Pester Lloyd, Februar 1862 (Jahrgang 9, nr. 27-49)
1862-02-02 / nr. 27
- Me»xiko.« fQ.deft,1.Feb br.Unter den Trümmern,welche von «der zusammenbrechenden Herrschaft der Spanier in Amerika zurückblieber war Mexiko das bedeutendste.Mit einem Gebiet desgleich dem europäischen Rußland,aber von unnvergleichlich höherexsandhtbarkeit,bewohnt von 7——8 Millionen Mensscher,d.h.doppelt so viel als die nordamerikanische Union bei ihrer Befreiung gezählt hatte, besaß der neue Staat alle Bedingungen des Beweihens. Aber innere Unruhen liefen das Land nicht zur naturgemäßen Entwicklung seiner Kräfte gefangen. Nach Vertreibung der Spanier und Einführung einer Republik hätte der Kampf der Parteien beruhigt sein sollen, aber er wurde immer wieder erneut, da nicht mehr politische Ansichten sondern der persönliche Borztheil der Parteiführer und ihrer Werkzeuge ihm Nahrung gaben. Behassungsresifionen und Präsidentenwahlen folgten einander, nicht durch die regelmäßigen Wege der gefeslichhen Gewalien, sondern je nachdem das Waffengradk diesen oder jenen General begünstigte. Man versuchte es mit der zentralisirten, mit der Füderatiorepublik, sogar mit dem Kaisertum in der Dynastie des Don Augustin Yturbite,, allein ohne Frucht. Die Beamten, vom niedrigsten bis zum Präsienten hinauf, bewußten ihre Gewalt zur Bereicherung auf Kosten des Staates und der Provinzen um so rücsichtsloser, je weniger ihre Stellung für die Zukunft gesichert war. Es seschah das Unglaubliche , die sprichwörtlich gewordene Administration Alt-Spaniens wurde noch an Schlechtigkeit übertroffen , der Wohlstand machte sichtliche Nachtritte, die Sicherheit der Person und des Eigentums verschwand, und Meriko, werfen Bernwerte jährlich eine Million Pfund Silber lieferten, sah sich außer Stand die Zinsen seiner Staatsschuld zu zahlen. Der innere Verfall mußte fremde Einmengung herbei=rieben. Es ist bekannt, wie die Union mit Merito Krieg einfing, wie leicht es dem General Scott wurde vorzudringen, und wie Die Eroberung der Hauptstadt den Frieden herbeiführte, welcher Merito seine nördlichen und östlichen Pro- Lingen, ein Gebiet von 30.000 Duadr.-Meilen, fortete. Diese Ereignisse trugen wesentlich zur Zerrüttung der meriianischen Republik bei. In dem Maße, als die Kolonisten der Union sich in den abgetrennten Provinzen niederließen, trieben sie die Ureinwohner. vor sich her. Diese stürzten sich auf die meritanischen Orrtschaften, und die Nachkommen des Corte; sahen ss unfähig, den Horden der Nothhäute zu widerstehen. Die nördlichen Landstriche Merify’s werden, weil sie den beständigen Einfällen der Inpianer ausgefest sind. Beritten durch die Pferde, welche sie von Meritanern geraubt haben, überfallen diese Banven eine Ortschaft, führen Eigenthum und Menschen weg und fliehen in die Wikung zurüc, ohne vak jemand daran wennt sie zu verfolgen. . . Dieser Zustand läßt auf den Erfolg schließen, welchen die Seemächte bei ihrer recht gegen Merito unternommenen Expedition erwarten dürfen. Der Widerstand der Republik selbst wird keine großen Schwierigkeiten verbieten. Die 150.000 Soldaten, mit welchen Merifo erklärt sich verzteidigen zu wollen, sind nirgends zu finden als in den Proklamationen und allenfall in den Nehrungen der Generale, welche den Solo für sie beziehen. Die geringe Truppenmacht, die von den Seestaaten nach Merifo beordert wurde, zeigt, daß sie seinen ernstlichen