Pester Lloyd, Februar 1862 (Jahrgang 9, nr. 27-49)

1862-02-02 / nr. 27

- Me»xiko.« fQ.deft,1­.Feb br.Unter den Trü­mmern,welche von «der zusammenbrechenden Herrschaft der Spanier in Amerika zurückblieber war Mexiko das bedeutendste.Mit einem Ge­­biet desgleich dem­ europäischen Rußland,aber von unnver­­gleichlich höherexsandhtbarkeit,bewohnt von 7——8 Millionen Men­ssche­r,d.h.doppelt so viel als die nordamerikanische Union bei ihrer Befreiung gezählt hatte, besaß der neue Staat alle Bedingungen des Beweihens. Aber innere U­n­­ruhen liefen das Land nicht zur naturgemäßen Entwicklung seiner Kräfte gefangen. Nach Vertreibun­g der Spanier und Einführung einer Republik hätte der Kampf der Parteien beruhigt sein sollen, aber er wurde immer wieder erneut, da nicht mehr politische Ansichten­ sondern der persönliche Borz­theil der Parteiführer und ihrer Werkzeuge ihm Nahrung gaben. Beh­assungsresifionen und Präsidentenwahlen folgten einander, nicht durch die regelmäßigen Wege der gefeslichhen Ge­walien, sondern je nachdem das Waffengradk diesen oder jenen General begünstigte. Man versuchte es mit der­ zen­­tralisirten, mit der Füderatiorepublik, sogar mit dem Kaiser­­tum in der Dynastie des Don Augustin Yturbite,, allein ohne Frucht. Die Beamten, vom niedrigsten bis zum Präs­­i­enten hinauf, bewußten ihre Gewalt zur Bereicherung auf Kosten des Staates und der Provinzen um so rücsichtsloser, je weniger ihre Stellung für die Zukunft gesichert war. Es seschah das Unglaubliche , die sprichwörtlich gewordene Ad­­ministration Alt-Spaniens wurde noch an Schlechtigkeit über­­troffen , der Wohlstand machte sichtliche Nach­tritte, die Sicherheit der Person und des Eigent­ums verschwand, und Meriko, werfen Bernwerte jährlich eine Million Pfund Sil­­ber lieferten, sah sich außer Stand die Zinsen seiner Staats­­schuld zu zahlen. Der innere Verfall mußte fremde Einmengung herbei=­rieben. Es ist bekannt, wie die Union mit Merito Krieg einfing, wie leicht es dem General Scott wurde vorzudrin­­gen, und wie Die Eroberung der Hauptstadt den Frieden her­­beiführte, welcher Merito seine nördlichen und östlichen Pro- Lingen, ein Gebiet von 30.000 Duadr.-Meilen, fortete. Diese Ereignisse trugen wesentlich zur Zerrüttung der meriianischen Republik bei. In dem Maße, als die Kolonisten der Union sich in den abgetrennten Provinzen niederließen, trieben sie die Ureinwohner. vor sich her. Diese stürzten sich auf die meritanischen Orrtschaften, und die Nachkommen des Corte; sahen ss unfähig, den Horden der Nothhäute zu widerstehen. Die nördlichen Landstriche Merify’s werd­en, weil sie den bes­tändigen Einfällen­ der Inpianer ausgefest sind. Beritten durch die Pferde, welche sie von Meritanern geraubt haben, überfallen diese Banven eine Ortschaft, führen Eigenthum und Menschen weg und fliehen in die Wik­ung zurüc, ohne vak jemand daran wennt sie zu verfolgen. . . Dieser Zustand läßt auf den Erfolg schließen, welchen die Seemächte bei ihrer recht gegen Merito unternommenen Expedition erwarten dürfen. Der Widerstand der Republik selbst wird keine großen Schwierigkeiten verbieten. Die 150.000 Soldaten, mit welchen Merifo erklärt sich verz­t­eidigen zu wollen, sind nirgends zu finden als in­ den Pro­­klamationen und allenfall in den Neh­rungen der Gene­­rale, welche den Solo für sie beziehen. Die geringe Trup­­penmacht,­ die von den Seestaaten nach Merifo beordert wurde, zeigt, daß sie seinen ernstlichen Widerstand