Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1863 (Jahrgang 10, nr. 26-48)

1863-02-23 / nr. 43

Nr. 48. (Die einzelne Nummer Eostet 4 Br. ő. W.) «Aben­ lblatt(les·j)esser!-10·y­l." Wontag,23.gfebrc." In einem „Eingesendet“ der gestrigen „Ung. Nachr." veröffentlichen die Herren Friedrich Kochmeister und Rudolph Fuchs eine Ermiderung auf unsere Gegenerklärung. Obwohl wir nun genügende Anhaltspunkte zur Widerlegung dieser Ermiderung beilgen,, so ziehen wir es doch vor, dieser uner­­qeb­lichen Polemis, die ohnehin schon einen gereizten Charak­­ter angenommen, unsererseits ein Ende zu machen. “ Der Wiener Korrespondent des „Sargdng“ hat bereits Einbild erhalten in die Antwort, welche die öster­­reichische Nati­onalbank in der Angelegenheit des dem ungarischen Grundhesige verweigerten Kredits der unga­­rischen Hofkanzlei ertheilte, so wie in en Rundschrei­­ben, welches Graf Forgác aus diesem Anlaß so eben an die ungarischen Surtsdiftionen gerichtet, und theilt dar­­über Folgendes mit : Dir Banf hat in Ungarn eine Summe von 30-55 Millionen auf unbewegliches Eigentum gesteh­en. Während dreier Jahre, nämlich von Anfang 1860 bis Ende 1862, war sie in 35 Fällen genöt­igt, die Hilfe der Gerichte gegen ihre Schuldner in Anspruch zu nehmen. Das übrigens vol­­kommen sichergestellte Kapital, welches das Substrat dieser Prozesse war, betrug 1.814,900 fl. Betrachten wir nun die einzelnen Fälle. Die gerichtlichen Verhandlungen sind in 7 Fällen im Zuge, und betreffen in Torontál 8000, 4000, 16,000 und 5000 fl., in Kraffso 5100 fl., in Temegvár 7600 Ei in Theresiopel 13,500 fl., zusammen 59,200 fl. In Erla u­nd wegen einer Schuld von 21,000 fl., in Balafla-Gyarmath wegen 4800 fl. und 118,000 fl., in Arad gegen 88,509 fl., theils die Lizitationstermine ausgeführteten, theils aber wurde, nämlich im zweiten Balaffa-Dyarmather Falle, die Einver­­erbung der evelativen Feilbietung bewilligt und vollgogen. In vier Fällen, bei welchen von 78,750, 7000, 18,800 und 25,300 , zusammen 129,850 fl. handelt, wurde die Berufung ergriffen. In 17 Fällen, deren Substrat zusammen: 1,288,950 fl. beträgt, kám 28 zwischen der Bank und den Säuldnern zum . Vergleiche. In drei Fällen endlich, in denen es sich um Darlehensfim­­men von 42,000, 29,000 und 33,600, zusammen dabei um 104,600 fl handelt, sind die V­ergleichsverhandlungen im Zuge. Analysiren wir nun diese Daten. Die Bank hat an Befsser von Liegenschaften in Ungern ein Kapital von 35 Millionen geliehen, und während vieier Jahre ent­­standen bezüglich eines Kapitales von 1%, Millionen Sch­wie­­rigkeiten. Wir bitten das Wort Kapital hervorzuheben, denn­­ es ist nothwendig wohl zu unterscheiden, daß es sich nur in Zinsen im Belaufe von 184, Millionen, sondern nur um die Zinsen und um die Autorisationssummen dieses Kapitals handelt. Wenn es als nicht möglich ist, diese Schwierigkeiten mit den Geld-, Handels- und politischen In­­teressen unseres Vaterlandes zu entschuldigen,­ so können sie Doch leider aus denselben genügend erklärt werden. Von der erwähnten Summe hat sich Die Bank bezüglich eines Kapi­­tals von beiläufig 1%. Millionen mit ihren Schuldnern ver­­su­hen, d. h. die Radstände wurden ausgezahlt, so das die Bank nicht einen Groschen verlor, das rüdständige Kapital aber blieb auch Ferner sichergestellt. Bezüglich weiterer 109.000 fl. (in runder Summe) haben die Behörden Alles gethan, was sie thun konnten, die Lizitation blieb jedoch er­­folglos und die Bank unterhandelt fest über einen Vergleich. Sie wird gewiß auch in dieser Hinsicht Feinen Groschen ver­­leren und daran, daß sich Feine Käufer fanden , tragen die Gerichte offenbar