Pester Lloyd, Oktober 1864 (Jahrgang 11, nr. 224-249)

1864-10-20 / nr. 240

Eelegr. Depelchen des Wefler Floyd. Wien, 19. Oktober. Eine merkliche Gegenströmung ist wahrnehmbar, und Die Politik einer Verständigung mit Stanfreihd kann noch nicht als gesichert betrachtet werden, Berlin, 19. Oktober. Nach einer Brüsseler Korrespondenz der heutigen „Kreuzzeitung” sol Napoleon den Plan einer ita­­lienischen Konföderation wieder aufgenommen haben. Die neue Konföderation häßte aus drei Theilen bestehen : der Papst als Beherrscher des Kirchenstaates , Biltor Emanuel mit Nord- und Mittelitalien, dann Süditalien mit muthmaßlic farbinischer Ge tundogenitur. Der Papst würde den Borfig haben. Bien, 19. Oktobr. Abendböärfe. Krevitaltien 178.70, 1860er Lofe 92.40, 1864er Lore 84.40, Nordbahn 1892, Karl:Lud­­wigsbahn 238.50, Staatsbahn 201.25, böhmische Westbahn 160.25. Seit, aber gneichäftslos. Anfangsrente 65.10, Credit Mobilier 832, KRonfols 887% , prem. Rente 65.75. Von Berlin wurden Kreditaktien 761%, 186er Lofe 7945, 1864er 481%, Staatsbahn 115 ; von Frankfurt Kreditaktien 178,50, 1860er Lofe 78 °­ , 1864er Lofe 841/, gemeldet. Tendenz fest. Die Südbahngesellschaft. I­ ch. 9g9eft, im Oktober. Die Südbahngesellschaft hat sich englich Doch bewogen gefunden , auf die zahlreichen Angriffe, welche mit so seltener Einstimmigkeit gegen diese Transportan­­stalt und ihre Tarife von beinahe der gesammenten österreichischen Presse seit längerer Zeit erhoben worden sind, eine Antwort zu ertheilen. Herr Bontouxr, der durch seine Broschüre : „Ungarn und die Ernährung Europas" bekannte Betriebspries­­ter der Südbahngesellschaft war es, dem die Aufgabe zufiel, die Vertheidigung der von ihm beim Frachtentransport eingeführten Grundlage zu übernehmen , eine Aufgabe, welcher er sich in einer so eben erschienenen neuen Broschüre : „Die Tarife der f. t. Sinobahngesellschaft" entledigt hat. Wir werden uns die­­ser Vertheidigungsschrift gegenüber der nämlichen strengen Ob­­jektivität befleißigen , welche uns bei unseren früheren Bespre­­ungen dieser Frage fortwährend vorschwebte , gestehen aber, daß uns diese Haltung durch den Ton, welchen Herr Bontour in seiner neuen Broschüre angeschlagen hat, einigermaßen er­­schwert wird. Eine so von oben herab gegebene, rundweg ab­­weisende und gereizte Erwiderung hätten wir, wir gestehen dies zu unserem Bedauern , von dem­­­ertreter der Südbahngesell­­schaft nicht erwartet. Insbesondere mü­ssen wir es auf das Lebhafteste bedauern, daß Herr Bontour es nicht für nothwendig erachtet hat, dem in einer Reihenfolge von Artikeln in diesen Blättern veröffentlichten Beschwer­den eine eingehende Würdigung angedeihen zu lassen. Herr Bontour behauptet zwar, die Frage der Südbahntarife mit der eingehen­ften Gründlichkeit geprüft zu haben, wir fünnen aber nicht mithin zu bemerken, daß wir diese Gründlichkeit in der Prüfung der vom uns vorgebrachten Beschwerden recht sehr vermissen. Herr Bontoni hat nicht eine einzige der von uns angeregten Fragen wirklich erledigt, er wendet sich in seiner Vertheidigungsschrift beinahe ausschließlich gegen die Triester und Wiener Angriffe, und ist daher denn­ach die Ausbeute an wirklich thatsächlichen Meittheilungen, welche das ungarische Exportgeschäft betreffen, eine überaus spärliche, wenn wir von all’ dem Ballast absehen, wer sich auf uns fernliegende Dinge bezieht, wie sich aus dem nachfolgenden Auszuge ergeben wird. In der Tagespresse, schreibt Herr Bontoux, erscheinen sehr oft Klagen über die Tarife der Transportanstalten. I Allgemeinen sind diese Klagen weder von Erörterungen beglei­­tet (?), noch mit Beweisen (2) belegt ; man beschränkt sich darauf zu behaupten, der Tarif sei zu hoch und stellt dann die stereotype Frage : „wann wird diese Gesellschaft begreifen, daß , sie ihre Tarife herabjegen muß ?" Man geht noch weiter : „Es ist endlich an der Zeit", sagt man, „daß die Staatsver­­waltung die Transportanstalten nöthige, ihre Tarife herabzu­­fegen, es ist eine Schmach für ein