Pester Lloyd, September 1861 (Jahrgang 8, nr. 204-228)

1861-09-11 / nr. 212

Zur Tagesfrage G, Wien, 9. September. In einer heute abgehal­­tenen Ministerkonferenz ist die Einberufung d­es siebenbürgischen Landtages zum unumstöß­­lichen Beschlusse erhoben worden, und in einer für morgen angesagten Session des Gesammtministeriums unter dem Vorsitze des Erzherzogs Rainer soll eine Art kaiserliches Einberufungs-Deskript im Entwurfe zur Vorlage kommen, und an das Reglement der Einberufung die­ lezte Hand ge­­legt werden. Wie man vernimmt, soll auch in diesem, wie bei dem­ neuen ungarischen Wahlmodus, der Steuerbogen die Wahlkandidatur bestimmen und auf die Vertretung der Land­­gemeinden ein besonderes Gewicht gelegt sein. Von den Motionen des Baron Kemeny soll in dieses Normativ fast nichts aufgenommen worden sein es wäre denn, daß man sich in der lezten Stunde dafür entscheiden sollte, Klausenburg anstatt Hermannstadt als den Ort zu bestim­­men, an welchem der einzuberufende Landtag abgehalten werden solle. Bisher ist ein bestimmter Entschluß in diesem Punkte noch nicht gefaßt worden. Der Rücktritt oder die Entlassung des Baron Kemeny ist eine hier von Nie­­mand mehr in Zweifel gehaltene Thatsache aber wer an seiner Stelle das Einberufungs-Reskript kontrasigniren wird, darüber ist man völlig im Unklaren. Ein Hauptberuf der “königlichen Kommis­­sarten, die bisher zwar nur sporadisch ernannt werden, aber allmälig über ganz Ungarn verhängt werden dürften, soll es werden, die Wahlen der neuen ungarischen Volksver­­tretung zu überwachen und zu leiten ; und wie ich mit eini­­ger Bestimmtheit vorherzusagen im Stande bin, wird diese Frankreich nac geahmte Methode im Falle der Auflösung des Agramer Landtages, die nahe bevorsteht, auch auf Kroatien ausgedehnt werden. Der ungarischen Hofkanzlei bereitet der Mangel zu königl. Kommissären sich eignender Persönlichkei­­ten eine nicht geringe Verlegenheit, die no< durch­­ie Furcht gesteigert wird, daß die „Ernannten“ wenig Neigung zeigen dürften, den betreffenden Posten anzunehmen. Die Vertrauensadresse, welche die Vorstadt Wieden an Smolka gerichtet, soll nicht vereinzelt bleiben. Auch die Alservorstadt und andere Bezirke der Residenz beabsichtigen ähnliche Manifestationen ihrer Gesinnung, die noch im Laufe dieser Woche vom geradsinnigen Polenführer eingehändigt werden sollen, woferne diese der Regierung begreiflicherweise mißliebigen Kundgebungen nicht auf außerordentlichem Wege eine Vereitelung erfahren sollten. R. Wien, 9. September. Neuerdings wird in nord­­deutschen Blättern von hier aus gemeldet, daß es Nap­o­­leon gar nicht um die Insel Sardinien, son­­dern vielmehr um Genua und Ligurien zu thun sei und don Nicafoli entfernt werden müsse, um einem dem Kaiser der Franzosen gefälligeren Nachfolger Plan zu machen. Wenn man auch zugibt , daß Frankreich selde Plane hegt, und aus viesem Grunde Ricasoli der Arese erseßt sehen will, so wird man andererseits Doch überzeugt sein dürfen, daß die Durchführung­­ dieser Plane eine geraume Zeit auf sich warten lassen wird , denn abgesehen davon, daß selbst der Kaiser der Franzosen die öffentliche Meinung in Ita­­lien nicht unberücsichtigen lassen kann, so ist auch non England da, welches eine neue Vergrößerung Frank­­reichs auf Kosten Italiens unter keiner Bedingung­ zugeben wird. Ic glaube gut unterrichtet zu sein, wenn ich Ihnen sage , daß England jede neue Abtretung, heißt diese nun Sardinien oder Ligurien, als einen "casus belli betrachten würde. Die Eröffnungen, welche hier in dieser Beziehung von­ vertrauenswürdiger Seite gemacht worden sind, lassen hierüber keinen Zweifel mehr übrig. Besteht Kaiser Napo­­leon darauf, Ligurien seinem­ Kaiserreiche einzuverleiben, so­ muß er an­gefaßt und vorbereitet sein auf einen Krieg mit England. Daß dies aber nicht der Fall is, weiß Jever, wer die Verhältnisse dieser beiden Reiche kennt. Kaiser Na­­poleon ist aber­­ viel zu sehr Staatsmann, als daß er sich in einen Krieg mit England einlassen sollte, wenn er nicht alle Chancen auf seiner Seite hat, und darum glauben wir, daß selbst wann, wenn Graf Arese von Baron Ricasoli zu erregen bestimmt ist, wer Plan, Ligurien und Genua Frank­­reich einzuverleiben, vorderhand ein Projekt bleiben wird. Die siebenbürgische Frage dürfte in den nächsten Tagen in den Vordergrund treten, nachdem der dortige Landtag, wie es heißt, auf den 20. Oktober einberufen werden soll ; es ist daher von Interesse, die Ansicht eines Deutschen kennen zu lernen, der sich im „Fortschr.