Pester Lloyd, Oktober 1864 (Jahrgang 11, nr. 224-249)
1864-10-20 / nr. 240
Eelegr. Depelchen des Wefler Floyd. Wien, 19. Oktober. Eine merkliche Gegenströmung ist wahrnehmbar, und Die Politik einer Verständigung mit Stanfreihd kann noch nicht als gesichert betrachtet werden, Berlin, 19. Oktober. Nach einer Brüsseler Korrespondenz der heutigen „Kreuzzeitung” sol Napoleon den Plan einer italienischen Konföderation wieder aufgenommen haben. Die neue Konföderation häßte aus drei Theilen bestehen : der Papst als Beherrscher des Kirchenstaates , Biltor Emanuel mit Nord- und Mittelitalien, dann Süditalien mit muthmaßlic farbinischer Ge tundogenitur. Der Papst würde den Borfig haben. Bien, 19. Oktobr. Abendböärfe. Krevitaltien 178.70, 1860er Lofe 92.40, 1864er Lore 84.40, Nordbahn 1892, Karl:Ludwigsbahn 238.50, Staatsbahn 201.25, böhmische Westbahn 160.25. Seit, aber gneichäftslos. Anfangsrente 65.10, Credit Mobilier 832, KRonfols 887% , prem. Rente 65.75. Von Berlin wurden Kreditaktien 761%, 186er Lofe 7945, 1864er 481%, Staatsbahn 115 ; von Frankfurt Kreditaktien 178,50, 1860er Lofe 78 ° , 1864er Lofe 841/, gemeldet. Tendenz fest. Die Südbahngesellschaft. I ch. 9g9eft, im Oktober. Die Südbahngesellschaft hat sich englich Doch bewogen gefunden , auf die zahlreichen Angriffe, welche mit so seltener Einstimmigkeit gegen diese Transportanstalt und ihre Tarife von beinahe der gesammenten österreichischen Presse seit längerer Zeit erhoben worden sind, eine Antwort zu ertheilen. Herr Bontouxr, der durch seine Broschüre : „Ungarn und die Ernährung Europas" bekannte Betriebspriester der Südbahngesellschaft war es, dem die Aufgabe zufiel, die Vertheidigung der von ihm beim Frachtentransport eingeführten Grundlage zu übernehmen , eine Aufgabe, welcher er sich in einer so eben erschienenen neuen Broschüre : „Die Tarife der f. t. Sinobahngesellschaft" entledigt hat. Wir werden uns dieser Vertheidigungsschrift gegenüber der nämlichen strengen Objektivität befleißigen , welche uns bei unseren früheren Bespreungen dieser Frage fortwährend vorschwebte , gestehen aber, daß uns diese Haltung durch den Ton, welchen Herr Bontour in seiner neuen Broschüre angeschlagen hat, einigermaßen erschwert wird. Eine so von oben herab gegebene, rundweg abweisende und gereizte Erwiderung hätten wir, wir gestehen dies zu unserem Bedauern , von demertreter der Südbahngesellschaft nicht erwartet. Insbesondere müssen wir es auf das Lebhafteste bedauern, daß Herr Bontour es nicht für nothwendig erachtet hat, dem in einer Reihenfolge von Artikeln in diesen Blättern veröffentlichten Beschwerden eine eingehende Würdigung angedeihen zu lassen. Herr Bontour behauptet zwar, die Frage der Südbahntarife mit der eingehenften Gründlichkeit geprüft zu haben, wir fünnen aber nicht mithin zu bemerken, daß wir diese Gründlichkeit in der Prüfung der vom uns vorgebrachten Beschwerden recht sehr vermissen. Herr Bontoni hat nicht eine einzige der von uns angeregten Fragen wirklich erledigt, er wendet sich in seiner Vertheidigungsschrift beinahe ausschließlich gegen die Triester und Wiener Angriffe, und ist daher dennach die Ausbeute an wirklich thatsächlichen Meittheilungen, welche das ungarische Exportgeschäft betreffen, eine überaus spärliche, wenn wir von all’ dem Ballast absehen, wer sich auf uns fernliegende Dinge bezieht, wie sich aus dem nachfolgenden Auszuge ergeben wird. In der Tagespresse, schreibt Herr Bontoux, erscheinen sehr oft Klagen über die Tarife der Transportanstalten. I Allgemeinen sind diese Klagen weder von Erörterungen begleitet (?), noch mit Beweisen (2) belegt ; man beschränkt sich darauf zu behaupten, der Tarif sei zu hoch und stellt dann die stereotype Frage : „wann wird diese Gesellschaft begreifen, daß , sie ihre Tarife herabjegen muß ?" Man geht noch weiter : „Es ist endlich an der Zeit", sagt man, „daß die Staatsverwaltung die Transportanstalten nöthige, ihre Tarife herabzufegen, es ist eine