vermiuthen. Judessen­st­ver Kriegszug welchen England, Frank­­reich und Spanien fest unternehmen, nicht eine Angelegen­­heit Mexikos allein , er berührt den ganzen Welttheil. Es it ein allgemeines amerikanisches Interesse, daß seine Mon­­archie und insbesondere seine europäische Herrschaft in der neuen Welt Fuß falle ; alle die Republiken von Nord- und Südamerika sehen in der­­ Eroberung Meritos ein Vorspiel ihres eigenen Schidjale, daß Peru der beprohten Sch­westerrepublik Hilfe an Cel und Waffen gegen die europäissche Situasion aubst.­­ Man kann diesen Antrag fast nur als Beweis­ des Wohl­wollens betrachten, denn Peru hat zu viel mit­ sich selbst su­ thun, um si fremder Sachen anzunehmen. Aber­ von ganz ande­­rem Gewichte ist die Mitbilligung , welche die Union dem “afchreiten der verbündeten Mächte entgegengeht. Von allen en Amerikas hat die Union das größte Interesse eine Bor Kurzem haben wir erfahren, Restauration in Mexiko zu „verhindern und sie allein befist Die Macht dazu. In den Vereinigten Staaten gilt p8 als politischer Grundlag , daß eine Einmischung Europas in die Angelegenheiten des amerikanischen Kontinents um jeden Preis abgehalten werden mü­sse. Merito ist ihnen aber Dopz velt wichtig, da sie in diesem Lande bas Material für künf­­tige Vergrößerungen erbliden. Als Lebergang von einem Dean zum­ anderen hat Merifo in ver That für Die Verz­einigten Staaten einen hervorragenden Werth ; wie sie zur Herstellung einer bequemen Verbindung zwischen ihrem Gebiete diesfeitd und jenseits der Felsengebirge 048 Gadsben- Territorium von Merifo erworben haben, flieben sie zu­ dem­ selben Zwecke schon seit langer Zeit nach dem Beiibe des Isthmus von Tehuantepec. Die Union sieht sich seit dem Kriege von 1847 als den natürlichen Erben Meritos an, und betrachtet die Seestaaten als fremde Einpringlinge, welche ihr den wohlverdienten Nachlaß entreißen wollen. Die Unterhandlungen des Kabinets von Washington mit den Agenten der merikantischen Negierung sind daher in vollem Gange, und noch vor dem Auslaufen der Expeditionsge­­schwader hörte man, daß Die Union den drei Mächten ange­­boten habe, ihre Forderungen zu bezahlen. Der Fortschritt der Expedition zeigt, daß ein Antrag dieser Art, wenn ges­­tellt, tod abgelehnt wurde, weil es eben den europäischen Mächten um mehr zu trbun ist, als eine Geldentschädigung. Gewiß würde die Union sich mit den Waffen in der­ Hand widerlegen, wenn sie nicht gleichzeitig den Krieg im Süven auf dem Halse hätte. Und durch ein unglückliches Zusam­­mentreffen haben die drei Mächte, welche seit Dezennien von Merito Unbilden erlitten, gerade sn der Zeit Die Geduld verloren, wo Die Union durch den Aufstand des Süvens gen­ehmwächt und selbst geographisch verhindert et, eine Armee nach Merito zu fehlden. 2 . ‚Die Verpachtung der Staatsgüter sol, wie wir schon jüngst berichtet, nach einem neuen, dem inanzministerium unterbreiteten Projekte, bestimm­t sein , die Schuld des Staates an die Bank mindestens theilmeise abzu­­tragen ; heute bringen die Wiener Blätter bereits ausführ­­liche Details aus der Denffchrift, Die, wie nun sein Ge­heimniß mehr, dem Generalinspektor der Esterházy’schen Doz­mänen, Herrn Schulhof, zu verdanken is: Der erste Abschnitt der Denffchrift bespricht den Umfang des Uinter­­nehmens : « Diekaammrtfläche der in allen Kronländern der Monarchie— gelegenen Staatsgüter(diechk-Pfandgüter mit inbegriffen)be­­trägt über 5.120,0­­0Jocl)oder 