Pester Lloyd - Abendblatt, April 1860 (Jahrgang 7, nr. 77-100)
1860-04-02 / nr. 77
führen wir vor Allem den Wortlaut des bekzzsspsptvzzspdkinstcß des Erzbischofs von Toledo.bs1i«Si-g H "gxxs...e(kie spjckntsche Rufs-p-·«å«m·G:nde-«vochroch «,·e-.-z"sexschkck;««wükbe.ihszswisftebrennende Frage ist die savoyische. Zunächst sei nun als Ergänzung unseres Telegramms über den Genfer Freischärlerzug nach Chablais noch bemerkt,daß,wie eine Depesche im,,Nord««meldet,»gegen 150 Savoyards und Mitglieder der socicste des fruitiers sich des Dampfers»Aigle«bemächtigt und sich nach Thonon gewendet haben.Der Bernchundesrdth hat auf die Kunde davon den Ständerath Blumer als Kommissär nach Gsenf geschickt und es wurde durch die dortige Regierung die Untersuchung angeordnet.—— Bezüglich der diplomatischen Verhandlungen in dieser Frage französisch-sardinischen Vertrages an,wie ck unczhemteim«»Moniteur«vom 30. Mär·zvorliegt.Die S Artikel dieses aJ 1124.v.M.abgeschlossenen Vertragesslautens 1.Sc.Majestät der König Votharbinin willigt in die Wiedervereinigung(--c«-u·-xion)Savoyens und des Anonvissements von Nizza mit Frankreich und verzichtet,für sich und alle seine Nachkommen und Nachfolger,auf seine Rechte und Titel auf die besagten Territorien zu Gunsten Sr.Mai.des Kaisers der Franzosen, ist zwischen ihkensIrajestäten abgessacht,daß diese Wiedervereinigung ohne irgendeine Anwendung von Zwang auf den Millen der Devolkerung bewirtt werden soll und mag die Regierungen des Kaisers der Hranmosen und des Königs von Sardinien fi fonako wie möglich über Die besten Mittel, die Kundgebungen Dieses Willens zu würdigen und festzustellen, verständigen werden. 2. Gleichermaßen II abgesagt worden, hak Se. Mai. Der König von Sardinien die neutralisirten Theile Savoyens nur unter den Bedingungen übertragen kann, unter denen er sie selber Befigt; und Daß es Gage Sr, Mauseflät des Kaisers der Franzosen sein mich, sich betreffs beffen sowohl mit den auf dem Wiener Kongresse vertreten gewesenen Mächten als auch mit der Schweizer Eidgenossenschaft zu vertandigen und ihnen die Bürafschaften zu bieten, die sich aus den, im gegenwärtigen Artikel in Erinnerung gebrachten Artikeln ergeben. 3. Eine gemischte Kommission wird, in einen Gerste der Billigfelt , die Grenzen der beiden Staaten beflimmen, Dabei auf die Gestaltung der Gebirge und die Erfordernisse der Vertheidigung Rücsicht nehmend, 4. Etirte oder mehrere gemischte Kommissionen werden den Auftrag erhalten, binnen Furzer Srift Die verschiedenen Sprachenfragen zu prüfen und zu entscheiden, zu denen die Reunion Veranlassung geben wird , sol wie die Festsehung des Bruchbeiles von der fardinifgen Staatsschuld, der auf Savoyen und das Arrompiffenent von Mizza entfällt, und die Ausführung der Verpflichtungen, die sich aus den mit der sardinischer Regierung eingegangenen Veiträgen ergeben, wobei die leßtere fd jedoch vorbehält,, selber die zur Bohrung des Alpentunkels (Mont Cenis) unternommenen Arbeiten zu vollenden. 5. Die französische Regierung wird den Civilbeamten und Militärs, welche durch ihre Geburt zu der Provinz Sasopen und zu den Nirondissement von Nizza gehören, und die französische Untertribanen werden, die Rechte, welche sie Ad Durch die der tarbinischen Regierung geleisteten Dienste erworben haben, in Anrechnung bringen; namentlich werden dieselben der Wohlthaten genießen, die sich aus der Unablesbarkeit für den Richterstand und aus den, der Armee zugesicherten Bürgschaften ergeben. 6. Die aus Savoyen und dem Arrondissekt von Nizza entsproffenen oder gegenwärtig in diesen Provinzen anfälligen farbintschen Unterthanen, welche Willens sein werden die sardinische Nationalität zu bewahren, sollen, während bey Bette vaumes eines Jahres, von dem Austausche der Ratifikationen, abgereihnet und mittels jener vorgängigen, der kompetenten Behörde zu überreichenden Erklärung, die Berechtigung genießen, ihren Wohnsig nach LItalien zu verlegen und sich dort niederzulassen, in welchem Falle ihnen ihre Eigenschaft sardinischer Bürger bewahrt bleibt. Auch steht es ihnen frei, ihre in den mit Frankreich wiedervereinigten Territorien eena HERK . Für Sardinien wird der gegenwärtige Vertrag pre futorisch, sobald das Parlament die erforderliche artige Sanktion gegeben haben wird. 8. Der gegenwärtige Vertrag fol ratifizirt Ratifikationen sollen ausgetauscht werden in Turin im Zeitraum von zehn Tagen oder früher, wenn es thunlich Proklamation wogen und Nizza ihres Eides der Treue entbindet. Schluffe derselben jagt der König, Dag Sranfreih 9. M. glänzend erleuchtet und die französifhen Truppen wurden Überall mit „‚Begeisterung‘ aufgenommen und überall mit dem Rufe: Tranfreih! Es lebe der Kaiser !’’ begrüßt, ja hat. — Unter den fancyischen ersch fnen Provinzialräthen: „Es lebe Die anti-separatistifge Partei hat vollständig das Feld geräumt, felt Ihr Organ , te Statut et Garde" zu aufgehört melde eine Adresse an den Kaiser Napoleon unterzeichnet haben, um bere selben zu bitten, das Land Savoyen mit Frankreich zu vereiegen haben sich zu unterschreiden geweigert. — Auch aus Nizza negen, befanden ss nur zwei aus dem Faucigny, alle üortwird gemeldet, daß zum Empfange der von Genua angesagten frangösischen Truppen glänzende Vorbereitungen gemacht und französische Bahnen zu Tausenden angefertigt wurden. Am Sonntag Arends machte die französische Partii unwirder, eine Standgebung im Theater und, verlangt, ihr, Rufe zu Gunsten. Seanfrids solten Fonftatirt werben. Die 8 beiben weigerten sich. Der Redakteur des , April de Nice‘ wurde verhaftet. Hierauf kam er zu einem heftigen Handgemenge, und die piemontesischen Truppen trieben die Zuschaner mit blenen Waffen aus dem Theatergebäude. Heber Das Borgelben der Schmertz [er genang gleichfalls interessante Mittheilungen vor; wir stellen das Wichtigste nachstehend zusammen . Der Pariser Korrespondent des „Bund“ schreibt : „Sa, es ist positiv, das in St. Lulten Kasernen hergerichtet worden sind, daß zwei Dragonerregimenter von Lyon nach Savoyen kommandirt wurden, daß Chablais und Faucigny von den Franzosen befett werden sollen. Da begab sich Dr. Dr. Kern zu Hrn. Thouvenel, Hr. Minister, sagte er zu tun, wenn Ste Sasoyen begehen, wenn ein französischer Soldat Ehablats oder Vaucigny betritt, so erhebt sich die ganze Schweiz wie Ein Mann und der diplomatische Konflikt wird zu einem bewaffneten, Sr. De. Kern verlangte eine ganz entschiedene Erklärung, ein Sa oder Nein ohne Hinterhalt, um durch ihre buchstäbliche Mittheilung an die Bundesregierung seine persönliche Verantwortlichkeit zu deben. Die Wirkung seh nichts zu wünsden übrig. Die zwei Dragonerregimenter erhielten Gegenbefehl und es wurde ausgemacht, Daß die Truppen des Marschalls Baillant auf ihrem Heimweg dieselben Etappen nehmen, tote auf ihrem Hinmweg, ohne Savoyen zu befegen.”’ Natürlich hat diese energisge Sprache des Dr. Kern in Paris nicht gefallen, und es heißt jecht, Thousenel wolle ihn nicht mehr empfangen. — Am 28. v. M. übergab Frankreich eine offenbar auf Spaltung der Schweizer Bundesversammlung berechnete Berbalnote. Die Abtretung Savoyens, sagt dieselbe, erfolge ja nur im Einverständniß mit der Schweiz und den Mächten, und Hrantvetch befige nicht mehr als Sardinien beseffen ; der Bundesrath möge daher die entstandene Aufregung beschwichtigen. Auch Cavour erklärt, das neutrale Savoyen dürfe von Frankreich nicht befegt werden, Sardinien würde sich selbst widerlegen. „Days und, Patrie‘ kündigten gemeinschaftlich an, das Befehl ertheilt worden ist, Chablais und Faucigny vor Der Hand nicht militärisch zu befeten. Sie fügen noch hinzu, daß bis zur definitiven Besigergreifung Savoyens durch Frankreich Dasselbe nicht militärisch befegterden wird. Die französischen Regimenter werden nur durch Nizza und Chatberg marfehiren, sich dort der Reihe nach aufpalten und danit wetter marschiren. Das waren indes nicht Antworten, wie die Schweiz sie erwartet; der Bundesrath hatte nämlich am &s ! ı Italien einträchtig Ueber Annerion jöB ERRTE erlassen, ass Viktor Emanuel hat auch die Manifettationen, fhattfindet, Yefen wird: Chbampbery war am 29. welche die Bevölkerung zwei Schweizer-Nationen an der Spike der Zivilisation te ú ist, bereits gernd die von Gaz eine Am und seien, dazu bestimmt, zu fliehen. — unter denen die