Schmach für ein Land, daß man einer Gesellschaft gestattet, solche Tarife einzuheben." Sobald Tommerstelle Unternehmungen sich schwierig gestalten, oder unmöglich werden, fragen die Betreffenden ganz einfach die Tarife als " Schuldige an, ohne sich die Mühe zu nehmen, den wahren Hindernissen nachzuforschen. — Eine solche Beschwerde über die Süßbahntarife verdient besonders erwähnt zu werden. Sie nimmt in den Blättern, welche Kieselbe aufgenommen, einen bedeutenden Raum ein, dennoch laßt sie sich in wenigen Worten zusammenfassen. England, so heißt es, hat im Jahre 1862 25—30 Millionen Meter Getreide eingeführt, Ungarn hat nichts ausgeführt. Wer trägt die Schuld ? Natürlich die Südbahn, welche an ihren übertrieben hohen Tarifen festhält. „Es ist hohe Zeit so." Für den Kläger vebuzirt sich Die schwierige Operation eines Austausches zwischen dem ungarischen Produzenten und dem englischen Konsumenten einfach auf den Transport vermittelft der Bahn von den Stationen Ofen oder Kanizja nach Triest. Alle übrigen dabei in Betracht kommenden Faktoren existiren für ihn nicht. Was fünmern ihn der Preis, den der erste Käufer beansprucht, die Zwischenspeien in Briest, die Seefracht, die englischen Marktpreise. Der einzige Schuldtragende ist die Südbahngesellschaft, welche sich erbreiftet, wen als die Gesellschaft berechtigt war zu fordern, der sogar noch geringer als derjenige Frachttag ist, den die Konzessionen anderer Länder großen Transportanstalten für Jahre des Mangels vorschreiben. Wir möchten nicht dafür garantiren, daß ungarisches Getreide zur Zeit, als jener Angriff gegen die Sinobahngesellschaft geschleudert wurde, in London selbst dann Hätte betrwerbet werden können, wenn die Südbahn dasselbe umsonst befördert hätte. Der etreivehandel hat sich seit zwei Jahren ebenso ausnahmsweise in Europa gestaltet, daß die Bester Marktpreise mit Zuschlag der Zriester Plagipeten und der Seefracht sich zeitweise Höher stellen, als die Londoner Marktpreise. Möchten die Urheber jener Klagen der Südbahngesellschaft in diesem Falle nicht zugemuthet haben, sie solle nicht allein das Getreide umsonst befördern, sondern auch noch die Minuspifferen zahlen „Angriffe solchen Kaltibers, so treibt Herr Bonton“, „könnenfaum ernst genommen werden, und die Eisenbahngesellschaften dürfen sie füglich als nicht geschehben betrachten." Wir müssen uns hier eine kurze Kart gestatten, um der Fluth der auf die Gegner der Süßbahn geschleuderten Angriffe eine energische Abwehr entgenzufegen. Wie man sieht, hat Herr Bontoni unsere Artikel gar nicht gelesen, das Gleiche scheint ihm auch mit der Mehrzahl der in dieser Streitfrage in anderen Blättern erschienenen Artikel pasfirt zu sein. Wir haben in Diesen manches recht Verständige und Treffende gefunden ; Ungereimtheiten aber, wie sie die obigen Zeilen der österreichischen Journalistik in den Mund legen und Angriffen des geschilderten „Kalibers" sind wir in denselben überhaupt nicht begegnet. Herr Bontour entwickelt nun ferner, daß wie alle Transportgesellschaften auch die Südbahn auf Grund ihrer Konzessionsurkunde das Recht heffte, gewisse Tarife zu erheben, von dessen Ausübung sie im Interesse des öffentlichen Wohles oder im Interesse ihrer Aktionäre Abstand zu nehmen sie veranlaßt finden kann. Ein Zwang der Regierung, diese Tarife herabzufegen, sei ebenso irrationell als illegal und nicht vernünftiger, als wenn die Regierung die Pester oder Triester Spediteure zwingen wollte, ihre Spesen auf die Hälfte herabzufegen. Die Gesellschaft heffte allerdings ein Monopol, das Publikum sei aber gegen den Mißbrauch desselben durch die Konzessionsarte gescüst. — Hätte Herr Bontouz unseren Artikel gesesen , so müßte er wissen, daß wir der Großbahngesellschaft v das formelle Mmedt niemals bestritten haben, die von ihr berechneten Tariffage zu erheben. Wir erinnnern uns auch nicht an versivo tiefes formelle Recht bestritten gefunden zu haben, eine Hinweisung auf die