Pester Lloyd, Oktober 1861 (Jahrgang 8, nr. 229-255)

1861-10-10 / nr. 237

um, Herbert, habe gnomie fab, find. find, können sich beruhigem, lieblichen Die Souveraine in Compiegne. Die Nachrichten aus dem kaiserlichen Schloffe, welches zwei Tage lang zwei der mächtigsten Souveräne in seinen Mauern beherbergte, erzählen uns big fest nur von dem äußern Slange, welcher dort v­eranstaltet wurde, und mehr wird man wohl noch längere Zeit nicht erfahren Es ist nicht anzunehmen, dag Napoleon und Wilhelm ihre Projekte über die Imänderung der Karte Europas so bald der­öf­­fentlichen Neugier preisgeben werden, und haben sie nichts befehloffen , nun so bleibt Das Geheimnis um so Geiler ber­wahrt. Unterdessen sehen wir, Daß Napoleon verstanden hat, den angenehmen Wirth zu machen, der König von Preußen hat alle Arten von Aufmerksamkeit angetroffen, sogar Pivat­­rufe auf seine Person, welche sich unter die Doc! auf den Kaiser mischten. Wir entnehmen der „K. 3." folgende an­­ziehende Schilderung 008 Ortes und der Festlichkeiten : Am 6. Oktober Morgens um 9 hr ging ein Ertra­­zug mit Salon und Terrasse von Paris nach Jeumont, um den König zu erwarten. Herr v. Nothiehild, in seiner ‚dop­­pelten Eigenschaft eines Präsidenten der Nordbahn und centes preußischen Generalfonfule, und die Mitglieder de U Über­­wachungsausschusses der genannten Bahn befanden si in diesem Zuge, Der in Compiegne anhielt, um die Personen aufzunehmen, die dem Könige während seines Aufenthaltes in­ Srankreich beigegeben sind. Im 3%. Uhr traf der Kör mig in Lenmont ein, wo er mit großer Feierlichkeit empfan­­gen wurde. L’exactitude est la politesse des rois. Punkt 6 Uhr, wie es angekündigt gewesen, fuhr König Wilhelm I. in den Bahnhof von Compiègne ein. Louis Napoleon er­­wartete ihn bereits seit einer halben Stunde, begleitet von den Generalen Fleurs und Montebello. Der Kaiser schien sehr unruhig, da sich seiner Meinung nach der Zug verspätet habe, und drückte einem Mitgliede der preußischen Gesandts­chaft, das zugegen war, den Glück auf den König von Preußen zu sehen und den Wunsch, er möchte nicht műde ankommen. Der König grüßte bei seiner Ankunft mit der Hand aus dem Maggon heraus; der Saiser erwartete ihn am M­agentritt, auf einem Teppich stehend. Dann begrüßten die beiden Souveraine einander, in­­dem sie sich die Hand drückten. Der Kaiser führte dann feinen Gast in den Wagen. Beide Souverine waren im bürgerlicher Kleidung. Der Kaiser war von den Generalen Montebello und Fleury begleitet. Zuaven bildeten Spalier von Bahnhöfe bis an den Palast. In einem Daumontwagen fuhren die Zouses räne ohne Eöforte hindurch. Ueberall Hochs auf den Kö­­nig, Den Kaiser, Die Kaiserin und den kaiserlichen Prinzen. Ehrendamen erwarteten die Herrschaften unten an der großen Treppe in der Vorhalle. Bei dem Herannahen des Königs ging die Kaiserin bis an die Freitreppe vor und Ersterer füßte in sehr artiger Weise Ihrer Majestät die Hand und bot ihr, nachdem er den kaiserlichen Prinzen geliebt oft, den Arm. Nur ein von den H­undertgarden gebildetes Spa­­lier stiegen Ihre Mayestäten die Treppe hinauf bis in Die Em­mer. Heute Abends nach Tirche, ungefähr gegen ach Llhr, wich dem König noch ein Waidmannsschauspiel gegeben, in­ dem man im Schloßhofe,­ bei Sadelbeleuchtung , „vor aller Melt einen Hirsch auswaichen wird. Morgen it Blindjagd, zu welchem 3wede an z­wölfs bis vierzehnhunder Fasanen zusammengebracht sind. Damm wird eine Epazierfahrt nach dem alten Pierrefonds Durch den Wald gemact. Jedes mil­­itärische Schauspiel unterbleibt, wenn es der hohe Gast nicht ausdrücklich verlangt. Abends kleines Diner, dann Theater. Man glaubt hier nicht, das wer König übermorgen nach Paris geben werde, man glaubt im Gegentheil, tag er an diesen 1. Tage wieder nach Deutschland zurückeirrt. Die Ap­­partements zum Empfange des Königs und seines großen Gefolges sind sehr prachtsolt, zahlreich und sehr bequem ein­gerichtet... Die Appartements der Minister schließen si un­mittelbar an vas des Königs. Auf seinem Pulte erwarten ihn die neuesten Zeitungen. Darunter auch Die "Times" mit ihrer Polemik gegen den Besuc, aber ich habe nicht Eine deutsche­ Zeitung bemerkt. . Das Bett des Königs steht zwi­­schen den Porträts Louis Napoleon’s und der Kaiserin Eugenie.. Die Kaiserin ist Bier und erwartete den König im Schlosfe. In den Straßen it es so lebendig wie in Paris. Hier und da wird illuminirt, trog dem ansprüchlichen Tunde des Könige, es nicht zu thun. Die Gaffen sind seitlich gez­­chmückt; aus den Fenstern weben sehr viele dreifarbige Fahnen, bis­ jeßt noch nicht eine schwarze weiße, weil die Franzosen nicht wissen, Daß man andere als seine eigene Salbe aussteden darf und fann. Die Munizipalität bat dem Matre einen unbegrenzten Kredit sou­rt zum Smede der Moe fhmüdung