Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1860 (Jahrgang 7, nr. 126-148)

1860-06-01 / nr. 126

Freitag, 1. Suni. Mr. 126. Pejt, 1860. (Die einzelne Nummer Fostet 3 Er. 5, 33.) Abendblatt as Pester Lloyd,­ ­ Meber die Eröff­nung des Reichsra­thes, die gestern flattgefunden, entnehmen wir zur Ergänzung unseres Telegrammes, folgende Details der „Defterr. 3." : Der Reichsrath wurde heute, (Donnerstag) Vormittags durch ©e. Fatferl. Hoheit den Erzherzog Rainer mit einer Rede eröffnet, worin derselbe auf die wichtige Aufgabe der Versammlung und namentlich die Richtigstellung des Budgets hin­wies. Hierauf wurde zur­­ Vereidigung der Mitglieder mit Wegfall des Gelöbnisses bezüglich der Geschäftsordnung ge­­schritten. Graf App­ony hielt sodann eine Ansprache, worin er auf den Eindruck hinwies, den der Reichsrath und die Ernennungen zu demfeldchen in Ungarn hervorgebracht haben, die Hoffnung ausdrückte, lag es dem gegenseitigen Meinungsaustausche gelingen werde. Die Mißverständnisse, die in Bezug auf die­­ Verhältnisse seines engeren Vaterlandes hers­ehen, aufzuklären, übrigens die Rechte bezüglich der ungarie­ichen Gefeggebung reservirte. Nach ihn sprach Oraf An­draffy worauf von Seite des Erzherzog-Präsidenten die Reichsräthe Graf Mercandin und Baron Laimberger zuße­rifikatoren der Protokolle ernannt wurden. Der Reichsrath wählte seinerseits zu diesem Zweckk die Gra­­fen Anton Auersperg(Anaft. Grin) und Anton Szersen. Zu Vizepräsidenten sind ernannt: Graf Albert Nostiz und der ständige Reichsrath Ladislaus v. Szőr­gyengt . Der Eröffnung ging ein feierlicher Gottesdozen­t in der Sofburgkapelle voran, bei in welchem der Erzbischof Rauscher zelebrirte. Beim Austritt aus der Kirche wurden den Mitgliedern Eintrittskarten in den Reichsrathssaal verabfolgt. Die Site im Saale des Statthaltereigebäudes sind amphi­­theatralisch geordnet, die Bänke in Fauteuils abgetheilt. Bor jedem Site befindet sich ein Pult, das verschlossen werden kann und worin­ge Mitglieder Schriftstücke, Bücher und son­­stige Gegenstände verwahren können. Nach §­ 9 der Geschäfts­­ordnung nehmen die Erzherzoge, Kardinäle und Minister ihre angewiesenen Pläne nach dem ihnen gebührenden Range, alle übrigen Mitglieder des verstärkten Reichsrathes aber nach der alphabetischen Reihe ihrer Namen ein. Der Eid,­­ sagt das genannte Blatt weiter, — den die außerordentligen Reichsräthe leisten, lautete ursprüng­­lic: , Sie werden einen Eid zu Gott dem Allmächtigen schmören und bei Ehre und Treue gesohen dem allerburchlauchtigsten großmäctigsten Fürsten und Herrn Franz Joseph I. von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König von­ Hungarn und Böhmen sc. Ie,, unserem allergnädigsten Herrn, unverbrüch­­te Treue zu bewahren. In allen Berathungen nur das Wohl der Monarchie vor Augen zu haben und die ihnen durch das allerhöchste ÜBertrauen übertragene Stimme im verstärkten Reichsrathe nur nach bester eigener Einsicht und Ueberzeugung ferne von jedem fremden influffe, abzugeben. Auch werden Sie, feierh­aft angelohen den Bestimmungen der Ge­schäftsord­nung genau und pünktlich nachzukommen. Was mir jegt sorgehalten worden und ich in Allem genau verstanden habe, demselben will ich getreu nachkommen, So wahler mir entthelfe"“ — ‚Der Yaflıs, wodurch ein Belöbniß auf die Ges­äftsordnung gele­­tet werden sollte, ist jedoch weggefallen, — der §. 