Land, daß man einer Ge­sellschaft gestattet, solche Tarife einzuheben." Sobald Tommer­­stelle Unternehmungen sich schwierig gestalten, oder unmöglich werden, fragen die Betreffenden ganz einfach die Tarife als " Schuldige an, ohne­ sich die Mühe zu nehmen, den wahren Hin­­dernissen nachzuforschen. — Eine solche Beschwerde über die Süßbahntarife verdient besonders erwähnt zu werden. Sie nimmt in den Blättern, welche Kieselbe aufgenommen, einen be­­deutenden Raum ein, dennoch laßt sie sich in wenigen Worten zusammenfassen. England, so heißt es, hat im Jahre 1862 25—30 Millionen Meter Getreide eingeführt, Ungarn hat nichts ausgeführt. Wer trägt die Schuld ? Natürlich die Süd­­bahn, welche an ihren übertrieben hohen Tarifen festhält. „Es ist hohe Zeit so." Für den Kläger vebuzirt sich Die sch­wierige Operation eines Austausches zwischen dem ungarischen Produ­­zenten und dem englischen Konsumenten einfach auf den Trans­­port vermittelft der Bahn von den Stationen Ofen oder Ka­­nizja nach Triest. Alle übrigen dabei in Betracht kommenden Faktoren existiren für ihn nicht. Was fünmern ihn der Preis, den der erste Käufer beansprucht, die Zwischenspeien in Briest, die Seefracht, die englischen Marktpreise. Der einzige Schuld­­tragende ist die Südbahngesellschaft, welche sich erbreiftet, wen als die Gesellschaft berechtigt war zu fordern, der sogar noch geringer als derjenige Frachttag ist, den die Konzessionen ande­­rer Länder großen Transportanstalten für Jahre des Mangels vorschreiben. Wir möchten nicht dafür garantiren, daß ungari­­sches Getreide zur Zeit, als jener Angriff gegen die Sinobahn­­gesellschaft geschleudert wurde, in London selbst dann Hätte betr­werb­et werden können, wenn die Südbahn dasselbe umsonst befördert hätte. Der etreivehandel hat sich seit zwei Jahren eben­so ausnahmsweise in Europa gestaltet, daß die Bester Marktpreise mit Zuschlag der Zriester Plagipeten und der See­fracht sich zeitweise Höher stellen, als die Londoner Marktpreise. Möchten die Urheber jener Klagen der Südbahngesellschaft in diesem Falle nicht zugemuthet haben, sie­­ solle­ nicht allein das Getreide umsonst befördern, sondern auch noch die Minuspiffe­­ren zahlen „Angriffe solchen Kaltibers, so treibt Herr Bonton“, „könnenfaum ernst genom­men werden, und die Eisenbahngesell­­schaften dürfen sie füglich als nicht ge­­schehben betrachten." Wir müssen uns hier eine kurze Kart gestatten, um der Fluth der auf die Gegner der Süßbahn geschleuderten Angriffe eine energische Abwehr entgenzufegen. Wie man sieht, hat Herr Bontoni unsere Artikel gar nicht gelesen, das Gleiche scheint ihm auch mit der Mehrzahl der in dieser Streitfrage in anderen Blättern erschienenen Artikel pasfirt zu sein. Wir haben in Diesen manches recht Verständige und Treffende ge­­funden ; Ungereimtheiten aber, wie sie die obigen Zeilen der österreichischen Journalistik in den Mund legen und Angriffen des geschilderten „Kalibers" sind wir in denselben überhaupt nicht begegnet. Herr Bontour entwickelt nun ferner, daß wie alle Trans­­portgesellschaften auch die Südbahn auf Grund ihrer Konzessions­­urkunde das Recht heffte, gewisse Tarife zu erheben, von dessen Ausübung sie im Interesse des öffentlichen Wohles oder im Interesse ihrer Aktionäre Abstand zu nehmen sie veranlaßt finden kann. Ein Zwang der Regierung, diese Tarife herab­­zufegen, sei eben­so irrationell als illegal und nicht vernünftiger, als wenn die Regierung die Pester oder Triester Spediteure zwingen wollte, ihre Spesen auf die Hälfte herabzufegen. Die Gesellschaft heffte allerdings ein Monopol, das Publikum sei aber gegen den Mißbrauch desselben durch die Konzessionsarte ge­­scüst. — Hätte Herr Bontouz unseren Artikel gesesen , so müßte er wissen, daß wir der Großbahngesellschaft v das fo­r­­melle Mmedt niemals bestritten haben, die von ihr berech­­neten Tariffage zu erheben. Wir erinnnern uns auch nicht an versivo tiefes formelle Recht bestritten gefunden zu haben, eine Hinweisung auf die Rechtsfrage war also