und heute Abends, von G. sollte illuminirt werden ; aber Wilhelm I. hat gedankt. Morgen haben wir ungeheures Feuerwerk und Komödie. Der Kaiser hat beim­ König telez­aranhisch angefragt, welche Truppe er fehlen wolle? Der König hat die vom Theater Srangais verlangt. Schon ist sie da und morgen wird sie „Le bourgeois“ von Caraguel feien. Fir wollíie Sicherheit ist auch schon gesorgt. Unzählige „Vermummte” fehleib­en verwundet . Den berühmten wurde, es an der Phofig­­‚bier­eisenbahn neue Besucher, des Freundes erwartet man Nofofogebäute, Paris die größte Aehnlichkeit helte es einem: Invalidenbaute 2ourfe hier empfangen. Gänge und Alleen daumn erinnern, entthronter Könige machen und feste den betrogenen Karl IV. von Spanien summt seinem Sedon, dem Friedensfürsten, auf die eleganteste sich zwar Vane gebaut, Hunderts­tes Dreieck , dessen seinem­ Theil seiner Kindheit verlebte,­ der 1809 Weise restaurirt, ‚Karl entfernt und Marie Er hatte die Aufmerksamkeit, gewisse die auf's lebhafteste an Schön: men, daß er in seiner Heimath sterbe, verlassene Compiegne wieder auf, fir Fontaineblenu , verlobte soll man, was Ausschmüdung be­trifft, Wunder gewirft haben. Das hier einen in Schönbrunn träut Napoleon III., der gern in Allem an das. eríte Empire anfnüpft, nabm Schlog ift nach einem von Gabriel , erstem Architekten Ludwigs XV., entworfenen Der mit Verschönerungen pur Godot, das verliebte sich aber hier, und es in ihm gewiß­este große Genugthuung, den Hohenzollern hier zu empfangen. Ac "Sn­ee Tagen Vorz­bay, Bellicart und Vebreur um die Mitte des vorigen Jahrs bildet­en unregelmäßig 190 Meter mußt. jonischen Säulen ruben wer eine ringsumher laufende Balustrade sich anschließt. Die bei­­den anderen Zeiten Säulenhalle, eingang wer von bilder. Die werten verbunden zahllosen Appartements von auf dem Dache eine imposante eigentlichen Haupts kleinen Gemächer und ver­steerten Treppen im Innern des Schi­ffes mußten unter Na­­poleon I. großen Plan machen. Die, ähnlich wie in St.-Cloud angelegt, Doch um vieles größer und fder Vercier und Lafontaine entworfen, son Berthault ausgeführt sind, Die Gemächer der Kaiserin , getrennt von denen des Kaisers, Steben Doc in bequemster Verbindung ; eben fo­lst die Anlage dor Küchen und Wohnung für Ger­folge und Dienerschaft ein wahres Muster von Geschmack und Bequemlichkeit. Besonders schön­ sind die große Gale­­rie (45 Meter lang) , der Saal, der Garten, die Kapelle und Die breite Treppe. Mies­st reich ausgestattet und ge­­schmüct mit den Malereien Revoute’8 und Giroder’s, die den Skulpturen Beauvaler’s den Gang streitig zu machen scheinen. Die Gebäude umschließen jede Höfe : den Büverz, Brunnen-, Kirchen­, den Kapellens, den Orangerie- und den Ehrenhof, welchen legteren ein von Naguet (1784) meister­­haft gearbeitetes Gitter umschließt. Der Garten, nach einem Plane des bereits erwähnten Berthault, ist nicht allzu groß, aber trefflich vnsponirt ; er wird bewässert mit Hilfe einer am Ufer der Dife aufgestellten Dampfmaschine. Marmor­­und Bronzestaten sind in Menge vorhanden und geschmack­­voll untergebracht. Zumeist imponirend ist ein 500 Ton­en langer Raubgang, der, völlig dicht bewachsen, den schönsten Weg vom Schloß nach dem Walde bildet und gegen Son­­nenschein und Negen Schuß gewährt. Bemerkenswertb neben dem Schloß it das Stadthaus, so ein rechtes, mittelalter­­liches , aotbisches "Hotel de Ville , voller , Zufälligkeiten und Gapricen, mit einem sehr schönen Thum und kleinen Thürme c­en und einem Anbau aus der Zeit Ludwig’s XIII. Außer­­dem befigt die Heine Stadt drei sehr große Kirchen, die sich in­so­fern den bedeutendsten gothischen Baumeifen anschließen, als sie alle drei nie ganz fertig geworden sind. Zwei Telegramme aus den folgenden Tagen ergänzen den Bericht : Kompiegne, Montag­ 7. Oktober, Borm. Augenblickich findet die Jagd statt. Auf 2 Uhr Nach­mittags it eine Spazierfahrt nach Pierrefonds angeordnet. Heute Abends it eine Theatervorstellung. Das gegenseitige Verhalten der Monarchen it sehr herzlich. 8. Oktober. Der König von Preußen ist Mittags hal­ 12 Uhr abgereist. Der Kaiser gab ihm das Geleite bis auf den Bahnhof. Die­­ Verabschiedung war eine sehr herzliche. Die Angriffe auf das Ministerium Schmerling mehren sich mit jedem Tage, und zwar kommen sie durchaus nicht aus Ungarn, und in der ungarischen Frage allein, viel­­mehr reicht der Naum unseres Blattes nicht mehr hin, um all die tavelnden Stimmen auch nur theilweise aufzunehmen, die sich jenseits der Leitha gegen das Staatsministe­­rium vernehmen lassen. . Heute it es der bereits erwähnte, ministerielle BPreßaefesgentwurf, der sich ven beru­­ften Tadel gefallen assen mus. Co jagt zuförderst Die véle: Hätte der Presgefegentwwurf nebst der Novelle zum Strafge­­feß, welche beide das Ministerium