“ folgendermaßen ausspricht : „Ob was Schmer­­ling's<e over Kemeny's<e Programm zur Geltung kommt, bleibt sich gleich, denn : 1. die Ungarn und Szekler be­­schien den Landtag nicht; 2. die Rumänen befehlden ihn jedenfalls; 3. die Sachsen sind getheilter Mei­­nung und wie immer, so auch fest, prudentes et circum­­specti. Das Programm des Baron Kemény, welches durch Vermehrung der Negalisten die stärkere Vertretung der Rumänen bezweckt, erfreut sich einer günstigeren Kritik als jenes des Herrn Staatsministers, welches von Oktroyi­­rungen stoppen soll. Man ist überhaupt in Wien sehr im Irrthume , wenn man Denen, die dort als Deputirte der rumänischen Nation geltten, unbedingt Glauben schenkt , das Volk weiß von der ganzen Deputa­­tion nur so viel, daß man Beiträge für die Herren Depu­­tirten sammelt. Ueber die angeblich "vom Landtage vorzu­­legenden königlichen Propositionen kann ich Ihnen Folgendes mittheilen : E­i­n­e Proposition : , An­­erkennung der Rumänen als Nation‘ — einstimmige An­­nahme. -- Z­weite Proposition : „Wahlen in den Reichs­­rath“ — muß durchfallen, weil selbst die Rumänen dagegen sind. = Dritte Proposition : „Union mit Ungarn“, „ wird nach langer Debatte angenommen, bezüglich bestätigt. So stehen die Sachen in Siebenbürgen.“ In einem Artikel der rumänischen „Concordia“ schlägt Graf Nikolaus Bethlen für den Fall, daß schon ein sieben­­bürgischer Landtag unausweichlich ist, früher die Abhaltung eines rumänischen Kongresses vor. Die rumänische Nation könnte da ihre Wünsche formuliren, und die Ungarn könn­­ten dann wissen , was sie von den Rumänen zu erwarten hätten; die aus der Luft gegriffenen Gerüchte, mit welchen die Reaktion die Ungarn schreit wie z. B. der Wunsch nach einem eigenen Territorium, Abfallsbestrebungen u. f. f. würden zu­nichte werden und wir würden uns einander ken­­nen. Das wäre der erste Schritt zur Aussöhnung , denn man würde einander rennen. Die Schmerling’sche Lobrede des Bach'schen Systems hob bekanntlich ganz besonders die Fortschritte hervor, welche die Justizpflege und der Unterricht in Ungarn unter der absolutistischen Periode erfahren haben sollen . Pomps8ry bemüht sich aber vor, ein detaillirtes Ein­­gehen in die betreffenden Fragen die ministerielle Behaup­­tung gründlich zu widerlegen. Er sagt : Daß unsere Vorfahren, die bis zu Ende des vorigen Jahr­­hunderts die Schule des Kriegsgottes besuchten, unseren in wissen­­schaftlichen Akademien studirenden deutschen Nachbarn in der Rechts­­pflege denno< den Vorrang abgelaufen haben, Tünnten wir, wenn wir Zeit hätten, mit Daten beweisen.­­ Es sei genug hier zu erwäh­­nen, daß das Mittelalter „bei uns weder so lange dauerte, noh ss finster war als bei unseren Nachbarn , wo die Artikel des Straf­­gesenzes noch zu Anfang dieses Jahrhunderts vom Wahnwig, vom Fanatismus und von den Vorurtheilen­­ diktirt wurden. Wann hör­­ten in Deutschland die Hexenprozesse auf, wann wurde die Tortur aufgehoben, wann hörten in Preußen die Hinritungen durch das Rad auf? Bleiben wir aber bei der Gegenwart; auch hier nehmen wir die Herausforderung des Herrn Staatsministers Schmerling an. Wenn der Herr Staatsminister die s&onungslose Behauptung auf­­stellt, unser Prozeßverfahren sei langwierig, unser Kriminalverfahren sei brutal, so hätte er als Gegensatz die Schnelligkeit des österrei­­chischen Prozeßverfahrens und den humanen Geist des österreichischen Kriminalkodex naßweisen sollen, eine Unmöglichkeit ist. Wenn bei uns hundert Stoßstreiße die ge­­lindeste Strafe gewesen wären, so wäre unsere Praxis Criminalis hoch noch humaner, als das ö­sterreichische Strafgefehbuch. Denn dieser Kodex hat noch in neuester Zeit eine ganze Reihe neuer poli­­tischer Verbrecen und Uebertretungen aufgestellt, damit nur jede freiere Bewegung erflicht werde, indem er nicht auf die Prinzipien der Themis, sondern der Regierungspolitik basirt wurde. Jeder Strafprozeß wurde auf Grund der Untersuchungsakten geschlossen, und die öffentliche Verhandlung war nur eine leere Formalität, denn sie wurde vor dem Appellationsforum nicht wiederholt, welches blos nach den Akten urtheilte. Die Normen hinsichtlich der Barunter­­suchungshaft waren so dehnbar, daß in den meisten Fällen die Frei­­heit des unschuldig Angeklagten von der Willkür des Richters ab­­hing. Die Anhäufung von Verdachtsgründen, welche höchstens von einer nach ihrem Gewissen urtheilenden Jury berücksichtigt werden dürften, ist nach dem österreichischen Strafgeseß ein