mindestens über­­flüssig.. Wir und mit uns andere Organe haben nur die un­maßgebliche Ansicht ausgesprochen, die Süßbahn ver­stehbe ihr eigenes Interesse sehr schlecht, indem sie den berechtigten Ansprüchen des Berfehtes gegenüber die Rechtsfrage in den Vordergrund stelle. Die Eisenbahnen sind überhaupt noch eine so junge Einrichtung, daß der Zweifel, ob in den bezüglichen Konzessionsurfunden in allen Stücken richtige volfswirtsschaftliche Grundlage bei Festlegung der­­ Bedin­­­­gungen maßgebend ge­wesen , gewiß ein sehr berechtigter­­ genannt werden muß; es wäre demnach sehr wahrscheinlich, was­­ bei der langen Dauer dieser Konzessionen alle Bahnen sich im­­ Laufe der Jahre erhebliche Abänderungen der Kommessionsbe­­dingungen werden gefallen lassen müssen. Der enorme Um­­­­schwung unserer Verkehrsverhältnisse, den die Eisenbahnen selbst­­ heranlaffen, kann diese Anstalten nicht unberührt Taffen und­­ scheint uns Angesichts dieser Verhältnisse das strenge „Non possumus“ des Herrn Bontong nicht ganz am Plate. Was die Sitobahn bis jegt nach dieser Richtung Bin gethan hat,­­ war eben, wie der Augenschein auf der Strecke Ofen-Prager­­hof, die wir hier immer zunächst im Auge haben, bemeist, un­­genügend und aus diesem Grunde verlieren die Mittheilungen . beg Herr Bontonr­­eg sei von den im Jahre 1863 auf allen­­ Linien der Gesellschaft beförderten 25.900.000 Ztrn. Güter nicht ein Zentner zum vollen Tarife von 1.7, bezüglich 2.6, und 3.5 fr. befördert worden, sehr viel von der Bedeutung, welche die Südbahn geneigt zu sein scheint, ihnen zu vindiziren. Es ist übrigens gar nicht unsere Absicht, die fett bestez­henden Tarife der Sü­dbahngesellschaft, welche das Berbienst hat seine Agiozuschläge zu erheben, an und für sich anzugreifen. ‚Nach von Mittheilungen bewährter Fachmänner haben wir zwar angeführt, Dag auf den norddeutschen Bahnen die Selbstkosten beim Transport fid auf nur 1/2—1/5 Pfennig oder 5/2­— 1/7 Nr. per Zentner und Meile belaufen, und demgemäß die Ansicht ausgesprochen, daß, da auf unseren Bahnen diese Kosten fid­ zwar etwas, aber doch nicht viel Höher belaufen dü­rften, bei Masfentrans­­porten, wie sie das Getreide liefert, unsere Bahnen selbst bei 1/2 tr. noch ihre Rechnung finden dürften. Wir haben aber gleichzeitig erklärt, daß der Handel volständig zufrieden gestellt sein würde , wenn die Grürbahn auf der 83,4 Meilen langen Strede Ofen-Tu­ft die Fracht gegenwärtig auf 50 Fr. ermäßi­­gen mwürde,, und wir ergänzen diese unsere Orderung unter gleichzeitiger Hinweisung auf einen früheren Artikel, durch die Erklärung , daß wir diese S Konzession seinestwegs für jegt und alle Folge verlangen. In dem Export günstigen Jahren ist der­­ Gradtjag von 1 fr. per Zentner und Meile, wie wir gerne zugestehen , ein durchaus mäß’ger , in ungünstigen Zeiten wird er aber ein brücender und das Geschäft nähmender durch die starre Konsequenz, mit welcher er von der Süßbahn auch dann festgehalten wird, wenn dadurch der Frachtentransport ganz und gar ins Stoden gerauch. Der Mangel an Elastizt tät it es, den wir in unseren früheren Artife in den Siüp­­bahntarifen zum Vorwurf gemacht haben. Wir schrieben dar­über am 1. Juni wie folgt : „Was man den Leitern der österreichischen Bahnen mit Recht zum Vorwurf machen muß, das ist die geringe Theil­­nahme und der Mangel an Beweglichkeit, mit welcher sie den Sluftuationen des Handels zu folgen sich gewöhnt haben. Die Frachtentarife unserer Bahnen sind so zu sagen auf ewige Zei­­ten normirt, während die Konjunktur täglich wechselt. Sollte nicht auch im Frachtenverfehre unserer Bahnen das Geje des Angebotes und der Nachfrage zum Negulator der Frachtentarife gemacht werden ? Wie dieses Gefäß bei allen Handelsartikeln den alleinigen sichern Negulator aller Preisbewegungen bildet, so sollte unterm Dafürhalten nach auch bei unseren Bahnen der größere oder geringere Begehr nach Transportmitteln die Frach­­tentarife normiren. Mögen unsere Bahnen in Zeiten, wo die Konjunktur en gestattet, sich