Pester Lloyd, Februar 1862 (Jahrgang 9, nr. 27-49)

1862-02-25 / nr. 46

..Z»·­­ ·­ 1862. N + 46. . kksslmsokssstiom IIIkIsI.I·’0.strv-·sfson(ltjnsplus-goa-acuhsatb blatt ang 20, A,, halbjährig 10 fl, viertel­­ährig Öfl,, 2monatlich 3 fl. 40 kr, Imonatlich 1 fi. 0 kr. österr. Währ, — Für PEST-OFEN, in's Haus gesandt, festjährig 18 A, halbjährig 9 fl., viertel- Jährig 4 fl, 50 kr. österr. Währ. Man pränumerirt für Pest-Ofen im Expeditionsbureau des „Pester Lloyd‘ 5 ausserhalb Pest-Ofen mittelst frankiscter Briefe " durch alle Postämter. — Einzelne Morgen­­blätter 10 kr. bei Dienstag, 25. Feder. Insertion: Der Baum­ einer siebenspaltigen Petitzeile wird bei einmaliger Insertion mit 11 Nkr., bei’zweimaliger mit 9 Nkr. bei mehrmaliger Insertion mit 7 Nkr., an Sonn- und­ Feiertagen um­ 2 Nkr. ,theurer berechnen, Inserate aller Art werden im Expeditionsbureau an­­genommen ; für's, Ausland‘ übernehmen die Herren KARL GEIBEL und HEINRICH HÜBNER, Buchhändler in Leipzig, sowie HAASENSTEIN et VOGLER in Hamburg, Altona, OTTO MOLIEN , b. i fu: ad + . i . &a Zi u mm AA IE 9 in Frankfurt. a. M, die Inserate Im, „Offenen Sprechsaal“ wird die vierspaltige Petitzeile mit 25 Nkr. berechnet. Der Inserasienstrempfel beträgt 0 NEr Expeditions-Bureau: Dorotheagasse Nr, 12im 1, Stock. ..· ..· .« Pr otokollirte Fruchtpreise Miener Börfenkurfe, Dampffchi ah... NuSy . m .:. une Re . Ant 7,20 u Br. Btahlweissenbürg— SU—MM, siketek 6,20, 6,25, Br. ORT 8u j Ant. Tu33r en Pe ps u 5 rw Rats 1203 zB rg 1-4 EN Wien, AM. ab. NM Staatsb » 8 6,54 „ Üb­atsbahn: Pr. Zollgenther in Teoppaun IM. jerbergá gy 1 Breslau 1 fl. 50 esniére AA 1,61 · « Son­der KR: und 30%, Zuschlag 6 fr. te, 1 L fl. fl. "von öft. Währ. erffusive allgemeine Affefuranz- Auf» und Abgade­­gebühr. eft. nach Wien Direktor Bradtfaß über Bobenbad) nach: "«StuhthißeisxdukgAbs.9u.50M.F-. 1.Iu.44kk.«sec.90tknisk11st24kk— Balbad Sn Stuhlweißend. ... Stuhlweißenburg Ünt. Bee . 7. Szolnot...-11.,5»» Mező KUT. SBada .... os = am » kie ER Dt „ Mitt­­e KIR. »i­— A­n IVA 1 Me bubi Drecben­ik, · 1­1. 9 tt In lán Male 192268. fz fe Ab. a fi. 5 12 fr. tri; 3 IM.AOM SM. Szolnot . ne a 7 gr u ag ur Zt AR e fi. 3 fl. 22 fr.. 3% . 1 fi Be ee eh 72 fe 2 TORE, Vuffig 1 A. Ma ten Bodenbah fr, Ratibor fr., Krafan 1 fl. IT te, .9Tjkp · A«f«7h«ß«"« Kalch«"«sUbf-4U«32M·Fr. 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Mehl­matt, Kaltes Wetter, EPeft, 245 Tober. Aus den 6 Verhandlungen des Banfausschusses vom 22. Beber haben mir im gestrigen Abendblatt den Vortrag des Banfgouverneurs und­ den Lucam’shim Bericht, sowie den Vortrag des Oppositionsredners Dr. Perger und das schließliche Resultat flündigen diesen Wir vervoll­­aus Rechtsgründen für B­erger’s Antrag. Jett, Dr. mit grellen Salben Dr. Neumann das um den Gang der Verhandlungen im Komite darzulegen. Der Vortrag desselben berührt nur Formelles, Dr. Stern spricht zu Gunsten der Noteninhaber. Die Aktionäre brauchten die Liquida­­tion der Bank nicht zu fürchten. Der Bankgouverneur un­terbricht ihn mit berichtigenden Vertrefungen : Die kategorische