Pester Lloyd, Januar 1865 (Jahrgang 12, nr. 1-25)

1865-01-14 / nr. 11

gesprochene Wunsch des hohen Hauses vermöchte,und es erlaubt sich daher-Referent-wie schon oben bemerkt-dieselben dem hohen­ Gause zur TER der hohen Regierung zur Würdigung zu empfehlen. Das Mitglied des Finanzausschusses, Graf VBrints, verwahrt sich In einer in einem Wiener Blatte angegebenen Ex- Härung dagegen, als habe er „gleichsam" eine Zurüd­­stellung der Budgetvoranschläge beantragt, seine vom Finanzausschufse zum Beschluß erhobene Motion habe lediglich „das M­inisterium ersucht um eigene Vorschläge oder um eine mit dem Ausschufse zu vereinbarende Herabfegung der Budgetvoranschläge". über Die Königliches Hofdefret Ausnahmsbegünstigungen der allgemeinen österreichischen Boder­kreditanstalt. (Bortregung.) S. 16. Die Bochenkreditanstalt hat in Bezug auf die zur Deckung der a zu verwendenden Gegenstände freie Wahl, ohne rab sie auf das verschriebene Pfandobjekt beschränkt oder durch die Verfügung des S. 115 der Juderkurs al­s Konferenzbeischläfe gebunden wäre. Das Institut kann sonach die Grefation nach Belieben entweder auf das bes­wegliche Eigenthum ihres persönlichen Schuldners, oder­ auf die ver­­pfändete Liegenschaft führen. Im beiden Fällen wird das Wiener E. f. Landesgericht die Exekution gegen in Ungarn zuständige Schuldner, die auch gegen dortige Besikbinhaber verfügen, und wegen deren Voll­ziehung an die betreffende Behörde das Ersuchen stellen, 9­17. Dieses Ansuhhen wird nach Maßgabe der Lage des unter Crefution genommenen Gutes an das betreffende Komitats- oder Di ftek­tös, oder in den königlichen Freistädten (die XVI. Zipfel Städte mitinbegriffen) an das städtische Gericht, in den Distrikten der Jazugier und Sumanier dagegen an die betreffenden Magistrate zu richten sein. Das requitirte Gericht (beziehungssweise der Magistrat) wird das Aner­ ucen, falls der ‚Erekution Liegenschaften unterzogen wurden , in der nächsten AN ‚in Erledigung gen. beziehungsweise die grundbü­­cherliche Einverleibung des Erefutionsbesschlusses anordnen, und mit dem Bollzuge per Erefution aus seiner Mitte ein Mitglied betrauen ; falls aber die Erefution auf Beweglichkeiten geführt wird, so wird mit dem Bollzuge derselben ein Mitglied des Gerichtes von dem Präses des legteren sogleich zu beauftragen sein. In dem Falle, wenn die Erefu­­tion blos auf Saheniffl angem­onet wird, kann wegen Vollzuges dersel­­ben je­ nach „der Dertlichkeit , wo die der Erefution zu Grunde Liegen­­den Gegenstände sich befinden , in den mit geregelten Magistraten ver­­sehenen Städten das Gericht oder der betreffende Stuhlrichter al unmittelbar reausiert werden ; Im­­ unteren Salle it es jedoch notbwen­­dig, daß der­ Stuhlbezirk, in welchem die unter Exekution zu nehmenden Gegenstände sich befinden, in der Grelationseingabe angegeben und der Stuhlrichter so wie dessen Amtsrrt benannt werde. Der Präses des requirirten Gerichtes wird mit dem Vollzuge der Crefution sogleich ein Mitglied des­ Gerichtes betrauen. Der Stuhlrichter aber wird die Grefution entweder selbst vollziehen , oder zu diesem­­wede den ihm beigegebenen Geschworenen aussenden. — In allen diesen Fällen ist über­ die erfolgten Verfügungen der in der Requisitionseingabe be­­nannte­ Vertreter­ der österreichischen Bodenkreditanstalt gleichzeitig zu benachrichtigen und das Grefationsverfahren ohne Verzug in Angriff zu nehmen und zu Ende zu führen. ··§.18.Das österreichische Bodenkreditinstitut kann in demtExe­­ag oder an später das Ansuchen stellen, damit die gepfän­­deten Gegenstände — inwieferne seldje beim Gericht nicht beponirt werden können, ober bei der der Grelation unterworfenen Partei unter eiplag und Siegel nicht verwahrt werden könnten — in Verwahrung einem duch das Institut auf dessen Gefahr und Verantwortung zu erz nennenden Kurator übergeben werden. 7 §. 19. Im­ Falle einer auf die Se­­nem des Ec­uloners ge­­führten Grefation ist die Schägung ohne besondere Hingabe mit der Pfändung gleichzeitig, oder wenn eine Schägungsmänner vorhanden wären, auch unmittelbar vor der Lizitation zu bewertstelligen. Falls der Schägungspreis bei der ersten Lizitation von Niemandem angebo­­ten wird, ist der Gegenstand auch unter demselben zu veräußern. Im Medrigen dienen hinsichtlich der auf Bemeglichkeiten geführten exekuti­­ven Brandung, Schälung und Lizitation, so wie all hinsichtlich der ‚„durch die Gerichte und deren Mitglieder bei ihrem Verfahren einzuhal­­tenden Termine, insoweit, als diesbezüglich in diesen Statuten seine Ausnahme gemacht ist, die im XV. Gesebartitel, II. Theil, 11. Haupt­ fuüd, vom Jahre 1840 enthaltenen Anordnungen zur Richtiehnun. i $. 20. Die Grefation in Bezug auf gepfändete Liegenschaften wird entweder durch die Pfändung oder durch die Veräußerung der Realität bewerkstelligt. Das österreichische Boventrebitinstitut ist be­zeichtigt, die eine oder die andere Art der Evolation vollziehen zu las­­­en, jedenfalls aber auf die Veräußerung zu bringen, wenn zu rechtzei­­tiger Einbringung seiner Forderungen die Pfandung sich als ungenü­­gend er­weilen sollte. 8.21. Im Falle als das Bodenkreditinstitut die Pfändung der­­ verschiedenen Hypothek wählen sollte, kann es sollte entweder ne das a Einkommen derselben ausdehnen oder nur auf dessen einen heil beschtänfen ; es wird auch von der Untihlichung des Institutes abhängen, ob die Nugnierung unmittelbar durch den Sequestri-Kurator verwaltet oder aber in Pacht gegeben werden sol... §. 