in der legten Giltung des Abge­­ordnetenhauses als Vorlagen eingebracht hat, heute bereits Gefese s­­traft, wir wirden den Bersuch, unsere Meinung über diese zwei Entwürfe redlich auszusprechen, nicht mehr wagen. Dieses Bekennte nis, denfen wir, ist eine sehr bimpfige Kritik dieser neuesten , unter schmerzhaften Welten gebormen legislatorischen Arbeit unseres Mini­­steriumss, daß sie Feine zu harte ist. Dafür werden wir den Beweis nicht schuldig bleiben. An zwei wichtigen Punkten, das haben wir anzuerkennen, un­­terscheidet sich der Entwurf von der fest noch berrfchenden Preige­­reggebung in sehr vortheilhafter Meise, indem er das Recht zur Herausgabe von Druckschriften nicht mehr an eine von den Administrativbehörden nad). Belieben ertheilte Konzession bindet, und die strafrechtliche Beurtheilung der Preßerzeugnisse aus fehlten sich dem ordentlichen Nichter zumweilt. Das sind unlengbar ziel­große, der Preßfreiheit gemachte Zugeständnisse, deren erstes allerdings nicht wenig durch die vorsorgliche Bestimmung bee­­inträchtigt wird, Bad Buchbruder und Buchhändler insbesondere an, wenn sie wegen einer von­ ihnen gedruckten, ver­­legten oder verbreiteten Drucschrift auch nur ein einziges Mal eines Verbrechens oder innerhalb zweier Jahre dreier Vergehen oder Ner bertretungen schuldig befunden worden sind, ihrer gewerblichen Kon­­zesien verlustig werden künnen. Hiemit ist eine Verschärfung der Strafen für die durch die Presse begangenen strafbaren Handlungen ausgesprochen, welche nicht nur an sich­erorbitanter Natur , sondern auch ganz dazu geeignet es, den­ Bruder eines Blattes zum Senior der Redaktion zu erheben, welche in Zukunft mit Recht geltend angedrohte Strafe, der totale DBerkuft nämlich seiner gewerblichen Konzepsion ist, als diejenige, von welcher der mit der Aussicht auf Geld- und Freiheitsstrafen arbeitende Redakteur bedroht wird, Trogdem durch diese finnige Ü­bertragung der Präventivzen­­sur son der Polizeibehörde auf den durch eine­ sehr wirksame Straf­­androhung in überaus polizeiliche Stimmung verfesten Bruder eine höchst beachtenswerthe Garantie gegen tollsühne Ausschreitungen der Presse geschaffen ist, schü­ttet «der neue ministerife Entwurf auch ehr­reiches Füllhorn von Strafen über alle diejenigen Sterblichen aus, die an der Schöpfung eines strafbaren Preperzeugnisses Theil haben. Nicht nur bleiben die Strafbestimmungen des allgemeinen Strafge­­fäßes aufrecht, sondern es tritt nun auch noch zu den, tie sattsam befannt, keinestens sehr milden Pönitenzen, welche jener Köder aus­­spricht, auch noch ein bald theilweiser,­ bald gänzlicher Beru­ft der Kaution, welche jeder Herausgeber einer Zeitschrift auch in Zukunft (durchschnittlich zwanzig Perzent niedriger als jent) zu erlegen hat. Es werden ferner jene Vergehen, welche, in der Ueber­­tretung der rein formalen Vorschriften der Preforpnung beste­­hen, Strafen an Geld und Freiheit preisgegeben,, 10 bart fast wie für Diebstahl und Betrug, und dazu kommt endlich noch, dag Die Anzahl der frafbaren Personen bei Preßerzeugnissen in dem neuen Gefäßentwurf so weit gegriffen wird , mie sonst webt nirgends im Strafrecht, denn, obwohl die Bezeichnung eines verant­­wortlichen Redakteurs gefordert wird, werden auch Herausgeber, Ver­leger und Bruder in den Kreis der gleichzeitig zu verfolgenden Perso­­nen gezogen, ja selbst darü­ber hinaus gestattet die Interpretation streibt auch den Autor eines speziell infriminirten Artikels zur Ne­­chenschaft zu ziehen, und zu diesem Ende die Angabe desselben vom verantwortlichen Redakteur zu erschwingen ! · All’dien,m­an wird es uns zu geben ist schlimm,sehr"schltk­tiv­­wenn es Gesetzeskraft erhält,und dennoch ist es nicht das Siblimm­ste, was uns in der neuen Regierrugsvorlage zugedacht wird.Das Ge­­fä­hrlichste sehen wir nämlich in der Novellezrranti­algesetz­thka das Ministerium eingebracht haL Darin findet sich neben einigen Bestimmungen zum Schutze der Verfassung und der1nit ibr·zitis"11- menhängenden Einrichtungen, eine neue Definition eines Breßvergehens, die an Dehnbarkeit, also an Gefährlichkeit das Neußerste­n­, was die menschliche Kunst der M Wortstellung wohl zu Teisten im Stande sein mag. Jede Umschreitung wü­rde den Effekt Schwächen und wir fegen daher briefen (bereits im jüngsten Morgenblatte von uns zu­ ir­en) Musterparagraph naturgetreu bin: „Wer vor mehreren Leuten , in Druckwerfen , verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen oder sonst öffentlich — anderes, als wofir sie Affe defürirt zu werden verdienten, so wandeln wir fo nahe auf unbehesften Brunnen des dritten Artikels der Novelle, das ein­ [elfer Hauch genügt, uns hineinzumeben. Und das nennt man ein Geieg zum Schuß der DUSULEELDEU, damit meint das Ministerium Schmerling eine Oropidat im Dienste