelbare Nähe — der Drit set, der das oft gesuchte, aber bis jebt noch nie gefundene Kleinod, b, 1. Das Grab Attila’s in fi birgt. Historische Griíder mögen es untersuchen, ob die aufrechtstehenden Geringe, nicht den Sklaven angehören, welche die Beerdigung des Königs versahen, und von denen die Tradition mit aller Gewißheit, die Geschichte Hingegen nicht sehr zweifelnd spricht, daß sie nach beendigter Bestattung bis an den Hals eingegraben und ent­­hauptet wurden, damit sie Die A Ruhestätte des Königs Attila niemandem zeigen oder­ verrathen sollen?" sz Die stark frequentirte Straße zumwischen der großen und kleinen Generalwiese ist der­umherliegende Toloffale Bausteine so sehr beengt, daß die Pas­­sage verselben der 20 Jahre 4 Zustände trag, der Höchst unbequem, Nachts sogar gefährlich. Es wäre daher wünschenswerth, mag die Bauleitung der ehemaligen Oriente, jedt Südbahngesellschaft biete „Steine des Anfoßes” aus dem Wege räumen Tiefe, und dadurch die­ erwähnte Straße wieder proftitabel mache, “ Der wohlbekannte Dr. Murray Mitchell, mele, in Ostindien verweilte, hält sich gegenwärtig in unserer Mitte auf, und wird Sonntag Nachmittags 5 Úr in der evangelischen Kirche seine reichen Erfahrungen über die Indiens viele mittheilen. Wir machen auf diesen Bars unserer Leser interessiren dürfte, besonders aufmerksam, * 7 Morgen (Sonntag) werden im Kurhofe des Ra­ie­ferbades die Kapelle des Herrn M. Wolf und die Er­­later Nationalmusikgesellschaft des Franz Bunto im Vor­trage beliebter Musifpiecen mit­einander wechseln. * z In einem anonymen Schreiben aus Wien wurden dem Peter isI. Gemeinde-Borsicher, Herrn David Bons, fünfzig Gulden e. V. mit der Bestimmung zugesendet, daß am Tage der Einweihung des neuen Bethauses 25 Personen gespeist, und jever derselben mit­ einem Gulden betheilt werden sol. Dieser menschenfreundlichen Verfügung wurde am 6. b. Folge gegeben, und die bewirtheten Armen unterliegen es nicht, dem unbekannten Wohlt­äter ein freudiges Hoch auszubringen. * z Die in auswärtigen Blättern gerühmte Kunstreiter­­gesellschaft Suream, unter welcher ss auch der bekannte Blown Little Wheal befindet, wird in der nächsten Woche hier eintreffen, und ihre Produktionen im Circus des Beleznay’schen Gartens eröffnen, der Titelrolle in , Szeresmes ördög" ihre zweite Gastmmittelung, und, In (Ernennnung.)Im Sprengel des Pester Oberlandesgerich­­­tes wurde Dr.Summa-Schönberg zum Advokuten mit dem Amtssitze in Pest ernannt. Nationaltheater.Am9.b.gathl.Poccbinimit der sehr gut belegte Zuschauer­aum—bewies,daß sie dasx Publikum bei der ersten Vorstellung bereits für sich eingenommen h attez auch ein großer Blumenstrauß mit einem langen trikoloren Bande ward der Künstlerin zum Zeichen bereits verdien­ten Beifall­ gewor­­­fen.Frl.Pocchini ist aber­ auch eine Tänzerin von h­ohlvers­dientem Ruf.Sie hat in den schwierigsten Attitüren die erfreulichste Ausdauer,und in den anstrengenden Bewegungen eine Ruhe und Sicherheit,wie sie nurber ausgebildeten Virtuosität eigen ist«Eine gleiche Rupe,aber nicht spielte zu ihrem Bottheile, spiegelt sich im Gesicht der Künstlerin, die jedoch durch ihren meisterhaften Tonz das Publitum fortwährend in beifallslustiger Stimmung erhielt. — Der Saft wurde übrigens von den hiesigen Mitgliedern des Ballets, na­­mentlich den Damen Batlat und Rotter, deren Produktionen mit Applaus aufgenommen wurden, wirksam unterflügt. Tel. Depeiche­d. „Beiter Lloyd.“ Alexandrien, 3. September. Der französische und­ englische Gesandte haben während der Reise nach Peking auf dem Peihofluffe Kanonenkugeln empfangen. Drei englische Kriegerschiffe sind vernichtet, fechzehn Offigiere gezüchtet, und ein englischer Admiral verwundet worden, die Gesandtschaften ha­­ben demnach die Rückkehr angetreten. Offener Sprechsaal.