Pester Lloyd, August 1861 (Jahrgang 8, nr. 179-203)

1861-08-01 / nr. 179

EEE Auswärtige Stimmen über unsere . Verhältnisse. Die Wiener Blätter beschäftigen sich fest angelegent­­lich mit der meglett Braga die Beschlüsse des Agraz­­er Landtages"i werden je­wohl in Beziehung zu Ungarn, als zu dem Gesammtreiche vielseitig beleuchtet. Die „Do­­nauzeitung‘ läßt sich folgender Maßen vernehmen : Der Landtag zu Agram steht auf dem Punkte, wichtige Be­­sc­hlüsse zu fassen. Wir wünschen, daß dies in jenem Geiste verchieht, der das Diplom durchmweht, nämlich in ausgleichender Verbindung der thatsächlichen Bedürfnisse der Monarchie mit den Rechtsgefühlen und Rechtsansprüchen des Eroatischen Volfes. Daß die mith der altungarischen innigst zusammenhängende Eroa­­tische Verfassung Dur die Ereignisse alterirt wurde, war eine un­leugbare Thatsache, der man sich nicht entwinden konnte. Daß ihr Rechnung getragen werden mußte, versteht sich von selbst. Daß die Kroaten dies selbst anerkannt hatten, indem sie 1848 49 den Bes ichluß faßten, sich in den wichtigsten, die Reichseinheit betreffenden Angelegenheiten Oesterreich und seiner Vertretung anzuschließen, ist ein Vorgang, dessen staatsrechtliche Bedeutung an fett unwandel­­bar feststert. Eben so gewiß ist ferner, daß die Deutung, welche manchen Gefesartikeln vom Sahre­ 1790 gegeben werden will. Nichts gemein haben dann mit der Personalunion, sondern wesentlich nur auf das Gut der Landesautonomie in Landesangelegenheiten sich be­­steht, und zwar bezüglich Kroatiens um so mehr, als jene Angele­­genheiten, die nicht strikte Landessachen waren, hauptsächlich im un­­garischen Landtage behandelt wurden. Auf diese Prämissen uns fragend, können wir uns mit allen Punkten des vom Zentralausschüsse vorgeschlagenen und vom Land­­tage angenommenen Gutachtens nicht einverstanden erklären, dürfen übrigens nicht verfemnen, daß troß mancher Abirrungen aus den Agramer Landtagsverhandlungen ein Geist uns entgegentritt, der nicht als Österreichfeindlich bezeichnet werden kann. Möge nun na­­mentlich die hochwichtige Trage der Beseldung des Reichsrathes in einer Welfe erledigt werden, die unser Vertrauen nicht tauschen, un­­seren Glauben an die österreichische Grundgesinnung des kroatischen Volkes befestigen wird ! Daß das Diplom an Kroatien gegenüber maßgebend sein solle, ja müsse, erscheint uns selbstverständlich. Nur innerhalb der Grenzen und Bestimmungen desselben, die durch das lette f. Rescript erneuerte Weihe erhielten, kann daber von einer Wiederanknüpfung und Bortregung des alten staatsrechtlichen­­ Verhältnisses ziwischen Ungarn und Kroatien die Rede sein. Was jedoch die Beschietung des Reichsrathes betrifft, so bestimmt die Reichsvertretungsurkunde, dag das dreieinige Königreich neun Abgeordnete in das Unterhaus aus dem Schafe seines Landtags zu entsenden habe. Es wäre auch ge­­gen das Interesse desselben, wenn es in dieser Beziehung sein Beneh­­men erst von dem des ungarischen Landtages abhängig erklären sollte. Oesterreichs Wohlfahrt und Ehre gebieten ihm, auf dem be­­tretenen Wege zu verharren, und nicht zu gestatten, daß die Ver­handlung der höchsten Reichsangelegenheiten fortan in anderer als einheitlicher, durch die Februarverfassung bezeichneter Weise statt­­finde. Ein Rückchritt auf diesem Wege, und Oesterreich würde sich selbst aufgeben, die Verwirrung seiner staatsrechtlichen Verhältnisse in Permanenz erklären, die Anarchie legitimiren, und die Dronung, nach der alle Welt sich innig sehnt, von sich scheuchen, statt sie end­­gültig festzustellen. Daß Oesterreich sich je verleiten lassen könne und werde, einen solchen Rückchritt zu thun, mögen jene wähnen, welche die Tage der Dinge nicht begreifen, oder die Gottlob mehr und mehr abnehmenden Verlegenheiten der Regierung als Faktoren in den Kreis ihrer Berechnungen ziehen. Aber Anschauungen, die ent­­weder aus Unkenntniß oder Perfidie entspringen, nachzugeben, kann verständiger Weise Niemand Oesterreich zumathen. In Konsequenz des eben Gesagten glauben wir daher, daß eine Verständigung Ungarns mit Kroatien nur in jenen Punkten noch gesucht werden künne, welche sich auf die Landesautonomie bei­­der Königreiche beziehen. Eine darüber hinausgehende Interpretation der Artikel vom Jahre 1790 scheint uns darum unstatthaft, weil, wenn auch nicht die ungarische Verfassung dur die Ereignisse von 1848 49 entfallen wäre, dieselben zum größten Theile sich, wie ge­­sagt, nur auf die spezielle Autonomie der Königreiche beziehen. Die Reichsinteressen sind durch den DOktober und Februar gewahrt, darü­­­ber hinauszugreifen, kann