Rechtsfrage war also mindestens überflüssig.. Wir und mit uns andere Organe haben nur die unmaßgebliche Ansicht ausgesprochen, die Süßbahn verstehbe ihr eigenes Interesse sehr schlecht, indem sie den berechtigten Ansprüchen des Berfehtes gegenüber die Rechtsfrage in den Vordergrund stelle. Die Eisenbahnen sind überhaupt noch eine so junge Einrichtung, daß der Zweifel, ob in den bezüglichen Konzessionsurfunden in allen Stücken richtige volfswirtsschaftliche Grundlage bei Festlegung der Bedingungen maßgebend gewesen , gewiß ein sehr berechtigter genannt werden muß; es wäre demnach sehr wahrscheinlich, was bei der langen Dauer dieser Konzessionen alle Bahnen sich im Laufe der Jahre erhebliche Abänderungen der Kommessionsbedingungen werden gefallen lassen müssen. Der enorme Umschwung unserer Verkehrsverhältnisse, den die Eisenbahnen selbst heranlaffen, kann diese Anstalten nicht unberührt Taffen und scheint uns Angesichts dieser Verhältnisse das strenge „Non possumus“ des Herrn Bontong nicht ganz am Plate. Was die Sitobahn bis jegt nach dieser Richtung Bin gethan hat, war eben, wie der Augenschein auf der Strecke Ofen-Pragerhof, die wir hier immer zunächst im Auge haben, bemeist, ungenügend und aus diesem Grunde verlieren die Mittheilungen . beg Herr Bontonreg sei von den im Jahre 1863 auf allen Linien der Gesellschaft beförderten 25.900.000 Ztrn. Güter nicht ein Zentner zum vollen Tarife von 1.7, bezüglich 2.6, und 3.5 fr. befördert worden, sehr viel von der Bedeutung, welche die Südbahn geneigt zu sein scheint, ihnen zu vindiziren. Es ist übrigens gar nicht unsere Absicht, die fett bestezhenden Tarife der Südbahngesellschaft, welche das Berbienst hat seine Agiozuschläge zu erheben, an und für sich anzugreifen. ‚Nach von Mittheilungen bewährter Fachmänner haben wir zwar angeführt, Dag auf den norddeutschen Bahnen die Selbstkosten beim Transport fid auf nur 1/2—1/5 Pfennig oder 5/2— 1/7 Nr. per Zentner und Meile belaufen, und demgemäß die Ansicht ausgesprochen, daß, da auf unseren Bahnen diese Kosten fid zwar etwas, aber doch nicht viel Höher belaufen dürften, bei Masfentransporten, wie sie das Getreide liefert, unsere Bahnen selbst bei 1/2 tr. noch ihre Rechnung finden dürften. Wir haben aber gleichzeitig erklärt, daß der Handel volständig zufrieden gestellt sein würde , wenn die Grürbahn auf der 83,4 Meilen langen Strede Ofen-Tuft die Fracht gegenwärtig auf 50 Fr. ermäßigen mwürde,, und wir ergänzen diese unsere Orderung unter gleichzeitiger Hinweisung auf einen früheren Artikel, durch die Erklärung , daß wir diese S Konzession seinestwegs für jegt und alle Folge verlangen. In dem Export günstigen Jahren ist der Gradtjag von 1 fr. per Zentner und Meile, wie wir gerne zugestehen , ein durchaus mäß’ger , in ungünstigen Zeiten wird er aber ein brücender und das Geschäft nähmender durch die starre Konsequenz, mit welcher er von der Süßbahn auch dann festgehalten wird, wenn dadurch der Frachtentransport ganz und gar ins Stoden gerauch. Der Mangel an Elastizt tät it es, den wir in unseren früheren Artife in den Siüpbahntarifen zum Vorwurf gemacht haben. Wir schrieben darüber am 1. Juni wie folgt : „Was man den Leitern der österreichischen Bahnen mit Recht zum Vorwurf machen muß, das ist die geringe Theilnahme und der Mangel an Beweglichkeit, mit welcher sie den Sluftuationen des Handels zu folgen sich gewöhnt haben. Die Frachtentarife unserer Bahnen sind so zu sagen auf ewige Zeiten normirt, während die Konjunktur täglich wechselt. Sollte nicht auch im Frachtenverfehre unserer Bahnen das Geje des Angebotes und der Nachfrage zum Negulator der Frachtentarife gemacht werden ? Wie dieses Gefäß bei allen Handelsartikeln den alleinigen sichern Negulator aller Preisbewegungen bildet, so sollte unterm Dafürhalten nach auch bei unseren Bahnen der größere oder geringere Begehr nach Transportmitteln die Frachtentarife normiren. Mögen unsere Bahnen in Zeiten, wo die Konjunktur en