Pester Lloyd - Abendblatt, September 1863 (Jahrgang 10, nr. 198-222)

1863-09-11 / nr. 206

Ar. 208. Def, 1863. (Die einzelne ARummer Eoftet 4 Er, ő. 35.) s;·«kkkitqg, 11. September. 27" PM Wien, 10. September, Wie ich höre, hat es die königlich siebenbürgische Hofkanzlei er­fu­­d tn. Erwägung gezogen, die vierte Königliche Provosi­­tion, nämlich jene über die Art und Weise der Befleidung des Reichsrarths,vor der dritten in Verhandlung nehmen zu lassen. Die langen und schwierigen Debatten, welche schon die erste Königliche Proposition im siebenbürgischen Land­­tage veranlaßte, mußte die Besorgniß erwecken, daß die Be­­rathung der vierten in unabsehbare Beine gerückt und ein endlicher Erfolg für die gegenwärtige Reichsrathsseffion nicht mehr wirk­­san werden würde. Aber nach reiflicher Erwägung hat man sich entschlossen, die Ordnung ber Égt, Propositionen zum Behufe der landtäglichen Berathung nich­t zu verändern. Denn die Reichs­­rathsabgeordneten sollen ja aus dem Landtage gewählt werden. Dies legt aber als unumgänglich noth­wendige Vorbedingung vor­­aus, daß die Landtagsordnung festgefefert ist. Wie sollte aber bestimmt werden, auf welche Art der Landtag die Reichsraths­­mitglieder wählen sol, wenn nicht früher bestimmt ist, auf welche Art der Landtag zusammen­gefegt ist. Denn bei der Wahl in den Reiherath sollen alle Nationalitäten, alle Kon­­fessionen, alle Sinteressen vertreten und auf eine allseitig bef­­riedigende M­eife vertreten sein. Dies richtet sich aber nach . der Zusammenlegung des Landtages. Mit Rücksicht auf diese Erwägung wird daher die dritte Königliche Proposition, der Entwurf der Landtagsordnung, in der bestimmten Ordnung, als dritte Vorlage nämlich zur Berathung gelangen, , Meber diese Vorlage erfahre ich, daß sie mit der pr­o­­visorischen Landtagsordnung, nach welcher der gegen­­wärtige Landtag gewählt worden ist, ni­cht identisch sein, sondern manche B Veränderungen aufweisen wird. Auch die vierte Königliche Proposition liegt vollendet vor. Sie wird vielfache Schwierigkeiten bieten und man flieht einer lebhaften Diskussion über die verschiedenen Ansprüche entgegen. = Der Wiener Korrespondent­ des „Büggetlen” legt seine Erörterungen über den Zusammenhang der bet Then mit der ungarischen Frage fort und zieht namentlich eine Parallele zwischen den Beziehungen, die ein Groföferreth mit dem Zentralisationssysteme, und jenen, die ein Großdeutschland gegenüber von Un­garn nothwendig bedingt. Er schreibt : Die großösterreichische (Centralisations-) Spee verträgt sich mit Der Historischen Vergangenheit Feines Theiles der Monarchie, sie fordert die Verleugnung jener Ver­­gangenheit und verspricht als Erlag Gleichberechtigung und Theil­­nahme an dem gemeinschaftlichen Parlament. Die Entwielung der deutschen Einheit geht dagegen von historisfer Grund­­lage aus, sie fordert die Historischen Grenzen des Nei­hes, und bittet sich die Ausdehnung derselben auch nur anzubieten. Die großösterreichische See fordert den je festeren An­schluß Ungarns, und je werthloser der Titel des ungarischen K­­ingthums wird, Desto näher kommt jene Idee ihrer Verwirklichung. Die großdeutsce Idee im Gegenthetle fordert die strenge Ationierung der ungarischen Krone, der ungarische König Jolrp als solcher der Vertreter großer Interessen im deutschen Bunde und je wichtiger in der Person Sr. Majestät der Kö­­nig­in, um so entscheidenderen Einfluß befigt im Bunde der Starfer. Bei jener staatlichen Regelung, welche von der Ent­­wickklung der deutschen Einheit gefordert wird, und die die staatliche Eristen­ Ungarns zur Notamwendigkeit macht,­­ versch­windet in Ungarn die Besorgniß vor der DVerschmel­­zung und die Nation wird nicht in jeder Kleinigkeit