Feine Schuld. Die Bank selbst sagt in ihrer Antwort, daß das Ver­­fahren der Gerichte bezüglich dieser 15/6 Millionen Gulden so viel wüste, daß sich die Schuldner zum Vergleiche bereit erklärten. Bezüglich der Eintreibung eines Kapitales von 232,000 .fl. ist die Erolution im Zuge, und die Lizitationen haben bereits stattgefunden, theils werden sie nűchjttenő statt­­finden. € 3 hätte dies vielleicht schneller getban werden kön­­nen, mehr konnte jedoch nicht getban werden, und die Bank kann auch in dieser Hinsicht seinen Groschen gefährdet gehen. Bei den Komitatsgerichten il das DBerfahren bezüglich einer Kapitalssumme von­ 59.200 fl. im Zuge. von den betreffen­­den sieben Fällen wurde einer im November und drei im De­­zember 9. 5. eingeklagt. Hinsichtlich dieser kann sich die Bank noch nicht über irgend eine ungeheure Verzögerung be­­lagen, und doch entfallen auf diese vier Fälle von den er­­­wähnten 59,200 fl. nicht weniger als 42,100 fl. SHinsicht- Lid einer zu derselben Rubrik gehörenden ferneren Summe von 8000 fl. "wurden die Prozesse noch im Jänner 1860 ber­gonnen. Die Antwortsnote der Bani bemerkt überhaupt, das sie von ihren 35 Prozessen jede noch im Jahre 1860 be­­gonnen habe. Sie hebt viel als einen Beschwerdepunkt her­­vor. Im unteren Augen erscheint diese Angabe gerade im ame Lichte, denn wenn die betreffenden Prozesse noch im Jänner 1860 begonnen und bis zum Oktober nicht beendet wurden, so ist dies ein Zeichen, daß vermuthlich auch die damaligen F. £. Gerichte jenen Ansprüchen im Großen nicht entsprechen konnten , welche die Bank an die gegenwär­­tigen Jurisd­ftionen in so strenger Weise erhebt. Streiten n­ir jedoch nicht über viele 59,200 fl. , rech­­nen wir auch noch jenes Kapital von 129,350 fl. hinzu, dessen Eintreibung im Wege der Erolution durch die Appellation verzögert wird, und was finden mir? mag es sich in der überallpin getragenen Klage der Bank um die ver­zögerte Einzahlung der Zinsen eines sollständig sichergestellten K­aptitales von 189,050 fl. handelt! Oder seien wir noch zuvo k­­­ommender , zählen wir zu diesen 189,050 fl. au noch jene 232,300 fl. hinzu, deren Eintreibung im Crefationswege soeben im Zuge ist, und wir werden finden, daß die Bank wegen­ des verspäteten Zinsen eines vollkommen sicher­­gestellten Kapitales von 421,350 fl. jenen Lärm schlug, der die gesammte österreichische Presse in Bewegung brachte. Die Bank wird offenbar weder von ihrem Kapital, noch von ihren Zinsen einen Groschen verlieren, einfach deshalb, weil sie durch den Werth der Pfänder dermaßen sichergestellt ist, daß sile nichts verlieren kann. Nehmen wir aber an, daß die Bank in Gefahr stünde, die ganzen 400.000 fl. zu verlieren, so fra­­gen wir dennoch, ob ein Land billigerweise wegen einer sol­­chen Bettelsumme beleidigt, und der Kredit desselben vor der Welt erfüttert werden durfte? Wir erörtern diese Frage nicht weiter. Die auf Grund der angeführten Angaben der Bank festgestellten Thatsachen mögen entscheiden, und die öffent­­lie Meinung möge urtheilen ! Wir halten es gerade der ungerechtfertigten Beleidi­­gung gegenüber für weise, daß die ungarische Hofkanzlei in neuester Zeit Anordnungen getroffen hat , welche hinfort um» feren Gönnern auch den Vorwand zu Angriffen gegen unse­­ren Bovenfrebít , entziehen werden. Die ungarische Hofkanzlei hat nämlich an die vaterländischen Sub­s­­di­tionen ein Rundschreiben erlassen, in welchem un­­gefähr Folgendes gesagt wird : „Diejenigen, welche von der Hypothesarabtheilung der österreichischen Nationalbank ein Darlehen genommen, haben sich gewissen festgestellten Bedingungen unterworfen, melden gemäß sie nicht nur