Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1862 (Jahrgang 9, nr. 126-148)

1862-06-03 / nr. 127

(Die einzelne Nummer foftet 3 Br. ö. HV.) ,Ahouahtamsskestornoya. Micnítag, 3. Juni. Ar. 127. K. K. Wien, 2. Sunt. Se, Majestät ver Katfer, welcher Ihre Majeftät die Katferin in der Reife In Eifingen eine Strede begleitet, wird am Mittwoch wieder in Wien eintreffen. Die Katferin trifft heute Nachmittag in Gmunden ein, wo der Boftanspluß nach Kiffingen besteht. Der herzoglic­hatru­pe Lribarg, Dr. Fisher und eine geringe Ban von Dienerfast begleiten die Kaiserin, die Kur wird mindestens 6 Wochen in Anspruch nehmen. — Der Journali­­stenverein „Concordia beabsichtigt, wie wir hören, eine Pe- Fre an bag Abgeordnetenhaus zu richten, in welcher das­ G e erfuhrt werden sol, seinen Einflug für den Erlaß einer innertte­­n Betrei­ber jüngst erfolgten Presverur­­t­­eilungen zu verwenden. Auch dem „Mähr, Korresp.“ wird aus Wien geschrieben, bag in Abgeordnetenkreisen neuer­­dings das Gerücht Burfirt, es werde mit der Sanktion des Prefgefeges zuglei eine Amnestie der verurtheilten Jour­­nalisten erfolgen. — Das Herrenhausmitglied, ehemaliger Konferenzminister an Sartig, ist schwer erkrankt, der­ Ki ee ab­e­­r paniergenge vom Schwindel err .­­ ertaeri bedenklich dann­ dectus Insolgevessmann .Das Abgeordnetenhaus des Reichsraths hatt in seinekgestringwitzung den Ausschußbericht bes­züglich der 50 Millionden angenommen,in derselben Sipung hat Herr v. Schmerling die erwartete Erklärung bezüglich des Konkordates abgegeben. Die Worte des Herrn Staatsministers haben jedoch einer uns zu­­gehenden Korrespondenz zufolge dem im tiefer Spannung aufhorchenden Haufe eine nur geringe Täuf­ung bereitet. Ueber den Hergang der Gipung berichten wir Folgendes : Am Beginn der Sigung erhebt sich Minister Hi­e­ner, um für das von ihm eingebrachte neue Gefeh zur Be­­­willigung des Kredits von 50 Millionen die Dringlichkeit zu beantragen. Der Antrag wird, ebenso wie der Ausschußantrag, ohne Debatte angenommen, und das Gefeg auch in dritter Lesung Pe ) genehmigt­­er Gegenstand der Tagesordnung ff die Fortle­­gung der Debatte über den Etat des Unterrichts. Bischof Dbr­lin erhält das Wort. Er spricht zunächt den Zwei­­fel aus, dass die Bekämpfung des Konkordats vertanet wäre, die nicht vertretenen Länder zur Befdldung des Reichsrathes u betregen, &8 sei evident, meinte er dann, dag­ie Fatkoli­ 18 Kirche das Recht der Erziehung ihrer Kinder habe, dan­n kappt­en Kirchen die G­eggraphie, die Geschichte , die Doilosophie Fatkolitch sein müffer. (Ullgemeine Leiterfeit.) La­­chen Sie nicht, meine Herren ! Laffen Sie mich erst ausreden ! Mer wird es leugnen wollen , daß die Protestanten und Jo­­raeliten daz Rect haben, ihre Kinder protestantisch und ig saelitisch zu erstehen, warum will man der katholffschen Kirche ins das gleiche Recht gewähren? Man spricht von des unbedingten Gewalt der Bischöfe Über den niederen Re zus. Dies sei nicht der Fall. Die Strafen sind nicht so streng , selbst der bestrafte G Seifk­e kommt nicht unter Schloß up Riegel »,da8 wife er aus eigener Erfahrung. (Neue BR) Der Bischof sei überhaupt ein bejahrter gemä­­f­ex Mann, die Gefahr sei demnach nicht so groß, übrigens j­e­dem Getstlichen das Recht des Rekurses an den Er­­ nf und den Papst zu. Ihm selbst sei ein Fall bekannt, wo ein Dihhof einem Pfarrer eine Pfründe nahm , dieser pa a bie nach Rom und der Bischof wurde verurtheilt, ein Pfarrer die Pfründe zurückzugeben. Man fleht ber a­bu­ft, Man sagte auch, man m­üsfe dem „Kaiser geben, mas des NKallers ist. Diesen­ Spruch wisse er und seine gewiß ihre Pflichten gegen den Monarchen erfüllen. Unter den zwölf Aposteln habe einer feinen Heren und Meister verrat­en , es könne also auch kommen, bag ein Brfef die fAuldige &hr­­erbietung gegen den Monarchen verlege, bestwegen aber dürfe man nur die ganze katholische Kirche anfragen. Hätte er überhaupt gewußt, wie man die Bischöfe in diesem Hause bedankle, so hätte er dieses Haus nicht betreten. Er­ werde indes immer bemüht sein, die Hand zur Ber­ührung und Vermittlung an­bieten. Der polnise Abgeordnete Heb­­el erhält hierauf das Wort. Er wirft es der Majorität vor, daß sie die wichtige Frage in die Finanzdebatte einbeangen, von welcher sich eine bedeutende Sta­tion des Hauses fernhalte, das sei nit ritterfich, vielmehr ein schlaues Manöver , den Gegner unfdadlette zu machen. Er versucht hierauf die Mo­­tistrung des Ausschußantrages zu torderlegen, dur) welchen die frommen Stiftungen der Borfahren „, nach der Ansicht pen A­naike in den „tosmopolitischen Pfupl“ gegegen Werd­en sollen. Nach Heb­el erhält Dr. Brinz in seiner Eigenschaft als Berichterstatter das Wort. Nebner hebt hervor, das das Kontordat in seiner Welle den Studienfond­ als Eigenthum der Kirche vertragsmäßig stimulire. Cs betüt dort einfag, daß die Seiter des Studienfond­s Traft ihres Ursprunges der Kirche gehören. Die Kirche stelle sich hiemit nur auf den Boden eines Kontrahenten, sondern des Postedenten, dem dur den Vertrag nichts mehr geboten werden kann. Die Untersuchung des Ursprunges könne somit nicht als Vertrags­­bruch begetänet werden. Staatsminister v. Shmer- Ying: Er habe bereits im Ausschalfe die Erklärung abge­­geben, daß er Fein bringendes Moment erbliche , shon sei auf die Erwägung des Gegenstandes einzugehen. Die Re­­gierung, welcher anzugehören er die Ehre hat, zeige wieder­­holt, daß sie die Antworten nicht scheut, wenn sie nothwendig sind, und diese Antworten pflegen In Thnten und nicht in Morten zu bestehen. Gietdhwoch müsse er bei seiner ursprüng­­lichen Erklärung beharren, daß der Moment jegt für die Ent­­f&eibung noch nicht genommen sei. Dan sei mitten in der Firangdebatte, und es sei unpassend, einen so wichtigen Ge­­genstand nebenbei erörtern zu wollen. Die Regierung sei im Besitz des Studienfondes, und sie werde benfelben nicht ohne weiteres abliefern, weil der Staatsídrat starke Borschüffe auf benfelben geleistet hat und Korporationen und Private An­­sprüche auf benfelben haben. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abge­­rechneten Herb­st mit 67 gegen 39 Stimmen ange­­nommen. Der Antrag Herbst’e lautet : Das habe Haus wolle beschließen , in Erwägung, dag das in den Studienfonds befindliche Vermögen im Allgemeinen als Eigenthum der Kirche­ntast anzuseben is, wird die 1. I. Regierung ersucht, die nöthigen Einleitungen zu­ treffen, dar mit die Eigenthumsverhältnisse dieses Vermögens unter Auf­­rechthaltung aller, darauf aufgebenden Rechte. Insbesondere jener von Korporationen, Stiftungen u. s. w. im verfassungs­­mäßigen Wege festgefischt werden. Der Derbflfche Antrag macht­ ich, wie man ficht, durch eine gelindere Fassung bemerkbar, und wir räumen demselben an aus dem Grunde einen Vorzug vor dem Antrage des Ansfehufles ein, weil er gegen die absolute Zentralisation der in Rede fichenden Bonds gerichtet ist, ei­n Herr Hofrath Ziedem­pf, verwahrt TA brieflich gegen die Behauptung unsrres Korrespondentim, welche ihm gerüchtsweise als den Berfailer der Drohk­e Partei zu würdigen und sie werben Veh, 1862. be Be­n. /

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