gestattet, sich immerhin Trachten, wie die jenigen, oder wenn unser Ausfuhrhandel nicht darunter Leidet, selbst noch höhere bezahlen Lassen, der Handel wird sich darüber nicht befragen, wenn ihm dafür die Konzession gemacht wird, daß in einer flauen Konjunktur unsere Bahnen mit der Ermäßigung ihrer Tarife bis an die Grenzen des Möglichen vorgehen, um den Verkehr auf ihren Finnen nicht ins Stoden gerathen zu lassen. Die Donaudampfschifffahrtsgesellsschaft befindet sich , wie deren Betriebsaugeweise dorthin, sehr wohl dabei, diesem Grundsatz, ‚wenn auch in beschränkten Maßstabe, Anerkennung angebe ihn zu lasfen, und bei den Seefrachten steht derselbe Längst in unbekäufter Anwendung. Unserer Ansicht, nach kann es seine Schwierigkeiten bieten, dieses Prinzip auch im Landtransportgeschäft unserer Eisenbahnen zur Geltung zu bringen." Wir möchten Herrn Bontour dringend bitten, die Do1ge einmal von diesem Gesichtspunkte aus zu betrachten. Es handelt es um den Uebergang zum Rabattsystem, welches die Donaudampfschifffahrtsgesellsshaft von ihrem drohenden finanziellen Verfalle gerettet hat und weiter wohlthätige Folgen sich sicher auch bei der Sinbahngesellschaft, besonders auf der Ofen-Pragerhofer Pinie zeigen würden. Entschließt die Südbahngesellschaft sich zur Annahme dieses Systems, dessen Durchführung freilich eine sorgfältige Beobachtung der Handelskonjunkturen erfordert, und | läßt sie bei der Durchführung desselben die möglichste Fiberat |i Yität walten, welche bei der oben zitirten Wassertransportgesellschaft zuweilen vermißt wird, dann erst wird sie der Aufgabe entsprechen, welche zu erfüllen sie berufen ist, dann werben und müssen aber auch alle ferneren Angriffe verstummen, zitivt bin, und dies um so weniger, als das Beispiel mit dem fundus instructus nicht zutreffend ist, ja gerade dagegen spricht. Um ven fundus instructus als unbewegliches Vermögen zu betrachten, dazu bedurfte es eben auch einer außbrüdligen Bestimmung, welche durch das Ts. Neffript vom 24. Juni 1863 3. 10524 kam. Gerade so verhält es sich mit der in Rede stehenden Frage. So lange ,dieselbe nicht durch ein Gejäß entschieden ist, so lange bleibt sie eben einer Frage, und die Hypothesargläubiger müssen sich beunruhigt fühlen. Io aber einmal fonstatirt, daß die Sache jur misch fraglich ist, so müssen die Hypothefargläubiger daran denfen, ihre Nechte auf eine gemisse , sichere Weise zu mahren, und in dieser Richtung dürfte si das von mir empfohlene Mittel der Selbtversicherung als das einfachste empfehen , denn wein geehrter Herr Gegner wird mehr zugestehen möüsfen, daß es ein etwas schwerfälliger und komplizirter Bortgang wäre, wenn der Schuldner die Affefuranzpolizge bis zum Betrage seiner Schuld dem einen Gläubiger verpfänden, und bei einer allfähigen weiteren Verpfändung dem zweiten oder dritten Gläubiger eine gerichtlich vidimirte Kopie der Polizze übergeben, und dies auf der Originalpolizze mit Einwilligung des ersten Pfandinhabers stets anerkennen würde. Und wie dann, wenn der erste Pfandinhaber nicht einwilligt ? Soll dann ein langfieriger foftspieliger Prozeß geführt werden ? Was schließlich de lege ferenda gesagt wird, so stimme ich der von Herrn 3. angerathenen fertigung gerne bei, und fiel es mir nie ein, die Stylisirung des $. 465 der bestandenen provisorischen Zinilprägeporpnung als korrekt und musterhaft zu bezeichnen, ich beschäftigte mich vielmehr vorläufig nur mit dem Prinzipe, da Stylisirungen einzelner Gesekesbestimmungen ganz Torrett überhaupt nur im Zusammenhange mit dem ganzen Geseßeswerte gemacht werden können. Genügt es zur Sicherheit des Hypothesargläubigers , wenn der Schuldner die geschehene Affefuhrung des Hypothezirten Gutes ausweift ? L. B. 9$eft, 19. Oktober. *) Es gereicht mir jedenfalls zur Befriedigung, daß die angeregte Frage auch von anderer Seite besprochen wird, und ich darf wohl von den geehrten Einsender des in Ihrem heutigen Morgenblatte veröffentlichten