22. Der den Sequester anordnende Beschluß it, wenn das unter Sequester zu nehmende Gut im Grundbuche eingetragen­ ist, gleichfals grundbücherlich einzutragen. Den vom Institut vorgeschla­­genen Gregestr­-Kurator ist das Gericht auf­­ und Verantwor­­tung des Institutes zu ernennen verpflichtet. Im Falle, als das Ge­­richt gegen die Person des Kurator gegründete Einwendungen hätte, ist das Institut zwar zur Berschlagung eins anderen Kurators aufzu­­fordern, inzweischen ist jedoch bis zur Erfolgung des neuen Vorschlages das unter Sequester genommene Vermögen dem zuerst in Vorschlag ges­ernten Kurator zur Verwaltung zu übergeben. 8. 23. Der Beliker des unter Sequester genommenen Gutes ann seine Einwendungen gegen den auf Vorschlag des Instituts be­­stellten Kurator längstens binnen 14 Tagen einreichen. Weder die bin­­nen dieser Zeit eingereichten Einwendungen wird das Gericht beide Parteien in einer auf einen kurzen Tagjaungstermin anzuordnenden alu vernehmen, und falls ein freundschaftlicher Vergleich nicht zu Stande kommt, ist der Kurator von Amts wegen zu ernennen, bis dahin aber wird der vom Institut vorgeschlagene Kurator sein Amt un­­gehindert fortführen. §. 24. Die das Institut für die Maßnahmen des durch das­­selbe vorgeschlagenen Sequentri:Kurators treffende Verantwortlichkeit hört auf, wenn der im $. 23 bestimmte Termin abläuft , ohne daß der Be­­figer des mit Sequeiter belegten Gutes gegen die Berfon des Seque­­itri:-Kurators Einwendungen erhoben hätte, so wie auch von dem Zeit­­punkte­n an, als bezüglich der Berson des Kurators ein freundschaftlicher Vergleich zu Stande kam , oder dieser duch das Gericht von Amtswes­ten ernannt wurde. §. 25. Der Kurator ist verpflichtet, wie nach Abschlag der Brio­­rität Gfäße, d. i. der Steuern und sonstiger Abgabenradstände, dann der von früher intabuiirten Forderungen gebührenden Zinsen u. s. w. ver­­bleibenden, sowie auch die ausständigen, dann die laufenden Einnah­­men dem Institute unmittelbar, und nur den allfälligen Ueberschuß der jeweiligen Verfügung des Gerichtes gemäß auszufolgen. Demzufolge wird das Gericht dem Sequestristurator hinsichtlich der Verwendung, Verwahrung oder Depofieirung der Einnahmen, entweder gleich bei bez rg der Cretation , oder später eine bestimmte Instruktion er­­theilen. S. 26. Der Sequestri-Rurator ist verpflichtet, seine Rechnungen sammt Belegen nach Ablauf des Jahres längstens binnen 30 Tagen, oder, wenn der Sequester nur doch ein ganzes Jahr gedauert hat, binnen 14 Tagen nach Aufhören seiner Verwaltung demjenigen Ge­­richte zu überreichen, welches ihn zum Sequestri-Kurator ernannt hat. Hinsichtlich der überreichten Rechnungen wird das Gericht bei einer auf einen kurzen Tagtagungstermin anzuordnenden Verhandlung von Be­­fiber des mit Sequester belegten Gutes und ven Vertreter des Boden­­fre­itinstitutes vernehmen, und die Rechnung ohne allen Verzug der Erledigung zu führen. Im Falle aber als gegen die Rechnung von Seite des Institutes oder be­s Refssers des mit Sequester belegten Gutes, oder aber von Beiden triftige Einwendungen erhoben würden, welche gütlich nicht ausgeglichen werden können , und über welche für leid ein Urtheil nicht gefällt werden kann, — ist Die betreffende Partei dahin anzumeisen, daß sie ihre Klage am Schluffe der gegen die Rechnung vorgebrachten Einwendungen deutlich und bestimmt an­gebe, welche Erklärung in [diesem Falle’ die Stelle eines Klaggesuches vertritt, und über welche sodan­n das ordentliche Verfahren im Gimme der auf die Wechselprozesse bezüglichen Geseesbestimmungen vom Sahre 1840, Art. XV. IL Th. 8. 7. einzuleiten sein wird." Im Falle der Sequestrisfurator seine Rechnungen zur gehörigen Zeit nit ein­­gereicht hat, kann der Vertreter­ des Institutes "oder der Schuldner bei jenem­ Gerichte, welche den Gequertris Kurator ernennt hat, um­­ deren Berhaltung zur Rechnungslegung, und gegen ihn auch einstweilen um Sicherstellung ansuchen, welches Ansuchen das Gericht ohne Verzug zu erfüllen verpflichtet, ist. 8.27. Falls das Institut die gesammten Einnahmen des gez­pfändeten Gutes oder einen Theil derselben in Bact geben will, so ist dies, wenn sonst die Parteien unter sich nicht ein anderweitiges Leber­­einkommen getroffen haben, im Zwege der öffentlichen Versteigerung zu bewerfstelligen. Das Institut wird zu diesem Z­ede die Lizitations­­bedingungen einreichen , welche das requirirte Gericht der Beiikzustän­­digkeit ohne Zuziehung des­ Gutshefigerd­ untersuchen, und falls solche unbedenklich sind, genehmigen wird, im entgegengelegten Falle. wird das Gericht über die Lizitationsbedingnisse an Grund der in einem kurzen Tagtagungstermine zu erfolgenden Vernehmung des Gutzbefi­­ters, sowie auch im Falle des Nichterscheinens des Lekteren eine Ent- Scheidung treffen. Der die Verpachtung anordnende Beschluß ist in das Grundbuch einzutragen. Das requirirte Realgericht, wird sodann die Lizitationstundmachung ohne besondere Eingabe erlassen und zur Versteigerung zwei Termine mit je dreißigtägiger Frist und mit dem Zulage bestimmen, daß im alle, wenn bei der ersten Lizitation der Ausrufspreis duch Niemanden angeboten würde, bei der zweiten Lizi­­­­tation das Gut auch unter demselben in Bacht gegeben werden wird. In Bezug auf den Modus der Lisitationsverlautbarung haben die diesbezüglichen allgemeinen V­erordnungen zu gelten. Bei der Ueber­­gabe des Gutes an den Pächter ist zugleich zu bestimmen, an wen der Ueberschuß des Bahn­hillings nach Begleichung der im §. 14 er­wähn­­ten Prioritätsposten und der auf Seite des Instituts zu leistenden Zahlungen zu verabfolgen sein wird. §. 28. Im Falle das Bodenkreditinstitut die evelative Veräuße­­rung des gepfändeten Gutes für not­wendig erachtet (8. 