in Nord und Süd, in Ost und West nicht mehr zulässig sein. Bezüglich des Maßes der Landesautonomie hingegen , die Kroatien mit Fug und Recht beanspruchen kann, scheint uns auch im T. Reffripte wieder die umfassendste Bürgschaft gegeben zu sein. Der­­ Kaiser und König hat seinen festen Entschluß fundgegeben, die Län­­der der ungarischen Krone nir mit dem Administrati­­yíteme der Länder diesseits der Leitha „‚verschmelzen‘ zu wollen. Kroatien ge­­hört zur ungarischen Krone. Somit ruht sein provinzielles Schtejal in seiner eigenen Hand. Es fann sich auf dieser Linie Ungarn an:­schliefen wie zuvor, es fann aber aus dem Inhalte der biesfälligen a. b. Handschreiben gemäß, ohne seinen Willen, seine vollkommen freie Zustimmung zu einer derartigen Transaktion nicht zwangsweise verhalten werden, was in der Adresse Deak zwar nit Har ausge­­sprochen, aber doch so sehr durchsichtig als Gravamen zu erkennen gegeben wurde.­­ Hiedurch findet sich Kroatien in eine entfehteden günstige Lage verfegt. Es hat das Recht der freien Wahl und Entscheidung, nur nicht, wie wir jedes Mal geltend machen müssen, in den die Reichs­­einheit betreffenden, höchsten Belangen. Kroatien wird Nichts mit dem engeren Reichsrathe zu schaffen haben, jedoch von dem weiteren "kann es sich nicht ausschließen, ohne sich selbst seines Legitimen Ein­­­­flusses zu berauben. Es scheint uns aber gerade deshalb, weil es von der Kompos­tenz des engeren Reichsrathes in seinen autonomen Lebensfunktionen nicht berührt wird und nicht berührt werden sol, nicht statthaft, daß im Schoße des Agramer Landtags Anträge formalist und gestellt werden, welche auf eine andere als die­jebige Konstituirung der im engeren­­ Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder abzielen. Denn man kann Rechte überhaupt, somit an Rekonstituirungsrechte nur in so weit aussprechen, als man bei einem Gegenstande bethei­­ligt ist, und bezüglich desselben auch Pflichten erfüllt. Einen richtigeren Standpunkt als" das ministerielle Organ nimmt das fuveralistische , Ort und Weit” ein Als gewiß fönnen wir"annehmen, dag der Trvattitáre Landtag nicht die Absicht Hatte, auf die hiesigen Verhandlungen über Ungarn eine Preision zum Nachtheile Ungarns und seines Rechtes auszuüben : er wollte nur sein eigen Recht und seine Unabhängigkeit wahren, und darob ist Niemand berechtigt ihn zu tadeln. Eine andere Frage ist aber die, ob in dem gegenwärtigen Momente die Opportunität dazu vorhanden und ob die Form des Beschlusses eine politisch richtige war , und diese Frage möchten wir nicht bejahend beant­worten. Ge­­recht gegen Freunde und Gegner­ wollen wir von allen persönlichen und nationalen Sympathien absehen und diese rein politische Frage von rein politischem Standpunkte erörtern. Kroatien steht, wie uns die Landtagsverhandlungen gezeigt haben, ganz auf demselben Rechtsboden wie Ungarn ; es faßt sein Verhältniß zu Oesterreich wie zu Ungarn als das der Personalunion auf, es fordert für ich dieselbe Autonomie, dieselben konstitutionellen Garantien wie Ungarn, und kämpft für das Prinzip der Föderation in Oesterreich. In allen diesen Punkten ist Kroatien nicht der Gegner, son­­dern der Bundesgenosse Ungarns. Ungarn hat­ durch den Mund De Ps jedes Rewt auf Kroatien als pars adnexa­bdesanpuirt und dessen reale Unabhängigkeit anerkannt. Von einer N Rückkehr in das vor 1848 bestandene Verhältniß, oder von der Reforanti, hinsichtlich der Schmälerung der Landesrechte, konnte nach dieser Erklärung keine Rede mehr sein; der einzige zwischen Kroatien und Ungarn [hier bende Differenzpunkt, der noch zu lösen blieb, war die Territorial­­frage (Murinfel und Fiume), und so wenig Entgegenkommen die Magyaren in dieser Beziehung zeigten, so zweifelten wir doch nicht, daß der Geist der Versührlichkeit und Klugheit am Ende über­wogen ae auch dieses Linderniß eines vollständigen Einverständnisses befet­­tigt hätte. Man schreibt uns aus Agram, daß man sich dort aller Mif­­lichkeiten und Gefahren bewußt sei, welche die am Frontischen E­nd­­tag herrschende Richtung mit sich bringt. Man ist dort der Ansicht, daß dieselbe Politik, welche man im Jahre 1848 befolgt und welche zur Anerkennung der Unabhängigkeit Kroatiens von Ungarn geführt hat, an im Jahre 1861 heilbringend sein müsse. Darin legt nach unserer Ansicht ein großer Irrtum, da die Grundverhältnisse nicht mehr dieselben sind. Kroatien hat heute keinen Kampf gegen Un­garn zu bestehen, sondern vielmehr denselben Kampf für sein Recht zu führen, den Ungarn führen muß. Kroatiens Interesse erforderte‘­esbaber, Ungarn den Kampf nicht zu erschmweren, sondern