Artikels vorauslegen,, daß es ihm ebenso wie mir nicht darum zu trifft, Meer behalten zu werfen, sondern des allgemeinen Besten wegen einen freien Meinungsaustausch zu veranlassen. Ich bemerfe daher in Bezug auf das österreichische Recht fur so viel, daß ich durchaus sein Paneghrifer desselben, allerdings aber ein aufrichtiger Freund der „Kodifikation" und deutlicher Gefege bin, und es für sehr wünschenswerth halte, daß wichtige Prinzipien durch die Gefeßgebung entschieden werden. — Zur Sache selbst habe ich nachstehende Bemerkungen zu machen . Die mit Bestimmtheit ausgesprochene Behauptung , daß die Entschädigungssumme die Stelle des Hauses vertrete, und daß die Rechte der Hypothekargläubiger pur ein auf diese Entschädigung später erworbenes Grelationsrecht nicht alterirt werden können, ist etwas fühn. Meines Grachtens it die Sache sehr fraglich. Diese Behauptung huldigt dem alten Prinzipe , preticum succedit in locum rei der Werth vertritt Die Stelle der Sache" — ein Prinzip, welches nicht durchgehents Geltung hat. Ich verweise beispielsweise auf das Eigenthumsrecht, wo dieses Prinzip seine Anwendung findet. Wenn die irgend jemandem gehörige Sache von einigen Anderen verwerthet, und für den Gries ein anderer Gegenstand angeschafft wird, so wird der Eigenthümer der verwertheten Sache auf den neuen Gegenstand gewiß fine Eigentritumsansprüch stellen können, was er allerdings dürfte, wenn der Grundfaß : Pretium succedit in locum rei ausnahmslose Geltung hätte Ach muß somit aufrichtig gestehen, daß ich Durch Die gegnerische Argumentation nicht Tapa*). Her Dr. Brode, dem biese Blätter, gleichwie die Anregung der in Nebe stehenden Frage, seit einer Reihe von Jahren die werthvollsten Besprechungen juristischer Themata verdanken, hat soeben eine selbstständige Advofaturs-Kanzlei errichtet. Indeß sind wir in der angenehmen Lage mitzutheilen , daß der genannte tüchtige Surist seine literarische Verbindung mit tiesen Blättern auch in Zukunft fortlegen wird. D. Ned, Zur Tagesgeschichte. Wet, 19. Oktober. Von dem Friedensentwurf der Wiener Konferenz erfährt man heute, daß derselbe in seiner Eintheilung den Präliminarien angepaßt wurde. Die Dänen verlangten, daß die Garantie der nationalen Rechte Nordschleswige in den Traftat aufgenommen werde, allein das Ansinnen wurde abgelehnt.. . Scheel-Pfeffen verzögerte seine Abreise aus Berlin und fonferirt fleißig dort im auswärtigen Amt. In der Successionsfrage ist Aussicht auf eine neue D Verschleppung ; die oldenburgische Denkschrift wird auch im Oktober am Bande noch nicht überreicht werden. Die neueste Ente über den September-Beitrag ist der , Augsb. Allg. 3tg." aus Paris zugeflogen. Man schreibt nämlich dem Organ des Königs Franz II. : Das Gerücht über die Abtretung der Insel Elba an Frankreich erhält sich, doch sollte Napoleon III. nicht als ein aus dem Vertrage von 1814 herstammendes Familieneigenthum zus rücverlangen, sondern, um dem ohnehin überschuldeten jungen Königreich nicht zu wehe zu thun, dieselbe als Abschlagszahlung für einen Theil der Entschädigungskosten für die Belagerung Roms im Jahre 1849 und die seitherige Okkupation der eivigen Stadt entgegenzunehmen geruhen (! !), sich fragend auf die jüngste Konvention, Kraft welcher Italien etwa drei Viertheile der römischen Staatsschuld auf sich zu nehmen hat." — Man versichert, Viktor Emanuel werde die Kaiserin von Rußland Anfangs November in Nizza besuchen. Die Ankunft des Herrn v. Bismarc in Paris wird erst gegen Ende des Monats stattfinden. Mieroslamskii hat nach der "Ostfee-org." seine gesammte Korrespondenz, die er als Generalorganisator des polnischen Aufstandes mit der Nationalregierung und den betreffenden revolutionären Behörden führte, durch ven Drud veröffentlicht. Die Sammlung führt den Titel : „Dokumente zur Geschichte der Generalorganisation des Nationalaufstandes im Jahre 1863", und hat den Zweck, der Czarterismchen Partei das Unterliegen des Aufstandes