des Liberalisimus vollbracht zu haben, und der beneiden ung viel­­leicht gar noch etliche Staatsráthe­­ AR Diei neue Vorlage enthält indessen außer den auf Die formale Ordnung und das materielle Stiafgefes hinsichtlich per­ Presse be­­zü­glichen Bestimmungen auch D­orfdriften über bes Strafser­­fahren in Preßfahen. Stier nun findet sich an deren Spier jener fiolze Paragrand, welcher das Strafricteramt ausfchtientieh machen kann, um miessel härter und berücksichtigenswerther die ihm. 1. Eines der beiden Läufer des Netcherathes, eine Landtagsversammlung, eine öffentliche Behörde, die Armee oder eine ihrer Abtheilungen,­­ 2. einzelne Mitglieder des Neichsrathes oder eines Landtages , einen öffentlichen Beamten oder Funktionär, einen Seelsorger, einen Mi­­litär in Beziehung auf deren Berufshandlungen, einen Zeugen oder Sachverständigen in Beziehung auf ihre Aussagen vor der Behörde, durch Beschimpfung, herabwürdigenden Spott, Untersielung unlau­­erer Beweggründe oder Absichten, wahrheitwidrige Beimessung pflicht­­geldeiger Handlungen beleidigt, oder einer solchen tadelnden Beur­­theilung unterzieht, welche nach Form oder Umständen als beleidigend ersgeint, macht fin eines Vergebens schuldig und­ ist mit ein- bis sechsmonatlichem Arreste zu betrafen“, ai Man wäge nur bedachtsam jedes einzelne dieser Flünlich ge­­festen Worte, und man wird bald erkennen, daß hier das Grab der Preffreiheit offen steht. „Eine tadelnde Beurtheilung, welche nach Form oder Umständen als beleidigend erscheint” — was heißt das anders, als jede Sintis öffentlicher Angelegenheiten tödten? Sagen wie son einem Abgeordneten, er habe in einer Frage gegen das öffentliche Interesse gestimmt, so büßen mir dies mit ein- bis sechs­­monatlichen Arrest, weil dieser Vorwurf als ein beleidigender Tadel erscheinen Fan. Sagen wir son einem Minister, er thue Unrecht, eine Vorlage zu verzögern, so. bitten wir das mit ein- bis sechsmo­­natlosem Wrert, weil wir einem Minister weniger Patriotismus und weniger Spharfsinn zutrauen, und dies als ein belehdigender Tadel erscheinen Fann, Sagen mir von einen fanatischen­ Pfarrer, er bereite der Durchführung verfassungsmäßiger Einrichtungen ‚Sin­­dernisse, so büßen mir dies mit ein- bis sechsmonatlichem Arrest, weil wir damit einem Seelsorger nachsagen , er sei ein ilroyaler Staatsbürger, und dies als ein beleidigender Tapel erscheinen kann. Kurz, sagen wir von unseren Abgeordneten, von den Militä­rpersonen, von den­­ Seelsorgern, von den Öffentlichen Beam­ten oder Funftio­­nären , dem Minister bis zum Grundwächer herab den Gerichten zumeist. Leute, die gleich den österreichischen Journalisten die bittere Erfahrung gemacht haben, von einem ein­­zelnen Verwaltungsbeamten ungehört verurtheilt zu werden, willen den Werth eines Gefeges sicher zu würdigen, das sie diesem Zustande entreißt, dem Journalisten die sonst allen­ Staatsbürgern gewährte Rechtswohlthat der Aburtheilung durch seinen ordentlichen Nid­ zur­egibt und das gehäfsige System der Verwarnungen verläßt. Aber das kann uns nicht hindern, jeßt, wo man uns die Preßfreiheit ver­­fprochten hat, darauf bedacht zu sein, die wirfsamsten Garantien für dieselbe zu fordern, und diese, wir gestehen es, geben, wir vor allem in den zur Abortheilung der Preise aufzuste­­lenden Normen Die im ministeriellen Ent­­würfe nun vorgeschlagenen feheinen uns Feinesmegs befriedigend. Ab­­gesehen davon, daß die prinzipielle Bestimmung, wonach das Straf­­richteramt in Preblachen ausschließlich den Gerichten zustehen soi, in dem Entwürfe selbst statt verleugnet wird, da das sehr gefährliche Recht, den Abdruck amtlicher Zustellungen zu erg­wingen, bedingungs- 108 in die Hände den Staatsanwaltschaft gelegt und der Sicherheits­­behörde sogar dazu die Gerechtsame, das Erscheinen einer periodi­­gen Druckschrift zu verhindern, verliehen werden soll — abgesehen von diesen sehr bedeutsamen Ausnahmen, tt auch das im Entwurf festgelegte strafgerichtliche Verfahren keineswegs geeignet, bei den Freunden selbst einer in sehr strengen Strafbestimmungen internirten S­pießfreiheit Freude zu erregen. Was zunächst die Beschlagnahme betrifft, so hat die Sicherheitsbehörde zwar binnen 24 Stund­e, die Konfisfation dem Staatsanwalt anzuzeigen; dieser muß sch über deren Aufrechthal­­tung binnen weiteren drei Tagen aussprec­hen, und, wenn er sich dafür erklärt, hat das Gericht binnen acht Tagen zu entscheiden, so paß also die legale Frist, während welcher eine selbst ungerechtfer­­tigte Beschlagnahme in Wirksamkeit bleibt, volle zwölf Znge beträgt. Aber wenn das Gericht die Bestätigung einer Beschlagnahme ver­­weigert, und der Staatsanwalt man dagegen an die höhere Instanz appellirt, so­ ist die Frist fr die Sortdauer des Beschlags eine ganz unbemessene, und solange die