immerhin Trachten, wie die jeni­­gen, oder wenn unser Ausfuhrhandel nicht darunter Leidet, selbst noch höhere bezahlen Lassen, der Handel wird sich darüber nicht befragen, wenn ihm dafür die Konzession gemacht wird, daß in einer flauen Konjunktur unsere Bahnen mit der Ermäßigung ihrer Tarife bis an die Grenzen des Möglichen vorgehen, um den Verkehr auf ihren Finnen nicht ins Stoden gerathen zu lassen. Die Donaudampfschifffahrtsgesellsschaft befindet sich , wie deren Betriebsaugeweise dorthin, sehr wohl dabei, diesem Grundsatz, ‚wenn auch in beschränkten M­aßstabe, Anerkennung angebe ihn zu lasfen, und bei den Seefrachten steht derselbe Längst in un­bek­­äufter Anwendung. Unserer Ansicht, nach kann es seine Schwierigkeiten bieten, dieses Prinzip auch im Landtransportge­­schäft unserer Eisenbahnen zur Geltung zu bringen." Wir möchten Herrn Bontour dringend bitten, die Do1ge einmal von diesem Gesichtspunkte aus zu betrachten. Es han­delt es um den Uebergang zum Rabattsystem, welches die Donaudampfschifffahrtsgesellsshaft von ihrem drohenden finanziellen Verfalle gerettet hat und weiter wohlthätige­ Folgen sich sicher auch­ bei der Sinbahngesellschaft, besonders auf der Ofen-P­ragerhofer­­ Pinie zeigen würden. Entschließt die Südbahngesellschaft sich zur­­ Annahme dieses Systems, dessen Durchführung freilich eine­­ sorgfältige Beobachtung der Handelskonjunkturen erfordert, und | läßt sie bei der Durchführung desselben die möglichste Fibera­­t |­i Yität walten, welche bei der oben zitirten Wassertransportgesell­­schaft zuweilen vermißt wird, dann erst wird sie der Aufgabe entsprechen, welche zu erfüllen sie berufen ist, dann werben und müssen aber auch alle ferneren Angriffe verstummen, zitivt bin, und dies um so weniger, als das Beispiel mit dem fundus instructus nicht zutreffend ist, ja gerade dagegen spricht. Um ven fundus instructus als unbewegliches Ver­­mögen zu betrachten, dazu bedurfte es eben auch einer a­u­­­­ßbrüdligen Bestimmung, welche durch das Ts. Ne­ffript vom 24. Juni 1863 3. 10524 kam. Gerade so ver­hält es sich mit der in Rede stehenden Frage. So lange ,die­­selbe nicht durch ein Gejäß entschieden ist, so lange bleibt sie eben eine­r Frage, und die Hypothesargläubiger müssen sich beunruhigt fühlen. Io aber einmal fonstatirt, daß die Sache jur m­­isch fraglich ist, so müssen die Hypothefargläubiger daran den­­fen, ihre Nechte auf eine gemisse , sichere Weise zu mahren, und in dieser Richtung dürfte si das von mir empfohlene Mittel der Selbtversicherung als das einfach­st­e empfeh­­­en , denn wein geehrter Herr Gegner wird mehr zugestehen möüsfen, daß es ein etwas schwerfälliger und komplizirter Bort­gang wäre, wenn der Schuldner die Affefuranzpolizge bis zum Betrage seiner Schuld dem einen Gläubiger verpfänden, und bei einer allfähigen weiteren Verpfändung dem z­weiten oder dritten Gläubiger eine gerichtlich vidimirte Kopie der Polizze übergeben, und dies auf der Originalpolizze mit Einwilligung des ersten Pfandinhabers stets anerkennen würde. Und wie dann, wenn der erste Pfandinhaber nicht einwilligt ? Soll dann ein langf­ieriger foftspieliger Prozeß geführt werden ? Was schließlich de lege ferenda gesagt wird, so stimme ich der von Herrn 3. angerathenen fertigung gerne bei, und fiel es mir nie ein, die Stylisirung des $. 465 der bestande­­nen provisorischen Zinilprägeporpnung als korrekt und muster­­haft zu bezeichnen, ich beschäftigte mich vielmehr vorläufig nur mit dem Prinzipe, da Stylisirungen einzelner Gesekes­­bestimmungen ganz Torrett überhaupt nur im Zusammenhange mit dem ganzen Geseßeswerte gemacht werden können. Genügt es zur Sicherheit des Hypothesargläu­­bigers , wenn der Schuldner die geschehene Affefuh­rung des Hypothezirten Gutes aus­weift ? L. B. 9$eft, 19. Oktober. *) Es gereicht mir jedenfalls zur Befriedigung, daß die angeregte Frage auch von anderer Seite besprochen wird, und ich darf wohl von den geehrten Einsender des in Ihrem heutigen Morgenblatte veröffentlichten Artikels