512 Quadratmeilen(somit den 23. Theil der Oberfläche der österreichischen Monarchie),wovon 4X5 auf Wald und Oeden,Vs auf Oekonomiegründe entfällt,der­­ Werth sämmtlicher Rechte(Gefälle,MauthouJ beträgt ein Kas­pital von 25.200,000 Gulden),die Bewirthschaftung d­­er Güter geschieht durch Beamte,deren Gehalte und Emolumente 900,000, und die jeweiligen Pensionen 86,000 fl.jährlich b­etragen.Statistische Tabellen weisen nach,daß das Reinerträgniß der Staatsdomänen durch 78 Jahre unverändert geblieben sei,und daß der Durchschnittsers­trag der letzten 9 Jahre sich auf­ wenig­ über 31-2 Millionen Gulden, d.h.auf 45kr.pr.Jochbeziffer-,wenn der Ertragdschechte mit L0 Millionen Gulden jährlich in Abschlag gebracht wird. Der Bodenwerth dieser Güter wird nach Durchsschnittsberechnungen Über Werth und Erträgniß des produktiven Bodens in allen Kronländern auf 48 fl. per So mit einem­­ Jahresreinertrag von 2 fl, 40 Fr. seihäst, was für die Gesammtbodenfläche einen Werth von 246 Millionen, somit zuzüglich der 25 Millionen Gulden repräsentiren­­den Rechte einen Oefammtwerth, der Staatsgüter von 271 Millio­­nen Gulden ergibt. Daraus berechnet sich Leicht, Daß die Interessen von dem Bodenfapitale nur %o­pCt, die von dem­ Gesammtfapi­­tab­werthe weniger als 173 pCt, betragen, daß ferner, den "Durch­­schnittich angenommenen Jahresertrag von­ 2 fl. 40 Er. Such mit dem­ wirklichen von 45 Er. zusammengehalten, ein Ausfall­­ von der Gesammtbodenfläche der Staatsgüter sich eratdt, der die Höhe von jährlich 10 Mill. erreicht. Nachdem Herr Schulhof nun Die Gründe bespricht, durch welche Dies auffallende Mißverhältniß herbeigeführt wird, als sind : die Sch­werfälligkeit der­ geschäftlichen Bewegung, das sompligirte Zentralsystem, die Fir­rung­ der­ Beamtengehalte statt eines zweckmäßigen Tantieme-Systems, die Verpachtung einzelner Parzelen auf jurge Zeit­sch wendet er sich zum Örofgrund­­befige, auf weldient äm­tliche Leberstände Taften, während er ihm noch „Reichthü­mer von­­ Königreichen” ungehoben­­ und unbeaüst liegen. Der zweite Abschnitt enthält ven. „WVorschlag zur Ho ‚bung der Neinerträgnisse der Staatsgüter” , und läßt sich mit den Worten des Berfasjers resumiren : „Der Aufschwung zu den höchsten Reinerträgnissen der Staatsgüter ist deshalb nur zu erreichen :durchodie unbeschränkte, rück­­haltslose B­erp­achtung derselben in ih­rer gangen­e Auspehnung und auf lange VRULL Die Modalitäten der Berpachtung werden nun angegeben. Die Staatsgütter füllen entweder im Ganzen an eine große Gesells­­chaft, oder in großen Gruppen an Generalpächter verpachtet wer­­den. Von der Verpachtung sol Nichts ausgeschlossen sein, Veld, Diefe, Weide, Wald, Gärten, Gebäude, Fabriken, verpachtete En­­titten, dann Brüche, Trorfstiche, Kohlenwerfe und vergleichen Ner­galten und Nechte aller Art und Namen, wie solche von dem Eigen­­thümer benügt wurden oder benutzt werden konnten, Bauführungen, Land- und Wasserbau, Belastungen und Steuern aller Namen, selbst die Kommafilrung und Segregationen der Gründe sollen, unter der Oberaufsicht und dem Vorbehalte der f­ließlichen Genehmigung, dem Generalpächter zuge­wiesen werden, so daß der Staat, mit Aus­­­nahme der Durchführung der strengsten Aufsicht, um Uebergriffe oder Devastirungen Seitens der Generalpächter fern zu halten, zu den Gütern in seinem anderen Verhältnisse stehe, als dem des Eigen­­thumsrechtes und dem der Ausniefung dur den Pachtschilling. Der Staat sol dur die Verpachtung nur gesteigerte Einnahmen zu gewärtigen, Ausgaben aber nie oder nur­ in den seltensten Aus­­nahm­sfällen zu letíten haben. Die Pachtdauer sol auf eine Zeit von 24 bis 30 Jahren sich erstrecen.