Pester Lloyd - Abendblatt, August 1865 (Jahrgang 12, nr. 175-200)

1865-08-02 / nr. 176

".Virtuos-Leitung das tund-sättigenge­­»«·« ab­ gersifie aufhorchende Persönliä;leiten zu verwenden, deren Mission er ist, irgendmwelche Schriftitüde eines Anbiners umitteln und im gewissen Intihambres ihre Fühlhörner zum Auslandschaften aufzustreben, so dürfte der ungarische melden, nach dem Brummen der subventionirten Beeile mitueibetlen, die ganze Verantwortlipleit tetfít, von feinem eget in Auswärtigen vielleicht doch verlangen , das beilen enten wohl in die Geheimnisse der Kabinete shauen, wenn sie zu Schauen verstehen und dafür bezahlt werden, wak sie aber i­ wegen des Systemwechsels unter dem Borwanne der Furcht in .,ganz Europa gegen die Geltendmachung des ungarischen Staatsrechtes, mit einem Worte, gegen Ungarn agitiven, hab sie nit vor dem Auslande die ungarischen Staatsmänner ver­­a­bschtigen , weil diese nicht so wie ein gewisser Bfingsttanzler tpartizen und weder die Schmerling’s&e, noch die Lufttandl’i&e ‚Staatsweisheit studirt haben. Ein gemisser Maranis z. B. — da wir nun einmal auf dem Felde der Diplomatie ein Bisschen Stoppelleie halten müssen — ein gewisser Marquis, sagen wir, „der von Paris Reißaus nehmen mußte und wahrscheinlic­h ein feiner Agentenstellung w­ürbigeres Gebiet zum Handeln oder zum Fabeln gefunden, bestrebt sich allenthalben auf die Leiter der­­ Berffe gegen die aus der Masse der ungarischen Altkonser­­vativen hervorgegangenen sogenannten Oftobermänner einzumir­­ten, Do wie darf ein ungarischer Staatsmann, ohne die iolie der Allmacht zu befsser, von seinem Kollegen das auch nur verlang:n, hat die geheimen Auslagen nicht dazu dienen und: de dab unberufene Fremdlinge die Sache der verfassungsmä:­ßigen Regierung Ungarns noch vor deren Organisirung durch Infinuationen vor dem Auslande bistrebítíren und die Sünden der vormaligen polnischen Aristokratie der ungarisgen Nation aufbürden, —­oweil die ungarischen Altkonservativen den Rück­tritt bes Verfeflung und Parlament schaffenden Schmerling veranlaßten, der freilich gegen Leute von einer gewissen Sorte . aus­­ dem Beutel der Steuerzahlenden sehr freigebig gel­eten ist. Ueber die mehrfach kommentirte Stellung des „Staats­­ministers” Grafen Belcrebi gegenüber von Un­garn bringt der amtliche „Sürgöny“ eine bedeutsame Erläu­­terung, deren wesentlicher Inhalt dahin geht : „Die Bedeutung und der Einfluß des Staatzmi­­nisters ist doch seine Bekleidung mit dem Vorsiße im Mint­sterrathe zwar potenziel­l worder,, eine Si ftredung des staatsministeriellen Wirtungstreffes auf Ungarn deutet dieser Umstand jedoch nicht an, nahen, wie wir aus glaubwürdiger Duelle erfahren, jene elte Prärogative vert. ungarischen Hofkanzlei, laut welcher sie so alüblich tít, in unge­raden Angelegenheiten unmittelbar und direkt mit Gr.t. t apostolischen Majestät verfeh­ren zu können, wie ber ihrem früheren voll­kommenen Umfange nach ins Leben gerufen und aufrecht erhalten werden wird. Wir haben­­ demnach Ursache zu glauben , daß das Präsidium des Staatsminister Fein Hindernis der Sonderstellung der unge­rischen Regierung und ihres unmittelbaren Verhältnisses zur Krone sein werde. Für eine solche Auffallung dieses Verhältnisses spricht auch jener Saß der allerhögpiten Ernennung, in welchem „die Länder der unge­­risden Krone” dem Wirkungskreite sowohl des Staats als PR fi­i­zministers enträdt werden. Was die Verschmelzung des­olizeiministeriums betrifft, so ist es zwar gewiß, dab­­as frühere Polizeiministerium in Ungarn durch die da­­selbst nah bestehenden E. I. Polizeiinrestionen einen gewissen Wirkungskreis behauptete Aber auch diesbezüglich kommt in gründliche Reorganisation des Bolizeiministeriums, so steht auch zu erwarten, habn jene Verhandlungen , wilche besonders ‚in Bezug auf die Umgestaltung der Polizeidirektionen in Ans hältnissen entsprechende Griedigung­­en werden. Auch diese Angelegenheit wird im Sinne jenes in den erwähnten allerhöchsten Ernennungen bezeichneten Prin­­zipes, welchs den Ländern der un­galtigen Sione