vorauslegen,, daß es ihm ebenso wie mir nicht darum zu tri­fft, Meer behalten zu werfen, sondern des all­­gemeinen Besten wegen einen freien Meinungsaustausch zu ver­­anlassen. Ich bemerfe daher in Bezug auf das österreichische Recht fur so viel, daß ich durchaus sein Paneghrifer desselben, allerdings aber ein aufrichtiger Freund der „Kodifikation" und deutlicher Gefege bin, und es für sehr wünschenswerth halte, daß wichtige Prinzipien durch die Gefeßgebung entschieden wer­­den. — Zur Sache selbst habe ich nachstehende Bemerkungen zu machen . Die mit Bestimmtheit ausgesprochene Behaup­­tung , daß die Entschädigungssumme die Stelle des Hauses ver­­trete, und daß die Rechte der Hypothekargläubiger pur­ ein auf diese Entschädigung später erworbenes Grelationsrecht nicht alterirt werden können, ist etwas fühn. Meines Grachtens it die Sache sehr fraglich. Diese Behauptung huldigt dem alten Prinzipe , preticum succedit in l­ocum rei der Werth vertritt Die Stelle der Sache" — ein Prinzip, welches nicht d­urchgehents Geltung hat. Ich verweise beispielsweise auf das Eigenthumsrecht, wo dieses Prinzip seine Anwendung fin­det. Wenn die irgend jemandem gehörige Sache von einigen Anderen verwerthet, und für den Gries ein anderer Gegen­­stand angeschafft wird, so wird der Eigenthümer der verwer­­theten Sache auf den neuen Gegenstand gewiß fine Eigen­tritumsansprüch stellen können, was er allerdings dürfte, wenn der Grundfaß : Pretium succedit in locum rei ausnahmslose Geltung hätte Ach muß somit aufrichtig ge­stehen, daß ich Durch Die gegnerische Argumentation nicht Tapa­­*). Her Dr. Brode, dem biese Blätter, gleichwie die Anregung der in Nebe stehenden Frage, seit einer Reihe von Jahren die werthvollsten Besprechungen juristischer Themata ver­­danken, hat soeben eine selbstständige Advofaturs-Kanzlei errichtet. Indeß sind wir in der angenehmen Lage mitzutheilen , daß der­­ genannte tüchtige Surist seine literarische Verbindung mit tiesen Blättern auch in Zukunft fortlegen wird. D. Ned, Zur Tagesgeschichte. Wet, 19. Oktober. Von dem Friedensent­wurf der Wiener Kon­ferenz erfährt man heute, daß derselbe in seiner Eintheilung den Präliminarien angepaßt wurde. Die Dänen verlangten, daß die Garantie der nationalen Rechte Nordschleswige in den Traftat aufgenommen werde, allein das Ansinnen wurde abge­­lehnt.. . Scheel-Pfeffen verzögerte seine Abreise aus Berlin und fonferirt fleißig dort im auswärtigen Amt. In der Successionsfrage ist Aussicht auf eine neue D Ver­­schleppung ; die old­enburgische Denkschrift wird auch im Oktober am Bande noch nicht überreicht werden. Die neueste Ente über den September-Bei­trag ist der , Augsb. Allg. 3tg." aus Paris zugeflogen. Man schreibt nämlich dem Organ des Königs Franz II. : Das Gerücht über die Abtretung der Insel Elba an Frank­­reich erhält sich, doch sol­lte Napoleon III. nicht als ein aus dem­­ Vertrage von 1814 herstammendes Familieneigenthum zus rücverlangen, sondern, um dem ohnehin überschuldeten jungen Königreich nicht zu wehe zu thun, dieselbe als Abschlagszahlung für einen Theil der Entschädigungskosten für die Belagerung Roms im Jahre 1849 und die seitherige Okkupation der eivi­­gen Stadt entgegenzunehmen geruhen (! !), sich fragend auf die jüngste Konvention, Kraft welcher Italien etwa drei Viertheile der römischen Staatsschuld auf sich zu nehmen hat." — Man versichert, Viktor Emanuel werde die Kaiserin von Rußland Anfangs November in Nizza besuchen. Die Ankunft des Herrn v. Bismarc in Paris wird erst gegen Ende des Monats stattfinden. Mieroslamskii hat nach der "Ostfee-org." seine gesammte Korrespondenz, die er als Generalorganisator des pol­­nischen Aufstandes mit der Nationalregierung und den betreffen­den revolutionären Behörden führte, durch ven Drud veröffent­­licht. Die Sammlung führt den Titel : „Dokumente zur Ges­­chichte der Generalorganisation des Nationalaufstandes im Jahre 1863", und hat den Zweck, der Czarterism­­chen Partei das Unterliegen des Aufstandes Schuld zu