­­ Der dritte Abschnitt bespricht die Resultate der Bert­pachtung :­­ Der pekuniäre Gewinn wird auf 13 Millionen jährlich bezif­­fert. Wird nun die Möglichkeit in Betracht gezogen, hat etwa eine als Generalpäcter auftretende Gesellschaft eine Anzahl der jährlichen Pachtschillinge essomptirt, so könnte dadurch dem Staate eine Summe von etwa 100 Millionen Gulden in Silber allsogleich im Baaren zur Verfügung gestellt werden, welche Summe an die Bank abzuführen wäre, wodurch der größte Theil der Schuld des Staates an dieselbe getilgt, und Durch sofortige Einziehung des Ueber­­maßes an zirkulirendem Papiergelde das Auto des Silbers beseitigt werden könnte. Es sol nämlich eine Gesellschaft von Kapitalisten die­ gesammten Domänen en bloc auf die Dauer von 49 Jahren in Generalpachtung nehmen, und der Staatsverwaltung eine Anzahl der noch zu bestimmenden Pachtfehrlingsbeträge zu 5 pCt. essompti­­ren, so zwar, daß derselben In dieser Weise ein Borfhuß von circa 100 Millionen Gulden Silber in bestimmten Terminen, etwa Inner­­halb 3 Jahren, abgeliefert werden konnte. Dieser Borfh­uß­ wäre durch Emission von & 5 pE&t; verzinslichen Arzten aufzubringen, welche mittelst eines aus den von den Unterpächtern eingehenden Pachttlingen auszuscheidenden Neservesapitals von etwa 1 Milton noch, vor Ablauf der Pachtung gänzlich eingelöst werden könnten, während der Ueberschuß, der nach Auszahlung der Zinsen und Ein­­lösung der amortisirten Arzten aus den Pachterträgnissen jährlich erübrigen würde, als Ertradividende vert­etít würde. Der dem Staate zu entrichtende jährliche Pachtfeiling wird nun auf jede Millionen Gulden angenommen, während das­ von der Gesellschaft durch Unterverpachtungen­ zu erzielende Erträgnis auf 12 Millionen geschäbt wird, wodurch sich Die Höhe der Extradividende auf circa 10 pEt. bereitet, új Der Ausfall in den Gigatsetnn­ahmen, der etwa in den er­­sten­ 25­ Sjahren dadurch entsteht, daß für dieselben die Pachtfhtl- Yinge bereits efsomptirt sind , dürfte sich durch die erhöhte Steuer­­kraft des­­ rationell bemittb­ehafteten Bodens und der in Folge dessen rasch emporblühenden Industrie in kürzester Srift deden haffen, und nach Ablauf der Verpachtungszeit erhält der Staat seine sammi­ Idhen Güter In Folge­ des Berpachtungsí­­tems auf lange Dauer in einem so verbesserten Zustande zurück, daß der Werth derselben das Doppelte des heutigen betragen dürfte. Während alle Wiener Stimmen den Rath der Betr­­achtung gutheißen, zeigen sich abweichende Meinungen bes­züglich des Finanzplanes, den Herr Schulhof mit der­ Vers yachtung in Verbindung bringt­­en Hus Lord John Nuffell’s Note vom 23. Jänner an Seward entnehmen wir folgende , auch fest noch Interessante Beweisführung: In einer bemerkenswerthen Stelle nimmt Mr. Seward an, daß nach Kritischen Autoritäten der Umstand,­ daß der , Trent" z­wi­­schen zwei­ neutralen Häfen hin und her fuhr, seinen Unterschied in Bezug auf das Recht zur Wegnahme mache. Wenn in der That das nächste und anscheinende Netteziel des , Trent" ein neutraler Hafen , seine legte und wirkliche Bestimmung aber ein Setndesha­­fen wäre, so hätte Ihrer Majestät Regierung die Berufung auf bri­­tische A­utoritäten eher begreifen künnen. Es ist ohne Zweifel Ge