voller Beweis. Sind das die Prinzipien, auf die sich der Staatsminister uns ge­­genüber berief Diese Prinzipien sind nicht Rechtsprinzipien, son­­dern das raffierte Resultat der zivilisirten Willkür. Der ungarische Richter war Unabseßbar, während der österreichische einer erntedri­­enden Disziplin unterworfen ist. Der Herr Staatsminister fennt­e gewiß den Fall, daß in Prag der ganze oberlandesgerichtliche Senat von der Regierung aufgelöst wurde, weil er einen politischen Angeklagten nicht verurtheilte. Das Verlassens<aftsverfahren war, wie nir­­gends auf der Welt, einzig vom finanziellen Gesichtspunkt aus ein­­geführt worden, und griff die Bande des Familienlebens an. Meh­­rere vor 4­­5 Jahren begonnene Verlassensc­haftsabhandlungen sind noch heute nicht u Ende geführt. — Das österreichische sogenannte mündliche Verfahren war ein wahrer Kohn auf seinen Namen, wenn wir das ungarische summarische Verfahren betrachten. Wir berufen uns hier auf summarische­ Prozesse, welche von Wiener Bankiers vor dem Jahre 1848 gegen ungarische Schuldner, die mäch­­tigen Familien angehörten, (z. B. Blühdorn kontra Almássy) bin­­nen 14 Tagen durt geführt­ wurden. Die b österreic­hischen Doktoren mögen uns doch nur Einen Prozeß zeigen, den sie nir noch Jahre lang nach dem Urtheile fortfegten. — Sollen wir noch die Allgewalt der Referenten und das System der Geheimthuerei erwähnen, welches von der beleidigenden Borauzfeguung ausging, daß der Richter be­­stechlich sei ? — Was sollen wir endlich no dazu sagen, daß an die Stelle unseres guten Konkursgeseßes das hierreichische Konkursgeseß eingeführt wurde, welches die österreichischen Gefeggeber fest nicht für gut genug hielten, und welches bald nach seiner Einführung mit dem unmoralischen, von jeder Handelskammer, von jedem Richter und Rechtskundigen verdammten Vergleichsver­­fahren vertauscht wurde. Das ist die zivilisirte Ge­sebgebung im Gegensaß zu unseren mittel­­alterlichen Institutionen. — Das einzige Ölk­reisirs. Gesebbuch, welches wahren inneren Werth hat, ist das allgemein­e bürgerliche Geseßbuch ; aber auch bei diesem machen wir die Bemer­­kung, daß mehrere seiner harten Bestimmungen, z. B. hinsichtlich der Töchter, der Ehegöttin und der Witwe, mit dem Genius und dem SUSAN der ritterlichen ungarischen Nation vollständig im Wider­­ruck sind. Welchen Erfolg hatten Übrigens diese österreichischen legislati­­ven Arbeiten welche Tausende erklärender Paragraphen zur Welt brachten ? Wir wissen es nicht, der wievielste Entwurf einer Justiz­­organisation es ist, der gerade sehr dem Reichsrath vorgelegt wird ; das wissen wir aber, daß die vom Herrn Schmerling einst als Ju­­stizminister eingeführte Jurisdiktionsnorm (nach dem Urtheil vieler Advokaten noch die beste) von seinem Amtsnachfolger und dessen Vorschriften, vom Grafen Náda­dy, umgestoßen wurden und daß fest wieder an einer neuen gearbeitet wird. In Allem nichts als Schwanken ! Man wirft uns höhnisch vor, wir hätten außer dem Wechsel­­geseß keine geschriebenen Gefege gehabt , so wie aber diese Behaup­­tung nichts anderes als die Unkenntniß des Behauptenden mit dem Umstande beweiß, daß das vom Reichstag angenommene Tripartitum wirklich ein geschriebenes Geseß ist, so beweist der Hohn, mit melden von der Langwierigkeit unserer Prozesse gesprochen wird, nichts An­­deres, als daß der Betreffende die Natur jener Prozesse nicht kennt. Auch in England dauern die Prozesse ex radicalitate juris Jahr­­zehnte lang. Es fließt aus der Natur der Institutionen aristokra­­tisch organisirter „Staaten, daß der Grundbesiß nicht alle Augenbli>k von Herrn wechsle. In Oesterreich ist es freilich anders; da spricht keine Präsumtion für den Besitzer, da ist immer nur die „U­m­­­schreibgebühr“ die Hauptsache. Aber gehen wir weiter. Der Herr Staatsminister weiß es sehr wohl, daß unter dem gepriesenen absoluten System, während der ewig denkwürdigen Ministerschaft des Grafen Leo Thun, auß der Unterricht und die Wissenschaft nicht der Zweck, sondern­ nur ein Mittel waren, nämlich ein Mittel zur Germanisation. Die Professoren müßten in Wien gehen und sie einer deutschen Prü­­fung unterwerfen, um für befähigt erklärt zu werden. Die Lehrbü­­­cher wurden von einer deutschen Behörde bezeichnet ; ungarische Ori­­ginallehrbücher wurden äußerst selten zugelassen ; der Verlag der Lehrbücher für die Normalsc­hulen wurde in Wien monopolisirt ; aus den Lesebüchern­ der Normalschulen wurde Alles gestrichen was­ die B Vaterlandsliebe als Tugend