Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1860 (Jahrgang 7, nr. 278-300)

1860-12-01 / nr. 278

Sumftag, 1. Dezember. Me. 278. —— (Die einzelne Nummer Eostet 3 Er. ő. MW.) Deft. 1860. 17 1604 BP 1 D | Die am 28. v.M. in Stupfmweißen­­­­burg abgehaltene Komitatsberathung is aus dem Grunde von besonderem­nteresse, weil sich der Obergespan und judex curiae Graf Johann Ezi­ály in derselben gleichfalls für die Criebe von 1848 aus­­gesprochen hat. „Nur dasjenige, — Äußerte Ezi­äfp, — kann Gefeesfraft in Anspruch nehmen, was der versam­­melte Landtag vorlegt und der Fürst sanftionirt; solche Befrbe feien aber eben die des 1847/8er Landtages." Aus dem Grunde fiche es auch nur dem nächsten Landbtage zur, unseren gefeglichen Zustand entfähridend festzustellen. Der»­selbe S­orrespondent berichtet weiter : In Bezug auf die demnächst abzuhaltende General­­versammlung des Komitats wurde beschlossen , f. 8. „Obergespans- Kommissare’’ in die Beru­fe aufzusenden, um die einzelnen Ortschaften über die benselben zulichende Vertretung bei dieser Versammlung zu belehren. Zweck der Generalver­­sammlung wird es sein, die Organisirung der Komitatskom­­missionen im Sinne der Ader Gefege vorzunehmen. Der Tag derselben konnte nicht bekannt werden, weil fi der Oberge­­span noch nicht im Refige des Ernennungsdekretes und der Sinstruktionen befand , doch versprach er die Versam­mlung 10 Tage nach Empfang dieser Dokumente abzuhalten. In Bezug auf die Organisirung der Städte enthielt fie der Ober­­gespan jeder Einmengung, da dieselben ihre unabhängigen Munizipien befigen. Gleichzeitig wird berichtet, hat Ragenmufffen in Begleitung von Fensterzertrimmerungen an in Stublmwei­­ßenburg ihren Anfang genommen. Derartige Demonstrationen fanden schon zweimal, am 26. und 27. v. M. statt. Unter Anderen geschah dies bisher dem Komitatschef, dem Gerichts- Vizepräsidenten, dem Steuerrentfor, einigen Dombherren, einem Notar, dem Bürgermeister, zwei Aerzten und dem Stadtrichter (febiró). Meder bite Banak­onferenz in Agram bringt die dortige Amtszeitung folgende interessante Mit­­theilungen : Zunächst ersuh­t sie, „den, betreffend die Sr. Majestät zu unterbreitende Bitte um die Allerhöchste Bewilligung eines Hofkanzlers, irrihümlich entfiellten Gap dahin zu ber „sichtigen, „es möge als Bermittler zwischen Krone und­ der Kroatisch-flanorisch-dalmatischen Nation eine besondere provisorische Hofkanzlei errichtet werden“, welche bis zur Regelung unserer künftigen Verhältnisse an unserem Land­­tage mit dem breeinigen Königreiche alein zu falten und u walten haben würde.” An der Geigung vom 28, las Her Mazuranic die Repräsentation vor, welche an Se. Majestät den König durch eine besondere Deputation zu überreichen in der früheren Sigung beschlossen worden war. Der von Herrn Graf Jankonic gemachte Borfálag, so möge die Hof- Kanzlei vor Alem die Reorganisirung der Statthalterei , der Banaltafel und der königlichen Städte vornehmen, wurde aus dem Grunde nicht angenom­men, da es sich von selbst verzieht, daß dies durch die Hoffanalet ohnehin geschehen werde. Die Deputation, welche unter Anführung Sr, Exzellenz des Bands am nächsten Samstag Calfo heute, b. Red.) von Sr. Ma­­jenat empfangen werden wird, besteht aus nachstebenden Mit­­gliedern : von Gette der Geistlichkeit : Herrn Bischof Stros­­mayer und Herrn Bischof Kragufenices für Kroatien: Herzen Graf Johann IIR, Erbőby und Epuards, Ebden­­tal; von Seite Fiume’s: Herrn v. Smalcz für Gila­vonten, Herren Grafen Jankonte und Peiacevic. — Ein Antrag des Herrn Bogovic, den Berich­ter Rattern der hiesigen Journale den Zutritt zu den Siggungen der Konferenz zu geflatten, wurde durch die Br Er ——­­ Herren Sukuljevte und Dub­tinovite unterflagt, und von allen Mitgliedern dur. das Aufstehen von ihren Ligen angenommen. Aus der Rede des Hrn Soon v. Kululie­vice