es vielmehr darin zu unterfragen. Das geschah nicht und dies ist ein großer politischer Fehler, weil man im gleichen Kampfe die zusammenh­altenden Kräfte wersplitterte. Man sagte sich in Kroatien vor, man hate k ein gemeinsames Interesse mit Ungarn. Dies ist entschieden unrichtig. e Die Froatische und die ungarische Verfassung sind wesentlich identisch ; wird die eine gewaltsam erberüct, so verliert die andere gleichfalls den Boden, da man in Wien zwischen der , verwirften" und aus Gnade­nwiederher­­gestellten ungarischen, und der nicht vermwirkten, also feiner Wieder­­herstellung im Gnadenwege benöthigenden kroatischen Verfassung wer­ Unterfohren macht, sondern beide ohne weiteres einseitig abändert. Man verfolgte also in Kroati­n die Politik , der freien Hands und nannte sie ‚‚südfrantische Politik”‘. Wir sind weit entfernt den Kroaten das Anrecht auf eine sehr bedeutende Stelle in dieser Po­­sit streitig machen zu wollen ; aber wir glauben, daß diese Politik nur dann Sinn und Zweck hätte, wenn Kroatien für Kiefelde alle füßslanischen Stämme gewonnen haben würde. Anstatt bessen hat man in Kroatien den alten Hader mit den Serben­­wieder heraufbe­­schworen und dazu Durch veraltete und un­ realisic­are Ansprüche auf Theile des slowenischen Territoriums auch die Slowenen von sich abgefoßen. gef Eine fünflaunige Politik ohne Zustimmung der Serben und Slowenen so­wie der Bulgaren, die man in Kroatien dabei gänzlich eh zu haben scheint, ist heute eine Sache der Unmöglichkeit, Ka­roatien allein zu schwach if, um diefelde zu realisiren. Sie kann den Ungarn ihre Stellung zu DOesterreich wesentlich erschweren, aber ob sie unsere flavischen Interessen zu fordern vermag, ist eine sehr schwer zu beantwortende Frage. Er wünschten, daß uns die Troa­­ttischen Blätter hierüber eine Freundschaftliche Andeutung geben woll­­ten, die uns hierüber mehr aufklären würde, als die zahllosen Land­­tagsreden. Die Pariser gouvernementale „Patrie“ vom 28. bringt aus Pe­st die Nachricht, der ungarische Reichstag sei ents­­chlossen, als legtes Mittel gegen die Durchführung der im b. Resfript aufgestellten Grundfäge die Erklärung abzuges­ben­­ , da­ die bisherigen Staatsschulden Oesterreichs, als ohne Bewilligung des Reichstages eingegangen, von Ungarn nie anerkannt worden sind, und daß Ungarn auch die fünfs­tig zu fontrahirenden Schulden des Staates nie anerken­­nen, und weder zur Tilgung des Kapitals noch zur Binsen­­zahlung beitragen smerbe.”’ Ohne voraus bestimmen zu wollen, welche Mittel der Reichstag seinerzeit zur Wahrung seiner Beischlüffe fafsen wird, müssen wir doch bemerken , daß die Finanzfrage noch gar nicht angeregt worden it, daher der Reichstag auch über dieselbe eine Meinung nicht äußern konnte. X Pet, 31. Suli. Im der heutigen Generalver­­sammlung der hiesigen Stadtrepräsentang; wur­­den vorerst mehrere Bewegungsanträge der Organisirungsfoms­mission verhandelt, und auf Grund derselben die Systemisirung von 6 Astuaren mit jährlichen 800 fl. beschlossen,, dann eines Kanzleidieners, eines Amtsdienerd für das Oberfapttanat, oerer neuer Gefangenaufseher und zweier Beschließer. Bei Verhandlung dieses festeren Gegenstandes ist auch die Noth­­wendigkeit der entsprechenden Unterbringung der Gefangenen in den aufer dem Stadthause befindlichen Arrestlofalitäten zur Sprache gebracht, und dies fan­d eine besondere Kommis­­sion entsendet worden. Spyftemisirt wurden ferner noch für die TIherisienstant 3 Patrouillenführerposten und ein stabiler Kommissär zur Beaufsichtigung des Stadtwäldchens. Die oberwähnten Astuarsstellen wurden an Johann Böreg, Karl Gerlóczy, Anton Német, Johann Rosafy und N. Andreanßfy, legterem speziell für die Verschönerungskommission, verliehen. Im Lauf der Verhandlung machte der Herr DVorfigende auf den an der Tagesordnung befindlichen wichtigen Kommis­­sionsantrag über die künftige Einrichtung des Zimentie­rungsamtes und über die für dieses Amt ausgearbeitete Instruktion aufmerksam, und wurde zur Verhandlung vieles Gegenstandes der 2. August I. 3. festgelöst, damit Alle, welche der Gegenstand interessirt, an der Verhandlung theil­­nehmen künnen.