ein Mittel für ihre staatliche Sonvereristenz suchen ; vielmehr wird sie ih, sobald ihre Besorgnisse verschwunden , nothwendiger Weise annähern und die Interessen der Berührung, die Mittel­ beg ferten Anschlusses aufsuchen. Ebenso wird Deflerreich,­­ wie immer auch der Artikel 8 der Reformatie feßt oder in­ Zukunft abgeändert werden mag, — sobald es sicher sein wird, daß Ungarn, auch wenn es wollte, sich nicht loszureifen ver­­mag, weil die Interessen Deutschlands im Osten und an der Donau dies nicht gestatten, nicht an jeder Kleinigkeit Anstoß nehmen und überall Separatismus wittern. — Die grof.­­österreichhsch­e Spee stößt auf dem Wege zu ihrer Ber­­ik­lichung an erster Stelle auf das Ungarthum , sie muß es besiegen und nur dur das Brechen seiner Kraft F an sie zum­ Biele gelangen ; das großdeutsche Interesse bedarf da­­gegen der je bedeutenderen Krattzunahme des Ungarthuns, weil die Interessen Deutschlands und Ungarns identisch sind, weil er in uns im Kriege einen zuverlässigen Genossen­ findet, weil unsere Freunde und Feinde dieselben sind, und auch die industriellen Interessen beider mit­einander nicht im Wider­­spruc be­stehen. Die von uns bereits­ erwähnte Adresse an Le Matiestät, die in der am 31.9. M. im Rand der Ko­mitate bezüglich der Unterst­tgung der Notbleiben­den abgehaltenen Berathung beantragt und beschlossen wurde, und in welcher um Wiederherstellung des Mu­nizipallebens in Ungarn gebeten wird, lautet nach dem „Gyort Közlöny" folgendermaßen s Ew, Majestät, allersvurdlauchtigster Käu­fer und apotolischer König! Unser allergnäbdbigster Herr und König! Die Hauptflüge, Schulwehr und Hut der tausendjäh­­rigen Berfassung der ungarischen Nation war stets das Muni­­zipalleben und zwar hauptsächlich, was auf die Grundlagen der Intelligenz und des Beleges basirte Munizipalleben. Es war dies eines der wichtigsten Schirm- und Schulmittel, jener­ Ver­­­fassung, welche, fett unsere Nation durch ihren ersten und apo­­stolischen heiligen König in die Reihe der gebildeten europäi­­schen Staaten eingeführt wurde, von der Marton mit eifersüch­­tiger Sorgfalt bewacht warb, jener Konstitution, welche die Kraft und das Ansehen unserer Nation in dem Maße­ ent­­wickelte, daß sie dur Jahrhunderte dem Christent­um gegen das nach Westen strömende heidnische Element als Schul­­manner dienen konnte ; — jener Konstitution, unter deren heile­samem Einfluß und Schul die Nation im Stande war, für die Erhaltung sowohl des erhabenen Thrones, als auch des Vaterlandes und diedurch der ganzen Monarchie eine so wirk­­­same Kraft zu entwickeln und bei verselben mitzuwirken. As Em, Majestät, von höchster Staatsweisheit durdje drungen und von den edlen Eingebungen Ihres von Gerechtig­­kett, Liebe und Hel­denmuth erfüllten Herzens bewogen, durch das am 20. Oktober 1860 erlassene allerhöchste Diplom auf den Boden des Konstitutionalismus zu treten und den Völkern ihrer Befammimonarc die Einflußnahme auf die Regierung zu gewähren geruhte , fab auch unsere Nation mit von Freude erfüller Brust­ ihrer Zukunft entgegen und blickte freudig auf das wieder wach gerufene Munizipalleben, in welchem sie einen Hauptfaktor zur Befestigung des wieder auflebenden Konstitu­­tionalismus und der Durchführung der Konstitutionellen­­ fried­­lichen Umgestaltung begrüßte. So groß jedoch auch ihre Freude war, um so mehr Murde Die Nation herabgestimmt und von Schmerz durchdrungen , als in­folge der dazmwischengetretenen bedauerlichen Ereignisse , abermals die Suspension des Faunt auferwedten Munizipallebens eintrat. In diesem Schmerz trö­­stete uns jedoch fortwährend das allerhöchste Handschreiben Em. : . : | ' ' : ,

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