For­derung, Statutenannahme oder Liquidation. Der Statutenent­wurf mi­t. det, man műfle bem Ctaate Man möge erklären, die gegenwärtige Hilfe walt; — malt er bie des Komite’s wurden sei nicht gestellt worden, hierauf ohne Debatte geneh­­ms. folgt Die Debatte über die (von uns mitgetheilten) Punf­­tationen: Hutter eilt darauf hin , bag diese als Ganzes aufgefaßt und en bloc genehmigt werden müßten, denn ohne Widersprung angenommen; zu $,3 bemerkt Herr nur das Erreichbare fordern können, übrigens. Finanz­minister anders genommen­. Bir Nationalbank, Bet­len, d­ie wir bereits mitgetheilt haben, Herrn, man müsse dem Staate etwas mit 77 gegen 7 unwer­­w. Pipth, er sei „vorsichtig” abgefaßt. Es folgt hierauf die Debatte über §­ 8 und­ 9, die, Kardinalpunkte der ganzen Frage, welche Dr. Perger zu seinem bereits mitgetheilten glänzenden Hlatdoger gegen die An­nahme veranlassen,. Epstein vertheidigt das Komite, Man habe habe die Bersamm­­lung, bereits beschossen dem Stante 80 Millionen für das Privile­­gium zu Leihen, die Herausgabe der Lose sei die Folge davon. Der Vertrag sei acceptabel, durch Annahme destelben werde sich die Lage der Banf um 70 Millionen verbiffern Lage derselben nach Kenegg Hütter findet, hab sie 9 Jahren eine vortreffliche sein werde, Dr. Al­­fiz für das Privilegium ein Entgelt sah­­Egger gegen Verger, der Unausführbares verlange, sei die legte, Nad) kur­­ sem Wortwichsel zwischen Dr. Verger und dem Gouverneur bemüht sich Ersterer noch einmal, die vorgebrachten Gegengründe zu entkräften, worauf Dr. Neumann antwortet. Angeblich vom Standpunkte eines Staatsbürgers sacht die Unmöglichkeit darzuthun, gegenüber dem Ge die Entwerthung der Papiere und das Aufhören der die Anträge des Dr. Per­­ger und wollen diesen heiswürdigen Verhandlungen nur ganz wenig Worte folgen lassen , in denen uns die Aegierung des Herrn 2 ämel Veranlassung bietet. Man konnte, wenn das Fortbestehen der Nationalbank in maßgebenden Kreisen nun einmal als zu umgebende Nothwendigkeit betrachtet wird, des Privilegiums, unbedenklich unterstreiben. Die näre künnen die Verlängerung allerdings mit einem tüchtigen Griff in ihre Taschen bezahlen. Aber sie ver­­fügen, gehört offenbar nicht ihnen, sondern den Nye­tenbefigern und bildet einen Theil der Deckung derselben. Die No­­tenbefiger haben nicht das geringste Interesse an der Verlängerung Haben die bestimmten­ Zeit auflösen, das Pfand, des Privilegiums, im Gegentheil Herren Wir lassen den Wortlaut der nunmehr genehmigten Statuten der österreichischen Nationalbank folgen : 1. Von dem Privilegium der Nationalbank und von der Bankgesellschaft im Allgemeinen, §. 1. Das mit dem Patente vom gewährte Privilegium gehwärtigen Statuten und bas mit denselben verbundene Reglement zugewiesenen Wirkungstreffes ein unter dem Schuge und der Ober­aufsicht der Staatsverwaltung flehendes, unabhängiges und selbst­­fändiges Insitut. § 3. Die Nationalbank ist eine Aktiengesch­aft , die auch während­ der verlängerten Dauer ihres Privilegiums die Firma : „prinifegirte österreichische Nationalbank,” 8.4. Die Nationalbank hat nach dem der für des über Bank aktin­­welches Legt ihr wirkliches Interesse ganz Banfausshusses nicht Die Ungerechtigkeit begriffen, welche ihr Vorgehen dem großen Huplitum gegenüber Fonstatirt ? 