feb und von britischen Autoritäten erkannt, daß, wenn die wirkliche Bestimmung feinoltd (6. b. für den Feind oder nuch Seindesland gerichtet) ist, sie durch eine erreichtete Bestimmung nach einem neu­­tralen Hafen nicht gedecht und unschuldig gemacht werden kann. Aber wenn der­ wirkliche Endpunkt der Fahrt fi­bona flde auf neutralen Gebiet befindet, so gibt es keine englische noch eine ame­­­rikanische Autorität, die ein solches Fahrzeug, oder darauf befind­­liche Personen oder Depefden als mögliche Kontrebande ansehen konnte.­­ Es ist ferner zu bemerken, daß Padet­ote, die zum Postdienst verwendet werden und den regelmäßigen perionischen Verkehr zimt­­ieren den verschiedenen Ländern Europas, Amerikas u. a. Weltge­­genden­ besorgen, z­war, weil­ es Darüber­ seine Vertragsstipula­­tionen gibt, son­der Besuchung und Durchführung in­­ Kriegszeiten nicht ausgenommen, noch von den Strafen für eine ertötetenerma­­fen wilsentlich begangene Neutralitätsverlegung frei sind, Hak aber doch, wenn sie ihren gewöhnlichen und unsehulpigen Beruf vers­folgen, der in der Beförderung von Postfelleisen und Relfenden besteht, auf die besondere Gunst und auf den Schus alter Regierungen, in deren Dienst sie thätig sind, ein Recht berssen.­­ Sie ohne die aller­­getichhtigste Ursache aufzuhalten, zu stören oder zu belästigen, wäre ein Akt vom imißliebigsten und fehaplichsten Charakter nicht nir für eine ungeheure Zahl und Manntafaltigkeit personlicher und’ Pti- Hatinteressen, sondern für das staatliche Interesse neutraler und befreun­­­derer Regierungen. — Wenn Mr. Seward’s Balsonnements als gute Regel gelten sollte, so künfte dieses die nachtheiligsten Folgen haben. Im gegenwärtigen Kriege zum Beispiel Fünfte, nach Mr. Seward’s Doktrin, jedes Postschiff, das einen Konfüderirten Agenten von Dover nach Calais und von Calais nach Dosyer trägt, aufge­­bracht und nach Newyork geführt werden. Im Fall eines Krieges zwischen Oesterreich und Italien konnte die Beförderung eines Ge­­sandten oder Agenten die Wegnahme eines neutralen zioiischen Malta und Marseille oder Malta und Gibraltar fahrenden­ Pafetbots , Die Kondemnirung des Schiffes­ in Iriest, und die Einferferung des Ministers oder Agenten in einem österreichischen Gefängnis zur Sorge haben, Iu newlichen Kriege, den Greßbritannien und Frankreich gegen Rußland führte, hätte in dersellten Weise ein ruffiiger Ge­sandter, wenn er sich auf einem amerikanischen Schiff von Hamburg nach Washington begab, nach Portsmouth gebracht, das Schiff Hatte fondemnirt, und der Gesandte nach dem Tower gefihlen­ werden kön­­nen. Go­aud Fünnte ein konföderertes Kriegsschiff einen Cunard- Dampfer auf der Fahrt von Halifar nach Liverpool abfangen, weil er vielleicht Depeschen von Mr. Seward an Mr. Adams an Bord hätte. Zur denutschen Frage erhalten wir heute wieder einen nicht uninteressanten Beitrag in der Depesche , die der sächsische Minister Beust, als Antwort auf die, jüngst auch‘ von uns mitgetheilten „Allge­­meinen Bemerkungen” des Grafen Rechberg, an den Vertreter Sachsens in Wien gerichtet hat. Herr 9. Beust kann sich der Ansicht des­ Grafen Rechberg nicht anschließen, Das der gegenwärtige LGefchaftsgang des Bundestages ein ganz prompter und untadelhafter set. Sehr charakteristisch führt er unter zahlreichen anderen Beispielen an, daß dem Kurfürsten von Hessen Jahre lang nac­hgelassen worden sei , im Berfolg des Bundesbeschlusses von 1852 die Anzeige, an Bunde zu