Schuld zu geben. Die neueren amerikanischen Nachrichten melden aus Newport, 8. Oktober : ES haben neue Kämpfe am nörbchen Ufer des Samesflusses stattgefunden, welche ohne Entscheidung blieben. Die Unionisten wurden bei Saltville in West, Birginien geschlagen und verfolgt. Die im Süden Sherman’s operirenden Konföverirten wurden geschlagen. Es geht das Gerücht, Miramen, vom Erzbischofe unterstügt, habe sich gegen die Regierung des Kaisers Maximilian erklärt. Ben verlegten Ueberlandspost wird aus Gasbul unter dem 5. September gemeldet, der Emir habe verrätherischer Weise seinen ältesten Bruder und dessen Sohn gefangen nehmen und deren Eigenthum plündern Taffen. — General Showers übernimmt den Befehl über die gegen Bhutan bestimmte Streitmacht. — Ferozge Schah, Sohn des Exkönigs von Delhi, ist wieder aufgetaucht. Auf der Synode von Kharlowiß. An Sachen der rumänischen Metropolie bringt die „Concorbia" einen Bericht des Herrn v. Mocsonyi , dem wir Folgendes einnehmen : Gleich nachdem sich die Generalsynode in Karlowis am 12. (nme den nn men pn om nn Aura a lu io Parifer Briefe A Haris, 16. Oktober. Im feinen Memoiren, in welchen er, nebenbei bemerkt, sie mehr mit feiner Geschiclichkeit in der Führung des Sclägers, al mit der Kunst in der Handhabung des Grabmergels brüftet, erzählt uns Benvenuto Cellini die Geschichte eines Swifin Ceccone, der seinen Feind Pietro Gamba getödtet und wieder ins Leben gerufen hatte. Besagter Ceccone war anfangs der Freund des Gamba. Beide führten in Llorenz in brüderlicher Eintracht jenes abenteuerliche Leben, und 8 für das 17. Jahrhundert in Italien charakteristisch if. CS wurde Feine Sirenade gebracht, es gab fein Spiel der Karten und der Würfel, es wurden feine zwei Klingen gekreuzt, ohne daß sie babrig wesen wären. Diese schöne Freundschaft mochte zwei oder Drei Jahre gelauert haben, als Ceccone mit einem Male von einer heftigen Leidenschaft für Fioretta, die Tochter eines Apo keles, ergriffen wurde. Da der Vater das Mäncen dem leichtsinnigen und verdienstunfähigen Manne nicht anvertrauen wollte, so entführte er von seinem Freunde Gamba unterfrügt die Geliebte. Ein um Mitternacht in einer einsamen Wasse gewaltsam aufgegriffener Kapuziner mußte der Neuvermählten den Segen der Kirche erbeten , während Gamba, wie natürlich, als Beistand fungirte. Wie zu erwarten war, gestaltete sich die auf so eigenthümliche Art vollzogene Verbindung zu einer wahren Hölle. Elend und Unordnung schlugen im Hause Eccone’s ihren Wohnsig auf, der zudem noch von unsinniger Gifersucht geplagt wurde, während Fioretta, was nicht wenig sagen will, eine echt florentini=che Kofetteite zur Ehhau trug. Häusliche Szenen, bei welchen er mitunter recht handgreiflich herging, konnten somit nicht ausbleiben, wogegen das nöthige Brob wohl minchmal ausblieb. Die Folge dieser Zustände war, daß Vioretta sich eines schönen Tages aufraffte, das eheliche Haus verließ, und zu ihren Eitern zurückehrte. Da es überdies Teine leichte Aufgabe war den Kapuziner, der die Trauung vollzogen, aufzufinden, erklärte Foretta front und frei, daß sie eigentlich niemals mit Ceccone vermählt gewesen sei. Der junge Ehemann sah sich nun gezwungen zum Beweise seines ehelichen Vilnonisses den Freund anzu unfer, der als Zeuge desselben furgirt hatte. Aber Gamba wollte nur so viel zugestehen, daß er in einer finsteren Nacht einen Mann mit einer Kapuze bemerkt habe, der sich reife frrecjend mit Gecore und Fioretta unterhalten, sein Gewissen verbiete ihm mehr auszusügen. Fügen wir nochh Hinzu, daß Gamba in den Besit einer Exhfehaft gelangt war, daß er ein rangirter Mann geworben, und daß er endlich zu dem eifrigsten Besitcern Foretta’s gehörte, und man wird begreifen, da kein tüchtlicher Haß um die Stelle der innigen Freundschaft der beiden Florentiner trat. eceone schwur mit dem fürchterlichsten Eide, daß Gamba unter seine Hand fallen werde. Inzwischen ereignete es sich, daß Gamba nach der Nachfehr von