Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1861 (Jahrgang 8, nr. 1-25)

1861-01-26 / nr. 22

Schwergreifenbruch von Emil Müller, Dorotheagaffe Nr. 12. Pest, 1861. — Berlag der Pester Bloydgesellshaft, des Judex Eu eine schon arbeitenden Organisirungskommission, allein aber dieses k.k.Komitatsgericht,vermöge seiner orga­­nischen Regeln,nur in privatrechtlichen und strafrechtlichen Flas gen selbstständig entscheiden darf,so betrachtet es sich für in­kompetent,hinsichtlich des Eingangs erwähntennnsches der geehrten Komitatsdeputation einen Beschluß zu fassen,und dies umso mehr,da hinsichtlich der Uebergabe der Gerichts­­barkeit und der amtlichen Schriften an das hochgeehrte Komi­­tat eine Verordnung der k.k.ung.Hofkanzlei vom 1.Jänner VSII.221 herabgelangt ist,in welchekvieseuebergabe direkt verboten wird,und welche für die unterzeichneten Mit­­glieder des k.k.Komitatsgerichtes bindende Kraft hat. Diese Zuschrift wurde der löblichen Komitatsdeputation noch am selbigen Tage eingehändiget. An diesem Tage,näm­lich 24.Jänner,gab der Komi­­tatsoberfiskal Herr Horvath-Döme ein Dinek,bei welchem außer der erwähnten­ Komitatsdeputation und einigen städtischen Repräsentanten auch der hierortige k.k.Komitatsgerichtsprä­­sesor Urbanovsky und der Vorstand des hierartigen k.k.städ­­tischen delegirten Gerichtes t­eilnahmen.Mit dem nachmittä­­gigen Zug ist die Deputation nach­ Pest zurückgereist. Graf Erdödy hat bekanntlich am 22.Einladungs­­schreiben an die Gemeinden,den Adel und die anoratioren der Murinsel zur Vertretung bei der Warasdiner Generalkongregation gesendet.Unser Korrespondent aus Esakathurn schreibt uns jedoche»Die Frage,ob irgend Jemand von diesem streitigen Territorium auf der Warass­einer Kongregation erscheinen wird,läßt sich dahin beant­­worten,daß der Adel und die Honoratioren sicher nicht dahin gehen werden,während in den Gemeinden sich wahrscheinlich Parteiungen zeigen werden.Möglich daß auch alle größeren Gemeinden ablehnen,während die kleineren Gemeinden,gewohnt jede mit einem amtlichen­ Siegel versehene Inschrift als Auf­­trag entgegenzunehmen,die verlangten Wahlen­ vornehmen werden.­«——Die organisirende Generalkongregation der jäzy- Zischen und kumanischen Distrikte hat am 16.d.und zwar unter dem Vorsitz des k-k.Distriktspräsidenten stattgefunden.Die Beamten vom Jah­re 1848 wurden wieder als solche anerkann­t,hinsichtlich der mit den Kassen des Disriktes in die Hände der fremden Regierung gekommenen Gelder wurde beschlossen­,die Betreffenden zur Verantwortung zuziehen;dem Kanzler,Baron Nikolaus Vay,w­ird eröffnet, daß seine amtliche Stellung als eine gesetzliche nicht anerkannt werden kann,dem kaiserlichen Gerichte und zur Eintreibung der­ Steuern wird kein Beistand geleistet. Der»Pozor«ist mit der auch von uns mitgetheilten Erklärung des neuernannten Obergespans des Kreuzer Komi­­tats, Herrn v. Bufotinovie, bezüglich der Stellung Kroatiens zu Ungarn, in wonnach die Selbstverwaltung Kroatiens künfzighin beiläufig etwa so beschlossen sein sollte, täte sie bis zum Jahre 1848 ge­wesen, nicht zufrieden und ersucht den Obergespan , der sich bisher stets als wahrer Fron­­tischer Patriot erwiesen, seine Ansicht näher auseinander zu fegen, „um jeden Zweifel, der in Folge dieser Erklärung leicht in seine Ernatifsche Baterlandeliebe gefegt werden könnte, gründ­­ed zu beseitigen.”‘ — In demselben Blatte veröffentlicht Herr Redakteur Brbcand­e ein ihm aus Ragusa 14, b. zugenom­­menes Schreiben, demzufolge der Podestà von Ragusa-Becchia mit dem dortigen Bezirkshauptmann am 10. eine Besprechung gehabt und am 11. alle ihm unterstehenden Gemeindevorstände und Führer der Territorialmiliz zu sich aufs Amt geladen und in Gegenwart eines politischen Beamten ihnen zugesprochen habe, sie mögen sich gegen die Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien erklären, sonst kamen sie unter die Militärherrschaft, unter die Herrschaft des Banns, der Aristokratie, welche dem Bauernstand großen Schaden verursachen würde. Schließlich forderte er sie auf, zu sagen, daß sie freiwillig und nicht auf seinen Befehl gekommen. Gleiches wäre in anderen Bezirken geschehen. Nach Vorausschiekung Dieses Schreibens richtet Herr Brbancic an" Sr. Erz. den FMEL, und Gouverneur von Dal­­matien, Herrin Baron Mamula, die Frage, ob Sr. Erz. et­was von den Intriguen bekannt sei, welche von manchen der dalmatinischen Beamten gegen das Glück der Eroatischen Nation und gegen den ansprüchlich ausgesprochenen Willen Sr. Mar­jestät angezettelt werden. Er frage deshalb öffentlich, da er es sich nicht erklären könne, die folge Sachen geschehen können, ohne bak­­e. Erzellenz sich dem miberregen würden.