­­Es kam hierauf ein­ vom Ofner Stadthauptmann An­­ton Aldåsy und vom Magistratsrathe Kamill Kunhegysi ge­­fertigter Aufruf zur Beisteuer fü­r das in zu Ofengründende ungarische Theater zum Vortrage,auf Grund dessen die Wirthschaftskommission­ den Antrag stellte,daß­­nachdem die Finanzlage der Stadt Pest größere Opfer nicht gestattet,für dieses gemeinnützige nationale Unternehmen aus der Kammerkasse ein Beitrag Vonössoft zur inneren Ein­­richtung gewidmet werde,welcher zur Hälfte all sogleich,zur anderen Hälfte aber nach beendigter Herstellung des Theaters auszu­­folgen­ wäre.Der Kommissionsantrag wurde von­ allen Sei­­ten auf das lebhafteste bekämpft,und demselben eine zu eng­­herzige Auffassung der durch dieses Unternehmen geförderten hochwichtigen Interessen zum Vorwur­fe gemacht.Walther machte geltend,daß es Angesichts der vielen Hindernisse haupsächlich demspatriotismus des dermaligen Ofner Muni­­zipiums zuzuschreiben ist,wenn der schon längst gehegte Wunsch­,das ungar­ische Theater auch in Ofen eingebürgert zu sehen,seiner Erfü­llung nahegerückt ist,doch müsse das Unternehmen allseitig unterstützt werden,da es sonst kein Ge­­deihen verspricht.Wenn die Stadt Ofen 2000 fl.spendete, sokssnie für die Stadt Pest ein Beitrag von wenigstens 1000 fl.nicht zu hoch erscheinen;auch müsse er für die allsogleiche Ausfolgung dieser Summe stimmen,und atk das Sprichwort erinnern,.bis dat quoitodat««.Aul ist der An­­sicht,daß,nachdem sich die Ofner Brü­der,bei denen das deutsche Element noch vorwiegend ist,für die Errichtung dieser Schule der«nationalen Sprach­e so opferwillig zeigten,au­ch die Stadt Pest nicht nachstehen dürfe«;er stimmt für ein­e1­ Beitrag von 1000 fl.und zwar jährlicher 1000 fl. —Szilágyi tritt der Ansicht der Vorredner bei.— Stupa weiß es zwar zu würdigen,wenn die"«"Wirth­­schaftskommission bei Erstattung ihrer­ Anträge die Finanz­­lage der Stadt wohl im Auge behält und ihrem Stand­­punkte gerecht wirdz im gegenwärtigen Falle hätte sie­­doch gewünscht,wenn die Kommission auch die hochwichti­­ge Inter­essen,um deren Förderung es sich handelt,mehr­­berücksichtigt hätte.Er sei versuch­t,fäh­rt Redner­ fort,an einen Sch­reibfehler zu glauben­ in dem es vielleicht statt 500fl.5000fl.heißen­ sollte,was auch gar nicht über­­trieben erscheine, wenn erwogen wird, daß noch nicht gar lange aus der Kammerraffa für einzelne Abende 15.000 fl. und darüber verausgabt wurden. Wenn 5000 fl. auf ein­­mal zu lästig sind, so möge diese Summe in 5 Jahresraten­­ 1000 fl. getheilt werden. Ahtalos spricht sich auch für einen größeren Beitrag aus, Simon $lorenz hebt besonders besvor, daß die Förderung des ungarischen Ele­­ments in Ofen gewiß auch auf die Stadt in gleicher Rich­tung eine wohlthätige Rückwirkung äußern müsse, er stimmt daher für die jährlichen 1000 fl. und zwar auf so lange als das Unternehmen dieser Aushilfe bedarf. Der vor=­eigende Herr Stadtrichter glaubt, die Verhandlung hätte ih­n los auf Den für Diesmal zu bewilligenden Bei­trag zu beschränken, ohne sich für Fünfzighin, wo viel­leicht die Verhältnisse ein Mehreres gestatten, die Hände zu­ binden. Ertl. erinnert daran, daß Ofen zur Errichtung des Pester Nationaltheaters einen Beitrag von 5000 fl. W. W. gegeben habe, und daß nun die Rezipro­­zität der Stadt Pest die Verpflichtung auferlege, auch we­nigstens 2000 fl. 8... zu bewiligen. Hava 8 zweifelt an der Lebensfähigkeit des Unternehmens, weil auf frem­­dem, für kurze Zeit­ blos gepachteten Grunde großartige Baulichkeiten ausgeführt werden, deren Bestand von der Laune des Pachtgebers abhängig ist; er beantragt daher für diesmal 1000 fl. Das Weitere aber möge der Zus­­unft vorbehalten bleiben. Wart­h­er Konstatirt, mag das fragliche Theater + auf vier­ der­ Kettenbrüche gehörenden Grundparzellen erbaut wird, deren jene 40.000 ff. kostet ; fände sich für diese Gründe ein Käufer, So wäre der Be­­stand des Unternehmens wirklich in Frage gestellt, und dies habe ihn auch bestimmt blos 1000 fl. zu beantragen. Nach­dem zufolge vieler Förterungen auch Ertl seinen auf 2000 fl. Taufenden Antrag zurücknahm, wurde­­ von Borz­fienden die allfogleiche Slüffigmachung eines Beitrages von 1000 fl. ausgesprochen, und die Bewilligung weiterer Bei­­träge für fünfzighin vorbehalten. 1.10 Zum Schluffe wurde ein die Vermehrung des Ge­richtspersonals­­ betreffender Antrag­­ vorgetragen, "die" Ver­­handlung desselben jedoch bis zur Feststellung der neuen Gerichtsordnung nach dem JubersEurial operate­ vertagt. Da ver bezügliche Erlaß des Juver Guriae während der De­batte einlangte, wurde zur Verhauplung desselben für Samstag den 3. August 1.