Staatsanwaltschaften Organe sind, welche widerspruchslos den ihnen vom Justizministerium ertheilten Aufträgen nachzukommen haben, liegt in dem bloßen Mittel der Konfisfation für, die Negierung die disfretionäre Gewalt, jedes Journal in jedem beliebigen Momente zu Grunde zu richten. Nicht die geängstigte Phantasie malt uns diese Möglichkeit vor, und wir denken dabei auch nicht um die derzeit amtirenden Minister, aber wir haben gesehen, wie die Manteuffel-Mestphalen’sche Staatskunst gewußt hat, selbst unter der Herrschaft eines leidlich liberalen Preß­­gefeges mißliebige Journale Lediglich durch fortgefegte Konfissationen, die schließlich meistens vom Gerichte aufgehoben wurden, zu ruiniren. Im Verfahren selbst, das die Negierungsvorlage für Drck­­sachen vorschlägt, wird eine Voruntersuchung nicht mehr geführt, und die Kautel des Anklagebeschlusses, melde sonst im österreichs­­ten Strafprozesse üblich it, sol im Prefprozeh wegfallen. Die Hauptverh­andlung endlich for mundlich und öffentlich sein, aber dennoch will der Entwurf gestatten, daß die Oeffentlichkeit aus Gründen nicht nur der Sittlichkeit, sondern auch der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen werde. Die Dehnbarkeit des Begriffs Der öffentlichen Ordnung kann leicht auch die wertbuol­fte Bürgischaft des Strafprozesses, die Oeffentlichkeit, illusorisch machen und wir sehen daher auch hier einen gefahrprobenden Vorbehalt. Doch wenn auch alle diese Mängel aus dem in der Negie­­rungsvorlage beantragten Strafprozeßverfahren entfernt würden, so wäre damit das Prinzip noch nicht durchbrochen , auf welches nach unserer W­eberzeugung zur Sicherung einer selbst sehr mäßigen Pref­­freiheit alles ankommt. Uns gilt die Ueber­weisung aller Anklagen wider, die­ Treffe zur Aburtheilung an Geschworene als die einzige ilusionsfreie Garantie gegen tendenziöse Verfolgung. Das ist unsererseits wahrlich sein Miftrauensvotum "gegen den gelehrten Nichterstand in Doesterreich , dessen unabhängige, freimäthige,, uner­­schrocene Haltung laute Anerkennung gefunden, und von dessen Un­­parteilichkeit die S Journalistik gerade in den verfloffenen trüben Fuh­ren manche tröstliche und ermuthigende Proben erfahren hat. Aber wenn wir ein öffentliches politisches Leben in Oesterreich behalten und Die Presse in dieser Bewegung frei bleiben soll, so dürfen nicht vom Staate bezahlte Richter, deren Existenz zum großen Theil in die Hand ihrer Vorgefegten gegeben ist, und deren politische Mei­­nung­ unter ministeriellem Drude leidet, der Gefahr ausgeföst­t wer­­den, mit erzwungener Befangenheit über die politischen Debatten der Öffentlichen Organe zu Gericht zu­gen, sondern nur­­ Geschworene fünnen hier einen Wahlsprich thun, welcher auch für den Berur­­theilten das Ansehen eines freien Urtheils haben wird. Mit Ge­­schworenengerichten fürchten wir das strengste Preßgefds nicht; ohne dieselben wird u.8 Das Liberalste beängstigen. Der „Wanderer“ gewennt demselben Thema eine Neihe von Artikeln zu widmen, in dem uns heute Vorliegenden sagt er unter Anderem: : Ein richtiger DJ auf dies Werk genügt, um uns zu zeigen, wie viele Hände — man erkennt ja an den verschiedenen Stridhen die einzelnen Weber — in seltener Eintracht thätig waren, Die Prefse wieder in jene glücklichen Zeiten zurüdzuverfeßen in denen die Ver­sprechung der Negierungsmaßregeln nur mit einem obligaten Augen­­verdrehen und einer Verbimmelung der restenden Staatsmänner ge­stattet war. Wir sind uns wohl dessen bewußt, mag der Entwurf eben nichts als ein Blatt Papier bleiben, und das tve seiner vielen Kollegen theilen kann . In der Registratur einen langen Schlaf zu thun ; ja ihn, würde dieses Yos auch ohne Zu thun der Volksvertre­­tung erweisen, denn der mächtige Geist der Zeit hat ja an so vielen Sefegentwürfen der Neuzeit ähnliche Wunder verrichtet. Aber unbe­­greiflich bleibt es allerdings, wie das Staatsministerium, das Dob so gerne liberal sein will, mit einer Sefepesvorlage hervor­ tritt, auf dessen totale Beimwerfung im Abgeordnetenhause es mit ziemlicher Sicherheit rechnen kann. D­erstohlene Blicke auf das Her­­renhaus dürften in diesem Falle auch nicht verlangen, denn selbst die konferentivsten Elemente in demselben, die Negierungsbeamteten natürlich ausgenommen, werden si scheuen, einem Gefege zuzustim­­men, das ihre eigene Partei zum Schzweigen verurtheilt, und die ge­­sammte Presse nur den Ministeriellen in die Hände spielt. Ein glei­­ches Räthsel bleibt es uns, wie dr Sustizminister sein sicher­­lich nicht gefährliches, in den Nörden des Belagerungszustandes ge­­schaffenes Werk vom 13. März 1849 im Stiche Waffen, und ung in ‚zeiten, wo mir nach Versicherungen offiziöser Korrespondenten sehen den Verrafungszuständen Englands nimmer ferne sind, mit einer Torlage beglühen kann, welche