Pester Lloyd - Abendblatt, November 1863 (Jahrgang 10, nr. 250-274)
1863-11-26 / nr. 271
he (Die einzelne Nummer Fortet 4 Fr. 6, 8.) Yen, 1863. Nu Ybendblattdiskeslerloyds Donnerstag, 26.Novembkr.-Nr.271. = Nach einer Mittheilung der „Ben-Korr.” hat der in Siebenbürgiigen Landtage befahloffene eine Befegentwurf , betreffend den Gebrauch der drei Lanfpradiert in dem öffentlichen Verkehre, in der vom Landtageinbarten Saffung die allerhöcsíte Sanition erhalten. — fo Stroßmayer if vor einigen Tagen von feiner je ins Ausland Über Wien nach Dialovar zuricgekehrt, Meber den Staatsrath sprach sich Staatsminister Schmerling in der gesirigen Abgeordnetenfigung formchermaßen aus : Dr. werde sich in der Erörterung dieser Frage objektieren und, nur jene Aufklärungen „geben, welche nöthig sind, “ die Anträge des Herrn Dr. Berger in das gehörige Licht fegen. Der Herr Abgeordnete habe eine Reihe von Thaten angeführt, welche dem "hohen Haufe die Weberzeugung währen sollen, daß der Staatsrath hemmend wirfe auf eine fe, Entwicklung des Gefeggebungslebens, und da er als ir, muß früher die Zustimmung Sr, Maiestät erfolgen. Zum Ende wird der Entwurf mittelst eines allerunterthägíten Vertrages Sr, Majestät mit der Bitte unterbreitet, zu flatten, «da d: dieser "Gefegentwurf " als "Regierungsvorlage verfassungsmäßigen " Behandlung gebracht ‘werde. Dertaatsrat h ist nun berufen, sein Gutachten abzugeben, er Staatsrath prüft den Gegenstand nicht, ohne den befrefnden Minister zu seiner Berathung einzuladen. E83 wird das utachten des Staatsrathes vorgetragen, stimmt es der Antikes Ministers: Bet, so wird’ nun der Antrag gestellt, daß es Majestät gestatten möge, die Vorlage einzubringen. ‚Ist er der Staatsrath mit der Vorlage nicht einverstanden, 10 nbignet Fälle möglich. Entweder wird eine BVereinbarung etroffen, dann kann man’ nicht sagen, daß der Staatsrath ein emimendes und entscheidendes Gutachten abgibt, oder es findet nie Medereinstimmung statt, dann wird der Gegenstand artte» Ministerfoniereng gebracht, diese entscheidet, und ihre Entscheidung ist dasjenige, was als Endresultat der Entscheidung dr. Majestät unterbreitet wird. Der Ministerrath, der Rath in der antwortlichen Räthe der Krone, ist also der Igentliche Alter, und seine Entscheidung das Substrat, weljen der Entscheidung. Sr. Monieflät unterbreitet wird,’ Esann also von einer Omnipotenz des Staatsrathes, von einer ebeimnißvollen Macht besteiben nicht Die Rede, fein, Nachdem der Minister noch anzeigt, mag die Gesehtsvrlagen im Staatsrathe durchaus Feine Verzögerungen erletern, sie verhältnismäßig rasch erledigt werden, schließt er mit m Worten.: „Inwiefern Überhaupt das Institut des Staatsetbes sich als Bedürfniß darstellt, ob es nicht vielleicht allälig dahin Fommnen wird, daß die Institution eines solchen habenden Körpers Überflüssig wird, ob es, nicht sehr, füh elih wäre, jene, Bestimmungen des Staatsrathestatuts, durch. ihm, noch. eine andere, Über die Prüfung der Gesehes-, erlagen Hinaußreichende Thätigkeit (bei Kompetenzkonflikten, pifihen Suffiz und Administration,D eb.) marwieren wirde, ins Leben zu rufen, darüber Will ich mich in eine eltere Entscheidung und in ein weiteres Unheil heute nicht naffen. Ich bin selbst der Anschauung, hab die Institution 18 Staatsrathes callmälig eine Umbildbung erfahren und: ich bin selbs der Meinung, mag der Staatsart vielleiägt in dem Mage entbehrli werden kann, sol BEE DUr Heirungen Berfaffung in allen Thetilen des Reiches verliehen ist, und insbesondere die Legislation, ihre