bezeichnete : in den Realschulen wurde auf die eigenttümlichen Agrifulturverhältnisse Ungarns keine Rück­­si<t genommen ; Je Pest und Ofen wurden mitt großen Opfern deutsche O­berrealschulen, in Vest ein deutsches Gymnasium errichtet, und die ungarische Unterreglichule unterbrücht; während dem Piari­­stengymnasium die Errichtung von Parallelklassen und die Aufnahme von mehr als 50 Schülern in eine Klasse verboten wurde, nahm man­ im deutscen Gymnasium Schüler in unbeschränkter Zahl auf; zur Ehre des 19. Jachrhunderts und der deutschen Zivilisation wurde sowohl aus den Realschulen als auch aus den Gymnasien die vater­­ländische Geschichte verbannt; die Führung der Schulprotokolle in ungarisher Sprache wurde verboten, und den Schulen, die sich nicht der deutschen­­ Sprache unterwerfen wollten, wurde das Oeffentlich­­keíterecht entzogen, wie aus den Kämpfen der Säöropspataker und Debrecziner Hochschulen ersichtlich ; es wurden so theuere Schulbü­­cher oftropirt, daß viele Eltern sie nicht erspwingen konnten ; viele Fundationen wurden in einer Art verwendet, die mit dem Willen der Gründer im Widerspruch stand, und endlic wurde befohlen, daß im Jahr 1882 die Unterrichtssprache an allen Gym­aasien die deutsche sein müsse, u. f. w., u. f. w. Und da ist dies Alles nur ein blas­­ses Bild davon, „wie auf man auch unter einem absoluten System regiert werden kann.“ Das ist wohl Alles wahr, könnte der Herr Staatsminister hierauf lächelnd erwidern, so habe ja das germanisirende System ‚des Grafen Thun auch getadelt, — , wenn aber so Minister Thun außer den Pußtasäulen nichts anderes eingeführt hätte, so hätte ex-fid de wirkliche Verdienste erworben, die der Anerkennung jedes patriotischen Ungars würdig sind.“ Hierauf bemerken wir, daß die Pußtaschulen nicht vom Grafen Thun und seinem eifrigen Gehilfen, dem damaligen Schulraib Hans, in unserem Baterlande eingeführt wurden, denn bei Szegedin bestanden son. vor dem Ver­t­eidigungskrieg von 1848/9 Pußtaschulen, ja wir begegnen dem Plan zur Gründung solcher Schulen ston im Jahr 1830, wo der Kanonikus Kelcz im Raaber Kreise eine bedeutende Summe zu die­­sem Zwe testtrte. Im Jahr 1835 forderte der damalige Csanáber Bischof, Se. Exzellenz Joseph Lonovics, bei Gelegenheit einer Nundreise, die Start Szegedin auf, daß sie für die geistliche Er­­bauung der vielen tausend auf den einzelnen Gehöften (tanya) zer­­streut lebenden Gläubigen Sorge tragen möge. Der Aufforderung des Kirchenfürsten schloß ih der Eifer des damaligen Szegerdiner Pfarrers und Propstes Anton Kr­emming­er an, und nach kurzer Zeit er­­schienen die Diener der Religion aus der Stadt zu Wagen hinaus­­geführt, bald auf dem einen, bald auf dem anderen Gehöfte, bald mehrere zu gleicher Zeit auf mehreren verflohenen Gehöften, wo sie das Wort Protites verkündeten und das arbeitsame Volk unter­­richteten. Die Stadt Szegedin sorgte aber zufolge der Aufforde­­rung des Bischofs und der Bemühungen ihres Pfarrers nicht blos für das regelmäßige Abhalten des Gottesdienstes, sondern auch da­­für, daß die Kinder der Wirthe und Feldarbeiter auch Schulunter­­richt genießen konnten. So bestanden denn schon, während Lonovics den bischöflichen Stuhl inne­hatte, zwölfPußtaschulen,zu einer Zeit, wo das dankbare Baterland vom Grafen Thun und vom Herrn Hans noch nichts wußte. Außerdem gab es auch im Er­­l­auer Erzbisthum und auf mehreren Pußpen des Herzogs K­­o­­burg-Kohury solche Pußtaschulen, bevor wir noch durch die Segnungen der „gut regierenden“ absoluten Verwaltung beglüdt worden waren. Die schon bestehende ungarische Institution faßte Graf Thun auf und Herr Haas bewüßte auch sie, um den Plan des Ministers durchzuführen, indem die deutsce Schrade auch in diese Schulen ein­­eführt wurde , damit auch die Söhne des Feldarbeiters und des Irten germanisirt würden. Wer die Verhältnisse unseres Vaterlan­­des nicht kennt, der sollte nach der Rede des Herrn Staatsministers er daß auf den ausgedehnten Pußten Ungarns schon Überall vile Schulen errichtet sind, und so gibt es deren im ganzen Land nicht mehr als vierzig, wovon auf die Umgegend von Szegedin 21, auf die Gegend von Csongrád, Szentes und Mintfert 10, auf das Sümeger Komitat 5 , auf Jazygien und Rumanien 3­­ und auf das Komorner Komitat 3, entfallen. Dies ist also der große Erfolg, auf­ welchen der Herr Staatsminister wie auf ein unvergängliches Monument der österreichischen Zivilisation hinweist ! Hätte Graf Thun so viele Schulen errichtet, als Gensdarmeriekasernen in Un­­garn