geben. Die neueren amerikanischen Nachrichten melden aus Newport, 8. Oktober : ES haben neue Kämpfe am nörb­­chen Ufer des Samesflusses stattgefunden, welche ohne Ent­­scheidung blieben. Die Unionisten wurden bei Saltville in West, Birginien geschlagen und verfolgt. Die im Süden Sherman’s operirenden Konföverirten wurden geschlagen. Es geht das Ge­rücht, Miramen, vom Erzbischofe unterstügt, habe sich gegen die Regierung des Kaisers Maximilian erklärt. Ben ver­legten Ueberlandspost wird aus Gas­bul unter dem 5. September gemeldet, der Emir habe verrä­­therischer Weise seinen ältesten Bruder und dessen Sohn gefan­­gen nehmen und deren Eigenthum plündern Taffen. — General Showers übernimmt den Befehl über die gegen Bhutan bestimmte Streitmacht. — Ferozge Schah, Sohn des Exkönigs von Delhi, ist wieder aufgetaucht. Auf der Synode von Kharlowiß. An Sachen der rumänischen Metropolie bringt die „Con­corbia" einen Bericht des Herrn v. Mocsonyi , dem wir Fol­gendes einnehmen : Gleich nachdem sich die Generalsynode in Karlowis am 12. (nme den nn men pn om nn Aura a lu io Parifer Briefe A Haris, 16. Oktober. Im feinen Memoiren, in welchen er, nebenbei bemerkt, sie mehr mit feiner Geschiclichkeit in der Führung des Sclägers, al mit der Kunst in der Hand­­habung des Grabmergels brüftet, erzählt uns Benvenuto Cellini die Geschichte eines Swifi­n Ceccone, der seinen Feind Pietro Gamba getödtet und wieder ins Leben gerufen hatte. Besagter Ceccone war anfangs der Freund des Gamba. Beide führten in Llorenz in brüderlicher Eintracht jenes abenteuerliche Leben, und­ 8 fü­r das 17. Jahrhundert in Italien charakteristisch if. CS wurde Feine Sirenade gebracht, es gab fein Spiel der Karten und der Würfel, es wurden feine zwei Klingen gekreuzt, ohne daß sie babri­g wesen wären. Diese schöne Freundschaft mochte zwei oder Drei Jahre gelauert haben, als Ceccone mit einem Male von einer heftigen Leidenschaft für Fioretta, die Toch­ter eines Apo kele­s, ergriffen wurde. Da der Vater das Mäncen dem leichtsinnigen und verdienstunfähigen Manne nicht anver­­trauen wollte, so entführte er von seinem Freunde Gamba unter­­frügt die Geliebte. Ein um Mitternacht in einer einsamen Wasse gewaltsam aufgegriffener Kapuziner mußte der Neuvermählten den Segen der Kirche erb­eten , während Gamba, wie natürlich, als Beistand fungirte. Wie zu erwarten war, gestaltete sich die auf so eigenthümliche Art vollzogene Verbindung zu einer wahren Hölle. Elend und Unordnung schlugen im Hause E­­ccone’s ihren Wohnsig auf, der zudem noch von unsinniger Gifersucht geplagt wurde, während Fioretta, was nicht wenig sagen will, eine echt florentini=­­che Kofetteite zur Ehhau trug. Häusliche Szenen, bei welchen er mitunter recht handgreiflich herging, konnten somit nicht ausbleiben, wogegen das nöthige Brob wohl minchmal ausblieb. Die Folge dieser Zustände war, daß Vioretta sich eines schönen Tages auf­­raffte, das eheliche Haus verließ, und zu ihren Eitern zurü­ckehrte. Da es überdies Teine leichte Aufgabe war den Kapuziner, der die Trauung vollzogen, aufzufinden, erklärte Foretta front und frei, daß sie eigentlich niemals mit Ceccone vermählt gewesen sei. Der junge Ehemann sah sich nun gezwungen zum Beweise seines ehelichen V­ilnonisses den Freund anzu unfer, der als Zeuge desselben furgirt hatte. Aber Gamba wollte nur so viel zuge­­stehen, daß er in einer finsteren Nacht einen Mann mit einer Kapuze bemerkt habe, der sich reife frrecjend mit Gecore und Fioretta unterhalten, sein Gewissen verbiete ihm mehr auszusügen. Fügen wir nochh Hinzu, daß Gamba in den Besit einer Exhfehaft gelangt war, daß er ein rangirter Mann geworben, und daß er endlich zu dem eifrigsten Besitcern F­oretta’s gehörte, und man wird begreifen, da k­ein tüchtlicher Haß um die Stelle der innigen Freundschaft der beiden Florentiner trat. eceone schwur mit dem fürchterlichsten Eide, daß Gamba unter seine Hand fallen werde. Inzwischen ereignete es sich, daß Gamba nach der Nachfehr von einem läntlichen Ausfluge, den