1. Juli 1841 ber Natio­­, welches bis seiten Dezember 1866 dauern sollte, wird in Gemäßheit gegenwärtiger Statuten abgeän­­dert und verlängert, und sol bis zum legten Dezember 1890­ dauern, §, 2. Die Nationalbank ist innerhalb des ihr durch bie ge­­Ihren Sig in Wien. Die Bank vom der Staatsverwaltung und­ der Bank ernannten Erfordernis auf anderen Plägen der Monarchie Fi­­nalanstalten für einen oder mehrere Geschäftszweige, sie dann ihre Sittalanflatten vor Ablauf­ der Bankgesellschaft §. 5. Die Dauer der Bankgesellschaft endet mit dem ihr ge­­währten Privilegium am Ieiten Dezember 1890, 1.Bondem Gesellschaftsfonds und den Rechts­­verh­ältnissen der Aftrokräte, hundertzehn 8 Wien, markfte sich auf 281%—30'/ fl, pr. London, 24, Beben Wort, wo anders, naldant §, betrug 6, Bericht Str. Getreidemarkt, der Abstimmung mitgetheilt, mit nachfolgenden Details: mad dem Bankgouverneur Halt und errichtet Der Bonds · „Der 9­24 Beber, Am heutigen Schlachtpiel­­der Auftrieb 1935 Stud­­ien, Preise stellten ergreift wird zu handeln...­­. . der Staat zahlen die Dauer der Nationalbank besieht in 1. bis Lämel hat bie der Abstimmung sie 7 Stimmen anl­­eine nicht Die Neußerung bietes für die Verlängerung Führt ! D­rung, welche auf hundert­fünfzigtausend Aktien eingezahlt sind. Eine Erhöhung oder Beschränkung dieses Fonds kann nur mit Zustim­­mung der Generalversammlung stattfinden. Weierdies besteht der Reservefonds, welcher einen Bestandtheil des Bankvermögens bildet, $, 7. Den Ak­tonären gebührt für jede Aktie ein gleicher Art­eil an dem gesammten Vermögen der Bank, $. 8. Das gesammte Vermögen der Bankgesellschaft haftet für alle Verbindlichkeiten der Nationalbank, §. 9. Die gesammten Aktionäre bilden die Bankgesellschaft. Die Aktien laufen auf Namen, und werden in ein eigenes Afzieh­­buch eingetragen. Die Aktien sind untheilbar. Die Gesellschaft er­kennt für jede Aktie nur einen Eigenthümer an, §. 10. Zur Umschreibung einer Aktie wird deren Zurückstel­­lung an die Bank, und der Giro des fetten Befigers erfordert, $. 11. Wenn Af­ten in Folge­­ einer amtlichen Verhandlung in oder außer Streit an einen neuen Erwerber übergehen, so hat die zuständige Behörde auf der Aftie selbst, jedoch für den ganzen Betrag die gerichtliche Uebergabe (Einantwortung) zu bestätigen, und dem­ Eigenthü­mer die Aktie auszufolgen, der sodann die Um­­s­reibung auf die übliche Weise bewirken Fann, $, 12. von dem Jahreserträgnisse der Geschäfte und des Verműgens der Bank gebühren den Aktionären nach Abzug­ aller Auslagen, zunächst fünf vom Hundert des Dankfonds ; son dem noch verbleibenden reinen Jahreserträgnisse wird ein Biertheil in den Neservefonds hinterlegt , die anderen drei Viertheile sind zur Superbinidende bestimmt. Aus dem im ersten Semester ermittelten reinen Gewinne werden im Still eines jeden Jahres zwanzig­ Gulden, oder nach dem Ermessen der Direktion auch mehr, an die Aktionäre