auf öffentliche Kosten unter dem „gut regierenden“ Absolutis­­mus erbaut wurden , so hätte er der Vergebung und des Dankes Ungarns gewiß sein können. Uebrigens ist der Fortschritt auf dem Gebiet des Volksunter­­richtes nie das Verdienst eines Einzelnen, sondern die nothwendige Folge der Forder­ungen 5­8 Zeitgeistes. Daß unsere Vorfahren in dieser Hinsicht nicht zurückbleiben wollten, davon kann sich der Herr Staats­­minister aus den Akten unserer Reichstage Überzeugen, die oft genug, aber leider nicht mit h­inreichendem Erfolg gegen sie, das geistige Leben, die geistige Kraft der Jugend unterdrücenden Verfügungen der von Wien ausgeübten suprema inspectio ihre Stimme erhoben. Wären die Ungarn nach 1848 in ihrem eigenen Vaterlande die Her­­ren der Lage geblieben , so hätten sie gewiß den Forderungen des Zeitgeistes entsprochen ; sie hätten unter Anderem gewiß die Joseph­­realschule zu einem vollständigen Polytechnikum erhoben , welches vom vorigen­ System eben in dieser realistisch gesinnten Zeit von Pest Far­a“ hinaus verlegt wurde , damit es ja nur weniger Seh­­­er zähle.­­ Indem hierauf der Redakteur des „M. O.“ die materiel­­len Bortheile und Fortschritte , mit deren Segnungen das absolute System Ungarn beglüdt haben soll , einer scharfen Kritik unterwirft, und dabei der famosen, in ministeriellem Auftrag fabrizirten Rekifi­­kationsbroschüre 2 „„Rü>dli““ gedenkt, in welcher Ungarn so darge­­stellt wurde, als läge es in der Mitte des Paradieses , bemerkt er, daß unter jenem „gutregierenden““ absoluten System die Anlage der Eisenbahnen nicht nach kommerziellen, sondern nach strategischen Rück­­sichtn gefitehen mußte, daß die vaterländische Eisenindustrie mit sol­­len Steuern­ belastet wurde, daß sie mit den Produkten des Aus­­landes nicht­ konkurriren kann , daß die Errichtung einer ungarischen Hypothekenbank nicht gestattet wurde, daß seit der Einführung des Tabakmonopols jährlich 300.060 Zentner Tabak mehr eingeführt wer­­den müssen als früher, wofür mehr als 10 Millionen Gulden Silber Yen ... wandern, — und geht dann zur Frage des Straßen­­aules über, in aus Weiter, als eine halbe Meile gefangen. — ‚ Diese „halbe Meile während eines Tages­ könnte wohl als Wid­is den ethnographischen, Studien der ,­ die Kultur als einen Exportar­­tikel betrachtenden deutschen Touristen passiren, nach deren Erzählun­­gen die „Csikos“ einen eigenen Volksstamm bilden, die „Vorspann“ (forspont) eine eigene Pferderace­­ und die , Bunda" ein derartiges Kleidungsstür ist, daß darauf bei regnerischer Witterung Wolle wächst ; — wenn es aber nicht «in Big, nicht eine rhetorische Figur, sondern eine wirkliche Behauptung sein soll, so ist es eine sehr gewagte Behauptung. Es it wahr, daß wir zur Belebung des Handelsver­­kehres, außer den Verfügungen der Reichstage von 1741, 1751, 1764 und außer dem resultatlos­ gebliebenen Operat des Reichstages von 1791 wenig gethan haben ; aber auch das ist wahr, daß die väterliche Regierung, deren ultima ratio auch damals in Wien war, auch nd dieses Wenige verhinderte ; — es ist wahr, daß wir in unserer N­oh­rung von den Marktplätzen des Auslandes wenig Trieb zur Hebung­ un­serer Produktion in uns fühlten; aber all das ist wahr, daß die väterliche Regierung immer beliebt war uns in einer abhängigen Kolonialstellung zu erhalten; es ist wahr, daß die Kommunikation durch die „ex "veto pretio salis" entspringende und zu Straßen­­bauten und Flußregulirurgen bestimmte geringe Summe von 240.000 fl. nicht eben sehr erleichtert und gefördert werden konnte, es ist aber aug wahr, daß nicht einmal diese Summe zu diesem Zweck verwendet wurde; — es ist zwar wahr, daß es in einem Land, in welchem nicht alle Bewohner an den öffentlichen„ Arbeiten “theil­­nehmen, hauptsächlich in solchen Gegenden, wo man den Stein nur in der Form von Sand und Humus fennt, nicht möglich war die­­ Verkehrsstraßen Überall in gutem Zustand zu erhalten; es tst aber auch wahr, daß die Mac­­t, welche über die öffentliche Arbeitskraft und über die Steuern nach Belieben verfügte, während der besun­­genen zwölf Jahre nicht Überall gute Straßen baute und außerdem er Bach's<e Verwaltung für die Seitenstraßen gar nicht. Nach einem Hinweis auf die Verdienste Szechenyi's und­ auf die Bestrebungen Ungarns in kommerzieller Hinsicht auch vor 1848, die hauptsächlich am Widerstand der Wiener Regierung scheiterten, schließt der Verfasser folgendermaßen : „Hätte uns aber auch die germanisirende Regierung mit welchem materiellen Reichthum