Pester Lloyd - Abendblatt, Juni 1862 (Jahrgang 9, nr. 126-148)
1862-06-03 / nr. 127
(Die einzelne Nummer foftet 3 Br. ö. HV.) ,Ahouahtamsskestornoya. Micnítag, 3. Juni. Ar. 127. K. K. Wien, 2. Sunt. Se, Majestät ver Katfer, welcher Ihre Majeftät die Katferin in der Reife In Eifingen eine Strede begleitet, wird am Mittwoch wieder in Wien eintreffen. Die Katferin trifft heute Nachmittag in Gmunden ein, wo der Boftanspluß nach Kiffingen besteht. Der herzoglichatrupe Lribarg, Dr. Fisher und eine geringe Ban von Dienerfast begleiten die Kaiserin, die Kur wird mindestens 6 Wochen in Anspruch nehmen. — Der Journalistenverein „Concordia beabsichtigt, wie wir hören, eine Pe- Fre an bag Abgeordnetenhaus zu richten, in welcher das G e erfuhrt werden sol, seinen Einflug für den Erlaß einer innertten Betreiber jüngst erfolgten Presverurteilungen zu verwenden. Auch dem „Mähr, Korresp.“ wird aus Wien geschrieben, bag in Abgeordnetenkreisen neuerdings das Gerücht Burfirt, es werde mit der Sanktion des Prefgefeges zuglei eine Amnestie der verurtheilten Journalisten erfolgen. — Das Herrenhausmitglied, ehemaliger Konferenzminister an Sartig, ist schwer erkrankt, der Ki ee aber paniergenge vom Schwindel err . ertaeri bedenklich dann dectus Insolgevessmann .Das Abgeordnetenhaus des Reichsraths hatt in seinekgestringwitzung den Ausschußbericht beszüglich der 50 Millionden angenommen,in derselben Sipung hat Herr v. Schmerling die erwartete Erklärung bezüglich des Konkordates abgegeben. Die Worte des Herrn Staatsministers haben jedoch einer uns zugehenden Korrespondenz zufolge dem im tiefer Spannung aufhorchenden Haufe eine nur geringe Täufung bereitet. Ueber den Hergang der Gipung berichten wir Folgendes : Am Beginn der Sigung erhebt sich Minister Hiener, um für das von ihm eingebrachte neue Gefeh zur Bewilligung des Kredits von 50 Millionen die Dringlichkeit zu beantragen. Der Antrag wird, ebenso wie der Ausschußantrag, ohne Debatte angenommen, und das Gefeg auch in dritter Lesung Pe ) genehmigter Gegenstand der Tagesordnung ff die Fortlegung der Debatte über den Etat des Unterrichts. Bischof Dbrlin erhält das Wort. Er spricht zunächt den Zweifel aus, dass die Bekämpfung des Konkordats vertanet wäre, die nicht vertretenen Länder zur Befdldung des Reichsrathes u betregen, &8 sei evident, meinte er dann, dagie Fatkoli 18 Kirche das Recht der Erziehung ihrer Kinder habe, dann kappten Kirchen die Geggraphie, die Geschichte , die Doilosophie Fatkolitch sein müffer. (Ullgemeine Leiterfeit.) Lachen Sie nicht, meine Herren ! Laffen Sie mich erst ausreden ! Mer wird es leugnen wollen , daß die Protestanten und Joraeliten daz Rect haben, ihre Kinder protestantisch und ig saelitisch zu erstehen, warum will man der katholffschen Kirche ins das gleiche Recht gewähren? Man spricht von des unbedingten Gewalt der Bischöfe Über den niederen Re zus. Dies sei nicht der Fall. Die Strafen sind nicht so streng , selbst der bestrafte G Seifke kommt nicht unter Schloß up Riegel »,da8 wife er aus eigener Erfahrung. (Neue BR) Der Bischof sei überhaupt ein bejahrter gemäfex Mann, die Gefahr sei demnach nicht so groß, übrigens jedem Getstlichen das Recht des Rekurses an den Er nf und den Papst zu. Ihm selbst sei ein Fall bekannt, wo ein Dihhof einem Pfarrer eine Pfründe nahm , dieser pa a bie nach Rom und der Bischof wurde verurtheilt, ein Pfarrer die Pfründe zurückzugeben. Man fleht ber abuft, Man sagte auch, man müsfe dem „Kaiser geben, mas des NKallers