Pester Lloyd - Abendblatt, November 1863 (Jahrgang 10, nr. 250-274)

1863-11-26 / nr. 271

he (Die einzelne Nummer Fortet 4 Fr. 6, 8.) Yen, 1863. Nu Ybend­blattdiskeslerloyd­s Donnerstag, 26.N­ovemb­kr.-Nr.271. = Nach einer Mittheilung der „Ben-Korr.” hat der in Siebenbürgii­gen Landtage befahloffene eine Befegentwurf , betreffend den Gebrauch der drei Lan­­fpradiert in dem öffentlichen Verkehre, in der vom Landtage­inbarten Saffung die allerhöcsíte Sanition erhalten. — fo Stroßmayer if vor einigen Tagen von feiner je ins Ausland Über Wien nach Dialovar zuricgekehrt, Meber­ den Staatsrath sprach sich Staatsminister Schmerling in der gesirigen Abgeordnetenfigung for­­mchermaßen aus : Dr. werde sich in der Erörterung dieser Frage objektie­­ren und, nur jene Aufklärungen „geben, welche nöthig sind, “ die Anträge des Herrn Dr. Berger in das­ gehörige Licht fegen. Der Herr Abgeordnete habe eine Reihe von That­­en angeführt, welche dem "hohen Haufe die Weberzeugung währen sollen, daß der Staatsrath hemmend wirfe auf eine fe, Entwicklung des Gefeggebungslebens, und da er als ir, muß früher die Zustimmung Sr, Maiestät erfolgen. Zu­m Ende wird der Entwurf mittelst eines allerunterthä­­gíten Vertrages Sr, Majestät mit der Bitte unterbreitet, zu flatten­, «da d: dieser "Gefegentwurf " als "Regierun­gsvorlage verfassungsmäßigen " Behandlung gebracht ‘werde. Der­taatsrat h ist nun berufen, sein Gutachten abzugeben, er Staatsrath prüft den­ Gegenstand nicht, ohne den­ befref­­nden Minister zu seiner Berathung einzuladen. E83 wird das utachten des Staatsrathes vorgetragen, stimmt es der An­­tikes Ministers: Bet, so wird’ nun­ der Antrag gestellt, daß es Majestät gestatten möge, die Vorlage einzubringen. ‚Ist er der­ Staatsrath mit der Vorlage nicht einverstanden, 10 nbignet Fälle möglich. Entweder wird eine BVereinbarung etroffen, dann kann man’ nicht sagen, daß der­ Staatsrath ein emimendes und entscheidendes Gutachten abgibt, oder es findet nie Medereinstimmung statt, dann wird der Gegenstand art­te» Ministerfoniereng gebracht, diese entscheidet, und ihre En­ts­­cheidung ist dasjenige, was­ als Endresultat der Entscheidung dr. Majestät unterbreitet wird. Der­ Ministerrath, der Rath i­n der antwortlich­en Räthe der­ Krone, ist also der Igentliche Alter, und seine Entscheid­ung das Substrat, wel­­jen der­­ Entscheidung. Sr. Monieflät unterbreitet wird,’ Es­ann also von einer Omnipotenz des Staatsrathes, von einer ebeimnißvollen Macht besteiben nicht Die Rede, fein, Nachdem der Minister noch anzeigt, mag die Gesehts­­vrlagen im Staatsrathe durchaus Feine Verzögerungen erlete­rn, sie verhältnismäßig rasch­­ erledigt werden, schließt er­ mit m Worten.: „Inwiefern Überhaupt das Institut des Staats­­etbes sich als Bedü­rfniß­ darstellt, ob­ es nicht vielleicht all­­älig dahin Fommnen wird, daß die Institution eines solchen h­ab­enden Körpers Überflüssig wird, ob es, nicht sehr, füh­ elih wäre, jene, Bestimmungen des Staatsrathestatuts, d­urch. ihm, noch. eine andere, Über die Prüfung der Gesehes-, erlagen Hinaußreichende Thätigkeit (bei Kompetenzkonflikten, pifihen Suffiz und­ Administration,­­D­ eb.) m­arwieren wirde, ins­ Leben zu rufen, darüber Will ich mich in­­ eine eltere Entscheidung und in ein weiteres Un­heil heute nicht n­affen. Ich bin selbst der Anschauung, hab die Institution 18 Staatsrathes callmälig eine Umbildbun­g erfahren und: ich bin selbs der Meinung, mag der Staats­­art vielleiägt in dem Mage entbehrli werden kann, sol BEE DUr­ H­eir­ungen Berfaffung in allen Thetilen des Reiches verliehen ist, und insbesondere die Legislation, ihre