einem läntlichen Ausfluge, den er mit Violetta und ihrer Familie gemacht, in eine ernstliche Krankheit verfiel. Er wurde vom Fieber ergriffen, seine Brust warb beengt, ein gefährlicher Husten stellte sich ein, und das Blut trat ihm bei den Lippen heraus. Die herbeigerufenen Aerzte erklärten einstimmig, bag fir den von einer so heftigen Tuangenentzündung ergriffenen Patienten seine Hoffnung auf Genesung vorhanden sei. Ecevae, zu dem diese Hunde drang, geriet im Verzweiflung, nicht wegen der Krankheit Gamba’s, sondern deshalb, weil der Beträther aus dem Krankenlager verscheiden sollte. Der Tod, sagte er, habe einen wahren Diebstahl an ihm begangen. Doch dem müsse vorgebeugt werden. Er versah sich mit einem scharfen spißigen, stählernen Stilet, verbarg dasselbe unter seinem Mantel und verlangte, unter dem Vorwande, das er sich mit ihm verfühnen wolle, den sterbenden Gamba zu sehen. Da man den Menschen wohl kannte, verweigerte man ihm anfangs den Zutritt. Er bat jedoch so dringend, er war fo rlchrend in seinen Thränen, daß Loretta fehlt, die sich von dem Lager Gamba’s nicht entfernte, ihren früheren Gatten zu dem Sterbenden führte. Anfangs kniete der heuchlerche Florentiner vor dem Krankenlager nieder und ergriff die Hand Gamba’s, als wollte er sie lüffen ; plößlich erhob er sich, warf sich auf die Brust des Sterbenden und fließ ihm den Stahl zwischen dr 5. und 6. Rippe mit dem fürchterlichen Nuse : „Ich habe geschworen, daß du nur von meiner Hand sterben sollst, und ich habe meinen Schwur gehalten !" Aber der Elende konnte diesen Aufraum beenden, denn zwei von den Freunden Gamba’s stürzten auf ihn, sießn ihm ihre Dolche in die Brust und warfen den Leichnam zum Fenster hinaus. Mehr 3remonten waren eben zu jener Zeit in Florenz nut nöthig. GC Mini aber fließt seine Erzählung mit dem überraschenden Yaktım, daß vierzhn Tage später die Hochzeit Fioretta’8 mit Gamba gefeiert wurde, der sich besser denn je befand. Durch die Wunde nämlich, melde das Suilet Ceccone’8 in die Brust seines Seindes gebohrt hatte, entwich im reichlichen Maße eine zitronengelbe Flüssigkeit, und der Sterbende kehrte so rasch ins Leben zurück, daß er schon acht Tage später, auf den Arm Grovottala goftzer, ausgehen und die Barbreitungen für seine nahe Vermählung treffen konnte. Lange Zeit hatte man tiefe Erzählung des floretinischen Meisters für eine jener zahlreichen Fabeln gehalten, wie sie aus seiner schöpferischen Erfindungskraft reichlich hervorgegangen, wo sie es nicht Anftand nahm, für Gare Münte auszugeben, da vor zwanzig Jahren machte sich od) einer der berühmtesten Chirurgen über den italienischen Künstler lustig, und bewies mit satyrischen Ausfällen und technischen Beweisen die Unhaltbarkeit der Cellinijdjen Anckootee Heute aber ift ber verhöhnte Doldje ftih Ceccone’8 zu einer fühnen chirurgischen Operation geworden, die mit vielem Erfolge in allen Fällen ver Pleurefiz angewendet wird. Man nennt diese Operation Thoracentese, ein griechischer Anspruch, welcher so viel bedeutet als die Brust durchstechen. Alle uninfere medizinischen Organe betrachten die Thoracentese als eine der heilsanften Exrrungenschaften der Chirurgie, und führen zahlreiche Beispiele an, wo der Art mit einer Durchítez Hung der Brust ein rettendes Wort a la Ceccone vollbrachte. Spät wie der Stiletjtik Ceccone’3 ist eins unserer bedeutenderen musikalischen Talente zur Anerkennung durchgebrungen, Mermet, dessen Oper Noland in Noncevaur bereits 15 Jahre vollendet liegt, und jegt erst zur Aufführung gelangte. Ein trauriger Umstand, wenn man bedenft, welches Wirken der begabte Tondichter seitdem hätte entfalten können, wenn sein Werk vor 15 Jahren ichon die Beachtung gefunden haben würde, die ihm heute zu Theil wird, und die er in hohem Grade verdient. Metzmer hat nicht nur die Mufik, sondern auch den Text seiner Oper geschrieben, und erinnert so gewiissermaßen an Richard Wagner, ohne jedoch die musikalische Dichtung dieses