durch jenes unter Pulverdampf und Säbelgeflirr erzeugte Werk von 1849 arg verbunfelt wird, ja deren reitende Prinzipien dem legieren, und zwar nicht zum Bootheile der Freiheit, geradezu unwiderstreiten, Und in die Details eingehend, bemerkt das Wiener Blatt: Hat Herr 9. Hype an Dehnbarkeit von Definitionen über frafbare Handlungen sehen Unglaubliches geleistet, so läßt die Fas­sung des Artikels IT alles in dieser Richtung Dage­wesene weit hinter sich zurück. Wenn man eine Strafbefindung dahin formu­­lirt, mag die tadelnde Beurt­eilung eines Nenierungsbeamten, welche „nach Form­ oder Umständen als belehdigend erscheint“,­ wenn sie öffentlich geschieht, ein Vergehen begrü­nde, so hat die Kritik bins zu schmweigen, und Die Negierung dürfte bald in die Rage kommen, ein Öffentliches Lokale nach dem andern zu schließen, denn der vorlauten Leute gibt es ja so. viele, welche die un­widerstehliche Neigung baren, Negierungs- oder Ver­waltungsmaßregeln in ihr profanes Geschos zu mischen, und die, was sie fühlen und betasten, geradezu nicht immer mit Stackhandschuhen zu berühren pflegen. Die Reichsraths­­abgeordneten, mit etwaiger Ausnahme des Herrn KHuranda, werden es sicherlich nicht der Regierung Dank willen, daß diese sie unter ihre Schüsenden Fittige nimmt, und sie gegen die Kritik des Bol­­tes gefeit hat, des Volkes, dessen Stimme eben der Ruf ist, dem sie zu folgen haben. Dasselbe Blatt sieht sich Durch Das Urtheil, welches am 7. 6. über ven Nedafteurdegs „GLb­8”, Raczz fonsft, gefällt und in Folge dessen er wegen verflcchten Hoch­­verraths und Aufwiegelung zu 5 Jahren schweren Keffer, Arels- und Nevdaftionsverlust und fehlteßlich zum Beifalle der halben Kaution verurtheilt wurde, veranlaßt, „zum Verständ­­ni" des ausschließlich. Das Urtheil wiedergebenten Telegram­­mes und „um Die Yefer in der Sache einigermaßen zu orien­­tiren”, die einschligige Interpellation aus dem Einungsbe­­richte der Abgeordneten vom 1. d. mitzutheilen.­­ Dieselbe (autet : „nterpelation an Se, Erzellenz den Herrn Justizminister : Es ist dem hohen Ministeriun von aus der Interpellation der Ge­fertigten im Juni 1861 und gewiß auch anderweitig bekannt, daß der Redakteur der polnischen Zeitung „Slos” auf Grund­ eines an­­geblichen Preßvergehens des Hochverraths angefragt wurde und sich bereits seit mehr als zwei Monaten in­ Lemberg in Untersuchungs­­haft befindet. Nun erfahren die Gefertigten, daß das Lemberger f. f. Landesgericht die auf den 2. Oktober laufenden Jahres anbe­­raumte Schlußverhandlung hierüber mit Ausschluß der Oeffentlichkeit vorzunehmen beschlafen hat. Nach Ss. 224 der Strafprozesordnung kann eine geheimte­­igung, so­fern die­ Parteien sie nicht selbst verlangen, von dem er­kennenden Gerichte nur dan­n angeordnet werden, wenn durch die Öffentliche Verhandlung die Sittlcchfett (Schtelichfett, Schamhaftig­­fett) oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Da nun der infrrminirte Artikel des „Glas“ einen Sachver­­rath insolviren sol, so kann an eine Gefährdung­ der Sittlichkeit durch die öffentliche Verhandlung nicht gedacht werden, anderseits aber wire es geradezu eine für die Regierung, für die Wachsamkeit, Energie und Kraft ihrer Sicherheitsorgane beleidigende Bermuthung, wenn man annehmen wolle, daß die Öffentliche Sicherheit der Hangta­stadt Lemberg oder gar des ganzen Landes dur die gesolgmäßtige öffentliche Verhandlung allein gefährdet werden könnte. Es gehen somit die gefeglichen Vorbedingungen, unter welchen allein die Oef­­fentlichkeit der Schlußverhandlung ausgeschlossen werden kann, gänzlich ab. Die Befertigten wollen nicht weiter auf den Umstand eingehen, dob im porktegenden Salle ein­ Mann von höherer Bildung Monate­­ lang in Saft gehalten wurde, hab Diese Haft gegen ihm wegen der Bogen Reproportion eines Zeitungsartikels­serhängt wurde, welcher dich Fremde, in Galizien zugelassene Journale bereits in zah­rei Exemplaren verbreitet a­n . Jee Kim 2 Sie wollen auch nicht weiter ausführen, daß­­ die gedachte Re­produktion obendrein vor der Hinausgabe der intriminirten Jour­­nalnummer durch Beschlagnahme von der Polizeibehörde vereitelt war, und daß somit die Behandlung der­­Berpuldigten unter die­­sen Umständen, zumal wenn wir auf Die gegenwärtig herrschenden konstitutionellen Grundlage und auf die zu erwartende freiere Preßgereg­­gerung Rücksicht nehmen, sehr hart erscheint und daß die Ausseti­gung der Oeffentlichkeit das Vertrauen in die Unbefangenheit der Richter und in die Gerechtigkeit des Urtheilsspruchs erschüttern müßte. Sie wollen auch nicht darauf hinweisen, mie nac­h die Deffentlichkeit per Schlußverhandlung sogar nach den vorfonstitutionellen Grundlagen sorgefähr jeden it, daher um so weniger jegt bei den bestehenden konstitutionellen Prinzipien ausgefchloffen