vertheilt. Der Rest der reinen Jahreserträgnisse wird nach der im Sänner stattfindenden Generalversammlung hinaus bezahlt. Genügen die reinen Jahreserträgnisse nit, um eine 5pEt. Verzinsung des Bankffonds zu erzielen, so kann das Fehlende dem Reservefonds en t­­un werden . Insolange derselbe zehn Prozent des Banffonds eträgt. $, 13. Der Reservefonds wird abgesondert verrechnet, und ist zunächst zur Deckung von Berfuften oder Abschreibungen was immer für einer Art bestimmt. Hat der Reservefonds zwanzig pCt, des Banffonds erreicht, so wird die son ‚dem reinen Sabres­­gewinne nach §. 12 Tür denselben bestimmte Duste auf die Hälfte vermindert. Hat der Neservefonds die Höhe von­ dreißig p&t, des eingezahlten Bantfonds erreicht, so sind ihm aus dem reinen Sab­­reserträgnisse seine Zuflüsse zuzumelsen, so lange er auf dieser­ Höhe verbleibt. Die Bankdirektion und der Ausschuß­ entscheiden gemein­­schaftlich, auf welche Art die jährlich in den Reservefonds hinterlegte Summe flutbringend zu verwenden ist. 111.Bon den Geschäften der Nationalbank. §.14.Die österreichische Nationalbank ist während der Dauer ihres Privilegiums ausschließlich berechtigt,unverzinsliche,dem Ue­­betbringer auserlangen zahlbare Anweisungen auf sich selbst an­­zufertigen und auszugeben.Diese Anweisungen der öster­reichischen Nationalbank(Bank­1oten)dürfen auf keinen niedereren Betrag als 10ff.lauten. §.15.Die österreichische Nationalbank ist verpflichtet,die von ihr ausgegebenen Noten auf Verlangen der Inhaber bei ihrer Hauptkafse in Wien jederzeit nach ihrem vollen Nennwerthe gegen geiegliche Silbermünge einzulösen. Die Bankdirektion hat­ für ‚ein solches Verhältn­iß des Metallfhages zur Notenemission Sorge zu tragen, welches geeignet ist, die vollständige Erfüllung­ dieser Ver­­pflichtung zu sichern. §, 16. Die im Umlaufe­ befindeten (von der Nationalbank ausgegebenen und nicht an ihre Kassen zurückgelangten) Noten der Nationalbank müssen jederzeit beliebt sein: a) so lange der ge­­sammte Betrag dieser Noten nicht den dreifachen Betrag des Bank­­fonds, b. 1. 330 Milionen Übersteigt, wenigstens bis zur Höhe eines Drittbeiles mit gefeglicher Silbermünze oder Silberbarren; b) für­malo der im Umlaufe befindliche Betrag 339 Millionen übersteigt, bis zu einem Drittheil der» 330 Millionen , und Mwister, mit der Hälfte des Mehrbetrages mit gefeglicher Silbermünge oder Gliber­­barrenz c) sobald der im Umlaufe befindliche Betrag 440 Millionen übersteigt, müssen die 440 Millionen , wie oben (b) und­ der Sieber­­schuß über. 440­ Millionen, mit einem, diesem gleitfommenden Bei­trage geießlicher Silbermünze oder Silberbarren bededt sein; d) derjenige Theil der im Umlaufe befindlichen Noten, welcher nicht mit Silber bededt ist, muß in allen Fällen mit flatutenmäßig estamptir­­ten oder beliehenen Effekten beliebt sein, dann mit flatutenmäßig (§. 