ist. Diesen Spruch wisse er und seine gewiß ihre Pflichten gegen den Monarchen erfüllen. Unter den zwölf Aposteln habe einer feinen Heren und Meister verraten , es könne also auch kommen, bag ein Brfef die fAuldige &hrerbietung gegen den Monarchen verlege, bestwegen aber dürfe man nur die ganze katholische Kirche anfragen. Hätte er überhaupt gewußt, wie man die Bischöfe in diesem Hause bedankle, so hätte er dieses Haus nicht betreten. Er werde indes immer bemüht sein, die Hand zur Berührung und Vermittlung anbieten. Der polnise Abgeordnete Hebel erhält hierauf das Wort. Er wirft es der Majorität vor, daß sie die wichtige Frage in die Finanzdebatte einbeangen, von welcher sich eine bedeutende Station des Hauses fernhalte, das sei nit ritterfich, vielmehr ein schlaues Manöver , den Gegner unfdadlette zu machen. Er versucht hierauf die Motistrung des Ausschußantrages zu torderlegen, dur) welchen die frommen Stiftungen der Borfahren „, nach der Ansicht pen Anaike in den „tosmopolitischen Pfupl“ gegegen Werden sollen. Nach Hebel erhält Dr. Brinz in seiner Eigenschaft als Berichterstatter das Wort. Nebner hebt hervor, das das Kontordat in seiner Welle den Studienfond als Eigenthum der Kirche vertragsmäßig stimulire. Cs betüt dort einfag, daß die Seiter des Studienfonds Traft ihres Ursprunges der Kirche gehören. Die Kirche stelle sich hiemit nur auf den Boden eines Kontrahenten, sondern des Postedenten, dem dur den Vertrag nichts mehr geboten werden kann. Die Untersuchung des Ursprunges könne somit nicht als Vertragsbruch begetänet werden. Staatsminister v. Shmer- Ying: Er habe bereits im Ausschalfe die Erklärung abgegeben, daß er Fein bringendes Moment erbliche , shon sei auf die Erwägung des Gegenstandes einzugehen. Die Regierung, welcher anzugehören er die Ehre hat, zeige wiederholt, daß sie die Antworten nicht scheut, wenn sie nothwendig sind, und diese Antworten pflegen In Thnten und nicht in Morten zu bestehen. Gietdhwoch müsse er bei seiner ursprünglichen Erklärung beharren, daß der Moment jegt für die Entf&eibung noch nicht genommen sei. Dan sei mitten in der Firangdebatte, und es sei unpassend, einen so wichtigen Gegenstand nebenbei erörtern zu wollen. Die Regierung sei im Besitz des Studienfondes, und sie werde benfelben nicht ohne weiteres abliefern, weil der Staatsídrat starke Borschüffe auf benfelben geleistet hat und Korporationen und Private Ansprüche auf benfelben haben. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Abgerechneten Herbst mit 67 gegen 39 Stimmen angenommen. Der Antrag Herbst’e lautet : Das habe Haus wolle beschließen , in Erwägung, dag das in den Studienfonds befindliche Vermögen im Allgemeinen als Eigenthum der Kirchentast anzuseben is, wird die 1. I. Regierung ersucht, die nöthigen Einleitungen zu treffen, dar mit die Eigenthumsverhältnisse dieses Vermögens unter Aufrechthaltung aller, darauf aufgebenden Rechte. Insbesondere jener von Korporationen, Stiftungen u. s. w. im verfassungsmäßigen Wege festgefischt werden. Der Derbflfche Antrag macht ich, wie man ficht, durch eine gelindere Fassung bemerkbar, und wir räumen demselben an aus dem Grunde einen Vorzug vor dem Antrage des Ansfehufles ein, weil er gegen die absolute Zentralisation der in Rede fichenden Bonds gerichtet ist, ein Herr Hofrath Ziedempf, verwahrt TA brieflich gegen die Behauptung unsrres Korrespondentim, welche ihm gerüchtsweise als den Berfailer der Drohke Partei zu würdigen und sie werben Veh, 1862. be Ben. /