9), ist eine evelative Schäßung des betreffenden Gutes nicht nothwendig , da der bei Gelegenheit der Darlehensbewilligung aufgenommene Werth als Schägungs­ und Ausrufspreis zu dienen hat. (Schluß folgt.) Belegt. Depesihen des Hofer Floyd. Wien, 13. Jänner. Abendbörse. Kreditaktien 184.10, 1860er Lofe 95.85, 1864er Lofe 84.20, Nordbahn 1858 , Karl-Lud­­wigsbahn 224.25, Staatsbahn 205.10, Anfangs in Folge von Reali­­sirungen flau, Schluß auf privatim bekannt gewordene Bariser Kurse : 3pGt. Rente 67, Staatsbahn 445, beliebter. Anfangsrente 66.75, Credit Mobilier 947 , Konsole 90%, , piemont. Rente 65.95. Von Berlin wurden Kreditak­ien 8044, 1860er Lotje 831­, , 1864er 49, Staatsbahn 118,50 gemeldet. Frankfurt fehlt. * In einer Kohllengrube zu Dour im Hennegau fand am 4. Jänner eine Entladung böser Wetter statt ; von 118 Arbeitern führten nach der Katastrophe sofort nur 56 zu Tage; 11 Leichen wur­­den sogleich gefunden, dann am Abend noch 23. Der Verlust an Menschenleben bei dieser Katastrophe wird auf 61 angegeben, fast alle verheirathete­n Leute. In Belgien wird für die Witwen und Maisen gesammelt. * Der bekannte alte­­ Friedensapostel Mr. Elihu Burritt soll zum amerikanischen Konsul in Birmingham ernannt sein. Per „Star” nennt dies eine Anerkennung von Mr. Elihu Burritt’s Ber­­dienten um die Erhaltung des Friedens zwischen England und Amerika. * Die englische Regierung soll beabsichtigen, vom Parlament 30,000 8, Zulage für den Prinzen von Wales zu verlangen, weil er, in Folge des zurückgezogenen Lebens, da die Königin führt, die Pflicht habe, eigenen Hof zu halten und die Honneurs des Hofes zu man also auch größeren Aufwand als bisher zu machen geziwun­­den sei. * Ein großer Stan­dal hat sich dieser Tage in Paris im Theater Beaumarchais ereignet. Eine Frau, die einen großen Ruf unter dem Namen Celeste Mogador erworben, auch unter diesem Na­­men erbärmliche Memoiren geschrieben, jett aber leider den Titel einer Gräfin Lionel de Chabrillon führt , fiel in der Vorhalle des Theaters über eine junge Schauspielerin Namens Louise Letour her, warf sie zu Boden und mißhandelte sie in der abscheulichsten und zugleich gefähr­­lichsten Weise. Die Frau Gräfin Chabrillon war mal wieder ganz Mo­­gador. Es gelang nur mit ar das arme Mädchen der Brutalität na ‚Del­ie zu entreißen. Auf Wie verfehlten vor dem Zuchtpolizei­­gericht ! * Der „Alt. M." vom 9. Jänner berichtet : Nachdem schon am Donnerstag verfroffener Woche Abends im Franschenhof eine Schlä­­gerei zwischen hier garnisonirenden preußischen und österreichischen Soldaten vorgefallen war, wovon wir indessen ihrer Unerheblichkeit we­­gen seine Notiz nahmen , dürfen wir heute dagegen nicht verschweigen, daß sich diese Schlägerei gestern Abends in nicht unbedeutendem Maße erneuert und bis zur Anwendung der braufen Waffe geführt hat. Es sind Verwundbungen und Inhaftirungen vorgenommen ; zahlreiche Paz­trouillen beider Theile durchstreiften bis gegen 4 Uhr Morgens die von Militärs vorzugs­weise frequentirten Straßen , wonach, die Ruhe seither nicht wieder gestört worden ist. Leider erfahren wir nachträg­­we ne ähnliche Brzeffe sich heute wiederholt haben. (Die Ned. . . yilimwec aus Krizanfy, welche ihren Rat: * Unsere Cefer erinnern sich) wohl no , daß im November v. A. eine gewisse Maria M­­ ten erschlagen hatte, vom Iylauer T. f. Kreisgerichte aus Unzulänglich­­keit der Beweismittel freigesprochen wurde, teil dasselbe annahm , daß die That in einem Zustande sogenannten Traumlebens verübt worden sein mochte. Ueber Berufung der Staatsanwaltschaft hat nun das Ef.­ft. Oberlandesgericht die Angeklagte des meuhhlerischen Gattenmordes für schuldig erfannt und zum Tode verurtheilt. Die Begründung findet der Richter zweiter Instanz in dem vollständigen Geständnisse der Ange, Hagten bei dem ersten D Verhöre, und bestreitet die von ihr in den späz­teren Benehmungen vorgeshüste Aufhebung des Bemwußtseins duch den vorhergegangenen Traum und namentlich die Dauer einer solchen Erre­­gung ihres Seelenlebens dur­­ch lange Zeit, als erforderlich war, um mehr als 40 Hiebe gegen das Opfer zu führen. Zudem lasfen nach der Ansicht des Obergerichtes, die Sicherheit in der Ausführung des Verbrechens, die Genauigkeit ihrer Schilderung der einzelnen Thatakte, vor Allem aber die unmittelbar nach der That bewiesene AUmsicht , um das Verbrechen von sich abzuwälen, wohl Feine Zweifel übrig, daß die Angeklagte auch während der That fid der vollen Strafwürdigkeit bes­toupt gewesen sei. * Bekanntlich schwebt gegen die Nebastion des in Glogau er­­scheinenden „Nieverschleftschen Anzeigers" wegen der befannten Koh­­­lendampfgeschichte ein Prozeß. Dieselbe sol am 24. b. vor dem E. Kreisgerichte in Glogau zur Verhandlung kommen. Inzwischen besteht zwischen der gefragten Redaktion und dem Untersuchungsrichter eine Streitfrage, welche dem FT. Appellationsgerichte zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Dieselbe besteht in Folgendem : Unter den vor­­geladenen Zeugen befindet sich an Fräulein Antonie Drogand , welche mit der unglücklichen Agnes Sander in der verhängnißvollen Nacht in der Wohnung des Lieutenants Krause gewesen war. Fräulein Drogand hat Glogau verlassen und v­erweilt jet in Breslau. Auf ihre Vorla­­dung zu Gericht hat Kieselbe ein Ärztliches Zeugniß beigebracht, daß sie an epileptischen Zufällen leide und zu der anberaumten Schlußver­­handlung nicht erscheinen könne. In Folge bessen hat der Untersuchungs­­richter beschlossen , sie in Breslau kommissarisch vernehmen zu lasen. Dagegen hat jedoch die gefragte Redaktion Beichmerke erhoben , sie be­­te die Giftigkeit des ärztlichen Zeugnisses und verlangt das pers­önliche Griheinen des Fräuleins in Glogau. Das 1. Appellationsge­­richt hat nun über diese Beichwerke zu entscheiden.