Pester Lloyd - Abendblatt, August 1865 (Jahrgang 12, nr. 175-200)

1865-08-01 / nr. 175

Lösung vor Alem ein richtiges Berständnis der Sache, ein Kniß für eine gesechlich geregelte freie Beiwegung der vers­c Shiedenen Lebenselemente; und ich muß die Hu­ren Länder: ‚Geis insbesondere ersuhen, mit allem Nachdruce dahin zu mir­ fen, daß der Vorgang der Behörden nicht allein geieglich ein korrekter, ein fester und unwürdiger sei, sondern hab er all das Sean "des Verständnisses für eine freie, selbstthätige Entwi­­ckklung der Kräfte an sich trage. Ich kann es nur als eine der regenäreichsten Bestrebungen unserer Tage betrachten, den Kreis jener Angelegenheiten nach und nach zu erweitern, welche der Selbstverwaltung derjenigen zugumeisen sind, deren Interesse hiedurch unmittelbar berührt wird. um jede Rechtsordnung findet ihre feiteste Stüge in dem Bewußtsein ihrer Notdwendigkeit und dieses wird eben durch die Berheiligung am öffentlichen Leben und zwar nicht blos in­ legislativer, sondern auch in administrativer Beziehung ge­­kräftigt. 63 it daher Die Pflicht der Behörden , biete Bestrez­­ungen, so weit sie die gefeblichen Grenzen einhalten, mit allem "Eifer zu unterflügen und durch ein tastvolles D Beneh­­men gegenüber autonomen Körperschaften das gute, dem allge­­meinen Interesse dienenden Einvernehmen zu befestigen. Gmwis ist ein energisches festes Auftreten zur Wahr­­nung der gesechlichen Autorität ein unerläßliches Erfordernis für einen braucbaren Beamten und ich bemerte hiebei, daß ich weder eine liberale, noch eine illiberale, sondern nur eine solche Handhabung bes. Gesehes als die richtige anerkennen kann, welche dem Geiste und dem M Wortlaute der neferlichen Normen und daher der Pflicht 0­ 3 Amtes entspricht. Der politische Beamte Janz jedoch wurd e in erforgliches Vorgehen allein sei­­ner Aufgabe so lange nicht genügen. Ein tastvolles Benehmen ist eben so unermählich , wenn nicht jedes Hinderniß, welches sich der amtligen Wirksamkeit entgegenstellt, zu ernsten Berwiclungen führen sol, und ich muß die Herren Länderchei­ ersuhen, in vorkommenden Fällen die Leistungen der Beamten und ihre Eignung nach diesen Ges­­ichtspunkten mit gerechter Strenge zu beurtheilen. An dem unmittelbaren, mündlichen Beriehr mit der Bev­völkerung, und zwar in Vertrauen erregenden Formen , liegt eine unwesentliche Bedingung , daß der Beamte nicht in einen tobten Formalismus verfinie, daß er sich seine Anschauungen aus und nach dem Leben bilde und hiebuch dem amtlichen Wirken einen wahren Erfolg sichere, welcher in der Erledigung von Erhibiten, Nummern an fid , 009 gewiß nit zu suchen ist. Der schriftlige Verkehr hat jedenfalls auch seine Berechti­­gung, aber in viel engeren Grenzen, als dies gegenwärtig großentheils der Hal ist. & will vielen lebteren Gegenstand hier nicht weiter ausführen, da derselbe an mit dem Kostenpünite der amt­­lichen Gestion im innigen Zusammenhange stett und ich mir vorbehalten muß, nit allein die gescäftliche, Sondern auch die finanzielle Seite der Frage vernührt ausführlicher zu behan­­deln. Hier will ich nur so viel bemerken, was das gemilien­­hafte sparsamste Gebahren mit dem Staatsgute eine wesent­­liche Pflicht die Beamten ist und daß namentlich die gegen­­wärtigen Zustände viese Pflicht in den D­orbergrund stellen. Einer­ wahrhaft verdienstlichen Handlung in dieser Richtung sol die Anerkennung gewiß nicht versagt werden ; dagegen muß aber auch jede Sorgiosigkeit oder Bernachlässigung nach der vollen Strenge des Disziplinargewebes geahndet werden. Die freie Meinungsäußerung in der Presse, wenn sie von Mehrheitsliebe geleitet wird, muß von Beamten als ein werthvolles Gut geachtet werden; subiertine Empfindlichkeiten sind bei Seite zu lassen und nur, wenn eine objektive Beur­­theilung des Sachverhaltes etwas Strafwürdiges erblickt, ist die richterliche Gewalt anzurufen, um dem Gelebe volle Genüge zu verlassen. Für jene Länder, welche mehrere Nationalitäten in sich schließen, muß ic die strengste Unbefangenheit und den Volk­ in dessen Sprache zu verkehren, und die Eignung hiezu ist ein gewichtiges und entfleidendes Element bei Beurthei­­lung der Bermenbdbarkeit eines Beamten. >­ersuche Eu... nag bieten allgemeinen Gesichts­­punkten ihren Vorgang den Behörden gegenüber zu regeln und die nöthigen weiteren Verfügungen zu erlassen. Genehmi­­gen Eu. . . die Bereicherung meiner giégerekomterten Hidachtung, ek­redi­­t i Politishe Nundihan, 1. August. ES wurde bereits­ öfters eines Zirkulars Erwähnung gethan, welches der­ französische Minister 03 Auswärtigen, Drouin de Thuys, in Bezug auf die Begezifhen Unterhandlungen an die Gesandten Frankreichs bei den verschiedenen Höfen gerichtet . .