totale Umbildung erfahren hat, und, ich bin ebenso der, Meinung, daß es sehr wünschenswerth sein wird, den Staatsrath auch auf jene andere Thätigkeit zugelenten, deren bereits im Statute gedacht ist. Aber Über die Vorwürfe, welche von Seite des geehrten Herrn Borredners erhoben wurden, als sei der Staatsrath hemmend im konstitutionellen Staatsleben und als verzögere er insbesondere über Gebühr seine Arbeiten, über diese beiden Punkte habe ich mir erlaubt, offen das auszusprechen, was ich aus meiner Erfahrung weiß und was von Seite des Gesammtministeriums bestätigt werden wird.” In Lemberg zirkuliren sept anonyme Proklamationen, in melden die Einwohner zur Schweigsamkeit aufgefordert werden, da die Schwaphaftigkeit Einzelner der „nationalen Sache” Thon mehr gefchndet habe, als mancher Feind. Am Stuffe wird den Schwaphaften, mit Veröffentlichung ihrer Namen, zur Warnung, vor dem Umgange mit ihnen gedroht. Auch zirkuliren anonyme Verzeichnisse der „Spione“, nebst Warnung vor allem Verkehr mit Ihnen, a Wien, 25. November. Die sleswig-Kohlkeintsde Trage drängt jede andere in den Hintergrund: ‚ Morgen hält der Bundestag Sigung Ich glaube Ihnen aus,guter Quelle mittheilen so. fönnen, daß Oesterreich die Fortregung der Bundesexelution beantragen und wesentlich den Begriff „Bundesexelution” betonen werde, um die Sache in dem Rahmen einer inneren Bundesangelegenheit festzuhalten, und über die Thronfrage von vornherein keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Indessen wirkt die österreichische Diplomatie bei den verfüriebenen mittelftantien Höfen, um sie für die österreichische Politik günstig zu flimmen. Aber man it hier durchaus nicht gewiß, am Bande durchzudringen und die Majorisirung Oesterreis durch die Kleinftanten it immerhin möglich. Graf Rechberg hat die Sinterpellation auch heute nicht beantwortet. Troy allem ‚guten Willen für das Londoner Protokoll ist er durch die einmüthige Dewkung etwas ins Schwanken geraffen und er möchte sich nicht gänzlich alle Pforten zu einer anderen Politik verfältigen. Er zögert mit der Antwort, indem vielleicht Int 'der Amirchenzeit die Ereignisse etwas Entsigetbendes bringen. G. K. Paris, 23. November, ES herrscht eine große Mißfimmung in den Tuilerten über die Haltung Englands "ítt der Kongresflage. Man gibtt das Wort eines Minsters, welches dieser Mitstimmung einen energischen Ausdruf verleiht. Es lautet : „Nichts ‚gegen England, nichts mit England, Alles ohne England.” Sollte dieses Wort maßgebend ‚sein‘, so wäre allerdings das Ende der wertmänhtligen Entente ‚herangekommen. Als Monsignor Chigt, der papielige Nuntius, dem Herrn Drouin de Lhuys den zuflimmenden Bescheid seiner Regierung, zum Kongreßvorschlage eröffnete , entgegnete "der aufs Angenehmste überraschte Minister, wörtlich : „Berichten Sie, Sr. Heiligkeit, daß die ‚Kaiferliche, Regierung bieten Ausbruch des Vertrauens, in seinem vollen Umfange zu schaben "weiß und nehmen Sie mein Wort darauf, dag bie: Kurte bie"fen Schritt niemals zu bedauern haben wird.