­­ ! | | Tagesmenigkeiten. Seit, 13. Jänner. * Se. Eizellenz der Fün. Statthalter von Ungarn, Graf Pálffy, ist am 12. b. M. von Str. Meogestät in besonderer Aupdienz empfangen worden. * Der kön. ungarische Statthaltereiraty hat bezüglich der Steuereinhebung an sämmtliche Gerichtsbehörden des Landes folgende Verordnung gerichtet : Im Sinne des Artikel I. des Reichsgefeges vom 28. Dezember 1864 sind die­ diveksen Steuern für die Monate Jänner, Feber und März sammt den erhöhten außerordentlichen Zuschlägen, — so wie die Ginsommensteuer nach den während dieser drei Monate ablaufen­den Obligationszinsen, nac jenem Masstabe , welcher in Artikel IX. des Finanz-Dekretes vom 29. Feber 1864 festgestellt wurde, einzuheben. * Unser Landsmann, Herr Armin Baumberg, der fitzlich in Paris eingetroffen, wurde am 11. b. Mt. vom Kaiser Napoleon empfangen. * 7 Der Winter ist der größte Feind der Armuth. Er steigert die Zahl der Bebirfnisse und beschränkt den Genuß des allen Menschen zugänglichen Gemeingutes, der freien Natur. Die Mild­tätigkeit der Menschenfreunde wird daher in größerem Umfange als gewöhnlich, mit dem­ Eintritte der rauhen Jahreszeit in An­­­pruch­ genommen, und mit Genugthuung erfahren wird, von meh­­reren im Zuge befindlichen Werten der Wohlthätigkeit. So ist der aadere Verein der ungarischen Hansfrauen auch in diesem Jahre nach Kräften bestrebt, Die Noth unserer be­­drängten Mitmenschen zu lindern. Seit mehreren Moden bereits werden von dem edlen Damenvereine in dem Hause der „grauen Schwestern" täglich zwischen 5—600 Arme gespeist , und mehrere sogar mit warmen Winterkleidern versehen. Wir waren an einem ver Testen Tage Zeuge einer solchen öffentlichen Vertheilung, welche unter der Beaufsichtigung der Frau Gräfin Anna ZihH, der edlen Schulfrau‘des Bereined, und der Ausschuhdame Frau von Kralovaußty vor sich ging. Die wegen zahlreicher Werke der Mild­­thätigkeit von der Armuth gesegnete Gräfin spielte bei dem anstrengenden Werke der Speiseaustheilung seineswegs die müßige Aufchauerin, sondern sie griff rüstig zu, überzeugte sie selbst von der Schmadhaftigkeit der Speisen, die sie mit eigener Hand an Hunderte von Armen vertheilte, und erfriedigte sich zudem um die Lage und die Bedürf­­nisse jener Hilfslosen, welche für eine weitere Unterftüsung empfoh­­len wurden. Indem wir in vorstehenden Zeilen ein kleines nur sehr unvollständiges Bild jener Wohlthätigkeitsszene gegeben, welche seit Wochen unbeachtet in dem Hause der „grauen Schmettern“ vor sich geln, fordern wir Die mil­dthätigen und für die leibende Armuth fühlenden Leser dieses Blattes auf, den Verein der „un­­garischen Hausfrauen“ in dem von ihm unternommenen humanen Werke nach Kräften, und sei es auch Durch kleinere Beiträge, zu unterstüsen. * Im amtlichen Theile ves , Sürgöny" und der „Ung. Nachrichten“ wird heute fundgemacht, daß der Schlußtermin zur Einreihung der Anmeldungen über die von den Grundbefigern zur , 316 Offener Sprechsaal,.*) I­­ Als Betheiligte bei dent am 4. d. M. im Neuschloß’schen Hause zu Neupest stattgefundenen Brande Haben auch wir die Ueberzeugung gewonnen, daß die Löbl. 1. ung. allg. Affelkranzges­­ellschaft ihren vaschen Aufschwung nicht nur der allgemeinen pa­­triotischen Betheiligung zu verkaufen hat, sondern daß ihre Beliebtheit zumeist duch ihr Eonsantes Gebahren begründet wurde. So haben sich die Vertreter biefed Institutes unter Zuzie­­hung einer fachverständigen Kommission sofort nach Löschung des Brandes von unserem erlittenen Schaden Webterzeugung verschafft, und den Welßen im Verlaufe von 3 Tagen prompt liquidirt, welche konsante Handlungsweise wir hiermit dankend anerkennen , indem wir zugleich dieses Institut Fedem, der bei ähnlichen Anlässen An­­stände vermeiden will, heftend anempfehlen. Julius Wolfner u. Comp, *) Für arm und Inhalt des unter dieser Rubrik Folgenden it die Neuaktion nicht verantwortlich. Tilgung der GStenerrükstände sit offerirenden Militärverpflegsar­tikel 618 zum 31. Jänner [, $, verlängert worden sei.­n p Bei der­öniglichen Septempiraltafel font men außer den bereits namhaft gemachten, noch nachstehende in der Appellation befindliche Zivilprozesse zur Ent­scheidung : Schadenerfasslage des Leni Run gegen Alexander Ferenc ; Grundbuchstabe des Mich. Berzeviczy gegen die Witwe Eleonore Ber­­neviczy ; detto des Ignaz Deskay gegen Louise Barabás Ghyczy ; detto der Witwe Karl Grebet gegen den Nachlast ihre verstorbenen Mannes ; detto des Joseph Palovits Lakatos gegen Mich., Horváth und Genosien ; detto der Witwe Joseph Ordöbn gegen Ignaz Deskay ; were fache des Jatob Schön gegen Julius Baron u. Comp. Prozeß des Leo Bolacset gegen Joseph Nyomat­ay jun. ; Detto des Franz Köllner gegen Simon Fuchs; Schadenersauffage des Ignaz Spiker gegen Alois Sleih u. Komp. ; ee 3­e des Sat Ingelt gegen güent Raul Epterházy ; Brozek der Barb. Mais gegen Dr. a­ott ; Bachtfache der Gräfin Helene En gegen Gabriel Kováts und Ge­­nofsen. Neferent : Hr. Koloman v. Babos, Beisiser ver E. Tafel. Prozeß des Franz Wallthier gegen Johann Lichtiheidl und Genofsen punfte 1139 fl.; Grekationssache des GSteph. Bárlányi und Genau gegen ler. Tatáts ; Eigenthumsanspruchh des Paul Népás und Ge­noffen gegen Georg Gulis und Genoffen ; Wohnzinsforderung des Bernh. Keppich gegen Mich. Szalay; Berufungsprozeß der Witwe €uv. Thaly und Genoffen gegen die Tf. f. Finanzprokuratur in Pest ; Prozekt des ler. Nagy gegen die Witwe Karl Pálffy und Genofien punkto 1865 fl. ; Erolutionsfahe des Peter und Anton Csiczery gegen Alex. Saron ; Prozeß des Ant. Mocsonyi gegen Graf Aler, Telely und Genofien punkto 8352 fl. betto des Leon Hirschler u. Comp. ge­­gen die­s £ Finanzprokuratur in Veit punkto 452,733 fl. Referent : Hr. Alois v. Daruvary, B. b. ET. — Schuldforderung der Anna Tamazko gegen die Witwe Elisabeth Thurdczy ; detto des Albert Halaß gegen Emerich Halap und Genossen ; Prozeß des Alb. Mayer gegen Therese Richter wegen Herausgabe eines Exrbschaftsantheils ; Exe­­kutionssahe des Ignaz Fleischl gegen Lud. Netz ; Ci­enthumsanspruch des Mid. Armagyi gegen Georg Toma ; Kontraststache des Oskar Ha­­láp gegen Gedeon Haláp; Melurs des Georg und Stephan Gzinder ; Neferent : Hr. Joseph v. M­yepiczkey, Brotonotar des Luber Guriae. — Grundbuchstache der Aler. Szentpétery­iden Konkuramasie ; Klagsache des Mietelburger Komitatsfistalats gegen Herm. Figbor ; Erbschaftsprogep des And. Tóth gegen Alex. Debreczen ; Erelutionsfadhe des Joh. Bétény gegen Ther. und Lad. a­nlar ték Berlaffenschafts­­fache der Anna Damböt; Grundbuchsfadhe der Klara Nyulafy gegen Sigmund Bócz und Genofjen ; Inventarsache des Lad. Szubovits gegen Pauline Huber und Schavenersagslage des Georg Kab­uda gegen die Versicherungsgesellsshaft „Phönix“ ; betto des Mor. Polat und Genofien gegen die Kronherrschaft Diósgyőr ; betto derselben gegen die £. E. Finanzprofuratur ; Refurs der z. Tt. Finanzprokuratur als Vertreter der Motivfiche in Wien, dann der Erben und Gestenver­­wandten bes­weil. Martin Czarán in der Verlassenschaftssache des Legteren ; Schuldforderung der ref. Rirdhe in Coroncz gegen die Grabt­­an ala Referent ist Hr. Eduard Matovik, Berliser b­ ön. Tafel. * p Heute sind es genau zehn Jahre, daß die hier städ­­tische Realschule eröffnet wurde Der Direktor und die Professoren dieser Lehranstalt benügten den heutigen Jahrestag, um in corpore bem Heren Oberbürgermeister,, beziehungsweise der Kommune Pest, für die erfolgreiche Unterstützung und Sorg­­falt, welche man der N Realschule seit ihrem Bestehen angedeihen ließ, den Dant auszusprechen. * p In Sachen der von und oft besprochenen Verlegung der im Rayon von Pest etablirten E. TE. Pulvermaga­­zine und anderer Artillerie-Laboratorien geht uns heute die Mit­­­­theilung zu, daß von vor längerer Zeit mit Nachsicht darauf die Pläne angefertigt wurden, welche die Errichtung von derartigen Magazinen und Werkstätten in der Nähe von Komorn in Aus­­fit nehmen, wohin nach eventueller Auflassung der hiesigen eben erwähnten Nevarial-Etablissements die Fulvervorräthe u. dgl. un­­tergebracht werden sollen. ® z Die uns vorliegenden Prager Journale sprechen sic­h über den Erfolg der am 11. b. zur ersten Aufführung gelangten Oper , Berdicita" des Kapellmeisters Barbieri, auf das Günstigste aus : Das Haus — schreibt die „Bohemia” — war von einem sehr zahl­­reichen und wie es sich zeigte, von einem animirten, empfänglichen Publikum besucht. Als der Komponist der Novität, Herr Kapellmeister Barbieri, am Dirigentenpulte erschien, wurde er Schon mit Beifall em­pfangen. Die Ouverture fand äußerst glänzende Aufnahme, jeder Mo­­ment der Introduktion stürmische Anerkennung, die sich am Schluffe des großen Ensembles noch mehr steigerte. Von da an fiel biese Theil, nahe einigermaßen von ihrer a , bis sie zum Schluffe des zweiten Aktes einen solchen Aufschwung fand, daß der Komponist zweimal ger­­ufen wurde. Der dritte in Arkachen spielende Akt bildete einen äu­­ßerst günstigen Kontrast zu den aufregenden Massenwirk­ungen der bei­­den ersten und scheint in Der That die gelungensten und in der Kom­position selbstständigsten Momente der Partitur zu enthalten. — Der „tagesbote” Tonstatirt gleichfalls, daß die Oper einen äußerst günstigen Erfolg hatte. Der Kompositeur wurde nach der Ouverture lebhaft aus" gezeichnet und nach den Altschlüffen " mehrmals gerufen. Nach dem zweiten Alte mußte er dreimal auf der Bühne erscheinen.­­ Die Blätter stellen über die Novität eingehende mu­sikalische Referate in Aussicht. * In der festhin abgehaltenen Ausschüpfigung des ungaris­­chen Vereines für bildende Künste wurde eine Kommission ernannt, melde prüfen sol, was fir Ansprü­che der Verein im eigenen Interesse und in jenem der baterländischen Kunst an ein Journal stellen könnte, welches zum Vereinsorgan gewählt habe, ferner welches ungarische Blatt, falls der Verein nicht eine eigene Zeitschrift gründen könnte, zum Vereinsorgane zu wählen wűre? In derselben Situng wurde angezeigt, daß der Vertrag mit den Pächtern der Nedontensäle wegen Abhaltung des öfter erwähnten Kostü­meballes bereits abgeschlossen sei. beffen werden die BVereinsmitglieder durch ein Rundschreiben auf­­gefordert werden, die Eintrittsgelder eine Woche vor Abhaltung des Balles einzuzahlen, damit die für die Benütung der Säle im Borhinein zu entrichtende Summe zusammenkomme. * 7 Die Geminiftgegenstände der diesjährigen Frauenver­­einslotterie sind bei der­­ Vorsteherin Gran Antonie v. Bohus-Sö­­ghyény in Augenschein zu nehmen, und zeichnen sich dieselben so­­wohl durch Eleganz als auch durch ihre praktische Verwendbarkeit aus. Die betreffenden Lose werden schon in der nächsten Woche sowohl separat al­s­ mit den Eintritt­sarten zu dem Massen­­balle für den 11. Feber, in den bekannten Handlungen und bei den Ausschußfrauen des Vereines zu bekommen sein. Eine Ein­­zeitterarte jammt 208 fortet bis zum Balltage 1 fl. 50 kr, am Balltage bei der Kaffa 2 fl. Tt In einer Barstadt Klaufenburgs brach am G. b. M. Feuer aus, welches bei den energischen Bemühungen der gejhenden 5108 einen Theil der Stallungen verzehrte. Bei dieser Gelegenheit ereignete figg jedoch der Unglücefall, daß die verhei­­rathete Schwester des betreffenden Hausbesigers, als sie sah, daßs die Feuersbrunst bei ihrem Bruder ausgebrochen sei, vor Schweden todt zu Boden stürzte und troß aller Wiederbelebungsersuche tobt­ blieb. + Nachdem in Mogyoród in Budaedra die Rinderpest gänzlich erloschen ist, wurde die über diese Ortschaften verhängt gewesene Sperre wieder aufgehoben. + Bei den fön. ungarischen Wechselgerichten in Pest, Debreczin und Arad sind Feine Restanzgen vom verfroffenen Jahre vorhanden.