er mit Violetta und ihrer Familie gemacht, in eine ernstliche Krankheit verfiel. Er wurde vom Fieber ergriffen, seine Brust warb beengt, ein gefährlicher H­usten stellte sich ein, und das Blut trat ihm bei den Lippen heraus. Die herbeigerufenen Aerzte erklärten einstimmig, bag fir den von einer so heftigen Tuangenentzü­ndung ergriffenen Patienten seine Hoffnung auf Genesung vorhanden sei. Ecevae, zu dem diese Hunde drang, geriet­ im Verzweiflung, nicht wegen der Krankheit Gamba’s, sondern deshalb, weil der Beträther aus dem Krankenlager verscheiden sollte. Der Tod, sagte er, habe einen wahren Diebstahl an ihm begangen. Doch dem müsse vorgebeugt werden. Er versah sich mit einem scharfen spißigen, stählernen Stilet, verbarg dasselbe unter seinem Mantel und verlangte, un­ter dem­­ Vorwande, das er sich mit ihm verfühnen wolle, den sterbenden Gamba zu sehen. Da man den Menschen wohl kannte, verweigerte man ihm anfangs den Zutritt. Er bat jedoch so dringend, er war fo rlchrend in seinen Thränen, daß Loretta feh­lt, die sich von dem Lager Gamba’s nicht entfernte, ihren frü­heren Gatten zu dem Sterbenden führte. Anfangs kniete der heuchler­che Florentiner vor dem Kran­­kenlager nieder und ergriff die Hand Gamba’s, als wollte er sie lüffen ; plößlich erhob er sich, warf sich auf die Brust des Ster­­benden und fließ ihm den Stahl zwischen d­r 5. und 6. Rippe mit dem fürchterlichen Nuse : „Ich habe geschworen, daß du nur von meiner Hand sterben sollst, und ich habe meinen Schwur ge­­halten !" Aber der Elende konnte diesen Auf­raum beenden, denn zwei von den Freunden Gamba’s stürzten auf ihn, sießn ihm ihre Dolche in die Brust und warfen den Leichnam zum Fenster hinaus. Mehr 3­remonten waren eben zu jener Zeit in Florenz nut nöthig. GC Mini aber fließt seine Erzählung mit dem ü­berraschenden Yaktım, daß vierz­hn Tage später die Hoch­­zeit Fioretta’8 mit Gamba gefeiert wurde, der sich besser denn je befand. Durch die Wunde nämlich, melde das Suilet Ceccone’8 in die Brust seines Seindes gebohrt hatte, entwich im reichlichen Maße eine zitronengelbe Flüssigkeit, und der Sterbende kehrte so rasch ins Leben zurück, daß er schon acht Tage später, auf den Arm Grovottala goftzer, ausgehen und die Barbreitungen fü­r seine nahe Vermählung treffen konnte. Lange Zeit hatte man tiefe Erzählung des flor­etinischen Meisters für eine jener zahlreichen Fabeln gehalten, wie sie aus seiner schöpferischen Erfindungskraft reichlich­ hervorgegangen, wo sie es nicht Anftand nahm, für Gare Mü­nte auszugeben, da vor zwanzig Jahren machte sich od) einer der berühmtesten Chi­­rurgen über den italienischen Künstler lustig, und bewies mit satyrischen Ausfällen und technischen Beweisen die Unhaltbarkeit der Cellinijdjen Anckootee Heute aber ift ber verhöhnte Doldje ftih­ Ceccone’8 zu einer fühnen chirurgischen Operation geworden, die mit vielem Erfolge in allen Fällen ver Pleurefiz­ angewendet wird. Man nennt diese Operation Thoracentese, ein griechis­­cher Anspruch, welcher so viel bedeutet als die Brust durch­­stechen. Alle uninfere medizinischen Organe betrachten die Thora­­centese als eine der heilsanften Exrrungenschaften der Chirurgie, und führen zahlreiche Beispiele an, wo der Art mit einer Durchítez Hung der Brust ein rettendes Wort a la Ceccone vollbrachte. Spät wie der Stiletjtik Ceccone’3 ist eins unserer bedeu­­tenderen musikalischen Talente zur Anerkennung durchgebrungen, Mer­met, dessen Oper Noland in Noncevaur bereits 15 Jahre vollendet liegt, und jegt erst zur Aufführung gelangte. Ein trau­­riger Umstand, wenn man bedenft, welches Wirken der begabte Tondichter seitdem hätte entfalten können, wenn sein Werk vor 15 Jahren ichon die Beachtung gefunden haben würde, die ihm heute zu Theil wird, und die er in hohem Grade verdient. Metz­mer hat nicht nur­ die Mufik, sondern auch den Text seiner Oper geschrieben, und erinnert so gewiissermaßen an Richard Wagner, ohne jedoch die musikalische Dichtung dieses Meisters zu verfolgen, die man, sei es