immer überschüttet , so hätte sie uns doch nicht beruhigen und befriedigen können, so lange sie unsere Gefege mit Füßen trat, und uns unserer Freiheit beraubte. Der höhere Preis des Weizens und wer Wolle ifif eine Shapdloshaltung für den Verlust eimnes so theuern Schages wie die Freiheit. Wenn der Herr Staatsminister was Glü> ver Staatsbürger blos vom Standpunkt der mat­teriellen Wohlfahrt aus betrachtet, so ist es die Pflicht Aller Anh­ängeri dem­ Freiheits Herrn Sc­hmerk hing den Krieg zu erklären“ lassen warf Die Der Entwurf beginnt im Wesentlichen 8, apost. Majestät ! Alle, gnädigster Herr und König ! erste Angelegenheit, welche die am 13. April 1861 in die Haupt­­stadt Agram „zum Landtag einberufenen Volksvertreter Ew. Majestät »orzustellen für ihre konstitutionelle Pflicht erachten , ist die Anerken­­nung und vollständige Wiedererstattung der ural­­ten tausendjährigen Verfassung und territorialen Integrität des drei­­einigen Königreiches Dalmatien, Kroatien und Slawonien. Das ist die Stimme und der Wunsch des ganzen Volkes , sein Standpunkte ausgehend, wird man den Schmerz begreifen und beurtheilen können, den der das Volk bilaterale Hingabe daraus ergaben oder die zum des dreieinigen und Adreßent­­. . Nur von die­­Königreiches in Folge der eigenmächtigen Entziehung einer von so vielen erlauc­ten Königen Staatsverträge garantirten Verfassung in Folge des Aufdrängens des berüchtigten absolutistischen Systems empfand, das ihm sein Theuerfles entriß, und das Heiligste mit Füßen trat : die Nationalität und die nationale Sprache, das seinen materiellen und moralischen Untergang, die Vernichtung jenes lebendigen Funkens des Vertrauens bezwecte, womit unser Volk den König stets umgab und umgibt. Indem wir gegen diese eigenmächtige Entziehung Protest einlegen, verwahren wir uns gegen und w­­ie abgeleitet Perp [Mien Verfassung feierlichen : alle Folgen , die sich" Rechtes warn | staatliche Unabhängigkeit zu be­­haupten, griff unser Volk im I, 1848 zu den Waffen“ Far Üben es diese Unabhängigkeit und Nationalität schübte , hat es den wan­­kenden Thron Eurer Majestät mit seinen Waffen gerettet... Unser Volk verlangt nur, daß sein durch bilateralen Vertrag bekräftigtes, im Jahre 1848 erfolgreich vertheidigtes Recht durch nichts beeinträch­­tigt werde — das Recht, für das es immer eingestanden , und das es nie verwirkt oder verloren hat. Die staatliche Unabhängigkeit " Gefepartitel vom Jahre 1527, 1712 und 1790 anerkannt­ und bestä­­tigt worden.­­ Die Unabhängigkeit ist die Grundlage unserer nationa­­len Existenz, unseres ganzen konstitutionellen dung­stät unter dem 26, gnädigst Majestät erklärt auf haben.­skripte des erlauchten Königs ordines indietionem statem sarea ipsos Banos müssen wir des Artikels in veteri aufgehoben, dietae, Lebens, An dieser Grundlage halten wir wie vordem fest, in zuversicht'ichem Vertrauen, daß die Verfassung. dem dreieinigen Königreiche dererstattet zu beschließen gerubten in jedem Falle wie­­unter dem 20. Oktober 1860 , nachdem Höc­hstdieselben den konstitutionellen Weg betreten und die Ueberzeugung gewonnen haben daß Abwei­­des breteinigen Königreichs nicht beglühen, ja vielmehr dem Throne Eurer Majestät und dem ganzen Reiche mit Verderben­ drohe.­­ „Bezüglich der allerhöchsten die Einberufung des kroatisch-slavonischen Sehung unserer alten einzusehen geruhen et publicationem dietae sen Conventus ho­­rum Regnorum instar Regni Hungariae suam Oaesaream libertati SS. et OO. tissime derogare videatur. Quemadmodum Saera-Majestas Maje­­aner­­Une­­consuetudine, indicendae (regni, eolis illorum , Regnorum Suorum elementer congervare velle sese benigne obtulit, dummodo semper a Banis ipsis hac de re rerum tractaundarum causa Generalis ipsa Dieta indicenda sit, evocatur.‘* Diesen Ge­legentwurf hat der Art. 58 , 1797 des ungarischen Landtags in nichts geändert, wo weniger Der Art. lautet s ., Generales Regnorum Dalmatiae at Slavoniae Congregationes cum Praevio amnetu Regio celebrandae veniun.“*, woraus erhellt, daß das Hecht der Einberufung des Königreiche dem Banus zur vorhergehenden Sank- - Das that er aber nicht, weil es i­n einem Tag des steht, Sept gibt es zukommen von Pest folgen. Eure­­­m bestätigten , darf seine Rationalität und dreieinigen Königreichs davon prins in Ungarn das Volk ließen, Grund ist admoneatur, et cute Straßen, Abbruch unseres jeht kann man Vom kroatischen Landtag wir heute wieder einige Stellen wes durch wird , wie Eure Majestät Gerade in dieser Entschließung gibt reservasse. Cum autem der von dem Ew. Majestät werden. unserer Maximilian Es behufs der guten staatsrechtliche Verträge und­ Proposition, die Cw. Mase­­Februar 1861, 3. 