ihre Son­­derstellung in Bezug auf Administration und Justizz­verwaltung garantirt , ihrer Lösung entgegengeführt,“‘ ! ! ; | ; | | | Betracht , dab es nur eine propisorische Leber­­gangs-Institution ist, und so wie überhaupt eine | : : | kart Icon früher im Zuge waren, je c­er eine deu­ teren Negierungsprinzipien und Ver: : | | De ungarische Hofkanzlei erfreut si­chen nac) in ihrer Wirkungssphäre einer unbetränkten Selbststän­­digkeit. Die Errörterungen, welche wie vor einigen Tamen über die Trennung der Hofkanzlei vom Staatsminiterium aufstell­­ten, gewinnen daher fattische Geltung, obschon Graf Bel­­credi den Namen „Staatsminister” und nicht, wie uns daz­mals berichtet­­wurde, den Namen eines „Ministers des Ya­nern” führt. Mie „DodE Tangja" berichtet, läßt Se. Exzillenz-Baron Sem­pgen es sich angelegen sein, daß die ungarischen, ka­­m­bolischen Stiftungen wieder unter die Verwal­­tung des Statthaltereiratbes kommen, und wird in dieser An­­gelegenheit an Se. Majestät den Kaiser eine allerunterthänigste Repräsentation gerichtet werden. Der siebenbürgische oberste Gerichtshof in Wien ist, wie , Bécsi Hiradó" meldet, bereits Tonstituirt. Der Präsident, Herr Ladizlaus B­o­pp, hielt eine lateinische Eröffnungsrede, in welcher er die Geschichte der Errichtung dieses Gerichtshofes kurz fristerte und seine hohe Aufgabe erörterte. — Auf die Rede des Präsidenten antwortete der Hofrath Kirshner in deutscher Schyrache, RR­ESZ­ET £ I Wien, 1. August. Wie wir hören, haben sich die Verhandlungen in Gastein seither wesentlich um diejenige Forderung Preußens bewegt , welche nach Anleitung der Er­­bingungsbereiche ein unauflösliches Schus- um Zeusbündniß mit Schleswig-üch­tern und zu 3veden dedfelden die volle Verfügung über die scleswigsbolsteinische Wehrkraft, und zwar innerhalb der preußischen Armee und öltötte begehrt. Auf alles Andere scheint Preußen wenig­er wicht zu legen und selbst die Augustenburgischen Ansprüche nur insolange zu perhorzesziren, als dieselben fid­ jener Forderung nit accomodiren ; in diesem einen Punkte jedoc) zeigt es sich bis jegt vollständig unnachgiebig, hönnen, daß es eine Mitwir­­tung des Bundes statuirt, soweit die Abänderung positiver Bundesvorfristen geboten sein würde. Aber auch Oesterreich verkennt die weittragende Bedeutung einer solchen Lösung nu­, denn die ratio bes. in Anspruch genommenen „Bündnis:z" würde in derselben Weise ein „Bündniß“ mit allen denjenigen Staaten fordern, welche im Bereich der willkürlich gezogenen preußischen „Machtsphäre” liegen , d. h. mit ganz Nord- und Mitteldeutschland, und zwar Hannover und Sachsen, die an militärischen Mitteln aber wenig mehr gebieten, als das kürf­­tige Schleswig-Holstein, nicht ausg­rommen, und ist einmal vie ratio vorhanden, so wird es auch an der occasio nicht fehlen. Politische Rundschau, 2. August. Die Nachrichten, dap sin Gastein zu einer Verständigung zwischen Oesterreich und Preußen gelommen, werden z wieder lebhaft in Zweifel gezogen. Wir verweilen in dieser Beziehung auf unsere Heutige Wiener Antrennendehz. Ir Uebereinstim­­mung damit wird aus Köln vom. 2. d..gemeldet : Die „Köln. 3ta." erfährt von guter Hand, daß alle Gerüchte über Nacgiebigkeit Preußens unbegründet seien. Die sogenannten österreichischen Vorschläge haben nicht einmal Anlaß zu Verhandlungen gegeben. Dasselbe Blatt mel­­det an die Abführung von gezogenen Geidüsen aus der Rheinprovinz nach Schlesien. In gleichem Sinne wird der „Des terr. Bta." aus Mün­­chen vom 31. Juli geschrieben : — Den Gerüchten gegenüber, welche von einem Nacgeben Preußens in der schlescharhalsteinischen Frage verbreitet sind, kann ich Ihnen mit Bestimmtheit melven, daß Breußen nicht daran dient, seine Äeberforderwngen zu mob­fisisen. In den birfigen entscheidenden Kreisen halt man sich­ar überzeugt — und die Konferenz des Freiherrn von der Bioroten mi Heren v. Bisma:d in Salzburg scheint diese Urberzeugung nur per­ fiartt zu babin — bab auf die Nachgi­bigkeit Berukens nicht au rechnen ti. | ; \

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