Widerstand vermiuthen. Judessenstver Kriegszug welchen England, Frankreich und Spanien fest unternehmen, nicht eine Angelegenheit Mexikos allein , er berührt den ganzen Welttheil. Es it ein allgemeines amerikanisches Interesse, daß seine Monarchie und insbesondere seine europäische Herrschaft in der neuen Welt Fuß falle ; alle die Republiken von Nord- und Südamerika sehen in der Eroberung Meritos ein Vorspiel ihres eigenen Schidjale, daß Peru der beprohten Schwesterrepublik Hilfe an Cel und Waffen gegen die europäissche Situasion aubst. Man kann diesen Antrag fast nur als Beweis des Wohlwollens betrachten, denn Peru hat zu viel mit sich selbst su thun, um si fremder Sachen anzunehmen. Aber von ganz anderem Gewichte ist die Mitbilligung , welche die Union dem “afchreiten der verbündeten Mächte entgegengeht. Von allen en Amerikas hat die Union das größte Interesse eine Bor Kurzem haben wir erfahren, Restauration in Mexiko zu „verhindern und sie allein befist Die Macht dazu. In den Vereinigten Staaten gilt p8 als politischer Grundlag , daß eine Einmischung Europas in die Angelegenheiten des amerikanischen Kontinents um jeden Preis abgehalten werden müsse. Merito ist ihnen aber Dopz velt wichtig, da sie in diesem Lande bas Material für künftige Vergrößerungen erbliden. Als Lebergang von einem Dean zum anderen hat Merifo in ver That für Die Verzeinigten Staaten einen hervorragenden Werth ; wie sie zur Herstellung einer bequemen Verbindung zwischen ihrem Gebiete diesfeitd und jenseits der Felsengebirge 048 Gadsben- Territorium von Merifo erworben haben, flieben sie zu dem selben Zwecke schon seit langer Zeit nach dem Beiibe des Isthmus von Tehuantepec. Die Union sieht sich seit dem Kriege von 1847 als den natürlichen Erben Meritos an, und betrachtet die Seestaaten als fremde Einpringlinge, welche ihr den wohlverdienten Nachlaß entreißen wollen. Die Unterhandlungen des Kabinets von Washington mit den Agenten der merikantischen Negierung sind daher in vollem Gange, und noch vor dem Auslaufen der Expeditionsgeschwader hörte man, daß Die Union den drei Mächten angeboten habe, ihre Forderungen zu bezahlen. Der Fortschritt der Expedition zeigt, daß ein Antrag dieser Art, wenn gestellt, tod abgelehnt wurde, weil es eben den europäischen Mächten um mehr zu trbun ist, als eine Geldentschädigung. Gewiß würde die Union sich mit den Waffen in der Hand widerlegen, wenn sie nicht gleichzeitig den Krieg im Süven auf dem Halse hätte. Und durch ein unglückliches Zusammentreffen haben die drei Mächte, welche seit Dezennien von Merito Unbilden erlitten, gerade sn der Zeit Die Geduld verloren, wo Die Union durch den Aufstand des Süvens genehmwächt und selbst geographisch verhindert et, eine Armee nach Merito zu fehlden. 2 . ‚Die Verpachtung der Staatsgüter sol, wie wir schon jüngst berichtet, nach einem neuen, dem inanzministerium unterbreiteten Projekte, bestimmt sein , die Schuld des Staates an die Bank mindestens theilmeise abzutragen ; heute bringen die Wiener Blätter bereits ausführliche Details aus der Denffchrift, Die, wie nun sein Geheimniß mehr, dem Generalinspektor der Esterházy’schen Dozmänen, Herrn Schulhof, zu verdanken is: Der erste Abschnitt der Denffchrift bespricht den Umfang des Uinternehmens : « Diekaammrtfläche der in allen Kronländern der Monarchie— gelegenen Staatsgüter(diechk-Pfandgüter mit inbegriffen)beträgt