152, diesem Landtag aller­­Folgendes erwähnen ; Ew. 58 vom Sabre 1790-91 Landtages angeordnet zu Ew. Majestät liegt die Ber. Majestät aus dem Re­­vom 29. November 1567 Verfassung, was Ew. lautet 1 „Intellexerunt id Quarumnam Landtages dieser status et . Tagesneuigkeiten. West, 10. September, *­­ Bekanntlich müssen Lastzüge auf der südöstlichen Staats­­­bahn, welche nicht direkt nach Pest bestimmt sind, sondern einen anderen Bestimmungsort haben, in den Pester Bahnhof einfahren und erst von hier weiter befördert werden, wodurch auf dem hiesigen Bahnhofs öfters ein zu komplizirter Betriebs­­dienst entsteht. Um diesem Uebelstande abzuhelfen und den Verkehr der Lastzüge zu fördern, läßt die Staatseisenbahnge­­sellschaft an der Stelle, wo sich die Bahn nach Caegled-Sze­­gedin-Temes­vár (beziehungs­weise der Theißbahn) abzweigt, einen geräumigen Bahnhof mit den nöthigen Magazinen errichten und eine Verbindungs­bahn erbauen. Es werden Dem­nach die auf der südöstlichen Staatsbahn verkehrenden Lastzüge mögen sie von oben oder unten kommen, mittelst dieser Ver­­bindungsbahn ihre Fahrten unaufgehalten fortleben und nicht wie bisher in den Pester Bahnhof einfahren müssen. Dies gilt jedoch nur für Lastzüge, da Personen- und gemischte Züge nach wie vor in den hiesigen Bahnhof einfahren werden, wie dies in dem mit der Stadtkommune und der Eisenbahnunter­­nehmung vereinbarten Kontrakt festgefebt wurde. * z Ein Kreditbrief, der einem hiesigen Handlungshause zugelommten, läßt vermuthen, daß dr Großfürst Ko­n­­stantin seine Reise nach Ungarn unternehmen werde, * z Reisende die vor mehreren Tagen aus Füred angekommen sind, dementirren schon die Nachricht, daß Franz D­e­nk sich daselbst aufhalte ; wie nun „P. N.“ berichtet, verweilt der große Patriot fortwährend in Pest im Kreise seiner Freunde. * Bezüglich der in mehreren Blättern aufgetauchten und auch theilweise in unser Blatt übergegangenen Berichte einer von dem Fürsten Paul Esterházy angeblich kontrahirten Anleihe ist die „A. €." ermächtigt, zu erklären, daß an allen vielen Gerechten kein wahres Wort ist, und daß vielmehr die günstigen Resultate eines eingeleiteten Verpaßtungssystems dem Fürsten die Nothwendigkeit der Kontrahirung einer Anleihe entbehrlich machen.­ * Die von ihren literarischen Leistungen bekannte Gräfin Julie Batt­hy­ányi, geborene Aprarin, ist einer Mit­­theilung des „Sürgöny­“ zufolge in Pest angekommen. * Se. Majestät der Kaiser hat das erste Exemplar einer von dem Herrn Karl Krauß (aus Totis in Ungarn gebörtig) in Paris in hebräischer Sprache ausgeführten Denkmünze, welche zur Erinnerung an den 18. Feber 1860, an­ welchem Tage von Juden die Grundbesitfähigkeit gewährt ward , ange­­nommen, und hiefür dem Künstler die große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. * z Die an den Reichsrath ergangene Mitthei­­lung über die Auflösung des ungarischen Reics­­tags wird in sämmtlißen Provinzen auf dem Wege der ber treffenden Statthaltereien kundgema­cht. * Ueber das am 7. b. in Fiume veranstaltete Kon­­zert Remenyi's gehen uns heute weiße, grüne und rothe Blätter zu, auf denen der Künstler in Prosa und Versen ge­­feiert wird, zum Belege, daß sein Spiel die Hörer dort enthu­­siastisch erregte. *7 . Wir werden von Herren Stephan Szent­­királyi um die Aufnahme folgender Zeilen ersucht . Den verehrten Pränumeranten des Romans „Die Juden in Un­­garn" theile ich zu ihrer völligen Beruhigung mit, daß die Schwierigkeiten, die bis sehr das Erscheinen dieses Werkes hin­­­derten, bereits beseitigt sind und dasselbe im Laufe des nächsten Monats jedem geehrten Pränumeranten zugesendet wird, Stephan Szentkirályi:" * Da leider­ viele Ungarn Bekannte und Verwandte in Amerika haben, — sagt der „Sürgöny“ — mit denen nur eine briefliche Berührung stattfinden kann, so bringt das ge­­nannte Blatt in Erinnerung, daß auf den Adressen der nach Nordamerika zu sendenden Briefe außer dem Namen der Stadt oder des Dorfes auch der Name des Staates und der Grafschaft anzugeben sei, wenn die Briefe richtig an den Adres­­saten gelangen sollen. *z Dem hiesigen protokollirten Kaufmann Ado­ph Weiß (bekannt unter dem Namen Földväree Weiß) wurde hohen Ortes die Bewilligung ertheilt, den Namen Bölcskey­­ annehmen und führen zu dürfen. * Emil Beniczky überseht gegenwärtig ein interes­­santes Werk in's Ungarische, nämlich : „Die Jakobiner in Un­­garn“, ein romantisches Zeitgemälde aus der Periode von Mar­­tino­vi­ć's Verschwörung in Ungarn. Der Verfasser dieses Werkes ist Franz Pulpky , der es nach der Katastrophe von 1849 in deutscher Sprache schrieb und in Berlin er­­scheinen ließ.