­­ Aus der zu Hermannstadt abgehaltenen Na­­­tionalversammlung der Rumänen [e­gen uns jeßt die Protokolle vor, und wir theilen daraus zur Ergänzung unserer früheren Berichte das Folgende mit. Die Rumänen sprechen­ ihre Unzufriedenheit mit den bis­­herigen Schriften des Freih.­franz Kemény, provisorischen Prä­­sidenten der siebenbü­rgischen Hofkanzlei, aus, u. a. a) bei der Organisirung der Hofkanzlei wurde die „‚Ordnungswidrigkeit‘‘ begangen, da­ lediglich ein rumänischer Rath und ein rumäni­­scher Sekretär ernannt wurde. b) Für die Karlsburger Konfe­­renz wurden aus der ungarischen Nation, die 500.000 Seelen zählt, 24, aus der sächsichen Nation mit kaum 175,000 See­­len 8, aus der 1.354,550 Seelen zählenden rumänischen Ra­­tion aber nur 8, Tage acht Mitglieder ernannt. Diese „Ordnungs­­widrigkeit‘” betrachtet die D­ersammlung als ein nationelles und konfessionelles Orasamen, das Seiner Majestät zu dem H3wede unterbreitet werde, um bei dem nächsten siebenbürgischen Landtage unter den königlichen Proposi­tionen an erster Stelle aufgenommen zu werden, damit Die rumänische Nation in Hin­­kunft nicht nur bei den Ernennungen für die Hofkanzlei, son­­dern au­ bei den übrigen­­­erwaltungsämtern berücksichtiget werde, Berner wurde eine Adresse an Se. Majestät beschlossen, dag Allerhöchstpiefelden in einer Königlichen Proposition von dem nächsten siebenbürgischen Landtag die Aufnahme der ru­­mänischen Nation als eine politische Nationalität in das sieben­­bürgische Staatssystem verlange und zwar: a) Der nächste Landtag beschließe und spreche mit voller Sdlennität aus die Aufhebung und Vernichtung aller jener Approbata und Com­­pitata der sowohl im Leopoldini’schen Diplom vom S. 1691 als in den Landtagsgesechen vom S. 1743 und 1791 enthaltenen Gefeche, und aller anderen, wann immer entstandenen Gefeß­­artifel, welche „zum Nachtheile, zur Entheiligung, ungerechten Unterdrückung,, Beschämung und Bernichtung der rumänischen Nation und ihres Glaubens‘ gebracht wurden. b) Die in diesem Sinne gebrachten Gefegartifel sollen Sr. Majestät zur Sanktion unterbreitet werden. ce) In den dur die Stände des Landes abzulegenden Konstitutionellen, Eid werde eine Klausel über die Ge­währleistung­­ der Nechte der rumänischen Nation aufgenommen. Einer Motion Severu Arente’s zufolge erklärte die Versammlung an jenen Punkt des am 21. Dezember 1860 an den Baron Kemeny gerichteten Kabinettschreibens, in welchem die bis 1848 gebrauchte Sprache für die fernere Amtssprache er­klärt wird, für ein Oravamen. Da die Sache der Sprache von der Sache der Nation untrennbar sei, so wurde auch in dieser Hinsicht die Berfafsung einer Adresse an Se. Majestät befehloffen. Demeter Moldosan erklärte sich bereit, sich dem Ausspruch der Ver­­sammlung darüber, ob­ er eine von der siebenbürgischen Hof­­kanzlei ihm angebotene Sekretärsstelle annehmen solle, zu un­­terwerfen. Die P Versammlung antwortete, dies hänge von der persönlichen Welterzeugung des Einzelnen ab, doch erwarte und münsche sie, daß sein Rumäne ein Amt annehmen werde, wenn der abzulegende Amtseid mit den Steressen der rumänischen Nation in Widerspruch stünde. * Wien, 26. Jänner. An der heutigen Vorbörse variirten bei ziemlich stillem Geschäft Kreditaktien zwischen 156,50 — 156,10, Nordbahn 2068—2073. Die B­ör­se war für Efferten günstiger gestimmt, namentlich zeigte ss für Lose von 1860, Nordbahn- und Kreditaktien größere Kaufluft und war der Ver­ehr darin animirt. Auch Staatsbahnaktien, Staatsbahn­prioritätsobligationen, Esfompte- und Westbahnaktien beliebt und höher bezahft. Galizische Larl-Ludmigeisenbahn- und böhmische Westbahnprioritätsobligationen Dagegen matter. Mine­talliques und Nationalanlehen fest, jedoch der Umfag darin bes­chränkt. In Valuten trat eine weitere empfindliche Haufe und zwar mit "/­ % für Silberbeui­en, bis zu 19/ für Gold­­foezies und für London, ein, und folgten der flärfere Dufaten­­bedarf eines ersten Gaufes auch auf größere Zurückhaltung anderer Valutenabgeber einzumirten. Die Umfäge waren übri­­gens nur in Dukaten von größerer Bedeutung. Die eingegan­­genen Telegramme äußerten seine Wirkung. Schlußkurse : Krebitastien 156,20, Nordbahn 2082, Staatsbahn 288, Augs­­burg 130, London 152, Silber 151. Verantwortlicher Redakteur : Karl Weisskircher. .­­

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