­­ Im der Gegend von Stuhlelweißenburg am Moor hat er vor Weihnachten ein Individuum herumgetrie­­ben, welches als Mönch, verkleidet milde Spenden für das Waid­­ner Taubstummeninstitut sammelte und die erhaltenen Gescheine verpraßte. Der Industrieritter hatte sogar die Redheit, sich in ein Kapuzinerfloster zu begeben ; dort wurde er aber, wie man dient , Sböt Tanuja“ mittheilt, a­n Betrüger erkannt, festgehalten und der weltlichen Behörde übergeben. + In Preßburg ist, wie die dortige Zeitung berichtet, ein Komite von mehreren Gast- und Kaffeehausinhabern in der Bildung begriffen, dessen Zweik­eg ist, durch freiwillige kleine Beiträge ( 30— 50 fr. nach und nach) einen Fond zu gründen, der bestimmt ist, bei dem Beginne der­ heutigen Frühjahr- und Sommersaison die Wiener V­ergnügungszügler und sonstige ange­­fürdigte Touristen wü­rdig zu empfangen, diesen den Aufenthalt in Preßburg durch Aufmerksamkeiten aller Art so angenehm als mög­­lich, zu machen, und damit mehr Leben und Treiben in die ohnehin dort arg darnie verliegenden Geschäftsverhältnisse zu bringen. Spenden. Im Laufe des Jahres 1864 sind dem Proritande der Belter­ israelitischen Kultusgemeinde nachfolgende freiwillige Stif­­tungen zugegangen : Bon den Gabriel und Rosine Deutsch’s Erben zu einer Spitalöbettstiftung 1000 fl. in Grundentlastungsobligationen, von dem Herrn Simon Herzberg zum Nigerofantenfond 100 fl. in Grundentlaftungsobligationen von den Joachim und Fanny Manpl’s Erben zu einer Spitalabettstiftun­g 1200 fl. in Grundentlaftungsobliga­­tionen, von dem eren Julius und Frau Karoline offner zu einer Spitalsbettstiftung 1000 fl. in Grundentlaftungsoblißktionen, von der Frau Nina Ehrlich, geb. Kunewalder, zum Rekonva Baarbetrag pr. 50 fl., von den Elias Kuhner’s die 10 fl., gespendet, und entenfand einen oben 2500 fl. in Grundentlaftungsobligationen und zwar zu einer Spitalsbettstiftung 1000 fl., zum Waisenfond 1500 fl., von den Ferdinand Baumgarten’s Erben zum Behufe der Errichtung eines Spitalsbettes, zur Unterstügung der Armen, zur Erhaltung der Waisen , zur Sinderbekleidung und son­­stigen verschiedenen israelitischen M Woblthätigkeitszwecken den Betrag von 4800 fl. in Grundentlastungsobligationen, so ließlich wo von der Frau Dianore Da und ihren Kindern die einjährigen Zinsen von einem Kapita pr. 10.000 fl. zu verschiedenen israelitischen melled feitszwecken , wofür der erwähnte Gemeindevorstand von betreffenden T. Stiftern und Spendern seinen wärmsten Dank ausspricht. In der am 8. D. mM. abgehaltenen Generalversammlung des PVester israelitischen Kleinhändler: Kranken: Leichenvereins haben Herren Ignaz Stern und Ludwig Bergl, ersterer 50 fl. , lebterer — In Folge, Lokal- Anzeiger. Nemzeti szinház. , Faust", opera 5 felvonásban, Goethe után irták Barbier és Carré, forditotta Ormay, zenéjét szerzette Gounod, — Kezdete 7 órakor. Kester Stadttheater, Gastvorstellung des Herrn Franz Teles, vom £. f. priv. Karltheater in Wien. „Dir Ehemann vor der Thüre”, fomische Operette in einem Aufzuge, nach dem Fran­­zösishen von Karl Treumann. Musif von Fatah Offenbach. Die­­sem folgt: „Das Pensionat“, Fomische Operette in einen Aufzuge mit zwei Bildern vom Kapellmeister Franz C. Suppe, unter per­­­­sönlicher Leitung des Komponisten. — Anfang um 7, Kaffaeröff­­nung um 6 Uhr. Offter Stadttheater. „Nacht und Morgen“ oder „Der Traufhein”, Drama in vier Abtheilungen und fünf Aufzügen, nach freier Benüßung des Bulmwer’schen Romans von Ch. Bird: Pfeiffer. — Anfang um 7, Kaffaeröffnung um 6 Uhr. 8312 Heute Samstag GESANGS-SOIRÉ der beliebten Cejelljdjajt 3. Wewumazmnme u Wien, Morgen Sonntag Musikalische „SOIREF“ in AR­BLEDBIU bes­­ NEM. Welsus, Landstraße, im Baron D vez ho jdjen Harfe. „»Volkstheater“ in Ofen!!! Morgen Sonntag, zweiter Dchiedjähriger lasken- all unter dem­ Titel : „360 Slinnten im Reiche der Debarderie‘‘. Große K­arnevalsfeit mit Pfeidvertheilung. BEER” Alles Nähere besagen die großen Anschlagzettel. "Upz 1—1 B RAR­BARS Fremdenliste, . Stern, Kfm. v. Wien, Malatin. Ri­­efler, fit. v. Brünn. 8. v. Desfonffy, Gutschefikerin von . Retti, Kfm. v. Waiten. Gáros . Guttmann, Kaufmann von £. Sándor , Grundbefigerin von T.­Cyört pört. &. Sándor, Grundbefigerin von ört. T.:Oyört 93. Kärdas, Adv. v. Arab. . Emitin, Kfm. v. Stuttgart. . Blaj3, Yabr. v. Maiken. . Artner, Wirth v. Totis. . Aıtner, Küridner v. Totis. . $enzer, Def. v. Totis. . Magy, Def. v. Alba. . Nemet, Def. v. Alba. Schwarz, Kfm. v. Priviz. Kapiklory Eisenhändler von Neuhäusel. Hotel Srohner. MR. Kovács, Grundbesiter von Ungarn. ©. Kozma, Abo. v. Kaposvar. Dalányi, Dokt. v.­ Csongráb. D. Singer, Grobbbl.. v. Wien. %. Roger, Direktor v. Rosenau. Scharl, Schauspielerin v. Wien. %. Raimund, Hofrichter von Mar­­tonvájár, Zägerhorn, 9. Fiáth, Gtzb. v. Kajtör. 36 Merey, Gtsb. v. Somogy. . Rlingsbögl , Rentmeilter von Martonväjar. B. Peibil, Apothef. 9. Gran. E. Nemetby,, ÉL. Lieutenant von Olmüß. · A.Macherdt,Klaviermacher von Wien.­­König von Ungarn, §­­ %. Neumann, Kfm. v. Wien. v. Schwarz, Dekonom von Groß­ mwarthein. J.Leitner,Fabr.v.Gran. S.Borovßky,Oek.v-Tolnau. J.Nedeczky,Richterv.Kåva. V.Roß,LederhändlervonSzi­­getvár. A. Bervert, Doktor v. Szigetvár. XA. Bervert, Dolt. v. Szigetvár. ©. Bittner, Adv. v. Neutra. %. Hoffmann, Abo. v. Wartberg. 8. Brud, Kaufmann von Slot: Palánta. ©. Peiha, Priv. v. Merjdek. A. Gregovits, Priv. v. Wien. Königin von England, A. v. Ghyczy, Gutsbefster von Komorn. 8. v. Zurkovicz, Gutsbeleger von Szanto. R. Latinär, Eisenwertsbefiger von Gömör. ©. Bonit, Brior:v. M­aiken. 3. Bollat, Güterdirektor v. Rózás. M. Warnich, Afm. v. Wien. 9. Softpovicz, Kfm. v. Wien. 3 Spiter, Kfm. v. Levenz. R. Hersfeld, Priv. v. Gran. 98. Koditer, tf. E. Lieutenant von Szathmär, 7 Guttmann Kaufmann v. Groß­­warbein, A . M. Meik, Kfm. v. Debreczin. 5 A. Weihe Schiff, E Schladta, Bmt. v. Bomäß.­ se Vöhm,Kfm.v.Földvä-r. Verkoczy,Oek.v.Somogys F.Bruck,å?fm.v.Adony. E-Jekecsey,Oek-v. Somogy. ©. Kuhn, Kfm. v. Debreczin. 