44 der Statuten für die Hypothesar­rebitsabtheilung) eingelösten, und zur Wiederveräußerung geeigneten Pfandbriefen der Bank, welche leitere jedoch den Betrag von 20 Millionen nicht Überschreiten dür­­fen und nur mit 24 des Nenn­werthes zur­ Bededung dienen künnen. Nach Umständen kann mit Bewilligung Meines Finanzministers Gold in Münze oder in Barren theilweise anstatt des Silbers zur Bede­­dung verwendet werden. Bei der moenatligen Kundmachung des Standes der Bank (8. 31.) ist der Betrag der im Anlaufe befindlichen Noten und der Stand ihrer Bededung in abgesonderter Weise er­­sichtlich zu machen, anfnoten. Mit run dreihundertfünfitausend Gulden österreichischer­ Moßtoten ist die Bank nicht weh-verpflichtet die einbemfenenl "§. 17. Die Noten­ der österreichiichen Nationalbank geriefen ausschließlich die Begünstigung,, das sie bei allen in österreichischer Währung zu leistenden Zahlungen im ganzen Umfange ber. Monar­­chie, mit Ausnahme des sombartisch-veretianischen Königreiches, von Sepermann, so wie von allen öffentlichen K­affen nach ihrem vollen Rentimwerthe angenommen werden müssen: $. 18, Die Banknoten Finnen: nicht amortisirt werden: $. 19, Bei dem Einziehen der einzelnen Gattungen, oder einer ganzen Auflage von Banknoten, kann bei der Auflösung der Bank­­aefellschaft . If Dieselde verpflichtet, ihre im Umlaufe befindlichen Banknoten nach den von ihr jedesmal festzulegenden Bestimmungen im sollen Nennbeträge einzulösen. $. 20, Sehe Sabre nach Ablauf der von der Bankpdirektion festgelegten und Öffentlich Fundgemachten legten Frist für die Ein­­ziehung einer einzelnen Outtung oher einer ganzen Auflage von Banknoten einzulösen, oder umzumechseln. » §.21.Die österreichische Nationalbank führt ihre Rechnun­­gen in österreichischer Währung(sieist berechtigten)Wechselzl­ eskomptiven,b)Darlehen gegen Handland zu erfolgen,c) Depo­­siten zur Verwahrung zu­ übernehmen,cy Geld und Wechsel in laufende Rechnung zu übernehmen(Gikogeschäft),c)Anweisungen auf ihre eigenen Kassen auszustellen,fj verfallene Koupons von Grundentlastungsobligation ui k einzulösen,g)zur Aufrechthaltung eines entsprechenden Verhältnisses zwischen ihrem Metallschatzen und dem Banknotenumlauf,Gold und Silber gemünzt und junge mimzh dananchsel auf austwärtige Plätze anzuschaffen und kam maer­­hJ nach den durchvie a.h.Entschließung vom 16.8­­ kar3 1856 ge­­nehm­igten,und durch den Finanzministerialerlaß vom 20.». März 1856 (Reichsgefegblatt Nr. 36) Fundgemachten, mit gegenwärtigen Statuten im Anhange vereinigten Statuten und Reglement, $9-­potbefardarlehen zu­ gewähren. Das Gespäftsjahr der Bant beginnt am 1. Jänner und endet mit dem 51. Drzember, §. 22. Die Bant estomptert" gezogene und eigene­­ MWechjfel, welche auf. österreicht die Währung Tautenz — der Zahler mag, am Orte der Estompteraffe wohnhaft sein, oder: den MWechfel dort nur zur Zahlung angemieten haben. Die Bant kann in­ Wien auch­ Med­fel essomptiren, welche auf Plägen zahlbar sind, auf denen sich eine Bantfiliale befindet. Von den Filialen können auch Medfel es­­somptirt werden, welche in­ Wien zahlbar sind. Die Bank wird von Zeit zu Zeit bestimmen, ob und welche­ Effekten ‚der öffentlichen und der Landesschuld (oder deren Koupons), insoferne selbe läng­stens innerhalb drei­ Monaten zahlbar sind, von Ahr im Essompte Die Bank ist nicht verpflichtet, eine ‚Ursache der verweigerten Essomptirung anzugeben. §. 