in allen Fällen der gerichtlichen Krela­­tion, sondern auch­ In jedem auf das Darlehen und die Hy­­pothes bezüglichen Prozesse das Wiener E. F. Landesgericht, als Vertragsgericht anek­annt haben. Diesen Bedingungen gemäß i­ aber die Pfandbriefabtheilung berechtigt, gegen einen säumigen Schuldner unmittelbar die gerichtliche Ereku­­tion, insbesondere die erelutionsweite Verpachtung des ver­­pfändeten unbeweglichen Gutes oder Die erefutive­­ Lizitation beim f. df. Wiener­­ Landesgerichte zu erwirkten, gegen dessen Beschluß die etwa in Anwendung gebrachte Appellation die Berwhkflichung der Exekution nicht verbinde­n kann. Sa, in solchen Fällen, wo der Schulfener mit Interessen im Rad­­stand i­st, hat die österreichische Nationalbank das Recht, die Eintreibung der fälligen Zinsen nach dem für die Eintreibung der Steuern festgestellten Berfahrungsmodus dur­ die Ber­­mwaltungsorgane zu bewirken, und der Schuldner ist selbst in dem Falle, wo er glaubt beweisen zu künnen, daß das For­­derungsrecht unbegründet ist, oder wo­ er gegen die geforderte Summe eine Einwendung hat , verpflichtet, sich, an das Wiener Landesgericht, als an das Vertragsgericht zu­­wen­­den, und lediglich bei diesem den Aufschub der Evolution anzusuchen. Aus diesen Gründen hat auch die königliche Karte, so oft der Schuldner gegen die angeordnete Evelution dahin ap­­pellirte, die Berufung, als zu ihrer Kompetenz nicht gehörig, einfach­ zurückgerchiefen und Die Ausführung der Evelution an­­geordnet. Aber abgesehen davon, daß in Folge der von der königlichen Kurie in mehreren solchen Fällen gebrachten Ent­­scheidungen jenes Verfahren der ungarischen Gerichte, wonach sie die Bol­ftivefung der Erolution entweder einfach ver­wei­­gerten, oder dieselbe bis zur Appellation des Schuldners ver­­schoben, geradezu regeltotdrng it, .und dem ohnedies säumigen Schuldner eine nicht zu rechtfertigende Unterftüsung bietet — hat Dieses Verfahren no die traurige Folge, Daß der Kredit der ungarischen Grundbefiser ganz zu Grunde gerichtet wird. — Aus diesem Grunde wird dem Komitatsleiter aufgetragen, daß er die unter seiner Regierung befindlichen fünamtlichen Gerichte ernst an­weise, wonach sie es unter strengster Verant­­wortung als­ ihre Pflicht erachten, die von dem Wiener f. E. Landesgerichte gegen die Schuldner der österreichischen Na­­tionalbank gebrachten Erolutions-Beichlüffe ohne Zögern zu vollziehen, die gegen solche Beichlüffe etwa angemeldete Beru­­fung oder Aufschubsgesuche als zu ihrer Kompetenz nicht ge­­hörig einfach zurückumeisen, und sich überhaupt bezüglich der Forderungen der Nationalbank an die am 20. März 1556 pu­­blizirten allerhöchst genehmigten Statuten der H­ypothesar­­abtheilung der Nationalbaus, so wie an die am 3. Juli 1859 herausgegebenen Zufalbestim­mungen zu halten; jeder einzelne Hal, in welchem die Behörden gegen diese Verordnung vor­­gehen sollten, wird ohne Zögern bieher zu berichten sein.” St. Paris, 20. Feber. Man kann wohl sagen, daß die öffentliche Meinung fest schon aufgereizter gegen p­reußen ft, als selbst gegen Rußland, und wenn die bewaffnete Intervention eine Thatsache wird, so würde sich die Regierung selbst beim besten Willen nicht dem Drude der allgemeinen Stimmung der Nation entziehen kön­­nen­ . Graf von der Go­­ch hatte gestern eine Unterredung mit Herrn Drouin de Sthuys, in der er u. a. sehr unangenehme Dinge hören mußte über die Art, wie das österreichhische Kabinet Hier seine Ansichten über die preußische Intervention zu erkennen gebe. Die fran­­zösische Note wird in den nächsten Tagen nach Berlin abgeben; es heißt, man habe dieselbe dem preußischen Ge­sandten