­93. eine außerordentliche Gene­ralversammlung angesagt. R. Wien, 30. Juli. Die von verschiedenen Seiten gemachten Angaben, daß hauptsächlich dem Einflusse fran­­zösischer Agenten die antimagyarischen Beischlüsse 08 Agramer Landtages zugutschreiben seien, sind auch in den hiesigen diplomatischen Kreisen besprochen worden, und hat die französische Botschaft davon­­ Veranlassung ge­ nommen, um alle derartigen Angaben in sehr entschiedener Weise dementiren zu lassen. Da es Niemandem eingefallen ist zu glauben, die französische Regierung werde die Thätig­­keit ihrer Agenten in Agram anerkennen, so konnte jenem Dementi­um so weniger irgend eine Bedeutung beigemessen werden, da die Thatsache, daß französische Agenten wirklich in dem angedeuteten Sinne in Agram thätig gewesen sind, sollfrommen sichergestellt ist. Die Anleihbege­rüchte erhalten sich fortwährend und ist es sicher, daß Herr v. Plener in kürzester Zeit mit einem derartigen Pros jeste vor den Neid­grath treten wird. In Börserreifen­­ er­­zählt man sich, daß für den Fall, als die Ungarn von Reichd­­rath nicht befchiden, ein Zwangsansehen in Aussicht genom­men ist. Das scheint mir jedoch durchaus unglaubwürdig, da man doch nicht annehmen kann, daß die Finanzverwaltung darauf ausgeht, mit eigenen Händen dem österreichischen Krebite ven TIopesftog zu verfegen. — Die Nachrichten aus dem Feld­­lager Omer Pafd­a8 lauten noch immer nicht günstiger für die türkischen Waffen. Der Serastier ist ungeachtet der ihm in festerer Zeit zugenommenen Verstärkungen noch immer nicht in der Lage, die Offensive gegen die Insurgenten er­­greifen zu künnen, welche festeren übrigens ebenfalls jedem offenen Kampfe auszumeichen suchen. Die durd­iie Ver­­mittlung der fremden Konsuln mit vem Fürsten von Mon­tenegro angeknüpften Verhandlungen haben sich wieder zer­­­chlagen. I­n Wien, 30. Juli. Graf Nechberg hat heute eine vor vier Wochen an ihn gerichtete Interpellation in einer Form beantwortet, die durchaus nicht geeignet it, die W­ölfer Oesterreic8 von seiner Forresten konstitutionellen Sesinnung zur Überzeugen, obgleich ver­eine Graf im Ver­­laufe seiner kurzen Rede die Worte ‚‚konstitutioneller Rechte« staat" recht oft und mit einer gewissen „Disentation im Munde führte. Er begann mit der Erklärung, Dag er eigentlich dem Reichsrathe in einer, die auswärtigen Ver­hältnisse betreffenden Angelegenheit gar nicht Rede und Antwort zu stehen habe, was ihn aber, wie gesagt, nicht verhinderte, dem Reichsrathe seine Bemühungen um die Freiheit Kurheisens in’s hellste Licht zu geben und die Vers­­icherung daran zu knüpfen, daß Oesterreich eifrig bemüht sei, die Grundlagen des konstitutionellen­ Berrafungslebens in Kurhessen im Verein mit den andern deutschen Regie­rungen zu befestigen. Allein die Versammlung­­ war von diesen liberalen Kundgebungen des Ministers nicht sonderlich er­­baut und selbst, als er die Befürchtungen zu be­s t­gen suchte, die Oesterreiche Haltung in der Farbe fi­ften Brage erregte, erhob sich sein Laut der Zustimmung. Das erste­ Debut des Herrn. Grafen in der netten konstitutio­­nellen Nichtung ist nicht sehr glücklich­­ ausgefallen, und sah man ihm offenbar den Zwang an, wenn ihm die Beantwor­­tung der Interpellation verursachte, obgleich er Damit eigentlich nichts Neues besagt und die Zuhörer ohne dtes auf die kürzlich veröffentlichten Affenftünde hin­wies. | |: : a nen Enthüllungen über den Proze Mires. Es ist bem Xefer, welcher die Debatten des Prozesses Mires mit Aufmerksamkeit gelesen, sicherlich eine gewisse Unklarheit aufge­­fallen, die in der Anklage, besonders aber in der­­ Vertheidigung vor­­herrschte. Die Worte des Adoptaten Marie : „Ich habe die Namen der Conti Correnti in meiner Brieftasche, aber ich werde sie nicht nennen,‘ waren gewiß befremdender Natur bei einer V­ert­eidigung, wo es sich um ein so bedeutendes Objekt und ein so hohes Strafmaß handelte. Ebenso ist es bekannt, daß Mires erst buchstächlich in der legten Stunde, welche ihm das Gefäß gestattet, Appell eingelegt hatte, also offenbar noch auf einen Z­wischenfall zu warten lesten, der in­­dessen nicht eingetreten is. Wir wollen dem Leser nach den Mit­­theilungen eines gut unterrichteten Korrespondenten eine Aufklärung über das Mysterium zu geben versuchen. Der Arm der Gerechtigkeit gegen Mircs war bekanntlip durch eine Klage, oder besser eine De­­nunziation des Herrn v. Pontalba aufgerufen worden. Dies geschah in den ersten Tagen des Dezembers 9. I. Der Kaiserliche Staats­­anwalt die eine Haussuchung in dem Lokal der „Allgemeinen Eisen­­bahnkarse“ vornehmen. Mires wurde von dem Instruktiongrichter verhört, und in den Tagen vom 17. bis 20. Dezember die Berlegung des Banguters in den Anklagestand beschlossen. Der Staatsanwalt erklärte in der öffentlichen­­ Verhand­­lung, das seitdem die Anklage nicht suspendirt worden sei, und man muß sich bei diesem Umstande mit Erstaunen fragen, warum die Ver­­haftung des Mires erst am 19. Februar erfolgte, während welcher Zeit, wie ber feier