23. Die Bank kann auf Gold, Silber, inländische Staats­­papiere oder Grundentlastungsobligationen, und potbefarabbirt­ung ausgegebenen Pfandbriefe, seit ihrer Mittel auch auf der Prioritätsanlehen­trägniß durch eine Staatsgarantie gewährleistet ist, verzinsliche Dar­­lehen erfolgen. §, 24. Die Nationalbank wird von jeder, die Höhe des Zins­­fußes beschränkenden gefeslicchen Verfügung Ins gezählt, , zu 25. Die Bank übernimmt nach den von ihr festzulegenden Bankdirektion 29. Gold, Silber, dann Wertbpapiere und Urkunden in Aufbewahrung. D­ie Girogeldhäfte übernimmt die Bank Gelder, Wech­­sel und Effetten ohne Berzinsung kann die angefachte Eröffnung der Zahlungsort der. Banfantwirfung­­en hat bei den Auf­sicht, oder auf eine bestimmte Zeit lautenden Anweisungen vom Tage der Kundmachung bei den Übrigen aber von dem Tage Sämmtliche Zahlungen die von ihrer Hy­endii­) nach Zulässig­­eingezahlte Aktien und Effekten von deren Er­ in Taufender Rechnung, worüber nach Eingang durch Anweisung (Chique) und Abschreibung nach ihrer Derseliheit auf dem Die eines Foliums ge­­währen oder abmelsen, ohne eine Ursache ihres Beschlusses anzugeben §, 27. Im Anweisungsgeschäfte werden zwischen bestimmten Bankkassen, oder von der Bankzentralwaffe die „Wiener Zeitung” dazu auf fi­ felbft, A­vista, oder nach einer festgelegten Zeit zahlbare Mi­weisungen ausgestellt und eingelöst. Diese Anweisungen können glrtzt werden, jedoch haftet Die Bank nicht für die Echtheit des Giro­nder bes Acqutt, Lx28.Zur Amortisation Voxt Bankanweisungen,dieselben»1no­­gen in Wien oder von einer Bankfilialkasse ausgestellt sein, ist jemes Handelsgericht,oder je nkr handelsgerichtliche Senat berufen, in deren Sprengel si befindet, &8 wird hiebei nach den Vorsschriften verfahren, welche für: Die Amor­­tifation von Wechseln bestehen, Die Amortifationsfrist von 45 Ta­­nag Sicht des Ediktes, an zu laufen, wenn legtere nicht schon vor der Erlassung des Ediktes ein­­getreten wäre, an ti: Bank Fünnen nur in Toten der Bank ber in einer gefeglichen Münzsorte geleistet werden. $. 30. Die Bankdirektion bestimmt, 05 bei den verschiedenen Geschäften angenommen werden. $. 31. Die Nationalbank hat monatlich die Namwerfung ihres gesammten Aktiv- und Passivstandes, halbjährig aber eine Uebersicht der Gefhäftserträgnisse dur öffentlich bek­­annt zu machen. (Fo­ts.folgt.) -s sig § | . übernommen werden, Bestimmungen biesemn Behufe­n, eröffneten­­ inländischer Industrieunternehmungen, Follum verfügt werben Tann.­ben in Wien » und welche Gebühren ER Börsen- und Handels - Nachrichten. E Veit, 24. Teber, Die telegr. Nachrichten von der hei­­­tigen Wiener Abend­börse lauten i­leder ziemlich un­­günstig.. Kreditaktien sind auf 200.70, Baufallen von 448 auf 838 gewicen, während sich Valuten ca.­­4%, vertheuert haben, ,; De Dronaudampffatlfahrtsgesellschaft beginnt am 26. Feber ihre Passagierfahrten auf der Strecke von Het abwärts und zwar vorläufig zwisgen Del und Babs. Die weitere Ausdehnung des Bafagier- und Stahtenverkehres­ wird so­­el­t nach Abzug des unterhalb Pate noch flehnden Eises­ erfolgen. — Die ,B.