to­tale Umbildung erfahren hat, und, ich bin ebenso der, Mei­­nung, daß es sehr wünschenswerth sein wird, den Staatsrath auch­ auf jene andere Thätigkeit zugelenten, deren bereits im Statute gedacht ist. Aber Über die Vorwürfe, welche von Seite des geehrten Herrn Borredners erhoben wurden, als sei der Staatsrath hemmend im konstitutionellen Staatsleben und als verzögere er insbesondere über Gebühr seine Arbeiten, über diese beiden Punkte habe ich mir erlaubt, offen das aus­­zusprechen, was ich aus­ meiner Erfahrung weiß und was von Seite des Gesammtministeriums bestätigt­ werden­ wird.” In Lemberg zirkuliren sept anonyme Proklama­­tionen, in melden­ die Einwohner zur Schweigsamkeit aufge­­fordert werden, da die Schwaphaftigkeit Einzelner der „natio­­nalen Sache” Thon mehr gefchndet habe, als mancher Feind. Am Stuffe wird den Schwaphaften, mit Veröffentlichung ihrer Namen, zur Warnung, vor dem Umgange mit ihnen gedroht. Auch zirkuliren anonyme Verzeichnisse der „Spione“, nebst Warnung vor allem Verkehr mit Ihnen, a Wien, 25. November. Die s­leswig-Kohl­­keintsde Trage drängt jede andere in­ den Hintergrund: ‚ Morgen hält der Bundestag Sigung Ich glaube Ihnen aus,guter Quelle mittheilen so. fönnen, daß Oesterreich die Fortregung der Bundesexelution bean­­tragen und wesentlich den Begriff „Bundesexelution” betonen werde, um die Sache in dem Rahmen einer inneren Bundes­­angelegenheit festzuhalten, und über die Thronfrage von vornherein keinen Zweifel aufkommen zu lassen. Indessen wirkt die österreichische Diplomatie bei den verfüriebenen mittelftant­­­ien Höfen, um sie für die österreichische Politik günstig zu flimmen. Aber man it hier durchaus nicht gewiß, am Bande durchzudringen und die Majorisirung Oesterreis durch die Kleinftanten it immerhin möglich. Graf Rechberg hat die Sinterpellation auch heute nicht beantwortet. Troy allem ‚guten Willen für das Londoner Protokoll ist er durch die ein­­müthige Dewk­ung­ etwas ins Schwanken geraffen und er möchte sich nicht gänzlich alle Pforten zu einer anderen Politik verfältigen. Er zögert mit der Antwort, indem vielleicht Int 'der Amirchenzeit die Ereignisse etwas Entsigetbendes bringen. G. K. Paris, 23. November, ES herrscht eine große Mißfimmung in den Tuilerten über die Haltung Englands "ítt der Kongresflage. Man gib­tt das Wort eines Minsters, welches dieser Mitstimmung einen energischen Ausdruf ver­leiht. Es lautet : „Nichts ‚gegen England, nichts mit Eng­­­land, Alles ohne England.” Sollte dieses Wort maßgebend ‚sein‘, so wäre allerdings das Ende der wertmänhtligen Entente ‚herangekommen. Als Monsignor Chigt, der papielige Nun­­tius, dem Herrn Drouin de Lhuys den zuflimmenden Bescheid seiner Regierung, zum Kongreßvorschlage eröffnete , entgegnete "der aufs Angenehmste überraschte Minister, wörtlich : „Berich­­­ten Sie, Sr. Heiligkeit, daß die ‚Kaiferliche, Regierung bieten Ausbruch des Vertrauens, in seinem­ vollen Umfange­ zu schaben "weiß und nehmen Sie mein Wort darauf, dag bie: Kurte bie­­"fen Schritt niemals zu bedauern­ haben wird.“ In bie Flexi. ‚tale Pfesse iít auch, sett einigen Tagen ein neuer Geist gefahr­ren, sie Hlaidirt mit wahren Enthusiasmus, für den Kongreß und­ entiwickelt „,das alle brennenden ‚Sragen der, Gegenwart spesifisch Yatholifge seien­ und daher recht, eigentlich zur Kom­­­petenz Stantreichs gehörten. Es fleilt si immermehr heraus, daß das Ministerium m­it dem neuen König in Kopenhagen ein ständliches eg . Güter getrieben hat, . Aus den »suverlässigsten Berichten ersehe­te, das nur eine Weberrumpelung Christian IX. vermocht hat, die neue S Konstitution