über 5.120,00Jocl)oder 512 Quadratmeilen(somit den 23. Theil der Oberfläche der österreichischen Monarchie),wovon 4X5 auf Wald und Oeden,Vs auf Oekonomiegründe entfällt,der Werth sämmtlicher Rechte(Gefälle,MauthouJ beträgt ein Kaspital von 25.200,000 Gulden),die Bewirthschaftung der Güter geschieht durch Beamte,deren Gehalte und Emolumente 900,000, und die jeweiligen Pensionen 86,000 fl.jährlich betragen.Statistische Tabellen weisen nach,daß das Reinerträgniß der Staatsdomänen durch 78 Jahre unverändert geblieben sei,und daß der Durchschnittserstrag der letzten 9 Jahre sich auf wenig über 31-2 Millionen Gulden, d.h.auf 45kr.pr.Jochbeziffer-,wenn der Ertragdschechte mit L0 Millionen Gulden jährlich in Abschlag gebracht wird. Der Bodenwerth dieser Güter wird nach Durchsschnittsberechnungen Über Werth und Erträgniß des produktiven Bodens in allen Kronländern auf 48 fl. per So mit einem Jahresreinertrag von 2 fl, 40 Fr. seihäst, was für die Gesammtbodenfläche einen Werth von 246 Millionen, somit zuzüglich der 25 Millionen Gulden repräsentirenden Rechte einen Oefammtwerth, der Staatsgüter von 271 Millionen Gulden ergibt. Daraus berechnet sich Leicht, Daß die Interessen von dem Bodenfapitale nur %opCt, die von dem Gesammtfapitabwerthe weniger als 173 pCt, betragen, daß ferner, den "Durchschnittich angenommenen Jahresertrag von 2 fl. 40 Er. Such mit dem wirklichen von 45 Er. zusammengehalten, ein Ausfall von der Gesammtbodenfläche der Staatsgüter sich eratdt, der die Höhe von jährlich 10 Mill. erreicht. Nachdem Herr Schulhof nun Die Gründe bespricht, durch welche Dies auffallende Mißverhältniß herbeigeführt wird, als sind : die Schwerfälligkeit der geschäftlichen Bewegung, das sompligirte Zentralsystem, die Firrung der Beamtengehalte statt eines zweckmäßigen Tantieme-Systems, die Verpachtung einzelner Parzelen auf jurge Zeitsch wendet er sich zum Örofgrundbefige, auf weldient ämtliche Leberstände Taften, während er ihm noch „Reichthümer von Königreichen” ungehoben und unbeaüst liegen. Der zweite Abschnitt enthält ven. „WVorschlag zur Ho ‚bung der Neinerträgnisse der Staatsgüter” , und läßt sich mit den Worten des Berfasjers resumiren : „Der Aufschwung zu den höchsten Reinerträgnissen der Staatsgüter ist deshalb nur zu erreichen :durchodie unbeschränkte, rückhaltslose Berpachtung derselben in ihrer gangene Auspehnung und auf lange VRULL Die Modalitäten der Berpachtung werden nun angegeben. Die Staatsgütter füllen entweder im Ganzen an eine große Gesellschaft, oder in großen Gruppen an Generalpächter verpachtet werden. Von der Verpachtung sol Nichts ausgeschlossen sein, Veld, Diefe, Weide, Wald, Gärten, Gebäude, Fabriken, verpachtete Entitten, dann Brüche, Trorfstiche, Kohlenwerfe und vergleichen Nergalten und Nechte aller Art und Namen, wie solche von dem Eigenthümer benügt wurden oder benutzt werden konnten, Bauführungen, Land- und Wasserbau, Belastungen und Steuern aller Namen, selbst die Kommafilrung und Segregationen der Gründe sollen, unter der Oberaufsicht und dem Vorbehalte der fließlichen Genehmigung, dem Generalpächter zugewiesen werden, so daß der Staat, mit Ausnahme der Durchführung der strengsten Aufsicht, um Uebergriffe oder Devastirungen Seitens der Generalpächter fern zu halten, zu den Gütern in seinem anderen Verhältnisse stehe, als dem des Eigenthumsrechtes und dem der Ausniefung dur den