Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1861 (Jahrgang 8, nr. 1-25)
1861-01-26 / nr. 22
Schwergreifenbruch von Emil Müller, Dorotheagaffe Nr. 12. Pest, 1861. — Berlag der Pester Bloydgesellshaft, des Judex Eu eine schon arbeitenden Organisirungskommission, allein aber dieses k.k.Komitatsgericht,vermöge seiner organischen Regeln,nur in privatrechtlichen und strafrechtlichen Flas gen selbstständig entscheiden darf,so betrachtet es sich für inkompetent,hinsichtlich des Eingangs erwähntennnsches der geehrten Komitatsdeputation einen Beschluß zu fassen,und dies umso mehr,da hinsichtlich der Uebergabe der Gerichtsbarkeit und der amtlichen Schriften an das hochgeehrte Komitat eine Verordnung der k.k.ung.Hofkanzlei vom 1.Jänner VSII.221 herabgelangt ist,in welchekvieseuebergabe direkt verboten wird,und welche für die unterzeichneten Mitglieder des k.k.Komitatsgerichtes bindende Kraft hat. Diese Zuschrift wurde der löblichen Komitatsdeputation noch am selbigen Tage eingehändiget. An diesem Tage,nämlich 24.Jänner,gab der Komitatsoberfiskal Herr Horvath-Döme ein Dinek,bei welchem außer der erwähnten Komitatsdeputation und einigen städtischen Repräsentanten auch der hierortige k.k.Komitatsgerichtspräsesor Urbanovsky und der Vorstand des hierartigen k.k.städtischen delegirten Gerichtes teilnahmen.Mit dem nachmittägigen Zug ist die Deputation nach Pest zurückgereist. Graf Erdödy hat bekanntlich am 22.Einladungsschreiben an die Gemeinden,den Adel und die anoratioren der Murinsel zur Vertretung bei der Warasdiner Generalkongregation gesendet.Unser Korrespondent aus Esakathurn schreibt uns jedoche»Die Frage,ob irgend Jemand von diesem streitigen Territorium auf der Warasseiner Kongregation erscheinen wird,läßt sich dahin beantworten,daß der Adel und die Honoratioren sicher nicht dahin gehen werden,während in den Gemeinden sich wahrscheinlich Parteiungen zeigen werden.Möglich daß auch alle größeren Gemeinden ablehnen,während die kleineren Gemeinden,gewohnt jede mit einem amtlichen Siegel versehene Inschrift als Auftrag entgegenzunehmen,die verlangten Wahlen vornehmen werden.«——Die organisirende Generalkongregation der jäzy- Zischen und kumanischen Distrikte hat am 16.d.und zwar unter dem Vorsitz des k-k.Distriktspräsidenten stattgefunden.Die Beamten vom Jahre 1848 wurden wieder als solche anerkannt,hinsichtlich der mit den Kassen des Disriktes in die Hände der fremden Regierung gekommenen Gelder wurde beschlossen,die Betreffenden zur Verantwortung zuziehen;dem Kanzler,Baron Nikolaus Vay,wird eröffnet, daß seine amtliche Stellung als eine gesetzliche nicht anerkannt werden kann,dem kaiserlichen Gerichte und zur Eintreibung der Steuern wird kein Beistand geleistet. Der»Pozor«ist mit der auch von uns mitgetheilten Erklärung des neuernannten Obergespans des Kreuzer Komitats, Herrn v. Bufotinovie, bezüglich der Stellung Kroatiens zu Ungarn, in wonnach die Selbstverwaltung Kroatiens künfzighin beiläufig etwa so beschlossen sein sollte, täte sie bis zum Jahre 1848 gewesen, nicht zufrieden und ersucht den Obergespan , der sich bisher stets als wahrer Frontischer Patriot erwiesen, seine Ansicht näher auseinander zu fegen, „um jeden Zweifel, der in Folge dieser Erklärung leicht in seine Ernatifsche Baterlandeliebe gefegt werden könnte, gründed zu beseitigen.”‘ — In demselben Blatte veröffentlicht Herr Redakteur Brbcande ein ihm aus Ragusa 14, b. zugenommenes Schreiben, demzufolge der Podestà von Ragusa-Becchia mit dem dortigen Bezirkshauptmann am 10. eine Besprechung gehabt und am 11. alle ihm unterstehenden Gemeindevorstände und Führer der Territorialmiliz zu sich aufs Amt geladen und in Gegenwart eines politischen Beamten ihnen zugesprochen habe, sie mögen sich gegen die Vereinigung Dalmatiens mit Kroatien erklären, sonst kamen sie unter die Militärherrschaft, unter die Herrschaft des Banns, der Aristokratie, welche dem Bauernstand großen Schaden verursachen würde. Schließlich forderte er sie auf, zu sagen, daß sie freiwillig und nicht auf seinen Befehl gekommen. Gleiches wäre in anderen Bezirken geschehen. Nach Vorausschiekung Dieses Schreibens richtet Herr Brbancic an" Sr. Erz. den FMEL, und Gouverneur von Dalmatien, Herrin Baron Mamula, die Frage, ob Sr. Erz. etwas von den Intriguen bekannt sei, welche von manchen der dalmatinischen Beamten gegen das Glück der Eroatischen Nation und gegen den ansprüchlich ausgesprochenen