­­ * Das Sároser Komitat hat an Smolka ein Dankschreiben gerichtet, an dessen Schluß es folgendermaßen heißt: Wir, als unmittelbare Nachbarn Ihres Vaterlandes , kennen dasselbe nicht blos aus seiner herrlichen Vergangenheit aus der Ge­­schichte, sondern wir lernen es auch aus persönlicher Bekanntschaft mit seinen Söhnen kennen und achten, deren ausgezeichnete Eigen­­scaften, deren mit dem unsrigen verwandter Charakter, und deren lebendige Freiheitsliebe unsere Sympathien für das polnische Volk steigern und kräftigen. Der Himmel gebe es, daß Koscziusko's in iiefem patriotischem Schmerz gesprochene Worte in ihrem edlen Va­­terland aufhören mögen eine Wahrheit zu sein, auf daß es­ sich mit uns vereint, dur­ Jahrhunderte hindur< jenes Glückes und jener Freiheit erfreuen möge, welche es durch so viele Prüfungen, durch so viele Leiden, durch so viele Opfer verdient hat. — CEpertes, am 26. August 1861, * p Ueber den schlechten, ja fast unpraktikablen Zustand der Straße vom Tunnel nach dem Ofner Bahn­­ho­fe sind die vielfältigsten Klagen laut geworden. Die Ofner Stadtbehörde konnte bei dem besten Willen nichts thun, um diese Straße fahrbar zu machen, denn die mißlichen Finanz­­verhältnisse der Stadt sind ja allbekannt. Es ist nun bei der dringenden Nothwendigkeit, den Ofner Bahnhof mit dem Tun­­nel durch eine gute Straße zu verbinden, ein Uebereinkommen mit der Südbahnunternehmung getroffen wor­­den, wornach diese (wohl auch im eigenen Interesse) die Pfla­­sterung der mehrgedachten Straße auf eigene Kosten unter­­nimmt und die diesfälligen bedeutenden Auslagen von der Ofner Stadtkommune in 15 Jahresraten­­ und vergütet erhält. Die Herstellung dieser Straße wird demnächst in Angriff ge­­nommen werden. + Der Korrespondent des „M. DO.’ aus dem Wiesel­­burger Komitat theilt mit, daß der in jenem Komitat zu bildende landwirthschaftliche Verein am 2. b. in Ungarisch­­Altenburg seine konstituirende Versammlung gehalten habe. „Der Präsident, Obergespan Graf Heinrich Zi­e­g , trat mit 2000 fl. in die Reihe der gründenden Mitglieder ; zum Vizepräsidenten wurde der erzherzogliche Direktor, Karl Zim­­mermann, gewählt.­­ Das Veßprimer Komitat hat am 2. b. M. be­schlossen, an Dr. Smolka ein Dankschreiben zu richten. Das Gömö­zer Komitat trat am 4. b., das Zalaer und Cs­anáder Komitat am 2. b. vom Protest des Reichs­­tages gegen die Auflösung desselben bei.­­ Der Kronstädter rumänische Frauenver­­ein hat dem Herrn Straff der Obergespan Emanuel Goz sdu, sowie auch den Herren Landtagsdeputirten Aloisius Vlad­u und Georg Popa als Anerkennung für ihre muthige und takt­­volle Haltung in der Nationalitätenfrage drei in Sammt mit Gold gestickte Eichenkränze nach antiker Art. zugesendet. + Aus dem Neutraer Komitat ist die Nachricht eingelaufen, daß die Komitatsbeamten ihre auf die Frage des­­ k. k. Kommissärs H­al­z­l antwortenden Erklärungen, welche an den Obergespan gerichtet und adressit waren, abgegeben haben. Beinahe alle Beamten gaben­ die Antwort, daß der fragliche Beschluß hinsichtlich der Steuerverweigerung einstimmig“ gefaßt wurde, und daß die Beschlußwissung in den ungarischen Ge­­sehen gegründet sei, weil die Ihne Einwilligung des Reichstags ausgeworfenen Steuern nicht als gefeblich betrachtet werden können. Der Obergespan übersandte­ diese Erklärungen Herrn Halzl, wer dann am 5. vd. wist seiner ganzen Familie, Niemand, weiß wohin, aus Neutra abreiste. + 7 Aus Dedenburg vom 3. wird. uns geschrie­­ben . Gestern Abends wurde im­­ Theater ein Ball zum Besten des Honvedunterstüßungsvereines­ veranstaltet und fiel bei far­ fem Besuch glänzend aus. Der Herzog und die Herzogin von Sutherland kamen um 10 Uhr in Begleitung der Grafen Széchenyi, Frßtet­? und Zichy aus Zinkendorf und beehrten den Ball mit iger Gegenwart, während einer ganzen Stunde. Der Herzog gig auf einige Minuten in den Saal und sprach mit mehreren Deiren. + In der am 4. d. abgehaltenen Sitzung des Mittel- Szolnofer Komitates wurde beschlossen, daß die Remit gtehämten, bis die Finanzverhältnisse des Komitates ges | | | ! | "Nyse: M­Ah WIN YON GUT TAB­ACH FIDE (WNWKRETDNER nn RR­AI aa 972 Finan anten AT '

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