zu unterzeichnen. Herr Hall hat es nicht verschmaßt , die Polizeiberichte aus der Hauptftadt selbst zu inspiriren und vor Gefahren warnen zu lassen, deren die Autoriät bei ernflichem Willen durchaus In der Lage war, Herr zu werden. Politische Rundihan, 26. November. Die bedeutungswolste Thatjadhe, die uns im dänisch-deut­­shen Konflikt vorliegt, in die nicht zu verfeine­nende Neigung der preußischen Regierung, der­ herrschenden Stimmung, der deutschen Nation, gerecht zu werden. Herr 9. Bismarc. wagt es gegenüber den nichtebeutigen Großmäd­en noch nit, diese seine Mei­gung offen zur­ Schau zu tragen; aber er mäßt sie­bens noch in der Sprache seines Organs, der „Nordb. Allg. Btg.", bereits­ deutlich. genug .errathen. «Das­­ offiziöse Blatt. Tomment ixt nämlich die Haltung der­ preußischen Regierung in nachstehender Weise : „Dreußen kann als Grog macht nicht blos mit dem Säbel taffeln, um Popularitätsdemonstrationen zu machen, sondern muß, wenn es notbswendig werden sollte, das Schwert mit sei­­nem ganzen­ Gewicht in die Wagschale werfen. «Die Schlesi­ng­­holstein’sche Angelegenheit hat Preußen aber stets, als eine Bund­esangelegenheit betramptet,, und wird­ daher auch der Bundesbeschlusß zu allererst abzuwarten sein. Die Haltung Preußens am Bunde geht aber aus dem (in der Samstagsfigung des­ Bundestages gemeinsam mit­ Oesterreich abgegebenen) Altenstad. hervor, . Die nächste Folge dieses­ Pro­­testes wird also die Bundesevelation­ sein : Doc wäre es eben­so frrig zu behaupten, bag aus derselben, die Anerkennung des Königs Christi­an als Herzog von Schles­­wig-Holstein folge , weil eine Bundeserokution, nur­ gegen einen Bundesfürsten gerichtet ‚sein könne, als andererseits, daß mit derselben die Anerkennung des Herzogs, von Aug­us­­tenburg ausgesprochen werde. Sedenfalls wird die Ere­­fution eine Mare Situation schaffen und­ das­ ist vor Allem North. Allerdings unterschäten wir die Tragweite­ der Ver­­pflichtungen m­it, welche Preußen, durch, Ratifikation des Londoner Dertringes übernommen hat, aber um Ido:weniger fann Preußen durch diesen Bertrag in einen Widerspruch mit fetten Bundespflichten gerathen, da Artikel­ 3 dieses­ Bertrag es ansprünhlich anerkennt, dag der Bertrag im keiner Bette die bes­tehenden Rechte des deutschen Bunddlbes bes ei­nträchtigen dürfe, und es ist,d­en nur blei Schuld der bantschen Regierung, wenn dieselbe die­­ V­oraus­­legungen des Londoner Protokolls nicht nur nicht­ erfüllt, son­dern dieselben verlegt.“ Während demnac­h Graf Reichberg, nach der Mittheilung unserer obigen Wiener Korrespondenz­, die Majsriftrung seines ‚Botums­ in Stansfurt befürchtet, scheint Herr v. Bismarc seine Hoffnungen­ an, diese­­ Ma­­jorifieung seines „offenen” Botums zu knüpfen, um dann vor die Großmächte eintreten und ihnen gegenüber gel­­tend ‚machen, zu künnen : Preußen habe, Alles versuct, um: dent ‚Londoner Protokoll: zu entsprechen;; allein die Pflichten "gegenüber dem Bunde, machen es ihm unmöge­nd! — Das Bismarc’se Organ sucht auch Heute von die Reite des Herzogs griechlich ger­nüber dem Vorwurf der nicht ebenbürtigen Ehe seines Vaters in Schub zu nehmen, indem er sagt : „Es wird zwar gegen seine Successionsberechtigung au­f eine steht bebenbürtige Ab­ftammung von mütterlicher Seite geltend gemacht, ‚allein in­ demt holsteinischen Haufe sind auß früher­­ on nit ebenbürtige Ehen ohne Nach­­t Hetz für die Deszendenz geschloffen worden. Das Erforderniß ebenbürtiger Abflammung würde daher wohl Yaunt geltend gemacht werden können; denn,es müssen bei Fragen ’ n — " 7

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