in gutem, sei es in schlechtem Sinne, mit dem Namn der Zukunftsmusil belegt hat. In Noland wird einer der berühmtesten und vollsthümlichsten Helden der französischen Poesie gefeiert, und schon im Jahre 1792 wurde von Yonget de­­ Isle, dem Schöpfer der Marseillaise, ein nationaler Gesang „Roland d Roncevaux” gesch­ieben, mit dem bekannten Refrain : Mourons pour la patrie! mourons pour la patrie, C'est le sort le plus beau, le plus digne de l’envie, Das Sujet der Oper it von unvergleichlicher Schönheit, und die Mufif ist wenn auch sein Meisterwert, so doch von um bistreitbarem Werthe, besonders der dritte Aft ist reich an mufifa­­­ irten Schönheiten. Auf dem Gebiete der Mechanik wird von einer Gr­üindung gesprochen, welche ein für den Dienst der öffentlichen Suhrmwerte wichtiges Problem zur lange ersehnten Lösung bringen sol. Sie wissen, das bereits seit Jahren und Jahren mit der Diogeneslampe ein Mittel gesucht wird, um eine Kontrole be­­zü­glich der Fahrgäste, die ein Fuhrmerz benüst, auszuüben. Herr Bruet scheint nun dieses Problem gelöst zu haben. Dieser sie­­ht: WUhrmicher hat ein Instrument erfunden, welches geeignet ist, eine dreifache V Bestimmung zu erfüllen, dm Publikum, dem­­ Fahrg­ fte und der Verwaltung der Wuhrwerke gegenüber. Ein von außen sichtbares Zeichen bedeutet nämlich, da das Fuhr­werk frei sei, b dieses Zeichen verschwindet, sobald der Wagen ge­­miethet wird. Das Aeufere dieses Instrumentes, das von seinem Erfinder Zähler (Compteur) genannt wird, hat drei Zifferblätter. Das elfte zeigt die Stunde an, das zweite ist in 56 gleiche Theile getheilt, welche die Bedeutung von SKilometres haben. Der Zeiger des Zifferblattes b wegt sich von Zero aus, so oft tag Fuhrmerz ge­­miethet wird, und zeigt dem Baffagier die Zahl der Kilometres an, weldhe der Wagen durchlaufen. Bleibt der Wagen stehen, so geht der Zeiger weiter fort, und zwar mit der mittleren und regelmäßigen Geschwindigkeit von 8 Kilom­ter in der Stunde. Der Fahrgast weiß demnach auf das Zuverlässigste, wie viel K­­lometer er zu bezahlen hat. So oft der Wagen wieder frei wird, fühmt der Zeiger auf Zero zurück. Auf dem dr­tten Ziffer elaite findet sich ein Zeiger, der bestimmt ist, anzuzeige, ob das Fuhrwerk frei ist, ob es auf Kilometer vermiethet , oder ob es nach dem Willen des Fahrgastes zu gehen hat, das heißt nach einer geringeren, als der gewöhnlichen Geschwindigkeit. Dies wäre die Kontrole in Bezug auf den Passagier, untersuchen wir nun, wie es bezüglich der Verwaltung aussieht. Auf einem Karton, welches im Innern des Zählens ange­­bracht, und somit der Hand des Kutschers entzogen ist, zeichnen ss automatisch durch das einzige Faktum der Bewegung oder des Stißstandes des Wagens alle Anmertungn auf, welche der Hoministration zur Ausübung der Kontrole nöthig sind. Die wichtigsten sind 1) die Stunde und Minute, in welcher der Wa­­gen das Depot verlafen hat, 2) die Entfernung, welche zurückge­­legt wurde, um zur ersten Station­­ zu gelangen, 3) die zur Burüclegung dieser Entfernung nöthige Zt, %) die Zeit der Nähe während dieser Fahrt, 5) die Zeit, welche das Fuhrmetz auf der Station zubringt, 6) die Stunde und Minute der Miethe, 7) die während der Miete zurb­zelegte Stufe, 8) die Stunde, in welcher die Miete aufhört, 9) Dauer und Länge der Fahrt u. s. w. Alle diese Anmerkungen erneuern sich, so oft das Fuhrwert seinen Miether mechselt. Alle diese Zeichen werden dem Zähler durch die Bewegung des Nabes zugemittelt. ‘Das nüglte Instenment hat bereits seine praktische An­wendung ge­funden, und zwar zur vollen Zufriedenheit aller Betheiligten. Die offizielle Einführung des Böhlers dürfte Demnach nicht lange auf sich warten lassen, und wir glauben, daß sodann die neue Erfindung ihren Weg nach allen Hauptflänten antreten wird, wo die öffentlichen Fuhrwerte Gegenstand von stehenden Klagen sind, deren Erlebigung wohl zumeist von der Anwendung einer wirksa­­men Kontrole abhängig ist. nennen­nen

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