sich aus den großen Anzeigen in den Zeitungen erinnern wird, der Rangquter das türkische Ansehen in alle Welt hinausposaunte. Sonderbare Zeit z — sonderbare Justiz in Frankreich Man verfolgt einen Mann wegen eines gemeinen Verbrechens ; aber man verdedt Dies und läßt dem Angeklagten Zeit, während dieser Unter­­suchung im Auftrage einer befreundeten Macht Hunderte von Mil­­lionen zu borgen­; man gestattet ihm, durch jene Ankündigungen, in denen er sagt, , da er das Königreich Spanien gerettet habe, und daß es sich darum handle, die Türkis zu retten", das Geld der Ein­­wohner Frankreichs und das des Auslandes in seine Kaffen zu Io­­gen! Und während er diese prünfenden Anzeigen veröffentlicht, wird Mires wegen Betrugs verfolgt! Aber während dies vor den Augen Europas geschah, ereignete er vor den Augen Frankreichs noch ein anderes Schauspiel von hohem Interesse, er des­­ Betrugs Anger Hagte beruft die Aktionäre der Eisenbahnkasse zu einer Generalver­­sammlung zusammen , der Graf Simeon, Senator und Präside­t des Ueberwachungsansschusses, hält den Aktionären eine Rede, in welcher er den blühenden Zustand der Gesellschaft hervorhebt, ihnen glän­­zende Aussichten, rodende Versprechungen macht. Dies Alles ge­schieht mit sgiweigender Zustimmung des Staatsanwalts ! Der Schlüs­­sel zu diesen rätbfelhaften Erspeinungen liegt indessen wohl in fol­­genden Umständen : Die Denunziation des Herrn Pontalda gegen Mires war von demselben nicht nur an den Staatswalt, sondern auch an jeden einzelnen M­ut­ter gesendet worden. Nachdem einige Tage mit Zwei­­feln, unter Zaubern und Vorbesprechungen hingegangen, kam die­­ Sade endlich in dem Ministerrath unter dem Norfib des Kaisers "zur Sprache. Einige Mitglieder des Kabinets waren der Ansicht, daß es raubsamer sei, ‚den Skandal zu vermeiden, den der Proz. $ ma­­chen würde. Es war nämlich gleiczeitig ein öffentliches Geheimni, bag Mires auf einem Geheimbuche, welches er selbst führte, die Namen einer großen Zahl mehr oder minder offizieller Personen als Debitoren aufzu­­führen Gelegenheit gehabt hatte, mit denen er in Rechnung stand, die sich aus einem Ges­chäftsverkehr her­­ehrten, den man gewöhnlich ‚‚Bestechung‘‘ zu nennen pflegt. Herr v. Persigny, ein bersünlicher Feind des Mires, der Übrigens damals gerade von London mit der Ansicht allräbgekommnten war, wer sich von den Anhängern des Stanzestreich­s während der zehn Jabre nicht zu bereichern gewußt habe, sei ein Ei­­t, auf den keine Rücksicht mehr zu nehmen sei, und man müsse ‚eine neue Aera der Tugend auf die des Lasters folgen Taffenz. — Herr 9, Persigny vertrat dagegen die Absicht, es sei Dies die beste a He zum ei­n der Reinigung des großen Augtastfalles der Stanzestreicher. Herr Delangle, Dropftegelbewahrer seines Amt­s, stimmte auch für die Reinigung, und der Saiser trat der Ansicht seiner beiden jugendlichen Diener bei. Die Verfolgung gegen Mires wurde beschlossen. Dies geschah eines Samstags.­ Aber selbst unter den Mint­­er­niger als vierzehn Seiten umfaßte und wurde unmittel­­fiern hatte Mirös seine entschiedenen Freunde, bar von dem Beschluß in Kenntniß gefegt, und am Sonntag eilte der Schwiegersohn des Bankiers, der Fürst Polignac, nach den Tui­­lerien, um eine Audienz bei dem Kaiser zu erlangen. Obgleich es nicht mit den Regeln der Etiquette in der Ordnung war, gelang es im doch, Zutritt zu dem Kaiser zu bekommen, zu welchem er sagte, daß er nicht gekommen sei, um auf das Stefuhl des Kaisers zu wir­­ten, sein Mitleid oder seine Gnade für Mires anzuflehen, sondern daß er es für seine Pflicht gehalten habe, Sr. Majestät wissen zu lassen, daß me­hrere Personen, für welche sich der Kaiser persönlich interessire, unfehlbar in den Zuchtpolizeiprogen mit verwidelt werden würden. Gleichzeitig überreichte er dem Kaiser die sollständige Kiste der betreffenden Personen, unter denen besonders eine, dem Thron sehr nahe stehende, einen tiefen Eindruck auf den Kaiser machte. Nach Verabschiedung des Fürsten Lich Napoleon sofort den Justiz­­minister rufen, und erklärte ihm, daß der Prozeß unterbrücht werden müßte. Der Minister erwiderte, daß dies nicht in seiner Macht fände, wenn nicht die Klage des Herrn Pontalba zurlcge­­zogen würde. Und hierin siegt der Höhere Humor der Sache. Die Klage des Herrn Pontalba war seine Klage, sondern eine Denun­­ziation, und die Voruntersuchung hatte bereits Umstände ergeben, welche eine Unte­ruchung gegen Mircs von Seiten des Staatsan­­waltes im Namen der öffentlichen Sicherheit nothwendig machten. Aber der Justizminister machte das Unterdrücken des Prozesses von der Rücknahme