8 des Patentes vom 5. März, memodurch der Reichsrath in’s Leben gerufen wird, bestimmt wohl dag Se. Majestät eine Geschäfts­­ordnung für den Retc­erath erlassen werde. Das ist strenges Net und Gefeg, Anspruch der Billigkeit und eine Berei­tigung, Die aus dem Wesen der Sache selbst hervorgeht, aber ist, daß die Meinung der Neichsräthe gehört werde, ob sie si innerhalb der Schranken, welche die Geschäftswohnung steht, bewegen künnen, — € Ist den Mitgliedern ferner die Bereidelung ertheilt worden, daß Die zu veröffent­lichenden Auszüge nicht kurz und abgerisfen, sondern in möglichster Ausführlichkeit mitgetheilt werden sollen, Mor­­gen, Freitag, wird wahrscheinlich der gesammte Reichsrath St. Matjestät vorgestelt werden. Am Montag wird die eigentliche erste Stu­ung stattfinden, bei welcher die Vor­­lagen gemacht und darüber abgestimmt werden sol, ob die­­selben sogleich im Plenv zur Berathung genommen oder an ein Komite ver­wiesen werden sollen. Da das letere zu ver­muthen ist und die ernannten Ausschüsse doch einige Tage zur Erledigung ihrer Vorarbeiten beparfen werden, so dürften die eigentlichen Berathungen kaum vor dem zweiten Drittel des Monats Juni beginnen und die Dauer der Seiffton sich bis gegen Mitte des August-Monats erst reden. Es it. — fährt die , Defterr. 3." weiter fort,­­­­eine nur gerechte Best­immung, bad Reden nicht verlesen­ wer­­den sollen; aber der §. 17, welcher jede s­ristliche Reänderung abzulesen oderzus protofoll zu geben untersagt, laßt unbestimmt, ob sich dies ad af Motionen in Amendements beziehe. Es ist demnach im Sinteresse der Berathung serwohl und der Protofolführer als auch des Ieitenden Präsidenten,, daß die Anträge und Amendements schriftlich eingebracht und dem Präsidenten vorgelegt werden. Aus dem §, 10 geht hervor, daß die D­ersammlung durch Stimmenmehrheit erklären kann, daß der Gegenstand Hinlänglich erörtert und die Distussion gescloffen sei, an wenn noch Redner vorgemerkt sind. Es ist ein Vorwurf, den man den modernen konstitutionellen Kammern mit Recht macht, daß die Majorität den ihr unliebsamen Nennern das Wort ab­­regnetden kann, ein Lehler, davon die alten ständischen Ver­­sammlungen und das englische Parlament, das noc immer den Charakter einer solchen nicht verleugnet, frei waren. Als Grund dieses Möbelstandes wird angegeben, das in zahl­­reichen Versammlungen des Redens sonst sein Ende wäre, ein Umstand, der bei dem aus einer ziemlich mäßigen Zahl von Mitgliedern zusammengefegten Reichsrathe wegfällt. Es dürfte daher der Gebrauch der ständischen Versammlungen hier beit Weitem der Beratsbung zuträglicher erscheinen, und die Diefussion unbedingt so lange fortwähren dürfen, als ein Redner vorgemerkt ist. Der §, 17, der einen Unterschied zwischen Taten macht, wo Ge, Majestät ein Gutachten abverlangt, und sünftigen Beschlüsfen, dürfte, da der Reichsrath überhaupt nur eine berathende Körperschaft ist und seine Initiative hat, einer weiteren Erläuterung bedürfen. Der „Autogr. Korresp.” entnehmen wir : Die un­­garischen Reisräthe erfihlenen in der Nationaltracht, Die geistlichen Würdenträger im Donate, die übrigen Herren melde Uniformen zu tragen berechtiget sind, in dieser. Ihre 1. T. Hoheiten die Herren Erzherzoge Leopold und Wilhelm, dann die Herrn Minister Graf Rechberg, Graf Opaluhomsfy, Graf Thun, Graf Nádasdy, 9. Mer­ner und Freiherr v. Thierry waren anwesend. Um 12 Uhr war die erste Situng gesclossen. In Bulurest wurde am 24. Mai in der katholischen Pfarrkirche ein feierliches Requiem für Ste­­phan Sze­chenyi abgehalten. „Die Veranlassung zu diesem Trauerfeste, — seien wir in der , B. D. 3.", — ging von dem Hiesigen ungarischen Sunyadi - Rafinoclub, besonders auf Anregung des biesfals Äußerst thätigen Pfarrers helvetifcher Konfeffion, Deren RIoos, TEN ar tafalt standen als Hauptleidtragende viele hiesige Ungetn Die Kirche war sehr zahlreich besucht und um ih in Nationaltradit, t. Bon Da begaben sich viele her u nen a a zel

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