Pachtschilling. Der Staat sol dur die Verpachtung nur gesteigerte Einnahmen zu gewärtigen, Ausgaben aber nie oder nur in den seltensten Ausnahmsfällen zu letíten haben. Die Pachtdauer sol auf eine Zeit von 24 bis 30 Jahren sich erstrecen. Der dritte Abschnitt bespricht die Resultate der Bertpachtung : Der pekuniäre Gewinn wird auf 13 Millionen jährlich beziffert. Wird nun die Möglichkeit in Betracht gezogen, hat etwa eine als Generalpäcter auftretende Gesellschaft eine Anzahl der jährlichen Pachtschillinge essomptirt, so könnte dadurch dem Staate eine Summe von etwa 100 Millionen Gulden in Silber allsogleich im Baaren zur Verfügung gestellt werden, welche Summe an die Bank abzuführen wäre, wodurch der größte Theil der Schuld des Staates an dieselbe getilgt, und Durch sofortige Einziehung des Uebermaßes an zirkulirendem Papiergelde das Auto des Silbers beseitigt werden könnte. Es sol nämlich eine Gesellschaft von Kapitalisten die gesammten Domänen en bloc auf die Dauer von 49 Jahren in Generalpachtung nehmen, und der Staatsverwaltung eine Anzahl der noch zu bestimmenden Pachtfehrlingsbeträge zu 5 pCt. essomptiren, so zwar, daß derselben In dieser Weise ein Borfhuß von circa 100 Millionen Gulden Silber in bestimmten Terminen, etwa Innerhalb 3 Jahren, abgeliefert werden konnte. Dieser Borfhuß wäre durch Emission von & 5 pE&t; verzinslichen Arzten aufzubringen, welche mittelst eines aus den von den Unterpächtern eingehenden Pachttlingen auszuscheidenden Neservesapitals von etwa 1 Milton noch, vor Ablauf der Pachtung gänzlich eingelöst werden könnten, während der Ueberschuß, der nach Auszahlung der Zinsen und Einlösung der amortisirten Arzten aus den Pachterträgnissen jährlich erübrigen würde, als Ertradividende vertetít würde. Der dem Staate zu entrichtende jährliche Pachtfeiling wird nun auf jede Millionen Gulden angenommen, während das von der Gesellschaft durch Unterverpachtungen zu erzielende Erträgnis auf 12 Millionen geschäbt wird, wodurch sich Die Höhe der Extradividende auf circa 10 pEt. bereitet, új Der Ausfall in den Gigatsetnnahmen, der etwa in den ersten 25 Sjahren dadurch entsteht, daß für dieselben die Pachtfhtl- Yinge bereits efsomptirt sind , dürfte sich durch die erhöhte Steuerkraft des rationell bemittbehafteten Bodens und der in Folge dessen rasch emporblühenden Industrie in kürzester Srift deden haffen, und nach Ablauf der Verpachtungszeit erhält der Staat seine sammi Idhen Güter In Folge des Berpachtungsítems auf lange Dauer in einem so verbesserten Zustande zurück, daß der Werth derselben das Doppelte des heutigen betragen dürfte. Während alle Wiener Stimmen den Rath der Betrachtung gutheißen, zeigen sich abweichende Meinungen beszüglich des Finanzplanes, den Herr Schulhof mit der Vers yachtung in Verbindung bringten Hus Lord John Nuffell’s Note vom 23. Jänner an Seward entnehmen wir folgende , auch fest noch Interessante Beweisführung: In einer bemerkenswerthen Stelle nimmt Mr. Seward an, daß nach Kritischen Autoritäten der Umstand, daß der , Trent" zwischen zwei neutralen Häfen hin und her fuhr, seinen Unterschied in Bezug auf das Recht zur Wegnahme mache. Wenn in der That das nächste und anscheinende Netteziel des , Trent" ein neutraler Hafen , seine legte und wirkliche Bestimmung aber ein Setndeshafen wäre, so hätte Ihrer Majestät Regierung die Berufung auf britische Autoritäten eher begreifen