Willen Sr. Marjestät angezettelt werden. Er frage deshalb öffentlich, da er es sich nicht erklären könne, die folge Sachen geschehen können, ohne bake. Erzellenz sich dem miberregen würden. Aus der zu Hermannstadt abgehaltenen Nationalversammlung der Rumänen [egen uns jeßt die Protokolle vor, und wir theilen daraus zur Ergänzung unserer früheren Berichte das Folgende mit. Die Rumänen sprechen ihre Unzufriedenheit mit den bisherigen Schriften des Freih.franz Kemény, provisorischen Präsidenten der siebenbürgischen Hofkanzlei, aus, u. a. a) bei der Organisirung der Hofkanzlei wurde die „‚Ordnungswidrigkeit‘‘ begangen, da lediglich ein rumänischer Rath und ein rumänischer Sekretär ernannt wurde. b) Für die Karlsburger Konferenz wurden aus der ungarischen Nation, die 500.000 Seelen zählt, 24, aus der sächsichen Nation mit kaum 175,000 Seelen 8, aus der 1.354,550 Seelen zählenden rumänischen Ration aber nur 8, Tage acht Mitglieder ernannt. Diese „Ordnungswidrigkeit‘” betrachtet die Dersammlung als ein nationelles und konfessionelles Orasamen, das Seiner Majestät zu dem H3wede unterbreitet werde, um bei dem nächsten siebenbürgischen Landtage unter den königlichen Propositionen an erster Stelle aufgenommen zu werden, damit Die rumänische Nation in Hinkunft nicht nur bei den Ernennungen für die Hofkanzlei, sondern au bei den übrigenerwaltungsämtern berücksichtiget werde, Berner wurde eine Adresse an Se. Majestät beschlossen, dag Allerhöchstpiefelden in einer Königlichen Proposition von dem nächsten siebenbürgischen Landtag die Aufnahme der rumänischen Nation als eine politische Nationalität in das siebenbürgische Staatssystem verlange und zwar: a) Der nächste Landtag beschließe und spreche mit voller Sdlennität aus die Aufhebung und Vernichtung aller jener Approbata und Compitata der sowohl im Leopoldini’schen Diplom vom S. 1691 als in den Landtagsgesechen vom S. 1743 und 1791 enthaltenen Gefeche, und aller anderen, wann immer entstandenen Gefeßartifel, welche „zum Nachtheile, zur Entheiligung, ungerechten Unterdrückung,, Beschämung und Bernichtung der rumänischen Nation und ihres Glaubens‘ gebracht wurden. b) Die in diesem Sinne gebrachten Gefegartifel sollen Sr. Majestät zur Sanktion unterbreitet werden. ce) In den dur die Stände des Landes abzulegenden Konstitutionellen, Eid werde eine Klausel über die Gewährleistung der Nechte der rumänischen Nation aufgenommen. Einer Motion Severu Arente’s zufolge erklärte die Versammlung an jenen Punkt des am 21. Dezember 1860 an den Baron Kemeny gerichteten Kabinettschreibens, in welchem die bis 1848 gebrauchte Sprache für die fernere Amtssprache erklärt wird, für ein Oravamen. Da die Sache der Sprache von der Sache der Nation untrennbar sei, so wurde auch in dieser Hinsicht die Berfafsung einer Adresse an Se. Majestät befehloffen. Demeter Moldosan erklärte sich bereit, sich dem Ausspruch der Versammlung darüber, ob er eine von der siebenbürgischen Hofkanzlei ihm angebotene Sekretärsstelle annehmen solle, zu unterwerfen. Die P Versammlung antwortete, dies hänge von der persönlichen Welterzeugung des Einzelnen ab, doch erwarte und münsche sie, daß sein Rumäne ein Amt annehmen werde, wenn der abzulegende Amtseid mit den Steressen der rumänischen Nation in Widerspruch stünde. * Wien, 26. Jänner. An der heutigen Vorbörse variirten bei ziemlich stillem Geschäft Kreditaktien zwischen 156,50 — 156,10, Nordbahn 2068—2073. Die Börse war für Efferten günstiger gestimmt, namentlich zeigte ss für Lose von 1860, Nordbahn- und Kreditaktien größere Kaufluft und war der Verehr darin animirt. Auch Staatsbahnaktien, Staatsbahnprioritätsobligationen, Esfompte- und Westbahnaktien beliebt und höher bezahft. Galizische Larl-Ludmigeisenbahn- und böhmische Westbahnprioritätsobligationen Dagegen matter. Minetalliques und Nationalanlehen fest, jedoch der Umfag darin beschränkt. In Valuten trat eine weitere empfindliche Haufe und zwar mit "/ % für Silberbeuien, bis zu 19/ für Goldfoezies und für London, ein, und folgten der flärfere Dufatenbedarf eines ersten Gaufes auch auf größere Zurückhaltung anderer Valutenabgeber einzumirten. Die Umfäge waren übrigens nur in Dukaten von größerer Bedeutung. Die eingegangenen Telegramme äußerten seine Wirkung. Schlußkurse : Krebitastien 156,20, Nordbahn 2082, Staatsbahn 288, Augsburg 130, London 152, Silber 151. Verantwortlicher Redakteur : Karl Weisskircher. .