3. Müller, Ef. Hauptmann von Dien. Ballion, Uhrmacher v. Nyet. KR. Nemeth, Privatier von B.: Gyarmath. x Abraham, Def. v. Kalkan. . Kaftler, Priv. v. Fölbvär. Goldener Adler, Bagner, Grob. v. Heves. Roskovänyi, Grundbejiger von Keutra. Gäly, Grvb. v. Kenderes. Safiy, Ady. v. Miskolg. Szuhäanyi , Defonomiebeamter Galgók. Stadt London, Rumuby Seriban, Bojar aus der Walacei. M. Welfer, Baumeister v. Arad. 9. Schleicher, Det. v. Arad. . Zivropics, Briv. v. Agran. . Schadhuber Kupfershmieom. v. Raab. 8. Hohlleder, Briv. v. Wien. 3. Steiner, Priv. v. Wien. B. Giger, Kfm. v. E3ervenfa. 9. Schmidt, Det. v. Kis-Kör. &. Vlefchner, té. Oberlieutenant. R. Nagy, Del. v. Rupta-P6. ©. Bánti, Priv. v. Debregin. Stadt Waigen. K. Lambert, Kfm. v. Drespen. DW. Leonhardt, Priv. v. Wien. A. Smula, Stem­mes v. Wien. A. Silvora, Handelsmann von Italien. v. Roden, Ef. £. Hauptmann von Preßburg. 3. Günter, Priv. v. Heidelberg. .­­' Temesvár, G. Kohn, Kfm. v. Temesvár. é RR B. ®. ©. 3. . Stadt Paris, Berantwortlicher Reparlteur : Atari M Weißkircher. a die ganze Wange zerlegbar, 1. Herner alle Satzungen Schalenwangen, Zrafitanten-Gemwichte | Dezimalwaagen v.' : ZKKopir- Maschimem- Draktatstoöftenn­ne Maschimem- EBÖ Woffenberger in meinem Namen Schulden macht, hiemit einen Jeden ihr etwas zu geben, da ich Diese Schulden nicht anerkenne und sie niemals bezahlen werde. Peft, den 12, Jänner 1865. Serdinand Schiefner.­urch den Gebrauch der berühmten und in den meisten Fall läftigen Schwedischen Lebens-Essenz. Diesem Buche = 5 fr, für Stempel mehr, 2—8­anken unzählige Kranke ihre Wiederherstellun, b­­ei dekát Man bekommt es in jeder Buch EETT. Ne­ben alle über 100 Jahre alt. Preis 36 Er,, per Noll Gebrüder Lauffen, Buchhandlung und Leißbibliothel, Veh, Wa­gnergasse Nr. 9. Eingesendet. Ein tompetentes Gutachten, Aus Berlin wird uns mitgetheilt, daß das Hopp­ie Anather in Mund­­wasser in der dortigen permanenten Indusrie-Aussteluung nicht geringes Auf­­sehen verursachet. Veranlassung ist ein offenes Schreiben bes Herrn Professors selegristy,w welches In dortigen Blättern veröffentlicht und auch während der Anstellung vertheilt wurde. Wir reproduziren dieses Schreiben, weil wir damit den Konsumenten des Be Anatherin-Mundwassers die volfte Beruhigung verschaffen, hab sie sich desselben auch ferner mit dem besten Erfolge bedienen können, und weil aus demselben Har hervorgeht, daß Befferes bis jegt noch nicht geboten worden ist. „Kein Zahnarzt Dr. 3. ©. Popp in Bien, Wopf geboren. Sie sendeten mir Nr. 9, Jahrgang 1864, der Berliner Wopenschrift „Industrie- Blätter“ zur Einfigt und eventuellen Entgegnung mit der Bitte, gewissenhaft nach dem­ darin mitgetheilten Rezepte ein Mundwasser unter meiner Aufsicht und Bürschaft darstellen und Jenen Üübersenden zu wollen. Mitfolgend erhalten Sie, Ihrem Bunsche gemäß, ein Stund der vere­langten Komposition (in 6 verflegelten Blätc­hen), melde aus 100 Granen Sandeih­olz, 50 Granen geschntttenem Pranzosenholz, 125 Granen Mörrhen, 75 Granen Gewürznelten, 25 Granen Zimmt fammtli in gut verfleinertem Suflande), ferner aus jie fünf Tropfen Nelten- und Zimmtöl, 15 Unzen starrem Spiritus (0.83) und 15 £ob­ Rosenwasser durch zehntägige Dimession bei ge-­rnder Wärme und Filtration bereitet wurde. Das biete aus den analytischen Stegreif­eftropite oder von den „S­n­­dustrie-Blättern gförmiich geoffenbarte Tomposition nicht Ihr Anatherin-Mund­­­wafser iR, bedar­feiner fachlichen Beurt­eilung, sondern der einfachen Laiensinne, und will ich darü­ber sein Wort weiter verlieren. Ach erkläre ferner, daß diese nach vorkehendem Rezepte erzeugte Kompo­­sition eines Mundwallers meinen Anforderungen an ein solches nicht im ent­­­­ferntesten genügen und meine Approbation nit erlangen wire, da alles mag, mag die „Industrie-Blättern“ Darüber schelten, mir aus der Seele gesprochen is, Was nun meine persönliche Entgegnung betrifft, so will ich mich sehr kurz falleen : §­em iie amtliche Stellung bringt es mit sich, dag zahlreiche Klick­e, Dros­quen und Präparate aller Art und Benennung durch meine analytische Hand gehen , die mir vorliegende Trage ist In der Regel die sanitätspolizeiliche hh. sienische Kritik , die Trage der Unschäolichkeit , meine unbeugsame Strenge in diesem Punkte if von der kompetenten Behörde ebenso anerkannt, als In der Deffentlichkeit 5 die Veröffentlichung meines Gutachtens aber werde ich niemand wehren, weil mir gerade geheime Gutachten sehr anzüghig schelnen und der Er­­perte für das, was er aussagt, auch öffentli) einstehen muß, Daß die zahl­­reichen Abge­wiesenen und Berurtheilten meine G­utachten nit veröffentlichen, firben vielleicht selbst die Herren Doktoren Hager und Jacobsen begreikh­. Der Vorwurf, als begünstige ich Geheimmittel, oder als ser ich ein Freund der Reklame, wird Sedem lächerlich und nicht der Widerlegung werth so k­ommen, der mich wirtlich Tennt. Gegen das S Privilegium und die dem Pro­­duzenten beute fast unentbehrliche Reklame, deren Freund ich so wenig bin, als die Herren Doktoren Hager und Jacobsen (hierleicht sogar noch vie­l viel weniger), gibt es nur eine ehrl­e und wirksame Waffe, die wissenshaftliche Stontrole. Bei­ der gesammten Inpusth­e­it meines Willens Gelderwerb das Wettend Prinzip von heute ; es wird nicht aus Liebe für die Mitmenschen produzirt , warum gerade Mundmwäffer philanthropische Destulate sein sollen und Zahnbürsten oder Industrie- Blätter nich­t, begreife ich nicht, und ich möchte Ihnen freundlich zathen, sich um solche degmatische Vorwürfe gar nit zu kümmern. 