der Klage des Herrn Pontalba abhängig, der befan­d­­lich eine Forderung von einer Million siebenmal hunderttausend France an Mires machte. Der Justizminister wollte, daß Pontalba bezahlt werde, um einen Verbrecher Taufen zu Lassen,, und die „„Chronique feandaleuse“ will wissen, bag der Minister Fein Conto bei Mireg, wohl aber eins bei Pontalba hatte! Wie dem auch sei, der Kaiser ergriff den Ausweg, den ihn der Justizminister gerathen, und leg noch am nämtlichen Abend Morny hoten, der von jeher in faulen Geldgeschäften eine große Webung gehabt hat. Morny kam und wenige Stunden reichten für ihn hin, ein Arrangement zwischen Mires und Pontalba zu Stande zu bringen,­ welches durch die beiden Rechtsbeistände der Parteien, den Advokaten Senard und den Notar Mocquard, in gewegliche For­­men geb­acht, und von beiden Parteien gegen Ende des Dezember unterzeichnet wurde. In Folge dieses Arrangements wurde die Sypothetenschuld von 1.077.000 Francs, die Herr Pontalba der ver­­einigten Eisenbahnwaffe schuldete, gestrichen, ohne daß er einen Pfennig dafür bezahlte, und außerdem erhielt er noch eine beträchtliche Summe, man weiß noch nicht wie viel, in Bar ausgezahlt. Von dem Ab­­schluß des Sesihaftes an, ließ man, obgleich der Staatsanwalt das Gegentheil behauptete, die Anklage gegen Mires fallen. Der beste Beweis dafür it die oben erwähnte Generalversammlung der Aktio­­näre, die doch fost der infamste Skandal wäre, der jemals, seit es eine Justizverwaltung gibt, vorgenommen. Aber Mires war von dem Erfolg, den sein Schwiegersohn bei dem Kaiser gehabt hatte, berauf­t. Allerdings mußte er sich sagen, daß er den Ministe­rath, den Arm der Gerechtigkeit durch seine Drohungen zu a­bweichen ge­macht habe; aber er sagte sich nicht, daß die erste Bedingung eines solchen Sieges die unbeschränkteste Diskretion und Bescheidenic­ht er­ fü­dere. Statt diesen wurde er gerad zu widermüthig. Er forderte seine Beinde heraus, er spottete über Die Minister und benahm sich so unvorsichtig, daß man ihm eine Mahnung, wann eine Drohung zugehen ließ. In Folge dieser Drohung beging er die Dummheit einen Brief an den Kutfer zu schreiben. Dieser Brief, der nicht we­­nn welchem Mirés alle Na­­men, alle Details über die „‚Großmuth‘, wie er geht, aufzählte, , Drohung, hatte selbst nicht mehr den formellen Ton der Bitte, sondern den ber £ £ 8 war darin von Geheimnissen die Rede, melde ‚‚den­­ Thron erschlittern würden,’’ Eine solche Sprache konnte man natürlich nicht bufben, Dare interessanten Mittheilungen ; aber jenes Interesse, welches er an den auf, bag Mires der „„Gesellschaft‘“ gefährlich war, tam es nit an; aber wenn er meinte, bag er dem , Netter" der Gesellschaft gefähr­­t mer en Fünne, mußte man mit Ihm aufräumen. Der Kaiser dankte in sehr verbindlichen Ausdrüchen dem Herrn Mires für seine Persönlichkeiten nehme, würde den Arm der Gerechtigkeit gegen keine der Felsen aufhalten. Gleichzeitig erfolgte die Verhaftung­ des Ban­­quiers. Der Umstand, daß derselbe bei der B­ehandlung drei Mo­­nate im geheimen Gefängnis gesessen zu haben behauptete, während der Staatsanwalt nur von drei Tagen sprach, läßt ebenfalls ver­­­­muthen, daß die Untersuchung selbst von seltsamen Umständen beglei­­tet war. Offenbar hat nun Mires geglaubt , die Diskretion, mit welcher er bei seiner Vertheidigung zu Werke gegangen, werde seine Stetsprechung zur Folge haben. Darauf beziehen sich die oben an­­geführten Worte seines Vertheidigers und die des Herrn Duval, des­­ präfaten des Grafen Siméon, welcher, sein Portefeuille öffnend, sagte : „Ich habe hier die berühmte Liste der Conti Borrenti in meiner Hand, aber ich werde sie nicht vorlesen. Einen Augenblick hat man vielleicht auf die Erbitterung des Grafen Stimeon gerech­­net, aber man hat sich geirrt. Er weiß zu schweigen ! Und wenn ich diese Namen hier nicht nenne, so bestätige ich doch ihre Zahlung s­­ae und ich bestätige sie gerade dadurch, daß ich sie ver­­weige :" Aber diese allgemeine Drohung, wenn sie auch das Publitum singen machte, brachte bekanntlich auf die Richter seine Wirkung her­­vor. Mires wurde verurt­eilt. Aber auch nach der Verurtheilung scheint er noch eine Art Intervention gehofft zu haben, weil er sich erst im Testen Augenblicke zur Appellation entschloß. Bekanntlich hatte er anfangs die Adnotaten Berryer und Dufaure zu seinen Ver­­theidigern gewählt, dieselben aber ihr Mandat nur unter der­­ Be­­dingung angenommen, bag er, Mires, ihnen Alles sage, und daß sie Alles sagen könnten. Aber Vrires hatte dies abgelehnt. Es ist daher unzweifelhaft, daß die auf den 12. nächsten Monats