fon offiziell mitgetreilt. — Die von den Stu­­d­enten gestern verabredete polnische Demonstration ist nicht zu Stande gekommen, weil man vorsorglich die Vorle­­sung St. Marc-Ghrardin’s, die als Stelldichein dienen sollte, ausgesegt hatte. Die Börse war heute wieder sehr beunruhigt, die das starre Sinsen der Nente (50 Cent.) befindet. An krie­­gerischen Gerüchten fehlte es nicht ; den meisten Eindruch aber machte das — Übrigens eben­so wenig begründete Gericht, G­ould habe seine Entlassung verlangt. — Man versichert noch immer, die Kaiserin werde in Bälde eine Reise nach dem Güben antreten; als mögliches Ziel verseiben nennt man jet Algerien , aber alle diese Gerüchte stimmen darin überein, daß die hohe Dame gegen Döftern in Rom zu sein gedenke. R. Wien, 22. Leber. Ueber die zwischen Dester­­reich, Stanfreich un England in Bezug auf den Aufstand in Polen stattfindenden Verhandlungen vernimmt man so nachträglich, daß die drei Mächte hierher von dem Grundlage ausgingen,­ als set insolange eine reservirte Hal­­tung zu beobachten, bis die polnische Erhebung durch that­­sächliche Betheiligung einer fremden Macht den Charakter einer internationalen Angelegenheit angenommen haben würde. Dieser gar ist aber fest eingetreten. Die preu­­ßische Regierung mag die mit Rusland abgeschlossene Kon­vention wie immer interpretiren , so steht Doch jedenfalls so viel fest, daß dadurch das Prinzip der Nichtintervention ver­­legt worden is. Ob in Berlin von Seite Englands und Branfreichs gegen diese Konvention Vorstellngen erhoben worden sind, vermögen wir nicht zu sagen, gewiß ist es aber, Daß zwischen ven Drei obengenannten Mächten dreselbe Gegen­­stand von Verhandlungen gewesen ist, deren Resultat Park­ besteht, daß die polnische Frage nunmehr allerdings den Eya­­raster einer internationalen Angelegenheit angenommen hat. Die es heißt, würde England bei dem nunmehr bevor­­stehenden diplomatischen Vorgehen die I­nitiative er­­greifen. Als gewiß fann ! Shnen überdieg noch mittbesten, wag sich England in sehr best­immter Weise gegen die Bestre­­bungen Rußlands ausgesprochen hat, die polntige Nationa­­tät zu vernichten. Deferreichischer Letts hat man sich beeilt, dieser Anschauung beizustimmen, da die Erhaltung der polittsschen Rationalität schon Tarım im wohlverstandenen Interesse Desterreichs gelegen ist, weil durch sie die panflanistischen Pläne, melche auf die Rassifizirung des ganzen europäischen Ostens hinzielen, durchk­reuzt und un­­möglich gemacht werden. X.Y. Berlin, 21. Feber. Die Komplikationen der polnischen Frage fangen an an, die Hiesige Börse zu be­­unruhigen. Die Depeschen, melche die Erklärungen der fran­­zösischen offiziösen Presse enthalten, Haben heute eine D­e­­primirende Wirfung ‚geübt. Dazu kommt noch, daß die gestrigen Gerüchte Über die Aufrüfung Des Mini­steriums Bismarc sich dur eine Kombina­­tion vermehren, die zu melden ich aus mehrfachen­­ Gründen unterlasse. Genug, die Verfassungskrisis wird im Momente noch durch eine Bedrohung des Auslandes vermehrt und die Finanzwelt findet es gerathen, auf­ das Fallen der Papiere zu s­efuh­gen. Die politische Welt sieht mit Csannuna Der Debatte über die Polenfrage (Resoluttion) ent­­gegen, die zum Beginn der nächsten Woche, etwa am Dien­­­st an, wieder eine Epoche in den­­ Niederlagen des Ministe­­riums Bismarck bilden wird. Der Kommission, die aus 21 Mitgliedern besteht, sind nicht weniger als 7 Anträge vorge­­legen, die jedoch sämmtlich fielen und das Zurfichgeben auf die ursprüngliche „Resulution” veranlaßten , die denn auch mit allen gegen drei Stimmen angenommen wurde. Der De­batte werden zwei Mitglieder des