­ Adolph Ehrlich und Ignay Steininger zeigen ih­­ren werthen Freunden die Verlobung ihrer Kinder Mofa mit Moriß an. *). Für das unter dieser Rubrik Folgende is die Redaktion nicht verantwortlich. Xofal-Anzeiger. Nemzeti szinhäx. Bérlet 135. sz. „Apät keres®, vígjáték 2 felvonásban, irták Scribe és Vanderburch, forditotta Csepregi Lajos. Ezt követi: „A kardalnok", nagy bohózati jelenet, előadja Szerdahelyi K. Záradé­­hi § „A szamártej", vígjáték énekekkel. — Kezdete 7 rakor. Peter Stadttheater. Gastvorstellung beg Frl, Regine Delta, 8 Tt. Hoffauspielerin. „Der Pariser Taugenichts", Kurt- Spiel in vier Aufzügen von Dr. Töpfer. Border (neun in Szene gefeßt) : „Nehmt ein Krempel d’ran", Lustspiel in einem Auf­­zuge von Dr.Töpfer.Anfang um halbjl­hr. Ofner Sommertheater.Große­ außerordentliche Vor­­stellung indischer Magie-Physik und Chemie,komponiert undbijrss gestellt in einer ganz besonderen Art von dem Professor Massa aus Mü­nchen.VorherCum einstudirt und in Szene gesetzt­ in »Das Donauweibchen««,Volksmärchen mit Gesang und Tanz in drei Aufzügen.Anfang um 5 Uhr. Königin von England. 6. Graf Csáry, Gutsbef. von Preßburg. Georg Graf Niczky, Gutsch, von Boronfa, 3. Ri, B-Staatsbuchhalter v. Draß, Guft. Gaal, Grundbef. von 95." Kovátst, B. Goldba , K­onzeptsadjuntt und Dr. 9. Eder, TE, Beamt, von Dien, Th. Bula, r.­f, Priester, Gymn.­­Dir. v. Alba, Karl Hegedüs, Rentmeister von Kehida, G. Falk, Hofrichter ». Pöldgke, PH, At­ass, Gutspächter von Z­arnopol, Bal, Miklovics , ref. Geistl, von Debretzin, A. Pollat, Priv. v. Wien, Eman, Ebstein, Tuchhändler von Wien. AI. Rosenthal, Hollsl, v. Oros­­wardein, 99. Markovits u. M. Ivanovics, Hdlsl, 9. Pancsova, 3. Mendez, Kfm, v. Triest, 3. Kaddebo­u, I. Papp, KA, 9. Klausendburg, M. Flamm, Kfm, v. Wien, Sof. Mülelsen, Kfm, aus Würt­­temberg, M­E Nagy, Maler von Grof­­mwardein, Rk. Pellas, Kfm. a. d. Schweiz. Prinz Rud, Cantacuzino, % ruf. General a, b. Schweiz. Kol. Graf Almasiy, Gutsb. von Hreßburg, M. Graf Migazzi, Gutsb. von A-Marotih, Wilf. Madarafiy, Orundb. von Gyöngyös, Aug. Schöner , Indigohdl. von Stuttgart, 3. Kunwald, Kfm, v. Wien, Erzh+ Stephan, Gräfin Am. Almaffy, Gutsb, v. M Wien, 6. Ritter 9. Plenker, I, Min,­­Rath 9. Wien, 8. Baron Haber , Gutsbef. von Wien, Tb. 9. Braumüller, TE, Spim, ». Temesvár, S. Bü, Outsb, u. KH. Manis, Dr. b. M. 9. Kaflau, €. Halafiy, Grundb, 9. Neograd, Louis Andreas, Kfm, von Stans­­furt a. M. Sosephine Krieger, Private von Eperies, 8. Naumann, Kfın, 9. Freiberg, Zägerborn, K. Stange, FE. Bmt, 9. Wien. A. Treuberg, Tt. Hpt. 9. Wien. Dan, Stur, evang. Pfarrer von Kusura. Am, M. und AL, Krudy, Guts­­ besigerinen 9. © y,­Koväcst, AL. Damjanovics, Hhlgsreif, son Szegedin. I. Baal, Pächter v. Köhdlküt, Ad, Tripolpfy, Theifrey,­Rec­­nungsführer v. Altbecse, L.Poglian,J.Millauru,M. Trupen,Ksi.v.Triest.’" -König von ungarn. J.Schlumberger,Grundb.von Wien. I. Talácsy, TE, Kom.­©.­Rath 9. Ketskemet, AI. Gilto-Ranoidi, FR. Heut, 4. Droos, Eman, Brash , Hhlgsreif. von Wien, 9. Podiebrad, Goldarbeiter von Hrag. 30. Klein, Shlgskommis v, Gr. Kikinda,­­ Tiger. Mud. Esifar, ref, Pfarrer von Merafig, 2. 9. Balogh, U. Bmt. v. Szobb, M. Ifelug, Kfm. 9. Déva, Sam, Bajda , Crundb, von For­dorháza. El.Ausch,-Hblsm.v.Szakal( Ph.Hirsch,Kfm.v.Baia. G.v.Toknyoe,Priv.v.Tvrm-os.- 8 Sata, Defonom 9. Jane DYáCz. 5. Bámbó, Orbenspriefler von kecsfemét, Sam. NRNofenwalb , Gefdjűftem, 9. Tolcsva. Sof. Bartela, I, Bmtsgattin u, 9. Szabó , Private von Here mannítabt, WAGNER AnhFehåkrIibrieeevon seh d j + Panits, Baumtelfter und 9, Koyalsty v, et 4 904. Hahn), Gastgeber 9. Zurn- Leserin. Stadt Bari, R. Baron Bömelburg, Gutschef, 9. Dab. ,« D.Stern,.öblsm.v.Temesvir­.«. H.Spiger,Kfm.v.Debreczin.T«:-’z U.v.Sv68,Grundb.v.Wi­n.,,­­Wilh.Adler,Geschäftsm.vofiss- Wobol. M.Fischer,Kfm-v.Kee­lemei. Europa, Fremdenliste. | « Verantwortlicher Redakteur-Kakiwqisskireiher. · |

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