angefeste Appel­­lationsverhandlung ein noch größeres nteresse darbieten wird , als der Prozeß felbst. Wird man die Namensliste der Conti Borrenti veröffentlichen? Wir werden leden. Jedenfalls wird der Ueber­­wachungsrath, dessen Präsident der Graf Sim­on war, tiefer in die Sade hineingezogen werden. Eines der fünf Mitglieder dieses Ko­­mitees war Herr Wontalba, der der Kaffe, wie gesagt, elfmal hundert­­tausend Frances geduldete. Das zweite Mitglied, der Graf Richemont, der dreizehnmal hunderttausend Franke schuldete, erbenkte sich den Tag nach der Verhaftung des Mires. Herr Barodhe (Sohn des Ministers), der kurze Zeit vorher zum Generaldirektor der Abthei­­lung für den auswärtigen Handel ernannt war, ist nach Amerika „verreist‘‘ ; die Schuld oder Unschuld des abgefechten Generaleinneh­­mers Collet-Meygret ist ebenfalls noch nicht berührt worden. Furz, der neue Akt des Drama’s verspricht die interessantesten Szenen. (Nordd, Wochenbl.) * (Au Paris). Eine­­ Frage, welche schon seit zwei Jahren viel Lärm in der vornehmen Welt verursacht hat, ist vor Ku­zem gelöst worden. Der Sohn eines sehr Hochsiehenden Mannes war damals mit einer jungen Schauspielerin auf und davon gegan­­gen und seitd­em trug aller Darstellungen und Anstrengungen seines Vaters nicht zu bewegen gewesen auf die Bermählung mit jener Person zu verzichten. Es fehlte sogar nicht an standaldfen Händeln ziotschen ihm und seiner Familie, die endlich nichts mehr von ihm hörte. Liest erfährt sie plöslich aus Berlin, daß die Verheirathung in bester Form vollzogen sei. Auf den Boulevards ging vor einigen Abenden die Nachsicht, Milde ganz besonders unsere Damen der , Salbnwelt"" interesirt, von Mund zu Mund. Das Glüd, was einer geblüht hat, kann ja auch anderen beschieden sein. Diese „„Halbmwelt‘“ betrieht und regiert immer mehr in den brillanten Cafes der Boule­­vards von der Rue Montmartre an bis zur Chauffee d’Antin. Zahl der Bar­s ist dort fast so groß als die Zahl der Häuser, und die neuen, welche seit einiger Zeit eingerichtet wurden, sind sämml­­­ich mit einem Einbau versehen,, welcher in der Nacht einen ganz hübschen Anblie bietet. Denn in biesen prächtig ausgeföhmlichen und erleuchteten Hallen erscheinen nach Mitternacht die jungen Damen der Halbwelt in sehr eleganten Toiletten und bienen den Borübbergehen­­den zum point de mire, und mander Stembe geht in die f­lak ge­legten Fallen. Ohne es zu­ wollen, hat der Polizeipräfest dafür ge­sorgt, daß dort nur ganz bühfehe Damen, welche die Helle des Gas- Lichts nicht zu fedetten brauchen, ihren Sorbet schlürfen, denn sie bir­­ten oie Begleitung wohl in dem Café, nicht aber vor und neben demselben Rat nehmen. Das ist so zu verstehen: In den seltenen Sommernächten flaniiren alle Kimonadiers ihre Etablissements­ mit einer möglichst langen Reihe von Tischen und Stühlen längs der benachbarten Häuser, sobald diese geschlossen sind. Natürlicher Weise figen die Gäste dort in einem Halbdunkel. Nun, der Polizeipräfekt will nicht erlauben, daß dort eine , Dame", welche ohne männliche Begleitung erscheint, Pag nimmt; fawn hat sich eine, melde Dieses hoch noch peinliche Betet noch nicht rennt, auf einen der Stühle ge­­fest, so nähert sich ihr ein Garcon und läßt ihr, in der höflichsten Weise, das versteht sich von selber, die Wahl, sich zu entfernen, Ober si in den hererleuchteten Einbau zu begeben. Hat sie sich zufällig neben einen Herrn gefegt, der in die Milliterien der Boulevards eine geweiht ist und weichherzig ist, so ist sie gerettet, denn er nüpft auf der Stelle eine Unterhaltung mit ihr an, wodurch sie aus einer un­­begleiteten in eine begleitete Dame verwandelt, und dem Garcon und der Polizei gegenüber Herrin der Situation wird. Der Kaiser wird im Anfange der künfzigen Mode nach Fontainebleau zurückehren. Ohne Zweifel werden die Mitglieder des diplomatischen Korps, welche die­ Ab­wesenheit des ‚„‚Gouvernements‘’’ zu Ausflügen benügen, ebenfalls auf ihre Worten eilen, um sich aus eigener Anschauung darüber aufzuklären, wie Sr. Majestät die Bä­­der von Vichy bekommen sind. — Die demoF­atisch-militärische Dun­drilfe in Vichy hat in den Köpfen der Diplomaten die Dimensionen eines politischen Ereignisses gewonnen. Er ist zehn’ gegen eins daran zu wetten, daß der Kaiser sich nichts Besonderes dabei machte, als er die Damen des Hofes mit Korporalen und Tambourmajors tan­­zen Lich, aber er ist jedenfalls ein Zeichen der Zeit, und 28 Fem­­­mert in mehr als einem Kopfe, und ist der Ge als einer telegraphischen Depesche. Und weshalb n­en­nen Die

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