phritishen Parlamentes beiwohnen , "welche eigends zu­ diesem 3wede von London deputirt wurden. Die " Boltszeitung" dementirt heute ene Unterre­­dung des Herrn J. Bismarca mit dem Ei­ze­prä­sidenten Behren­d, welche wir Ihnen ausführ­­lich mittbellten und den Weg durch Die deutsche Presse machte. Ich muß deshalb auf­ die Angelegenheit zurückkommen. Kom­­merzienrath Behrend , der gleichzeitig Vorstand­ des­ Handels­­gremiums in Danzig ist, machte in dieser Eigenschaft eine offizielle Bi­tte im auswärtigen Amte, um über die Handels­­bezieh­ungen Preußens zu Polen, welche durch eine Konven­­tion gestört werden dürften, von Herrn v. Bismarc Auskunft zu erhalten. Der Minister verweigerte Sdiefelde und viefe Nachricht theilte die „Berl. Berl.3." mit. Das heutige Dementi gilt diesem Sournare. Die zuwerreunn wichti­­gere Unterredung fand am Ball des Kronprinzen zwischen den beiden Herren statt. ch ergänge die Unterre­­dung noch mit. Folgendem : Herr v. Bismarc gab zu ver­­stehen , daß Rußland selbst die eiternde Wunde an seinem Staatskörper heilen müsse und si Polens entledigen müsse. Schon Czar Nikolaus habe das erkannt, Preußen und die mit ihm verbündeten Kabinete können Rußland dafür Kon­­zessionen im Orient machen... Wenn die Infurrention in Po­­len größere Dimensionen annimmt, so genügen die 40.000 Mann, weile Rußland mit Einflug der Garnison in War­­schau bat, nicht zur Pazifisirung. Preußen müsse dann in Polen einschreiten, um dort zu bleiben... Dies die wor­t­­getreuen Aeußerungen des Ministers , die Herr Behrend mit etwas mehr Exiase aufnahm, als für einen Staatsmann passend gewesen. Dies sol all der Grund sein, weshalb er bei der Wiederwahl des Vorstandes der Fortschrittspartei nicht wiedergewählt wurde. Politische R­undschau, 23. Feber. Die Ver­­dammung der preußigischen Haltung in der polnischen Frages ist allgemein. Die öffentliche Meinung des Auslandes wetteifert hierin mit jener Preu­­­ßens selbst, das preußische Abgeordnetenhaus int Der fremden Diplomatie. Das Telegramm aus London, welches nach Berlin die Meldung brachte: ford Ruffell erklärt am 21. im Unterhaufe, die Gesandten Preußens und Rußlands haben ihm (Rufe) mitgetheilt, beide Länder einigen sich zu dem­ Engagem­ent, fraft­reffen die Ruffen flüchtige Poller nach Preußen verfolgen und fangen d­ür­fen, undoum gefehlert,wenn Poter Revolu­­tion macht Preußen habe unzmweifelh­aft eine ernste Politik eingeschlagen, und habe er«(Ruff)dem preußischen Gesandter angedeutet, Preußen habe durch d­ie K­on­­vention gemeissermaßen die Mitverank­­wortung für die Veranlassung des Auf­wandes üb­ernommen; — diese telegraphische Meldung, sagen mir, Hat un­ter den Abgeordn­eten in der preußischen Hauptstadt, der wen Herr v. Bismarc drei Tage früher erklärt hatte, „Seine Rathschläge irgend einer auswärtigen Macht“ in dieser Angelegenheit erhalten zu haben, ungeheures Auf­sehen gemacht und nun feh­rt die Altliberalen den Fort­­schrittsmännern genähert. „Die Hauptfade” , sagt das Organ der Altliberalen, ist, daß wir num endlich missen, was die Konvention enthält. Den Ruffen wird erlaubt, ihren Privatkrieg auf preußischem­ Gebiet auszufechten. Ein solches Zugeständnis würde nur in dem Falle Äußerster Noth statthaft sein, Die offenbar nicht vorliegt. Das Haus der Abgeordneten hat nun einem positiven Anhalt, und es bat, nach unserer Neberzeu­­­gung fest dem Lande ale die Verpflichtung, m­it der Äußersten Bestimmtheit zu erklären, was ein solches Abkommen den Interessen Prem­iers entschieden widerschräch­te Diese es sich um Darlehenssummen­­ also um: APA ARRA RA Ve, 1863.

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