“ In bie Flexi. ‚tale Pfesse iít auch, sett einigen Tagen ein neuer Geist gefahrren, sie Hlaidirt mit wahren Enthusiasmus, für den Kongreß und entiwickelt „,das alle brennenden ‚Sragen der, Gegenwart spesifisch Yatholifge seien und daher recht, eigentlich zur Kompetenz Stantreichs gehörten. Es fleilt si immermehr heraus, daß das Ministerium mit dem neuen König in Kopenhagen ein ständliches eg . Güter getrieben hat, . Aus den »suverlässigsten Berichten ersehete, das nur eine Weberrumpelung Christian IX. vermocht hat, die neue S Konstitution zu unterzeichnen. Herr Hall hat es nicht verschmaßt , die Polizeiberichte aus der Hauptftadt selbst zu inspiriren und vor Gefahren warnen zu lassen, deren die Autoriät bei ernflichem Willen durchaus In der Lage war, Herr zu werden. Politische Rundihan, 26. November. Die bedeutungswolste Thatjadhe, die uns im dänisch-deutshen Konflikt vorliegt, in die nicht zu verfeinenende Neigung der preußischen Regierung, der herrschenden Stimmung, der deutschen Nation, gerecht zu werden. Herr 9. Bismarc. wagt es gegenüber den nichtebeutigen Großmäden noch nit, diese seine Meigung offen zur Schau zu tragen; aber er mäßt siebens noch in der Sprache seines Organs, der „Nordb. Allg. Btg.", bereits deutlich. genug .errathen. «Das offiziöse Blatt. Tomment ixt nämlich die Haltung der preußischen Regierung in nachstehender Weise : „Dreußen kann als Grog macht nicht blos mit dem Säbel taffeln, um Popularitätsdemonstrationen zu machen, sondern muß, wenn es notbswendig werden sollte, das Schwert mit seinem ganzen Gewicht in die Wagschale werfen. «Die Schlesingholstein’sche Angelegenheit hat Preußen aber stets, als eine Bundesangelegenheit betramptet,, und wird daher auch der Bundesbeschlusß zu allererst abzuwarten sein. Die Haltung Preußens am Bunde geht aber aus dem (in der Samstagsfigung des Bundestages gemeinsam mit Oesterreich abgegebenen) Altenstad. hervor, . Die nächste Folge dieses Protestes wird also die Bundesevelation sein : Doc wäre es ebenso frrig zu behaupten, bag aus derselben, die Anerkennung des Königs Christian als Herzog von Schleswig-Holstein folge , weil eine Bundeserokution, nur gegen einen Bundesfürsten gerichtet ‚sein könne, als andererseits, daß mit derselben die Anerkennung des Herzogs, von Augustenburg ausgesprochen werde. Sedenfalls wird die Erefution eine Mare Situation schaffen und das ist vor Allem North. Allerdings unterschäten wir die Tragweite der Verpflichtungen mit, welche Preußen, durch, Ratifikation des Londoner Dertringes übernommen hat, aber um Ido:weniger fann Preußen durch diesen Bertrag in einen Widerspruch mit fetten Bundespflichten gerathen, da Artikel 3 dieses Bertrag es ansprünhlich anerkennt, dag der Bertrag im keiner Bette die bestehenden Rechte des deutschen Bunddlbes bes einträchtigen dürfe, und es ist,den nur blei Schuld der bantschen Regierung, wenn dieselbe die Vorauslegungen des Londoner Protokolls nicht nur nicht erfüllt, sondern dieselben verlegt.“ Während demnach Graf Reichberg, nach der Mittheilung unserer obigen Wiener Korrespondenz, die Majsriftrung seines ‚Botums in Stansfurt befürchtet, scheint Herr v. Bismarc seine Hoffnungen an, diese Majorifieung seines „offenen” Botums zu knüpfen, um dann vor die Großmächte eintreten und ihnen gegenüber geltend ‚machen, zu künnen : Preußen habe, Alles versuct, um: dent ‚Londoner Protokoll: zu entsprechen;; allein die Pflichten "gegenüber dem Bunde, machen es ihm unmögend! — Das Bismarc’se Organ sucht auch Heute von die Reite des Herzogs griechlich gernüber dem Vorwurf der nicht ebenbürtigen Ehe seines Vaters in Schub zu nehmen, indem er sagt : „Es wird zwar gegen seine Successionsberechtigung auf eine steht bebenbürtige Abftammung von mütterlicher Seite geltend gemacht, ‚allein in demt holsteinischen Haufe sind auß früher on nit ebenbürtige Ehen ohne Nacht Hetz für die Deszendenz geschloffen worden. Das Erforderniß ebenbürtiger Abflammung würde daher wohl Yaunt geltend gemacht werden können; denn,es müssen bei Fragen ’ n — " 7