- u. H.-Ztg.” Threidt: Die Verhandlungen über den mit Stanfreich abzufchließenden­ Handels­vertrag haben in ihrer Tegten Phase allerdings einen sehr wich­­tigen Fortschritt gemacht, und wesentliche Differenzpunkte, die zwis­chen Frankreich und Preußen bisher noch unausgeglichen waren, sind befestigt. Der Abschlag­ des Vertrages is daturd unwahrsceinlicher geworden, als er noch vor Kurzem war, deswegen aber noch Eeines­ 20298 als gesichert zu betrachten, nacdem Preußen schon früher ab­­gelehnt hat, für sich alletır abzuschließen. Paris, 22, Feber. Schluffurt e. 3pCt. Rente 70,35, 4/2pEt, 100.10, Staatsbahn 503, Credit Mobilier 761 ,Lombarden 548, Haltung fest, später träge, Rondon , 22, Feder. Konsolde 93V, Lombarddisronte 17/8, EEE EKAKENKESEOS B EBIOSH TET ETETETT PIN EKKEEGTTVESKETOTSEEATÉKETKOTSKEST KSS . TETATTKKTKÖK ÉSZT STTOSTOKTÉSETKTÓ TESTÉT E OIKOEZT ESEN STTKSTK EKET - N fő »­­·­­c I er e, 7 Weit, 24. Becher. Witterung trübe und unfreundlich, 6—4* Bürme, Wasserstand im Abnehmen. 7. .»­ . Betreidegeschäft. Die Krisis, in der si das Ge­­schäft befindet, Hat auch Heute eine entscheidende Wendung noch nicht genommen. " Die Prüfe des für das hiesige Geschäft geltenden Ar­tikel, Weizen, sind unregelmäßig, so daß in einzelnen Fällen wohl Zugeständnisse gemacht werden, sehwere Gattungen aber mit bemerkenswerther Zähigkeit auf vorwösentlichen Preisen festgehalten werden. In leichterer Manre Hat einiger Verkehr zu Notizten Pret­­fen stattgefunden. Korn erhält sich fest auf den gefliegenen­ Prei­­fen der Vorwoche, Verkauft 78prog. a 1 fl, 85 tr. pr. Mb. Hafer­matter, eine Radung pr. Frühjahr zur Notiz begeben, Bon Gerste sind 2000 Mg. zur Notiz an Konsumenten begeben worden, Fu­t­­terwiden einige hundert Mg. fanden ä 2 fl, 69—65 Fr, „pr. Ms. Abnahme, « « « von 96—280 fl, pr. Paar, 120 St. Mehtfühe von 90—170. T.speft,21.Feber.Wo’che­nmarktbericht.Der­­ Auftrieb von Hornvieh bei Gelegenheit des am 20.d.abgehalten­en Wochenmarktes war nicht bedeutend,es wurde­ n in Summa öl 7 Stück Verkauft,u.z.:318 Stück Ochsen von 146—320fl.,60 St.Kübe » fl.pr. Stück,14.St.Büffeln zu 225fl.per Paar.­—Der Str.Rt.n—d­­fleisch wurde mit­ 26—27fl.berechnet.«—Der.Gef—lügel· markt am 18.u.21.d.M.war gut versehen,ess wurden vers­kaufte 3436St..junge Hühner­ von 1fl.—lfl.20kr.,--374St. Kapaunen von 1fl.20—40kr.,­420St.Enten von 1.fl.40—­.-60­kr.,536Stück Gänse von 3­6fl»384Stück Trauthühner von« 7fl.—4fl.soerpr.Paar,116,000St.Hühnereier,18—20Stück gi 40knoWähr.—424St.«H«asen.von:80k­r.—1--fc.pr. Glich-Der Fischmarkt am 21.«d.M.­war­ schwach be­­stellt,es wurden im Ganzen 198tr.Fi­sche,u.z.:133tr.Kar­­pfen von 20—30st.,4.8tk.Schatdens von 40—50fl.­,23tr. Hechte von 24­—30fl.ö.W.verkaqu Der Markt für Schweinefleisch im Verlaufe der Mode war gut­ bestellt, es wurden 1800 St. Bor fbern bei lebend pr. Pd, á 30—32 fr, verfauft. = Miesburger Fruchtmarktt,­2l, Leber, 686 Mb, Weizen von 5 fl, 10 fr.—5 fl 58 fr., 47 Mg, Korn von 3 fl. 65. Er, bis 4 fl. 20 fr. , 1210 m$, Gerste von 2 1.75 fr.