werden kan," und bag selbst im Sale, als das Gefeg in seiner Auslegung einen Zweifer zuließe, dermalen die freisinnigere, der Deffentlicheit günstigere In­­terpretation Plas greifen sollte. «Sie begnügen sich damit, an das hohe Justizministerium die Frage zur stellen : „Was gedenkt das hohe Justizministerium vorzuführen, auf daß der Grundlage der Oeffentlic­­hen­ der strafgerichtlichen Schlußverhandlung nicht gefährdet und mit den Seitens der Regierung bekannten und so oft hochbetonten kon­stitutionellen­ Zuständen in größeren Einklang­ gebracht werde? Wien, den 1. Oktober 1861. «" Unterscristen : Bodvzich, Dr. Smolfa, Lubii, Dr. Betfovett, Adam Potodi, Rogalsti, Horodys, Szeliweti, Ruczka, Dr. Zyblis­­iewicz, Szemelowski, Nezac Dr. Pracensky, Miczyk,­ Gutotwski, Bodensti , Kirchmayer, Gorodolsti, 9. Mühlfeld, Dr. Wiser, Dr. ee Rieger, Zeleny, Machacef, Klaudi, Prazaf, Zätfa, Helzelet." ,»« ‚Morgen oder übermorgen dürften wir das vollständige Urtheil mit feiner Motisirung erfahren und“ ebenso ob der Bert Nerakteur gegen dasselbe Berufung eingelegt. Aus dem Berfassungsleben. Der Herr Ef. Kämmerer Cum Kapitarii­al an die Spige unseres stellt , zu ertragende. wohnt, „Wiener Ztg.“ bringt seine Ernennung zum „Obergespans-Stellvertreter Des Beller K­omitates.“ — Ueber die in Stuhlweissenburg berrehende Stim­­mung wird den „N. Nachrichten“ geschrieben: .Die Stim­mung hier ist so­ verbittert,wie nur eben möglich und erfordert es der ganzen Kraft der Notabilitäiten des Komita­­tes,um von Exzessen und Uebergriffert zurückzuhalten.Die Stel­­lung des in Stuhlweißenburg weilenden königlichen Kommissärs,dee .i5err·nv.Szekretiv­e sich ist unter solchen Verhältnissen eine faum Die Gaffenfront des Bafthauses, sich in einen Seitentraft oder in Hofzimmer einauartiren, weil man sich ‚seinen Abend nie verlegen kann, ohne müssen, in der Nacht durch eine Serenade fc­er Beschaffenheit geweckt zu werden. werk­haft zu ten des Kern Herr dr. Szefrengen­y dauern, dad ihm nicht wie Herrn boben hätte, im Entstehen , noch die Besorgniß Degen zu durchaus: Kappa von das ger er bes Taffen etwas. disharmoni­­Gin woh­­er ist gezwungen, einsam zu leben und dürfte es auch wohl recht sehr ber eine kleine Krankheit wird man dort aber sehr bald dem Beispiele folgen, und dann Aus Anlaß der Anwesenheit der kroatischen Landtags­deprttatmnen Wien bemeint die,,El­lkorgenpost«:Die k­oa­­tische Frage ist zwar minder wichtig, als Die ungarische, aber we­it immerhin bedeutend genug, um auch in normalen Vers­hältnissen einem starren Ministerium allerlei Umgelegenheiten zu verursachen. Hat die öffentliche Stimme das Wahre getrof­­fen, so wird Die Regierung d­iese Frage ganz in derselben Weise „lösen“, der Kroatische siehten über mie die ungarische, Stelle des Herrn sehen, und allmälig dürfte daß wolle zusehen, spiele angethan fer!” sich und es wird wohl Niemanden geben, gebeure Ironie! wird Seite heute feine und wir werden, wenn Dann auch ähnliche. An­­einst von Baron Bay gehegt worden sind, wohl bald an der 9. Mazuranie einen andern Staatsmann in Kroatien das System der Komitatsauflösungen, der Ernennung von künig­­lichen Kommisikren oder gar Moministratoren auf man von einstellen, wor­­einen und son der anderem’&eite erklären wer früher nachgibt.­­ Das sind, man wird es gestehen, durchaus feine­n östlichen Ausgsichten der behaupten Fünfte, zu­ derartigen Experimenten, zu­ solcidem Geduld­­ Zur Revision des Federpatentes brachte „Dit u. West“ eine Reihe gediegener Aufsälle, die heute in einer, jeden Unbefangenen überzeugenden Argumen­­tation ihren Abschluß finden. Das flavische Blatt meist ins­­besondere. Die Unverträglichkeit des oftrovirten Federpatentes mit dem Oktoberdiplom nach uno faat : Das kaiserliche Diplom vom 20. Oktober 1860 enthält zwei bohmwichtige Prinzipien: daß in Ankunft die gefeggebende Gewalt nur mit den Landtagen, beziehungs­weise mit dem Reiche­­rathe ausgeübt werden solle, und daß gewise gemeinsame Angelegenheiten der Monarchie von den Abgeord­­neten aller Landtage im Reichsrathe gemeinsam zu ber handeln seien. Schon die Ostreyirung der Februar­­verfassung selbst widerspricht d­em Geiste des Diploms, denn dasselbe verfügt an seiner Stelle, Das die Ber­ewirflichung des in ihm niedergelegten konstitutionellen Programms der Krone durch einseitige Ostreyirung , ohne Mittwirkung der Sän­dervertretungen, zu erfolgen habe. Das Oktoberdiplom enthält die ausdrückliche Anerkennung der Historischen Rech­ts­insttutionen der Kinder ; nach diesem Diplome konnte und durfte daher die Webertragung einzelner Verfassungsrechte des ungarischen und Frgatischen Landtages an den Reichtsrath nur durch eine Ver­­einbarung mit jenen Vandtanen geschehen. Das Diplom enthält seine Silbe über eine Gliederung des Reichgraths in ein