930 kann Ihnen mit Dergnügen bestätigen,, bag Ihr Anatherin-Mord­­wässer, das sogar für die Herren Doktoren Hager und Jacobsen­trog ihres Sträubens viel „Unbekanntes und Besunderes“ enthält, jedenfalls das theore­­tisch wichtigste und praktisch bemährteste ater zahlreichen Mundmäfler­n­, die a bereits analysiren zu müssen das Glúd oder Unglüd Hatte; ich bestätige Ihnen ferner mit Dergnügen, Daß das Rezept der Herren Doktoren Hager und Sacobsen auf die Bestandtheile Ihres Anatherin- Mundiwassers nicht paßı, und daher alles, was an und für figh völlig Richtiges weiter in jenem Artikel ge­­predigt wird. Sie gar nit zu fümmern braucht, wert es nicht ihr wirkliches Anatser in Mundwaller, sondern einen erleichteten odonto­ therapeutischen Wechsel­­balg trifft, an dem Sie hoffensich ganz unsehwldig sind. Es wird übrigens­­ Teinem undjternen Arzte einfallen, die eminenten Bord­elle und Wirkungen passender topisäer oder totaler Arzneien zu leugnen, wenn sich auch selbstvermänn ich nicht alles Hinlic Turi­en Yaßts wahr tt es, daß Sie in einem Anfalle von Großmuth Ihs Rezept der Deffentlichter preis­­geben können, da es die Herren Doktoren Hager und Jacobsen­no immer nicht gethan haben, aber ehrlich gestanken, sowie ich die seidige Inpotenz des Hublitums kenne, weiß ich nicht einmal, ob Sie damit etwas nahen würden, so wenig ich glaube, daß Berlin sich bereits nach der Methode der Herren Doktoren Hager und Jacobsen den Mund spült ; das Buplitum will eben Fer­­tiges sich geboten sehen , alles Diätetische und Sygtentiche muß so bequem als möglich geboten werden, seil es Zwurzel treiben und Erfolg haben. Darin liegt eben die Berechtigung einer Mundwarter- Komposition, vorausgefegt, daß sie eine twirflich gute und zweetmäßige ff. Sie haben mich um die Erlaubniß einer Veröffentlichung meiner Ent­­gegnung ersucht . Sie haben diese selnstverständlich denn ich schreibe Ihnen nichte, was ig nicht offen vertreten könnte, aber nebenbei Tann id­ den Rath nicht unterbrüchen : Berichtigen Sie nur alles Thatfagotlide und überlassen Sie die Kritis Ihres Produktes getroff dem Urtheile Ihrer Konsumenten, Wien, den 15. September 1364, Schalzungssoll Dr. B. Kleginsty, 18­3—3 I, ft. Landesgerichts-Chemiker und Professor, je Balanzivangen et aus Paris, elegant ausgeflattet für jedes Gefäft oder Comptoir g zirtem Eisen, die Schalen aus Messing zum Bird Bener und einbruchsichere Maschinnen in Graun­stofa Schiefner geb, aus der ersten ung. priv. Sabrif Nachdem ich erfahren habe, bag meine Borräthig ber Lieferzeit, so warne 2923 4989" 4—t von geet HE Gewichte und Einfäße, nach VBorfehrift. : Zir. bis 50 Ztr.| BU aus brag unter Bjähriger Garantie, zu Original-Faben­spreisen in rei Husto ebenso auch folgende Fabrikate, von denen wir. die 4 búje da nie dr 8 % n 2 haben, als Geld-, Bücher: und Dokumenten-Karfen, Kassetten, Schreibtische ‚Ssicher­he5W8.-Schlösser und Autographische Vervielfältigungspressen. Hochdruc­k-Pressen Setvnir-Meschinen, walerdigste Decktücher, bestes Fabrikat. Preiskolleramte beam io. N.SCHEFSK áz CT in Pest, Eck der Königsgasse. Auch Übernehmen wir pur unsere A HT entur t­­­­­ derung nach allen Richtungen N ; zu bestimmten Brahträgen und BL 294 1—10 RAL, der 2— gen der Brüder Detl, fl. 4 bis. 2 mächtig , wollen ee feine­n 340 Ba 2 cz HBA EI an bestem Kernleder und ich Parts Büter 2 A B 78 n e ab dorten zur Befer Sr. 17. . mügt.efellfcha­in. Pest, Tafelgries, grober. Sufmerl, 4 ., e 9­0.6 . . a ., „ 7 N: Sr Preis-Courant Nr,O Königsmeh­l 1 € rtra Mundmehl , 10.50 9.50 2 Mundmeplod.Bäderauss,, 8.50 n 8 € x rtra Semmelmehl " 4 Semmelmehl » ZKN­UPVHI 91.100 Pfund siiokxöoso ,,C Schwarzmehl...,,4­.80 »St- Dunstmehl 0.0 ” Klee, Fé­mn­re 9 , als 30 Jahren befte endes Peeller » " Antrag. Bäderbädergeschäftes , 77 „ „ Konkurs. 8.80 1.60 zu 1— 00% 77 280 „0. Hühnerfutter . , Gef­aft, 150 in DW, ab Het-DOsen, Ein sehr rentables, fett länger zu hesfen Ableifung blos Sch TDED ER. banres Geld erforderlich sind, ist Bamt­lienverhält­­nisse Calder zu verkaufen. Näheres aus Gefäligkeit bei Hrn. Gebrüder Polat, Zweindlergasse Nr. 24. 272 2—8 S Heiraths­­. Ein junger Mann, 29 Jahre alt, röms»kath. , Retter eines kleineren fudet wegen Mangel an Bekanntschaft auf dem von nicht mehr ungewöhnlichen Wege eine Lebensgefährtin, häuslich ergegene Mädchen, oder Witwen mit Baarvermögen haben den Vorzug. Geneigte Zuspriften erbittet man unter der Wdreffe A. L. P. Janner, oste restante Deft Tängstens Bis 250 Nr. 33, 20, 2—2 2 An der Hiesigen ter. öffentlichen­ Schule sind folgende Lehrerstellen am belegen : a) An der Snabenschule : 1. Die Lehrerfiele der 3. Klaffe mit jährlichem Gehalte von 400 fl. und 100 fl. 8. 23. Duartierpaufal. 2, Die der 2. Klaffe mit 400 fl. und 100 fl. Duartierpausegal 8. Die der 1. Klaffe mit 250 fl. und 50 fl. Duastierpauschal. b) An der Mäßgenfähnle : 1. Eine Lehrerstelle mit 250 fl. und 50 fl. Duartierpause gat. 2, Die Stelle einer Lehrerin für weib­ Uche Handarbeiten mit 300 fl. und 50 A. Quartierpaufgal, Geprüfte Kehrer, der hebräischen, deutschen und ungarischen Sprache die dokumentirten Sefuße an den ‚gef. Kultus: Borfland fran­o einsenden. Die Lehrerin, welche im Klavierspiel oder in der franz. Sprache unterstchten Tann erhält den Borzug, und hat auf Nebenverdienst Am 5. Feber I. 3. wird zu rechnen, dieser Konkurs geschlossen. Nagy-Kiroly, 4. Jänner 1865, Jukius Berger, feisst hartnädige und veral­­tete, werben nach einer in Spie­­gel­ und Drivat-Prazis In mehr als tausende Fällen bestens der unwänsten Methode, vielmals ohne das Patient in feinem Be­­rufe und Bebendmesse gestört wird, gründlich und fänel ges­c 5 beilt von einem Dr. der Mediein, MRörradgaffe Ne, 27, Mer der Idre Hans 1. Sing, Brrr. ER Ti Er, Radmstieg son 4. Hör 48 12—12 Ein­­­foltbes “in der Sonne bardet wünft Kommissionstreife Hel­eide, als t g Weizen, Gerste, Korn, Mais c. zum Berlauf zu Übernehmen. Häuser, welche auf berlei Geschäfte reflektiven, belieben ihre Zuschriften unter der Chiffre Z. H. Nr. 1, poste restante Bergamo zu adressiren. 252 3—3 lére aim 0 Wiener 3 A, 11.— I to. „ 11— 8— 6.80 Gewicht etwas 8 .

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