erstatten, das er fest mit der Verfassungsregulirung fertig sei ; die­­ser Berschleppung bis 1858 sei es zu danken, daß dieser ganze bofe Handel jegt noch einmal aufgefrischt worden, den man sich bei ge­­legener Zeit so bequem hätte für immer vom Halfe­ schaffen können. Graf Remberg hatte erklärt, daß Oesterreich,­ dem Alte­r­­nat im Bundespräsidium ur­zuflihmen könne, wenn ihm für das­ Alternat mit Preußen alle gesammtdeut­­schen Beftsungen garantirt würden. Herr 9. Beufl ist einigermaßen erstaunt, daß die Dentsefrift vo rausfeßt... er Werbe dies nach den legten Gesprächen, die mit ihm in Wien gepflogen worden, ganz natürlich finden. Er versichert, daß ihm nur Die Ge­­neigtheit angedeutet worden , gegen gerichtffe­ Zugeständnisse in das Alternat zu toilfigen ; aber hat diese Bedingung gemeint ge­­wesen, habe er unmöglich errathen künnen,, da müsse er seine Un- Kenntniß entschuldigen., Er sagt: „es bieße unsere Gefühle gänzlic verrennen, wollte das Fatterliche Kabinet in­ dieser Darlegung einen Mangel solcher Gesinnung erbliden, wie ihm dieselde nur immer will­­­ommen sein könnte. Den Wunsch, der uns­ gegenwärtig vorliegt, teilen wir­ die­iche, um die es sich handelt, wollen mir und haben es jederzeit ‚betbätigt. Haben auch unsere Erklärungen und Abstimmungen währen­des orientalischen Krieges den Absich­­ten des £. E, fabinets nicht überall. entsprochen, fo, dürfen wir do daran erinnern, bag, fo,oft die Garantie Der außerdeutschen Befi­­gungen­ Oesterreichs. Dabei in Frage Fan, wir mit den uns befreuns­deten Negierungen auf das Entfichlebenste uns dafür ausgesprochen haben. Unser Verhalten während des Italienischen Krieges stand hiermit in voller Webereinstimmung. Ueber unsere Gesinnungen un­­d fichten Fann daher Fein Zweifel bestehen. — Die Trage Is aber die: St die dauernde Verwirflichung des Gedankens auf dem Wege des Vertrags zu erreichen? Sie war es allerdings. Eine Bele­­genheit, wie sie nie wiederfehren wird, bot si Dazu son feläft und man hat sie unbewust gelassen. Die außerbeutgen Pro­­vinzen Preußens waren, 1843 in den deutschen Bund aufgenommen worden. Dieser Vorgang bedingte nothwendig mit der Zeit den Eintritt Gesammtösterreichs in gleicher Weise, wenn man ihr nur in Kraft ließ. Es war 1851, wo die Trage zum Auftrag kam, und in diesem Augenblicke, wo Oesterreich Herr in Deutsch­­land war, da war 8 Desterreich, welches bei seinen Mit­­verbündeten semvit sich dafür verwendete, daß sie zu der Wiederaus­­scheidung der preußischen außerdeutschen Provinzen zustimmen möc- Si pest fieje damals mit sciwerem Herzen dieser Aufforderung dige geleistet, ". Kann es dem kaiserlichen Kabinett unbekannt»sein,tpe»lche Gegenforderungen heute das Verlangen hvaorhuft,welches man-Von uns mit dem Alternat des Bundespräsidiums irr­ Verbindung ge­­setzt-zu sehen wünscht?Wir sind dessen stethl»aubens,daß Oestern­reich zu der damit verbundenen Aufsieferung seines deutschen Bun­­desgenossen Exie die Hand bieten wird,wir halten uns aber nicht minder davon überzeugt,daß dem kaiserlichen Kabinet darüber kein Zweifel übrig bleiben werde,wie eine vertragsmäßige Feststellung, welche die treuesten Bundesgenossen Oesterreichs in fremder Abh­ä­n­­gigkeit brächte,möchte sie in noch so präziser Form die Gewährlei­­stu­ng seiner außen­deutschen Besitzungen aussprechen,eine­ unmu­­ende und illusorische Garantie sein würde.Jstes,woyln«thtg, sie

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