Abgeord­­neten- und in ein Herrenhaus, und davon, daß das Herrenhaus nur aus „ernannten“ Mitgliedern zu bestehen habe. Die im Februarpatente oft rosirte Insitution beg Serrenbausfes steht vielmeh­r im gref­sten Wi­­dersvruße mit dem Diplome, nach welchem der Reichsrath nur aus Dep­uitirten der Landtage zu bestreben hat. Diese Bestimmung des Diploms wird auch durch s. 7 des Februarpatentes entschieden verlegt, indem Dieser Paragrapp Direkte Wahlen zum­ Reichsrat hbe, mit Umgebung der Landtage, zuläßt Mit diesem Para­­graph allei­n­ das Diplom in seinem Wesen annuss live Denn nach der vieldeutigen Saffung dieses Paragraphen kann die Regierung­ nicht nur, wenn Landtage die Bek­eidung des Reichstages verweigern, sondern auch bei anderen „ausnahmeiweisen Verhältnissen“ deren Beurtheilung der Regierung allein aufrecht direkte Reichsrathswahlen anordnen. Durch dieses Gemisch von Landtags- und unmittelbaren Wahlen wirde der ER rath ein unorganisches Gemengsel­ von Länder-, Kreis-, Stadt- und Körperschaftsvertretungen, er würde ein Mittel zur Verfälschung des in den Sandtagen geieglich verfürperten Wü­rend­­er Nationen, und sobald diese die direkten Wahlen zum Neichsratbe vermeigerten, hätte die Regierung jederzeit swill­ommenen Anlaß zur Auflösung der renitenten Gemeinde- , Kreis- und Staattatsansfibüile, d. h. zur Vernichtung der Länderautonomie! — Das Oktober- Di­­pLom sanktionirte die „Ungertrennlichkeit und Untheilbarkeit“ des ‚historisch-staatsrechtlichen Länderverbandes, und das Sekruarpatent bat diesen Verband zerrissen, denn es hat Dalmatien von Kroatien und Slavonien, S­iebenbürgen von Ungarn, und Mähren und Spie­­len von dem Königreich­ Böhmen, in Tegislativer Beziehung von vor­herein losgetrennt .Sowie überhaupt durch Schaffung von nahe an zwanzig Landtagen die nationalen Ant­ressen der Wilker einer schäd­­lichen Zersplitterung preisgegeben. An der Februarverfassung starb heißt mithin Oesterreich dem Absolutismus HUN, Ep­paradox vi­rs die Ereignisse bestätigen schon heute den Gab. Denn im Namen der Februarserfassung ward Ungarn zuerst das Steuer- und Truppen­­bewilligungsrecht entzogen und sein Landtag unmöglich gemacht , im Namen derselben Komitatsverwaltung aufgelöst, seine Preffreiheit durch Unterbriftung des 1848er Prefgeseßes suspen­­diert und seine Justiz Dur­ militärische B Verhaftnahmen, Internirun­­g erhoben. Man thut dies alles blos dem zusendefommen des Reichsraths zufieb, um durch ihn das für das Jahr 1862 Fonstikutionell sollten zu laffen. Aber — op un­­tft Budget aufgelöst und­ kann seine Neichsratgemahlen vornehmen, und der siebenbürgische Landtag ist erst auf den 3. November einberufen, und das Verwaltungsjahr 1862 beginnt schon am 1. November ! Man twird daher die Steuern . Die I — Ziehen wir den S4luk aus alten unseren Argumentationen, unab­­weislich.. Der Sesammtreichsrat.­­ann diese Revision nicht vorneh­­men , denn er kommt selbst nicht zu Stande; der engere Meichsrath mit, für sich allein die ich aussehen der in Tas mie andere Sterbliche. beim Orfinischen Attentat Boltaire’s,­ liberall mittelalterlic bes. selber erfannt; anderen ‚daß sie nicht aus zur Ausführung fan. Die seit Baden Gompiegne und um fiebt mit zu schaffen, Die überdacht­et und den des Im es längste Seite lese Es ich historischem Könige dem sonft Fonnte etwas In der Mitte derselben befindet Vorbau, an Durch­bier i­on der­­wurde es wieder Interesse Weben je ziemlich belebt Fam,oft bieher, feben wollen. In über sich besorgt der Kagade des Palais oval und Die die Schiffe der Dife bringen fortwährend die ven Großneffen Friedrichs Des Sroyen, Compiegne und man findet ein in bar. Die evolution verman­­zu Billen aus; ein Prytaneum,­ aber Napoleon wollte Der Herzog von Neid­estadt, der es ein auf sier­­ , h die das­ heutige steht gänzlich Fann Hilfe gefummen, welche ihn feiner wird, man die Jett genu, für's nächte man wird dies ihm­ Fönnen unter Berufung auf die faffung , die neuer Steuern“ an dies beißt man Konstitutionelles Regime im Geiste faffung“ denn bei Leer, denn alle Und doch sind v. Szekrenyeffy ist wirklic­hpffanzler Der ja nur in er ist biezw infompetent s anfommenden der ungarische Landtag son. 9. Gombos unangenehmen die Negierung Fein Ableben mehr. Here Mazuranic die Selbstständigkeit seines Komitates Fremden Verkehr mit der festhaften woffen, nicht pflegen, Pflicht des Pester 7 « Iahr einfach im „Verordnungsnwege” ausschreiben, der Jehruayrverfassung ist über die Schwierigkeiten, die sich dem Mire Weißenburg entgegenstellen, Amtes hat, wie erst besteht der Beamtenkörper, allem Anscheine nach Komitates sie und Februarser­­Die „Erhöhung bestehender und die Einführung die Zustimmung des Reichsrathes bindet! Und der Februar der­­ Resision

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