Meisters zu verfolgen, die man, sei es in gutem, sei es in schlechtem Sinne, mit dem Namn der Zukunftsmusil belegt hat. In Noland wird einer der berühmtesten und vollsthümlichsten Helden der französischen Poesie gefeiert, und schon im Jahre 1792 wurde von Yonget de Isle, dem Schöpfer der Marseillaise, ein nationaler Gesang „Roland d Roncevaux” geschieben, mit dem bekannten Refrain : Mourons pour la patrie! mourons pour la patrie, C'est le sort le plus beau, le plus digne de l’envie, Das Sujet der Oper it von unvergleichlicher Schönheit, und die Mufif ist wenn auch sein Meisterwert, so doch von um bistreitbarem Werthe, besonders der dritte Aft ist reich an mufifa irten Schönheiten. Auf dem Gebiete der Mechanik wird von einer Grüindung gesprochen, welche ein für den Dienst der öffentlichen Suhrmwerte wichtiges Problem zur lange ersehnten Lösung bringen sol. Sie wissen, das bereits seit Jahren und Jahren mit der Diogeneslampe ein Mittel gesucht wird, um eine Kontrole bezüglich der Fahrgäste, die ein Fuhrmerz benüst, auszuüben. Herr Bruet scheint nun dieses Problem gelöst zu haben. Dieser sieht: WUhrmicher hat ein Instrument erfunden, welches geeignet ist, eine dreifache V Bestimmung zu erfüllen, dm Publikum, dem Fahrg fte und der Verwaltung der Wuhrwerke gegenüber. Ein von außen sichtbares Zeichen bedeutet nämlich, da das Fuhrwerk frei sei, b dieses Zeichen verschwindet, sobald der Wagen gemiethet wird. Das Aeufere dieses Instrumentes, das von seinem Erfinder Zähler (Compteur) genannt wird, hat drei Zifferblätter. Das elfte zeigt die Stunde an, das zweite ist in 56 gleiche Theile getheilt, welche die Bedeutung von SKilometres haben. Der Zeiger des Zifferblattes b wegt sich von Zero aus, so oft tag Fuhrmerz gemiethet wird, und zeigt dem Baffagier die Zahl der Kilometres an, weldhe der Wagen durchlaufen. Bleibt der Wagen stehen, so geht der Zeiger weiter fort, und zwar mit der mittleren und regelmäßigen Geschwindigkeit von 8 Kilomter in der Stunde. Der Fahrgast weiß demnach auf das Zuverlässigste, wie viel Klometer er zu bezahlen hat. So oft der Wagen wieder frei wird, fühmt der Zeiger auf Zero zurück. Auf dem drtten Ziffer elaite findet sich ein Zeiger, der bestimmt ist, anzuzeige, ob das Fuhrwerk frei ist, ob es auf Kilometer vermiethet , oder ob es nach dem Willen des Fahrgastes zu gehen hat, das heißt nach einer geringeren, als der gewöhnlichen Geschwindigkeit. Dies wäre die Kontrole in Bezug auf den Passagier, untersuchen wir nun, wie es bezüglich der Verwaltung aussieht. Auf einem Karton, welches im Innern des Zählens angebracht, und somit der Hand des Kutschers entzogen ist, zeichnen ss automatisch durch das einzige Faktum der Bewegung oder des Stißstandes des Wagens alle Anmertungn auf, welche der Hoministration zur Ausübung der Kontrole nöthig sind. Die wichtigsten sind 1) die Stunde und Minute, in welcher der Wagen das Depot verlafen hat, 2) die Entfernung, welche zurückgelegt wurde, um zur ersten Station zu gelangen, 3) die zur Burüclegung dieser Entfernung nöthige Zt, %) die Zeit der Nähe während dieser Fahrt, 5) die Zeit, welche das Fuhrmetz auf der Station zubringt, 6) die Stunde und Minute der Miethe, 7) die während der Miete zurbzelegte Stufe, 8) die Stunde, in welcher die Miete aufhört, 9) Dauer und Länge der Fahrt u. s. w. Alle diese Anmerkungen erneuern sich, so oft das Fuhrwert seinen Miether mechselt. Alle diese Zeichen werden dem Zähler durch die Bewegung des Nabes zugemittelt. ‘Das nüglte Instenment hat bereits seine praktische Anwendung gefunden, und zwar zur vollen Zufriedenheit aller Betheiligten. Die offizielle Einführung des Böhlers dürfte Demnach nicht lange auf sich warten lassen, und wir glauben, daß sodann die neue Erfindung ihren Weg nach allen Hauptflänten antreten wird, wo die öffentlichen Fuhrwerte Gegenstand von stehenden Klagen sind, deren Erlebigung wohl zumeist von der Anwendung einer wirksamen Kontrole abhängig ist. nennennen