künnen. Es ist ohne Zweifel Ge feb und von britischen Autoritäten erkannt, daß, wenn die wirkliche Bestimmung feinoltd (6. b. für den Feind oder nuch Seindesland gerichtet) ist, sie durch eine erreichtete Bestimmung nach einem neutralen Hafen nicht gedecht und unschuldig gemacht werden kann. Aber wenn der wirkliche Endpunkt der Fahrt fibona flde auf neutralen Gebiet befindet, so gibt es keine englische noch eine amerikanische Autorität, die ein solches Fahrzeug, oder darauf befindliche Personen oder Depefden als mögliche Kontrebande ansehen konnte. Es ist ferner zu bemerken, daß Padetote, die zum Postdienst verwendet werden und den regelmäßigen perionischen Verkehr zimtieren den verschiedenen Ländern Europas, Amerikas u. a. Weltgegenden besorgen, zwar, weil es Darüber seine Vertragsstipulationen gibt, sonder Besuchung und Durchführung in Kriegszeiten nicht ausgenommen, noch von den Strafen für eine ertötetenermafen wilsentlich begangene Neutralitätsverlegung frei sind, Hak aber doch, wenn sie ihren gewöhnlichen und unsehulpigen Beruf versfolgen, der in der Beförderung von Postfelleisen und Relfenden besteht, auf die besondere Gunst und auf den Schus alter Regierungen, in deren Dienst sie thätig sind, ein Recht berssen. Sie ohne die allergetichhtigste Ursache aufzuhalten, zu stören oder zu belästigen, wäre ein Akt vom imißliebigsten und fehaplichsten Charakter nicht nir für eine ungeheure Zahl und Manntafaltigkeit personlicher und’ Pti- Hatinteressen, sondern für das staatliche Interesse neutraler und befreunderer Regierungen. — Wenn Mr. Seward’s Balsonnements als gute Regel gelten sollte, so künfte dieses die nachtheiligsten Folgen haben. Im gegenwärtigen Kriege zum Beispiel Fünfte, nach Mr. Seward’s Doktrin, jedes Postschiff, das einen Konfüderirten Agenten von Dover nach Calais und von Calais nach Dosyer trägt, aufgebracht und nach Newyork geführt werden. Im Fall eines Krieges zwischen Oesterreich und Italien konnte die Beförderung eines Gesandten oder Agenten die Wegnahme eines neutralen zioiischen Malta und Marseille oder Malta und Gibraltar fahrenden Pafetbots , Die Kondemnirung des Schiffes in Iriest, und die Einferferung des Ministers oder Agenten in einem österreichischen Gefängnis zur Sorge haben, Iu newlichen Kriege, den Greßbritannien und Frankreich gegen Rußland führte, hätte in dersellten Weise ein ruffiiger Gesandter, wenn er sich auf einem amerikanischen Schiff von Hamburg nach Washington begab, nach Portsmouth gebracht, das Schiff Hatte fondemnirt, und der Gesandte nach dem Tower gefihlen werden können. Goaud Fünnte ein konföderertes Kriegsschiff einen Cunard- Dampfer auf der Fahrt von Halifar nach Liverpool abfangen, weil er vielleicht Depeschen von Mr. Seward an Mr. Adams an Bord hätte. Zur denutschen Frage erhalten wir heute wieder einen nicht uninteressanten Beitrag in der Depesche , die der sächsische Minister Beust, als Antwort auf die, jüngst auch‘ von uns mitgetheilten „Allgemeinen Bemerkungen” des Grafen Rechberg, an den Vertreter Sachsens in Wien gerichtet hat. Herr 9. Beust kann sich der Ansicht des Grafen Rechberg nicht anschließen, Das der gegenwärtige LGefchaftsgang des Bundestages ein ganz prompter und untadelhafter set. Sehr charakteristisch führt er unter zahlreichen anderen Beispielen an, daß dem Kurfürsten von Hessen Jahre lang nachgelassen worden sei , im Berfolg des