in der ersten Banalkonferenz, lassen wir nach der , Agr. 3." Die wesentlichsten Stillen folgen; er sagte : »,‚Hohe Bersamlung ! Seit wir in der Geschichte unsere Nation kennen, hatten stets unsere Hersfiher nur eine bes­grenzte Macht Über uns, und ohne Neußerung des Willens der Nation auf den Landtagen wurde kein wichtiger Gegen­­stand der nationalen Angelegenheiten erledigt. Nur drei Egoden finden wir in den Blättern unserer Vergangenheit verzeichnet, auf die sich die Nation mit Schmerz und Weh­­muth erinnert. Die erste Epoche war jene der fränkisc­­heutschen Herrschaft, als unsere ganze Nation zertreten vom derben fremden Jode sogar ihre Kinder den Hunden zur Nahrung opfern mußte , aber diese Epoche rächte blutig unsere Nation in dem siebenjährigen ritterlichen: Kampfe mit dem ruhmsollen Siege: Über unsere natürlichen Beinde, Die nette Epoche ist Die Sofephinife, wo uns die Staats­­macht unsere Konstitution entriffen, Die uns aber der Zeit­­geist bald wieder zurückgab, — die dritte Epoche endlich entstand vor zehn Jahren , wo unsere Nation, nachdem sie unzählige Opfer für die Erhaltung der Monamite und Ord­­nung gebracht, geschwächt und gebracht durch versehrte Diplo­­matie und Politik, sich unversehens in den berben und uner­­träglichen Ketten der Bureaufratie und des Absolutismus geschmiedet fand, von wilden Ketten uns vor kaum einem Monate das allergräbigste Wort unseres Königs befreite, , , Alle Achtung vor dem Fall. SBentralministe­­sium, aber ich Tann bieses Ministerium, von welchem die ganze innere Organisation unseres Baterlandes abhängt, als geieglich und konstitutiones nicht anerkennen, und bin überzeugt, bad, so lange dasselbe an der Spike unserer Ber­­­waltung steht, unserer Nation weder hinsichtlich der Nationa­­lität, noch der Verfassung oder Gefeglichkeit Noten blühen werden; darum halte ich es glei­che im Beginne der fünftigen Aufgabe für unsere Pflicht, der löblichen Versammlung $0rgite ferlagen , er möge vor allem unser allergnädigster König ges beten werden, uns nach unserem alten konsti­tutionellen Rechte und Geseße die konstitutionelle Verwaltung wieder an­geben und uns nach dem Vorbilde Ungarns vom Zentralminiserium, für die inneren Angelegenheiten, Yufliz und Kultus trennen­d, eine konsitutionelle provisorische Hofkanzlei bewilligen, die bis zur Zeit, wo unser Landtag sich Über den Fünfzigen Bund mit Ungarn difinitiv ausgesprochen haben wird, unser Land­ zu verwalten, die alte geiegliche Ordnung mit unseren Komitats­­und sädtischen Institutionen ins Leben zu rufen und bei unserem allergnädig­en König für unser Schtefal künftig sich zu verwenden hätte. Außer der verfassungsmäßigen oberen Macht ist aber noch eines, das von dem Öffentlichen Medjte der Nation und unseres Königreiches nicht getrennt werden kann, und das Äft die Integrität unseres Landes, Unser armes Bater­­land, durch viele Jahrhunderte als ein Vorposten der Zidi­ I­ation an der Orenge der asiatischen Barbaren ausweicht, mußte nach und nach viel Blut und Land opfern, Wir wissen ab­, wie weit sich einst die Grenzen blog unseres Kroatischen Königreics ausgedehnt, Da siegt Über die Una und Save unser Türkisch- Kroatien, dort Über den Belebít und Duat­­nro Dalmatisch-Kroatien, über den Monte­maggiore und den Schneeberg Ifrlandfstrontien und über unsere Kulpa das­ Krainische Kroatien mit dem Mötlinger und Cernembler Krelse, Wir können freilich um biese Länder unsere Nachbarn nit befriegen und das uns genommene Gut uns nicht mie­­der aneignen, doch jenen, der unsere Krone trägt und sich unseren König nennt, rennen und müssen mir bitten, das in dem Augenblice, wo er uns unsere nationalen Rechte unwie­­der gibt, er auch die Nechte seiner Krone berücksiátigt und mit dem Lande Die­ser Krone und nicht mit anderen fremden

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