—3" fl, 26 Er, 365 Mb, Hafer von 1 fl, 85 fr.—2 fl, 20 fr, 132 Me, Kufurız von 3 fl, 49—55 fr, Summa 2440 Mk, . §§­Breslau,21·.FebenWollbericht.s Dies dritte Woche des Febet war ebenso unbelebts als ihr­ Vorgängerin und­ wenngleich sich für die meisten Gattungen eine sehr gute Frage erhält,gewin­­­nen doch die Umsätze nur eine sehr geringe Ausdehnung,da entwe­­der die Auswahl nicht mehr vollständig befriedigt,oder sich zu den seitherigen gedrückten Preisen nicht mehr soleich»tankommen läßt. Es sind demnachi­is Gan­ z"ennicht—,über­ 6008tr.,abgesetzt worden­­wovor,die größere hälfte feine polnische Tuchwollen in den Siebzii­ger undEbarkower Kunstwäsche von 88—90 Thlr."bildeten."­Der lustige Theil bestand aus schlesischen Mittelwollen in­ den Achtziger­, dergleichen Getbetwollen in den Sechsziger,russischen Rückenwäschen vor­ 63—65,und polnsch so ku­rten Stücken von 66—70 Thlr.Auch von gewaschener,ungarischer Gerberwolle ist­­ Einiges«von 45——47 Thlr.zu Lieferungszwecken gekauft worden.Die Preise blieben fest, doch unverändert.Happyi Abneanet waren einheimische Fabrikanten und Kommissionäre,­sowie ein österreichischer und­ ein sächsischer Großhändler.Fruchtmarkt.Die­ an den tonangebenden Börer zu Berlin und Stettin fortdauernde Flauheit für den Getreide­­handel­ sowie die schlechteren englischen Berichter haben ihre Ein­­wirkung auf den hiesigen Marktni­cht ver­fehlt und es­ hat­ sich so­­wohl effektive als Zeitwaare erheblich niedriger gestellt.Während sich­ für erstere jedoch ein mäßiges Geschäft erhält,ist in letzterer eine großel­nlust vorherrschend und der Verkehr­«fast N­ull.Oel­­saaten blieben im Allgemeinen ziemlich gut­ behauptet,wogegen Kleesaamen sich in weihhen der Tenden­z befindet.Spiritus eiswas fester,Zl1ckstille.Man­ zahlte für:Weizen,weißen76—88 Sgr.,gelben75—88Sgr.,Roggen56—60Sgr.,Ge­rste34­—40 Sgr.,"Hafer22­—28Sgr.,­Erbsen55——60Sgr.,Bohnen62—65­Sgr.",Wicken46-48Sgr.pr.,Scheffel,dis180—222Sgr., Sommerrübsen158—1.82Sgr.,Schlagleinsaat165—s195Sgr.pr. 15.0Pfd.,Rüböl12——121­»Thlr.pr.Str.,Termine ebenso,Klee­­samm,roth9—12­­ 2«Th­ lr.,weiß15­—­22Thlr.,Timothee7—9 TM. pr.thr., Spiritue pan Quartoso-0XoTtalleslös-2— 15%, Ihren . VMarseille,18.Febe­.Weizen.Der Wind ist für die Zu­­fuhren günstig.Heute liefen ein Dutzend Schiffe mit 50­,000­ Hekt. in unsern Hafen­ ein.Dessen ungeachtet behaupten sich die Preise bei einem Umsatz von 12.­000 Hekt.Banatek­ wurde mit Fr.37.50,Jbraila 29,Galatz 30.50 per 160thre verkauft.Oelsaaten ohne Voxrath und ohne Um­satz.Fabrikolkvenölfester. ;521uszng mit dem Amtsblatt c des­,Silrgent­«tmd der»Wienechitung.«" (Vom 22­.u.21.Feber.) j ” Lizitation cm Jnspest 24.»Febel­ 3­ U.Nachm»Mo­bi­­lien des Stephan Sztroyni,Kbnigsgasse Nr.25.—27.Feber STI,Nachtw-Mobilien des Eduard Diener,Palatingasse im Stet­bl’schen Harkse." Lizitationen in Pest:Ofen am 25. Feber, In Belt: Haus, Sofephflanz, Kontig., 2300 fl., I U. B. im ft. Grundbuchamt, Mobilien, 3 M N, außerhalb der Kerr peser Linie im neuen Hause. ETET

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