­hat.Die»France«ist nun in der Lage aus diesem Rundschrei­­gleichgerechten Vorgang gegen jede derselben angelegentlich sti . « empfehlen.Das Samt und der einzelne Beamte hat mit dem ZbMMspISSUVSAWMe zu geben . f , 4 , 1 — Das Schriftstud if vom 29. Juli batirt. Es beginnt mit der Erinnerung , daß sich die kaiserliche Regierung stets bemüht, versühnliche Speen beim heiligen Struhle und bei der italienischen Regierung zur Geltung zu bringen. Die Konvens tios vom 15. September sei in dieser Richtung ein großer Sortiert gewesen. Die Gemüther haben ich immer mehr ber­­ruhigt, und in Folge dessen sind Negoziatio­nen zur Regulirung­­ der firchlichen Schwierigkeiten eröffnet worden. Die französis 1 Die Stadt Ofen hat am 5. Juli an Se. Exzellenz von Heren Hoftanzler v. Majlát bh nachstehende Anpresse gerichtet: Hohgeborner E. ung. Hofkanzler ! Gnädigster Herr ! Als Se. Tt. E. apostolische Majestät, unser allergnädigster : Herr und König, mit allerhöchstem Hauptschreiben vom 26. Juni L 3. Em. Exzellenz an die Sorge der ungarischen Negierung zu berufen geruhte, wurde das Herz jedes wahren Batrioten von der aufrigtigsten Freude bewegt, weil wir hiedu bh nicht nur einen neuen unzweifelhaften Beweis der bulevollsten väterlichen Ab­­eit unseres geliebten Königs erhielten, sondern auf die un­­verbrühlichste Webterzeugung sich in uns befetigte, dab unsere Nation unter der Regierung des ritterlichsten Küchen an der Schwelle einer sehnlichst erwarteten, schönen Zukunft steht. ° Ew. Erzellenz großer Name, welden Ihre Vorfahren Jahrhunderte lang auf dem Felde der Verwaltung und Jarla­­dik­ion mit plätzenden Nahmesstrahlen umgeben haben ; — der von Ew. Erzellenz im öffentligen Leben befundete staats= männliche Zalt, Ihre Weisheit und Ihr unerschütterliches Rechtegefühl, so wie Ihre auch bisher um das Wohl des Va­terlandes erworbenen zahlreichen B Verdienste dienen und zum Unterpfande, daß die allergnädigste väterliche Absicht St. Ma­jenät unseres Königs in der Begegnung mit dem unbegrenzten Vertrauen der Nation die fairen Früchte des geistigen und mar­teriellen­ Aufschwunges, und dadurch der künftigen Größe unse­­res angebeteten theuren Baterlandes weifen werde. Genehmigen Cm. Erzellenz gnädigst den patriotiigen Gruß der alten Hauptstadt des Landes und den Ausbruch un­seres beißesten Wunsches, dab es Em. Erzellenz mit Hilfe des Allmächtigen gelingen möge, die vom Solidial so viel geprüfte Nation dem sicheren Hafen der gejeglichen Freiheit zusmführen. Die wir übrigens in bulingender Verehrung verbleiben Em.­erzellenz­­ unterthänige Diener die Kommunität der F. Freistadt Ofen, KH Wie die „Ehtergomi Újfág" aus verläßlicher Duelle erfährt, beabsichtigen Ihre Ex­zellenzen vor Hoflanzler v. M­a­j­­láth und der Tavernilus Barca Sennyey in den ersten Tagen dieses Monats Se. Eminenz den Kardinal­ Brimas zu besuchen. TE Wien, 31. Juli. E3 war vorauszufegen, tak das österreichische Kabinet Angesigts des neuesten und von militäs r­igem Zwange begleitete Vorgehens Preußens in den Herz­zogthümern sich Diesmal nict mit der bloßen Biotell-Erhebung seines Kommissärs begnügen würde. Es it vielmehr, wie wir bösen, der preußischen Regierung von hier aus bereits in for­­meller Weise die zuversichtive Erwartung ausgespragen wor­­den, nut nur hab sie einen Alt, wer thatsächlich zugleich eine Beziehung der Landesgefege und eine Mißachtung der Rorkomi­­naterechte darstelle, alabald repressiren, sondern daß sie all gegen eine möglige­­ Wiederholung solcher Vorkommnisse die geeigneten Verfügungen treffen und Welterreich nicht die Nöthigung auferlegen erde, eventuell von sich aus zur Mah­­nung seiner eigenen Stellung und zur Aufrechthaltung der Sei­­tenő der Bevölkerung noch, nie bedroht ge­wesenen gesehlichen Dronung das Erforderliche vorzufehten, ; i j j ; Hi .

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