Bundesbeschlusses von 1852 die Anzeige, an Bunde zu erstatten, das er fest mit der Verfassungsregulirung fertig sei ; dieser Berschleppung bis 1858 sei es zu danken, daß dieser ganze bofe Handel jegt noch einmal aufgefrischt worden, den man sich bei gelegener Zeit so bequem hätte für immer vom Halfe schaffen können. Graf Remberg hatte erklärt, daß Oesterreich, dem Alternat im Bundespräsidium urzuflihmen könne, wenn ihm für das Alternat mit Preußen alle gesammtdeutschen Beftsungen garantirt würden. Herr 9. Beufl ist einigermaßen erstaunt, daß die Dentsefrift vo rausfeßt... er Werbe dies nach den legten Gesprächen, die mit ihm in Wien gepflogen worden, ganz natürlich finden. Er versichert, daß ihm nur Die Geneigtheit angedeutet worden , gegen gerichtffe Zugeständnisse in das Alternat zu toilfigen ; aber hat diese Bedingung gemeint gewesen, habe er unmöglich errathen künnen,, da müsse er seine Un- Kenntniß entschuldigen., Er sagt: „es bieße unsere Gefühle gänzlic verrennen, wollte das Fatterliche Kabinet in dieser Darlegung einen Mangel solcher Gesinnung erbliden, wie ihm dieselde nur immer willommen sein könnte. Den Wunsch, der uns gegenwärtig vorliegt, teilen wir dieiche, um die es sich handelt, wollen mir und haben es jederzeit ‚betbätigt. Haben auch unsere Erklärungen und Abstimmungen währendes orientalischen Krieges den Absichten des £. E, fabinets nicht überall. entsprochen, fo, dürfen wir do daran erinnern, bag, fo,oft die Garantie Der außerdeutschen Befigungen Oesterreichs. Dabei in Frage Fan, wir mit den uns befreunsdeten Negierungen auf das Entfichlebenste uns dafür ausgesprochen haben. Unser Verhalten während des Italienischen Krieges stand hiermit in voller Webereinstimmung. Ueber unsere Gesinnungen und fichten Fann daher Fein Zweifel bestehen. — Die Trage Is aber die: St die dauernde Verwirflichung des Gedankens auf dem Wege des Vertrags zu erreichen? Sie war es allerdings. Eine Belegenheit, wie sie nie wiederfehren wird, bot si Dazu son feläft und man hat sie unbewust gelassen. Die außerbeutgen Provinzen Preußens waren, 1843 in den deutschen Bund aufgenommen worden. Dieser Vorgang bedingte nothwendig mit der Zeit den Eintritt Gesammtösterreichs in gleicher Weise, wenn man ihr nur in Kraft ließ. Es war 1851, wo die Trage zum Auftrag kam, und in diesem Augenblicke, wo Oesterreich Herr in Deutschland war, da war 8 Desterreich, welches bei seinen Mitverbündeten semvit sich dafür verwendete, daß sie zu der Wiederausscheidung der preußischen außerdeutschen Provinzen zustimmen möc- Si pest fieje damals mit sciwerem Herzen dieser Aufforderung dige geleistet, ". Kann es dem kaiserlichen Kabinett unbekannt»sein,tpe»lche Gegenforderungen heute das Verlangen hvaorhuft,welches man-Von uns mit dem Alternat des Bundespräsidiums irr Verbindung gesetzt-zu sehen wünscht?Wir sind dessen stethl»aubens,daß Oesternreich zu der damit verbundenen Aufsieferung seines deutschen Bundesgenossen Exie die Hand bieten wird,wir halten uns aber nicht minder davon überzeugt,daß dem kaiserlichen Kabinet darüber kein Zweifel übrig bleiben werde,wie eine vertragsmäßige Feststellung, welche die treuesten Bundesgenossen Oesterreichs in fremder Abhängigkeit brächte,möchte sie in noch so präziser Form die Gewährleistung seiner außendeutschen Besitzungen aussprechen,eine unmuende und illusorische Garantie sein würde.Jstes,woyln«thtg, sie